Dieser Web Map Service (WMS) zeigt den öffentlichen Parkraum Hamburgs in ausgewählten Bereichen. Nicht enthalten sind private Stellplätze oder Parkplätze (z. B. von Supermärkten, Unternehmen, P+R-/B+R-Anlagen, sonstige Parkhäuser und Tiefgaragen etc.). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Feature Service (WFS) zeigt den öffentlichen Parkraum Hamburgs in ausgewählten Bereichen. Nicht enthalten sind private Stellplätze oder Parkplätze (z. B. von Supermärkten, Unternehmen, P+R-/B+R-Anlagen, sonstige Parkhäuser und Tiefgaragen etc.). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Dienst zeigt den öffentlichen Parkraum Hamburgs in ausgewählten Bereichen. Nicht enthalten sind private Stellplätze oder Parkplätze (z. B. von Supermärkten, Unternehmen, P+R-/B+R-Anlagen, sonstige Parkhäuser und Tiefgaragen etc.). Für einiger dieser werden eigene Dienste von anderen Herausgebern angeboten. Jeder Stellplatz bzw. Parkstand ist als einzelnes Polygon dargestellt. Sofern die Parkstände nicht durch bauliche Maßnahmen oder Markierungen gekennzeichnet sind, wird von Standardabmessungen gemäß BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) ausgegangen. Jedes Polygon ist mit einer Reihe von Attributen versehen. Deren Merkmalsausprägung ist abhängig von den realen Gegebenheiten erfasst oder nicht erfasst. Liegt für ein Attribut kein Wert vor, wird es in der Regel auch nicht angezeigt. Die meisten Attribute sind selbsterklärend; für die anderen folgen Erläuterungen: (1) Geltungszeiten der jeweiligen Bewirtschaftung: Diese sind kodiert. Die erste(n) (beiden) Ziffern(en) geben den Tag der Woche oder einen Bereich an: 1 = montags, 2 = dienstags, ... , 7 = sonntags, 15 = montags bis freitags, 16 = werktags, 17 = täglich. Nach dem Doppelpunkt folgen Start- und Endstunde der Geltungsdauer. Das Beispiel 16:8_18 bedeutet also: Bewirtschaftung gilt montags bis samstags (= werktags) von 8 Uhr bis 18 Uhr. Falls es mehhrere diskrete Geltungstage gibt, z. B. bei 2x wöchentlich stattfindendem Wochenmarkt, sind die Geltungszeiten per Semikolon getrennt. (2) Markierung: Ist der Parkstand einzeln bzgl. seiner Größe markiert? (3) Nummer des zugeordneten Parkautomatenstandorts: derzeit noch nicht oder inkokorrekt erfasst (4) Restfläche: Falls das Polygon deutlich kleiner als ein regulärer Parkstand ist, wird es als Restfläche gekennzeichnet.
Der Datensatz enthält die Standorte von Parkhäusern, Tiefgaragen und Parkplätzen im Hamburger Stadtgebiet mit Informationen über Öffnungszeiten, Preise, Anzahl der Stellplätze, Einfahrtshöhen sowie teilweise Belegungsdaten (freie Stellplätze) und Anzahl der Frauen- und Behindertenstellplätze. Zum Teil werden in 5-minütigen Abständen Parkplatzbelegungsdaten aus dem Parkleitsystem der Stadt Hamburg übermittelt. Diese Echtzeitdaten sind ungeprüft. Der Datensatz ist nicht vollständig, sondern enthält Angaben von privaten Betreibern, die der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellt wurden. Sollte ein Parkhaus / Parkplatz fehlen, kann der in den Metadaten angegebene Ansprechpartner gerne darauf hingewiesen werden. Eine Aufnahme in den Datensatz wird dann geprüft.
Vollständiger Titel: Bebauungsplan C I - für das Altstsadtgebiet "Sand" (Tiefgarage)
Das Gesetz über den Bebauungsplan Wilhelmsburg 70 vom 10. September 1985 (HmbGVBl. S.263), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S.494, 505,507), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Wilhelmsburg 70" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Die Nummern 12 und 14 werden gestrichen. Die bisherigen Nummern 13 sowie 15 bis 17 werden die Nummern 12 bis 15. 2.2 Es werden folgende Nummern 16 bis 23 angefügt: "16. Die Ausweisung ¿Gewerbegebiet" auf den Flurstücken 310, 311, 316, 318 und 9723 (alt: 319) der Gemarkung Wilhelmsburg sowie die Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung werden aufgehoben. 17. Auf der mit " 1" bezeichneten Fläche wird öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage aus-gewiesen. Die im Bebauungsplan ausgewiesene nördliche Baugrenze wird um 5 m nach Süden verlegt. 18. Auf der mit "2" bezeichneten Fläche wird allgemeines Wohngebiet, viergeschossig als Höchstmaß in geschlossener Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,5 festgesetzt. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. IS. 466,479). 19. Auf der mit "3" bezeichneten Fläche werden anstelle der Festsetzung über die Zahl der Vollgeschosse von I + I UG vier Vollgeschosse als Höchstmaß und eine Grundflächenzahl von 1,0 festgesetzt. 20. Auf der mit "4" bezeichneten Fläche wird das Geh- und Fahrrecht aufgehoben. 21. Für die Erschließung der Flurstücke 310 bis 312,316, 318 und 9723 der Gemarkung Wilhelmsburg sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt. 22. Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume muss auf einer Fläche von 12 m je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen. 23. In einem Abstand von 20 m zu den äußeren Leitern der in der Planzeichnung gekennzeichneten oberirdischen Elektrizitätsleitung sind Wohnungen unzulässig."
Die Verordnung über den Bebauungsplan Sülldorf 2 vom 5. September 1967 mit der Änderung vom 10. Juni 1987 (Ham-burgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1967 Seite 273, 1987 Seite 123) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Zweiten Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Sülldorf 2" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. § 2 Nummer 4 erhält folgende Fassung: "4. Für das in der Anlage schraffiert bezeichnete Gebiet gilt: 4.1 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479); die Grundflächenzahl beträgt 0,4. Stellplätze sind ausschließlich in Tiefgaragen anzulegen. 4.2 Auf Teilen der ehemaligen Flurstücke 86, 87 und 89 der Gemarkung Sülldorf ist in dem mit "A" bezeichneten Bereich eine dreigeschossige Bebauung in offener Bauweise zulässig. 4.3 Die Ausweisung eines 5 m breiten öffentlichen Weges zwischen den Straßen Kamerstücken und Sülldorfer Knick wird aufgehoben; die Fläche wird in das Wohngebiet einbezogen."
Das Gesetz über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26 vom 6. Juni 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 122) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26" wird dem Gesetz hinzugefugt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 22 angefügt: "22. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gebiet gilt: 22.1 Die Festsetzung ¿Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Freizeitzentrum" wird in allgemeines Wohngebiet umgewandelt; die Bezeichnung "©", die Linie ¿sonstige Abgrenzung" sowie das festgesetzte 5 m breite Anpflanzungsgebot für dichtwachsende Bäume und Sträucher werden gestrichen. 22.2 Zulässig sind im allgemeinen Wohngebiet als Maß der baulichen Nutzung nunmehr sechs Vollgeschosse und ein Staffelgeschoß als Höchstmaß sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschoßflächenzahl von 1,2 jeweils als Höchstmaß. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom "23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen. 22.3 Die westliche Baugrenze parallel zur Poppenbüttler Landstraße wird um 13 m in westlicher Richtung versetzt ausgewiesen. In einer Breite von 20 m wird der östliche Teilabschnitt der nördlichen Baugrenze um 23 m in nördlicher Richtung versetzt ausgewiesen und davon ausgehend werden auf der Westseite eine Baugrenze und auf der Ostseite eine Baulinie festgesetzt. Statt der östlichen Baugrenze wird eine gekrümmte Baulinie festgesetzt, die ein Kreissegment mit einem Radius von 213 m darstellt. Der Scheitelpunkt des Kreissegmentes liegt auf der neu festgesetzten Baulinie im Abstand von 68 m zur neuen nördlichen Baugrenze. 22.4 In Gebäuden an der Ostgrenze des allgemeinen Wohngebietes sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 22.5 Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können oberirdische Stellplätze zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlage nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Tiefgaragenzufahrten sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. 22.6 Für je 500 m2 der Grundstücksfläche sind ein großkroniger oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen. Mindestens 30 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksfläche sind mit Sträuchern und Stauden zu begrünen." 3. § 2 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "Im Kerngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Gesimse, Vordächer und Treppenhäuser bis zu 3 m zulässig." 4. § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des allgemeinen Wohngebiets sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 4. März 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 35), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I Seite 2254), zuletzt geändert am 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I Seiten 2049, 2076), hergestellt." 5. In § 2 Nummer 4 wird die Textstelle "C und" gestrichen. 6. § 2 Nummer 10 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet wird das Erhaltungsgebot für Bäume innerhalb der überbaubaren Fläche aufgehoben. Für jeden dieser Bäume sind drei großkronige Bäume auf dem Grundstück neu zu pflanzen." 7. § 2 Nummer 18 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplatzanlagen mit Hecken einzufassen sowie in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen."
In Berlin haben 20.446 (3,2 %) von insgesamt 629.666 Gebäuden inkl. Tiefgaragen ohne Überbauung eine begrünte Dachfläche bzw. begrünte Dachteilflächen von > 10 m². Insgesamt sind 656 ha der Dachflächen begrünt (5,4 %) (Tab. 1). Damit ist die Anzahl begrünter Gebäude im Vergleich zu 2016 um 0,2 % gestiegen. Der Anteil der begrünten Dachfläche nahm sogar von 3,9 auf 5,4 % zu. Insgesamt stieg die begrünte Dachfläche um 165 ha. Der Blick auf die Karte zeigt eine Konzentration der begrünten Dachflächen in der Innenstadt Berlins. Die Zuordnung pro Gebäude in “intensiv” oder “extensiv begrünt” erfolgt anhand des überwiegenden Anteils. Weist ein Gebäude eine begrünte Dachfläche von >50 % “extensiv” auf, geht die gesamte begrünte Dachfläche als “extensiv” in die Berechnungen ein. Im Folgenden werden Analysen auf drei räumlichen Ebenen gezeigt – Gebäude, Block(teil)fläche des ISU sowie Bezirk. Anhand der ALKIS- und NOT-ALKIS-Nutzung wurden die Gebäude in sechs Gebäudenutzungskategorien eingeteilt. Tab. 2 und Abb. 3 zeigen die Größenordnung und Anteile der mit Gründächern bedeckten Gebäudenutzungen. Die begrünten Dachflächen [m²] teilen sich mit Prozentanteilen zwischen 22 und 30 % relativ gleichmäßig auf die Gebäudenutzungen „Wohnen“ (inkl. Wochenendhäuser), „Nichtwohngebäude“ (z. B. Schulen, Rathäuser, Seniorenheime, Verwaltungsgebäude), „Bürogebäude, Gewerbe“ und „Tiefgaragen ohne Überdeckung“ auf. Die Begrünungen auf Tiefgaragen sind tendenziell vollflächiger und intensiver als auf Gebäuden (Abb. 3). Auf Tiefgaragenflächen ist das Verhältnis von intensiver zu extensiver Begrünung etwa 80 % zu 20 %, auf Gebäudeflächen genau umgekehrt. Tab. 2 zeigt darüber hinaus mögliche Potenziale für zukünftige Gründächer . Die Gebäudenutzung „ Bürogebäude, Gewerbe “, die einen hohen Anteil an Flachdächern vermuten lässt, weist bisher nur auf 3,4 % der Gebäude begrünte Dachflächen auf. Hier kann von einem hohen Gründachpotenzial ausgegangen werden. Dieses Potenzial ist hingegen zu ca. 77 % im Bereich der Tiefgaragen ohne Überbauung erwartungsgemäß deutlich intensiver ausgenutzt, wenn auch mit unterschiedlichen Begrünungsanteilen auf den einzelnen Dachflächen begrünter Tiefgaragen (Tab. 2). Auch auf Garagen und Schuppen könnte man einen größeren Anteil begrünter Dächer erwarten. Hier ergibt sich allerdings die Schwierigkeit, dass auf diesen meist kleinflächigen Dächern eine Dachbegrünung im Rahmen der Kartierung durch die Überschirmung von großen Bäumen oft nicht erkannt und aufgenommen werden kann. Dies war im Zuge der Kartierung 2020 im Vergleich zur Kartierung 2016 häufiger der Fall, da TrueOrthophotos aus dem Sommer (August) verwendet wurde. Der tatsächliche Anteil der Dachbegrünung sollte in dieser Gebäudenutzungskategorie demnach höher liegen. Über die Zuordnung der Gebäude zu den Block(teil)flächen des ISU können auch Analysen anhand der dort vorhandenen Flächentypen durchgeführt werden (vgl. Tab. 3). In der Summe mit jeweils über 30 ha weisen die Flächentypen „Siedlung der 1990er Jahre und jünger (73)“, „Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel mit geringer Bebauung (30)“, „Geschlossene Blockbebauung, Hinterhof, 5-geschossig (2)“, „Geschlossene und halboffene, entkernte Blockrandbebauung, Lückenschluss nach 1945 (7)“ sowie „Kerngebiet (29)“ absolut die größten begrünten Dachflächen auf. Im Verhältnis zur vorhandenen Gebäudegrundfläche pro Flächentyp heben sich die beiden Flächentypen „Stadtplatz / Promenade (54)“ und „Siedlung der 1990er Jahre und jünger (73)“ mit einem begrünten Dachanteil von ca. 26,2 bzw. 27 % der Gebäudegrundfläche hervor. Als weiterer Flächentyp mit umfangreichem Gebäudebestand weist der Typ „Freistehende Einfamilienhäuser mit Garten (23)“ hingegen nur einen Anteil von 1,1 % begrünter Dachflächen an der Gebäudegrundfläche auf. Dies lässt darauf schließen, dass im privaten Siedlungsbereich grundsätzlich noch größere Potenziale für Gründächer bestehen, die allerdings auf den begrenzten Anteil begrünbarer Dachkonstruktionen (Flach – bzw. gering geneigte Dächer) begrenzt werden. Abb. 4 zeigt die begrünte Dachfläche in Quadratmetern pro Bezirk mit Unterscheidung des begrünten Dachflächenanteils in Prozentklassen für die Kartierung 2020. Ebenso dargestellt ist die Gesamtsumme der begrünten Dachfläche 2016. Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf haben mit deutlichem Abstand den umfangreichsten begrünten Dachflächenbestand. Bezogen auf den Anteil von begrünter Dachfläche an der vorhandenen Gebäudegrundfläche weist jedoch Friedrichshain-Kreuzberg im Vergleich den höchsten Wert auf (vgl. Abb. 5). Auch diese Grafik unterstreicht noch einmal die Konzentration von begrünten Dachflächen in der Innenstadt, die auch durch die hohe Anzahl der dort vorhandenen Flach- und Berliner Dächer bedingt ist (Betz 2010). Abb. 6 verdeutlicht die insgesamt geringen Anteile der Intensivgründächer. Jedoch schwanken die Anteile von intensiv und extensiv begrünten Dachflächen zwischen den Bezirken.
Die Gesamtfläche der begrünten Dachflächen hat von 2016 zu 2020 um 165 ha zugenommen. Damit stieg der Anteil der begrünten Dachfläche von 3,0 auf 3,2 %. Knapp die Hälfte (ca. 75 ha) der neu hinzugekommenen Gründachflächen wurde dabei auf Gebäuden mit Wohnnutzung angelegt. Dies zeigt sich auch in der Analyse der Flächentypen (vgl. Tab. 3). Rund 53 ha neue Dachbegrünung entstanden auf Flächen des Typs „Siedlung der 1990er Jahre und jünger“. Weitere 17 ha auf dem meist in den Innenstadtbezirken zu findenden Flächentyp „Geschlossene Blockbebauung, Hinterhof, 5-6-geschossig“. Auf den Gebäudenutzungen „Nichtwohngebäude“ sowie „Bürogebäude, Gewerbe“ kamen jeweils knapp 40 ha neue Dachbegrünung hinzu, auf „Tiefgaragen ohne Überbauung“ etwa 28 ha. Die Analyse auf Bezirksebene zeigt zunächst, dass in allen Bezirken sowohl der Anteil der Gebäudeanzahl mit begrünter Dachfläche an der Gebäudeanzahl sowie der Anteil der begrünten Dachfläche an der Gebäudegrundfläche zugenommen hat. Eine differenzierte Betrachtung lässt erkennen, dass sich die für Dachbegrünungen geeigneten Dachformen eher in den Innenstadtbezirken befinden und auch neue Gründächer vermehrt im Innenstadtbereich angelegt werden. So nahm die Anzahl der begrünten Gebäude an der Gesamtgebäudeanzahl in Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg um 2 bzw. 3 % zu. Auffällig ist weiterhin ein Zuwachs von etwa 20 ha Gründachfläche im Bezirk Treptow-Köpenick (vgl. Abb. 4). Hier wurden in Adlershof zahlreiche neue Wohn- und Gewerbebauten mit begrünten Dächern errichtet. In der folgenden Differenzkarte ist die räumliche Verteilung der prozentualen Veränderung des Anteils der Dachbegrünung an der Block(teil)fläche dargestellt. Insgesamt stehen 86 Block(teil)flächen mit einer Abnahme der prozentualen Dachbegrünung von mehr als 2 % 1.258 Block(teil)flächen mit einer Zunahme der prozentualen Dachbegrünung von mehr als 2 % gegenüber. Ein Areal mit einer deutlichen Aggregation von Block(teil)flächen mit neu angelegten Gründächern ist die Europacity nördlich des Hauptbahnhofs. h5. Oben: grün: Block(teil)flächen mit einer Zunahme der prozentualen Dachbegrünung > 5 %; Unten: Ausschnitt der neuen Bebauung mit Gründächern; Hintergrund: TrueOrthophoto 2020 Auch am Wissenschaftsstandort Adlershof (Bezirk Treptow-Köpenick) wurden räumlich konzentriert viele neue Gebäude mit Gründächern errichtet. Es handelt sich sowohl um gewerblich genutzte Gebäude im Wissenschafts- und Technologiepark, Universitätsgebäude des Campus sowie um moderne Mehrfamilienhäuser. Ein Beispiel für den Rückbau eines Gründachs ist der Block 1200620771000000 an der Ecke Schloßstraße / Albrechtstraße. Hier wurde ein Gründach auf einem niedrigen Gebäudeteil zurückgebaut und stattdessen eine Lagerfläche angelegt. h5. Gelb: begrünte Dachfläche, blau: Block(teil)fläche, schwarz: Gebäude Links: Kartierung 2016, rechts: Kartierung 2020 Das im Jahr 2016 von Digitale Dienste Berlin, Büro für Angewandte Fernerkundung, und Luftbild Umwelt Planung GmbH entwickelte Verfahren zur Erfassung von Gründächern in Berlin konnte zur Fortschreibung der Daten im Jahr 2020 erfolgreich erneut angewendet werden. Die Methode ermöglicht eine stadtweit homogene, aktuelle und hinreichend genaue Erfassung von Gründächern und ist dabei operationell und kostengünstig. Eine Verbesserung der Kartiergenauigkeit gegenüber der Erfassung 2016 konnte durch die Verwendung von TrueOrthophotos erreicht werden. Verkippungen von Gebäuden können somit minimiert werden. Anders als für die Kartierung 2016 wurden Luftbild-Aufnahmen aus dem Hochsommer verwendet. Damit geht einher, dass durch zunehmenden Trockenstress in den Sommermonaten die Vitalität der Vegetation abnimmt und extensive Gründachflächen mit spärlicher Vegetation, die 2016 noch als Gründach erkannt wurden, nun möglicherweise nicht mehr aufgenommen wurden. Weiterhin ist zu beachten, dass durch den unterschiedlichen Aufnahmezeitpunkt der Luftbilder von 2016 du 2020 phänologische Unterschiede auftreten, die zu einer geringeren Vergleichbarkeit der beiden Kartierungen führen. Dies betrifft vor allem Überschirmungseffekte durch große Laubbäume.
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