Zu viele umweltschädliche Chemikalien in Outdoorjacken Aus wetterfesten Funktionsjacken treten umweltschädliche fluorhaltige Chemikalien aus, die aus der wasserabstoßenden Schicht dieser Textilien stammen. Sie gelangen unter anderem beim Waschen in die Umwelt. In Kläranlagen werden sie nicht abgebaut und gelangen so in Flüsse, Meere und das Grundwasser und reichern sich letztlich im Körper von Mensch und Tier an. Das Umweltbundesamt ließ 15 wetterfeste Funktionsjacken und fünf Imprägniermittel auf poly- und perfluorierte Chemikalien, kurz PFC, untersuchen. Mit der Studie sollten die Emissionen von PFC aus Jacken und das damit verbundene Risiko für Mensch und Umwelt ermittelt werden. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Leider bleiben die Imprägnierungen nicht in den Jacken, sondern verflüchtigen sich in die Luft oder gelangen beim Waschen in die Kläranlagen und von dort in die Gewässer. Die Jacken geben im Vergleich zu anderen Quellen zwar relativ wenig PFC an die Umwelt ab, dennoch stellt sich die Frage, ob diese Art der Imprägnierung wirklich sein muss.“ Das Umweltbundesamt plädiert für strengere Vorschriften für PFC. Einige Hersteller setzen bereits auf PFC-freie Imprägnierungen. In allen 15 getesteten Jacken wurden PFC nachgewiesen, die durch Waschprozesse und Ausgasung in die Umwelt freigesetzt werden. Dort verbleiben sie eine lange Zeit, werden weltweit in der Umwelt verteilt und reichern sich in Organismen an. Für einige PFC ist nachgewiesen, dass sie die Fortpflanzung schädigen. Poly- und perfluorierte Chemikalien (PFC) werden häufig in Jacken, Hosen oder Sportbekleidung eingesetzt, um diese wasser- und schmutzabweisend zu machen. Weltweit lassen sich diese Chemikalien in der Umwelt und in Organismen nachweisen: in Flüssen, Meeren, der Tiefsee und im Grundwasser, in unserem Blut und sogar in Eisbären. In der Umwelt werden sie nicht abgebaut, sondern mit Luft- und Wasserströmungen bis in die Arktis transportiert. Organismen nehmen PFC über die Luft, das Wasser und mit der Nahrung auf und reichern sie im Körper an. Die neue Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt, inwieweit wetterfeste Funktionsjacken zu PFC-Belastungen in der Umwelt beitragen. Die Konzentrationen der PFC in den Jacken fallen sehr unterschiedlich aus. Sie reichen von 0,03 bis 718 Mikrogramm pro Quadratmeter Stoff (µg/m²). Es ließen sich 20 verschiedene PFC nachweisen. Davon überschritten einige eine Konzentration von 1 µg/m². Dieser Wert gilt bisher nur für die verbotene Perfluoroktansulfonsäure, PFOS als gesetzlich festgelegter Grenzwert. Bei der Bewertung anderer PFC kann man sich an diesem Grenzwert orientieren. Erfreulicherweise wurde in keiner der Jacken PFOS oberhalb dieses Wertes gefunden. Nachweisen ließen sich dagegen höhere Konzentrationen der besonders besorgniserregenden Perfluoroktansäure, PFOA . Hier lag der Höchstwert bei 4,6 µg/m². Besonders auffällig waren die Mengen bestimmter Vorläuferverbindungen von PFOA und anderen PFC. Ihre Konzentrationen erreichten bis zu 698 µg/m². Sie dünsten schnell in die Luft aus und werden in der Umwelt zu langlebigen PFC wie PFOA abgebaut. Imprägniermittel, die ebenfalls im Rahmen dieser Studie getestet wurden, enthielten überwiegend diese flüchtigen Verbindungen. Hier wurden Werte bis zu 225 Mikrogramm pro Milliliter (µg/ml) gemessen. Das UBA hat bereits 6 PFC als besonders besorgniserregende Stoffe für die REACH -Kandidatenliste vorgeschlagen. Besonders besorgniserregende Stoffe sollen nach der REACH-Verordnung schrittweise durch geeignete Alternativstoffe ersetzt werden, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Um die Risiken der PFC in Erzeugnissen zu minimieren, empfiehlt das UBA zusätzlich den Import solcher Erzeugnisse durch die REACH-Verordnung beschränken zu lassen. Einige Textilunternehmen sind bereits auf fluorfreie Imprägnierungen umgestiegen oder haben dies für die kommenden Jahre angekündigt. Maria Krautzberger: „Der Wetterschutz vieler Textilien ist zu übertrieben. Hier orientieren sich die Hersteller eher an extremen Verhältnissen. Kunden sollten daher zunächst überlegen, wie stark die Produkte wirklich Wasser oder Schmutz abweisen müssen. Uns bestätigt die Studie darin, die Herstellung und den Einsatz von PFC mit der EU-Chemikalienverordnung REACH weiter zu beschränken“. In Kürze wird Deutschland gemeinsam mit Norwegen der EU eine gesetzliche Beschränkung für PFOA und deren Vorläuferverbindungen vorschlagen. Dazu gehören auch Grenzwerte für Erzeugnisse, beispielsweise Textilien, Medizinprodukte- und Haushaltswaren. Die Hochschule Fresenius in Idstein untersuchte für das UBA 15 wetterfeste Funktionsjacken und fünf Imprägniermittel. Zum Vergleich wurde auch eine Arbeitsjacke in den Test einbezogen. Bestimmt werden sollte, welche PFC und wie viel davon aus den Jacken in die Umwelt gelangen können; durch Ausgasung, Waschen und Imprägnieren. Die Jacken stammen aus verschiedenen Preissegmenten und von mehreren Herstellern. Sie wurden 2011 für den Test eingekauft. Eine Unterscheidung nach Herstellungsländern war nicht möglich, weil keine der Jacken komplett in der EU hergestellt wurde. Zusätzlich untersuchten die Chemiker Imprägniersprays und Imprägnierwaschmittel. Bisher standen überwiegend die sogenannten „langkettigen“ PFC im Fokus von Wissenschaft und Behörden. Wegen ihrer hohen Stabilität und der Anreicherung in der Umwelt und im Körper ersetzen die fluorchemische Industrie und die Textilunternehmen die „langkettigen“ PFC zunehmend durch „kurzkettige“ PFC. Doch auch diese Ersatzstoffe verursachen Probleme: Sie sind genauso stabil, jedoch viel mobiler und gelangen so in das Grund- und das Trinkwasser. Noch gibt es keine effizienten und kostengünstigen Verfahren, sie wieder aus dem Wasser zu entfernen.
Am 23. März 2016 wurde im Multimar Wattforum in Tönning in Schleswig-Holstein die Ergebnisse der Untersuchung der gestrandeten Pottwale vorgestellt, die im Januar und Februar 2016 im Nationalpark verendet waren. Das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover hatte die Pottwale eingehend untersucht und kam zum Ergebnis, dass alle Tiere junge, noch nicht geschlechtsreife Bullen waren, 10 bis 15 Jahre alt und 12 bis 18 Tonnen schwer. Sie waren allesamt in einem guten Gesundheits- und Ernährungszustand. Das Gehör der Tiere zeigte keine Anzeichen für ein schweres akustisches Trauma und der Befall in den verschiedenen Organen mit Parasiten war altersentsprechend normal. Alle Tiere waren ins Flachwasser des Wattenmeeres geraten. Dort bei ablaufendem Wasser auf dem Grund liegend, drückte das Gewicht ihres Körpers ihre Blutgefäße, die Lunge und anderen Organe zusammen, so dass die Tiere an akutem Herz-Kreislauf-Versagen starben. Vier der 13 Wale hatten teils große Mengen Plastikmüll in ihren Mägen. Dies war zwar nicht der Grund für die Strandung und den Tod der Tiere, spiegelt aber die Situation auf dem offenen Meer wider. Tierärzte und Biologen vermuten, dass die besonders betroffenen Tiere große gesundheitliche Probleme durch die Reste des Mülls bekommen hätten. Zu den auffälligsten Müllteilen gehören Reste eines 13 Meter langen und 1,2 Meter breiten Schutznetzes, das in der Krabbenfischerei eingesetzt wird, eine 70 Zentimeter lange Plastikabdeckung aus dem Motorraum eines Autos und die scharfkantigen Reste eines Kunststoffeimers.
The data are intended to reflect current equipment and processes on a Global level. technologyComment of treatment of slaughterhouse waste, rendering (RoW): Refers to a typical technology for tallow processing in Switzerland. The tallow-production process is described as follows: The animal carcasses and abattoir wastes are crushed in a grinder, then sterilised by steam. They are then dried using steam as a heat source, and finally defatted, a process in which the fat is separated from the greaves. The fat is clarified, while the greaves are milled into meat- and bone meal. The processing paths of tallow and of meat- and bone meal are very similar, diverging only in the final step (milling). The minimum requirements for sterilisation are a temperature of 133 °C and a pressure of 3 bar for 20 minutes (Nottrodt 2001). References Kleinhanss W., Uhlmann F. & Haxsen G. (2000) Folgenabschätzung alternativer Entsorgungsverfahren für Tierkörper und Schlachtabfälle bei einem Verwendungsverbot zur Futtermittelherstellung, 13p. Retrieved on July 11, 2002 from http://www.bal.fal.de/download/Fe_tmverbot.pdf. Nottrodt A. (2001) Technische Anforderungen und allgemeine Empfehlungen für die Entsorgung von Tiermehl und Tierfett in Verbrennungsanlagen - Bericht erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 63p. Retrieved on July 11, 2002 from http://www.bmu.de/download/dateien/leitf.pdf.
Genetische Analyse weist Hund als Verursacher nach Das im November in Lengerich tot aufgefundene Schaf wurde nicht von einem Wolf gerissen. Die genetische Untersuchung von Proben durch das Senckenberg Forschungsinstitut hat genetisches Material von einem Hund nachgewiesen. Das Senckenberg Institut untersucht im Auftrag von Bundes- und Landesbehörden als "Nationales Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf“ genetische Proben aus ganz Deutschland. Das Schaf war am 13. November vom Tierhalter weitgehend skelettiert auf der Weide gefunden worden. Der herbeigerufene Wolfsberater untersuchte im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz die Spuren am Fundort und nahm genetische Proben. Anschließend wurde der Kadaver im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe pathologisch untersucht. Auf Grund des Zustands des Tierkörpers war eine Todesursache nicht mehr zweifelsfrei feststellbar. Das Ergebnis der genetischen Untersuchung von Speichelresten an dem Kadaver brachte aber die endgültige Klarheit, dass das Schaf von einem Hund befressen worden war. Übergriffe von Hunden auf Schafe und andere Weidetiere sind leider häufig zu beklagen. Das LANUV bittet daher alle Hundehalter, ihre Hunde nicht streunen zu lassen und auch beim Spaziergang unter Kontrolle zu behalten, damit Übergriffe von Hunden auf Schafe wirksam verhindert werden. Weitere Angaben zum Wolfsmanagement in NRW (Verbreitungskarte, Luchs- und Wolfsberater in NRW, Förderrichtlinien Wolf NRW) gibt es im Internetangebot des LANUV: Der Wolf in NRW Informationen zum bundesweiten Monitoringstandard, der auch in NRW angewendet wird, gibt es bei der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): DBBW/Wolfsmonitoring Mehr zum Senckenberg Forschungsinstitut, das im Auftrag von Bundes- und Landesbehörden als "Nationales Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf“ genetische Proben aus ganz Deutschland untersucht. Senckenberg Forschungsinstitut Download: Pressemitteilung
NRW hat im Januar bei der EU in Brüssel die Anerkennung als BHV1-freie Region gestellt – zusammen mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland! Wird dem Antrag stattgegeben, zieht NRW wieder mit anderen Ländern gleich, die bereits über den sog. Artikel-10-Status (Region ist BHV1-frei) verfügen und zu denen der Rinderhandel deshalb in letzter Zeit empfindlich gestört war. Während sich bis Ende des Jahres 2015 NRW noch in der Phase der BHV1-Sanierung befand, ist NRW seit dem 01.01.2016 in der Phase der BHV1-Bekämpfung. Diese Phase ist notwendig, um den bisher erreichten Sanierungsstand zu schützen und einer erneuten Ausbreitung des Virus vorzubeugen. Die Veterinärämter werden deshalb konsequent prüfen, ob bei Feststellung von BHV1-Reagenten (BHV1-positive Rinder) der Seuchenverdacht ausgesprochen und eine Bestandssperre angeordnet werden muss. Werden in einem Bestand Reagenten festgestellt, so liegt es in der Verantwortung des Tierhalters, diese unverzüglich aus seinem Bestand zu entfernen. Eine Untersuchung zur Feststellung weiterer Reagenten muss nach frühestens 30 Tagen, nachdem der letzte Reagent den Bestand verlassen hat, erfolgen. Nur so kann ermittelt werden, ob sich noch weitere Rinder angesteckt haben oder ob ggf. angeordnete Sperren aufgehoben werden können. Auch nach der angestrebten Anerkennung als BHV1-freie Region müssen die jährlichen Bestandsuntersuchungen durchgeführt werden. Nur dadurch ist es möglich, Reagenten zu erkennen und zu verhindern, dass Virus unerkannt im Bestand zirkuliert, andere Rinder ansteckt und gegebenenfalls in andere Betriebe weiterverschleppt wird. Es wäre fatal, wenn das Erreichte durch Nachlässigkeit aufs Spiel gesetzt würde. Deshalb muss im Interesse aller Rinderhalter BHV1 ein „Thema“ bleiben. Hintergrund: Hat sich ein Tier angesteckt, bleibt das Virus lebenslang im Körper. Insbesondere Stresssituationen (Transport, Geburt, etc.) führen häufig zu einer massiven Virusausscheidung. Häufig haben solche Tiere keinerlei Krankheitsanzeichen, so dass sich die Infektion unerkannt im Bestand ausbreiten kann und unter Umständen in andere Bestände weiterverschleppt wird. Auch eine Impfung bietet keinen hundertprozentigen Schutz vor Ausscheiden des Virus bzw. vor Ansteckung, ist aber gleichwohl eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung der Erregerverbreitung. Sie bedarf allerdings wegen des bestehenden grundsätzlichen Impfverbots einer Anordnung durch das zuständige Veterinäramt! Das BHV1-Virus kann aber auch große Schäden in Rinderherden verursachen. So kann es bei Kälbern zu Durchfall, Wachstumsstörungen und Todesfällen kommen. Bei älteren Tieren kann eine BHV1-Infektion zu hohem Fieber, Entzündungen der Atemwege, Rückgang der Milchleistung, Fruchtbarkeitsstörungen, Gehirnentzündung, Aborten sowie Todesfällen führen. Das Bovine Herpesvirus 1 (BHV1) wird vor allem mit den Sekreten der oberen Atemwege ausgeschieden. Auch wenn das Virus außerhalb des Tieres nicht besonders lange überlebensfähig ist, gilt es doch zwingend, den Kontakt der eigenen Tiere mit frischen Sekreten unbekannter oder verdächtiger Tiere zu vermeiden. Solche Kontaminationen können sich auch an Kleidung und Gerätschaften finden. Daraus folgt, dass betriebsfremde Personen im Stallbereich nur betriebseigene oder saubere eigene Kleidung und Gerätschaften verwenden sollten, alternativ auch Einwegmaterial. Im Bereich des Tierhandels ist sicherzustellen, dass es weder beim Verladen noch beim eigentlichen Transport zu Kontakten mit Tieren unklaren BHV1-Status kommen kann. Hierzu sind die Tabellen 1 und 2 des für NRW modifizierten Hygieneleitfadens für die Rinderhaltung beachtenswert, den es beispielsweise auf der Homepage des Tiergesundheitsdienstes zum Download gibt. Download: Foto: <link file> ©LANUV/A.Donth Mutterkuh Pressemitteilung
„Strandschnecken weiden den auf Hartböden im Eulitoral entstehenden Aufwuchs, insbesondere pflanzlicher Art, ab. Über den abgeweideten Aufwuchs oder direkter Aufnahme abgeschabter Metallpartikel kann es zu einem Transfer von Schwermetallen in die Schnecken kommen. Miesmuscheln und Balaniden gehören zu aktiven Filtrierern, die gelöste Substanzen oder auch aufgewirbelte Partikel aufnehmen können. Bis zu einem gewissen Grade sorgen Exkretionsmechanismen (Schleim- und Pseudofaecesbildung) für eine Entfernung dieser Stoffe aus dem Körper. Überschreitet aber die Aufnahme die Ausscheidungsfähigkeit, kommt es zur Akkumulation, die ab bestimmten Schwellenwerten zu subletalen Effekten führe kann (Livingstone & Pipe, 1992; Jenner, 1995). […] Wie bereits im Chemikaliengesetz verankert, sind Kenntnisse über die Präsenz von Umweltchemikalien in unterschiedlichen Umweltkompartimenten zur Abschätzung möglicher Gefahren unabdingbar. Die Untersuchung der Bioakkumulation von Stoffen in Organismen soll eine Bewertung der jeweiligen Bioverfügbarkeit im System ermöglichen. Ein hohes Potential zur Bioakkummulation in bestimmten Tieren lässt darüber hinaus Rückschlüsse auf mögliche zukünftige Gefahren für den Fall eines eventuellen Anstiegs des bioverfügbaren Angebots zu. Zum einen könnten sich dann Konzentrationsniveaus im Körper entwickeln, die zu toxischen Effekten führen, wenn entsprechende Entgiftungsmechanismen fehlen oder überbeansprucht werden. Zum anderen könnten diese Stoffe dann auch im Nahrungsnetz weitergegeben werden, besonders dann, wenn Räuber sich auf Tiere mit besonderen Akkumulationsverhalten als Nahrung spezialisiert haben. Insbesondere der Transfer von bodenlebenden Evertebraten zu Vögeln verdient Beachtung, da bei terrestrischen Tieren allgemein die Nahrung als wichtigste Quelle, beispielsweise für Schwermetalle, angesehen wird. Zur Klärung der Frage, ob in der Umgebung der oben genannten Schlacke-Schüttung in Organsimen eine erhöhte Bioverfügbarkeit von Schwermetallen erkennbar ist, wurden Proben von benthischen Evertebraten und Makroalgen aufgesammelt und auf ausgewählte Metalle hin analysiert und bewertet. Parallel dazu wurden histopathologische Untersuchungen zur Aufklärung möglicher Effekte durchgeführt. Die Probenahme erfolgte im November 1997 an drei Standorten: Cuxhaven Leitdamm; Norderney Hafen und Watt und Norddeich Hafen.“
Der Fuchs/Rotfuchs ( Vulpes vulpes ), gehört zur Familie der Hundeartigen ( Canidae ). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Bei Fähen, die Junge haben, ist das Fell im Sommer oft ruppig und dünn – im Winter ist es durch die langen Grannen wie “bereift”. Die Welpen haben bis zum Alter von 8 Wochen ein graubraunes, wolliges Jugendkleid. Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt ca. 60 bis 95 cm, die Schulterhöhe 40 cm und der buschige Schwanz ist ca. 30 bis 50 cm lang. Die Schnauze wirkt spitz, die dreieckigen Ohren stehen aufrecht. Je nach Lebensraum werden Füchse zwischen 6 und 10 kg schwer. Durch sein ausgezeichnetes Seh-, Riech- und Hörvermögen kann der Fuchs als sehr wachsam bezeichnet werden. Darüber hinaus besitzt er ein rasches Reaktionsvermögen und eine gute Lernfähigkeit. Diese Eigenschaften haben ihm den Ruf des schlauen und listigen Reineke Fuchs eingebracht. Der Fuchs ist das Raubtier mit der größten Verbreitung auf der Erde. Sein natürliches Verbreitungsgebiet erstreckt sich über sämtliche Lebensräume der nördlichen Erdhalbkugel mit gemäßigten Klima – von der Tundra im Norden bis nach Nordafrika im Süden. In Australien und auf einigen Pazifikinseln wurden Füchse gezielt ausgesetzt, um den massiven Kaninchenbeständen entgegen zu wirken. Er gilt als typischer Kulturfolger, da er sich allen Lebensräumen anzupassen vermag. Am liebsten lebt der Fuchs in deckungs- und waldreichen Gebieten. Dort gräbt er sich einen unterirdischen Bau mit Wohnkessel und Röhrensystem. Wurde ein vorhandener Bau verlassen, wird dieser sofort von einem neuen Fuchs belegt. Der Fuchs ist in der Regel ein dämmerungs- bzw. nachtaktives Tier. Bei geringer Populationsdichte lebt er als Einzelgänger, steigt die Zahl der Tiere, neigen sie zum Gruppenleben. Die wichtigsten Gründe für das häufigere Auftreten des Fuchses in den Städten sind das reichhaltige Nahrungsangebot der Wegwerfgesellschaft, kein Jagddruck sowie ein gewisses Zutrauen, das die Tiere zum Menschen dank ihrer schnellen Lernfähigkeit fassen konnten. Da Füchse nach jahrzehntelangen Impfkampagnen auch durch Tollwut nicht mehr dezimiert wurden, haben sich die Fuchsbestände erholt und steigen wieder an. Der Fuchs nutzt ein breites Nahrungsspektrum, bevorzugt aber Mäuse bzw. in der Stadt Ratten. Besonders bei Aufforstungen wirkt er durch die Dezimierung der Mäuse, die erheblichen Schaden an Jungpflanzen hinterlassen, positiv auf die Entwicklung der Wälder ein. Darüber hinaus frisst er Insekten, Schnecken, Würmer, Engerlinge, ggf. auch Vögel, Wildkaninchen oder junge Feldhasen. Auch Aas verschmäht er nicht, ebenso wenig Früchte und Beeren. In Siedlungen bedienen sich Füchse gerne an Abfällen – insbesondere in Großstädten finden sie so bequem Nahrung. Sogar Tierkadaver, z.B. Opfer des Straßenverkehrs sind als Nahrung willkommen. Die Paarungszeit, “Ranzzeit” genannt, wird durch heiseres Bellen Anfang Januar bis Mitte Februar angekündigt. Nach einer Tragzeit von 50 – 52 Tagen bringt die Fähe dann im Schnitt 3 – 5, bei gutem Nahrungsangebot auch mehr, behaarte Welpen im sogenannten Wurfkessel zur Welt. Während der anstrengenden Jungenaufzucht im Mai/Juni wirkt die Fähe oft struppig und der Schwanz zerzaust oder fast kahl. Dieses Aussehen ist “normal” und bietet keinen Anlass zur Besorgnis. Die Jungen haben bei der Geburt ein Gewicht von 80 – 150 g. Nach 12 Tagen öffnen sich die Augen. Im Alter von 4 – 6 Wochen werden die Welpen entwöhnt und sind mit 4 Monaten bereits selbstständig. Die Geschlechtsreife erreichen Füchse mit etwa 10 – 12 Monaten. Im Herbst löst sich der Familienverband weitgehend auf. Nur die weiblichen Jungfüchse verbleiben noch einige Monate in der Gemeinschaft bei der Mutter. Das Fuchsproblem tritt nicht nur in Berlin zu Tage, sondern ist in anderen Großstädten, wir Zürich oder London ebenfalls bekannt. Als Kulturfolger haben die Tiere die “Nische Großstadt” für sich entdeckt. Füchse sind, wie alle heimischen Wildtiere, nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an. Sie haben eine natürliche Scheu, die in einer gewissen Fluchtdistanz deutlich wird. Im Allgemeinen versuchen die Tiere, dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an Menschen heran. Bei unbeabsichtigten Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben! Erst durch Fütterung können sie “halbzahm” und dann eventuell zur einem “Problem” werden. Deshalb ist das Füttern und Halten der meisten Wildtiere, so auch von Füchsen generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbußen erhoben werden (§ 41 Abs. 1 BNatSchG und §§ 34 / 50 LJagdG Bln). Der Hauptüberträger der Tollwut ( Lyssa-Virus ) ist der Fuchs. In Deutschland ist seit 2006 keine Tollwut bei Füchsen mehr aufgetreten, da in den 1980er Jahren durch Fressköder gegen die Tollwut erfolgreich vorgegangen wurde. Die Gefahr einer Ansteckung ist daher eher unwahrscheinlich. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist trotzdem immer eine gewisse Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall bietet nach einem Biss oder dem Kontakt mit einem auffälligen Tier eine Impfung hundert prozentigen Schutz. Die Gefahr sich mit dem Fuchsbandwurm ( Echninococcus multilocularis ) zu infizieren ist ebenfalls sehr gering. Für Berlin hat der Fuchsbandwurm so gut wie keine Bedeutung, er wurde bisher nur bei drei Tieren nachgewiesen. Trotzdem sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: tote Füchse sicherheitshalber nicht anfassen Gemüse, Salat und Fallobst vor dem Verzehr gründlich waschen, nach Gartenarbeiten und Spaziergängen im Wald die Hände gründlich waschen Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen Erreger der Räude sind Milben. Die Hauptüberträger dieser Krankheit sind Füchse. Allerdings können auch Hunde oder Menschen durch direkten oder indirekten Kontakt (z.B. Haare oder Hautkrusten) infiziert werden. Die Fuchsräude stellt keine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier dar, da es erfolgreiche Therapiemethoden gibt. Grundsätzlich ist es schwierig, den Fuchs von Grundstücken fernzuhalten, da die Tiere Mauern und Zäune überklettern oder sich unterhalb der Zäune durchzwängen können. Die beste und effektivste Möglichkeit ist, alle frei verfügbaren Nahrungsquellen (wie z.B. offen liegendes Hunde- oder Katzenfutter, Vogelfutter, Essensreste) zu entfernen sowie Mülltonnen geschlossen und sauber zu halten. Auch Schuhe und leicht zu transportierende Gegenstände, die dem Fuchs als Spielzeug dienen könnten, sollten zumindest über Nacht weggeräumt werden. Denkbare Unterschlupfmöglichkeiten können unter der Voraussetzung, dass sich kein Fuchs oder Jungtiere darin befinden, unzugänglich gemacht werden. Wird ein Tier beim Graben eines Baues beobachtet, kann es sofort durch Störung und Schließung der Öffnungen vertrieben werden. Den hervorragenden Geruchsinn der Tiere kann man auch durch den Einsatz von sog. Vergrämungsmitteln – unangenehm riechenden Substanzen – ausnutzen. Auch Lärm, wie zum Beispiel ein Radio sowie laute Stimmen und Rufe können gewisse Erfolge erbringen. Sollte eine Fuchsfamilie bereits im Garten wohnen, müssen während der Jungenaufzucht von März bis Juni Störungen unterlassen werden. Durch das Suchen nach eventuellen Mäusenestern oder anderen Kleintieren in der Erde, die über den Geruch und das Gehör vom Fuchs wahrgenommen werden, sind Gartenbeete manchmal in Gefahr. Neben einer dichten Vegetationsdecke schützen Netze, Drahtumrandungen oder dünne Äste den Boden vor dem Aufwühlen. Fuchskot (ca. 3 bis 8 cm lang, mit weißer Spitze) im Garten sollte insbesondere im Spielbereich von Kindern entfernt werden. Der Kot gehört nicht auf den Kompost. Um alle eventuellen Infektionswege auszuschließen sollte er ähnlich dem Hundekot mit einer Plastetüte aufgenommen und in der Mülltonne entsorgt werden. Eine Vertreibung von Füchsen durch Fangaktionen ist problematisch. Die Tiere erleiden dabei Angst und Stress. Werden sie anschließend in einer fremden Umgebung ausgesetzt, sind Revierkämpfe mit den dortigen Füchsen die Folge. Außerdem wird das freigewordene Gebiet wieder schnell durch neue Füchse besetzt. Füchse stellen für ausgewachsene Katzen keine Gefahr dar. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweine und Geflügel sind am bestem nachts in einem geschlossenen Stall oder tags in einem sicheren Gehege im Freien geschützt. Dieses Gehege kann aus Maschendraht bestehen, der 30 – 50 cm tief im Boden eingegraben und nach außen gebogen wird. Durch das Biegen nach außen wird das Hochheben des Zaunes beim Graben erschwert, da das Tier mit seinem eigenen Gewicht auf dem Zaun steht. Die Maschengröße sollte kleiner als 3 cm sein, um ein Überklettern zu vermeiden. Wenn das Gehege abgedeckt ist, kann auch kein Fuchs hineinspringen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Zaunhöhe mindestens 2 m betragen. … der Fuchs bereichert die Fauna in unseren Siedlungsgebieten. Wir haben die Möglichkeit, unseren Lebensraum mit ihm zu teilen, um ihn zu beobachten und sein Verhalten zu verstehen. Durch umsichtiges Verhalten ist ein Neben- und Miteinander zwischen Tier und Mensch möglich. Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Fuchs fuechse.info – …Alles über Füchse
Drei Möwen, die Mitte letzter Woche am Tegeler See im Bereich der Greenwich-Promenade tot aufgefunden wurden, sind vom Vogelgrippevirus betroffen. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf hat umgehend die Untersuchung der Tierkörper im Landeslabor Berlin-Brandenburg veranlasst. Der Bestätigungsbefund des Virussubtyps H5N1 erfolgte nun vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Der erste Fall von hochpathogener Aviärer Influenza H5N1 bei Wildvögeln in diesem Jahr wurde in Berlin am 21.02.2023 bei einem Höckerschwan in Friedrichshain-Kreuzberg amtlich festgestellt. Das Risiko eines Viruseintrags in Geflügel- oder andere Vogelhaltungen wird durch das FLI aktuell weiterhin als hoch eingestuft. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf ordnet deshalb im Umkreis von bis zu einem Kilometer um den Fundort der Möwen vorsorglich die Haltung von Geflügel in Ställen und überdachten Volieren an. Grundsätzlich werden alle Geflügelhalter*innen dringend gebeten, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Gehäuft auftretende Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand müssen der zuständigen Veterinäraufsicht unverzüglich mitgeteilt werden. Das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. Auch bei manchen Säugetierarten, wie Nerzen, Robben, Füchsen, Waschbären und Bären wird das Virus sporadisch gefunden. In Niedersachsen konnte H5N1 zuletzt bei vier Füchsen in unterschiedlichen Landkreisen nachgewiesen werden. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund dem zuständigen Veterinäramt des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Erreger der Vogelgrippe.
<p>Abfälle können in haushaltsüblichen Mengen an diese Wertstoff-Center gebracht werden.</p> <p>Wir nehmen an:</p> <ul> <li>Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Metalle, Papier/Pappe, Schadstoffe, Bauschutt</li> <li>Kostenlose Annahme von haushaltsüblichen Mengen an Altkleidern, CDs/DVDs, Elektro-Altgeräten, Grünschnitt, Leichtverpackungen, Metall, Papier, Pappe/Kartonagen, Schadstoffen und Sperrmüll</li> <li>Kostenpflichtige Annahme von Bauschutt in Kleinmengen (Gewerbeschadstoffe nur in Ossendorf)</li> </ul> <p>Wir nehmen nicht an:</p> <p>Asbest, Dämmmaterial, Außenhölzer, Teerpappe</p> <ul> <li>Sprengstoff, Munition</li> <li>Gasflaschen</li> <li> Infektiöses Material, Tierkadaver</li> <li> Motoren, Getriebeöle</li> <li>Gewerbeschadstoffe</li> </ul>
Das Projekt "Untersuchung und Beurteilung evtl. Belastungen durch Pinger (akustische Vergrämer) auf das Gehör von Schweinswalen in der EU-Fischerei" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von tian-Albrechts-Universität zu Universität zu Kiel, Forschungs- und Technologie-Zentrum Westküste durchgeführt. In den Fanggründen von Nord- und Ostsee sind vor allem die zu den Kleinwalen gehörenden Schweinswale von Beifängen bedroht. Zwar sieht die Verordnung (EG) Nr. 812/2004 des Rates zur Festlegung von Maßnahmen gegen Walbeifänge in der Fischerei u.a. seit dem 1.6.2005 obligatorisch vor, dass bestimmte Fanggeräte mit akustischen Warngebern, sog. Pingern, zu versehen sind, um Wale davor zu bewahren, dass sie sich in den Netzen verfangen und ertrinken. Die Wirkung der Pinger auf die Wale ist allerdings noch relativ unbekannt (Scheuchwirkung, Auswirkungen auf das Gehörsystem). Ziel dieses Forschungsvorhabens ist deshalb die Wirkung akustischer Vergrämer auf die Morphologie und die Funktion der Innenohren bei Schweinswalen zu untersuchen. Beifänge aus Gebieten mit Pinger-Einsatz sollen frischtoten Schweinswalen aus Gebieten ohne Pinger-Einsatz gegenüber gestellt werden. Die ermittelten Befunde sollen anschließend mit Daten aus dem Projekt 01HS089 zur 'akustischen Belastung von Schweinswalen' verglichen werden. Des Weiteren sollen zur besseren und eindeutigeren Bewertung der akustischen Belastung zusätzlich mikrobiologisch, histologische, serologische, parasitol. und virologische Untersuchungen durchgeführt werden. Es wurden die Ohren von frisch verstorbenen Schweinswalen entnommen und nach einer histologischen Aufarbeitung und Anfertigung von Serienschnitten unter dem Mikroskop pathologisch ausgewertet. Zur besseren und eindeutigeren Bewertung der Untersuchungsergebnisse wurden zusätzlich computertomographische, mikrobiologische, serologische, parasitologische und virologische Untersuchungen herangezogen. Sie sind unabdingbar, um nichtakustische Veränderungen im Innenohrbereich zu untersuchen. Eine ausführliche pathologische Untersuchung des gesamten Tierkörpers, ergab Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand der untersuchten Schweinswale. Bei fast allen Schweinswalohren fand sich ein Befall mit Parasiten (Nematoden), die teils hochgradige Entzündungen verursachten und zu Ansammlungen von Abwehrzellen in diesen Bereichen führten. Auch wenn die Innenohrschäden nicht direkt mit dem Einsatz von Pingern in Bezug gebracht werden konnten, da diese 'akustischen Vergrämer' noch immer nicht flächendeckend in der Nord- und Ostsee eingesetzt werden, konnten Tiere aus Gebieten mit erhöhten Lärmaufkommen untersucht werden. Anhand der untersuchten Präparate fanden sich jedoch deutliche Hinweise auf durch dauerhafte Lärmexpositionen und akute Belastungsspitzen ausgelöste Gehörtraumata (in Form von Blutungen im Innenohr). Daneben konnten erstmals altersbedingte Veränderungen, ein verheilter Knochenbruch im Ohr, eine Pilzinfektion und andere pathologische Veränderungen beschrieben werden. Diese Studie unterstreicht die Wichtigkeit, systematisch auch die Ohren zu untersuchen, um den Einfluss von Lärm und Umweltverschmutzung auf den Gesundheitszustand und die Hörfähigkeit von marinen Säugern besser zu verstehen und die Tiere besser schützen zu können. (Text gekürzt)
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