Umweltschutz wird gestärkt Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen in der EU über die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind für den Umweltschutz in Europa ein großer Wurf: „Die neue Zulassungs-Verordnung verbietet die Anwendung besonders gefährlicher Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln. Das war lange überfällig und ist nun ein Fortschritt für den vorsorgenden Umweltschutz” - sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Auch eine Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bringt Umweltvorteile: Erstmals wird in Europa ein einheitlicher Rahmen geschaffen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Menschen und Umwelt zu reduzieren. Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten POP -Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte PBT -Stoffe - persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. Um die neuen Regelungen in der Praxis anwenden zu können, entwickelt nun das Umweltbundesamt gemeinsam mit seinen Schwesterbehörden in den anderen EU-Staaten geeignete Prüf- und Bewertungsmethoden. Jochen Flasbarth: „Es geht darum, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wir müssen sicherstellen, dass die Kriterien so ausgestaltet werden, dass ein Verbot auch tatsächlich diejenigen Stoffe trifft, die in der Umwelt Schäden verursachen können. Vor allem bei den hormonsystemstörenden Stoffen fehlt uns noch das Werkzeug, um die Verbotsnorm auch anwenden zu können.” Die neue Rahmenrichtlinie über den nachhaltigen Gebrauch von Pestiziden geht hingegen gezielt solche durch Pflanzenschutzmittel verursachte Umweltprobleme an, die nicht über ein Zulassungsverfahren geregelt werden können: So wenden viele Landwirte in Europa noch immer deutlich mehr Pflanzenschutzmittel an, als für eine erfolgreiche Ernte eigentlich nötig wäre. Auch Verstöße gegen Umweltauflagen treten noch zu häufig auf. Ein weiteres Problem ergibt sich direkt aus der Bekämpfung von Ackerbegleitkräutern und Schadinsekten: Feldvogelarten wie das Rebhuhn oder die Feldlerche finden nicht mehr genügend Nahrung, um ihre Jungen zu versorgen. Die Richtlinie verpflichtet nun die Mitgliedstaaten, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Landwirte nach Methoden arbeiten können, die mit weniger Pflanzenschutzmitteln auskommen. Hierzu zählt neben der ökologischen Landwirtschaft auch der sogenannte integrierte Pflanzenschutz. Auch das Sprühen vom Flugzeug oder Hubschrauber aus wird, abgesehen von begrenzten Ausnahmen, verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Das Umweltbundesamt setzt sich außerdem dafür ein, dass dort, wo der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unvermeidbar ist, geeignete Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, damit die für unsere Agrarlandschaft typischen Vogel- und Säugerarten nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Damit die Richtlinie erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen die zum Schutz der Umwelt notwendigen Ziele und Maßnahmen in Nationalen Aktionsplänen und den gesetzlichen Regelungen konkret benannt werden. Jochen Flasbarth hierzu: „Wir dürfen es nicht bei Appellen und Empfehlungen belassen, sondern müssen die Anforderungen klar beschreiben und verbindliche Ziele setzen, damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Mindestmaß reduziert wird.” Das Umweltbundesamt gestaltet diesen Umsetzungsprozess aktiv mit.
Fachtagung zeigt: Städte und Gemeinden können oft ganz auf Pestizide verzichten Mehr Grün in der Stadt ist nicht nur schön für das Auge, sondern sorgt für gesündere Luft und ein besseres Klima. Versperrt hohes Gras am Zebrastreifen allerdings die Sicht auf wartende Kinder, müssen die Kommunen handeln – und rücken der Natur allzu oft mit Pestiziden zu Leibe. Doch es geht auch ohne Chemie, etwa mit Geräten, die durch Heißwasser oberirdische Pflanzenteile und oben liegende Wurzeln abtöten. Oder schlicht mit Bürstentechnik, die oberirdische Pflanzenteile einfach entfernt. Viele Kommunen in Deutschland arbeiten schon lange völlig pestizidfrei – ihre Erfahrungen teilten sie jetzt mit rund 60 Teilnehmenden aus Kommunen, Naturschutzverbänden, Behörden und Parteien auf einer Fachtagung im Umweltbundesamt (UBA). „Ein kompletter Verzicht auf Pestizide in Kommunen ist schon heute möglich, ohne die Unterhaltungspflichten einer Gemeinde zu vernachlässigen“, betont die Schirmherrin der Veranstaltung, die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD). Dies sei aus den Beiträgen und Diskussionen im Rahmen der Veranstaltung deutlich geworden. „Bei der umwelt- und naturverträglichen Flächenbewirtschaftung können die Gemeinden mit gutem Beispiel vorangehen“, so Schwarzelühr-Sutter. Welche Methoden der pestizidfreien Flächenpflege wirksam und wirtschaftlich sind, wurde im Rahmen der Fachtagung mit den Teilnehmenden aus den verschiedenen kommunalen Bereichen diskutiert. Dass Gemeinden nicht nur auf Herbizide zur Unkrautbekämpfung verzichten können, sondern auch in anderen Bereichen ein pestizidfreies Arbeiten im öffentlichen Raum möglich ist, wurde außerdem thematisiert. „Auch Nagetiere oder Schadinsekten lassen sich ohne Chemie bekämpfen. Gegen Ratten und Mäuse etwa sind Fallen viel versprechend“, sagt die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger. Vortragende aus pestizidfreien Kommunen, zum Beispiel Luxemburg, informierten die Teilnehmenden über ihre Erfahrungen mit der chemiefreien Flächenpflege. Es wurden die positiven Effekte auf Ökologie und Lebensqualität dargestellt, aber auch Herausforderungen, die Kommunen bei einem Verzicht auf Pestizide erwarten. „Werden Grünflächen mit Schotterrasen und artenreichen Blühstaudenmischungen gestaltet, ist ein Pestizideinsatz von vornherein unnötig. Gleichzeitig bringt diese Gestaltung einen hohen Zierwert“, fasst Maria Krautzberger ein Ergebnis der Tagung zusammen. Einblicke in die Techniken und Gerätschaften zur pestizidfreien Bewirtschaftung von Grünflächen gewannen die Teilnehmenden durch Gerätevorführungen vor Ort. Vorgestellt wurden Geräte mit Bürstentechnik sowie mit Heißwasser und Schaumverfahren. Will eine Kommune auf die Anwendung von Pestiziden verzichten, so sind grundsätzlich drei Dinge zu beachten: eine sinnvolle Flächenplanung, die Anwendung alternativer Verfahren zur Unkrautbekämpfung und Toleranz für Gräser und Wildblumen. Mehr Grün in der Stadt bringt gleich mehrere Vorteile: Die Luft wird an heißen Tagen gekühlt, Schadstoffe werden ausgefiltert, Verkehrslärm wird gedämpft und Überschwemmungen und Erosion werden verringert. Ungewolltem Bewuchs hingegen lässt sich mit einer gezielten Gestaltung von Wegen und Flächen vorbeugen. Für Teilflächen, die gänzlich bewuchsfrei gehalten werden müssen, stehen ungiftige Alternativen zur Verfügung. Geräte mit Heißwasserverfahren töten oberirdische Pflanzenteile und oben liegende Wurzeln durch die hohen Temperaturen ab. Bei Geräten mit Bürstentechnik werden oberirdische Pflanzenteile schlicht mechanisch entfernt. Weitere Informationen Tagungsunterlagen, Präsentationen sowie die Ergebnisse der Workshops finden Sie unter dem nebenstehend aufgeführten Link auf der Tagungswebsite.
Klebefallen gegen Pflanzenschädlinge können für kleine Vögel und Nutzinsekten gefährlich sein Gegen Schadinsekten wie Apfel- oder Pflaumenwickler, Kirschfruchtfliegen oder Apfelblütenstecher sind diverse Modelle von Klebefallen im Handel erhältlich. Allerdings gibt es zahlreiche Berichte, dass in Abhängigkeit von der Bauweise in einigen Fallen auch Nutzinsekten wie Hummeln, Bienen oder Schlupfwespen und sogar kleine Singvögel oder Fledermäuse kleben bleiben und verenden. Auch größere Wildvögel können an diese Fallen geraten und sich lebensbedrohliche Gefiederschäden zuziehen. Besonders problematisch sind sogenannte Gelb- oder auch andersfarbige Leimtafeln, die gegen viele verschiedene Schädlinge im Handel erhältlich sind, sowie Klebefallen in Dreiecks-Form mit offenen oder nur teilgeschlossenen Seiten. Diese Restöffnungen im oberen Drittel der Seiten können Vögeln auf der Nestsuche zum Verhängnis werden. In Bezug auf die europäischen Vogelarten ist es zudem verboten, wildlebende Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Unter Umständen kann das Aufhängen derartiger Fallen daher den Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz sowie des § 13 Abs.1 Tierschutzgesetz umfassen. Abhilfe schaffen können feinmaschige Kunststoff- oder Drahtgitter-Vorrichtungen mit einer Maschenweite von maximal sieben oder acht Millimetern. Dies würde genügen, um die kleinen Pflanzenschädlinge hindurch zu lassen, größere Tiere aber vor der Falle zu schützen. Um Vögel vor Leimringen zu schützen, die um Baumstämme herumgewickelt werden, können zum Beispiel selbst gebaute Gittermanschetten aus Volierendraht über dem Leimring angebracht werden. Dabei soll ein Abstand von etwa zwei Zentimetern zur Klebefalle eingehalten werden. Wenn der Draht oben und unten nach innen gebogen wird, können Vögel nicht durchschlüpfen. Auch die Jahreszeit entscheidet, wann die Leimringe sinnvoll eingesetzt werden können. Viele Schädlinge wandern erst im Herbst an Bäumen hinauf auf der Suche nach Eiablageplätzen. Solche Leimringe sollten spätestens im März wieder entfernt werden, um während der Vogel- und Fledermaus-Brutsaison keine ungewollten Opfer zu verursachen. Mit einfachen Mitteln kann so viel für den Artenschutz im eigenen Garten erreicht werden. Download: Pressemitteilung
Biozidprodukte und Pflanzenschutzmitteln gehören zur Gruppe der Pestizide und dienen dem Schutz von Mensch, Tier und Materialien gegen Schädlinge und Ungeziefer. Die meisten auf dem Markt befindlichen Biozidprodukte sind in Deutschland aufgrund von Übergangsbestimmungen im Rahmen der Biozid-Verordnung 528/2012 noch nicht bewertet worden, so dass geringe Kenntnisse darüber vorhanden sind, wie Biozidprodukte verwendet werden. Ziel dieser Studie war es Anwendungen mit hohem Abdriftpotential zu identifizieren und zu untersuchen. Es zeigte sich, dass die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) mit Sprühgeräten und die Bekämpfung von fliegenden und kriechenden Insekten an Gebäuden mit einem Rückensprühgerät die Bereiche mit dem höchsten Abdriftpotential sind. Ergebnisse der Abdriftmessungen zeigen, dass bei allen Anwendungen die Abdrift exponentiell mit der Entfernung vom der behandelten Bereich abnahm. Darüber hinaus wurden die höchsten Abdriftwerte bei der Bekämpfung des ESP mit einer Sprühkanone am Waldrand, etwas niedrigere Abdriftwerte in der Allee und deutlich niedrigere Abdriftwerte an einem Einzelbaum gefunden. Bei der Verwendung eines Hubschraubers wurden um 50% geringe Abdrifteckwerte beobachtet, wenn eine Düse mit größeren Tropfen verwendet wurde. Diese ersten Ergebnisse zeigen, dass eine Abdrift in Nicht-Zielflächen wahrscheinlich ist. Es werden Möglichkeiten dargestellt, wie die Abdrift durch die Auswahl abdriftmindernder Technik reduziert werden kann. Um die Abdrift während der Bekämpfung von kriechenden Insekten an Hauswänden zu messen, wurden erste Tests durchgeführt. Unabhängig von der Windrichtung war die gemessene Abdrift direkt vor der behandelten Fläche sehr gering. In seitlicher Entfernung zur behandelten Fläche war die Abdrift bei paralleler Windrichtung geringer als bei orthogonaler Windrichtung. Im Allgemeinen ist es wichtig die Geräte näher zu betrachten, die zur Ausbringung von Bioziden verwendet werden. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Teilprojekt B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Feldsaaten Freudenberger GmbH & Co. KG durchgeführt. Der langjährige Behandlungsindex (BI) für Insektizide im Raps lag zwischen 2011 und 2017 bei 2,75 und ist damit verhältnismäßig hoch (PAPA JKI 2019). Trotzdem sinken in Deutschland die Erträge und die Anbaufläche (UFOP 2018). Neben der physiologischen Knospenwelke und zu geringen Niederschlägen sind Insekten eine bedeutende Einflussgröße (ISIP 2019). Zunehmende Resistenzen und die begrenzte Auswahl an Insektiziden verschärfen das Problem. Eine innovative Lösung wäre, in Mischung oder neben dem Raps Pflanzen anzubauen, die attraktiver für Rapsschädlinge sind als der Raps selbst, sogenannte Fangpflanzen ('Opferpflanzen') zur 'Ablenkungsfütterung' verschiedener Rapsschädlinge. Dies könnte z.B. eine Beimengung von Rübsen oder früher blühender Rapssorten sein. Denkbar wären auch Streifen am Rand oder in der Fahrgasse z.B. von Markstammkohl. Auf solchen 'Anlock-Streifen' könnten die Schädlinge dann gezielt konzentriert und toleriert oder mechanisch bzw. chemisch bekämpft werden ('Attract and Kill'). Bei einem Verzicht auf Insektizide könnten auch Gegenspieler eine größere Wirkung erzielen. Eine weitere Option wäre die Untersaat von Weißklee, welcher das Auffinden des Rapses für Schadinsekten erschweren könnte. Gleichzeitig wird durch die zugemischten Pflanzen der Blühzeitraum verlängert und der Blühaspekt vergrößert, was sich zusammen mit einer deutlichen Reduktion des Insektizideinsatzes positiv auf Biodiversität und Insektenvielfalt auswirken sollte. Das Zumischen von Blühpflanzen stellen für Honigbienen, Wildbienen und Bestäubern wertvolle Pollen- und Nektarquellen dar. Es kann auch Lebensraum für Nützlinge geschaffen werden, die von dort aus die Kulturpflanzenbestände besiedeln und Schädlinge vertilgen. Durch die zusätzliche Aussaat von Fangpflanzen in Fahrgassen kann den Bestäuberinsekten schon vor der Hauptblüte Nektar und Pollen zur Verfügung stehen.
Das Projekt "Teilprojekt A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Südwestfalen, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Standort Soest, Fachbereich Agrarwirtschaft durchgeführt. Der langjährige Behandlungsindex (BI) für Insektizide im Raps lag zwischen 2011 und 2017 bei 2,75 und ist damit verhältnismäßig hoch (PAPA JKI 2019). Trotzdem sinken in Deutschland die Erträge und die Anbaufläche (UFOP 2018). Neben der physiologischen Knospenwelke und zu geringen Niederschlägen sind Insekten eine bedeutende Einflussgröße (ISIP 2019). Zunehmende Resistenzen und die begrenzte Auswahl an Insektiziden verschärfen das Problem. Eine innovative Lösung wäre, in Mischung oder neben dem Raps Pflanzen anzubauen, die attraktiver für Rapsschädlinge sind als der Raps selbst, sogenannte Fangpflanzen ('Opferpflanzen') zur 'Ablenkungsfütterung' verschiedener Rapsschädlinge. Dies könnte z.B. eine Beimengung von Rübsen oder früher blühender Rapssorten sein. Denkbar wären auch Streifen am Rand oder in der Fahrgasse z.B. von Markstammkohl. Auf solchen 'Anlock-Streifen' könnten die Schädlinge dann gezielt konzentriert und toleriert oder mechanisch bzw. chemisch bekämpft werden ('Attract and Kill'). Bei einem Verzicht auf Insektizide könnten auch Gegenspieler eine größere Wirkung erzielen. Eine weitere Option wäre die Untersaat von Weißklee, welcher das Auffinden des Rapses für Schadinsekten erschweren könnte. Gleichzeitig wird durch die zugemischten Pflanzen der Blühzeitraum verlängert und der Blühaspekt vergrößert, was sich zusammen mit einer deutlichen Reduktion des Insektizideinsatzes positiv auf Biodiversität und Insektenvielfalt auswirken sollte. Das Zumischen von Blühpflanzen stellen für Honigbienen, Wildbienen und Bestäubern wertvolle Pollen- und Nektarquellen dar. Es kann auch Lebensraum für Nützlinge geschaffen werden, die von dort aus die Kulturpflanzenbestände besiedeln und Schädlinge vertilgen. Durch die zusätzliche Aussaat von Fangpflanzen in Fahrgassen kann den Bestäuberinsekten schon vor der Hauptblüte Nektar und Pollen zur Verfügung stehen.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Laser Zentrum Hannover e.V. durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, mobile LED-Laser-Kombifallen für herbivore Insekten zu entwickeln. Dafür werden während der Flugzeiten gezielt Reize zum Auffliegen gesetzt und über LED-Technik eine spektral-, intensitäts- und circadian-variable Lichtfläche erzeugt, um geflügelte Schadinsekten anzulocken. Diese werden auf der Lichtfläche bestimmt und kartiert sowie mittels Lasertechnik bekämpft. Basierend auf Forschungsergebnissen, u.a. seitens der Leibniz Universität Hannover, sind geeignete Farben und Intensitäten sowie die Kombination mit Gerüchen bekannt, die das Flug- und Orientierungsverhalten beeinflussen. Die Unterscheidung von Insektenspezies ist mit bildgebenden Verfahren möglich, wodurch gleichzeitig ein Mapping von Ort und Zeitpunkt der Detektion verfolgt wird. Zur Bekämpfung der detektierten Schadinsekten wird ein Laserapplikationssystem entwickelt, das die Schadinsekten über einen Laserpuls selektiv bekämpft und Nicht-Ziel-Insekten schont. Die LED-Laser-Kombifalle wird auf einer zunächst ferngesteuerten später automatisch fahrenden Plattform aufgebaut und mit Maßnahmen zum Aufschrecken der Schadinsekten unterstützt, die in den Pflanzenbestand gerichtet sind.
Das Projekt "Teilprojekt 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DH Licht GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, mobile LED-Laser-Kombifallen für herbivore Insekten zu entwickeln. Dafür werden während der Flugzeiten gezielt Reize zum Auffliegen gesetzt und über LED-Technik eine spektral-, intensitäts- und circadian-variable Lichtfläche erzeugt, um geflügelte Schadinsekten anzulocken. Diese werden auf der Lichtfläche bestimmt und kartiert sowie mittels Lasertechnik bekämpft. Basierend auf Forschungsergebnissen, u.a. seitens der Leibniz Universität Hannover, sind geeignete Farben und Intensitäten sowie die Kombination mit Gerüchen bekannt, die das Flug- und Orientierungsverhalten beeinflussen. Die Unterscheidung von Insektenspezies ist mit bildgebenden Verfahren möglich, wodurch gleichzeitig ein Mapping von Ort und Zeitpunkt der Detektion verfolgt wird. Zur Bekämpfung der detektierten Schadinsekten wird ein Laserapplikationssystem entwickelt, das die Schadinsekten über einen Laserpuls selektiv bekämpft und Nicht-Ziel-Insekten schont. Die LED-Laser-Kombifalle wird auf einer zunächst ferngesteuerten später automatisch fahrenden Plattform aufgebaut und mit Maßnahmen zum Aufschrecken der Schadinsekten unterstützt, die in den Pflanzenbestand gerichtet sind.
Das Projekt "Teilprojekt 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Götting KG durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, mobile LED-Laser-Kombifallen für herbivore Insekten zu entwickeln. Dafür werden während der Flugzeiten gezielt Reize zum Auffliegen gesetzt und über LED-Technik eine spektral-, intensitäts- und circadian-variable Lichtfläche erzeugt, um geflügelte Schadinsekten anzulocken. Diese werden auf der Lichtfläche bestimmt und kartiert sowie mittels Lasertechnik bekämpft. Basierend auf Forschungsergebnissen, u.a. seitens der Leibniz Universität Hannover, sind geeignete Farben und Intensitäten sowie die Kombination mit Gerüchen bekannt, die das Flug- und Orientierungsverhalten beeinflussen. Die Unterscheidung von Insektenspezies ist mit bildgebenden Verfahren möglich, wodurch gleichzeitig ein Mapping von Ort und Zeitpunkt der Detektion verfolgt wird. Zur Bekämpfung der detektierten Schadinsekten wird ein Laserapplikationssystem entwickelt, das die Schadinsekten über einen Laserpuls selektiv bekämpft und Nicht-Ziel-Insekten schont. Die LED-Laser-Kombifalle wird auf einer zunächst ferngesteuerten später automatisch fahrenden Plattform aufgebaut und mit Maßnahmen zum Aufschrecken der Schadinsekten unterstützt, die in den Pflanzenbestand gerichtet sind.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von W. von Borries-Eckendorf GmbH & Co. KG durchgeführt. Zum Schutz der Kulturart Raps vor Schadinsekten soll im Rahmen von InRaps überprüft werden, ob auf Basis biologischer Lösungsansätze eine Alternative zum chemischen Pflanzenschutz bestehen kann. Konkret handelt es sich hierbei um die Identifikation und Erforschung einer umweltfreundlichen Saatgutbehandlung (USB), die in den ersten sechs bis acht Wochen nach der Aussaat von Raps zu einer Abwehr gegen die Kleine Kohlfliege und den Rapserdfloh führt. Das Vorhaben beinhaltet Labor- und Feldversuche und soll in Zusammenarbeit der Unternehmen NPZi und WvB mit den Abt. Agrarentomologie und Biochemie der Pflanze der Uni Göttingen erfolgen. NPZi und WvB führen Behandlungen (Beizung) von Rapssaat mit div. Substanzen und Organismen durch, die als aussichtsreiche umweltfreundliche Saatgutbehandlungen (USB) gegen Schadinsekten identifiziert wurden. In Keimungs- und Triebkraft-Untersuchungen werden die USB auf Pflanzenverträglichkeit hin untersucht. Bei entsprechender Eignung werden Pflanzen aus Saatgut mit USB angezogen und in Biotests mit der Kleinen Kohlfliege und dem Rapserdfloh am Institut für Agrarentomologie konfrontiert. Kombiniert wird dieser Ansatz mit exot. Raps-Linien, die eine mögliche genetische Resistenz besitzen. Varianten mit verminderten Fraßschäden im Biotest werden in der Abt. für Biochemie der Pflanze (Uni Göttingen) mittels Metabolite Profiling analysiert, um biochemische Mechanismen zu identifizieren. Wurde die Wirksamkeit einzelner USB im Labor bestätigt, führen die NPZi und WvB mehrjährige Feldprüfungen mit den USB an fünf Standorten zur Frühjahrs- und Herbstaussaat durch, um die Wirksamkeit der USB zu verifizieren. Erfolgreiche USB werden abschließend im Labormaßstab bei der NPZi optimiert und für den Produktionsmaßstab vorbereitet.
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