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Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen

Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.

Weniger Antibiotika aus der Tierhaltung in die Umwelt

EU soll Arzneimittel nachträglich bewerten - Internet-Portal zu Tierarzneimitteln für Landwirte und Veterinäre gestartet Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt dem EU-Gesetzgeber, für bereits zugelassene Tierarzneimittel eine Umweltbewertung vorzuschreiben, wenn zu diesen bisher keine Umweltdaten vorliegen. Insbesondere für Antibiotika ist das wichtig, denn Antibiotika können in Böden und Gewässern die Bildung von resistenten Krankheitserregern fördern. Nötig sind zudem Kriterien für die Zulassung, die das Resistenz-Potential von Antibiotika prüfen. Ergänzend will das UBA ein verpflichtendes und flächendeckendes Monitoring von problematischen Arzneimitteln in Gewässern und Böden einführen. Antibiotikaresistenzen sind vor allem in Krankenhäusern eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit, doch das UBA sieht auch zunehmende Antibiotikafunde in der Umwelt mit großer Sorge. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Wir müssen verhindern, dass Antibiotikarückstände in der Umwelt zum Problem werden, weil dies die Entwicklung von Resistenzen fördern könnte.“ Aus der Tierhaltung können über Gülle und Dung sowohl Antibiotika als auch resistente Erreger in Wasser und Boden gelangen und so die natürliche Entstehung von Resistenzen fördern. „Wir müssen daher gemeinsam mit der Tiermedizin und der Landwirtschaft daran arbeiten, den Eintrag von Antibiotika aus der Tierhaltung zu senken.“ Zur „Grünen Woche“ startet das UBA das neue Internetportal „Tierarzneimittel in der Umwelt“. Darin werden vor allem für tierärztliches Fachpersonal und Landwirte praxisnahe Maßnahmen vorgeschlagen, um den Antibiotikaeintrag in die Umwelt zu minimieren. Seit 2014 wird in der EU eine neue Gesetzgebung für die Zulassung von Tierarzneimitteln verhandelt. Der Vorschlag der EU-Kommission geht besonders auf Antibiotika und deren Risiken für die menschliche Gesundheit ein. Für das Umweltbundesamt ist dies die Gelegenheit, die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu verbessern. Das ⁠ UBA ⁠ weist bereits seit langem auf die fehlende Umweltbewertung für „Altarzneimittel“ hin. So fehlt für rund 50 Prozent der verkehrsfähigen Antibiotika für Nutztiere eine umfassende Umweltbewertung, da es vor 2005 keine EU-weiten Vorgaben für eine solche Bewertung gab. Das UBA fordert daher ein EU-weites „Altarzneimittel¬programm“ zur nachträglichen Umweltbewertung von Tierarzneimitteln. Dies betrifft beispielsweise das häufig verwendete Antibiotikum Sulfadimidin, welches bei Atemwegserkrankungen und Darminfektionen von Schweinen und Hühnern angewendet wird. In Deutschland hat das UBA diesen Wirkstoff bereits im Boden und Grundwasser nachgewiesen. Problematisch ist zudem die Verbreitung von Antibiotika über Gülle und Dung, die als Wirtschaftsdünger verwendet werden. Dadurch gelangen Antibiotika-resistente Keime in die Umwelt. Sie können sich dort vermehren und ihre Resistenzgene auch auf Erreger übertragen, die für den Menschen gefährlich sind. Je häufiger das geschieht, desto mehr resistente Keime können heran wachsen und sich durchsetzen. Da bei Antibiotika-Anwendung eine enge Verbindung zwischen Tiergesundheit, menschlicher Gesundheit und Umwelt besteht, ist ein vorsorgendes, Sektor-übergreifendes Handeln (One-Health-Ansatz) geboten. „Derzeit fehlt uns noch ein flächendeckender Überblick zum Vorkommen von Antibiotika in der Umwelt. Daher brauchen wir für bestimmte Antibiotika und andere problematische Arzneimittelwirkstoffe ein EU-weites und verpflichtendes ⁠ Monitoring ⁠ – in Flüssen, Seen, Bächen, im Grundwasser und in landwirtschaftlich genutzten Böden“, sagte UBA-Präsidentin Krautzberger. Auch sei ratsam, Antibiotika-Resistenzen an potentielle ⁠ Resistenz ⁠-„Hot-Spots“ wie in Kläranlagen, Krankenhäusern, großen Tiermastanlagen und in der Nähe von pharmazeutischen Produktionsstätten besser zu untersuchen. Im vergangenen Jahr wurde ein EU-Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen veröffentlicht, in dem aber verpflichtende Maßnahmen für die Umwelt bislang fehlen. Aus Sicht des UBA muss die Umwelt in diesem Aktionsplan mehr Gewicht bekommen. Auch Tierarzneimittelnutzer können einen Beitrag leisten, den Antibiotikaeinsatz zu senken. Im Internetportal „Tierarzneimittel in der Umwelt“ unter www.uba.de/tierarzneimittel stellt das UBA in über 20 Artikeln Informationen und Empfehlungen für Landwirte, Tiermediziner und interessierte Verbraucher bereit. Diese wurden gemeinsam mit Tierärztinnen und -ärzten sowie Landwirtinnen und -wirten erarbeitet. Besonderen Raum nimmt die Vorbeugung ein, also krankheitsvermeidende Haltungsbedingungen und Stärkung des Immunsystems. Denn Tierarzneimittel, die nicht erst verabreicht werden müssen, belasten auch nicht die Umwelt. Hintergrund: Die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung ist in Deutschland seit 2011 um mehr als die Hälfte auf 742 Tonnen (2016) gesunken. Die Menge an Antibiotika aus Wirkstoffklassen, die z. B. auch für die Therapie beim Menschen wichtig sind, bleibt jedoch gleich hoch (BVL, 2017). Der Einsatz in der Tierhaltung hat Folgen, auch für die Umwelt. Mit der Gülle kommen die von Tieren ausgeschiedenen Antibiotikarückstände auf unsere Äcker, wo sie sich im Boden anreichern können. Auch im Grund- und Oberflächenwasser werden vereinzelt Rückstände von Antibiotika nachgewiesen. Diese Rückstände in Gewässern können für einige Wasserorganismen sehr schädlich sein. Zudem können sie die Bildung von Resistenzen in Mikroorganismen fördern, die natürlicherweise in Böden und im Wasser leben. Da darunter auch Mikroorganismen sein könnten, die beim Menschen Krankheiten auslösen, sollte vermieden werden, dass Resistenzen vermehrt in der Umwelt entstehen und sich verbreiten.

The use of biocides in animal housings: elaboration of recommendations for the application of biocidal products for veterinary hygiene (PT 03) and for the control of arthropods (PT 18) with regard to the environment

Biocides that are released into the environment can have unintended negative environmental effects. The aim of this project was to analyse the current agricultural practice related to the use of disinfectants (PT 03) and insecticides (PT 18) in animal husbandry. Based on the results, recommendations for the application of biocidal products in livestock farming were developed to minimise possible releases into the environment. The long-term objective of the measures is to ensure a holistic hygiene management in livestock farming, including cleaning, disinfection and preventive measures against arthropods, while at the same time ensuring a high level of safety for both the environment and animal health. Veröffentlicht in Texte | 39/2022.

EU verbessert den Schutz der Bienen in Europa durchweitere Maßnahmen bei Pestiziden

Am 16. Juli 2013 haben die Experten der Mitgliedstaaten auf ihrer Sitzung im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit einen Vorschlag der Kommission zur Beschränkung der Verwendung von Fipronil gebilligt. Dieser Vorschlag folgt einer wissenschaftlichen Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)vom 27. Mai 2013, in der festgestellt wird, dass Saatgut, das mit Fipronil enthaltenden Pestiziden behandelt wurde, für die Honigbienenpopulation in Europa ein akutes Risiko darstellt. Die Maßnahmen : Beschränkung der Feldfrüchte, deren Saatgut mit Fipronil behandelt werden darf; Zulassungen dürfen erteilt werden für die Behandlung von Saatgut, das nur in Gewächshäusern ausgesät wird. Diese Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für Porree/Lauch, Schalotten, Zwiebeln und Kohlgemüse, die weiterhin im Freiland gesät werden dürfen, da sie vor der Blüte geerntet werden; die Behandlung von Mais- und Sonnenblumensaatgut ist nicht mehr zulässig; Überprüfung der Beschränkungen innerhalb von 2 Jahren durch die Kommission. Die Beschränkungen gelten dann ab dem 31. Dezember 2013.

Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen

Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.

10 Jahre LANUV

Kompetenz für ein lebenswertes Land Heute begeht das LANUV in einer Festveranstaltung auf Zeche Zollverein in Essen sein 10 jähriges Bestehen und stellt dazu den Bericht „10 Jahre LANUV – Kompetenz für ein lebenswertes Land“ vor. Für NRW-Umweltminister Johannes Remmel ist das Jubiläum Anlass, die Leistungen der Fachbehörde zu würdigen: "Das LANUV und seine kompetenten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unzweifelhaft wichtige Partner meines Ministeriums. Ihre Datensammlungen, Ihre Analysen und Ihre Empfehlungen sind eine wichtige Grundlage für Politik, Verwaltung und Kommunen. Das LANUV ist nicht nur die wissenschaftlich-analytische Stütze des Ministeriums. Es ist zugleich auch Seismograph für langfristige Entwicklungen in den verschiedenen Bereichen.  Mit der Gründung des LANUV im Jahre 2007 wurden die Themenbereiche Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erstmalig unter einem Dach zusammengeführt - und wir können heute sagen: das war die richtige Entscheidung." Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV: „Die Wurzeln der nordrhein-westfälischen Behörden im Natur- Umwelt und Verbraucherschutz reichen mehr als 70 Jahre zurück. Dieser enorme Erfahrungsschatz hilft uns heute bei der Bearbeitung aktueller Herausforderungen.“  Am 01.01.2007 entstand aus etlichen Vorgängerbehörden das heutige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Das ist Gelegenheit Bilanz zu ziehen und nach vorne zu schauen. Stand in den 1960er und 70er Jahren die „Reparatur“ offensichtlicher Umweltschäden wie Smog, Fischsterben und wilde Müllkippen im Vordergrund behördlicher Umweltschutzbemühungen, so sind die Aufgaben und Herausforderungen an eine moderne Fachbehörde wie das LANUV inzwischen wesentlich umfangreicher und komplexer geworden. Mit umfassenden Mess- und Monitoringsystemen wird heute der Zustand von Natur, Luft, Wasser und Boden kontinuierlich überwacht und bewertet. Fast 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten an den drei Hauptstandorten Recklinghausen, Essen und Düsseldorf. Hinzu kommen Labore, Wasserkontrollstationen, das Laborschiff „Max Prüss“, zwei Sondereinsatzfahrzeuge, Forschungsstellen und weitere spezialisierte Standorte wie z. B. das Artenschutzzentrum in Metelen, in dem behördlich beschlagnahmte Tiere aufgenommen werden oder die Natur- und Umweltschutzakademie des Landes Nordrhein-Westfalen. Das LANUV nimmt heute auch Aufgaben des vorsorgenden Verbraucherschutzes wahr. So werden zusammen mit den Unteren Verbraucherschutzbehörden und den Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUÄ) die Qualität von Lebensmitteln überwacht und der Einsatz von Medikamenten in der Tierhaltung kontrolliert. „Das Ergebnis kann sich sehen lassen“ so LAUNV-Präsident Dr. Delschen anlässlich der Feierstunde auf Zeche Zollverein an einigen Beispielen: „Die Staubbelastung und die Schwefeldioxidbelastung in der Luft konnte drastisch reduziert werden. Die Jahresmittelwerte der Luftkonzentration für Dioxine sind im Ruhrgebiet seit 1988 um mehr als 90 % zurück gegangen, entsprechend hat z.B. auch die Dioxinkonzentration in der Rohmilch um ca. 75 % abgenommen. Der Flächenanteil der Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen ist seit Mitte der 80er Jahre von gerade mal 0,5 % über 4 % bis Ende der 90er Jahre auf nunmehr gut 8 % bis heute angestiegen. Damit sind wichtige Vorgaben der EU wie z.B. die EU-Vogelschutz- und die EU-Fauna-Flora-Habitatrichtlinie umgesetzt worden“. Trotz aller Erfolge stellen sich neue Herausforderungen. Beispiele sind: Klimawandel Messungen zeigen, dass der Klimawandel auch in Nordrhein-Westfalen angekommen ist, Starkniederschläge und Hitzewellen nehmen tendenziell zu. Um den Ausstoß klimarelevanter Gase zu reduzieren erarbeitet das LANUV Planungsgrundlagen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig werden Auswirkungen des Klimawandels untersucht und dokumentiert, damit rechtzeitig Klimaanpassungsmaßnahmen ergriffen werden können. Grundwasserbelastung Eine weiteres, nach wie vor ungelöstes Problem sind die regional sehr hohen Nitrat- und Pflanzenschutzmittelgehalte im Grundwasser. Mit dem engmaschigen Grundwassermessnetz wird zeigt, dass in Gebieten mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung hier nach wie vor Anlass zur Besorgnis besteht. Schadstoffbelastung in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen Schadstoffbelastungen in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen wie Sonnenkappen, Schmuck, Handyhüllen oder Lederschuhen stellen nach wie vor Herausforderungen dar. Globale Handelsströme und größer werdender Strukturen erhöhen hier den Handlungsbedarf. Verlust an Pflanzen- und Tierarten Die Monitoringprogramme des LANUV zeigen, dass in der Agrarlandschaft artenreiche Wiesen und Weiden, bestimmte Insektenarten, typische Feld-Vogelarten wie beispielsweise Rebhuhn und Kiebitz, aber auch Säugetiere abnehmen. Spezielle Verträge mit Landwirten (Vertragsnaturschutz) werden vom LANUV koordiniert und sind ein zentrales Instrument zum Gegensteuern. Tierschutz Der Einsatz von Tierarzneimitteln in der Mast, die sogenannten nicht-kurativen Eingriffe (also z. B. das Schnäbelkürzen oder das Kupieren von Schwänzen) bis hin zu Tierschutz-konformen Stalleinrichtung hängen miteinander zusammen und bestimmen Tiergesundheit, „Tierwohl“ und letztendlich auch Medikamentenrückstände in der Umwelt. Wissenstransfer Eine hohe Transparenz von Daten und Fakten, die zeitnahe Vermittlung von Erkenntnissen über elektronische Medien und der Wissenstransfer hin zu nachfolgenden Generationen lassen Umweltbildung, das Internet und auch die sozialen Medien zunehmend an Bedeutung gewinnen. Dr. Delschen: „Die aktuellen Herausforderungen im Natur-Umwelt- und Verbraucherschutz sind zunehmend komplexer geworden und erfordern deutlich mehr fachübergreifende Zusammenarbeit als früher. Diese Entwicklung ist längst nicht abgeschlossen. Deswegen sind 10 Jahre LANUV für mich ein Zwischenstopp in der über 70 jährigen Tradition der Behörden im Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalens.“ Mehr: www.lanuv.nrw.de Pressemitteilung

Fortbildung des LANUV zu aktuellen Themen der Tiergesundheit für Kreisveterinäre und andere Behördenvertreter in NRW

Gleich mehrere Tierseuchen waren Thema bei einer Fortbildungsveranstaltung des LANUV am 30.01.2019 im Bildungshotel Bfz in Essen, an der rund 140 interessierte Veterinäre und Vertreter von kommunalen und Landesbehörden teilnahmen. Sie erfuhren die aktuellsten Entwicklungen und Pläne zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, zur Blauzungenkrankheit (BTV-8) und zu Herpesvirus-Infektionen bei Rindern (BHV-1). Optimale Biosicherheitsmaßnahmen sind bei der Afrikanischen Schweinepest der wichtigste Schutz der Hausschweine vor einer Einschleppung der Seuche. Die Details regelt die Schweinehaltungshygiene-Verordnung. Die Behörden können auf Grundlage dieser Verordnung zum Schutz vor Wildschweinkontakt eine Einfriedung in Form von Zäunen bei bestimmten Betrieben fordern und verfügen. Das LANUV bestärkte die Kreisordnungsbehörden, das Einfriedungskonzept bei ihren Landwirten zu kommunizieren und gewohnheitsrechtliche Zugeständnisse zu vermeiden. Weitere Themen waren Neuerungen im behördeninternen EDV-Programm „Tierseuchennachrichten“, Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, die Gründung einer Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft, Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch die Tierseuchenkasse sowie anstehende Übungen in den Kreisen. Am Nachmittag informierten die Tierseuchenexperten über den aktuellen Stand der BTV-8 Ausbrüche in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie die damit in Verbindung stehenden Dimensionen der Sperrgebiete in NRW. Ein weiteres Thema waren die besonderen Herausforderungen der BHV-1 Bekämpfung, welche vereinzelt immer wieder in Rinder-Beständen auftritt. Der fachliche Austausch im Rahmen einer solchen Fortbildungsveranstaltung und eine behördenübergreifende gute Zusammenarbeit sind wichtige Voraussetzungen, um den unterschiedlichen Herausforderungen in der Tierseuchenbekämpfung gerecht zu werden. Weitere Informationen: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/ Ansprechpartnerin: Dr. med. vet. Karen Schemken Telefon: +49(0)2361 305-1104 Mobil: +49(0)162-2682900 E-Mail: karen.schemken@lanuv.nrw.de Download: Pressemitteilung

The use of biocides in animal housings: elaboration of recommendations for the application of biocidal products for veterinary hygiene (PT 03) and for the control of arthropods (PT 18) with regard to the environment

Ziel des Forschungsvorhabens war es, Empfehlungen für die Anwendung von Biozidprodukten für die Veterinärhygiene (PT 03) und für die Bekämpfung von Arthropoden (PT 18) im Stall im Hinblick auf die Umwelt zu erarbeiten. Aufgrund der ökotoxischen Eigenschaften der dabei eingesetzten Biozide kann es potentiell auch zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt und darin lebende sog. Nicht-Zielorganismen kommen. Es gilt daher, mögliche Einträge in die verschiedene Umweltkompartimente zu vermeiden bzw. weitestgehend zu minimieren. Hierfür wurde zunächst der rechtliche Rahmen zu Nutztierhaltung und Stallhygiene untersucht und auf mögliche Lücken hin bewertet. Parallel wurde anhand einer Umfrage bei LandwirtInnen in Niedersachsen und Nordrheinwestfalen die derzeitige Praxis bezüglich des Einsatzes von Desinfektionsmitteln und Insektiziden im Stall erhoben. Darauf aufbauend wurden zusätzlich auf neun Betrieben exemplarische Beprobungen verschiedener Kompartimente durchgeführt, um mögliche Rückstände eingesetzter Mittel nachzuweisen. Basierend auf den so gewonnenen Erkenntnissen und unter Analyse bereits bestehender Maßnahmen aus verwandten Bereichen (Pflanzenschutz und Tiermedizin) und verschiedener sog. "Summaries of Product Characteristics" (SPC) bereits zugelassener Biozidprodukte, wurden konkrete Empfehlungen für die Anwendung von Biozidprodukten für die Veterinärhygiene (PT 03) und für die Bekämpfung von Arthropoden (PT 18) im Stall im Hinblick auf die Umwelt abgeleitet und im Zuge eines Fachgesprächs verifiziert. Quelle: Forschungsbericht

Das Wildschwein

Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50-70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen

Interactive effects of piglet birth weight and amino acid balance in the diet (Workpackage 4.4.1.1, Project 2)

Das Projekt "Interactive effects of piglet birth weight and amino acid balance in the diet (Workpackage 4.4.1.1, Project 2)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, FB 11 - Ökologische Agrarwissenschaften, Fachgebiet Tierernährung und Tiergesundheit durchgeführt. To test the hypothesis that birth-weight, total number of muscle fibres and nutrient supply interact with each other and have a significant influence on sensorial quality of pork.

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