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Sentinel-5P TROPOMI – Ozone (O3), Level 3 – Global

The TROPOMI instrument onboard the Copernicus SENTINEL-5 Precursor satellite is a nadir-viewing, imaging spectrometer that provides global measurements of atmospheric properties and constituents on a daily basis. It is contributing to monitoring air quality and climate, providing critical information to services and decision makers. The instrument uses passive remote sensing techniques by measuring the top of atmosphere solar radiation reflected by and radiated from the earth and its atmosphere. The four spectrometers of TROPOMI cover the ultraviolet (UV), visible (VIS), Near Infra-Red (NIR) and Short Wavelength Infra-Red (SWIR) domains of the electromagnetic spectrum. The operational trace gas products generated at DLR on behave ESA are: Ozone (O3), Nitrogen Dioxide (NO2), Sulfur Dioxide (SO2), Formaldehyde (HCHO), Carbon Monoxide (CO) and Methane (CH4), together with clouds and aerosol properties. Daily observations are binned onto a regular latitude-longitude grid. This product displays the ozone (O3) concentration globally (in Dobson Unit). The ozone layer in the stratosphere protects the biosphere from harmful solar ultraviolet radiation. Ozone in troposphere can pose risks to the health of humans, animals, and vegetation. This product is generated in the scope of the DLR project INPULS. INPULS develops (a) innovative retrieval algorithms and processors for the generation of value-added products from the atmospheric Copernicus missions Sentinel-5 Precursor, Sentinel-4, and Sentinel-5, (b) cloud-based (re)processing systems, (c) improved data discovery and access technologies as well as server-side analytics for the users, and (d) data visualization services.

Tierseuchennachrichtensystem

Jedes Jahr treten in Deutschland eine Vielzahl anzeigepflichtiger Tierseuchen und meldepflichtiger Tierkrankheiten auf. Um diese wissenschaftlich auswerten und effektiv bekämpfen zu können sowie den nationalen und internationalen Berichtspflichten nachzukommen, wurde am Institut für Epidemiologie (IfE) in Wusterhausen das Tierseuchen-Nachrichtensystem (TSN) entwickelt. Nutzer des TSN sind die für das Veterinärwesen zuständigen Behörden in den Kreisen, den Ländern und beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).Seit 1995 wird das TSN als bundesweit einheitliches elektronisches System zur Erfassung aller anzeigepflichtigen Tierseuchen und seit 1997 auch für meldepflichtige Tierkrankheiten verwendet. Seitdem unterliegt das TSN einem dynamischen Entwicklungsprozess, wobei nicht zuletzt der kontinuierliche Dialog mit den Anwendern in den Veterinärämtern zu einer schrittweisen Optimierung der Datenqualität, des Funktionsumfangs und der Anwenderfreundlichkeit beigetragen hat. So geht das TSN bereits in seine dritte Generation.Während TSN 1.0 noch als reines Meldesystem konzipiert war, wurden bereits in seiner zweiten Generation moderne Internettechnologien, ein geographisches Informationssystem (GIS) sowie die ersten Werkzeuge für ein effektives Krisenmanagement integriert. Die aktuelle Version TSN 3.0 wurde nunmehr unter anderen in den folgenden Bereichen wesentlich erweitert: 1.In der Benutzerverwaltung: Für beide Komponenten von TSN (TSN-Online und TSNVeterinäramt) ist jetzt die Vergabe abgestufter Benutzerrechte durch die TSN-Beauftragtender Kreise bzw. Länder selbst möglich.2.In der Meldung von Tierseuchen: Die Meldung erfolgt jetzt ausschließlich Internet-basiert unter Verwendung eines sicheren Übertragungsprotokolls, wie es z.B. auch beim Internet-Banking verwendet wird.3.Im neu entwickelten Krisenmodul: Damit steht nun den Veterinärämtern eine Applikation zur Verfügung, die es im Seuchenfall ermöglicht, sämtliche seuchenrechtliche Maßnahmen zu planen und zu dokumentieren, die Gesamtzusammenhänge im Blick zu behalten und so eine effiziente Tierseuchenbekämpfung durchzuführen.4.Im Bereich der geografischen Informationssysteme: die diversen Funktionen des Karten-Explorers wurden erweitert und optimiert. Neu ist beispielsweise die Möglichkeit, das Seuchengeschehen auch über Google Maps und Google Earth darzustellen.

Das Wildschwein

Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50-70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen

Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen

Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.

Veterinärwesen Tierärztliche Fortbildungsveranstaltung Aufgaben der Veterinärverwaltung Tierseuchenkasse Tierärzte

Öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz sind die wichtigsten Tätigkeitsfelder des Veterinärwesens. Die öffentlichen Gesundheitsaufgaben im Veterinärbereich werden von der Veterinärverwaltung wahrgenommen. Oberste Landesveterinärbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. Mittelbehörde ist das Landesverwaltungsamt mit Hauptsitz in Halle/Saale. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind die unteren Veterinärbehörden. Die Aufgaben zu erforderlichen Veterinäruntersuchungen werden im Landesamt für Verbraucherschutz wahrgenommen. Zu den vordringlichen Aufgaben der Veterinärverwaltung gehören die Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung, die Verhinderung der Übertragung von Tierkrankheiten auf den Menschen (Zoonosen), der Tierschutz, die Tierkörperbeseitigung, die Tierarzneimittel- und Tierimpfstoffaufsicht, die tierärztlichen Tierzuchtangelegenheiten, Futtermittelangelegenheiten sowie die Rechtsaufsicht über die Tierärztekammer als Selbstverwaltungseinrichtung der Tierärzte. Die Fleischhygiene, die Geflügelfleischhygiene und die tierärztliche Lebensmittelhygiene fallen in die Zuständigkeit des Ministeriums für Gesundheit, Soziales und Integration. Die Fachaufgaben werden von beamteten und angestellten Tierärzten sowie technischem Kontrollpersonal wahrgenommen. Die Tierseuchenkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts nimmt Aufgaben im Rahmen der Tiergesundheits- und Tierseuchenprophylaxe sowie der Tierseuchenentschädigung wahr. Die Tiergesundheit ist das originäre Tätigkeitsfeld des praktischen Tierarztes. Er führt seine Tätigkeit in eigener Niederlassung in Form von Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft aus. Dabei wird er von Tierarzthelferinnen und Tierarzthelfern beziehungsweise von Tiermedizinischen Fachangestellten unterstützt. Diese werden in zugelassenen Ausbildungspraxen ausgebildet. In Sachsen-Anhalt gibt es circa 380 Tierarztpraxen. Auskünfte hierüber erteilt die Tierärztekammer mit Sitz in Halle/Saale (Telefon: 0345/5754120). Der Tierarzt ist Dienstleister für die Tierhalter. Für seine Leistungen erhebt er nach der Gebührenordnung für Tierärzte und nach der Arzneimittelpreisverordnung Gebühren und Auslagen. Die Tierärztekammer ist die gesetzliche Selbstverwaltungseinrichtung des tierärztlichen Berufsstandes. Alle Tierärztinnen und Tierärzte sind Pflichtmitglieder. Die Kammer regelt und überwacht in eigener Zuständigkeit unter anderem die Berufsausübung, die Fort- und Weiterbildung und die Dienstbereitschaft.

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Dezernatsleitung (m/w/d) Schweinehaltung und -zucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Iden aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 3 Dezernat 34 Zentrum für Tierhaltung und Technik Schweinehaltung und -zucht Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 14 TV-L bewertet. Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung müssen mindestens nach Entgeltgruppe 13 im Gel- tungsbereich des TV-L oder einem vergleichbaren Tarifvertrag eingruppiert sein. Externe Bewerberinnen und Bewerber können die erforderliche Verwendungsbreite und -tiefe durch berufliche Erfahrungen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen außerhalb des öf- fentlichen Dienstes nachweisen. Diese müssen der Wertigkeit der erforderlichen Tätigkeiten von Bediensteten der öffentlichen Verwaltung entsprechen. Aufgaben:  Leitung des Dezernates Schweinehaltung und -zucht-, insbesondere Übernahme der Ver- antwortung für die Fachgebiete Fütterung, Haltung, Zucht, Reproduktion, Tiergesundheit, Produktqualität  Entwickeln von strategischen Vorschlägen unter Beachtung der Entwicklung von EU-Vor- schriften, sowie der Anforderungen durch Veränderungen der klimatischen und gesellschaft- lichen Verhältnisse  übergeordnete Konzeption und strategische Ausrichtung der angewandten Forschung zur artgerechten Schweinehaltung in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen For- schungs- und Fachinstitutionen auf lokaler, Landes- und Bundesebene  zielgruppenspezifische Vermittlung der Erkenntnisse in den Bildungsangeboten der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Publikation  angewandte Forschung auf Basis grundlagenwissenschaftlicher Erkenntnisse und Anregun- gen, eigene Versuchsanstellungen in der angewandten Forschung zur Sicherung einer nachhaltigen Produktion, Erarbeitung neuer Verfahrenslösungen zwingende Voraussetzungen:  abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung (Master oder Diplom-Universität) der Agrarwissenschaften Fachrichtung Nutztierwissenschaften oder Tiermedizin  mindestens dreijährige Berufserfahrung im Aufgabengebiet  guter mündlicher und schriftlicher Ausdruck in deutscher Sprache auf muttersprachlichem Niveau bzw. Nachweis C2  Nachweis Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zur Durchführung von Dienstreisen, auch mehrtägig wünschenswerte Voraussetzungen:  mehrjährige (mind. 2 Jahre) Führungserfahrung vorzugsweise in einer öffentlichen Verwal- tung  Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung komplexer Versuche in der angewandten Forschung  Erfahrungen bei der Durchführung von EU- und bundefinanzierten Projekten  sicherer Umgang mit PC-Standardsoftware sowie Erfahrungen in der Datenerfassung und - aufbereitung  Organisations-, Entscheidungs- sowie Konfliktfähigkeit  ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Personen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist beizufügen. Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gefördert. Qualifizierte Frauen wer- den daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Ansprechpartner/innen: Herr Dr. Hermann Herr Dr. Weber Frau Brömme Abteilungsleiter 1 stellv. Abteilungsleiter 3 Personaldezernat  03471/334-102  039390/6-283  03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 29.09.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de Stellenangebots-ID 1177987, Kennung DL-34 Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Daten- schutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Dezernatsleitung (m/w/d) Milchviehhaltung und -zucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Iden aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 3 Dezernat 32 Zentrum für Tierhaltung und Technik Milchviehhaltung und -zucht Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 14 TV-L be- wertet. Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung müssen mindestens nach Entgeltgruppe 13 im Gel- tungsbereich des TV-L oder einem vergleichbaren Tarifvertrag eingruppiert sein. Externe Bewerberinnen und Bewerber können die erforderliche Verwendungsbreite und -tiefe durch berufliche Erfahrungen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen außerhalb des öf- fentlichen Dienstes nachweisen. Diese müssen der Wertigkeit der erforderlichen Tätigkeiten von Bediensteten der öffentlichen Verwaltung entsprechen. Aufgaben:  Leitung des Dezernates Milchviehhaltung und -zucht-, insbesondere Übernahme der Verant- wortung für die Fachgebiete Fütterung, Haltung, Zucht, Reproduktion, Tiergesundheit, Pro- duktqualität, Milchgewinnung, Melktechnik und Herdenmanagement verbunden mit den Pro- duktionszweigen Kälberaufzucht, Jungviehhaltung und Milchproduktion unter Beachtung der Entwicklung von EU-Vorschriften, sowie der Anforderungen durch Veränderungen der klima- tischen und gesellschaftlichen Verhältnisse  übergeordnete Konzeption und strategische Ausrichtung der angewandten Forschung zur artgerechten Milchviehhaltung in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Forschungs- und Fachinstitutionen auf lokaler, Landes- und Bundesebene  zielgruppenspezifische Vermittlung der Erkenntnisse in den Bildungsangeboten der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Publikation  angewandte Forschung auf Basis grundlagenwissenschaftlicher Erkenntnisse und Anregun- gen, eigene Versuchsanstellungen in der angewandten Forschung zur Sicherung einer nach- haltigen Produktion, Erarbeitung neuer Verfahrenslösungen  Erarbeitung fachgebietsbezogener Stellungnahmen nach Auswertung von Strukturdaten landwirtschaftlicher Betriebe mit Empfehlungsvorschlägen zum wirtschaftlichen Einsatz rege- nerativer Energievarianten unter Nutzung möglicher Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und EG-Ebene zwingende Voraussetzungen:  abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung (Master oder Diplom-Uni) der Agrarwissenschaften Fachrichtung Nutztierwissenschaften oder Tiermedizin  nachgewiesene mindestens zweijährige Führungserfahrung  sehr gute Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau/C2 wünschenswerte Voraussetzungen:  Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Milchviehhaltung  Kenntnisse des einschlägigen Fachrechts  Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung komplexer Versuche in der angewandten Forschung  Erfahrungen bei der Durchführung von EU- und bundesfinanzierten Projekten  sicherer Umgang mit Standardsoftware  nachgewiesene Fahrerlaubnis der Klasse B und erklärte Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zur Durchführung von Dienstreisen  ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Personen sind aus- drücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstel- lung ist beizufügen. Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gefördert. Qualifizierte Frauen wer- den daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Ansprechpartner/innen: Herr Dr. Hermann Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiter 1 Personaldezernat Personaldezernat  03471/334-102  03471/34-125  03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 07.06.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1131255, Kennung DL-32-2) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, sind nicht erstat- tungsfähig. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Daten- schutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Versuchstechniker / Ausbilder (m/w/d) Rinderhaltung und -zucht zum 01.06.2024 unbefristet in Vollzeit am Dienstort Iden aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet:   Abteilung 3 Dezernat 32 Zentrum für Tierhaltung und Technik Milchviehhaltung und -zucht Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 10 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Vorausset- zungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Aufgabengebiet:  Planung, Durchführung und Auswertung praxisorientierter Versuche zu Fragen des Tier- wohls und der tierartgerechten Haltung von Milch- und Jungvieh, insbesondere Beurteilung und Weiterentwicklung von Haltungssystemen unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes und der Tiergerechtheit, von Verfahren der Milchgewinnung unter besonderer Berücksich- tigung der Eutergesundheit, der Produktqualität und Lebensmittelsicherheit und verglei- chende Betrachtung geeigneter Fütterungsverfahren einschließlich der Erarbeitung von Empfehlungen für die Praxis  Auswertung der Versuche einschließlich Datenaufbereitung und Dokumentation der Ver- suchsergebnisse im genannten Sachgebiet, insbesondere zum Versorgungs- und Stoff- wechselstatus von Milchkühen, zur Tiergesundheit und zum Tierverhalten sowie zu Nähr- stoffbilanzen, Milchleistung und -qualität  Erstellung von Konzeptionen sowie sachgebietsspezifische Aufbereitung der Lehr- und Stundenpläne zur Integration des Fachgebietes „Tierwohl“ in die Aus-, Fort- und Weiterbil- dung  Vermittlung des Fachgebietes in der überbetrieblichen Ausbildung  Durchführung von Beratungen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen, einschließlich der Milchgewinnung bei der Milchkuh  Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Fachvorträgen und Publikationen sowie bei wissenschaftlichen Arbeiten zwingende Voraussetzungen:  abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) der Agrarwissenschaften mit der Vertiefungsrichtung Nutztierwissenschaften  Ausbildereignung gem. Ausbildereignungsverordnung  nachgewiesener Führerschein Klasse B und erklärte Bereitschaft zu Dienstreisen und zum Führen von Dienst-KfZ wünschenswerte Voraussetzungen:  Kenntnisse der Tierphysiologie und Tierernährung  sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS-Office) und in der Anwendung von Statistikprogrammen  ausgeprägte Sozialkompetenz im Rahmen der Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung  Teamfähigkeit, selbstständiges Arbeiten, Belastbarkeit, Konflikt-, Kritik- und Kommunikationsfähigkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Be- fähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des AGG sowie des FrFG LSA besonders berücksichtigt. Ansprechpartner/-innen: Herr Dr. Hermann Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiter 1 Personaldezernat Personaldezernat  03471 / 334-102  03471 / 334-125  03471 / 334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 17. Mai 2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1117895, Kennung: VT-32.04) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten deshalb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informatio- nen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrie- rung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewer- bungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens ver- wendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtli- chen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Be- werbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie dar- über informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden kön- nen. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de

The use of biocides in animal housings: elaboration of recommendations for the application of biocidal products for veterinary hygiene (PT 03) and for the control of arthropods (PT 18) with regard to the environment

Biocides that are released into the environment can have unintended negative environmental effects. The aim of this project was to analyse the current agricultural practice related to the use of disinfectants (PT 03) and insecticides (PT 18) in animal husbandry. Based on the results, recommendations for the application of biocidal products in livestock farming were developed to minimise possible releases into the environment. The long-term objective of the measures is to ensure a holistic hygiene management in livestock farming, including cleaning, disinfection and preventive measures against arthropods, while at the same time ensuring a high level of safety for both the environment and animal health. Veröffentlicht in Texte | 39/2022.

Checkliste_SchweineHaltSachsen_02_2023

Tierhalter/Name: ______________________________ Bauliche Einheit/Aufstallungssystem: _____________________________ Checkliste zur Vermeidung von Verhaltensstörungen (Schwanzbeißen) Grundsatz: Das routinemäßige Kupieren der Schwänze von Ferkeln ist verboten. Bevor ein solcher Eingriff vorgenommen wird, sind andere Maßnah- men zu treffen. Der Tierhalter weist mit dieser Liste nach, dass er auf der Suche nach Maßnahmen ist, um auf das Kupieren zu verzichten! Risikobereich (entsprechend der EU Empfeh- lung 2016/336-) 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 Standard Verbesserter Standard Betrieblicher Wert, Verfahren (Datum der Erfassung, Wert bzw. Verfahren vor* bzw. nach** Einleitung der Maßnahme) Haltung Prinzip: Haltungsbedingungen, die geringe Anpassungsleistungen verlangen oder eine Wahl bzw. Reaktion ermöglichen, wirken positiv! Umgang mit Problemtieren Besatzdichte Sortierung Licht Buchtenstruktur (- Nr. 3d) (- Nr. 3e) (- Nr. 3e + 3d) (- Nr. 3c) (- Nr. 3b) 1.5 LfULG, E. Meyer, Stand: Februar 2023 Tierbetreuung durch ausgebilde- tes Personal gesichert, Kranken- bucht (Liegebereich: Einstreu/ Unterlage) vorhanden, Opfer- tiere werden separiert. 10 kg - 20 kg - 30 kg - 50 kg - 20 kg = 0,20 m² 30 kg = 0,35 m² 50 kg = 0,50 m² 110 kg = 0,75 m² > 110 kg = 1,00 m² Gewichts- oder Geschlechtssortierung natürliches Licht (3 % bzw. 1,5 % Fensterfläche) vorhanden und künstliches Licht (80 Lux im Aktivitäts-, 40 Lux Ruhebereich), mind. 8 Stunden Bucht unstrukturiert, Vollspaltenboden In Früherkennung von Verhaltensstörungen und nekrotische Veränderungen geschultes, qualifiziertes Personal kontrolliert mehrmals täglich. Betreuung fokussiert auf Risikogruppen und kritische Zeitfenster: Mitte Ferkelaufzucht bis Mitte Schweinemast bzw. Jungsauen Aufzucht, Tätertiere (hyper- aktiv) werden sofort separiert, Verletzungen der Opfertiere werden sofort und angemessen behandelt. Platzangebot ermöglicht zeitgleiches Liegen aller Schweine einer Gruppe in entspannter Seitenlage: m²/Schwein = 0,047 * (kg Körpergewicht 0,67) Mast < 110 kg , Ferkelaufzucht < 70 kg KM/m² Stallfläche Wurfgeschwister bleiben zusammen, keine Neugruppierun- gen, Aufzucht- oder Mastgruppen aus ein bis max. zwei Wür- fen, keine Großgruppen > 40 Tiere, gemischt geschl. Haltung Tiergerechte Lichtintensität und -verteilung: Funktionsberei- che mit unterschiedlich hellen Bereichen, aber keine Schlag- schatten! Lichtquellen gleichmäßig verteilt, künstliches Licht nicht > 80 Lux, Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung, nachts Notlicht < 10 Lux, Achtung: kein Dauerlicht! „Tier offensichtliche“ Funktionsbereiche, Strukturelemente: (Liegekojen, mittig eingebaute Futterautomaten, Sensortröge + 1 bis 2 m Trennwand, höher bzw. tiefer gelegte Fußboden- bereiche) erschließen getrennte Verkehrswege Achtung: Liegeflächen nicht obligatorisch in Fensternähe * ** * ** * ** * ** * ** Risikobereich (entsprechend der EU Empfeh- lung 2016/336-) Standard Verbesserter Standard Betrieblicher Wert, Verfahren (Datum der Erfassung, Wert bzw. Verfahren vor* bzw. nach** Einleitung der Maßnahme) 2.Stallklima Prinzip: wie Haltung - unangepasste Strömungsgeschwindigkeit und Temperaturschwankungen ohne Ausweichmöglichkeiten belasten! 2.1Strömungsgeschwindigkeit a 2.2 (- Nr. 3c) Temperaturkomfort (- Nr. 3c) Abteil: 0,2 bis 0,3 m/s b, Buchten unterschiedlich durch- strömt, keine ZugluftBucht: 0,15 - 0,2 m/s in allen Buchten gleich (keine ungere- gelten Wandklappen, keine starke Strömung im Liegebe- reich) Regelbereich: 6 K im Sommer bzw. 3 K im Winter, Achtung: Buchten am Anfang oder Ende des Zuluft Kanals Raumheizung, Raumtemperatur nach Wachstumskurve, Tempe- raturgefälle von der Mitte zum Rand der Abteile - max. 5 °CRaumtemp.: Umstallung + 2 °C, Übergangszeiten + 1 °C, gleichmäßige Temperaturverteilung, technische Maßnahmen zur Verminderung der Wärmebelastung (z. B. aktive Kühlung oder passive Konditionierung der Zuluft, Fußbodenaufbau mit Elementen unterschiedlicher Wärmeleitfähigkeit, Hochdruck- verneblung, Zonenheizung mit der Lüftung korrespondierend) Achtung zum Ende der Aufzucht: Kühle ersetzt Wärme! * ** * ** 2.3Temperaturschwankung Tag/Nacht (- Nr. 3c) max. 20 % < 15 % (Datenlogger stellen Verläufe dar) 2.4Schadgase a (- Nr. 3c) werden nicht überschritten: NH3 - 20 ppm CO2 - 3.000 ppm H2S - 5 ppm NH3 deutlich ≤ 15 ppm CO2 deutlich ≤ 2.000 ppm H2S ≤ 3 ppm Gülle max. 10 cm unter Spaltenboden, Staub < 10 mg/m³ 2.5Luftfeuchtigkeit (- Nr. 3c) 60 bis 80 % 65 bis 75 % 3.Futter/Wasser Prinzip: Bedarfsgerechte Versorgung fördert Darm- und Tiergesundheit! Unterversorgung führt zu starkem Erkundungsverhalten, Futter beschäftigt nachhaltig, d.h.: ad libitum ist besser als restriktive Fütterung, Trocken- und Flüssigfütterung sind besser als Rohrbrei- automatenfütterung, enges Tier-Fressplatz-Verhältnis 1:1 ist besser als weites! Gerste ist das Rückgrat der Rationen! (Gerste > 50 % des Getreideanteils, Weizenanteil deutlich < 40 %) 3.1 Fressplätze (- Nr. 3e) Tier-Fressplatz-Verhältnis: rationierte Fütterung = 1:1 ad-libitum-Fütterung: Trocken- und Sensorfütterung ≤ 4:1 Breiautomaten ≤ 8:1 Tier-Fressplatz-Verhältnis (TFPV) bevorzugt 1:1, Trocken/Sensor- bzw. Breiautomaten TFPV = 3,5 bzw. 7:1 Mindestfressplatzbreite: < 20 kg KM = 18 cm > 20 – 30 kg KM = 21 cm > 30 –50 kg KM = 24 cm > 50-110 kg KM = 34 cm > 110 kg KM = 37 cm Sauen = 47 cm Fressplatzbreite in cm dynamisch angepasst : 0,164 + Körpermasse in kg / 538 2 * ** * ** * * ** ** Risikobereich (entsprechend der EU Empfeh- lung 2016/336-) 3.2 3.3 3.4 4. Standard Verbesserter Standard Betrieblicher Wert, Verfahren (Datum der Erfassung, Wert bzw. Verfahren vor* bzw. nach** Einleitung der Maßnahme) Ferkelaufzucht: Trocken- oder Flüssigfütterung und TFPV = 3,5 bzw. 2,5:1; Moderne Rohrbreiautomaten nur in * ** Kombination mit Beschäftigungsfutter oder Wühlerde Futterphasen verschnitten; Vermahlung: < 0,5 mm < 35 %;> 1 mm > 50%; > 2 mm > 20 %, hohe Proteinqualität (FA: 0,9; Mast: 0,7 g Lysin/MJ ME), NSP, eher geringe Proteinmenge * alle: (FA < 17 % RP), N-/P- Reduktion begrenzt, Mast > 13 % RP, DON < 0,9 mg/kg Futter P > 0,4 %, geringes Säurebindungsvermögen/Pufferkapazität Sauen und Mastschweine: Futtermenge und Futterzu- (< 700 mmol/kg), Minimierung der Belastung durch Myko- ZEN < 0,25 mg/kg Futter und Endotoxine (Futter, Einstreu, Luft), in kritischen Zeitfens- sammensetzung a (- Nr. 3f) Ferkel, Zuchtläufer und Jungsauen: ZEN < 0,1 mg/kg Futter tern: Einsatz speziell aufbereiteter und separierter Tonmine- Natrium = 0,2 % rale (Toxinbinder), Natrium: bis + 0,18 %, Tryptophan: + 0,15 ** Ergothalkaloide, MK < 0,1% %, Futterkurve angepasst (bis ±15 % Futtermenge), Energie- Futterangebot: ad libitum oder begrenzung über Trockensubstanz (- 2 %) und/oder Faser: restriktiv Ferkel = 4,5 % Rfa., Mast = 5,2 % Rfa., z.g.T. fermentierbar Tränken im Durchfluss an Trinkvermögen angepasst: Aufzuchtferkel ca. 0,5 l/min für alle Schweine jederzeit Mastschweine ca. 1,0 l/min max. 10 Tiere/Tränke Zugang zu Wasser in ausrei- Sauen ca. 1,5 l/min chender Qualität, von der Fütte- Wasser (- Nr. 3f) Tränken aus offener Fläche: Aqua Level oder „wangenfreie“ rung getrennt, für je 12 Beckentränke regelmäßig reinigen und/oder etwas höherer Schweine eine Tränke, Wasserdruck, Wasserqualität (geringe Keim- bzw. Fe- < 3 ** unregulierte Zapfentränken mg/l, Mn- < 4 mg/l Gehalte) prüfen, Ziel: Trinkwasserqualität und optimale Aufnahmemenge! Beschäftigung Prinzip: muss den Wühltrieb befriedigen (am Boden, gemeinsam) oder in anderer Weise mit der Futteraufnahme oder dem Futteraufnahme- verhalten in Verbindung stehen! Fütterungstechnik(- Nr. 3e) Material(- Nr. 3a) 4.1 LfULG, E. Meyer, Stand: Februar 2023 Rohrbreiautomaten mit konstruktiv getrennter Futter-/Wasserschale bedarfsgerecht, hygienisch unbedenklich Einsatz von gesundheitlich un- bedenklichem organischen und faserreichen Beschäftigungsma- terial: jedes Schwein zu jeder Zeit („untersuch-, beweg- und veränderbar“): 12 Tiere/Beschäf- tigungsmöglichkeit Prinzip 2. Futterstrecke: fressbares, faserreiches, pelletier- tes Beschäftigungsmaterial mit Futterwert, Reihenfolge der Vorzüglichkeit: Luzerne-/Gras-/Stroh-Pellets mit „Kaukompo- nenten“ > unbedenkliche Silage > hygienisierte Wühlerde > hygienisch definiertes Heu- oder Stroh, Angebot von Be- schäftigungsfutter in optimalen Mengen mehrmals täglich bzw. täglicher Wechsel des Beschäftigungsmaterials * **

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