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Bisphenol A

Bisphenol A is found in many everyday products. The largest portion of manufactured bisphenol A is converted into stable plastics (polycarbonate and epoxy resins). Under certain conditions, the chemical can be released from consumer products – from can coatings, for instance – and enter the human body by way of food or through the skin, from thermal paper for example. In the human body the substance can act like the female sex hormone oestrogen. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Bisphenol A

Bisphenol A ist in vielen Produkten unseres täglichen Lebens. Der größte Teil des produzierten Bisphenol A wird zu stabilen Kunststoffen verarbeitet (Polykarbonat und Epoxidharzen). Unter bestimmten Bedingungen kann sich die Chemikalie aus Gebrauchsgegenständen lösen – wie aus der Beschichtung von Dosen – und über die Nahrung oder über die Haut – wie bei  Thermopapier – in den menschlichen Körper gelangen. Hier kann die Substanz wie das weibliche Sexualhormon Östrogen wirken. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe

Bisphenol A und Auto-Kältemittel werden erneut überprüft Die hormonell wirksame Massenchemikalie Bisphenol A wird einer weiteren Bewertung unterzogen. Das sieht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in ihrem ersten Aktionsplan vor. Auch das fluorierte Kältemittel für Autoklimaanlagen R1234yf steht vor einer Neubewertung. In der EU soll es seit 2011 in neu Typ-zugelassenen PKWs eingesetzt werden. Ebenso überprüft wird der langlebige Gummizusatzstoff PAN. Alle drei Stoffe stehen im Verdacht, direkt oder indirekt die Umwelt zu schädigen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Das Umweltbundesamt hatte diese drei Stoffe zur Prüfung auf europäischer Ebene vorgeschlagen. Erweist sich im Rahmen dieser Prüfungen ihre Umweltschädlichkeit, soll der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden.“ Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) wird 2012 den umstrittenen ⁠ Stoff ⁠ Bisphenol A - chemisch 4,4’-Isopropylidenediphenol - im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ erneut bewerten. Dieser kommt in vielen Alltagsprodukten vor, wie in Thermopapier, CD-Rohlingen sowie in Form von Polykarbonat bspw. im Gehäuse von elektronischen Geräten. Jochen Flasbarth: „Mit der REACH-Bewertung soll die möglicherweise schädliche Wirkung von Bisphenol A auf das Hormonsystem sowohl von Umweltorganismen wie der Menschen bewertet und seine ⁠ Emission ⁠ in die Umwelt genauer bestimmt werden. Anhand der Ergebnisse wird dann auch das Umweltrisiko neu abgeschätzt.“ Neu bewertet werden auch die Umweltauswirkungen des fluorhaltigen Kältemittels R-1234yf - chemisch Tetrafluorpropen oder Polyhaloalkene. Verwendet wird es vor allem als Kältemittel in PKW-Klimaanlagen. In den nächsten Jahren werden große Mengen dieser Chemikalie zum Einsatz kommen. Auch die deutsche Automobilindustrie hat sich entschieden, es ab 2011 in der EU in Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen zu verwenden. Wegen der zu erwartenden hohen Einsatzmenge hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (⁠ BMU ⁠) die für REACH zuständigen Bewertungsbehörden gebeten, die Umwelt- und Gesundheitsrisiken dieses Stoffes im Rahmen des ECHA-Aktionsplanes zu bewerten. Das langlebige PAN - chemisch N-1-Naphthylaniline - wird in Gummiprodukten und Schmierstoffen eingesetzt. Mit der Stoffbewertung wird das UBA dem Verdacht nachgehen, dass PAN umweltschädliche Eigenschaften besitzt: Der Stoff baut sich in der Umwelt wahrscheinlich nur sehr langsam ab und kann sich zusätzlich in Organismen anreichern und dort giftig wirken.  Werden diese drei Eigenschaften nachgewiesen, kann PAN für ein Zulassung- oder ein Beschränkungsverfahren vorgeschlagen werden. Bestätigt sich der Verdacht auf erhöhte Risiken für Mensch oder Umwelt, müsste der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden. Es wäre möglich, den Stoff nur für bestimmte Anwendungen zuzulassen oder eine generelle Zulassungspflicht vorzunehmen. Ebenfalls kann die  Verwendung auf bestimmte Bereiche begrenzt werden. Kann der Verdacht wegen unzureichender Unterlagen weder ausgeräumt noch bestätigt werden, müssen die Hersteller und Importeure weitere Daten bereitstellen bis eine endgültige Entscheidung über den Verdacht getroffen werden kann. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Deutschland hat sich zur Bewertung von insgesamt fünf Stoffen für das Jahr 2012 verpflichtet, diese müssen bis Februar 2013 abgeschlossen sein. Diese Bewertung nimmt für Umweltaspekte das UBA wahr und für Aspekte der menschlichen Gesundheit gemeinsam das Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠ BfR ⁠) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). Die genannten Stoffe werden im Rahmen des ECHA-Aktionsplans bewertet. Dieser enthält für 2012 in ganz Europa insgesamt 36 Stoffe. REACH-Verfahren Die ⁠ REACH-Verordnung ⁠ überträgt die Verantwortung für die Bewertung von Chemikalienrisiken den Herstellern und Importeuren. Dazu müssen sie umfassende Registrierungsunterlagen vorlegen. 5% dieser Registrierungen soll die ECHA jedes Jahr überprüfen. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA können zusätzlich Stoffe auswählen und bewerten, wenn Hinweise auf Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt vorliegen. Der gemeinsame Aktionsplan wird immer für drei Jahre aufgestellt und enthält die Stoffe, die die ECHA und die Mitgliedstaaten prüfen wollen. Er wird jährlich aktualisiert.

EU erkennt Bisphenol A als besonders besorgniserregend an

Studien belegen hormonelle Wirkung auf Fische und Amphibien – UBA prüft weitere Regulierung Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung der EU, die Chemikalie Bisphenol A nun auch aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Tiere in der Umwelt als besonders besorgniserregend anzuerkennen. Der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hatte dies im Dezember 2017 entschieden und ist damit einem Vorschlag Deutschlands einstimmig gefolgt. Ab Januar 2018 ist Bisphenol A damit nicht nur wegen seiner schädlichen Wirkung auf den Menschen sondern auch wegen seiner Umwelteigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste. Der Stoff könnte nun noch weitgehender reguliert werden. Studien hatten gezeigt, dass Bisphenol A bei Fischen und Froschlurchen hormonähnlich wirkt und Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Das UBA wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Verwendungen von Bisphenol A für einen besseren Schutz der Umwelt zusätzlich beschränkt werden müssen. Umzusetzen wäre das durch den europäischen Gesetzgeber. Bisphenol A ist Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe sowie Epoxidharze und gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Der ⁠ Stoff ⁠ steckt noch in vielen Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen, DVDs, Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen und kann über verschiedene Wege in die Umwelt gelangen. Für den Menschen wurde Bisphenol A bereits auf Vorschlag von Frankreich wegen seiner fortpflanzungsschädigenden und hormonellen Wirkung als besonders besorgniserregender Stoff identifiziert und in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Stoffe dieser Liste sind Kandidaten für das Zulassungsverfahren unter ⁠ REACH ⁠, welches das langfristige Ziel hat, den Stoff zu ersetzen und die Verwendung von weniger schädlichen Alternativen zu fördern. Im August 2017 hatte das ⁠ UBA ⁠ bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein Dossier zur Identifizierung von Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) für die Umwelt eingereicht. Ziel war, Bisphenol A aufgrund seiner hormonellen Wirkung auf Organismen in der Umwelt als sogenannten „endokrinen Disruptor“ zu identifizieren. Dem folgte der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA im Dezember 2017. Vorausgegangen war eine ausführliche Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Studien durch das UBA. Diese zeigte, dass Bisphenol A vor allem in Fischen und Amphibien (Froschlurchen) endokrin-vermittelte schädliche Effekte auf die Fortpflanzung und Entwicklung haben kann. Mit der erneuten Aufnahme in die Kandidatenliste müssen nun auch die Wirkungen auf die Umwelt bei weiteren regulatorischen Maßnahmen stärker berücksichtigt werden. Die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab 2020 verboten. Hierdurch könnten auch Einträge von Bisphenol A in die Umwelt sinken. Das UBA prüft derzeit ob und wenn ja welche weiteren Verwendungen beschränkt werden müssten, um das Vorkommen in der Umwelt zu reduzieren. Welche Risiken Ersatzstoffe von Bisphenol A für die Umwelt haben, wird derzeit in einem Forschungsprojekt des UBA und durch Bewertungen von EU-Mitgliedstaaten analysiert. Mit der Identifizierung von Bisphenol A als SVHC und der Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste geht eine Informationspflicht innerhalb der Lieferkette einher. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt ein explizites Auskunftsrecht über Vorkommen von SVHC in Erzeugnissen. Die Hersteller, Lieferanten und Händler müssen offenlegen, ob in Erzeugnissen ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration von über 0,1% enthalten ist. Verbraucherinnen und Verbraucher können dazu mit Hilfe der Smartphone-App „Scan4Chem“ des UBA bei Herstellern einfach eine Anfrage stellen – und so deutlich machen, dass sie keine SVHC in Produkten akzeptieren. Auch für die Umwelt lassen sich mögliche Einträge verringern: Alltagsprodukte mit Bisphenol A lassen sich vermeiden, indem man zum Beispiel von Konservendosen (dort kann Bisphenol A in der Innenbeschichtung enthalten sein) und von Plastikbehältern auf Mehrweg-Behälter aus z.B. Glas umsteigt. Bedrucktes Thermopapier wie Kassenzettel oder Fahr- und Eintrittskarten sollten soweit wie möglich über den Restmüll entsorgt werden. Dadurch wird verhindert, dass Bisphenol A über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier wieder in den Stoffkreislauf und in die Umwelt gelangt.

Bisphenol A - Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen

Umweltbundesamt liefert aktuellen Hintergrundbericht Berichten die Medien über gefährliche Chemikalien, fällt häufig der Name Bisphenol A. Immer wieder verunsichern Meldungen über diese Substanz Verbraucherinnen und Verbraucher. Was ist das für ein Stoff, wo kommt er vor, und wie hoch sind die Risiken für Mensch und Umwelt? In einem aktuellen Hintergrundpapier erläutert das Umweltbundesamt (UBA) die Risiken von Bisphenol A und zeigt Handlungsoptionen für die Zukunft auf. UBA-Präsident Jochen Flasbarth empfiehlt Herstellern und Nutzern der Chemikalie, vorsorglich schon heute alternative Stoffe einzusetzen und so Mensch und Umwelt zu schützen. Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann sich der ⁠ Stoff ⁠ lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung, Weiterverarbeitung und Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. Der Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe und Epoxidharze gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Bisphenol A wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen. Das zeigen zahlreiche Studien an Säugern oder Fischen. Die Chemikalie ist zwar weniger potent als das natürliche Sexualhormon, stört aber nachweislich bei einigen Organismen die Fortpflanzung. Das Altstoffchemikalien-Programm der EU und die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bewerten Produkte auf Bisphenol A-Basis für Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit als unbedenklich. Kanada, Dänemark und Frankreich dagegen haben aus Vorsorgegründen Bisphenol A-haltige Babyflaschen und andere Produkte für Kinder verboten. Jochen Flasbarth: „Aus Sicht des Umweltbundesamtes bestehen zwar noch Datenlücken; doch die vorliegenden Kenntnisse sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol A-haltiger Produkte aus Vorsorgegründen zu beschränken.“ Die europäische Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ ( R egistration, E valuation and A uthorisation of Ch emicals) stärkt die Eigenverantwortung der Chemieindustrie. Unternehmen, die Bisphenol A herstellen oder verwenden sind verantwortlich, die Risiken von Bisphenol A über den gesamten Lebenszyklus zu bewerten und eventuelle Risiken zu mindern. Das Ergebnis müssen Sie den europäischen Behörden in einem Registrierungsdossier bis zum 30.11.2010 darlegen. Das ⁠ UBA ⁠ wird dieses Dossier genau prüfen und dann entscheiden, welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt möglich und notwendig sind. Vorsorglich empfiehlt das UBA den Herstellern, Importeuren und Verwendern von Bisphenol A bereits heute Verwendungen die Mensch und Umwelt belasten durch gesundheits- und umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen - als Beitrag zum vorsorglichen Schutz von Mensch und Umwelt.

Viele Bisphenol A-Alternativen möglicherweise hormonell schädlich

Neue UBA-Untersuchung: Nur ein untersuchter Ersatzstoff zeigt keine hormonähnliche Wirkung In der Studie des Umweltbundesamts (UBA) wurden 44 mögliche Alternativstoffe für Bisphenol A (BPA) für unterschiedliche Verwendungen und Produkte untersucht. 43 dieser Stoffe können demnach nicht als Ersatz empfohlen werden – entweder weil sie ebenfalls wie ein Hormon wirken könnten oder weil diese Frage aufgrund mangelnder Daten nicht abschließend geklärt werden konnte. BPA findet sich zum Beispiel in Konservendosen oder Klebstoff. Bis Januar 2020 wurde BPA auch als Farbentwickler in Kassenzetteln aus Thermopapier eingesetzt. Das UBA empfiehlt, Kassenzettel vorsorglich weiterhin im Restmüll zu entsorgen, da für alternative Farbentwickler wie Bisphenol S (BPS) bisher keine abschließenden Bewertungen vorliegen. Die Stoffe können sich im Altpapier verteilen und anschließend über Recyclingprodukte wie Toilettenpapier zurück zum Verbraucher und in die Umwelt gelangen. Ziel der Untersuchung war insbesondere, für diejenigen Verwendungen von BPA (z.B. als Farbentwickler in Thermopapieren, als Stabilisator in Textilfarben oder in der Auskleidung von Wasserleitungen), für die das ⁠ UBA ⁠ einen besonders hohen Umwelteintrag erwartet, mögliche Alternativen zu prüfen. Lediglich ein ⁠ Stoff ⁠, Pergafast 201, zeigte in allen durchgeführten in vitro-Screening-Tests, die Hinweise auf eine hormonähnliche Wirkweise anzeigen können, keinen Effekt. Bei allen anderen 43 Substanzen besteht entweder ein Anfangsverdacht auf die Beeinflussung von Hormonsystemen (33 Stoffe) oder die Datenlücken konnten im Rahmen des Projektes – durch in vitro-Tests oder Literaturrecherchen – nicht geschlossen werden (10 Stoffe). Andere, aus Umweltsicht besorgniserregende Eigenschaften wie ein langer Verbleib in der Umwelt oder die Anreicherung dieser Stoffe in Organismen wurden nicht untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in den europäischen ⁠ REACH ⁠-Prozess zur Regulierung der Stoffgruppe der Bisphenole eingebracht. Unter anderem auf Basis dieser Daten wird dort in der Diskussion mit den anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) entschieden, für welche Stoffe dieser Gruppe weitere Daten von den Herstellern gefordert werden, um den Anfangsverdacht auf eine hormonell schädliche Wirkung in Mensch und Umwelt abschließend klären zu können. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte unter Umständen EU-weit eine Beschränkung der problematischen Stoffe für bestimmte Verwendungen eingeleitet werden, um Mensch und Umwelt vor einer ⁠ Exposition ⁠ gegenüber diesen hormonell schädlichen Substanzen zu schützen. In Kassenzetteln aus Thermopapier wurden bislang im Wesentlichen Bisphenol A und Bisphenol S als Farbentwickler eingesetzt. Seit dem 2. Januar 2020 dürfen Thermopapiere, die 0,02 Gewichtsprozent oder mehr BPA enthalten, innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für andere Ersatzstoffe gilt ein entsprechendes Verbot nicht. Nicht alle Hersteller von Thermopapieren haben ihre Farbentwickler auf bisphenol- und phenolfreie Produkte umgestellt. Daher sollten aus Vorsorgegründen alle Thermopapiere weiterhin mit dem Restmüll entsorgt werden. Die Entwicklung farbentwicklerfreier Thermopapiere sowie das elektronische Speichern von Kaufbelegen von Kassen anstelle der Ausgabe gedruckter Bons bewertet das Umweltbundesamt positiv. Weitere Informationen zur Bonpflicht aus Umweltsicht und zu möglichen Alternativen zum gedruckten Bon finden sich beim Umweltbundesamt unter Fragen und Antworten zur Bonpflicht . Die Fragen und Antworten zu Bisphenol A in verbrauchernahen Produkten beim Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠ BfR ⁠) informieren u.a. zu Gesundheitsrisiken, Bewertungen und Grenzwerten. Bisphenol A war eine der ersten synthetischen Substanzen, die die Wirkung des weiblichen Sexualhormons Östrogen nachahmen konnten. Da es jedoch sehr viel potentere synthetische Östrogene gibt, machte Bisphenol A eine alternative Karriere als Industriechemikalie und ist heute in vielen Produkten des täglichen Gebrauchs zu finden. So wird der Stoff u.a. in der Kunststoffproduktion als Härtungsmittel für Polykarbonate und zur Herstellung von Epoxidharzen eingesetzt. BPA hat eine endokrine (hormonell wirksame) Wirkung auf Mensch und Umwelt und wird als reproduktionstoxisch eingestuft – so reduziert der Stoff zum Beispiel die Fortpflanzungsfähigkeit von Menschen ebenso wie von Tieren in der Umwelt. Er steht auch unter dem Verdacht, die Entstehung bestimmter Tumore zu fördern. BPA ist mittlerweile EU-weit als "besonders besorgniserregender Stoff" (Substance of Very High Concern, SVHC) unter REACH aufgrund seiner hormonell schädlichen Wirkung sowohl für die menschliche Gesundheit als auch die Umwelt und seiner reproduktionstoxischen Wirkung identifiziert. Die vorliegende Studie untersuchte deshalb Stoffe, die aufgrund ihrer vergleichbaren chemischen und technischen Eigenschaften BPA ersetzen können, auf ihre hormonell schädliche Wirksamkeit. BPS gilt derzeit als Hauptalternative zu BPA. Es steht jedoch ebenfalls im Verdacht, im Menschen und der Umwelt hormonell schädlich zu wirken. Für eine Bewertung vieler anderer Ersatzstoffe gibt es erhebliche Datenlücken, die durch die Unternehmen nur zum Teil im Rahmen der Datenanforderungen der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ geschlossen werden.

Bisphenol A kann über Quittungen in den Blutkreislauf des Menschens gelangen

Ein US-amerikanisches Forscherteam von der Missouri-Universität veröffentlichte am 22. Oktober 2014 eine Studie in der internationale Online-Fachzeitschrift PLUS ONE, die belegt, dass der hormonell wirkende Stoff Bisphenol A (BPA) nach dem Kontakt mit Thermopapier über die Hände in den Blutkreislauf des Menschen gelangen kann. Die Untersuchung zeigt, dass dieser Effekt nach dem Benutzen von Handdesinfektionsmittel oder Handcremes das Absorbieren verstärkt eintritt. Nachdem die Versuchspersonen sich die Hände desinfizierten, fassten sie einen Kassenbon an und aßen etwas mit ihren Fingern. Nach 90 Minuten fanden die Forscher erhebliche Mengen von BPA im Urin und im Blutserum der Probanden und Probandinnen.

EFSA: Kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher durch Bisphenol A-Exposition

In ihrer umfassenden Neubewertung der Exposition gegenüber Bisphenol A (BPA) und dessen Toxizität kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)zu dem Schluss, dass BPA bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt (einschließlich ungeborener Kinder, Kleinkinder und Jugendlicher). Die Verbraucherexposition über die Ernährung bzw. eine Kombination verschiedener Quellen (Ernährung, Staub, Kosmetika und Thermopapier) liegt deutlich unterhalb der sicheren Obergrenze (der sogenannten „tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge“, kurz: TDI). Obwohl neue Daten und differenziertere Methoden die Sachverständigen der EFSA dazu veranlasst haben, den sicheren Grenzwert für BPA deutlich herabzusetzen – von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag (µg/kg KG/Tag) auf 4 µg/kg KG/Tag – liegen die höchsten Schätzungen für die von Lebensmitteln und einer Kombination von Quellen ausgehende Exposition (im EFSA-Gutachten „aggregierte Exposition“ genannt) um das 3- bis 5-fache unter dem neuen TDI-Wert. Unsicherheiten bezüglich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen von BPA auf Brustdrüse und Fortpflanzungsorgane, das Stoffwechsel- und Immunsystem sowie hinsichtlich neurologischer Verhaltensstörungen wurden quantifiziert und bei der Berechnung des TDI-Werts berücksichtigt. Darüber hinaus ist der TDI als vorläufig anzusehen, solange die Ergebnisse einer Langzeitstudie bei Ratten noch ausstehen, die dazu beitragen sollen, besagte Unsicherheiten zu verringern.

UBA aktuell - Nr.: 1/2020

Liebe Leserin, lieber Leser, das Umweltbundesamt ist gleich mit einer großen Neuerung ins Jahr 2020 gestartet: Professor Dr. Dirk Messner übernahm zum 1. Januar die Leitung des Amtes. Mehr dazu in unserer Rubrik „In eigener Sache“. Eine Neuerung ganz Deutschland betreffend war, auch zum 1. Januar, die Einführung der Kassenbonpflicht. Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem viel diskutierten Thema finden Sie ebenfalls in dieser Newsletterausgabe. In unserem Schwerpunktbeitrag widmen wir uns diesmal einer Gruppe chemischer Stoffe, die auch beim Thema Kassenbonpflicht eine große Rolle spielt: Bisphenole. Eine neue UBA-Studie zeigt, dass die Verbannung des bekanntesten Vertreters dieser Gruppe – Bisphenol A – noch kein Durchbruch für Mensch und Umwelt ist. Empfehlen möchten wir Ihnen auch unsere neue Publikation zum Thema „Fliegen“, den damit verbundenen Umweltproblemen und zur Frage, ob und wie sich diese lösen lassen. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Bisphenol A-freie Produkte nicht zwangsläufig gut für Mensch und Umwelt In Kassenbons wurde Bisphenol A kürzlich durch Ersatzstoffe wie Bisphenol S ersetzt. Quelle: pure-life-pictures / Fotolia Die Industriechemikalie Bisphenol A wird zurecht aus immer mehr Verbraucherprodukten verbannt – etwa zu Jahresbeginn 2020 aus Thermopapier für Kassenbons. Denn sie wirkt wie ein Hormon und kann die Fortpflanzungsfähigkeit von Menschen sowie Tieren in der Umwelt beeinträchtigen und vielleicht sogar die Entstehung bestimmter Tumore fördern. Das Problem: Die Ersatzstoffe sind nicht unbedingt besser für Mensch und Umwelt. Wie eine aktuelle Studie des UBA zeigt, taugen 43 der 44 untersuchten Stoffe nicht als Ersatz – entweder weil sie ebenfalls wie ein Hormon wirken könnten oder weil diese Frage aufgrund mangelnder Daten nicht abschließend geklärt werden konnte. Lediglich bei einem Stoff, Pergafast 201, gab es aus den in der Studie durchgeführten Tests keinen Hinweis auf eine hormonähnliche Wirkung. Andere, aus Umweltsicht besorgniserregende Eigenschaften, wie ein langer Verbleib in der Umwelt oder die Anreicherung in Organismen, wurden nicht untersucht. Auf Grundlage der EU-Chemikalienverordnung REACH ist nun in Diskussion mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) zu entscheiden, für welche Stoffe der Gruppe der Bisphenole weitere Daten von den Herstellern gefordert werden, um den Anfangsverdacht auf eine hormonelle Wirkung abschließend klären zu können. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werden EU-weit geeignete Maßnahmen eingeleitet, etwa eine Beschränkung der problematischen Stoffe für bestimmte Verwendungen, um Mensch und Umwelt zu schützen. Für Kassenbons gilt vorerst weiter: Entsorgt gehören sie in den Restmüll. Denn über das Altpapierrecycling könnten sonst die unerwünschten Stoffe zu uns zurück gelangen, zum Beispiel über Toilettenpapier. Es gibt mittlerweile zwar schon komplett bisphenolfreie Kassenzettel, allerdings ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der fehlenden Kennzeichnung nicht möglich, diese von bisphenolhaltigen Bons zu unterscheiden. Neuer UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner „Wissenschaft hat die Aufgabe zu drängeln“ und „Wir stehen plötzlich ganz oben auf der politischen Agenda“ – die ersten Interviews mit dem neuen UBA-Präsidenten. Geschirrspültabs im Test Die Stiftung Warentest stellt bei den Geschirrspültabs deutliche Qualitätsunterschiede fest. Bei der Umweltfreundlichkeit geht es beispielsweise um den Stoff "Benzotriazol". UBA-Experte Marcus Gast dazu im WDR-Fernsehen. UBA-Zahl des Monats 01/2020 Quelle: UBA Jährlich werden in Deutschland rund 4.200 Tonnen Feinstaub (PM10) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa 25 Prozent der jährlich durch Holzfeuerungen und ca. zwei Prozent der gesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland.

Global Climate Network (GCN)

Das Projekt "Global Climate Network (GCN)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Das Global Climate Network (GCN) ist eine Kooperation führender, unabhängiger und richtungsweisender Forschungseinrichtungen aus Ländern, die Schlüsselpositionen in der Bekämpfung des Klimawandels einnehmen. Das Netzwerk und seine Mitglieder untersuchen die Rahmenbedingungen, denen sich Regierungen bei der Aushandlung internationaler Maßnahmen verpflichtet sehen. Das GCN veröffentlicht seine Berichte und Discussion Paper auf seiner Homepage. Das Wuppertal Institut hat mit eigenen Studien beigetragen zu den Berichten. Breaking Through on Technology - Overcoming the Barriers to the Development and Wide Deployment of Low-Carbon Technology (Juli 2009). Rechtzeitig zum G8-Gipfel Juli 2009 in Italien veröffentlichte das Global Climate Network (GCN) die Studie 'Breaking Through on Technology'. Sie fordert einen technologischen Durchbruch und hebt dabei die Bedeutung von Schlüsselländern bei der Umsetzung nationaler CO2-Minderungsstrategien hervor. Um die Nutzung vorhandener Effizienztechniken weiter zu verbreiten und Neuentwicklungen schneller zu realisieren, sollten Regulierungspakete, steuerliche Anreize und staatliche Investitionen eingesetzt werden. Gleichzeitig werden die Verhandlungsführer in Vorbereitung des Klimagipfels in Kopenhagen aufgefordert, an einer neuen internationalen Vereinbarung zu arbeiten, die Anreize für robuste, umfassende nationale Strategien schafft, über die im Dezember Einigung erzielt werden kann. Für das Wuppertal Institut haben Florian Mersmann, Tilman Santarius und Julia Schultz den Deutschland Report 'Technology and the Bali Action Plan: what could Germany do?' beigetragen. - Low-Carbon Jobs in an Inter-Connected World (Dez. 2009). Grundlage für die zusammenfassende Darstellung im letzten Bericht war der Länderbericht Deutschland: 'Economic Opportunities and Climate Change - Analysis of Employment Impacts of Solar Thermal Energy Use Promotion Policies in Germany'. Darin wird analysiert ob und - wenn ja - inwieweit die Gesetzgebungen der Klima- und erneuerbare Energien-Politik zur Förderung des solarthermischen Energiemarktes positive Auswirkungen auf die Beschäftigung haben. Drei Aspekte werden in Beziehung gebracht: der Absatz solarthermischer Technologien, die Anzahl der Arbeitsplätze im solarthermischen Sektor und das Jahr, in welchem die einzelnen Unternehmen in den Solarthermiemarkt eingetreten sind. Die Analyse konnte keinen klaren Beweis für einen positiven Beschäftigungseffekt liefern, obwohl der Bruttoeffekt eines Beschäftigungsanstiegs in dieser Branche offensichtlich ist. Festzuhalten bleibt allerdings, dass ohne gut konzipierte Klima- oder erneuerbare Energien-Richtlinien und Maßnahmen durch die Förderung regenerativer Energien und Klimaschutz keine Arbeitsplatzschaffung zu erwarten ist.

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