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Andrologische Untersuchungen bei Vögeln der Ordnung Psittaciformes zum Zweck der Arterhaltung und Gefangenschaftszucht

Weltweit ist eine rasante Zunahme des Artensterbens auch bei der Klasse Aves zu verzeichnen. Die durch Umweltzerstörung und unzählige andere menschliche Einflüsse (z. B. illegaler Handel mit teuren Wildvögeln) am meisten betroffene Tierordnung stellen die Papageienvögel dar. Derzeit ist fast ein Drittel der Papageienpopulation vom Aussterben bedroht. Eine Möglichkeit, diesen Trend aufzuhalten, besteht in der gezielten und effektiven Nachzucht bedrohter Arten in der Obhut des Menschen mit dem Ziel einer späteren Wiederauswilderung. Leider waren solche Bemühungen bisher oft erfolglos. Ein Grund hierfür besteht in dem nahezu vollständigen Fehlen fundierter wissenschaftlicher Untersuchungen zum Reproduktionsstatus, der Spermagewinnung, -analyse und -konservierung und zur künstlichen Besamung für die Ordnung der Papageien (Psittaciformes). Ziel dieses Projektes ist daher die Erarbeitung von nicht invasiven Methoden zur Bestimmung der Reproduktionssituation verschiedener Papageienspezies. Darüber hinaus soll bei diesen Vögeln eine effektive Gewinnung von Sperma sowie dessen genaue Beurteilung und optimale Nutzung langfristig etabliert werden.

Vorhaben 'Empfehlungen zum Einsatz von Transpondern als Kennzeichnungsmethode'

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften §  1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege §  2 Verwirklichung der Ziele §  3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden §  4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke §  5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft §  6 Beobachtung von Natur und Landschaft §  7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung §  8 Allgemeiner Grundsatz §  9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2024

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © LUA Tierseuchen: Blauzungenkrankheit und Afrikanische Schweinepest dominieren Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2024 wurde vom erstmaligen Auftreten zweier Seu- chen dominiert: der Afrikanischen Schweinepest und der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3. Im Vergleich dazu traten die Nachweise anderer Tier- seuchen wie etwa der Aviären Influenza oder der Bovinen Virusdiarrhoe in den Hintergrund. Ein be- merkenswertes Ereignis stellt der Nachtweis eines Tuberkulose-Erregers bei einer Katze dar. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zen- trale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier wer- den Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Aus- schluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monito- ring-Programmen sowie sogenannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersuchungen ermöglichen ei- nen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird hier- durch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstelle zwischen dem zuständigen Ministerium für Kli- maschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKU- EM) und den rheinland-pfälzischen Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdiens- te für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. 2 Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit un- terschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Wildlebende Wasservögel bilden das natürliche Reservoir des Erregers der Aviären Influenza, die auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeich- net wird. Der seit Jahren weltweit herrschende Seuchenzug verursacht durch Aviäre Influenzavi- ren vom Subtyp H5N1 führt zu schweren Krank- heitsverläufen mit massenhaftem Verenden bei Wildvögeln und gehaltenem Geflügel. Nachdem die Vogelgrippe das Tierseuchengeschehen in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz dominiert hatte, wurde Ende des Jahres 2024 „nur“ in einem Haus- geflügelbestand ein Geflügelpestverdacht fest- gestellt, der sich über den Jahreswechsel als Aus- bruch bestätigte. Der Bestand mit insgesamt 44 Hühnern und Enten sowie einer Gans und einem Schwan wurde umgehend geräumt, so dass eine Ausbreitung des Erregers auf andere Geflügelhal- tungen verhindert werden konnte. Obwohl alle im Verlauf des Jahres durchgeführten Untersuchungen an 47 Wildvögeln ein negatives Ergebnis hatten, wurde aufgrund der Nachweise in anderen Bundesländern und nach epidemiolo- gischen Ermittlungen die Einschleppung des Erre- gers über Zugvögel vermutet. Die Geflügelhal- ter sind weiterhin verpflichtet, ihre Tierhaltung beim vor Ort zuständigen Veterinäramt anzumel- den und unter anderem erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden (bei einer Haltung von mehr als 100 Tieren) um- gehend anzuzeigen. Auch Hobbyhalter und klei- nere Betriebe (bei einer Haltung bis einschließlich 100 Tiere) müssen ab drei verendeten Tieren diese Die Aviäre Influenza bedroht weiterhin die Geflügelbestände im Land. Eingeschleppt wird die Erkrankung meist von Zugvögeln. © rihaij / Pixabay innerhalb von 24 Stunden anzeigen. Zum Schutz ihrer Tiere und zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche sind die Tierhalter weiterhin verpflich- tet, strikt auf die Einhaltung von Biosicherheits- maßnahmen zu achten. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2024 wurden im LUA insgesamt 111.414 Ohrstanzpro- ben aus 3.355 Beständen untersucht. Dabei wur- de das Virus der BVD bei einem Kalb nachgewie- sen. Das Tier stammte von einer Kuh, die sich in trächtigem Zustand vermutlich im Rahmen von Tiertransporten unerkannt infiziert hatte, wobei der Erreger auf das Kalb übergegangen war. Bei Untersuchungen der mehr als 860 Tiere des Be- standes wurde das BVD-Virus bei weiteren neun Tieren nachgewiesen. Alle infizierten Tiere wurden umgehend aus dem Bestand entfernt. Durch Umsetzung strikter Biosicherheitsmaßnah- men konnte eine weitere Ausbreitung des Erregers im Bestand verhindert werden. Trotzdem wur- de das BVD-Virus bei einem neugeborenen Kalb im Herbst erneut nachgewiesen. Erneute Unter- suchungen des gesamten Bestandes zeigten, dass von diesem Fall keine weitere Ausbreitung des Er- regers erfolgt war, sodass dem Bestand im Verlauf des Jahres 2025 der Status als „Frei von BVD“ un- ter Auflagen wieder zuerkannt wurde. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Herpes- virus Typ 1 (BHV 1) führt zu einer lebenslang be- stehenden Infektion, die sich häufig in Leistungs- minderung, grippeartigen Erscheinungen und 3 2024 führte das LUA erstmals einen Nachweis des West-Nil-Fiebers bei Pferden. © WolfBlur / Pixabay Störungen der Fruchtbarkeit äußert. Im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seuchenfrei- heit wurden insgesamt 59.938 Blutproben aus 2.900 Beständen sowie 5.228 Tank- und Einzel- milchproben aus 1.011 Beständen mit negativem Ergebnis untersucht. Im Zuge der Nachverfolgung des Tierverkehrs nach einem BHV 1-Ausbruch in einem Bestand in einem anderen Bundesland wurde festgestellt, dass eines der infizierten Tiere aus einem Bestand in Rheinland-Pfalz stammte. Aufgrund der lücken- losen Dokumentation der bis dato durchgeführ- ten und der Ergebnisse weiterer Untersuchungen im Bestand konnte jedoch ausgeschlossen wer- den, dass sich das Tier bereits im rheinland-pfälzi- schen Betrieb angesteckt hatte. Die Infektion er- folgte vermutlich in einer Sammelstelle, in denen Tiere aus verschiedenen Beständen für den Trans- port zusammengeführt wurden. Das Auftreten der BVD- bzw. der BHV 1-Infektion zeigt nachdrücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng darauf achten müssen, ausschließlich Tie- 4 re aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Ausbreitung einer Infektion in den Beständen konsequent einzuhalten. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West-Nil-Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde in 2024 erstmals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pferden geführt. Es handelte sich um zwei Tiere aus Rheinhessen, die wegen neurologischen Aus- fallerscheinungen in Tierkliniken eingewiesen wor- den waren. Aufgrund des Nachweises von spezi- fischen Antikörpern gegen das Virus des WNF in Verbindung mit klinischen Symptomen konnte der Nachweis einer erst kürzlich stattgefundenen Infektion gestellt werden. Die eingeleitete symp- tomatische Therapie führte in beiden Fällen zum Ausheilen der klinischen Erscheinungen. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infek- tionsgeschehens des durch blutsaugende Stech- mücken übertragenen Erregers aber keine Rolle. Die Erkrankung tritt vor allem bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurologischen Sympto- men und gehäuften Todesfällen führen. Der Erre- ger kann auch über Mückenstiche auf Menschen übertragen werden und verursacht in der Regel eine grippeähnliche Erkrankung.Tieren einer breiten Palette von Tierarten nach- gewiesen. Betroffen waren sowohl Nutztiere wie Rinder, Schweine und Schafe als auch Heimtiere wie Katzen und Reptilien. Darüber hinaus wurden Salmonellen auch bei Wild- und Zootieren sowie in 13 Umgebungsproben aus Hühnerhaltungen festgestellt. Die Vorgänge zeigen, dass weiterhin mit dem Auf- treten des WNF bei Tieren in Rheinland-Pfalz ge- rechnet werden kann. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseuchenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrieben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel exis- tieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schwe- ren klinischen Symptomen kann mit einer Imp- fung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland- pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe fi- nanziell unterstützt.Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön- nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei- den und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Dabei ermöglicht die hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüs- se den Bakterien dort ein langes Überleben. Im Verlauf des Jahres 2024 wurde die atypische Form der Scrapie im Rahmen des laufenden Mo- nitorings zum Vorkommen von Transmissiblen Spongiformen Encephalopathien bei der Untersu- chung von 451 verendeten Schafen aus 342 Be- ständen bei vier Tieren aus vier Beständen in vier verschiedenen Kreisen nachgewiesen. Da die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einherge- hende, tödlich verlaufende Erkrankung spontan auftritt und nicht auf den Menschen oder ande- re Tiere übertragbar ist, mussten keine tierseu- chenrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Nachweise zeigen aber, dass die Monitoring- Untersuchungen zum Vorkommen der Erkrankung weiterhin erforderlich sind, um deren eventuell verstärktes Auftreten zu erfassen. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen, bakterielle Infektionser- reger, die meist im Rahmen von differenzialdiag- nostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt wer- den. Dabei wurden die Erreger im Jahr 2024 bei 41 Auch Lebensmittel tierischen Ursprungs können mögliche Infektionsursachen des Menschen sein. Dessen Infektion kann zum Beispiel über die Auf- nahme kontaminierter Nahrungsmittel oder bei unzureichender Küchenhygiene erfolgen; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haus- tieren oder infizierten Menschen sind möglich. Die Infektion äußert sich beim Menschen meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzen- dem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leich- tem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Personen zu einer ausgeprägten De- hydrierung (Austrocknung durch Wasserverlust) führen. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle so- wie als Gruppenerkrankung oder in Form größe- rer Ausbrüche auf. Beim Umgang mit Tieren sollte grundsätzlich auf die Einhaltung von Hygiene- maßnahmen geachtet und ein allzu enger Kontakt vermieden werden. Bei einem reinen Durchfallgeschehen wird beim Menschen in der Regel nur der Flüssigkeits- und Elektrolytverlust ausgeglichen, eine Antibiotikathe- rapie erfolgt nicht, da hierdurch die Bakterienaus- scheidung verlängert werden kann. Das gilt grund- sätzlich auch für die Behandlung der Salmonellosen beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifi- sche Vakzine eingesetzt werden können. 5 Die Übertragung von Mycobakterien erfolgt in der Regel über Speichel oder hochgehustete Sekre- te aus den tieferen Atemwegen, über die Luft oder über nicht ausreichend erhitzte Milch. Infizierte Menschen und Tiere zeigen oft unspezifische An- zeichen wie Abmagerung und Fieberschübe, aber auch mit Husten einhergehende chronische Lun- genentzündungen bis hin zu Todesfällen. Ungewöhnlich: Im vergangenen Jahr wies das LUA Tuberkulose-Erreger bei einer Katze nach. © guvo59 / Pixabay In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2024 in 21 Untersuchungen bei acht Feldhasen und einem Wildschwein nachge- wiesen. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Ka- ninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlie- ren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrank- ten Wildtieren oder deren Organen, zum Beispiel beim Abhäuten oder beim Verarbeiten von Wild- fleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Ver- zehr von infizierten oder kontaminierten Lebens- mitteln oder Wasser möglich. Eine Infektion kann aber auch durch Inhalation von erregerhaltigem Staub, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Tiere kontaminiert ist oder über blutsaugende In- sekten (vor allem Zecken) erfolgen. 6 Beim Mensch beginnt die Erkrankung in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Er- regers und einer Schwellung der lokalen Lymph- knoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Er- brechen und Erschöpfungszuständen. Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln. Eine Über- tragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Im Februar 2024 kam eine Orientalisch Kurzhaar- katze zur Untersuchung. Es handelte sich um ein Fundtier unbekannter Herkunft, das zunächst in ein Tierheim im südlichen Rheinland-Pfalz ein- geliefert worden war. Das Tier wurde dort eut- hanasiert, nachdem eine durch die Infektion mit Mycobacterium caprae, die bei Katzen selten vor- kommt, hervorgerufene Schwellung der Körper- lymphknoten festgestellt worden war. Der primär bei Ziegen und Rindern vorkommende Erreger kann darüber hinaus bei anderen warmblütigen Haus-, Zoo- und Wildtieren auftreten und gehört zum Komplex der auch beim Menschen Tuberku- lose auslösenden Bakterien. Bei den weiterführenden Untersuchungen der Kat- ze im LUA wurden neben den bereits bekannten Veränderungen in den Körperlymphknoten tuber- kulöse Läsionen in den Lymphknoten der Orga- ne, in einer Augenhöhle und dem sie umgeben- den Gewebe sowie der Lunge festgestellt. Daher musste von einem längerfristigen Geschehen ver- bunden mit einer Ausscheidung der Tuberkulose- Bakterien ausgegangen werden. Mycobacterium caprae-Infektionen bei Menschen und Tieren sind in der Umgebung des Fundortes der Katze aber nicht bekannt geworden. Trotz der bei der Sektion identifizierbaren Kennzeichnung des Tieres konn- te der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden. Wo, wann und wie sich die Katze angesteckt hat- te, konnte daher nicht geklärt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Übertragung der Er- reger sowohl vom Tier auf den Menschen als auch vom Menschen auf das Tier möglich ist. Deutsch- land hat bezüglich Infektionen mit dem Mycobak- terien-Tuberkulosis-Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberkulosis) bei Rindern den Status „seu- chenfrei“ gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/620. Bei landlebenden Säugetieren, außer Paarhufern, unterliegt eine Infektion mit dem My- cobacterium-tuberculosis-Komplex tierseuchen- rechtlich nur der Überwachungspflicht. Afrikanische Schweinepest erreichte 2024 Rheinland-Pfalz Was Fachleute befürchtet hatten, ist im vergange- nen Jahr tatsächlich eingetreten: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Im Juli 2024 wurde der erste Fall bei einem Wild- schwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachge- wiesen. Durch veterinärbehördliche Maßnahmen und Mitwirken vieler Akteure, wie die Jägerschaft, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Bürgerin- nen und Bürger konnte eine Ausbreitung der Seu- che verhindert werden. Die Tierseuche ist zwar für Menschen ungefähr- lich - umso gefährlicher aber ist sie für Wild- und Hausschweine. Die unter anderem mit hohem Fieber, gestörtem Allgemeinbefinden und Blutun- gen einhergehende Infektion führt innerhalb we- niger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Verhängung von Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. Seit Beginn des Ausbruchs wurden 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekular- biologisch auf den Erreger der ASP getestet. Nach rund einem Jahr seit Beginn der Seuche ist das Auftreten der ASP weiterhin auf Teilgebiete von Rheinhessen begrenzt. Stand Anfang Juli 2025 gab es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Der Nachweis des ASP-Virus bei einem am Rheinufer im Rhein-Hunsrück-Kreis verendet an- geschwemmten Wildschwein Ende 2024 konnte aufgrund epidemiologischer Ermittlungen auf das Geschehen in Rhein-Hessen zurückgeführt wer- den und war demnach kein eigenständiger neuer Seuchenausbruch. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere wurden un- schädlich beseitigt. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei ge- klärt werden. Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, bei Seuchenausbruch die Wildschweine in ihrer Um- gebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nach Ermittlung des Seuchenausmaßes mittels Drohnen und Kadaverspürhunde-Einsätzen hat das Land Rheinland-Pfalz unverzüglich Schutzzäu- ne errichtet, die verhindern sollten, dass infizierte 7 bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Veränderungen und klinisch auffällige Tiere ins LUA einzusenden. Das Material für die Beprobung erhalten Jäger von ihrer kommunalen Kreisverwaltung. Die vom Land bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fall- wild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wird wei- terhin gewährt. Leider nur eine Frage der Zeit: 2024 erreichte die Afrikanische Schweinepest auch Rheinland-Pfalz. Die ersten Fälle traten bei Wildschweinen in Rheinhessen auf. © Alexander von Düren / AdobeStock Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger weiterverbreiten. Mittlerweile wur- den rund 360 km Zäune auch in weiter zurück- gelegenen Gebieten als äußerer Schutzring, zum Beispiel Fernriegel an Autobahnen, gestellt. Insge- samt konnte das Seuchengeschehen in Rheinland- Pfalz schnell eingegrenzt und die Weiterverbrei- tung verhindert werden. Darüber hinaus wird seit ASP-Beginn eine Überwachung mit regelmäßigen Drohnenflügen, die Kadaver detektieren sollen, und speziell ausgebildeten Kadaver-Spürhunden durchgeführt. Diese Einsätze finden im ASP-Ge- biet und in den umliegenden risikoorientiert fest- gelegten Gebieten statt. Tote Wildschweine müs- sen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden. Um Vorsorge, Mithilfe und Achtsamkeit wird wei- terhin unbedingt gebeten. Schweinehaltende Be- triebe sind weiterhin aufgefordert, die Biosicher- heit ihrer Haltung immer wieder zu durchdenken, zu überprüfen und zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu ge- hört insbesondere: 8 • keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern • den Zutritt für betriebsfremde Personen zu be- schränken und über eine Hygieneschleuse zu steuern • in den Ställen betriebseigene Stiefel und Schutzkleidung zu tragen • gründliches Händewaschen oder frische Ein- weghandschuhe vor dem Betreten des Stalls • Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern • wo erforderlich konsequent zu reinigen und zu desinfizieren Jägerinnen und Jäger sollen weiterhin darauf ach- ten, dass sie den Erreger der ASP nicht mit Tro- phäen aus infizierten Gebieten von ihrer Jagdrei- se mitbringen. Nach der Jagd in Gebieten mit ASP müssen benutzte Gegenstände wie Schuhe, Klei- dung und Messer gründlich gereinigt und desin- fiziert werden. Jagdhunde dürfen niemals in eine Schweinehaltung und der Jäger selbst sollte nach der Jagd ein zweitägiges Betretungsverbot beach- ten. Die Jäger sind außerdem aufgefordert, alle sogenannten Indikatortiere, also verendete und Auch Bürger und Bürgerinnen, die auf den ersten Blick keinen Bezug zu Haus- oder Wildschweinen haben, können mithelfen und einen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten. In betroffenen Ge- bieten müssen die Anordnungen der kommunalen Veterinärbehörden unbedingt beachtet werden. Hunde müssen deshalb angeleint werden. Außer- dem kann es nötig sein, Einschränkungen bei Frei- zeitaktivitäten anzuordnen und Wege, Ufer oder Grillplätze zu sperren. Wer beispielsweise über den Geruch auf einen Wildschweinkadaver auf- merksam wird, sollte diesen nicht berühren, da er infektiös sein kann. Kadaverfunde sollten statt- dessen direkt beim Jagdausübungsberechtigten oder dem regional zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung gemeldet werden. Die ASP kann auch durch Lebensmittel übertragen werden. Nicht durcherhitztes Schweinefleisch von infizierten Tieren, zum Beispiel Salami oder Roh- schinken, stellt ein Risiko dar. Deshalb gilt: • keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Ur- laub mitbringen • Speisereste, die beispielsweise beim Wandern, Campen oder am Rastplatz anfallen, nicht in der freien Natur hinterlassen, sondern nur in gut geschlossenen Müllbehältern entsorgen • keine Essensreste an Haus- oder Wildschwei- nen verfüttern und diese hiervon fernhalten • Auch Ernte- und Pflegehelferinnen und –Helfer aus ASP-Gebieten werden gebeten, die Maß- nahmen einzuhalten. Die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen ist bis auf Weiteres erforderlich, um einerseits eine Aus- breitung der ASP und andererseits neue Punktein- träge zu verhindern. Blauzungenkrankheit: Neuer Serotyp 3 breitet sich aus Im Jahr 2024 traten in Rheinland-Pfalz erstmals Infektionen mit der Blauzungenkrankheit vom Se- rotyp 3 (BTV 3) auf. Die Blauzungenkrankheit ist eine Infektionskrankheit, die überwiegend wäh- rend der warmen Jahreszeit nicht von Tier zu Tier, sondern durch stechende Insekten (Gnitzen) über- tragen wird. Das Gegenmittel der Wahl ist, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die Impfstoffe sind serotypspezifisch und vermitteln keine Kreuzimmunität. Alternativ, aber deutlich weniger wirksam, können die Tiere auch mit Repellentien vor Vektorangriffen geschützt werden. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Be- troffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apa- thie, Fressunlust und einen deutlichen Rückgang der Milchleistung. Darüber hinaus treten eine Schwellung des Kopfes und der Zunge, Rötungen und Schwellungen an der Maulschleimhaut und an der Haut des Kronsaums der Gelenke auf, die mit Lahmheiten einhergehen. Auch Fehlgeburten werden beobachtet. Im Herbst 2023 waren zunächst in den Nieder- landen und im weiteren Verlauf des Jahres auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ver- lustreiche BTV-3-Infektionen aufgetreten. Da die verfügbaren Impfstoffe gegen BTV keine Kreuz- immunität gegen den Serotyp 3 erzeugen, konn- ten empfängliche Tierarten zunächst nicht ge- impft werden. Mit Beginn der Hauptaktivität der Gnitzen in den Sommermonaten 2024 stiegen die Fallzahlen wieder an. Mittlerweile gilt ganz Deutschland als nicht mehr frei von der Blauzun- genkrankheit. Rheinland-Pfalz verlor den Frei- heitsstatus am 8. Mai 2024. Im weiteren Jahres- verlauf wurden auch in Rheinland-Pfalz sehr viele BTV-3-Ausbrüche verzeichnet. Dabei waren so- wohl Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Bisons und Neuweltkamele als auch Wildtiere wie Rot- hirsch, Reh und Mufflon sowie Zootiere wie Wi- sent und Yak betroffen. 9

Ermittlung der Bestandsituation und potentielle Gefährdung durch den Handel von Goldgeckos, Gekko badenii in Vietnam als Grundlage für potentielle CITES-Listung

Bettwanzen – lästige Untermieter

<p>Bettwanzen galten in Deutschland als nahezu ausgerottet, doch die kleinen Blutsauger breiten sich auch hierzulande wieder aus. Als Hauptursachen gelten der Tourismus und Handel sowie zunehmende Resistenzen der Tiere gegen chemische Insektizide.</p><p>Die Bettwanze Cimex lectularius ist ein blutsaugendes Insekt. Hauptwirte sind Menschen. Bettwanzen sind äußerst widerstandsfähig, haben eine Lebenserwartung von etwa sechs Monaten und werden – im ausgewachsenen Stadium – zwischen 4 und 8,5 Millimeter groß. Eine weibliche Bettwanze legt in ihrem Leben etwa 150 Eier ab und kann sich dementsprechend stark vermehren. Die ersten Wanzenstadien (Juvenilstadien) sind nur etwa einen Millimeter groß und hell gefärbt, weshalb insbesondere diese Stadien schlecht zu erkennen sind.</p><p>Bettwanzen verbreiten sich vor allem beim Transport befallener Gegenstände – das können Reisekoffer und -taschen, aber auch gebrauchte Möbel oder andere Waren sein. Dass ein Befall mit mangelnder Hygiene zu tun hat, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Vielmehr können Bettwanzen völlig unabhängig von jeglichen hygienischen Bedingungen vorkommen. Auch der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ hat keinen Einfluss auf die Verbreitung von Bettwanzen, da diese in bewohnten Innenräumen auftreten.</p><p>Bettwanzen werden als eklig empfunden und hinterlassen Stiche, übertragen aber keine Krankheitserreger. Häufig wird der Stich der Bettwanze gar nicht wahrgenommen, die Hautreaktion kann aber von Person zu Person sehr unterschiedlich ausfallen – einige reagieren gar nicht, bei anderen bilden sich juckende Pusteln, Blasen oder Quaddeln.</p><p>Die Stiche können sehr stark jucken, durch Kratzen kann es zu Sekundärinfektionen kommen. Da sich Bettwanzen praktisch überall dort wo Menschen sitzen und liegen ansiedeln können, wird ein Befall außerdem häufig als sehr belastend empfunden.</p><p>Wie kann man einen Befall erkennen, und wie kann man die Tiere bekämpfen?</p><p>Stiche, insbesondere in Jahreszeiten ohne Stechmückenaktivität, können ein Hinweis sein, ebenso wie herumlaufende Bettwanzen. Meist verstecken sich Bettwanzen jedoch und sind häufig im Bett und anderen Möbelstücken, in und hinter Bilderrahmen, hinter Lichtschaltern, Tapeten, Fußleisten etc. zu finden, wo sie Kotspuren in Form von schwarzen Punkten hinterlassen. Der Nachweis von Bettwanzen kann sehr schwierig sein, weshalb bei Verdacht eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma zu Rate gezogen werden muss.</p><p>Auch Hunde können zum Aufspüren von Bettwanzen anhand ihres Geruchs eingesetzt werden. Mehr Infos dazu gibt es <a href="https://www.bedbugfoundation.org/de/bed-bug-dogs/">hier</a>.&nbsp;</p><p>Bettwanzen zu bekämpfen ist eine große Herausforderung, auch für professionelle Schädlingsbekämpfer*innen und dauert – je nach Stärke des Befalls – meist mehrere Wochen. Eine Bekämpfung in Eigenregie wird keine vollständige Beseitigung zur Folge haben. Im Gegenteil, fehlerhafte Bekämpfungsmaßnahmen können die Situation noch verschlimmern und einen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben. Hier sind in jedem Fall Experten*innen hinzuziehen. Weitere Informationen gibt es in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bettwanzen-erkennen-vorbeugen-bekaempfen">UBA-Broschüre Bettwanzen – Erkennen, Vorbeugen, Bekämpfen</a>.</p><p>Kann man einem Bettwanzenbefall vorbeugen?</p><p>Da Bettwanzen häufig aus Ferienunterkünften eingeschleppt werden, sollte auf Reisen das Zimmer, vor allem Bett und Matratze, auf Tiere und ihre Spuren untersucht werden. Gepäckstücke am besten verschlossen und so weit wie möglich vom Bett entfernt aufbewahren. In manchen Hotelzimmern finden sich Metallgestelle, auf denen die Gepäckstücke abgestellt werden können. Besteht ein Befall, sollte das Zimmer bzw. die Unterkunft gewechselt werden. Ddas Gepäck sollte nach Rückkehr zum Beispiel in der Badewanne ausgepackt werden, um fliehende Tiere zu entdecken. Vorsichtshalber sollte in solchen Fällen die Wäsche (auch saubere) gewaschen werden, idealerweise bei 60 °C. Auch Gebrauchtwaren sollten vor Erwerb entsprechend untersucht werden.</p><p>Informationen zu vorbeugenden Maßnahmen speziell für Wanderer, die auf Schutzhütten in den Bergen übernachten, finden Sie in dem UBA-Flyer&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bettwanzen-wandern">Bettwanzen wandern mit!</a>.</p>

Forensic Genetics for Species Protection: Sichere Herkunftszuordnung bei geschützten Tierarten

Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Universität Trier

Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2020

Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2020 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2020 © LUA Tierseuchen-Bilanz 2020: Blauzungenkrankheit weiter im Fokus Die Tierseuchensituation in Rheinland-Pfalz war 2020 geprägt vom Fortbestehen der Blauzungen- krankheit bei Rindern. Eine Besonderheit stellte das sogenannte Blaumeisensterben dar; derarti- ge, neu auftretende Erkrankungen möglichst früh nachzuweisen – das ist eine der wichtigen Aufga- ben des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Das LUA ist die zentrale Einrichtung für die Diag- nostik von Tierseuchen und Zoonosen, also wech- selseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erkrankungen. Die Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monitoring-Pro- grammen werden ergänzt durch differenzialdia- gnostische Untersuchungen an Proben erkrank- ter oder verendeter Tiere. Handelsuntersuchungen wiederum garantieren, dass nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Dieses Sys- tem ermöglicht es, den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation ständig zu überwa- chen und einen Beitrag zum Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu leisten. Nicht zuletzt wird dadurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Insgesamt wurden im Rahmen der Tierseuchendi- agnostik im vergangenen Jahr 280.131 Proben un- tersucht. Die Probenzahl ist im Vergleich zu 2019 um mehr als 40.000 zurückgegangen. Grund da- für war neben dem Rückgang der Handelsuntersu- chungen auf die Blauzungenkrankheit insgesamt vor allem die vorübergehende Einstellung dieser Untersuchungen im Institut für Tierseuchendia- gnostik des LUA zugunsten der Untersuchungen auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2. Ange- sichts der Coronavirus-Pandemie hatte die rhein- land-pfälzische Landesregierung im April 2020 beschlossen, die Kapazität für Untersuchungen auf den neuartigen Erreger in den staatlichen Un- tersuchungslaboratorien zu erhöhen. Die molekularbiologischen Untersuchungen auf das SARS-CoV-2 wurden deshalb auch im Institut für Tierseuchendiagnostik etabliert und in inter- 2 disziplinärer Zusammenarbeit mit den humanme- dizinischen Instituten für Hygiene und Infektions- schutz durchgeführt. Im Zeitraum von April bis Dezember 2020 wurden auf diese Weise im Ins- titut für Tierseuchendiagnostik insgesamt 23.376 Proben auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 beim Menschen untersucht. Mit Ablauf des Jahres 2020 wurden die Corona-Untersuchungen im Institut für Tierseuchendiagnostik wieder eingestellt und die Untersuchungen auf das Virus der Blauzun- genkrankheit, die zwischenzeitlich für private La- boratorien freigegeben worden waren, wieder auf- genommen. Auf das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) wurden im Jahr 2020 insgesamt 14.174 Proben von Tieren aus 1.092 Beständen molekularbio- logisch untersucht. Die weitaus meisten Proben wurden im Rahmen von Handelsuntersuchungen durchgeführt, die erforderlich sind, wenn klinisch unauffällige Tiere aus dem BTV-Restriktionsgebiet verbracht werden sollen. Auch wenn die Blauzun- genkrankheit dabei nur bei einem Tier aus einem Bestand im Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen wurde, musste das im Vorjahr eingerichtete Rest- riktionsgebiet in ganz Rheinland-Pfalz aufrechter- halten werden. Im Restriktionsgebiet muss jeder, der für das Vi- rus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere hält – also alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwieder- käuer in Gehegen – dies unverzüglich dem Vete- rinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen. Für den Handel gelten Einschränkungen: Empfängli- che Tiere dürfen grundsätzlich nicht in restrikti- onsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind oder die Erregerfreiheit durch eine Untersuchung festgestellt wurde. Als Hauptüberträger des Virus der Blauzungen- krankheit gelten kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen). Für den Menschen ist der Erreger un- gefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere kön- nen ohne Bedenken verzehrt werden. Während Prägte das Jahr 2020: Die Blauzungenkrankheit wurde bei einem Rind nachgewiesen. Die damit verbundenen Ein- schränkungen für den Handel mit empfänglichen Tieren betreffen ganz Rheinland-Pfalz. © Mogzy / Adobe Stock Schafe gering bis stark ausgeprägte Symptome zeigen können, verläuft die Erkrankung bei Rin- dern und Ziegen meist ohne eindeutig erkennba- re Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome kön- nen sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung), Geschwüre und Nekrosen in der Haut und der Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell einhergehender Lahmheit. Auffällig ist allerdings, dass der in 2020 grassierende Virusstamm (BTV- 8) wie bereits 2018/2019 nur mit wenig ausge- prägten Krankheitsanzeichen einhergeht. Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blau- zungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Trans- port von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ohne weitere Auflagen ermöglicht. Ferner trägt sie dazu bei, die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in BT-freie Gebiete zu verhindern. Derzeit sind meh- rere in Deutschland zugelassene BTV-8-Impf- stoffe für Rinder und Schafe verfügbar; für Zie- gen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet werden. Die Impfung gegen Blauzungenkrankheit wird vom Land Rheinland-Pfalz finanziell unter- stützt, für Rinder beträgt die Beihilfe 1,50 Euro pro Impfung (das Land trägt davon 0,80 EUR, die Tier- seuchenkasse 0,70 EUR), für Schafe und Ziegen beträgt die Beihilfe 1,00 EUR pro Impfung (0,60 EUR Land/ 0,40 EUR TSK). Weitere Tierseuchen: Erfolge bei BHV-1-Bekämpfung Zu den weiteren im Jahr 2020 nachgewiesenen Tierseuchen gehört in erster Linie die Bovine Vi- rusdiarrhoe (BVD), eine der wirtschaftlich be- deutsamsten Infektionserkrankungen beim Rind weltweit. Die Erkrankung geht mit Durchfall, grip- peartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeitsstö- rungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, dauerhaft (persistent) infizierte Tiere, die den Erreger lebenslang ausscheiden ohne selbst zu er- kranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken bereits Hautstanzproben entnom- men und auf das BVD-Virus untersucht. 2020 hat das LUA insgesamt 130.843 dieser Ohrstanzen von Kälbern untersucht. Nachweise des Virusan- tigens wurden nur bei zwei Tieren in zwei Bestän- den geführt. 3 Die zu den Transmissiblen Spongiformen Enze- phalopathien (TSE) gehörende atypische Form der Scrapie (Traberkankheit) ist weder auf den Menschen noch auf andere Tiere übertragbar. Die meist bei älteren, möglicherweise erblich hierzu besonders veranlagten Schafen spontan auftre- tende zentralnervöse Erkrankung wird durch fehl- gefaltete Eiweiße an der Oberfläche von Gehirn- zellen ausgelöst, die nur mikroskopisch sichtbar schwammartige Veränderungen im Gehirn her- vorrufen. Die Erkrankung äußert sich in Verhal- tens- und Bewegungsstörungen, später bekom- men die betroffenen Tiere starken Juckreiz und scheuern sich wund. Einem Ausbruch der atypischen Scrapie in ihrer Herde sicher vorbeugen können Tierhalter nicht. Wird die Krankheit nachgewiesen, werden die be- troffenen Betriebe durch das lokale Veterinäramt zwei Jahre lang überwacht und alle verendeten und geschlachteten Tiere, die älter als 18 Mona- te sind, müssen untersucht werden. Im Jahr 2020 wurde die Erkrankung im Rahmen eines laufen- den Monitorings bei der stichprobenartigen Un- tersuchung von 532 verendeten Schafen aus 388 Betrieben bei drei Tieren aus drei Beständen (zwei Tiere aus Rheinland-Pfalz, ein Tier aus dem Saar- land) nachgewiesen. Nicht mehr nachgewiesen wurden dagegen An- tikörper gegen das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1). Das Virus führt bei Rindern zu einer Er- krankung mit unterschiedlichen Verlaufsformen. Die Tiere sind lebenslang infiziert, wobei sie nicht immer mit Symptomen erkranken. Diese Sympto- me können von grippeartigen Erscheinungen (Fie- ber, Nasenausfluss) bis hin zu Milchrückgang und Erkrankungen der Fortpflanzungsorgane reichen. Der Erreger ist für Rinder hochansteckend, für den Menschen aber ungefährlich. Auch nachdem sich Rheinland-Pfalz im Juni 2017 als offiziell frei von der Seuche erklärt hatte, wa- ren Antikörper gegen das Virus in den letzten Jah- ren noch auf sehr niedrigem Niveau in der Rin- derpopulation vorhanden. Bei den im Rahmen der Überwachung der Seuchenfreiheit durchgeführten 4 Untersuchungen von 72.016 Blutproben aus 3.143 Beständen und 6.398 Tank- und Einzelmilchpro- ben aus 1.151 Beständen wurden erstmals keine Antikörper geben das BHV-1-Feldvirus mehr nach- gewiesen. Die Betriebe müssen sich aber weiter- hin konsequent durch Biosicherheitsmaßnahmen vor einer Wiedereinschleppung der Seuche schüt- zen und insbesondere darauf achten, Tiere aus- schließlich aus BHV1-freien Beständen zu kaufen. Die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, ihr natürliches Reservoir sind wilde Wasservögel. Im vergangenen Jahr hat das Landesuntersuchungs- amt insgesamt 36 Wildvögel molekularbiolo- gisch auf den Erreger untersucht - alle mit ne- gativem Ergebnis. Außerdem hat das LUA 70 Blutproben von Hühnern, Puten und Gänsen aus insgesamt sechs Beständen ebenfalls mit negati- vem Ergebnis auf Antikörper gegen Aviäre Influ- enzaviren untersucht. Monitoring-Programme: Schweinepest im Blick Nach dem erstmaligen Nachweis der Afrikani- schen Schweinepest (ASP) in Deutschland im September 2020 in Brandenburg wurden auch in Rheinland-Pfalz die seit dem Jahr 2014 laufen- den Monitoring-Untersuchungen nochmals in- tensiviert. Die Jäger wurden aufgefordert, alle so- genannten Indikatortiere, also verendete und bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Veränderungen und klinisch auffällige Tiere zur Untersuchung einzu- senden. Zudem wurde die vom Land bereitgestell- te Prämie für die Einsendung von Fallwild auf Un- fallwild ausgeweitet und auf nunmehr 70 Euro aufgestockt. Im Jahr 2020 wurden im LUA insgesamt 724 Wildschweine molekularbiologisch auf den Erre- ger der ASP untersucht. Alle Proben waren nega- tiv, es gab keine Hinweise auf ein Seuchengesche- hen im Land. Zudem hat das LUA im Rahmen des differenzialdiagnostischen Ausschlusses der ASP 93 Hausschweine aus 41 Beständen untersucht – ebenfalls alle mit negativem Ergebnis. Eine Bedrohung der Wild- und Hausschweine- population stellt nach wie vor die Klassische Schweinepest (KSP) dar, obwohl Deutschland seit 2016 offiziell frei von dieser anzeigepflichti- gen Tierseuche ist. Während die Untersuchung der sogenannten Indikatortiere uneingeschränkt fort- gesetzt wurde, konnte die Beprobung der gesund erlegten Tiere aufgrund der günstigen Seuchenla- ge im Verlauf des Jahres auf eine landesweit be- Sie ist 2020 zwar nicht im Land aufgetreten, dennoch bleibt die Vogelgrippe eine Bedrohung für Wildvögel und Hausgeflügel. © Urmelbeauftragter/ Wikimedia rechnete Stichprobe umgestellt werden. Auch 2020 gab es in Rheinland-Pfalz keine Nachwei- se des Erregers: Die virologische und/oder serolo- gische Untersuchung von 4.830 Wildschweinen brachte keine Hinweise auf ein Seuchengesche- hen. Und auch die differenzialdiagnostischen Un- tersuchungen von 82 Hausschweinen aus 39 Be- ständen auf das Virus der KSP sowie von 128 Schweinen aus 7 Beständen auf Antikörper gegen den Erreger hatten ein negatives Ergebnis. Deutschland bleibt weiterhin auch frei von Toll- wut. Um diesen Status aufrechtzuerhalten und In- fektionen in der Wildtierpopulation frühzeitig zu erkennen, werden sogenannte Indikatortiere auf das Virus untersucht: verendet aufgefundene, ver- unfallte, krank erlegte, oder sonst auffällige Füch- se, Waschbären und Marderhunde, die das natür- liche Reservoir für die Tollwut darstellen. Jägern, die solche Indikatortiere einsenden, wird in Rhein- land-Pfalz eine Prämie von 50 Euro gewährt. 2020 hat das LUA insgesamt 357 Tiere (davon 338 Füchse und fünf Waschbären) mit negativem Ergebnis untersucht. Auch wenn es 2020 keine Nachweise gab, blei- ben Monitoring-Untersuchungen notwendig, um Kenntnis über die mögliche Verbreitung der Vi- ren zu erlangen. Eine Übertragung des Erregers auf Hausgeflügel-Bestände muss durch Biosicher- heitsmaßnahmen in den Geflügelbetrieben unbe- dingt verhindert werden, da sie aufgrund der dann zu treffenden Maßnahmen mit hohen wirtschaft- lichen Verlusten einhergeht. Wie wichtig das Monitoring ist, hat ein Ausbruch der Vogelgrippe Anfang 2021 in einem Vogelpark im Rhein-Pfalz-Kreis gezeigt. Ende Januar waren dort Aviäre Influenzaviren bei einer verendeten Hawaiigans nachgewiesen worden. In der Folge wurden alle Vögel in dem Park regelmäßig unter- sucht, um kranke Tiere schnell erkennen und von den restlichen Tieren getrennt versorgen zu kön- nen. So konnte der Ausbruch in rund zwei Mona- ten erfolgreich eingedämmt werden. Sämtliche Proben landeten im LUA, darunter Tier- körper, Sammelkotproben und vor allem Rachen- oder Kloakentupferproben. Insgesamt wurden 410 Proben aus dem Vogelpark molekularbiolo- gisch auf Aviäre Influenzaviren (AIV) untersucht. Bei 13 Tieren hatte die Untersuchung auf AIV-Ge- nom ein positives bzw. fragliches Ergebnis. Durch weiterführende Untersuchungen im ITSD wur- de bei einigen Tieren AIV-Genom vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. In solchen Fällen übernahm das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Bundes- forschungsinstitut für Tiergesundheit die Bestim- mung, ob es sich um eine hochansteckende Vari- ante der Viren handelte. 5 Blaumeisensterben: Neue Seuche im Land Das im Frühjahr 2020 in weiten Teilen Deutsch- lands beobachtete Vogelsterben machte auch vor Rheinland-Pfalz nicht halt. Betroffen waren in ers- ter Linie Blaumeisen, aber auch bei anderen Mei- senarten trat die Erkrankung auf. Die Tiere wa- ren aufgeplustert und wirkten teilnahmslos, auch Schwierigkeiten beim Atmen sowie bei der Fut- ter-und Getränkeaufnahme wurden beobachtet. In erster Linie fanden sich aber gehäuft tote Tiere, bei denen eine mit Gewebsuntergang einherge- hende Entzündung der Lunge vorlag. Aus den Ver- änderungen wurde das Bakterium Suttonella or- nithocola isoliert, welches allgemein als Auslöser der Erkrankung angesehen wird. Suttonella ornithocola trat erstmals 1996 in Groß- britannien und dann 2018 auch in Deutschland in Verbindung mit lokal gehäuften Todesfällen bei Meisen in Erscheinung. Warum der Erreger im Jahr 2020 eine plötzliche und überregionale Ausbrei- tung erfahren hat und ob er allein für das Massen- sterben der Vögel verantwortlich ist, ist derzeit noch unklar. Die Übertragungswege von Suttonella ornithoco- la sind nicht bekannt; eine Infektion über Aeroso- le oder bei engem Kontakt der Vögel untereinan- der ist zu vermuten. Berichte über Nachweise des Erregers bei anderen Vögeln, Säugern und insbe- sondere beim Menschen gibt es bisher nicht. Den- noch sollten tote Tiere nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Nach Kontakt mit Vögeln oder Futterstellen sollten die Hände gründlich mit Sei- fe gewaschen werden. An Futterstellen wird der Erreger scheinbar be- sonders leicht auf andere Vögel übertragen, denn viele tote Meisen wurden in der Nähe von Fut- terplätzen gefunden. Werden mehrere kranke Vögel in der Nähe einer Futterstelle beobachtet, sollte die Fütterung dort bis auf Weiteres einge- stellt werden. Gleiches gilt für Wassertränken, denn auch hier kann der Erreger leichter übertra- gen werden. Grundsätzlich gilt, dass Sauberkeit und Hygiene am Futterplatz sehr wichtig sind. Futterreste und Kot müssen regelmäßig entfernt und Verschmutzungen beseitigt werden. Ins- besondere kleine Wasserstellen sollten täglich gründlich gereinigt und neu mit sauberem Trink- wasser befüllt werden. Im Verlauf des Jahres 2020 wurden im LUA insge- samt zwölf Blaumeisen – darunter sechs Küken – untersucht. Dabei wiesen drei Tiere die typischen Veränderungen auf, bei einem weiteren Tier wur- de Suttonella ornithocola nachgewiesen. Kein leichtes Jahr für die Blaumeise: Ein neuer Erreger machte der Population zu schaffen. © Maximilian Dorsch / Wikimedia 6 Über ein gehäuftes Vorkommen der Erkrankung liegen für das Jahr 2021 bisher keine Berichte vor. Die Meisenbestände haben sich zwischenzeitlich wieder weitgehend erholt. Da auch andere Erkran- kungen zu ähnlichen Symptomen führen können, ist eine sichere Diagnose nur anhand von labordi- agnostischen Untersuchungen möglich. Das Auf- treten der Seuche unterstreicht die Notwendig- keit differenzialdiagnostischer Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- und Todesursa- chen bei Nutz- und Wildtieren – nicht zuletzt im Hinblick auf den Ausschluss des Auftretens von bekämpfungspflichtigen Seuchen oder zoonoti- scher Erreger. Pseudotuberkulose: LUA hilft bei Früherkennung Schaf- und Ziegenhalter in Rheinland-Pfalz haben die Möglichkeit, an Monitoring- und Sanierungs- programmen zur Bekämpfung und Überwachung der Pseudotuberkulose in ihren Beständen teilzu- nehmen. Das Angebot wird gerne angenommen, weil die einzig effektive Bekämpfungsmethode da- rin besteht, infizierte Tiere frühzeitig zu identifizie- ren und aus den betroffenen Herden zu entfernen. Die Pseudotuberkulose (Pseudo-Tb) ist eine weit verbreitete, chronisch verlaufende, unheilbare In- fektionskrankheit, die weltweit durch das Bakte- rium Corynebakterium pseudotuberculosis her- vorgerufen wird. Die Krankheit tritt überwiegend bei Schafen und Ziegen auf, kann aber auch in sel- tenen Fällen beim Menschen vorkommen. Die Pseudo-Tb führt bei Schafen und Ziegen unter anderem zu Milchrückgang, Leistungsabfall, Ab- magerung bis hin zum Tod und damit zu erheb- lichen wirtschaftlichen Schäden. Kennzeichnend für die Erkrankung ist eine Abszessbildung in ober- flächlichen und inneren Lymphknoten sowie in Organen. Ein Großteil der infizierten Tiere zeigt keine Symptome, wodurch die Pseudotuberkulose häufig unerkannt bleibt. Hierin besteht ein hohes Infektionsrisiko für die restliche Herde. Beim Menschen kann es durch massiven Erre- gerkontakt, z.B. beim Eröffnen von Abszessen bei Tieren, zu Infektionen mit Lymphknotenentzün- dungen kommen, wobei eine Behandlung mit An- tibiotika möglich ist. Zur Erkennung der Pseudo-Tb werden bei allen Schafen und Ziegen eines teilnehmenden Bestan- des ab einem Alter von einem Jahr die betreffen- den oberflächlichen Lymphknoten abgetastet und parallel dazu in vorgegebenen Zeitabständen das Blut untersucht. Tiere, die infiziert sind, werden aus der Herde entfernt. Zugekauft werden dürfen nur Tiere aus Pseudotuberkulose-unverdächtigen Beständen. Durch diese Vorgehensweise wird die Krankheit sukzessive aus dem Bestand getilgt. Im Jahr 2020 haben 45 Schaf- und Ziegenbe- triebe am Pseudotuberkulose-Monitoring-Pro- gramm teilgenommen. Davon haben 36 Betriebe mit ausschließlich negativen Ergebnissen den Sta- tus „Pseudotuberkulose unverdächtig“ erreicht. Neun Betriebe befinden sich weiterhin im Aner- kennungsverfahren. Schweinehaltungen: Beratung soll Erkrankungen vorbeugen Der Schweinegesundheitsdienst des LUA begleitet ein Projekt zur frühzeitigen Erkennung und Gegen- regulation bei Gesundheitsstörungen in Schwei- nehaltungen. Dabei wird die Stoffwechselsituati- on von Sauen in Hochleistungsphasen untersucht. Die Beurteilung der Tiergesundheit in Mastbetrie- ben mit Blick auf Atemwegserregern ist ein weite- rer Schwerpunkt. Die heutigen Hochleistungstiere mit über 30 auf- gezogenen Ferkeln pro Jahr bedürfen einer be- sonderen Beobachtung und Fütterung durch erfahrene Tierhalter. Unzureichende Stoffwechsel- leistungen können frühzeitig Hinweise geben, das etwas nicht stimmt. Deshalb wird der Stoffwech- sel der Tiere im Projekt einer näheren Betrachtung unterzogen. Neben einer Auswertung der allge- meinen Blutparameter werden ausgewählte Para- meter zur Erkennung von Störungen im Mineral- stoffwechsel, der Leber, der Muskeln, der Nieren oder des Kohlehydrat- und Proteinstoffwech- sels als Indikatoren genutzt. Insgesamt werden durchschnittlich 8 - 10 Proben aus 10 Betrieben gezogen. Beim Vergleich der Werte verschiede- ner Herden und Leistungen ergibt sich ein durch- schnittliches Niveau, anhand dessen Abweichun- gen erkennbar werden. Atemwegserkrankungen in der Mast Atemwegserkrankungen sind das vordringlichs- te Problem der Schweinehaltung insbesondere in der Mast. Im Projekt wurden insgesamt 336 Tiere aus 23 Betrieben auf Antikörper gegen die Krank- heiterreger PRRSV (Porzines reproduktives und re- spiratorisches Syndrom Virus) (320 Proben), Influ- enza A (104 Proben), Haemophilus parasuis (HPS, 7 Glässer) (84 Proben) und Actinobacillus pleuro- pneumoniae (APP) (130 Proben) untersucht. Speziell in den Mastbetrieben treten die Proble- me mit Atemwegserkrankungen oft explosions- artig auf; Antibiotika sollen aber möglichst wenig eingesetzt werden. Daher gewinnt die konkre- te Kenntnis über unterschwellig in der Herde vor- handene Atemwegsinfekte an Bedeutung. Mit dem Projekt wird ein niedrigschwelliges Angebot gemacht: Mit Zustimmung der Landwirte wird am Schlachthof eine Stichprobe von sechs Schlacht- schweinen je Betrieb genommen und untersucht. Je nach Ergebnis werden dann eine Rücksprache mit dem betreuenden Tierarzt und vorsorgende Impfungen empfohlen. Ferkelkastration: LUA schult Landwirte Eine Änderung des Tierschutzgesetzes verbietet ab dem 1. Januar 2021 die betäubungslose Kastration von männlichen Ferkeln in Deutschland. Eine al- ternative Methode, um das von vielen Menschen auch in geringen Spuren als ekelerregend wahrge- nommenen Testosteron-Abbauprodukt alpha-An- drostenon (Ebergeruch) zu verhindern, ist die Im- munkastration (Verhinderung der Bildung von Geschlechtshormonen). Die Ferkelabnehmer, die Mäster und die Schlachthöfe befürchteten bei der Immunkastration jedoch Qualitätseinbußen des Fleisches und letztlich Vorbehalte der Verbrau- 8 cher. Trotz vielfältiger Initiativen zur Informati- on über diese Methode wird daher weiterhin eine Entfernung der Hoden gewünscht. Da die Ferkelbetäubungssachkunde-Verordnung die Narkose durch sachkundige Landwirte zu- lässt, gab es 2020 in Rheinland-Pfalz einen gro- ßen Schulungsbedarf. Der Pflichtenkatalog sieht einen aufwändigen Schulungsprozess in Theorie und Praxis mit entsprechend zugelassenen Gerä- ten vor. Dazu wurde nach Vorarbeiten der bundes- deutschen Schweinegesundheitsdienste und der Lehr-und Versuchsanstalten ein Schulungskon- zept unter Vorsitz des Schweinegesundheitsdiens- tes des LUA an der Lehr-und Versuchsanstalt Neu- mühle etabliert. Im LUA diagnostizierte anzeigepflichtige Tierseuchen in Rheinland-Pfalz 2020 Untersuchungen Tierseuche (Tierart) Blauzungenkrankheit (Rind)Blut Bovine Virusdiarrhoe (Rind)Ohrstanze Salmonellose1 (Rind)Kot Transmissible Spongiforme Enzephalopathie, atypische Scrapie (Schaf)Monitoring- tierkörper 1 Nachweise Nachweis (Methode) Matrix ProbenBestände Proben Bestände 14.1491.70811 130.8433.68122 2.2598981 53238822 BT-Genom (PCR) BVD-Virus-Antigen (ELISA) Salmonella species (Bakterienkultur) pathologisches Prionprotein (ELISA) hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden sowie gegebenenfalls erfolgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Proben und Beständen möglich. Besondere Schwerpunkte sind neben der Technik, der Organisation und dem Arbeitsschutz die Tier- beobachtung und das Tierverhalten. Auf die Beob- achtung von Schmerzsymptomen und die korrek- ten Maßnahmen zur Schmerzbehandlung wurde besonderer Wert gelegt. Pandemiebedingt wurde der Großteil der Schulungen online angeboten. Die Teilnahme wurde im Webinar und durch fortlaufen- de Fragen bzw. Präsenz bestätigt. Zudem konnte auch noch eine Präsenzveranstaltung unter stren- gen Hygienebedingungen abgehalten werden. Bilanz: Der Schweinegesundheitsdienst des LUA und die Tierärztinnen der Lehr-und Versuchsan- stalt Neumühle haben 43 Teilnehmende erfolg- reich geschult und geprüft. 9

Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Biologische Station im Kreis Düren e.V

Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.

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