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Gesundheit - Rehakliniken - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Dienst) stellt Einrichtungen dar, deren Aufgabe die Heilung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit ist. :Rehakliniken im Saarland

Gesundheit - Rehakliniken

Der Kartendienst (WMS-Dienst) stellt Einrichtungen dar, deren Aufgabe die Heilung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit ist. :Rehakliniken im Saarland (Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie).

Weniger Antibiotika aus der Tierhaltung in die Umwelt

EU soll Arzneimittel nachträglich bewerten - Internet-Portal zu Tierarzneimitteln für Landwirte und Veterinäre gestartet Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt dem EU-Gesetzgeber, für bereits zugelassene Tierarzneimittel eine Umweltbewertung vorzuschreiben, wenn zu diesen bisher keine Umweltdaten vorliegen. Insbesondere für Antibiotika ist das wichtig, denn Antibiotika können in Böden und Gewässern die Bildung von resistenten Krankheitserregern fördern. Nötig sind zudem Kriterien für die Zulassung, die das Resistenz-Potential von Antibiotika prüfen. Ergänzend will das UBA ein verpflichtendes und flächendeckendes Monitoring von problematischen Arzneimitteln in Gewässern und Böden einführen. Antibiotikaresistenzen sind vor allem in Krankenhäusern eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit, doch das UBA sieht auch zunehmende Antibiotikafunde in der Umwelt mit großer Sorge. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Wir müssen verhindern, dass Antibiotikarückstände in der Umwelt zum Problem werden, weil dies die Entwicklung von Resistenzen fördern könnte.“ Aus der Tierhaltung können über Gülle und Dung sowohl Antibiotika als auch resistente Erreger in Wasser und Boden gelangen und so die natürliche Entstehung von Resistenzen fördern. „Wir müssen daher gemeinsam mit der Tiermedizin und der Landwirtschaft daran arbeiten, den Eintrag von Antibiotika aus der Tierhaltung zu senken.“ Zur „Grünen Woche“ startet das UBA das neue Internetportal „Tierarzneimittel in der Umwelt“. Darin werden vor allem für tierärztliches Fachpersonal und Landwirte praxisnahe Maßnahmen vorgeschlagen, um den Antibiotikaeintrag in die Umwelt zu minimieren. Seit 2014 wird in der EU eine neue Gesetzgebung für die Zulassung von Tierarzneimitteln verhandelt. Der Vorschlag der EU-Kommission geht besonders auf Antibiotika und deren Risiken für die menschliche Gesundheit ein. Für das Umweltbundesamt ist dies die Gelegenheit, die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu verbessern. Das ⁠ UBA ⁠ weist bereits seit langem auf die fehlende Umweltbewertung für „Altarzneimittel“ hin. So fehlt für rund 50 Prozent der verkehrsfähigen Antibiotika für Nutztiere eine umfassende Umweltbewertung, da es vor 2005 keine EU-weiten Vorgaben für eine solche Bewertung gab. Das UBA fordert daher ein EU-weites „Altarzneimittel¬programm“ zur nachträglichen Umweltbewertung von Tierarzneimitteln. Dies betrifft beispielsweise das häufig verwendete Antibiotikum Sulfadimidin, welches bei Atemwegserkrankungen und Darminfektionen von Schweinen und Hühnern angewendet wird. In Deutschland hat das UBA diesen Wirkstoff bereits im Boden und Grundwasser nachgewiesen. Problematisch ist zudem die Verbreitung von Antibiotika über Gülle und Dung, die als Wirtschaftsdünger verwendet werden. Dadurch gelangen Antibiotika-resistente Keime in die Umwelt. Sie können sich dort vermehren und ihre Resistenzgene auch auf Erreger übertragen, die für den Menschen gefährlich sind. Je häufiger das geschieht, desto mehr resistente Keime können heran wachsen und sich durchsetzen. Da bei Antibiotika-Anwendung eine enge Verbindung zwischen Tiergesundheit, menschlicher Gesundheit und Umwelt besteht, ist ein vorsorgendes, Sektor-übergreifendes Handeln (One-Health-Ansatz) geboten. „Derzeit fehlt uns noch ein flächendeckender Überblick zum Vorkommen von Antibiotika in der Umwelt. Daher brauchen wir für bestimmte Antibiotika und andere problematische Arzneimittelwirkstoffe ein EU-weites und verpflichtendes ⁠ Monitoring ⁠ – in Flüssen, Seen, Bächen, im Grundwasser und in landwirtschaftlich genutzten Böden“, sagte UBA-Präsidentin Krautzberger. Auch sei ratsam, Antibiotika-Resistenzen an potentielle ⁠ Resistenz ⁠-„Hot-Spots“ wie in Kläranlagen, Krankenhäusern, großen Tiermastanlagen und in der Nähe von pharmazeutischen Produktionsstätten besser zu untersuchen. Im vergangenen Jahr wurde ein EU-Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen veröffentlicht, in dem aber verpflichtende Maßnahmen für die Umwelt bislang fehlen. Aus Sicht des UBA muss die Umwelt in diesem Aktionsplan mehr Gewicht bekommen. Auch Tierarzneimittelnutzer können einen Beitrag leisten, den Antibiotikaeinsatz zu senken. Im Internetportal „Tierarzneimittel in der Umwelt“ unter www.uba.de/tierarzneimittel stellt das UBA in über 20 Artikeln Informationen und Empfehlungen für Landwirte, Tiermediziner und interessierte Verbraucher bereit. Diese wurden gemeinsam mit Tierärztinnen und -ärzten sowie Landwirtinnen und -wirten erarbeitet. Besonderen Raum nimmt die Vorbeugung ein, also krankheitsvermeidende Haltungsbedingungen und Stärkung des Immunsystems. Denn Tierarzneimittel, die nicht erst verabreicht werden müssen, belasten auch nicht die Umwelt. Hintergrund: Die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung ist in Deutschland seit 2011 um mehr als die Hälfte auf 742 Tonnen (2016) gesunken. Die Menge an Antibiotika aus Wirkstoffklassen, die z. B. auch für die Therapie beim Menschen wichtig sind, bleibt jedoch gleich hoch (BVL, 2017). Der Einsatz in der Tierhaltung hat Folgen, auch für die Umwelt. Mit der Gülle kommen die von Tieren ausgeschiedenen Antibiotikarückstände auf unsere Äcker, wo sie sich im Boden anreichern können. Auch im Grund- und Oberflächenwasser werden vereinzelt Rückstände von Antibiotika nachgewiesen. Diese Rückstände in Gewässern können für einige Wasserorganismen sehr schädlich sein. Zudem können sie die Bildung von Resistenzen in Mikroorganismen fördern, die natürlicherweise in Böden und im Wasser leben. Da darunter auch Mikroorganismen sein könnten, die beim Menschen Krankheiten auslösen, sollte vermieden werden, dass Resistenzen vermehrt in der Umwelt entstehen und sich verbreiten.

Allergische Sensibilisierung gegen Pflanzen mit Klimawandel-assoziiertem Ausbreitungspotenzial: Ergebnisse aus zwei deutschen Bundesländern mit unterschiedlichem Regionalklima

Allergien stellen sowohl in Deutschland als auch weltweit ein zunehmendes gesundheitliches Problem dar. Der ⁠ Klimawandel ⁠ wird vor allem hinsichtlich Pollen-assoziierter Allergien der Atemwege als ein kritischer Faktor für diese Entwicklung diskutiert, dies u.a. durch die mögliche geographische Ausbreitung allergener Pflanzen und damit einhergehende Änderungen im regionalen Pollenspektrum. Im Rahmen des Aufbaus eines ⁠ Monitoring ⁠-Systems zur frühzeitigen Erfassung Klimawandel-bedingter Veränderungen von Häufigkeit und/ oder Stärke Pollen-assoziierter Allergien der Atemwege wurden allergische Patienten aus zwei Bundesländern mit unterschiedlichem Regionalklima, konkret NRW und Bayern, auf Sensibilisierungen gegen (a) Ambrosia, eine sich in Deutschland neu etablierende allergene Pflanze, (b) Olive, eine in Deutschland bisher nicht etablierte allergene Pflanze mit Klimawandel-bedingtem Ausbreitungspotential, und (c) Birke, Beifuß und Esche, in Deutschland heimische allergene Pflanzen, untersucht. Die Sensibilisierungsdaten wurden mit regionalen Pollendaten und, sofern vorhanden, mit regionalen Bestandsdaten zu Ambrosia, Olive, Birke, Beifuß und Esche verglichen. Die Ausbreitung von Ambrosia und insbesondere Olive könnte ein zeitnahes Auftreten allergischer Beschwerden zur Folge haben. Ein Monitoring-System zur frühzeitigen Erfassung Klimawandel-assoziierter Veränderungen im Allergen- und Sensibilisierungsspektrum sollte auf drei Säulen aufgebaut sein: (a) Kartierung von allergenen ⁠ Indikator ⁠-Pflanzen, (b) Messung der Belastung mit allergenen Indikator-Pollen, (c) Messung der Sensibilisierung gegen entsprechende Indikator-Allergene. Die Informationen aus dem Monitoring-System wären sowohl für die primäre Prävention als auch für die Diagnostik und Therapie Pollen-assoziierter Allergien der Atemwege relevant. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 03/2016.

Gesundheit - Rehakliniken - OGC API Features

Der Kartendienst (WFS-Dienst) stellt Einrichtungen dar, deren Aufgabe die Heilung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit ist. :Rehakliniken im Saarland

Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen : Bericht der zentralen Stelle gemäß § 111 Abs. 1 Nr. 6 StrlSchV ; Jahresbericht 2023

Aufgrund der stetig fortschreitenden medizintechnischen und radiopharmakologischen Entwicklungen in den letzten Jahren werden sowohl in der Diagnostik als auch in der Therapie ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe zunehmend häufiger eingesetzt. Gleichzeitig steigt die Komplexität dieser Anwendungen. Damit erhöht sich aber auch das Risiko von geräte- oder personenbedingten Fehlern, die zu einer Schädigung von Patient*innen oder Personal führen oder zumindest führen können. Zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen ist es notwendig, derartige bedeutsame Vorkommnisse im Rahmen der strahlenschutzrechtlichen Aufsicht zu erfassen und zu bewerten. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Informationen über derartige Vorkommnisse bundesweit zu sammeln und aufzuarbeiten (retrospektiver Aspekt) sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu veröffentlichen, um eine Wiederholung dieser und ähnlicher Vorkommnisse in anderen Einrichtungen zu vermeiden (prospektiver Aspekt). Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um den fünften Jahresbericht, der zu dem genannten Zweck erstellt und veröffentlicht wurde.

Nebenwirkungen bei der Anwendung optischer Strahlung in der Kosmetik - Vorhaben 3616S82432

Das Bundesamt für Strahlenschutz ist unter anderem verantwortlich für den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen entsprechend den Vorgaben des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG). Hier wird insbesondere der Schutz vor schädlichen Wirkungen optischer Strahlung bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen außerhalb der Medizin betrachtet. Während seit 2012 für Solarien Anforderungen für den Betrieb im Rahmen der UV-Schutzverordnung (UVSV) geregelt sind, steht eine vergleichbare Regelung für den Einsatz von z.B. Lasern, IPL-Geräten oder anderen optischen Strahlenquellen mit vergleichbarer Wirkung noch aus. Die Therapie von Hautveränderungen durch die Anwendung von Laser- und Nicht-Laser-Lichtquellen (ALLS) hat in den letzten Jahren im medizinischen Bereich und darüber hinaus starke Verbreitung gefunden. Dies ist zum einen bedingt durch die immer breitere und kostengünstigere Verfügbarkeit entsprechender Therapiegeräte. Zum anderen versprechen solche Therapien auf ärztlicher Seite Zusatzeinnahmen aufgrund ihres IGeL-Status. Problematisch ist diese Entwicklung insofern, als ALLS zwar scheinbar relativ einfach durchzuführen ist (entsprechend wird sie auch häufig von Vertreibern der benötigten Geräte dargestellt). Bei genauer Betrachtung ist der korrekte Einsatz von ALLS jedoch voraussetzungsvoll und bedarf einer professionellen Schulung. Die Gründe dafür sind vor allem: • die heterogenen Anwendungsgebiete (von der Entfernung von Gefäßveränderungen über die Tattoo-Entfernung bis hin zur Hautglättung) • die jeweils sehr unterschiedliche Beschaffenheit der Haut (Hauttyp, Pigmentierung, ggf. Kontraindikationen) • die Vielzahl einsetzbarer Geräte mit höchst unterschiedlichen Wirkungen (z. B. YAG-Laser (gepulst/ungepulst), CO2-Laser, IPL) Die Nichtbeachtung oder falsche Einschätzung dieser Vielzahl von Parametern führt zu nicht-intendierten Nebenwirkungen. Die notwendige professionelle Schulung ist sowohl im ärztlichen als auch nicht-ärztlichen Bereich nicht immer gegeben, so dass die meisten Nebenwirkungen durch mangelnde Erfahrung oder fachliche Eignung entstehen – also leicht vermeidbar sind. HAMMES und KIMMING (2013) empfehlen deshalb dringend eine sorgsamere ALLS, die sich insbesondere durch eine Beschränkung auf das ärztliche Tätigkeitsfeld auszeichnet (also Dermatologen nur dermatologische Indikationen behandeln), durch eine standardisierte Qualifizierung inklusive Prüfung sowie durch eine Konkretisierung von Rechtsnormen, die ALLS als rein medizinische Therapie definiert – und damit aus dem nichtärztlichen kosmetischen Bereich entfernt. Um die Forderung nach einer Regulierung von ALLS empirisch zu unterfüttern, ist es sinnvoll, einen belastbaren Überblick über entstandene Nebenwirkungen, ihre Art, ihre Ursachen und auch ihre spezifische Verbreitung in den Anwender- und Empfängergruppen zu erstellen. Dazu wurden eine repräsentative Umfrage bei Nutzer*innen sowie eine zusätzliche Befragung bei professionellen Anwender*innen durchgeführt. Anhand der Ergebnisse dieser beiden Befragungen können Risiken bei der Anwendung optischer Strahlenquellen insbesondere durch Anwender*innen mit unterschiedlichem Ausbildungshintergrund (z.B. Ärzt*innen, Kosmetiker*innen) besser bewertet werden. Dies ist die Grundlage für die Erarbeitung einer Rechtsverordnung nach § 5 NiSG.

Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen : Bericht der zentralen Stelle gemäß § 111 Abs. 1 Nr. 6 StrlSchV ; Jahresbericht 2021

Aufgrund der rasanten medizintechnischen und radiopharmakologischen Entwicklungen in den letzten Jahren werden sowohl in der Diagnostik als auch in der Therapie ionisierende Strahlen und radioaktive Stoffe zunehmend häufiger eingesetzt. Gleichzeitig steigt die Komplexität dieser Anwendungen. Damit erhöht sich aber auch das Risiko von geräte- oder personenbedingten Fehlern sowie von Unfällen, die zu einer Schädigung von Patient*innen oder Personal führen oder zumindest führen können. Zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus bei der Anwendung ionisierender Strahlen oder radioaktiver Stoffe am Menschen ist es notwendig, derartige bedeutsame Vorkommnisse im Rahmen der strahlenschutzrechtlichen Aufsicht zu erfassen und zu bewerten. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Informationen über derartige Vorkommnisse bundesweit zu sammeln und aufzuarbeiten (retrospektiver Aspekt) sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu veröffentlichen, um eine Wiederholung dieser und ähnlicher Vorkommnisse in anderen Einrichtungen zu vermeiden (prospektiver Aspekt).1 Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um den dritten Jahresbericht, der zu dem genannten Zweck erstellt und veröffentlicht wurde.

Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen : Bericht der zentralen Stelle gemäß § 111 Abs. 1 Nr. 6 StrlSchV ; Jahresbericht 2020

Aufgrund der rasanten medizintechnischen und radiopharmakologischen Entwicklungen in den letzten Jahren werden sowohl in der Diagnostik als auch der Therapie ionisierende Strahlen und radioaktive Stoffe zunehmend häufig eingesetzt. Gleichzeitig steigt die Komplexität dieser Anwendungen. Damit erhöht sich aber auch das Risiko von geräte- oder personenbedingten Fehlern sowie von Unfällen, die zu einer Schädigung von Patient*innen oder Personal führen oder zumindest führen können. Zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus bei der Anwendung ionisierender Strahlen oder radioaktiver Stoffe am Menschen ist es notwendig, derartige bedeutsame Vorkommnisse im Rahmen der strahlenschutzrechtlichen Aufsicht zu erfassen und zu bewerten. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Informationen über derartige Vorkommnisse bundesweit zu sammeln und aufzuarbeiten (retrospektiver Aspekt) sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu veröffentlichen, um eine Wiederholung dieser und ähnlicher Vorkommnisse in anderen Einrichtungen zu vermeiden (prospektiver Aspekt). Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um den zweiten Jahresbericht, der zu dem genannten Zweck erstellt und veröffentlicht wurde.

Dosimetrie mit elektronischen Dosimetern in gepulsten Photonen-Strahlungsfeldern, Teil 2 - Vorhaben 3610S20001

Entsprechend der Anforderung der Röntgenverordnung ist an Personen, die sich aus anderen Gründen als zu ihrer Untersuchung oder Therapie in Kontrollbereichen aufhalten, unverzüglich die Personendosis zu messen. Es gibt zahlreiche Personengruppen, bei denen für derartige Messungen ausschließlich oder ergänzend direkt ablesbare Dosimeter eingesetzt werden. In Deutschland werden als direkt ablesbare Dosimeter in fast allen Fällen aktive elektronische Personendosimeter (EPD) verwendet. EPD haben im Vergleich zu den früher verwendeten Stabdosimetern zahlreiche praktische und messtechnische Vorteile. Im Hinblick auf ihre Verwendbarkeit haben EPD gleichwohl ein relevantes Problem. Werden sie Strahlungsfeldern mit einer Dosisleistung von einigen Sievert je Stunde ausgesetzt, so kann je nach Dosimetertyp das Ansprechvermögen, d.h. das Verhältnis zwischen der vom EPD gemessenen und der tatsächlichen Dosis, deutlich verringert sein. Bei Strahlungsfeldern sehr hoher Dosisleistung kann es sogar vorkommen, dass die Dosimeter überhaupt keine Dosis messen. Innerhalb der vorliegenden Arbeit wurden Untersuchungen durchgeführt, um Aussagen zur praktischen Verwendbarkeit von EPD in klinischen Expositionssituationen der Röntgendiagnostik treffen zu können. Hierzu wurde das dosisleistungsabhängige Ansprechvermögen von zwei EPD-Typen, EPD Mk2.3 und DMC2000X untersucht. Weiterhin wurde eine Aufstellung sämtlicher relevanten Expositionssituationen von Personen in der human- und veterinärmedizinischen Röntgendiagnostik erarbeitet und für jede einzelne Situation bewertet, in wieweit das Ansprechvermögen von EPD der Typen EPD Mk2.3, DMC2000X sowie EDM III bei einem Einsatz in der entsprechenden Expositionssituation dosisleistungsabhängig abgesenkt ist. Es zeigte sich, dass mit einer Ausnahme in sämtlichen Expositionssituationen der Human- und Veterinärmedizin die konservativ abgeschätzte, maximal mögliche Dosisleistung am Aufenthaltsort der Personen kleiner oder gleich 1 Sv/h war. Die Konservativität der theoretischen Abschätzung wurde durch Messungen der Dosisleistung am Trageort der EPD überprüft. Die Messungen erfolgten in der klinischen Routine sowie in nachgestellten, extremen Expositionssituationen. Es zeigte sich, dass die theoretische Beschreibung konservativ im Hinblick auf die gemessene Dosisleistung am Trageort der EPD ist. Anhand der messtechnischen Überprüfung des dosisleistungsabhängigen Ansprechvermögens der EPD, der theoretischen Abschätzung der maximalen Dosisleistung am Trageort der EPD sowie deren messtechnischer Überprüfung ist davon auszugehen, dass die untersuchten EPD-Typen in den im Bereich der Röntgendiagnostik als relevant anzusehenden Expositionssituationen ein Ansprechvermögen von mehr als 0,8 haben. Aufgrund dieses Befundes kann geschlussfolgert werden, dass die betrachteten EPD-Typen im Bereich der human- und veterinärmedizinischen Röntgendiagnostik ohne relevante, messtechnische Probleme eingesetzt werden können. //ABSTRACT// The German x-ray regulation “Röntgenverordnung” requires for the personal dose to be measured immediately on every person who is within the control area for reasons other than their diagnostic examination or therapeutic treatment. To comply with this requirement directly readable dose meters are used in numerous situations, serving as sole or as additive dosemeters. In Germany, the predominantly used directly readable dosemeters are electronic personal dosemeters (EPD). Compared to the formerly used pen dosemeters, EPD hold several advantages of practical and metrological nature. Regarding their applicability, however, they show a relevant deficit. When exposed to a radiation field with dose rates of several Sievert per hour (Sv/h) the response, meaning the relation between the displayed and the actual dose, can be significantly reduced. Under conditions of extremely high dose rates no dose might be measured at all. In the presented study, clinical exposure situations in x-ray diagnostics have been examined in order to classify them regarding their suitability for the use of EPD. Therefore, the response of two different dosemeters (EPD Mk2.3 and DMC2000X) was examined as a function of the dose rate. Furthermore, all relevant exposure situations for persons involved in diagnostic X-ray examinations were listed. For each of these situations the dose rate depending reduction of the response of the dosemeters “EPD Mk2.3”, “DMC2000X”, and “EDM III” was evaluated. It could be found that the conservatively estimated maximally possible dose rate at the location of each person was equal to or below 1Sv/h in all exposure situations in human and veterinary medicine with only one exception. To verify the conservatism of the theoretical estimation, measurements of the dose rate have been performed at the location of the EPDs. The measurements were taken in clinical routine as well as in set-up extreme exposure situations. It could be shown that the theoretical description is conservative regarding the measured dose rate at the location of the EPDs. Based on the metrological examination of the dose rate dependent response of the EPDs, as well as the theoretical estimation of the maximum dose rate at the location of the EPD and the experimental verification thereof, one can assume that the examined EPD types show a response of over 0.8 in all relevant exposure situations. It can be concluded that the tested EPD types can be used in human and veterinary medicine x-ray diagnostics without any relevant metrological problems.

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