Der Datenbestand gibt einen Überblick über wertvolle Bereiche für Großvogellebensräumen, welche bisher nur für den Schwarzstorch vorliegen, auf kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotopen in Niedersachsen.Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden an Hand des in Niedersachsen angewendeten Bewertungssystems für Brutvogellebensräume (Bewertungsstufen von "lokale" bis "nationale Bedeutung") und auf der Grundlage der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel sowie der in Deutschland gefährdeten Brutvögel ausgewertet. Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms werden keine landesweit flächendeckenden regelmäßigen Kartierungen durchgeführt, sondern es handelt sich um eine Datensammlung von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Für ausgewählte Arten (z. B Großvogelarten) erfolgt eine Sonderbewertung entsprechend des Bewertungsverfahrens. Es ist zu beachten, dass nur die zum Zeitpunkt der Bewertung vorliegenden Daten ausgewertet werden können und die Einstufung stark von der jeweiligen Datenlage einer Art abhängt.Einstufungen gemäß niedersächsischem Bewertungsschema: National, Landesweit, Regional, Lokal.
Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden an Hand des in Niedersachsen angewendeten Bewertungssystems für Brutvogellebensräume (Bewertungsstufen von "lokale" bis "nationale Bedeutung") und auf der Grundlage der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel sowie der in Deutschland gefährdeten Brutvögel ausgewertet. Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms werden keine landesweit flächendeckenden regelmäßigen Kartierungen durchgeführt, sondern es handelt sich um eine Datensammlung von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Für ausgewählte Arten (z. B Großvogelarten) erfolgt eine Sonderbewertung entsprechend des Bewertungsverfahrens. Es ist zu beachten, dass nur die zum Zeitpunkt der Bewertung vorliegenden Daten ausgewertet werden können und die Einstufung stark von der jeweiligen Datenlage einer Art abhängt.Einstufungen gemäß niedersächsischem Bewertungsschema: National, Landesweit, Regional, Lokal.
Der INSPIRE-Dienst Verteilung der Arten (Tierarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/10073 und Pflanzenarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/8908) gibt einen Überblick über die Verteilung der Tier-, Pflanzen und Pilzarten im Freistaat Thüringen. Der Datensatz entstammt dem Thüringer Arten-Erfassungsprogramm, welches 1992 bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (jetzt TLUBN) aufgebaut wurde. Der Datenbestand wird seitdem kontinuierlich aktualisiert, erweitert und ausgewertet. Erfassungsschwerpunkte sind: • gefährdete Arten • gesetzlich besonders und streng geschützte Arten • sonstige faunistisch und floristisch bemerkenswerte Arten. Weiterhin werden Arten in bestimmten Gebieten wie Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen vertieft erfasst. Zu den Artendaten zählen bzgl. der Fauna die Unterteilungen Amphibien, Fische / Rundmäuler, Reptilien, Säugetiere, Vögel, Heuschrecken, Käfer, Libellen, Spinnentiere, Schmetterlinge, Weichtiere und weitere Wirbellosengruppen. Der Datensatz der in Thüringen vorkommenden Pflanzen- und Pilzarten beschränkt sich zunächst auf folgende Artengruppen: Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten, Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen und „Groß-Pilze“ (Fungi). Mittelfristig ist vorgesehen, dieses Spektrum um die phytoparasitischen Kleinpilze zu erweitern. Großteils stammen die faunistischen Daten aus der Zeit ab 1985; es sind aber auch historische Daten enthalten. Datenquellen sind u. a. Beobachtungen aus Gutachten im Auftrag der Naturschutzverwaltung (Schutzwürdigkeitsgutachten, Artenhilfsprogramm-Basis-Erhebungen, regionale Erfassungen...), aus Faunistik-Projekten, ehrenamtliche Kartierungen, andere Gutachten, soweit hierfür Ausnahmegenehmigungen erforderlich waren, sowie Literatur. Die Daten der Pflanzen und Pilze entstammen ebenfalls unterschiedlichen Datenquellen. Dazu gehören Auswertungen von Publikationen von Mitte des 16. Jahrhunderts bis heute sowie die fortlaufende Auswertung neu erscheinender Literatur. Weitere Datenquellen sind Herbarien, unveröffentlichte Gutachten und akademische Abschlussarbeiten sowie unsystematische Einzelmeldungen. Der größte Teil der Daten geht jedoch auf systematische Erhebungen seit Ende des 20. Jahrhunderts zurück, die durch ehrenamtliche Fachvereinigungen und ihrer Mitglieder (z. T. in Kooperation des TLUBN und seiner Vorgänger) erfasst wurden (Thüringische Botanische Gesellschaft e. V., Arbeitskreis Heimische Orchideen e. V., Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e. V., bryologisch-lichenologische Artenkenner etc.). Bei einzelnen Artengruppen gehen die meisten Daten auf das Engagement einzelner Personen zurück (Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen). Der Datenbestand ist bezüglich der verschiedenen Arten wie bezüglich der regionalen Erfassungsintensität und Datendichte pro Flächeneinheit heterogen und daher unterschiedlich repräsentativ. So liegen z. B. floristische Daten, die vor 2000 erhoben wurden und für „kommune“ Arten oft nur Rasterangaben vor. Punktgenaue Daten wurden im Wesentlichen nach dem Jahr 2000 und meistens nur für seltene und gefährdete oder sonstige bemerkenswerte Arten erfasst. Es ist daher stets an Hand der Recherche-Ergebnisse zu prüfen, ob die Artendaten für den vorgesehenen Zweck ausreichend sind oder ob weitere Recherchen / Kartierungen erforderlich sind. Weiterhin ist zu betonen, dass in Deutschland alle Artangaben zunächst so aufgenommen werden, wie sie in der entsprechenden Quelle enthalten sind. Der vorliegende Datenbestand ist folglich eine Nachschlagemöglichkeit für diese Daten. Deshalb ist vor der Ableitung weitreichender Konsequenzen aus dem Vorkommen einzelner Arten die Plausibilität und Aktualität des entsprechenden Artvorkommens zu prüfen. Entsprechend der EU-Richtlinie INSPIRE liegt der Datensatz als Grid auf Basis der flächentreuen Lambert Azimutal-Projektion (ETRS89-LAEA-Raster) mit einer Rasterweite von 10 km vor.
Flächenfraß stoppen, Ressourcen schonen, Vielfalt erhalten Täglich werden in Deutschland fast 113 Hektar Fläche neu besiedelt – für Wohnungen, Gewerbe, Erholung und Verkehr. Das entspricht fast 160 Fußballfeldern pro Tag. Und das, obwohl in Deutschland immer weniger Menschen leben und besiedelte Fläche in der Größe des Bodensees brach liegt, etwa 180.000 Hektar. Jeder Deutsche beansprucht laut Statistik 564 Quadratmeter Fläche – Tendenz steigend. „In Europa ist die Zersiedelung eine der Hauptursachen für den Artenschwund. Durch den hohen Flächenverbrauch und die intensive Flächennutzung gehen Lebensräume für Tiere und Pflanzen verloren”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA), auf einer Podiumsdiskussion im Rahmenprogramm der 9. UN-Biodiversitätskonferenz in Bonn. „Während wir uns breiter machen, lassen wir der Natur immer weniger Platz”, so Holzmann. Wie dem Flächenverbrauch Einhalt zu gebieten ist, zeigt ein neuer Flyer des UBA mit kompakten Tipps für Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen. Kommunen denken an übermorgen, wenn sie Prognosen zur alternden Gesellschaft in die Bauplanung mit einbeziehen und die Ausweisung von Neubaugebieten auf den tatsächlichen Bedarf beschränken. Die Sanierung und Aufwertung bestehender Häuser und Wohnungen sollte dem Neubau vorgezogen werden: „Raus aus der Fläche und zurück in die Zentren – so lautet die Devise.” sagte Holzmann in Bonn. „In einer alternden Gesellschaft mit immer weniger Menschen ist kostensparendes Wohnen in kompakten Siedlungen das Modell der Zukunft”, so Holzmann. Liegen Wohnen, Arbeiten und Freizeit weit auseinander, kostet das Zeit, Geld, Energie und Ressourcen. Die technische und soziale Infrastruktur wird teurer – beispielsweise infolge längerer Strom- und Abwasserleitungen. Der Verkehr und seine negativen Effekte – Lärm und Luftschadstoffe, wie Feinstaub oder Kohlendioxid – nehmen zu, wenn wir in die Breite siedeln. Die Zerstörung und Zerschneidung der Lebensräume ist eines der größten Probleme beim Erhalt der biologischen Vielfalt. Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen werden durch den Flächenanspruch des Menschen immer kleiner und weniger. Zudem trennen Straßen, Schienen und Siedlungsbänder die Lebensräume voneinander und isolieren damit Pflanzen- und Tierpopulationen. Vor allem die Wanderungen großer Tierarten wie Luchs, Otter, Wildkatze oder Hirsch sind stark eingeschränkt. Jährlich sterben nach Schätzungen des Deutschen Jagdschutzverbandes insgesamt 500.000 Tiere auf deutschen Straßen. Doch auch der Mensch leidet unter dem Flächenverbrauch: Einmal versiegelte Böden lassen sich nur mit großen Mühen wieder herstellen. So geht mit dem Flächenfraß jeden Tag fruchtbarer Boden verloren, der die Grundlage unserer Ernährung darstellt. Bereits eine Versiegelung von weniger als 50 Prozent steigert die Hochwassergefahr und behindert die Neubildung von Grundwasser. Ein Hektar Waldboden hingegen kann bis zu zwei Millionen Liter Wasser über längere Zeit speichern und uns beim Hochwasserschutz entlasten. Durch den Neubau von Wohnraum bei gleichzeitigem Rückgang der Bevölkerungszahlen drohen vermehrt Wohnungsleerstände und somit ein Preisverfall bei Grundstücken und Gebäuden. Kommunen, Unternehmen und Privatleuten, die mit dem Flächensparen Ernst machen wollen, empfiehlt das UBA daher vor allem: Brachflächen erfassen und reaktivieren. Es sollte zunehmend der Vergangenheit angehören, dass in den Zentren der Städte und Gemeinden die Fassaden leerstehender Häuser bröckeln, während auf der grünen Wiese immer neue Baugebiete entstehen. „Verdichtetes Bauen spart Infrastrukturkosten und schafft kurze Wege. So sorgen wir mit sauberer Luft, ruhigen Straßen und viel Grün für ein lebenswertes Wohnumfeld. Das ist gerade für eine alternde Gesellschaft ein attraktives Stück Lebensqualität,” sagte Holzmann.
In den vergangenen 30 Jahren ist die Anzahl der Vögel europaweit um 421 Millionen Individuen zurückgegangen. Der Grund sei die moderne Agrarindustrie sowie der damit verbundene fortschreitende Verlust der natürlichen Lebensräume der Tiere. Zu diesem erschreckendem Ergebnis kommt eine am 2. November 2014 in dem Wissenschaftsmagazin Ecology Letters veröffentlichte Studie zur europäischen Vogelwelt von Wissenschaftlern der Universität Exceter, der Royal Society for the Protection of Birds und des Pan-European Common Bird Monitoring Scheme . Einst häufige Arten wie Haussperling, Feldlerche, Rebhuhn oder Star sind besonders betroffen. Insgesamt gehen 90 Prozent der Vogelverluste auf die 35 am weitesten verbreiteten Arten zurück.
Am 24. Juni 2016 meldete das Bundesamt für Naturschutz und das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung in Bremerhaven, dass sie gemeinsam ein dreijähriges Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im April 2016 gestartet haben, in dem erstmalig die mögliche Wiederherstellung der Bestände der einheimischen Europäischen Auster (Ostrea edulis) in der deutschen Nordsee eingehend im Freiland erforscht wird. In weiten Teilen Europas gilt die Europäische Auster inzwischen als ausgestorben. Austernriffe haben jedoch eine wichtige Rolle im Ökosystem des Meeres inne. Austernbänke bieten Nahrung und Lebensraum für viele Tierarten und dienen unter anderem als Kinderstube für viele Fischarten. Durch ihre hohe Filtrationsleistung verbessern sie außerdem die Wasserqualität und können lokal auch zu einer Verringerung toxischer Algenblüten beitragen. Anhand von Probennahmen und Datenrecherchen sollen geeignete Wiederansiedlungsflächen in der Deutschen Bucht bestimmt werden. Eine Voraussetzung für die Eignung bestimmter Meeresgebiete ist der Ausschluss jeglicher Boden verändernder Aktivitäten, wie z. B. bodenberührende Fanggeräte der Fischerei oder Sand- und Kiesabbau. Nach erfolgreichem Abschluss der Eignungsprüfung ist vorgesehen, zwei bis drei Standorte für erste Wiederansiedlungsversuche auszuwählen.
80 Jahre NRW-Vogelschutzwarte im Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) bedeutet auch 80 Jahre amtlicher Vogelschutz im Tief- und Bergland, in Westfalen und Lippe ebenso wie im Rheinland. Eine der Aufgaben der Vogelschutzwarte ist, Managementpläne für die EU-Vogelschutzgebiete zu erstellen oder Konzepte zum Schutz einzelner Vogelarten. Aktuell gibt es in NRW 28 Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von über 160.000 Hektar. Über 160 unterschiedliche Brutvogelarten leben derzeit in NRW, davon sind 69 vom Aussterben bedroht oder gefährdet. „Der Schutz von Vögeln ist einer der wichtigsten Bereiche des Naturschutzes", erklärte Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär des NRW-Umweltministeriums, heute (20. September 2019) im Wissenschaftspark Gelsenkirchen, beim Festakt zum 80 jährigen Jubiläum der NRW-Vogelschutzwarte. „Denn viele Vogelarten sind ein Anzeiger dafür, ob die Lebensräume intakt sind. So sind Vögel in starkem Masse abhängig von Insekten. Der Rückgang von Insekten hat direkte Auswirkungen auf viele Vogelarten. Der Schutz von Vögeln ist daher sehr viel mehr, als sich nur um eine einzelne Tierart zu kümmern. Es geht hier um gesunde und funktionierende Ökosysteme, die die gesamte Artenvielfalt betreffen". „Durch menschliche Einflüsse und Nutzungen sind heute mehr Arten gefährdet, als je zuvor“, betonte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz. „Der Rückgang der Arten betrifft die Vogelwelt elementar. Die Vogelschutzwarte NRW setzt dieser Entwicklung bereits seit 80 Jahren etwas entgegen: Sie trägt entscheidend zum Schutz der Vogelwelt in NRW bei und hat den Natur- und Vogelschutz in NRW maßgeblich mitgeprägt.“ Für den Präsidenten des LANUV Dr. Thomas Delschen ist die Signalwirkung wichtig, die von Einrichtungen wie der Vogelschutzwarte ausgehen: „Vogelschutz ist Naturschutz der ersten Stunde, und Vogelschutzwarten gehören damit zu den prominenten Institutionen des Naturschutzes. Alleine die Bezeichnung drückt ja bereits die Bedeutung aus, den der Schutz von Vögeln für unsere gesamte Umwelt hat. Hier wird die Expertise gebündelt die es braucht, um erfolgreich und praxisnah Maßnahmen zum Schutz von Brutvögeln aller Art zu entwickeln“, erklärte Dr. Delschen. Dabei haben sich die einzelnen Aufgaben der NRW-Vogelschutzwarte im Laufe der Jahre maßgeblich verändert, schilderte der Leiter der NRW-Vogelschutzwarte Peter Herkenrath: „Anfangs, also in den 1930er, 1940er und 1950er Jahren, war das erklärte Ziel Vögel zu schützen, die als Schädlingsbekämpfer der Land- oder Forstwirtschaft dienten. Es ging umgekehrt damals auch darum Vögel zu bekämpfen, die selber als Schädlinge galten. Über diese Kategorien sind wir schon lange hinweg. Spätestens seit den siebziger Jahren geht es für uns darum, Populationen zu erfassen und dafür Sorge zu tragen, dass der Schutzbegriff im Sinne des Arten- und Naturschutzes alleinig im Vordergrund steht“. Dazu beigetragen hat maßgeblich die EU-Vogelschutzrichtlinie, die vor 40 Jahren in Kraft trat und neue Prioritäten im Vogel- und Naturschutz vorgab. Ein prägendes Beispiel für Maßnahmen zum Vogelschutz in NRW stellt das Programm zum Schutz von Feuchtwiesen dar, um Wiesenvögel in ihren Beständen zu sichern. Seit 1985 wurden in 92 Gebieten etwa 21.000 Hektar Fläche unter Schutz gestellt. Noch vorhandene Feuchtwiesen wurden gesichert und an anderen Stellen wiederhergestellt. Davon profitieren zum Beispiel der Große Brachvogel, die Uferschnepfe oder der Rotschenkel. Einen wichtigen Part im Schutz von Vögeln spielt der Vertragsnaturschutz. Dieser zielt darauf ab, gemeinsam mit Landnutzern, also den Landwirtinnen und Landwirten in NRW, Maßnahmen umzusetzen und dafür Ausgleichsgelder zu gewähren. Es hat sich gezeigt, das an den Stellen, wo Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutz zum Einsatz kommen, die Lebensräume insgesamt und damit auch viele Vogelarten aus der Feldflur in ihren Populationen wieder ansteigen. Von Brachflächen, einem Verzicht auf das Mähen oder Uferrandstreifen profitieren zum Beispiel der Kiebitz, die Feldlerche oder das Rebhuhn. Geschichte der NRW-Vogelschutzwarte : Die staatlich anerkannte Vogelschutzwarte in Nordrhein-Westfalen besteht seit 1939. Hauptanlass für die Gründung war der „wirtschaftliche Vogelschutz“: einerseits Schutz und Förderung nützlicher Vogelarten zur biologischen Schädlingsbekämpfung, andererseits Bekämpfung „schädlicher“ Vogelarten, zu denen damals beispielsweise Haus- und Feldsperling gezählt wurden. Maßnahmen hierzu wurden von der Vogelschutzwarte erprobt und durchgeführt. Aber auch der Vogelartenschutz aus ethischen Gründen spielte von Anfang an eine Rolle. Nach Umbenennungen, Umzügen, Verstaatlichung und schließlich, mit dem Landschaftsgesetz NRW 1975, Integration in die damalige Landesanstalt für Ökologie, Landwirtschaft und Forsten (LÖLF) gehört die Vogelschutzwarte heute zum Fachbereich Artenschutz, Vogelschutzwarte des LANUV NRW. Wie in früheren Jahren müssen auch heute zahlreiche Fachgutachten zu allen erdenklichen Fragen des Vogelschutzes erstellt, Bestände gefährdeter Vogelarten dokumentiert und Tagungen und andere Veranstaltungen im Rahmen der Beratung und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden. Wichtige Partner der Vogelschutzwarte sind damals wie heute die Vertrauensleute für Vogelschutz, der ehrenamtliche Natur- und Vogelschutz und seit Ende der 1980er Jahre insbesondere auch die Biologischen Stationen. Andere Aufgaben dagegen haben sich gewandelt. An die Stelle von praktischen Arbeiten und Untersuchungen im Gelände sind beispielsweise die Aufbereitung und Bereitstellung von Fachinformationen, Stellungnahmen zu artenschutzrechtlichen Prüfungen, wie z. B. zu Genehmigungen von Windkraftanlagen, und internationale Berichtspflichten getreten. Viele Aufgaben betreffen die EU-Vogelschutzgebiete. Und aus der „Schädlingsbekämpfung“ ist die Erarbeitung von artenschutzverträglichen Lösungen für Konflikte mit so genannten „Problemarten“ wie Kormoran, Kanadagans und Co. geworden. Einige Aufgabenschwerpunkte der nächsten Jahre werden z. B. die Fortentwicklung des Fachinformationssystems sowie die Erarbeitung von Maßnahmenkonzepten für EU-Vogelschutzgebiete und von Artenschutzkonzepten für gefährdete Arten sein. Weitere Informationen zur Historie und den Aufgaben der NRW-Vogelschutzwarte sind zu finden in der zweiten Ausgabe 2019 der Zeitschrift „Natur in NRW“: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/5_natur_in_nrw/Natur-in-NRW-2-2019-web.pdf Weitere Informationen sind zu finden unter https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/vogelschutzwarte Informationen zu den Brutvögeln sind zu finden im NRW-Brutvogelatlas: http://atlas.nw-ornithologen.de/ Der Zustand von Vögeln in NRW ist zu finden unter http://ffh-arten.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-arten/de/arten/vogelarten/liste Downloads: Pressemitteilung Flyer Poster
Wallhecken (auch Knicks) sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene teils historische Erdwälle, die als Einfriedung bzw. Grenzmarkierung dienen. Als "Naturzäune" stellen sie weit verbreitete und prägende Elemente der Kulturlandschaft dar und bieten Lebensraum für verschiedene Pflanzen und Tierarten. Als geschützte Landschaftsbestandteile sind Wallhecken nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geregelt. Im Landkreis Lüneburg sind ca. 413 Wallhecken gesetzlich geschützt (Stand 09/2013).
Das Projekt "Habicht und Landschaft im Schwarzwald" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Forstzoologisches Institut, Professur für Wildtierökologie und Wildtiermanagement durchgeführt. Auf Populationsebene ist der Habicht äußerst schwierig zu untersuchen. Daher soll hier in einer Vorstudie bestehendes Wissen zusammengetragen, gesichtet und analysiert sowie durch Feldstudien ergänzt werden. Die Vorstudie konzentriert sich auf den Nordschwarzwald als erstes Modellgebiet. Ziel der Vorstudie ist es einen Überblick über die räumliche Verteilung und Siedlungsdichte der Habichtpopulation zu erlangen und Grundlagendaten für weitere spezielle Untersuchungen zur Nahrungswahl und zum Prädationseinfluss des Habichts auf die Auerhuhnpopulation zu schaffen. Die Vorstudie soll Grundlagen für ein umfassenderes Projekt legen, das darauf zielt, Unterschiede in den relativen Siedlungsdichten des Habichts im Schwarzwald auf Landschaftsebene zu beschreiben, zu erklären und zu prognostizieren, und seine Bedeutung für die Auerhuhn-Population abzuschätzen.
Mit Schreiben vom 30.09.2019 hat die Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Fürth, als (damalige) Vorhabensträgerin die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben Lärmsanierung Schwaig von Betr. –km 397+900 bis Betr. –km 399+978 beantragt. Zum 01.01.2021 wurde die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, im Rahmen der Rechtsnachfolge (Umwandlung) neue Vorhabensträgerin für das Verfahren. Im Laufe dieses Verfahrens haben sich jedoch durch die Senkung der Lärmsanierungsgrenzwerte zum 01.08.2020 und die Einführung eines neuen Lärmberechnungsverfahrens nach den Maßgaben der RLS 19 die rechtlichen Rahmenbedingungen im Lärmschutz gravierend geändert. Diese gesetzlichen Änderungen waren für die Vorhabensträgerin zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht absehbar. Die neuen Rahmenbedingungen erforderten umfangreiche Umplanungen, um die Lärmschutzmaßnahme an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Aufgrund des Umfangs der notwendigen Änderungen ist nach erfolgter Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken als zuständige Planfeststellungsbehörde die Durchführung eines neuen Rechtsverfahrens notwendig. Mit Schreiben vom 10.07.2021 hat die Vorhabensträgerin den Antrag vom 30.09.2019 daher zurückgezogen. Mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 14.10.2021 wurde das (ursprüngliche) Planfeststellungsverfahren eingestellt. Das nunmehr am 28.07.2022 neu beantragte Vorhaben umfasst die Optimierung des Lärmschutzes, den Ersatzneubau des Bauwerks BW 398b, die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht und die Provisorien der bauzeitlichen Verbreiterung der Bundesautobahn (BAB) A 3 im Autobahnabschnitt zwischen der AS Nürnberg/Behringersdorf und dem AK Nürnberg. Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen verlaufen östlich und westlich der BAB A 3 von Betr.-km 397,750 bis Betr.-km 400,182. Die plangegenständlichen Maßnahmen beinhalten: • aktive Lärmschutzmaßnahmen beidseitig der BAB A 3 auf einer Gesamtlänge von 3.300 m und einer maximalen Höhe von 16,20 m über Gradiente • ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen an 101 Gebäuden zur Einhaltung des Nachtgrenzwertes für die Lärmsanierung • beidseitige Erneuerung der Fahrbahndeckschicht und Einbau eines lärmarmen Fahrbahn-belages SMA LA auf einer Länge von ca. 2,40 km • Ersatzneubau der Feldwegunterführung BW 398b (2 Teilbauwerke) sowie • Provisorische Verbreiterung der BAB A 3 Richtungsfahrbahn Würzburg auf einer Läge von ca. 270 m. Die optimierten aktiven Schallschutzmaßnahmen führen zu einer wesentlichen Reduzierung der Immissionen an der nächstgelegenen Bebauung. Gleichzeitig verringern sich durch das Vorhaben auch die bestehenden, negativen Auswirkungen auf die hinter den Schutzeinrichtungen liegenden Lebensräume und Tierarten. Insofern erfolgt eine Reduzierung der Belastung unmittelbar angrenzender Biotope und eine Erhöhung der Biotopfunktionen sowie eine Verbesserung der Erholungsfunktion für die Bevölkerung. Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Unterlage 1 der Planunterlagen verwiesen. Der Planungsabschnitt liegt im Regierungsbezirk Mittelfranken, Landkreis Nürnberger Land. Die Baumaßnahme wirkt sich auf das Gebiet der Gemeinde Schwaig bei Nürnberg mit den Ortsteilen Behringersdorf und Malmsbach sowie der Stadt Nürnberg, Ortsteil Laufamholz, aus. Trägerin des Vorhabens einschließlich aller Nebenanlagen ist die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern. Im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens ist es notwendig, sowohl privates als auch öffentliches Grundeigentum vorübergehend sowie dauerhaft in Anspruch zu nehmen.
Origin | Count |
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