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Abgasreinigung bei Schweinemastanlagen - ein Beitrag zur Senkung von Schadstoffemissionen aus der Landwirtschaft

Die aus der Emission von Schadstoffen aus Schweineställen resultierende Umweltbelastung ist vor allem auf Geruch, Staub, Methan, Kohlendioxid, Ammoniak, Schwefelwasserstoff und über 100 weitere Spurengase zurückzuführen. Zur Minderung dieser Emissionen dient eine Abgasreinigungsanlage, die modular aus einer chemischen Wäsche und einer Biofiltration im Pilotanlagen-Maßstab zusammengesetzt ist. In dem beantragten Projekt werden durch experimentelle und theoretische Untersuchungen die Erlangung von Kenntnissen über grundlegende Zusammenhänge dabei und die weiterführende Minimierung der Schad- und Geruchsstoffkonzentrationen im Abgas angestrebt. Die experimentellen Untersuchungen zur genaueren Charakterisierung des Anlagenverhaltens und der ablaufenden Prozesse gliedern sich in zwei Schwerpunktbereiche: Der erste umfasst die Prozesse im chemischen Wäscher, insbesondere Staubeintrag, -beschaffenheit, -Abscheidegrad und Adsorptionsvermögen des Staubes - dabei steht der Zusammenhang zwischen Staubeintrag und Geruchsminderungsgrad im Mittelpunkt - sowie die Parameterbestimmung für eine Modellierung und Simulation. Der zweite Schwerpunkt liegt auf dem Bereich Langzeitmonitoring der Abgasreinigungsanlage - insbesondere hinsichtlich der Wirkungsgradabhängigkeiten und der Einflussgrößen auf die Verfahrensstabilität. Die Modellierung und Simulation der gesamten Reinigungsanlage durch Adaption verfahrensspezifischer Zusammenhänge soll Vorhersagen für verschiedene apparative Ausgangssituationen und verfahrenstechnische Einstellungen liefern.

Kastenstandshaltung von Sauen

Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Abschaffung der Kastenstandshaltung, Auswirkungen auf Zucht- und Mastbetriebe, Unterstützungs- und Förderprogramme; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Immissionschutzrechtliche Änderungsgenehmigung der Sontheimer Agrar GbR, 89604 Allmendingen, zur Anpassung der bestehenden Schweinemastanlage an die gesetzlichen Anforderungen

Durch die geplante Änderung soll der bestehende Betrieb den gesetzlichen Anforderungen an die Produktion von Schweinen, insbesondere der Tierschutznutztierhaltungsverordnung angepasst werden. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen den Umbau der bestehenden Mastschweineställe mit Reduzierung der Tierplatzzahl von 2992 Tieren auf 2820 Tiere, die Neuerrichtung von Ställen für abferkelnde Sauen für 86 Tierplätze und für die Zuchtläuferaufzucht 129 Tierplätze. Die Tierplatzzahl der Gesamtanlage wird dadurch im Vergleich zum bisher genehmigten Bestand reduziert.

4. Änderung des planfestgestellten Plans für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde – Landkreis Cloppenburg – Merzen / Neuenkirchen, Planfeststellungsabschnitt 4: Umspannwerk Cappeln_West bis zur Landkreis-grenze Cloppenburg / Osnabrück

Die planfestgestellte ca. 400 m lange temporäre Zuwegung zur südlichen Seilzugfläche an Mast 46 ist von Süden abgehend von der Straße am Esch geplant. Die Planänderung erfasst stattdessen eine Zufahrt von Norden aus. Hierfür soll die bereits vorhandene Zuwegung zur nördlichen Seilzugfläche sowie zum Mastplatz genutzt und durch eine neue temporäre Zuwegung zwischen Mastplatz und südlicher Seilzugfläche ergänzt werden. Eine Errichtung einer temporären rund 10 m langen Grabenverrohrung ist für den Trentlager Kanal erforderlich.

G30/025/2009 - Erweitung des Schweinemastbetriebes von Kay Schmütz in 24326 Stocksee

Herr Kay Schmütz, Wiesengrund 5, 23824 Damsdorf, hat mit Datum vom 9. Mai 2011, zuletzt ergänzt am 27. März 2026, beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (seit dem 1. Januar 2023 lautet die Bezeichnung Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein – LfU), Abteilung Immissionsschutz, Regionaldezernat Südost, eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84), beantragt. Gegenstand des Änderungsgenehmigungsantrags ist im Wesentlichen die Erweiterung des vorhandenen Schweinemastbetriebes von derzeit 3.920 Mastschweinplätzen auf 6.944 Mastschweinplätze durch den Neubau von zwei neuen Stallgebäuden. Die Bestandsställe sowie die beiden neuen Stallgebäude sollen mit Abluftreinigungsanlagen ausgestattet werden. Zusätzlich ist die Erweiterung der Güllelagerung durch den Bau von zwei Güllehochbehältern mit Zeltdach geplant, um das Güllelagervolumen von 5.640 m³ auf 10.544 m³ zu erhöhen. Das Vorhaben soll auf folgendem Grundstück realisiert werden:24326 Stocksee, Cremberg, Gemarkung Stocksee, Flur 3, Flurstücke 166 und 167. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist schnellstmöglich geplant.

Anlage zum Halten von Schweinen mit 20.160 Tierplätzen und zur Aufzucht von Ferkeln mit 7.962 Tierplätzen, Jessen OT Gerbisbach (Schweinemast Gerbisbach GmbH & Co. KG)

Die Vorhabenträgerin betreibt auf dem Gelände einer ehemaligen Jungrinderanlage eine Schweinemastanlage mit Biogasanlage am Standort Gerbisbach. Ursprünglich wurde der Anlagenkomplex auf Basis des gerichtlich angefochtenen Bescheids vom 10.08.2009 für eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. diversen Freistellungsbescheiden für Anzeigen nach § 15 BImSchG, zuletzt vom 28.03.2023, umgebaut. Zudem wurde für die Biogasanlage als Nebenanlage zur Schweinemastanlage am 22.08.2023 ein Änderungsbescheid erteilt.

Sauwohl Immo GmbH – Umnutzung der Schweinezucht und -mastanlage in eine Hähnchenmastanlage am Standort Braunsbedra OT Großkayna

Zwischen den Gemeindeteilen Großkayna und Roßbach der Stadt Braunsbedra befindet sich die Schweinezucht- und –mastanlage der ehemaligen SAZA GmbH Großkayna. Diese wurde zuletzt mit Bescheid Nr. 56-44008/95/60 vom 20.12.1996 wesentlich geändert und verfügt über folgende Kapazitäten gemäß 4. BImSchV: Schweinemastanlage mit 2 200 Jungsauen- und 26 000 Mastplätzen (Nr. 7.1.7.1GE); Sauenzucht mit 5 528 Sauen- und 48 Eberplätzen (Nr. 7.1.8.1GE); Ferkelaufzucht mit 25 200 Ferkelplätzen (Nr. 7.1.9.1G); Anlage zur Lagerung von Gülle bzw. Gärrest in 8 Becken mit insgesamt 85 056 m³ Lagerkapazität (Nr. 9.36V).Derzeit befinden sich keine Tiere in der Stallanlage. Die Anlage zur Lagerung von Gülle und Gärrest wird weiterhin betrieben. Hier werden die Gärreste der benachbarten Biogasanlage der GLL Geiseltal GmbH & Co. KG gelagert. Die Schweinezucht- und Mastanlage soll in eine Hähnchenmastanlage umgenutzt werden. Nach den Prinzipien der Haltungsform 3 (siehe auch haltungsform.de) sollen: in der Variante 1 bis zu 870 000 Tiere mit dem Einsatz von Minderungstechniken für Geruch in Höhe von 35% und für Ammoniak in Höhe von 55% oder in der Variante 2 bis zu 600 000 Tiere mit dem Einsatz von Minderungstechniken für Ammoniak in Höhe von 40% gehalten werden. Mit mehr als 40 000 Mastgeflügelplätzen ist die Anlage nach Nummer 7.1.3.1GE des Anhang 1 der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.

Neubau Masthähnchenställe mit je 52.500 Tierplätzen

Antrag gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Änderung der Hähnchenmastanlage durch den Neubau von zwei Hähnchenmastställen mit jeweils 52.500 Masthähnchen und Abluftreinigungsan-lagen, 4 Futtersilos á 40 m³, einer Kotlagerhalle mit Vorräumen, ein Schmutzwasserbehälter mit Hochsilodach, Ausstattung der vorhandenen Hähnchenmastställe mit neuen Abluftreinigungsanlagen und Reduktion der Tierzahlen in den vorhandenen Ställen auf 84.000 Hähnchenmastplätze.

Detert Schweinemast GbR

Die Detert Schweinemast GbR, stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag auf Änderung der Stallanlage und der zugehörigen Gülle-lagerung nach § 16 BlmSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Mastschweinen am Standort im Landkreis Hildburghausen, 98631 Römhild, Hildburghäuser Straße 61, Gemarkung Römhild. Das geplante Vorhaben betrifft insbesondere die Erhöhung der Güllelagerkapazität von 2.800 m³ auf 6.534m³ sowie weitere Änderungen zur Verbesserung des Anlagenbetriebs im Bereich der Tierhaltung und umfasst folgende Maßnahmen: - Abriss 9 vorhandener Güllelagerbehälter mit Pumpenhaus, 10 stillgelegter Hochsilos und eines Futtermittelsilos sowie Stilllegung einer Güllevorgrube, - Errichtung eines neuen Güllelagerbehälters mit Zeltdach einschließlich Gülleschieberraum und Entnahmeplatte, - Errichtung von 7 Futtermittelsilos und Änderung der Tierverladung, - Rückbau zweier stillgelegter Heizöltanks, - Umnutzung der Klärgrube und der Silagesickersaftgrube zu Wasserzisternen und Errichtung einer abflusslosen Abwassersammelgrube, - Umnutzung mehrerer Nebengebäude zu Abstell-, Lager- und Werkstattbereichen, zum Sozialbereich bzw. zum Futterhaus, - Änderung der genehmigen Stallentlüftung von kombinierter Unterflur-/ Oberflur-Zentral-absaugung in Oberflur-Zentralabsaugung, damit Erhöhung des Güllestauraumes im Maststall, - Änderung der Abluftableitung nach der Abluftreinigungsanlage von Monoschacht in 10 Stück Abluftkamine.

Wesentliche Änderung einer Schweinemastanlage in der Gemeinde 25821 Dörpum (Kreis Nordfriesland) G40/2025/139

Der Vorhabenträger plant die Errichtung eines überdachten Auslaufes an einer Schweinemastanlage

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