Das Massensterben von Grünen Schildkröten (Chelonia mydas) im Nordosten Australiens gibt Forschern Rätsel auf. Mehr als 70 tote Reptilien wurden im Juni 2012 an die Strände gespült, wie die Behörden des Bundesstaates Queensland am 29. Juni 2012 erklärten. Die auch als Grüne Meeresschildkröten bezeichneten Tiere seien gut ernährt gewesen und trügen keine Zeichen einer Krankheit, sagte Marty McLaughlin von der Naturschutzbehörde. Es gebe keinen offensichtlichen Grund für das mysteriöse Massensterben. Laut McLaughlin konnten Forscher auch keine Spuren von Vergiftung oder Chemikalien feststellen. Bisherige Tests wiesen zudem keine Parasiten auf. „Es ist ein völliges Rätsel“, fügte McLaughlin hinzu. Bislang gebe es aber keinen Hinweis darauf, dass die Krebse und Schweine, die von den verendeten Schildkröten gefressen hatten, ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Die Ursache für Entstehung von altersabhängigen neurodegenerativen Erkrankungen wir der Amyotrophen Lateralsklerose (ALS) oder der Alzheimer Demenz sind weitestgehend unbekannt. Eine Reihe von epidemiologischen Studien deutet darauf hin, dass die Exposition mit niederfrequenten Magnetfeldern (LF-MF) einen möglichen Risikofaktor darstellt, der den Ausbruch beider Krankheit begünstigt. Allerdings ist bisher vollkommen unbekannt, ob und wenn ja auf welche zellulären Prozesse die Exposition mit LF-MF Einfluss nehmen könnte. Mit Hilfe von transgenen Mauslinien, die Modelle für die ALS und die Alzheimer Demenz darstellen, wurde in dieser Studie untersucht, ob die kontinuierlich Exposition mit LF-MF (50 Hz, 1 mT) die Pathogenese der Krankheiten beeinflusst. Transgene Mauslinien, die zwei unterschiedliche mutante Varianten der Cu/Zn-Superoxiddismutase (SOD1) exprimieren (SOD1G85R und SOD1G93A), stellen Modelle der ALS dar, die das altersabhängige, progressive Auftreten der Krankheit und mehrere pathologische Kennzeichen der menschlichen Erkrankung entwickeln. Diese Tiere wurden mindestens acht Monate bis zum Erreichen des Endstadiums der Krankheit exponiert. Die Analyse des Krankheitsverlaufs, der Zeitpunkt des Auftretens der Krankheit und das Alter beim Erreichen des Endstadiums der Krankheit waren unabhängig von der Exposition. Die Analyse von krankheitsrelevanten zellulären Prozessen wie der glialen Aktivierung, die Erhaltung der Proteinhomöostase und der oxidative Status des Gewebes, zeigten in den Mauslinien keine einheitliche Veränderung. Transgene APP23-Mäuse, die die Schwedische Doppelmutante des Amyloiden Vorläuferproteins (APP) exprimieren, stellen ein Modell der Alzheimer Demenz dar, das durch eine fortschreitenden Beeinträchtigung des Lernverhaltens und die Bildung von amyloiden Plaques charakterisiert ist. Nach einer Exposition von mindestens 16 Monaten zeigten die Tiere im Alter von 18 Monaten keine Beeinträchtigung des Lernverhaltens gegenüber scheinexponierten Tieren. Die APP-Spiegel, dessen Metabolite, die gliale Aktivierung und die Spiegel von Proteinen zur Erhaltung der Proteinhomöostase waren im Cortex und Hippocampus der transgenen Tiere ebenfalls unabhängig von der Exposition. Zusammenfassend wurden in dieser Studie keine Hinweise gefunden, die darauf hindeuten, das die Exposition mit LF-MF den Krankheitsverlauf der ALS und der Alzheimer Demenz negativ beeinflussen. //ABSTRACT// The etiology of late-onset neurodegenerative diseases like amyotrophic lateral sclerosis (ALS) or Alzheimer’s dementia is largely unknown. Epidemiological studies indicate that the occupational or residential exposure with low-frequency magnetic fields (LF-MF) might be a potential risk factor for developing these detrimental diseases. It is, however, undiscovered if and how LF-MF might interfere with cellular processes and thereby initiating disease or at least ameliorate its progression. By using transgenic mouse lines representing models for ALS and Alzheimer’s dementia we investigated if the long-term exposure with LF-MF (50 Hz, 1 mT) alters the disease course and the appearance of pathological hallmarks. In this study we used two transgenic mouse lines expressing the SOD1G85R and the SOD1G93A which develop a late onset, progressive motor neuron degeneration and many pathological hallmarks comparable to human disease. Despite a long term exposure of SOD1G85R and SOD1G93A mice for about ten month and eight month, respectively, the age of onset of disease, the disease course and age of endstage were not altered compared to sham exposed animals. Disease relevant processes like the activation of glia cells, the levels of proteins contributing to maintain protein homeostasis, and the oxidative status of the affected Tissues were not consistently altered in both mouse lines. The APP23 mouse line expressing the Swedish double mutation of APP represents a model of Alzheimer’s dementia that is characterized by the progressive decline of learning and memory and the formation of amyloid plaques. The long term exposure over about 16 month with LF-MF showed no detectable aggravation of learning deficits when animals were analyzed at 18 month of age. In addition, the levels of APP and its fragments, glial activation, and levels of proteins involved in maintaining protein homeostasis were not consistently altered in the cortex and the hippocampus of male and female APP23 mice. In summary, our study indicates that the exposure with LF-MF did not interfere with molecular pathways responsible for motor neuron degeneration in ALS or the loss of brain function in Alzheimer’s dementia in the genetic models analyzed.
© LANUV/Schütz Ab sofort untersucht NRW Wildschweine auf Brucellose. Die Brucellose ist eine Infektionskrankheit, die bei Schweinen vom Stäbchenbakterium Brucella suis hervorgerufen wird. Das Vorkommen der Brucellose in Wildschweinpopulationen anderer Bundesländer ist bereits bekannt. Ob die Brucellose auch in den nordrhein-westfälischen Wildschweinebeständen verbreitet ist und damit eine Gefahr für Hausschweinbestände darstellen könnte, soll durch diese Untersuchungen geklärt werden. Bei Hausschweinen ist die Erkrankung anzeigepflichtig! Dazu werden Blutproben von Wildschweinen aus NRW von Jägerinnen und Jägern entnommen und über die örtlich zuständigen Veterinärämter an die CVUA (Chemische und Veterinär-Untersuchungsämter) zur Analyse weitergeleitet. Hintergrund: Brucellose kann auch bei anderen Tierarten wie Rindern und Schafen auftreten. Ferner kann sie auch auf Menschen übertragen werden, das geschieht dann meist durch Tierprodukte. In Deutschland gibt es nur vereinzelt Erkrankungen beim Menschen, da die Nutztierbestände frei von dieser Erkrankung sind, was regelmäßig kontrolliert wird. Tritt diese Erkrankung beim Menschen auf, steht die Infektion in den meisten Fällen in Zusammenhang mit Urlaubsreisen, da die Infektion im jeweiligen Reiseland erfolgte. Wildschweine können eine Infektionsquelle für unterschiedliche übertragbare Tierkrankheiten sein – nicht nur für die Brucellose. Insbesondere bei hohen Wildschweinbeständen und entsprechenden Kontaktmöglichkeiten zu Tierhaltungen besteht die Gefahr, auch Hausschweinbestände zu infizieren, was in der Folge zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen kann. In NRW werden daher seit langem regelmäßig Untersuchungen bei Wildschweinen auf das Vorliegen der Klassischen Schweinepest durchgeführt. Seit 2014 erfolgt dieses Monitoring auch für die Afrikanische Schweinepest und seit 2015 für die Aujeszkysche Krankheit. Ziel ist es, frühzeitig eine Verbreitung dieser anzeigepflichtigen Tierkrankheiten in der Wildschweinepopulation zu erkennen, um im Zweifel entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Hausschweinebestände einleiten zu können. Downloads: © LANUV/Schütz: Wildschwein . Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Pressemitteilung
LANUV Gewässer des Monats Juli sind unsere Badegewässer Der Sommer ist da, die Ferien haben begonnen, nun beginnt die Zeit der Badeseen. 108 Badegewässer gibt es in Nordrhein-Westfalen. Fast alle Badegewässer in NRW weisen eine ausgezeichnete Wasserqualität auf. Lediglich ein Badesee wurde mit „gut“ und zwei weitere mit „ausreichend“ bewertet. Die Qualität eines Badegewässers wird zunächst anhand von Messwerten aus den zurückliegenden vier Jahren beurteilt. Zusätzlich nehmen die Gesundheitsämter während der Badesaison mindestens alle 4 Wochen Wasserproben zur Analyse. Geprüft wird das Auftreten der Darmbakterien "Intestinale Enterokokken" und "Escherichia coli", die - als natürliche Darmbewohner von Mensch und Tier - durch Ausscheidungen in das Badegewässer gelangen und bei erhöhten Konzentrationen zu Krankheiten wie Übelkeit oder Durchfall führen können. Wenn eine erhöhte Konzentration dieser Keime vorliegt, wird zum Schutz der Badegäste ein zeitweiliges Badeverbot erlassen. Das kann zum Beispiel notwendig sein, wenn sich an dem Badesee viele Wasservögel niedergelassen haben. Das Badeverbot wird erst wieder aufgehoben, wenn eine ausreichende Wasserqualität erreicht ist. Wichtig ist deshalb die Information und Einbindung der Öffentlichkeit. Wer einen Badeausflug plant, soll sich vorab über die Badegewässerqualität informieren können. Dazu dient das Internetangebot unter www.badegewaesser.nrw.de Seit über 30 Jahren wird die Qualität der Badegewässer in ganz Europa nach einer einheitlichen Richtlinie geprüft. 2006 wurde die Richtlinie komplett überarbeitet und an den Stand der Wissenschaft und der praktischen Erfahrungen angepasst. Mit der Badegewässer-Richtlinie hat die Europäische Union einen flächendeckenden Schutz für das Baden in den Binnen- und Küstengewässern eingeführt. Was tun, wenn eine Badestelle nicht auf der Liste steht? Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich bei der Erstellung, Überprüfung oder Aktualisierung der jährlichen Liste der zu überwachenden Badegewässer zu beteiligen. Vorschläge hierzu oder auch sonstige Anregungen, auch Kritikpunkte oder Hinweise auf Dinge, die nicht in Ordnung sind, können bei den Kreisen und kreisfreien Städten vorgebracht werden. Soweit es um Vorschläge für weitere Badegewässer geht, nehmen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) und des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) gerne Anregungen entgegen. Baden im Rhein und an Schifffahrtskanälen ist lebensgefährlich! Der Rhein ist eine viel befahrene Bundes-Schifffahrtsstraße und weist eine starke Strömung auf. Hinzu kommen Turbulenzen und Strudel, von denen enorme Sogwirkungen ausgehen können. Die Fahrrinne liegt sehr nahe am Ufer, so dass Badende, vor allem Kinder, durch den Sog und Schwall der Schiffe extrem gefährdet wären. Auch vom Schiffsverkehr in Kanälen können enorme Sogwirkungen ausgehen, so dass auch hier ähnliche Gefahren für Badende lauern. Tödliche Badeunfälle im Rhein und in Kanälen zeigen leider immer wieder, dass diese Tücken nicht unterschätzt werden dürfen. Der Rhein und die Schifffahrtskanäle sind deshalb keine Badegewässer! Ein ungetrübtes Badevergnügen dank regelmäßiger Kontrolle der Wasserqualität versprechen alle 108 Badegewässer in NRW, vom Aasee mit der Freizeitanlage in Bocholt bis zum Zieselsmaar in Kerpen. Pressemitteilung Badegewässer in NRW
Von 108 Badestellen weisen 104 eine ausgezeichnete und drei eine gute Wasserqualität auf. Der Horstmarer See in Lünen erhielt eine ausreichende Bewertung. Umweltministerin Heinen-Esser: „Damit der Badespaß nicht nach hinten losgeht, müssen alle Badegäste Hygiene- und Abstandsregeln konsequent einhalten.“ Die Badegewässer in Nordrhein-Westfalen weisen eine hohe Wasserqualität auf. Darauf weisen das Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hin. In Nordrhein-Westfalen gibt es 83 ausgewiesene EU-Badegewässer mit insgesamt 108 Badestellen, an denen während der Badesaison regelmäßig Untersuchungen der Wasserqualität stattfinden. Laut den aktuellen Daten weisen 104 Badestellen eine „ausgezeichnete“ und drei Badestellen eine „gute“ Wasserqualität auf. Der Horstmarer See in Lünen erhielt eine „ausreichende“ Bewertung. Die routinemäßige Überwachung der Badestellen stellt sicher, dass das Baden in den ausgewiesenen EU-Badegewässern nur bei hygienisch einwandfreien Bedingungen erlaubt ist. In diesem Zusammenhang besteht nach derzeitigem Kenntnisstand und nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zudem kein Anlass zur Sorge, dass Covid-19 (SARS CoV-2) über den Wasserweg übertragen wird. Auch nach Auskunft des Umweltbundesamtes sind nach aktuellem Kenntnisstand in Badegewässern keine relevanten Konzentrationen an SARS-CoV-2 zu erwarten, die zu einer Infektion führen können. „Wenn es um die Wasserqualität geht, steht dem Badevergnügen in allen 83 Badegewässern Nordrhein-Westfalens nichts entgegen, vom Aasee bis zum Zieselsmaar. Aber die Freude währt nur dann, wenn alle weiterhin umsichtig und vorsorgend agieren. Damit der Badespaß nicht nach hinten losgeht, sind alle Badegäste angehalten, die Hygiene- und Abstandsregeln konsequent einzuhalten“, mahnt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Wer einen Badeausflug plant, sollte sich vorab gut über die Badegewässerqualität informieren. Hier bestehen sehr individuelle Regelungen; einige Kommunen ziehen in Erwägung, Badegewässer in diesem Jahr erst später oder nur eingeschränkt zu öffnen. Eine interaktive Bewertungskarte und aktuelle Bewertungen können unter www.badegewaesser.nrw.de eingesehen werden. Europaweit einheitliche Kriterien zur Überprüfung Seit mehr als 30 Jahren wird die Qualität der Badegewässer in ganz Europa nach einer einheitlichen Richtlinie geprüft. 2006 wurde die Richtlinie komplett überarbeitet und an den Stand der Wissenschaft und der praktischen Erfahrungen angepasst . Mit der EU-Badegewässer-Richtlinie (2006/7/EG) hat die Europäische Union einen flächendeckenden Schutz für das Baden in den Binnen- und Küstengewässern eingeführt. Die Qualität eines Badegewässers wird anhand von Messwerten aus den zurückliegenden vier Jahren beurteilt. Zusätzlich nehmen die Gesundheitsämter während der Badesaison mindestens alle vier Wochen Wasserproben zur Analyse. Geprüft wird das Auftreten der Darmbakterien "Intestinale Enterokokken" und "Escherichia coli", die – als natürliche Darmbewohner von Mensch und Tier – durch Ausscheidungen in das Badegewässer gelangen und bei erhöhten Konzentrationen zu Krankheiten wie Übelkeit oder Durchfall führen können. Wenn eine erhöhte Konzentration dieser Keime vorliegt, wird zum Schutz der Badegäste ein zeitweiliges Badeverbot erlassen. Eine Liste der Badegewässer finden Sie hier: https://db.badegewaesser.nrw.de/badegewaesser-nrw/ Download: Pressemitteilung
Das Projekt "Trichinose bei Mensch und Tier" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin, Institut für Fleischhygiene und -technologie durchgeführt. Flaechendeckende Erhebung zum Vorkommen der Trichinose bei Mensch und Tier in der Bundesrepublik. a) Untersuchung von Muskelproben. b) Klaerung von epidemiologischen Zusammenhaengen an Hand von statistischen Unterlagen.
Das Projekt "Züchtung eines Prionenfreien Rinds (LMU 22)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt. BSE-Forschung im Rahmen des Forschungsverbundes Forprion. Im Zusammenhang mit dem Auftreten der ersten BSE-Fälle in Bayern wurden von der Bayerischen Staatsregierung Ende 2000 zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Prionenkrankheiten beschlossen. Dazu wurde Anfang 2001 der Bayerische Forschungsverbund Prionen (FORPRION) gegründet. (Siehe auch www.abayfor.de/forprion) Ziel von FORPRION ist die Erforschung der Grundlagen der Prionenkrankheiten und anwendungsorientierter Fragestellungen in diesem Bereich. Durch die Ergebnisse sollen Fortschritte in der Pathogenese, Diagnostik, Therapie und dem Verbraucherschutz erzielt werden. Die Laufzeit des Forschungsverbundes wurde auf mindestens 5 Jahre festgelegt. Am Beispiel BSE wird deutlich, wie Krankheiten beim Tier auch zur Gefahr für den Menschen werden können. Nach wie vor sind im Bereich der Prionenforschung viele Fragen ungeklärt und werden auf internationaler Ebene diskutiert. Risikovorsorge und Forschung müssen daher weiterhin konsequent und im engen Zusammenwirken aller Fachdisziplinen betrieben werden. Generierung von PrPC defizienten Rindern ( Prnp 0/0 Rinder ). Klärung der Rolle des Prionproteins im Stoffwechsel von Rindern, Grundlage für Züchtung resistenter Rinderrassen. Um die Rolle des PrPC bei Rindern zu klären, wird versucht Rinder zu erzeugen, denen dieses Protein fehlt. Dies geschieht durch gezielte Inaktivierung des entsprechenden Gens in fetalen Fibroblasten, die dann als Spenderzellen für den nukleären Transfer zur Erzeugung von geklonten Rindern, denen PrPC fehlt, dienen. Durch eine umfassende Überwachung dieser Rinder auf klinische Abnormalitäten soll die physiologische Funktion von PrPC beim Rind geklärt werden.
Die vom Berliner Senat bereits im vorigen Jahr beschlossene Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Berlin (Katzenschutzverordnung Berlin – KatSchutzV, vgl. Pressemitteilung vom 19.05.2021 ) tritt am 8. Juni 2022 in Kraft (mit Wirkung zum 9. Juni). Ziel ist ein verbesserter Tierschutz für freilebende Katzen. In Berlin gibt es eine hohe Zahl freilebender, fortpflanzungsfähiger Katzen, die teils in Kolonien zusammenleben. Diese Tiere – sogenannte Streuner – sind durch Nahrungsknappheit, Revierkämpfe, Krankheiten und Verletzungen erheblichen Leiden ausgesetzt, was mit den Zielen des Tierschutzes nicht in Einklang zu bringen ist. Daher soll die neue Katzenschutzverordnung dazu beitragen, die Anzahl freilebender, fortpflanzungsfähiger Katzen durch die Eindämmung ihrer unkontrollierten Vermehrung deutlich zu reduzieren und auf diese Weise ihren Leidensdruck insgesamt zu mindern. Markus Kamrad, der für Tierschutz zuständige Staatssekretär für Verbraucherschutz: „Die Katzenschutzverordnung ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz in Berlin. Viele Menschen, die sich dem Wohl der Tiere verpflichtet fühlen, haben sich dafür eingesetzt.“ Die neue Verordnung hat auch Folgen für sogenannte Hauskatzen, die in Obhut von Menschen leben: Weil fortpflanzungsfähige Hauskatzen mit freiem Auslauf in erheblichem Maß zur Erhöhung der Population freilebender Katzen beitragen, sieht die Verordnung vor, dass Berliner Tierhalter*innen ihren fortpflanzungsfähigen Katzen im gesamten Stadtgebiet keinen unkontrollierten, freien Auslauf mehr gewähren dürfen. Nur noch kastrierte und durch einen Chip (Transponder) gekennzeichnete Tiere dürfen künftig freien Auslauf erhalten – und sie müssen zudem bei einer anerkannten Registerstelle (Tasso, Findefix, IFTA) registriert werden: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz stellt auf ihrer Internetseite eine Linkliste der anerkannten Registerstellen sowie weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Verfügung (Link: siehe unten). Ähnliche Katzenschutzverordnungen gibt es bereits in anderen Bundesländern (etwa in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen). Der Bundesgesetzgeber hat im Tierschutzgesetz die Landesregierungen ermächtigt, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen durch Rechtsverordnungen zu beschränken oder zu verbieten. Die Kennzeichnung und Registrierung dient dabei dem Vollzug der Verordnung: Nur so ist beispielsweise feststellbar, ob eine Katze bereits kastriert wurde beziehungsweise wer die Halterin oder der Halter ist. Auch die Rückführung einer aufgefundenen entlaufenen Katze wird auf diese Weise erleichtert. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 9. Juni 2022. Hauskatzenbesitzerinnen und -besitzer sind daher aufgerufen, sofern sie fortpflanzungsfähige Tiere mit freiem Auslauf halten, ihre Katzen kastrieren, chippen und registrieren zu lassen, um den Tierschutz für freilebende Katzen zu stärken. Wer seine Katze nur in Wohnung oder Haus hält bzw. nur einen kontrollierten Auslauf (etwa an der Leine oder in einem umzäunten Bereich) zulässt, braucht nichts weiter zu unternehmen. Wer seine noch nicht registrierte Katze vermisst, kann sich an das Fundbüro für verlorengegangene Haustiere, die Tiersammelstelle Berlin, wenden: unter 030/76 888-200 oder -201 bzw. unter tiersammelstelle@tierschutz-berlin.de . Die zuständigen Bezirksbehörden dürfen laut Verordnung zwar ein aufgefundenes, nicht registriertes Tier auf Kosten des Halters oder der Halterin kastrieren lassen, aber erst nach fünf Tagen und nach einer Abfrage bei der Tiersammelstelle.
Das Projekt "Teil 1: Verbreitung von Zecken in gesamt Baden-Württemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Zoologisches Institut, Abteilung für Ökologie und Parasitologie durchgeführt. Zecken und von Zecken übertragene Krankheiten sind von großer Bedeutung für die Gesundheit von Mensch und Tier. Über die Faktoren, die ihre Verbreitung und Dynamik beeinflussen, ist allerdings nur wenig bekannt. In diesem Projekt werden Spezialisten aus verschiedenen Fachbereichen zusammen-arbeiten, um den Einfluss von Wetter, (Mikro)Klima, Habitat, Landnutzung, menschlichen Eingriffen und die Populationsdynamik den Wirtstieren auf die Verbreitung und Dynamik von Zecken und den von ihnen übertragenen Krankheitserregern in Baden-Württemberg zu bestimmen. Das Projekt ist in vier Module unterteilt. Im ersten Modul konzentrieren wir uns auf die Verbreitung von Zecken in gesamt Baden-Württemberg, im zweiten Modul untersuchen wir im Detail, inwiefern Mikroklima, Habitat und Wirtstiere die Populationsdynamik von Zecken beeinflussen. Zecken, die im ersten und zweiten Modul gesammelt werden, werden im dritten Modul auf zeckenübertragene Pathogene und ihre Dynamik untersucht. Das vierte Modul beinhaltet eine übergreifende Analyse aller Daten, um die relative Bedeutung der untersuchten Faktoren zu bestimmen und um damit ein Risikomodel zu erstellen, das die Bedeutung von Klimaveränderungen für zeckenübertragene Krankheiten in Baden-Württemberg mit einbezieht.
Das Projekt "Krankheiten der Wildtiere und ihre Bedeutung fuer Mensch und Haustier" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Institut für Wildbiologie und Jagdkunde durchgeführt.
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Weitere | 213 |