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Neues Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes Die Abfallverbrennung steht einer Vermeidung der Abfälle nicht entgegen. Zu diesem Schluss kommt das Umweltbundesamt (UBA) in einem neuen Hintergrundpapier. „Das Prinzip der Vermeidung hat weiterhin Vorrang vor der Verwertung und Beseitigung des Abfalls”, sagt der Präsident des UBA, Prof. Dr. Andreas Troge. „Die thermische Nutzung der Abfälle ist gleichwohl unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Abfallwirtschaft. Denn Abfallverbrennungsanlagen (MVA) leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Schonung natürlicher Ressourcen.” Dies ergaben Untersuchungen des UBA und verschiedener Umweltforschungsinstitute. Da in einer Konsumgütergesellschaft auch weiterhin Abfälle anfallen werden, bleibt die thermische Behandlung der Abfälle, die nicht anderweitig verwertbar sind, auch künftig notwendig und sinnvoll. Der europäische Vergleich zeigt, dass Länder mit einer fortschrittlichen Abfallwirtschaft sowohl einen hohen Anteil der Abfallverbrennung als auch hohe Quoten der stofflichen Verwertung vorweisen – etwa Dänemark und die Niederlande. Demnach steht die Abfallverbrennung hohen Recyclingquoten nicht im Weg. Die ist eine umweltverträgliche Möglichkeit der Abfallentsorgung, soweit die Abfälle nicht anderweitig verwertbar sind. Mit der in MVA erzeugten Energie lassen sich fossile Energieträger – wie Kohle oder Öl – ersetzen. Das spart jährlich etwa 9,75 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) in Deutschland. Die Nettoentlastung vermiedenen Kohlendioxids liegt – wegen des fossilen Anteils im Abfall* und des Fremdenergiebezugs – bei knapp 4 Millionen Tonnen CO2. Diese Menge entspricht den CO2-Jahresemissionen von etwa 1,6 Millionen Pkw. Vorrangiges Ziel ist und bleibt es jedoch, Abfall soweit wie möglich zu vermeiden. Dafür bedarf es vor allem einer höheren Materialeffizienz bei der Herstellung der Produkte: Je weniger Material bei der Produktion nötig ist, desto geringer sind die Abfallmengen. Insbesondere ist allerdings ein Umdenken der Konsumentinnen und Konsumenten erforderlich: Es gibt eine Reihe Möglichkeiten, Waren und Dienstleistungen intensiver zu nutzen und damit Abfall zu vermeiden - etwa selten genutzte Geräte auszuleihen statt zu kaufen, Fahrzeuge gemeinsam zu nutzen, die Spülmaschine zu reparieren statt eine neue anzuschaffen sowie aufgearbeitete Möbel oder Computer statt neue zu kaufen. Das Hintergrundpapier „Abfallverbrennung ist kein Gegner der Abfallvermeidung” enthält eine Sachstandsanalyse mit 10 Argumentationspunkten. *Der Energiegehalt der Restsiedlungsabfälle stammt zu etwa 50 Prozent aus deren biogenem Anteil, der als kohlendioxid-neutral anzurechnen ist.
Die Verbrennung ist das weltweit dominierende Verfahren zur thermischen Behandlung von Abfällen. Neben dieser etablierten Behandlungsvariante werden mit der Abfallpyrolyse und der Abfallvergasung weitere thermische Prozesse am Markt angeboten. Diese auch als „alternative“ thermische Behandlungsverfahren bezeichneten Prozesse werden seit den 1970er Jahren von wechselnden Anbietern unter verschiedenen Bezeichnungen wiederkehrend präsentiert. Ziel des vorliegenden Gutachtens war die Bereitstellung und Bewertung von Informationen zum Stand der Technik von alternativen thermischen Prozessen für die Behandlung von festen gemischten Siedlungsabfällen. Betrachtet wurden solche Verfahren, für die eine relevante Dauerbetriebszeit unter industriellen Rahmenbedingungen nachgewiesen werden konnte. Dabei wurden auch jene Technologien berücksichtigt, die aktuell zwar nicht mehr betrieben werden, aber ihre Praxistauglichkeit in der jüngeren Vergangenheit nachweisen konnten. Außerdem fanden einige Neuentwicklungen Eingang in die Betrachtung, die laut Herstellerangaben in Kürze marktverfügbar sein sollen. Neben der technischen Reife von Abfallbehandlungsverfahren sind auch lokale gesetzliche und (gesellschafts-)politische Rahmenbedingungen für den Erfolg oder das Scheitern neuer Technologien von großer Bedeutung. Daher wurden im Rahmen der Studie auch länderspezifische Rahmenbedingungen beleuchtet und diskutiert. Veröffentlicht in Texte | 17/2017.
Krautzberger: „Blinder Fleck beim Klimaschutz“ 57 Milliarden Euro Kosten für Bürgerinnen und Bürger Die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland sind weiterhin viel zu hoch und liegen 2012 bei nunmehr 57 Milliarden Euro. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA). Über 90 Prozent dieser Subventionen belasten das Klima – und konterkarieren so die deutsche Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens. Allein drei Milliarden Euro kostet es die Bürgerinnen und Bürger, weil der Staat das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft bei der Strom- und Energiesteuer entlastet. Unternehmen, aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher haben so weniger Anreiz, Energie zu sparen. „Wir leisten uns beim Subventionsabbau seit Jahren riesige blinde Flecken. Es ist paradox: Deutschland verpflichtet sich auf internationaler Ebene zu mehr Klimaschutz. Gleichzeitig honorieren wir im eigenen Land klimaschädliches Verhalten mit Steuergeldern. Es ist daher konsequent, dass die Bundesregierung den Abbau klimaschädlicher Subventionen im Klimaschutzplan 2050 endlich auf die Agenda gesetzt hat. Jetzt müssen den Worten aber auch Taten folgen“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Der größte Teil der umweltschädlichen Subventionen entfällt mit 28,6 Milliarden Euro auf den Verkehrssektor. Auf Platz zwei folgt die Energiebereitstellung und -nutzung mit 20,3 Milliarden Euro. Subventionen im Verkehrs- und Energiebereich sind aus Klimasicht besonders problematisch: Der Verkehrssektor emittiert rund 18 Prozent aller Treibhausgase. Auf den Energiesektor entfallen mehr als ein Drittel. Vor allem im Energiesektor gibt es noch große Potentiale für einen Subventionsabbau – etwa bei der allgemeinen Strom- und Energiesteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Die begünstigten Unternehmen zahlen trotz einer Reform 2011 lediglich 75 Prozent der regulären Energie- und Stromsteuern. Zusätzlich können Unternehmen des produzierenden Gewerbes unter bestimmten Voraussetzungen einen Spitzenausgleich beanspruchen. Für Strom bedeutet dies, dass sie für eine zusätzlich verbrauchte Kilowattstunde nicht mehr rund 2 Cent, sondern nur noch 0,15 Cent Stromsteuer zahlen müssen. Durch beide Ermäßigungen entgehen dem Staat allein über drei Milliarden Euro pro Jahr – gleichzeitig werden nötige Anreize zum Energiesparen nicht gesetzt. „Der Gesetzgeber sollte die steuerlichen Begünstigungen reduzieren und auf energieintensive Unternehmen beschränken, die dem internationalen Wettbewerb stark ausgesetzt sind. Heute profitiert beispielsweise auch die Braunkohle von steuerlichen Begünstigungen, obwohl sie nicht im internationalen Wettbewerb bestehen muss“, so Krautzberger. Problematisch sei auch die Energiesteuerbefreiung für bestimmte energieintensive thermische Prozesse und Verfahren in der Metall- und Mineralindustrie: „Dieses Geld fehlt an anderen Stellen – auch beim Klimaschutz . Das Geld sollte der Staat besser nutzen, um die Entwicklung innovativer Klimaschutztechnologien zu fördern.“ Auch die Landwirtschaft trägt wesentlich zum Klimawandel bei. In Deutschland ist sie beispielsweise Hauptverursacher der Methan- und Lachgasemissionen. Das UBA hat daher die Mehrwertsteuerbegünstigungen für tierische Produkte erstmals in seinem Bericht als umweltschädliche Subvention beziffert. Sie belaufen sich auf 5,2 Milliarden Euro. Tierische Produkte wie Fleisch und Milch profitieren von nur sieben Prozent Mehrwertsteuer, obwohl sie deutlich klimaschädlicher sind als Getreide, Obst oder Gemüse. Die Produktion von einem Kilo Rindfleisch verursacht zwischen sieben und 28 Kilo Treibhausgasemissionen – Obst oder Gemüse dagegen liegen bei weniger als einem Kilo. „Tierische Nahrungsmittel sollten künftig mit den regulären 19 Prozent besteuert werden. Im Gegenzug könnte der Staat die entstehenden Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verwenden, um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von derzeit sieben Prozent noch weiter zu senken. So könnte man zum Beispiel Obst und Gemüse oder öffentliche Verkehrsmittel billiger machen. Beides schont das Klima und kommt den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zugute“, so Krautzberger.
Die vorliegende Studie dient der Ermittlung der Leistungen und Potenziale der deutschen und europäischen Abfallwirtschaft für den Klimaschutz . Sie stellt eine Aktualisierung und Fortführung des Statusberichts 2005 dar (Öko-Institut/IFEU 2005) und basiert zudem auf der Nachhaltigkeitsstudie (IFEU 2004 und 2006). Während im Statusbericht 2005 der Schwerpunkt der Potenzialuntersuchung auf einer Optimierung der thermischen Behandlung von Abfällen lag, wird in dieser Studie untersucht und dargestellt, welche Potenziale sich zudem aus einer Optimierung der stofflichen Verwertung ergeben. Veröffentlicht in Texte | 06/2010.
Fachtagung: Vielfältige Methoden zur umweltschonenden Unkrautbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung sind bereits verfügbar. Zu den vielfältigen kommunalen Aufgaben gehören das Grünflächenmanagement sowie die Bekämpfung von Gesundheits- und Materialschädlingen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zum Erhalt der Infrastruktur. Dabei kommen häufig Pflanzenschutzmittel und Biozide zum Einsatz. Eine Fachtagung des Umweltbundesamtes (UBA) vom 9. bis 10. September in Dessau-Roßlau zeigt, dass alternative Methoden wie Heißwasserbehandlung oder intelligente Fallensysteme es bereits heute möglich machen, auf umweltschädliche Chemikalien zu verzichten. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Pestizide können auf vielfältigen Wegen in die Umwelt gelangen und damit nicht nur eine Gefahr für Ökosysteme, sondern auch für die menschliche Gesundheit darstellen, wie regelmäßige Funde von Pestizid-Rückständen im Oberflächen- und Grundwasser zeigen. Der öffentliche Sektor hat bei der umwelt- und naturverträglichen Bewirtschaftung seiner Flächen und dem nachhaltigen Unterhalt seiner Infrastruktur eine besondere Vorbildfunktion. Unsere Tagung zeigt: Kommunen ist es schon heute möglich, auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten, den Biozideinsatz zu begrenzen und Alternativmethoden zu fördern, ohne die Unterhaltungspflichten zu vernachlässigen.“ Ziel der gemeinsam von Umweltbundesamt ( UBA ) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) organisierten Veranstaltung ist, weitere Kommunen über die Risiken und Auswirkungen eines chemischen Pflanzenschutzes, bzw. Biozideinsatzes zu informieren und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie künftig auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet werden kann. Auf der Fachtagung sind neben Vorträgen und Workshops auch Hersteller von alternativen Verfahren der Wildkrautentfernung und Nagetierbekämpfung mit Gerätepräsentationen und Infoständen vertreten. Gerade weil die Qualität der Agrarlandschaften als Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten (z.B. wildbestäubende Insekten, Vögel, aber auch typische Ackerbegleitkräuter) dramatisch abgenommen hat, werden kommunale Flächen immer wichtiger. „Viele Städte und Gemeinden sind sehr daran interessiert, den Pestizideinsatz auf öffentlichen Flächen zu reduzieren oder ganz darauf zu verzichten. Dieses Engagement entspricht auch dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, unterstützt den Schutz von Insekten und reduziert die Umweltbelastungen“, so Detlef Raphael, Beigeordneter des Deutschen Städtetages, der Schirmherr der Fachtagung ist. Insbesondere ganzjährig verfügbare Grün- und Blühstrukturen bieten Lebensraum für Insekten, der in intensiv genutzten Agrarlandschaften immer seltener vorhanden ist. Daher bestand auch zum Umgang mit landwirtschaftlich genutzten Kommunalflächen und Vorgaben in Pachtverträgen Diskussionsbedarf auf der Tagung. Frühzeitige Planung bei der Bewirtschaftung und eine geeignete Sortenwahl auf Grünflächen können den Pestizideinsatz deutlich reduzieren. Kombiniert mit der Anwendung alternativer Verfahren zur Unkrautbeseitigung können kommunale Flächen einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der Biodiversität leisten. Einige alternative Techniken wie der Einsatz von Bürstensystemen oder thermischen Verfahren mit Heißwasser wurden auf der Tagung präsentiert. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder von Materialien sind nicht immer Biozide notwendig. Weniger Biozide einzusetzen ist in Kommunen schon jetzt in vielen Bereichen möglich. Großes Potential dafür bietet beispielsweise der Einsatz von intelligenten Fallensystemen und Köderschutzstationen zur Überwachung und Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation, die während der Veranstaltung vorgestellt wurden. Herausforderungen für die Kommunen bestehen dagegen bei der Berücksichtigung von Alternativen im Rahmen der Ausschreibung von Dienstleistungen und der Beschaffung von biozidfreien Alternativen. In einem laufenden Projekt erarbeitet das UBA derzeit, wie die Beschaffung von biozidfreien Alternativen unterstützt werden kann, um damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Mensch und Umwelt zu leisten. Laufendes Forschungsvorhaben: „Umweltfreundliche Beschaffung und Einsatz von Bioziden in Kommunen: Weiterentwicklung des Konzeptes „Pestizidfreie Kommune“ für den Biozidbereich", FKZ 3718674140
Die in Deutschland derzeit gültige Fassung der Klärschlammverordnung von 1992 (AbfKlärV, 1992) soll novelliert und dabei hygienischen Belangen mehr Rechnung getragen werden. Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, verschiedene Risikominderungsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Eignung zur Verbesserung der Klärschlammhygiene zu prüfen und daraus Empfehlungen für die Ausgestaltung der AbfKlärV abzuleiten. Besonders persistente Schadorganismen und Krankheitserreger wurden in gezielten Untersuchungen auf deren Überlebensfähigkeit während einer thermischen Behandlung bzw. einer Langzeitlagerung von Klärschlamm und/oder anderen Wirtschaftsdüngern untersucht. Des Weiteren wurde das Verfahren der Hochdrucktemperatur-Pelletierung (HTP) geprüft. Untersucht wurde die Tenazität von Escherichia coli (EAHEC) Serovar O104:H4, thermoresistenter Parvoviren (Bovines Parvovirus, BPV) und von Sporen aerober und anaerober Sporenbildner (Bacillus globigii, Clostridium sporogenes) als Vertreter der Seuchenhygiene und Synchytrium endobioticum als Vertreter der Phytohygiene. Das Ergebnis einer Literaturrecherche ergab, dass der überwiegende Teil der vorrangig in Klärschlamm vorkommenden Schadorganismen der Seuchen- und Phytohygiene durch die in den Entwürfen zur Novellierung der AbfKlärV in Anhang 2 aufgeführten Behandlungsverfahren inaktiviert werden kann. Veröffentlicht in Texte | 96/2015.
Am 24. Februar 2015 legte US-Präsident Barack Obama sein Veto gegen ein Gesetz zum unverzüglichen Bau der Ölpipeline Keystone XL ein. Obama übermittelte seine Entscheidung dem Kongress, in dem die Republikaner das Projekt vorangetrieben hatten. Der Kongress habe das "bewährte Verfahren" aushebeln wollen, mit dem seine Regierung prüfe, ob die Pipeline im Interesse der USA sei, schrieb Obama zur Begründung. Der Präsident will zunächst das Ergebnis einer erneuten Überprüfung durch das Außenministerium abwarten, ehe er über den Bau entscheidet.
AGR Gruppe Mengen 2018
Aufbereitung von Holzhackschnitzeln durch Torrefaktion, direkte Emissionen aus thermischer Behandlung hier vernachlässigt, Daten aus #1: sawdust green chips efficiency 90% 90% energy-based, LHV process heat 0,0975 0,1175 per unit of output, energy-based electricity (from grid) 0,01 0,01 per unit of output, energy-based Auslastung: 2500h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-Bio-fest Flächeninanspruchnahme: 5000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2020 Lebensdauer: 20a Leistung: 50MW Nutzungsgrad: 90% Produkt: Brennstoffe-Bio-fest
Aufbereitung von Holzhackschnitzeln durch Torrefaktion, direkte Emissionen aus thermischer Behandlung hier vernachlässigt, Daten aus #1: sawdust green chips efficiency 90% 90% energy-based, LHV process heat 0,0975 0,1175 per unit of output, energy-based electricity (from grid) 0,01 0,01 per unit of output, energy-based Auslastung: 2500h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-Bio-fest Flächeninanspruchnahme: 5000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 20a Leistung: 50MW Nutzungsgrad: 90% Produkt: Brennstoffe-Bio-fest
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