Das Land hat die Unterhaltungsträger (Wasser- und Bodenverbänden (WBV), Städte und Gemeinden, sowie Land in Ausnahmefällen für Mitteldeiche) verpflichtet, die von ihnen zu unterhaltenden Anlagen im Gewässer- und Deichnetz mit der Fachanwendung „Digitales Anlagenverzeichnis Schleswig-Holstein (DAV)“ zu pflegen. Diese Daten werden in der DANord-Anwendung DAV dargestellt. Das Digitale Anlagenverzeichnis ist gemeinsam vom Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holstein (LWBV), den WBV und dem Land Schleswig-Holstein (LLUR) aufgebaut worden.