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Ausstellung 'Gen-Welten, Prometheus im Labor?'

Das Projekt "Ausstellung 'Gen-Welten, Prometheus im Labor?'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH durchgeführt. Die Ausstellung 'Gen-Welten. Prometheus im Labor?' wird in der Kunst- und Ausstellungshalle vom 27.03.1998 bis 10.01.1999 auf 1.600 m2 gezeigt. Der Antrag auf Fehlbedarfsfinanzierung betrifft die eigens fuer die Ausstellung erarbeiteten und anzufertigenden naturwissenschaftlichen 19 Exponate aus fuenf Themenbereichen. I Nx der Mensch erschien zwei Sekunden vor Mitternacht; 3,5 Milliarden Jahre Leben; Anfaenge des Lebens; Der moderne Mensch. II Crick/Watson-Modell; Genome im Vergleich; Dimensionen des Genoms; DNA und Zelle; Worin die DNA verwickelt ist; Was ist ein Gen? III Laborsicherheit; Haustiere der Genetik; Das Genlabor; Das Humangenomprojekt a+b; IV Multifaktorielle Krankheiten (Darm- und Brustkrebs); Monogene Krankheiten (Chores Huntington); Vom Kinderwunsch zum Wunsch- und Wunderkind. V Freisetzungsversuche weltweit; Genbank; Die Welt als Ressource; Transgene Tiere.

Virtual Reality in der Versuchstierkunde an der RWTH Aachen

Das Projekt "Virtual Reality in der Versuchstierkunde an der RWTH Aachen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Universitätsklinikum Aachen, Institut für Versuchstierkunde sowie Zentrallaboratorium für Versuchstiere durchgeführt. Neben der Vermittlung des 3R Prinzips in der versuchstierkundlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung soll durch deren Anwendung die Anzahl für die Ausbildung verwendeter Tiere reduziert bzw. sogar ganz ersetzt werden. Dies kann durch eine zielgerichtete versuchsspezifische praktische Ausbildung unter Verwendung von Virtual Reality (VR)-Lehr-/Lerneinheiten erreicht werden. Zum einen können sie dazu genutzt werden, dass Tiere für die Demonstration durch die Tutoren ersetzt werden. Zum anderen kann eine angepasste bedarfsgerechte und versuchsspezifische Ausbildung die Tierzahl für die praktische Ausbildung weiter reduzieren. Das hier beantragte Projekt setzt sich daher zum Ziel möglichst umfassend, alle relevanten, versuchstierkundlichen Methoden als VR-Einheiten zu erstellen. Diese sollen in versuchstierkundlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungskursen zur Vorbereitung bzw. als Ersatz für die Übung am Tier über Open Educational Ressource (OER) Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es das Lehr-/Lernkonzept in FELASA akkreditierte Kurse zu implementieren und so seine versuchsspezifische Ausbildung zu ermöglichen.

D 4.1: Livestock parasites and parasitic zoonoses in smallholder farming systems of Northern Vietnam

Das Projekt "D 4.1: Livestock parasites and parasitic zoonoses in smallholder farming systems of Northern Vietnam" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Zoologie, Fachgebiet Parasitologie durchgeführt. 80Prozent of the Vietnamese population inhabits rural areas, which are dominated by agriculture. After rice production, animal husbandry is the 2nd most important agricultural activity. In the mountainous area of northwestern Vietnam, livestock production is mainly done in smallholder farms, with each farmer keeping small numbers of a variety of species including pigs, cattle, buffaloes, goats and poultry. Within this area dominated by economic constraints, smallholder farming differs according to the distance to towns where market outlets exist. While farmers in valleys (near roads or towns) use e.g. pig production for income generation, the more remote mountain slopes are dominated by subsistence farming. In adaptation to this, different husbandry practices exist, and different animal species / breeds are raised. Generally, pigs are the most important animal species both as a meat source and for sale. While local pig genotypes are gradually being replaced by high yielding exotic breeds in large areas of Vietnam, this development is only slowly reaching the more remote areas of the northwest. Presently, aspects of resource utilization with regard to different animal breeds are under investigation (cf. sub-project D2.2 (Livestock effiency)). However, the impact of this development on aspects of veterinary and public health importance have not been addressed so far, although the transmission of economically important livestock pathogens and zoonotic diseases are intricately linked to husbandry practices and animal genotypes. Several species of livestock parasites not only have economic importance due to their impact on the quality and quantity of animal products, but are causative agents for human disease. Due to the complex life cycles of most parasites - which involve different host species and obligatory host changes - the locally prevailing conditions of animal husbandry, slaughtering facilities and marketing practises have a drastic influence on the transmission intensity. Many parasitic diseases can be effectively controlled by improved slaughtering practises (meat inspection) and information on preventive behaviour to farmers and distributors. However, small scale farming usually favours disease transmission due to uncontrolled home slaughter with unsafe offal disposal and generally unhygienic conditions. Therefore, any changes in animal production systems and the introduction of new animal genotypes is likely to have an impact on parasite transmission and public health, which has to be taken into account when evaluating the local acceptance and sustainability of such systems. In a first phase of this project, prevalence surveys of various parasite species in livestock (pigs, cattle, buffaloes, goats) will be carried out in an area of Son La Province, which includes different types of animal husbandry. (abridged text)

Virtual Reality im Haus für Experimentelle Therapie UKB Bonn

Das Projekt "Virtual Reality im Haus für Experimentelle Therapie UKB Bonn" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Universitätsklinikum Bonn, Haus für Experimentelle Therapie durchgeführt. Neben der Vermittlung des 3R Prinzips in der versuchstierkundlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung soll durch deren Anwendung die Anzahl für die Ausbildung verwendeter Tiere reduziert bzw. sogar ganz ersetzt werden. Dies kann durch eine zielgerichtete versuchsspezifische praktische Ausbildung unter Verwendung von Virtual Reality (VR)-Lehr-/Lerneinheiten erreicht werden. Zum einen können sie dazu genutzt werden, dass Tiere für die Demonstration durch die Tutoren ersetzt werden. Zum anderen kann eine angepasste bedarfsgerechte und versuchsspezifische Ausbildung die Tierzahl für die praktische Ausbildung weiter reduzieren. Das hier beantragte Projekt setzt sich daher zum Ziel möglichst umfassend, alle relevanten, versuchstierkundlichen Methoden als VR-Einheiten zu erstellen. Diese sollen in versuchstierkundlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungskursen zur Vorbereitung bzw. als Ersatz für die Übung am Tier über Open Educational Ressource (OER) Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es das Lehr-/Lernkonzept in FELASA akkreditierte Kurse zu implementieren und so seine versuchsspezifische Ausbildung zu ermöglichen.

Umweltrahmenplan fuer die Stadt Bad Rappenau

Das Projekt "Umweltrahmenplan fuer die Stadt Bad Rappenau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kommunalentwicklung Baden-Württemberg - Kommunale Planungs-, Entwicklungs- und Sanierungsgesellschaft durchgeführt. Kommunale Umweltarbeit reicht in nahezu alle Aufgabenbereiche der Staedte und Gemeinden hinein. Dort, wo sie auf die Umweltschutzaufgaben im engeren Sinne wie Landschaftsplannung, Arten- und Biotopschutz oder Abwasserreinigung begrenzt wird, muss sie einen Teil ihrer moeglichen Wirkungen verfehlen, weil wesentliche Randbedingungen in anderen Bereichen gesetzt werden, so zB Verkehrsplanung, staedtebauliche Sanierung, Energiekonzept oder kommunale Wirtschaftsfoerderung. Die Folge sind Zielkonflikte oder Vollzugskonflikte der Umweltarbeit. Es kommt also nun darauf an, die Verbindung zwischen umweltbezogenen Zielen und verwaltungsbezogenem Handeln systematisch herzustellen. Ein Mittel hierzu ist der Umweltrahmenplan. Er soll wie der staedtebauliche Rahmenplan ein Selbstbindungsplan der Staedte und Gemeinden sein und umweltbezogenen Vorgaben fuer die Fachplanung von der Bauleitplanung bis zum Energiekonzept festlegen. Planung erfordert zu Beginn eine Zielsetzung. Da Umweltschutz eine komplexe Aufgabe ist, ist es mit der Auflistung von Einzelzielen nicht getan, denn Ziele koennen sich ergaenzen oder gegenseitig ausschliessen. Es wurde aus diesem Grunde von den Autoren beispielhaft fuer Bad Rappenau ein umfangreiches Zielsystem entwickelt, das solche Zusammenhaenge abbildet. Das Zielsystem laesst sich im Sinne einer Hierarchie nach Ober-, Mittel- und Unterzielen oder auch nach Zielstrukturen aufgliedern und auffaechern. Auf der mittleren Zielebene wurden Programmziele entwickelt, die sich auf verschiedene Elemente der Umweltbereiche Luft, Klima, Boden, Landschaft, Ressourcen, Pflanzen, Tiere, Mensch und verschiedene Kategorien von Einwirkungen beziehen.

Virtual Reality in der Versuchstierkunde

Das Projekt "Virtual Reality in der Versuchstierkunde" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Universitätsklinikum Aachen, Institut für Versuchstierkunde sowie Zentrallaboratorium für Versuchstiere durchgeführt. Neben der Vermittlung des 3R Prinzips in der versuchstierkundlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung soll durch deren Anwendung die Anzahl für die Ausbildung verwendeter Tiere reduziert bzw. sogar ganz ersetzt werden. Dies kann durch eine zielgerichtete versuchsspezifische praktische Ausbildung unter Verwendung von Virtual Reality (VR)-Lehr-/Lerneinheiten erreicht werden. Zum einen können sie dazu genutzt werden, dass Tiere für die Demonstration durch die Tutoren ersetzt werden. Zum anderen kann eine angepasste bedarfsgerechte und versuchsspezifische Ausbildung die Tierzahl für die praktische Ausbildung weiter reduzieren. Das hier beantragte Projekt setzt sich daher zum Ziel möglichst umfassend, alle relevanten, versuchstierkundlichen Methoden als VR-Einheiten zu erstellen. Diese sollen in versuchstierkundlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungskursen zur Vorbereitung bzw. als Ersatz für die Übung am Tier über Open Educational Ressource (OER) Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es das Lehr-/Lernkonzept in FELASA akkreditierte Kurse zu implementieren und so seine versuchsspezifische Ausbildung zu ermöglichen.

Antrag auf Genehmigung gemäß §§ 6 und 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der genehmigten Windenergieanlagen (WEA 2, WEA 3 und WEA 6) der WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG (33100 Paderborn) im Windpark Rennweg - Arnsberger Wald (59581 Warstein), Hauptaktenzeichen: 20230718

Der Antragsteller WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG (33100 Paderborn) beantragt mit Datum vom 17.10.2023 die (wesentliche) Änderung nach § 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Anlagenstandorte WEA 2, 3, und 6 im Windpark Rennweg, Stadtgebiet Warstein, vor Errichtung den genehmigten Windenergieanlagentyp Siemens SWT DD 142 auf den Windenergieanlagentyp Enercon E-175 EP5 zu wechseln. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Anlage, die unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart „V“ des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 einzustufen ist. Eine Windfarm von mehr als 6 Windenergieanlagen ist unter der Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 genannten Vorhaben mit einem „A“ (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) gekennzeichnet. Da im Rahmen des Neugenehmigungsverfahrens für die genannten Anlagenstandorte WEA 2, 3, und 6 eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, ist nach § 9 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wird, aufgrund der Überschneidung der Einwirkungsbereiche und des funktionalen Zusammenhangs der Anlagenstandorte, identisch wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, für den gesamten Windpark (11 WEA-Standorte) durchgeführt. Anzumerken ist, dass die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls als sog. Deltaprüfung durchgeführt wird, d. h. es werden nur die Anforderungen geprüft, soweit durch die Änderung des Anlagentyps im Verhältnis zur genehmigten Anlage nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG erheblich sein können. Die Deltaprüfung wurde schutzgutbezogen bzw. nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG durchgeführt und berücksichtigt die genehmigten Anlagenstandorte und Anlagendimensionierung als sog. „Vorbelastung“. Augenmerk wird hierbei auf die positiven und negativen Umweltauswirkungen des Anlagentyps Enercon E175 EP5 im Verhältnis zur genehmigten Anlage Siemens SWT DD 142 gelegt, sodass z. B. anlagenbedingt die um 16,5 m größere Rotorblattlänge oder der veränderte Schallleistungspegel in der Deltaprüfung betrachtet wird. Die bisher genehmigten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie z. B. Abschaltzeiten, Bauzeitenregelung, Fachbaubegleitung, werden in der Bewertung erheblicher negativer Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die Bewertung wurde anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener und fachbehördlicher Ermittlungen (Untere Naturschutzbehörde) und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgenommen, um die überschlägige Vorausschau und die Prüfinhalte (Deltaprüfung) erheblicher negativer Umweltauswirkungen abzuschätzen. Im Ergebnis erhöht sich durch den Herstellerwechsel anlagenbedingt die Rotorblattlänge um 16,5 m. Die Gesamthöhe verändert sich im Vergleich (Delta) zur genehmigten Anlage nur geringfügig um 13,5 m. Die Abstände zu den nächstgelegenen Wohnhäusern betragen rund 1.000 m. Das nächstgelegene Natura2000-Gebiet DE-4515-302 „Heveoberlauf“ verläuft zwar zum Teil innerhalb des Untersuchungsraumes im Umkreis von >600 m um die geplante Windfarm, wird jedoch durch das Vorhaben nicht beansprucht. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope oder Wasserschutzgebiete (Heilquellen, Überschwemmungsgebiete) sind im Untersuchungsgebiet nicht betroffen. Durch das überragende öffentliche Interesse sind Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten nach § 26 BNatSchG befreit. Es ist keine Betroffenheit von denkmalrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen erkennbar, sodass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Anlagenstandorte befinden sich auf Nadelwald / Fichten-Kalamitätsflächen, sodass keine ökologisch hochwertigen Biotope betroffen sind. Die temporären Flächen werden nach der Errichtung wieder rekultiviert und der natürlichen Sukzession überlassen. Der permanente Flächenverbrauch ändert sich in der summarischen Betrachtung im Vergleich zu den genehmigten Anlagen nur geringfügig und wird als irrelevant eingestuft. Die Anlagenstandorte der Windfarm Rennweg befinden sich auf LEP-Ebene innerhalb einer Kernpotentialfläche der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW. Die baubedingten Auswirkungen für die Ressourcen „Boden und Wasser sowie Tiere und Pflanzen“ werden zusätzlich durch eine Fachbaubegleitung überwacht. Die betriebsbedingten Auswirkungen ändern sich durch den größeren Rotordurchmesser nur geringfügig. Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten „Schwarzstorch und Wespenbussard“) haben weiterhin Bestand. Die Abstände zu den Funktionsräumen WEA-empfindlicher Arten ändert sich im Vergleich zu den genehmigten Anlagenstandorten nicht. Umweltverschmutzungen und erhebliche Belästigungen werden nach dem Stand der Technik und Fortschreibung des Standes der Technik umgesetzt (Betreiberpflicht). Im Vergleich zur genehmigten Anlage ergeben sich hier keine Änderungen. Standort- oder Risikofaktoren ändern sich im Vergleich zur genehmigten Anlage nicht. Im Vergleich zu den genehmigten Windenergieanlagen gibt es keine offensichtlichen Anhaltspunkte, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten, Fachbaubegleitung) erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu besorgen sind. In der überschlägigen Betrachtung ergeben sich somit keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen. Das beantragte Vorhaben bedarf daher keiner nochmaligen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG.

Antrag auf Genehmigung gemäß §§ 6 und 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der genehmigten Windenergieanlagen (WEA 4, WEA 8, WEA 9, WEA 11 bis WEA 15) der Projekt Windpark Rennweg GmbH (59581 Warstein) im Windpark Rennweg - Arnsberger Wald (59581 Warstein), Hauptaktenzeichen: 20230721

Der Antragsteller Projekt Windpark Rennweg GmbH (59581 Warstein) beantragt mit Datum vom 17.10.2023 die (wesentliche) Änderung nach § 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Anlagenstandorte WEA 4, WEA 8, WEA 9, WEA 11 bis WEA 15 im Windpark Rennweg, Stadtgebiet Warstein, vor Errichtung den genehmigten Windenergieanlagentyp Siemens SWT DD 142 auf den Windenergieanlagentyp Enercon E-175 EP5 zu wechseln. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Anlage, die unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart „V“ des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 einzustufen ist. Eine Windfarm von mehr als 6 Windenergieanlagen ist unter der Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 genannten Vorhaben mit einem „A“ (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) gekennzeichnet. Da im Rahmen des Neugenehmigungsverfahrens für die genannten Anlagenstandorte WEA 4, 8, 9, 11 bis 15 eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, ist nach § 9 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wird, aufgrund der Überschneidung der Einwirkungsbereiche und des funktionalen Zusammenhangs der Anlagenstandorte, identisch wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, für den gesamten Windpark (11 WEA-Standorte) durchgeführt. Anzumerken ist, dass die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls als sog. Deltaprüfung durchgeführt wird, d. h. es werden nur die Anforderungen geprüft, soweit durch die Änderung des Anlagentyps im Verhältnis zur genehmigten Anlage nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG erheblich sein können. Die Deltaprüfung wurde schutzgutbezogen bzw. nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG durchgeführt und berücksichtigt die genehmigten Anlagenstandorte und Anlagendimensionierung als sog. „Vorbelastung“. Augenmerk wird hierbei auf die positiven und negativen Umweltauswirkungen des Anlagentyps Enercon E175 EP5 im Verhältnis zur genehmigten Anlage Siemens SWT DD 142 gelegt, sodass z. B. anlagenbedingt die um 16,5 m größere Rotorblattlänge oder der veränderte Schallleistungspegel in der Deltaprüfung betrachtet wird. Die bisher genehmigten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie z. B. Abschaltzeiten, Bauzeitenregelung, Fachbaubegleitung, werden in der Bewertung erheblicher negativer Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die Bewertung wurde anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener und fachbehördlicher Ermittlungen (Untere Naturschutzbehörde) und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgenommen, um die überschlägige Vorausschau und die Prüfinhalte (Deltaprüfung) erheblicher negativer Umweltauswirkungen abzuschätzen. Im Ergebnis erhöht sich durch den Herstellerwechsel anlagenbedingt die Rotorblattlänge um 16,5 m. Die Gesamthöhe verändert sich im Vergleich (Delta) zur genehmigten Anlage nur geringfügig um 13,5 m. Die Abstände zu den nächstgelegenen Wohnhäusern betragen rund 1.000 m. Das nächstgelegene Natura2000-Gebiet DE-4515-302 „Heveoberlauf“ verläuft zwar zum Teil innerhalb des Untersuchungsraumes im Umkreis von >600 m um die geplante Windfarm, wird jedoch durch das Vorhaben nicht beansprucht. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope oder Wasserschutzgebiete (Heilquellen, Überschwemmungsgebiete) sind im Untersuchungsgebiet nicht betroffen. Durch das überragende öffentliche Interesse sind Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten nach § 26 BNatSchG befreit. Es ist keine Betroffenheit von denkmalrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen erkennbar, sodass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Anlagenstandorte befinden sich auf Nadelwald / Fichten-Kalamitätsflächen, sodass keine ökologisch hochwertigen Biotope betroffen sind. Die temporären Flächen werden nach der Errichtung wieder rekultiviert und der natürlichen Sukzession überlassen. Der permanente Flächenverbrauch ändert sich in der summarischen Betrachtung im Vergleich zu den genehmigten Anlagen nur geringfügig und wird als irrelevant eingestuft. Die Anlagenstandorte der Windfarm Rennweg befinden sich auf LEP-Ebene innerhalb einer Kernpotentialfläche der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW. Die baubedingten Auswirkungen für die Ressourcen „Boden und Wasser sowie Tiere und Pflanzen“ werden zusätzlich durch eine Fachbaubegleitung überwacht. Die betriebsbedingten Auswirkungen ändern sich durch den größeren Rotordurchmesser nur geringfügig. Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten „Schwarzstorch und Wespenbussard“) haben weiterhin Bestand. Die Abstände zu den Funktionsräumen WEA-empfindlicher Arten ändert sich im Vergleich zu den genehmigten Anlagenstandorten nicht. Umweltverschmutzungen und erhebliche Belästigungen werden nach dem Stand der Technik und Fortschreibung des Standes der Technik umgesetzt (Betreiberpflicht). Im Vergleich zur genehmigten Anlage ergeben sich hier keine Änderungen. Standort- oder Risikofaktoren ändern sich im Vergleich zur genehmigten Anlage nicht. Im Vergleich zu den genehmigten Windenergieanlagen gibt es keine offensichtlichen Anhaltspunkte, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten, Fachbaubegleitung) erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu besorgen sind. In der überschlägigen Betrachtung ergeben sich somit keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen. Das beantragte Vorhaben bedarf daher keiner nochmaligen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG.

KMU-innovativ - KMUi-BÖ01: BacPro - Entwicklung einer effizienten Bacillus-Plattform zur Enzymproduktion für industrielle Anwendungszwecke

Das Projekt "KMU-innovativ - KMUi-BÖ01: BacPro - Entwicklung einer effizienten Bacillus-Plattform zur Enzymproduktion für industrielle Anwendungszwecke" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von c-LEcta GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Optimierung einer Expressionsplattform basierend auf Bacillus amyloliquefaciens zur effizienten Herstellung rekombinanter Enzyme. Die Gewinnung von Enzymen, z.B. für die Nahrungsmittel- oder Pharmaindustrie, erfolgt teilweise noch immer durch Isolation aus pflanzlichen oder tierischen Ressourcen, was sehr aufwendig, teuer und abhängig von natürlichen Ressourcen ist. Die rekombinante Expression in spezifischen Produktionswirten, z.B. Bacillus, ermöglicht höhere Ausbeuten und effizientere Herstellungsverfahren unter Schonung natürlicher Ressourcen. Bacillus zeichnet sich durch einfache Handhabung, extrazelluläre Proteinproduktion und Abwesenheit von Endotoxinen aus und ist daher für die Nahrungsmittel- und Pharmaindustrie ideal geeignet. Allerdings sind ausreichend produktive und einfach übertragbare Produktionsplattformen derzeit nicht verfügbar. Durch genetische Optimierung der Bacillus-Stämme beabsichtigt c-LEcta eine Produktivitätserhöhung um 100% sowie die Vermeidung unerwünschter Eigenschaften während des Produktionsprozesses zur Effizienzsteigerung. Zudem soll ein revolutionäres Tool für eine gesteigerte Sekretionsleistung entwickelt werden, das eine einfache Übertragbarkeit auf jedes Zielenzym ermöglicht und bisherige Entwicklungszeiten und -kosten um 40% reduziert. Dadurch kann das Potential von Bacillus als Expressionsorganismus, insbesondere für die Ressourceneffizienz in der Nahrungsmittel- und Pharmaindustrie, besser ausgeschöpft werden.

Erstellung des Gesamtkonzeptes zum Kompetenznetzwerk 'PHÄNOMICS' - Ein systembiologischer Ansatz zur Genotyp-Phänotyp-Abbildung bei den Nutztieren Rind und Schwein

Das Projekt "Erstellung des Gesamtkonzeptes zum Kompetenznetzwerk 'PHÄNOMICS' - Ein systembiologischer Ansatz zur Genotyp-Phänotyp-Abbildung bei den Nutztieren Rind und Schwein" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere durchgeführt. Dieses Kompetenznetz führt exzellente nationale Forschergruppen auf den Gebieten der Erfassung und Generierung phänotypischer Leistungs- und Funktionsmerkmale, der strukturellen und funktionellen Genomanalyse, der genetischen Statistik sowie der Biomathematik/Bioinformatik im Rahmen eines systembiologischen Ansatzes zur Modellierung der Merkmalsausprägung und ihrer tierzüchterischen Nutzung bei den Tierarten Rind und Schwein zusammen. Auf der Grundlage vorhandener und neu zu schaffender Ressourcen (Tiere, DNA, Gewebe) sowie zu entwickelnder komplexer Phäno- und Genotypen-Datenbanken sollen komplementär zu Kandidatengen-basierten Ansätzen integrativ-bioinformatische und systembiologische Ansätze entwickelt werden, bei denen die Wechselwirkungen von Genen und Metaboliten sowie Leistungs- und funktionale Merkmale im Zentrum von Modellbildung und Auswertung stehen. Entwickelte prognostische Biomarker sollen die effektive Vorauswahl von Zuchttieren und die Anpassung von Haltungsbedingungen an spezifische physiologische Genotypen bzw. neue Umweltbedingungen ermöglichen.

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