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Schuppentiere laut Experten von der Ausrottung bedroht

Weltweit sind die Schuppentiere in Asien und Afrika mit insgesamt acht Arten vertreten - und sie alle sind nach Einschätzung der Weltnaturschutzunion (IUCN) vom Aussterben bedroht. Wie die IUCN am 22. Juli 2014 erklärte, werden Schuppentiere vor allem in China noch als Delikatesse und wegen mutmaßlicher medizinischer Heilkräfte verspeist. Die Weltnaturschutzunion forderte die Regierungen der betroffenen Länder, insbesondere China und Vietnam auf, den illegalen Handel mit Schuppentieren zu unterbinden und als Grundlage dafür Berichte über die aktuellen Bestände an Schuppentieren vorzulegen.

Aus dem Urlaub den Hund vom Strand mit nach Hause nehmen?

Vorsicht – Impfungen und Einfuhrbestimmungen beachten! Sommerzeit ist Reisezeit – In meist südlichen Urlaubsländern freundet man sich schnell mit dem armen „Straßen-Hund“ oder der zutraulichen, aber abgemagerten Katze an. Und gerade die Kinder betteln schnell: Lass uns das arme Tier mit uns nach Hauses nehmen – bei uns hat es doch viel besser! Aber Achtung: Hier ist Vorsicht geboten. Denn oft endet wegen fehlender Papiere die Reise des neuen „Familienmitglieds“ am Einreiseflughafen in Deutschland. Auslandshandel und private Einfuhr von Tieren unterliegen entweder gesetzlicher Erlaubnis (Handel) oder gesundheitlichen Bestimmungen (Impfungen). Neben kommerziellen Gesichtspunkten ist einer der Gründe dafür die Gefahr, dass Katzen und Hunde aus Südeuropa, den Subtropen und Tropen gefährliche Krankheiten einschleppen können. Dazu zählen z. B. die tödlich verlaufende Tollwut oder Infektionen mit gefährlichen Parasiten, die neben Hunden und Katzen auch den Menschen befallen können und schlimmstenfalls zum Tod führen können. Gelegentlich werden Touristen als „Flugpaten“ angeworben und tragen mit ihrer gut gemeinten Hilfe dazu bei, die gesetzlichen Bestimmungen ganz oder teilweise zu umgehen. Doch die betroffenen Hunde oder Katzen sind meist nicht geimpft oder haben keine Papiere, die Impfschutz oder Gesundheit belegen. Kann bei der Einreise eines Haustiers z. B. kein wirksamer Tollwutimpfschutz nachgewiesen werden, sind die verantwortlichen Tierärzte am Flughafen gezwungen, das Tier in Gewahrsam zu nehmen und schlimmstenfalls mehrere Monate unter Quarantäne zu stellen. Die Quarantäne, die in speziell geeigneten Tierheimen durchgeführt werden muss, bedeutet für das betroffene Tier über einen langen Zeitraum Isolation. Aber nicht nur das Tier ist in dem Fall „arm dran“, auch die vermeintlichen Retter dürften böse überrascht sein, denn wer das Tier nach Deutschland einführt, muss für die möglichen Folgekosten der Unterbringung in Quarantäne aufkommen. Wer also ein Tier aus dem Ausland nach Deutschland mitnehmen möchte, sollte sich unbedingt vorher darüber informieren, ob alle Bestimmungen zur Einreise erfüllt sind. Nur so können unerwartete Probleme vermieden werden. Sind die Informationen zu unkonkret oder fehlen sie ganz, sollte das Tier dort wo es ist belassen werden – so schwer das im Einzelfall gerade für Kinder auch sein mag. Übrigens: Auch in deutschen Tierheimen warten viele Hunde und Katzen dringend auf ein neues Zuhause! Diese Tiere sind bereits geimpft, gekennzeichnet, in der Regel kastriert und übertragen keine Parasiten. Pressemitteilung <//span>

Hund, Katze & Co sind keine „einfachen“ Urlaubs-Mitbringsel

Impfungen und Einfuhrbestimmungen beachten! Sommerzeit ist Reisezeit – In meist südlichen Urlaubsländern freunden sich insbesondere Kinder  schnell mit einem  armen „Straßen-Hund“ oder der zutraulichen Katze an: „Lasst uns das arme Tier mit nach Hause nehmen – bei uns hat es es doch viel besser!“ ist dann vielfach die Reaktion. Doch hier ist Vorsicht geboten: Denn oft endet die Reise des neuen „Familienmitglieds“ wegen fehlender Papiere am Einreiseflughafen in Deutschland. Auslandshandel und die private Einfuhr von Tieren unterliegen entweder gesetzlicher Erlaubnis (Handel) oder gesundheitlichen Bestimmungen (Impfungen). Neben kommerziellen Gesichtspunkten ist einer der Gründe dafür die Gefahr, dass Katzen und Hunde aus Südeuropa, den Subtropen und Tropen gefährliche Krankheiten einschleppen können. Dazu zählen z.B. die tödlich verlaufende Tollwut oder Infektionen mit gefährlichen Parasiten, die neben Hunden und Katzen auch den Menschen befallen und schlimmstenfalls zum Tod führen können. Gelegentlich werden Touristen als „Flugpaten“ angeworben und tragen mit ihrer gut gemeinten Hilfe dazu bei, die gesetzlichen Bestimmungen ganz oder teilweise zu umgehen. Doch die betroffenen Hunde oder Katzen sind meist nicht geimpft oder haben keine Papiere, die Impfschutz oder Gesundheit belegen. Kann bei der Einreise eines Haustiers z.B. kein wirksamer Tollwutimpfschutz nachgewiesen werden, sind die verantwortlichen Tierärzte am Flughafen gezwungen, das Tier in Gewahrsam zu nehmen und schlimmstenfalls mehrere Monate unter Quarantäne zu stellen. Die Quarantäne, die in speziell geeigneten Tierheimen durchgeführt werden muss, bedeutet für das betroffene Tier über einen langen Zeitraum Isolation. Aber nicht nur das Tier ist in dem Fall „arm dran“, auch die vermeintlichen Retter dürften böse überrascht sein, denn es gilt: Wer das Tier nach Deutschland einführt, muss für die möglichen Folgekosten der Unterbringung in Quarantäne aufkommen. Wer also ein Tier aus dem Ausland nach Deutschland mitnehmen möchte, sollte sich unbedingt vorher darüber informieren, ob alle Einreisebestimmungen erfüllt sind. Nur so können unerwartete Probleme vermieden werden. Sind die erforderlichen Informationen zur Einreise zu unkonkret oder fehlen sie ganz, sollte das Tier dort belassen werden wo es ist – so schwer das im Einzelfall gerade für Kinder auch sein mag. Übrigens: Auch in den örtlichen Tierheimen warten viele Hunde und Katzen dringend auf ein neues Zuhause! Diese Tiere sind bereits geimpft, gekennzeichnet, in der Regel kastriert und übertragen keine Parasiten. Download Pressemitteilung

Bovines Herpesvirus (BHV1) - Nach wie vor ein Thema!

NRW hat im Januar bei der EU in Brüssel die Anerkennung als BHV1-freie Region gestellt – zusammen mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland! Wird dem Antrag stattgegeben, zieht NRW wieder mit anderen Ländern gleich, die bereits über den sog. Artikel-10-Status (Region ist BHV1-frei) verfügen und zu denen der Rinderhandel deshalb in letzter Zeit empfindlich gestört war. Während sich bis Ende des Jahres 2015 NRW noch in der Phase der BHV1-Sanierung befand, ist NRW seit dem 01.01.2016 in der Phase der BHV1-Bekämpfung. Diese Phase ist notwendig, um den bisher erreichten Sanierungsstand zu schützen und einer erneuten Ausbreitung des Virus vorzubeugen. Die Veterinärämter werden deshalb konsequent prüfen, ob bei Feststellung von BHV1-Reagenten (BHV1-positive Rinder) der Seuchenverdacht ausgesprochen und eine Bestandssperre angeordnet werden muss. Werden in einem Bestand Reagenten festgestellt, so liegt es in der Verantwortung des Tierhalters, diese unverzüglich aus seinem Bestand zu entfernen. Eine Untersuchung zur Feststellung weiterer Reagenten muss nach frühestens 30 Tagen, nachdem der letzte Reagent den Bestand verlassen hat, erfolgen. Nur so kann ermittelt werden, ob sich noch weitere Rinder angesteckt haben oder ob ggf. angeordnete Sperren aufgehoben werden können. Auch nach der angestrebten Anerkennung als BHV1-freie Region müssen die jährlichen Bestandsuntersuchungen durchgeführt werden. Nur dadurch ist es möglich, Reagenten zu erkennen und zu verhindern, dass Virus unerkannt im Bestand zirkuliert, andere Rinder ansteckt und gegebenenfalls in andere Betriebe weiterverschleppt wird. Es wäre fatal, wenn das Erreichte durch Nachlässigkeit aufs Spiel gesetzt würde. Deshalb muss im Interesse aller Rinderhalter BHV1 ein „Thema“ bleiben. Hintergrund: Hat sich ein Tier angesteckt, bleibt das Virus lebenslang im Körper. Insbesondere Stresssituationen (Transport, Geburt, etc.) führen häufig zu einer massiven Virusausscheidung. Häufig haben solche Tiere keinerlei Krankheitsanzeichen, so dass sich die Infektion unerkannt im Bestand ausbreiten kann und unter Umständen in andere Bestände weiterverschleppt wird. Auch eine Impfung bietet keinen hundertprozentigen Schutz vor Ausscheiden des Virus bzw. vor Ansteckung, ist aber gleichwohl eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung der Erregerverbreitung. Sie bedarf allerdings wegen des bestehenden grundsätzlichen Impfverbots einer Anordnung durch das zuständige Veterinäramt! Das BHV1-Virus kann aber auch große Schäden in Rinderherden verursachen. So kann es bei Kälbern zu Durchfall, Wachstumsstörungen und Todesfällen kommen. Bei älteren Tieren kann eine BHV1-Infektion zu hohem Fieber, Entzündungen der Atemwege, Rückgang der Milchleistung, Fruchtbarkeitsstörungen, Gehirnentzündung, Aborten sowie Todesfällen führen. Das Bovine Herpesvirus 1 (BHV1) wird vor allem mit den Sekreten der oberen Atemwege ausgeschieden. Auch wenn das Virus außerhalb des Tieres nicht besonders lange überlebensfähig ist, gilt es doch zwingend, den Kontakt der eigenen Tiere mit frischen Sekreten unbekannter oder verdächtiger Tiere zu vermeiden. Solche Kontaminationen können sich auch an Kleidung und Gerätschaften finden. Daraus folgt, dass betriebsfremde Personen im Stallbereich nur betriebseigene oder saubere eigene Kleidung und Gerätschaften verwenden sollten, alternativ auch Einwegmaterial. Im Bereich des Tierhandels ist sicherzustellen, dass es weder beim Verladen noch beim eigentlichen Transport zu Kontakten mit Tieren unklaren BHV1-Status kommen kann. Hierzu sind die Tabellen 1 und 2 des für NRW modifizierten Hygieneleitfadens für die Rinderhaltung beachtenswert, den es beispielsweise auf der Homepage des Tiergesundheitsdienstes zum Download gibt. Download: Foto: <link file> ©LANUV/A.Donth Mutterkuh Pressemitteilung

Der Handel mit exotischen Reptilien in Deutschland am Beispiel der Warane (Familie Varanidae)

Der internationale Handel mit Wildtieren hat sich seit Langem als ein gewaltiger Wirtschaftsfaktor etabliert. Dieser Handel mit exotischen Tieren und insbesondere Reptilien wird seit Jahrzehnten wissenschaftlich dokumentiert und bezüglich seiner Naturverträglichkeit kontrovers diskutiert. Wie jeder andere ökonomische Vorgang unterliegt auch der Handel mit exotischen Tieren gewissen Schwankungen, Trends und Modeerscheinungen und wird zu einem nicht unerheblichen Teil durch die Nachfrage der Konsumenten - sei es die Lederindustrie, die sogenannte traditionelle Medizin oder die Hobby-Tierhalter - angetrieben. Von dem internationalen Handel und der oben genannten Marktdynamik sind in besonderem Maße auch ein großer Teil der Waranarten betroffen, die alle in den Anhängen des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) gelistet sind und somit einen besonderen Schutz genießen. Die EU-Mitgliedstaaten gehören zu den Haupteinfuhrländern für exotische Reptilien; dies gilt in besonderem Maße auch für Warane. In diesem Band wird der aktuelle Kenntnisstand zum Handel mit Exoten unter Berücksichtigung der Rolle der Europäischen Gemeinschaft und v.a. Deutschlands beleuchtet, und am Beispiel der Warane werden Probleme des Handels mit exotischen Tieren, aber auch mögliche Lösungswege im Sinne des Artenschutzes diskutiert. Der vorliegende Band richtet sich an alle mit CITES und internationalem Artenschutz befassten Behörden und Personen, darüber hinaus aber auch an den Kreis derjenigen, die sich aus Liebhaberei mit Zucht und Terraristik beschäftigen, sowie an Interessensvertreterinnen und -vertreter der einschlägigen Verbände bis hin zum Zoohandel.

Teilvorhaben Biologische Station im Kreis Düren e.V

Das Projekt "Teilvorhaben Biologische Station im Kreis Düren e.V" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Station im Kreis Düren e.V. durchgeführt. Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.

Teilvorhaben TU Braunschweig

Das Projekt "Teilvorhaben TU Braunschweig" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Braunschweig, Zoologisches Institut durchgeführt. Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.

Entwicklung eines Schulungsmoduls und Durchführung von zwei Tagungen zur Bestimmung nachhaltiger Quoten für CITES-Pflanzenarten (Non-Detriment Finding)

Das Projekt "Entwicklung eines Schulungsmoduls und Durchführung von zwei Tagungen zur Bestimmung nachhaltiger Quoten für CITES-Pflanzenarten (Non-Detriment Finding)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von World Wide Fund for Nature Deutschland, Team Artenschutz Berlin durchgeführt. Eines der wichtigsten Themen in der Geschichte und Entwicklung von CITES wird seit 2007 intensiv verhandelt: Wie können die Ursprungsländer in die Lage versetzt werden, die Ausfuhrmengen auf die nachhaltig möglichen Entnahmemengen zu begrenzen und dies fachlich nachvollziehbar zu machen? Aufgrund mehrerer Entscheidungen ('Decisions') von VSK 14 wurde 2008 eine internationale Experten-Tagung durchgeführt, die erste Vorschläge unterbreitet hat. Die CITES-MS wurden von VSK 15 aufgefordert, diese weiter zu entwickeln. Im geplanten Vorhaben sollen die für den Pflanzenbereich vorliegenden Vorarbeiten zu Ende geführt und Hilfsmittel ('Guidance') für ein verbessertes NDF für Pflanzen erarbeitet werden. Hieraus soll 2011 ein Modul für eine 2-3-tägige Schulung entwickelt werden, die sich an die Wissenschaftlichen CITES-Behörden und Experten von Ausfuhrländern richtet. Daran anschließend sollen zwei Tagungen mit Partnern in Ländern durchgeführt werden, in denen die NDF-Prozesse besonders dringend verbessert werden müssen. Die erste Schulung soll in Vietnam durchgeführt werden, wo ein Beschluss des Ständigen Ausschusses von CITES die Ausfuhren von Cycas-Pflanzen (App. II) solange untersagt, bis in Vietnam ein verbessertes NDF-Verfahren nachweisen kann. Die zweite Schulung soll in Mexiko stattfinden, in denen einige CITES-Pflanzenarten wie Guaiacum und Euphorbia antisiphilitica (als Candelilla in Kosmetika benutzt) besonders für Deutschland als Einfuhrland Bedeutung haben. Die Erfahrungen und Ergebnisse aus diesen Schulungen sollen für VSK 16 aufbereitet und ggf. in Form einer Resolution eingebracht werden. Mit diesem Vorhaben kann DE in dem wichtigen Feld des Non-Detriment Finding eine sichtbare Führungsrolle einnehmen. Es ist eine Veröffentlichung in den BfN-Skripten geplant.

Teilvorhaben Biologische Station StädteRegion Aachen e.V

Das Projekt "Teilvorhaben Biologische Station StädteRegion Aachen e.V" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Station StädteRegion Aachen e.V. durchgeführt. Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.

Andrologische Untersuchungen bei Vögeln der Ordnung Psittaciformes zum Zweck der Arterhaltung und Gefangenschaftszucht

Das Projekt "Andrologische Untersuchungen bei Vögeln der Ordnung Psittaciformes zum Zweck der Arterhaltung und Gefangenschaftszucht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig, Veterinär-Physiologisch-Chemisches Institut durchgeführt. Weltweit ist eine rasante Zunahme des Artensterbens auch bei der Klasse Aves zu verzeichnen. Die durch Umweltzerstörung und unzählige andere menschliche Einflüsse (z. B. illegaler Handel mit teuren Wildvögeln) am meisten betroffene Tierordnung stellen die Papageienvögel dar. Derzeit ist fast ein Drittel der Papageienpopulation vom Aussterben bedroht. Eine Möglichkeit, diesen Trend aufzuhalten, besteht in der gezielten und effektiven Nachzucht bedrohter Arten in der Obhut des Menschen mit dem Ziel einer späteren Wiederauswilderung. Leider waren solche Bemühungen bisher oft erfolglos. Ein Grund hierfür besteht in dem nahezu vollständigen Fehlen fundierter wissenschaftlicher Untersuchungen zum Reproduktionsstatus, der Spermagewinnung, -analyse und -konservierung und zur künstlichen Besamung für die Ordnung der Papageien (Psittaciformes). Ziel dieses Projektes ist daher die Erarbeitung von nicht invasiven Methoden zur Bestimmung der Reproduktionssituation verschiedener Papageienspezies. Darüber hinaus soll bei diesen Vögeln eine effektive Gewinnung von Sperma sowie dessen genaue Beurteilung und optimale Nutzung langfristig etabliert werden.

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