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Greenpeace Rechtsgutachten: Haltung von Mastschweinen verstösst gegen Tierschutzgesetz und Verfassung

Ein von Greenpeace im Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kritisiert, dass die derzeitige Verordnung zur Haltung von Mastschweinen (Nutztierhaltungsverordnung) in Deutschland in wichtigen Punkten dem Tierschutzgesetz widerspricht und verfassungswidrig. Das Gutachten wurde von der Umweltorganisation am 3. Mai 2017 in Berlin vorstellte. Laut Greenpeace garantiert die geltende Nutztierverordnung Schweinen nicht genug Platz, Bequemlichkeit und artgerechte Beschäftigung. Das widerspricht nach Ansicht der Umweltschützer dem Grundgesetz, in dem festgeschrieben ist, dass der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen hat.

Tierschutzgesetz

§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Welttierschutztag

Der 4. Oktober wird international von Tierschützern als Welttierschutztag gefeiert. Im Jahr 1931 wurde der Gedenktag auf einer internationalen Tierschutzkonferenz in Florenz beschlossen und auf den 4. Oktober festgelegt. Das ist der Tag des "Heiligen Franziskus von Assisi", dem Schutzpatron der Tiere. Der Welttiertag soll für Veranstaltungen und Informationen genutzt werden, die auf die Rechte von Tieren und die besondere Beziehung von Menschen und Tieren aufmerksam machen.

Dinosaurier des Jahres 2012

Der NABU hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner mit dem Dinosaurier des Jahres 2012 ausgezeichnet. Die Bundesministerin erhält den Negativpreis für ihre rückwärtsgewandte Klientelpolitik, die den Prinzipien einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Politikgestaltung widerspricht. „Dies betrifft insbesondere ihr Festhalten an einer umweltschädlichen Agrarpolitik und ihr enttäuschendes Engagement für ein besseres Tierschutzgesetz“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Hinzu kommt ihre Blockade bei der Neugestaltung eines umweltverträglicheren Jagdrechts sowie ihr fehlendes Engagement für eine nachhaltigere Fischereipolitik.

Beschwerde gegen Deutschland: Tierschutzgesetz rechtswidrig

Der Deutsche Tierschutzbund hat gegen Deutschland Beschwerde vor der Europäischen Kommission eingereicht. Der Verband ist der Auffassung, dass die Bundesregierung die EU-Tierversuchsrichtlinie nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt habe. Im Januar hat das Bundesverwaltungsgericht Genehmigungsbehörden untersagt Tierversuche abzulehnen, die sie als ethisch nicht vertretbar ansehen. Der Deutsche Tierschutzbund moniert, dass dadurch die Prüferlaubnis der Behörden stark eingeschränkt sei. Anstatt wie in der EU-Richtlinie gefordert müssen die Behörden die beantragten Tierversuche unter anderem nicht mehr auf die Rechtfertigung zum Tierleid überprüfen. Stattdessen reichen wissenschaftlich begründete Angaben der Antragsteller.

Bundeskabinett beschließt Novelle des Tierschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 23. Mai 2012 einer Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt. Ein Schwerpunkt der vom Kabinett beschlossenen Novelle befasst sich mit Versuchstieren in der Wissenschaft. Ihr Einsatz soll vermieden, vermindert oder verbessert werden. Mit der Gesetzesnovelle wird die europäische Versuchstier-Richtlinie, die im November 2010 in Kraft trat, in nationales Recht umgesetzt. Einheitliche Rahmenbedingungen in der EU für Industrie und Forschung sollen künftig mehr Schutz für Tiere garantieren, die für wissenschaftliche Zwecke benötigt werden.

Ein Haustier als Weihnachtsgeschenk?

© LANUV LANUV mahnt zu besonderer Umsicht. Ein knuddeliger Hundewelpe oder ein niedliches Kätzchen gehören zu den Geschenken, die oft erst kurz vor Weihnachten beim Züchter, im Zoofachhandel, oder „mal eben“ im Internet geordert werden. Aber auch exotische Familienmitglieder wie Schildkröten oder Papageien sind sehr beliebt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) rät, beim Kauf lebender Tiere als Weihnachtsgeschenk zu besonderer Umsicht. Internationale Artenschutzbestimmungen setzen enge Grenzen, die man z. B. beim Kauf einer Schildkröte schnell übertritt, ohne es zu merken. Vor dem Kauf eines jeden Tieres sollte man seine Herkunft kennen und prüfen, ob es sich um ein geschütztes Tier nach der EU-Artenschutzverordnung handelt. Diese sind nämlich in Deutschland meldepflichtig. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt oder illegal eingeführte Tiere ohne Papiere erwirbt, muss damit rechnen, bestraft zu werden – keinesfalls kann man sich auf Unwissenheit berufen. Denn Tierhalter sollen ein Mindestmaß an Sachkunde erworben haben. Für Händler und Züchter ist sie gemäß Deutschem Tierschutzgesetz sogar verbindlich vorgeschrieben. Informationen zur Meldepflicht für international geschützte Arten wie z. B. Papageien, Landschildkröten, Eidechsen, Schlangen usw. geben die Unteren Landschaftsbehörden der Kreise und Städte. Aber nicht nur die Exoten, auch Hund, Katze, Maus und Co. wollen nicht nur unter dem Weihnachtsbaum, sondern ein Leben lang Aufmerksamkeit und artgerechte Fürsorge! Bei „tierischen Geschenken“ sollte man also immer bedenken, dass die Tiere lebenslang aufwendige Pflege und Betreuung benötigen, auch in den Ferien! Ein Haustier kostet Geld, nicht nur für das Futter und die geeignete Unterbringung. Manche Tiere, die es gern besonders warm haben, erhöhen auch die Stromrechnung. Schließlich muss bei Krankheiten und auch zur Vorsorge der Tierarzt aufgesucht und bezahlt werden – alles Kosten, an die man vor dem Kauf denken muss. Ein Haustier zu haben bedeutet Verantwortung zu übernehmen! Wenn all dies wohlüberlegt ist, dann leuchten nicht nur die Kinderaugen unterm Weihnachtsbaum, sondern -je nach „Geschenk-Tier“- auch noch die der Tierhalterinnen und –halter, die mit ihren Tieren erwachsen geworden sind. Downloads: Foto : © LANUV. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Foto : © LANUV. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Pressemitteilung

Artenschutz im Garten

Klebefallen gegen Pflanzenschädlinge können für kleine Vögel und Nutzinsekten gefährlich sein Gegen Schadinsekten wie Apfel- oder Pflaumenwickler, Kirschfruchtfliegen oder Apfelblütenstecher sind diverse Modelle von Klebefallen im Handel erhältlich. Allerdings gibt es zahlreiche Berichte, dass in Abhängigkeit von der Bauweise in einigen Fallen auch Nutzinsekten wie Hummeln, Bienen oder Schlupfwespen und sogar kleine Singvögel oder Fledermäuse kleben bleiben und verenden. Auch größere Wildvögel können an diese Fallen geraten und sich lebensbedrohliche Gefiederschäden zuziehen. Besonders problematisch sind sogenannte Gelb- oder auch andersfarbige Leimtafeln, die gegen viele verschiedene Schädlinge im Handel erhältlich sind, sowie Klebefallen in Dreiecks-Form mit offenen oder nur teilgeschlossenen Seiten. Diese Restöffnungen im oberen Drittel der Seiten können Vögeln auf der Nestsuche zum Verhängnis werden. In Bezug auf die europäischen Vogelarten ist es zudem verboten, wildlebende Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Unter Umständen kann das Aufhängen derartiger Fallen daher den Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz sowie des § 13 Abs.1 Tierschutzgesetz umfassen. Abhilfe schaffen können feinmaschige Kunststoff- oder Drahtgitter-Vorrichtungen mit einer Maschenweite von maximal sieben oder acht Millimetern. Dies würde genügen, um die kleinen Pflanzenschädlinge hindurch zu lassen, größere Tiere aber vor der Falle zu schützen. Um Vögel vor Leimringen zu schützen, die um Baumstämme herumgewickelt werden, können zum Beispiel selbst gebaute Gittermanschetten aus Volierendraht über dem Leimring angebracht werden. Dabei soll ein Abstand von etwa zwei Zentimetern zur Klebefalle eingehalten werden. Wenn der Draht oben und unten nach innen gebogen wird, können Vögel nicht durchschlüpfen. Auch die Jahreszeit entscheidet, wann die Leimringe sinnvoll eingesetzt werden können. Viele Schädlinge wandern erst im Herbst an Bäumen hinauf auf der Suche nach Eiablageplätzen. Solche Leimringe sollten spätestens im März wieder entfernt werden, um während der Vogel- und Fledermaus-Brutsaison keine ungewollten Opfer zu verursachen. Mit einfachen Mitteln kann so viel für den Artenschutz im eigenen Garten erreicht werden. Download: Pressemitteilung

Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke

Vorsicht vor illegalem Verkauf von Welpen aus unbekannter Herkunft Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) rät vom Kauf lebender Tiere als Weihnachtsgeschenk ab. Hundewelpen oder Kätzchen, aber auch exotische Tiere wie Schildkröten gehören zu den Geschenken, die oft erst kurz vor Weihnachten beim Züchter, im Zoofachhandel, oder sogar im Internet geordert werden. Beim Verschenken von Tieren ist zu beachten, dass der Beschenkte dazu verpflichtet wird, ein ganzes Tierleben lang Verantwortung zu übernehmen, Zeit zu investieren und alle laufenden und außerordentlichen Kosten zu übernehmen. Tiere sollten daher niemals als Überraschung verschenkt werden. Die Entscheidung für ein Haustier kann nur gemeinsam mit dem zukünftigen Tierhalter erfolgen, nach Abstimmung aller Aspekte und Anforderungen, die für eine artgerechte Haltung notwendig sind. Außerdem sollte man sich nicht nur aufgrund von in Zeiten der Corona Pandemie vermehrter Einsamkeit oder Langeweile für ein Tier entscheiden, sondern das Für und Wider sorgfältig abwägen und überlegen, ob das Tier auch nach der Pandemie, ohne home office und social distancing noch einen Platz in der Familie hat und ausreichende Pflege und Beachtung erhält. Aber auch wenn eine gut informierte und durchdachte Entscheidung für ein Tier gefallen ist, sind die Weihnachtsfeiertage mit dem dazugehörigen Trubel und der Jahreswechsel mit Silvesterknallerei nicht dafür geeignet, ein Tier in aller Ruhe an das neue Zuhause zu gewöhnen. Ein Umgebungswechsel bedeutet für ein Tier immer Stress, brennende Kerzen und Co. stellen zudem an den Feiertagen eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. Stattdessen kann an Weihnachten zum Beispiel einen Gutschein für einen Besuch im Tierheim oder einen Ratgeber zur Haltung und Pflege der gewünschten Tierart verschenkt werden. Das Tier selbst wird dann erst nach den Feiertagen geholt, wenn wieder Ruhe eingekehrt ist. Doch auch bei wohlüberlegter Entscheidung für ein Tier ist es besonders wichtig, den neuen Mitbewohner aus seriöser Hand zu übernehmen, z. B.  von einem Tierheim oder Züchter, und nicht ein Tier von zweifelhafter Herkunft zu beschaffen. Gerade während der Pandemie boomt das Geschäft mit dem illegalen Welpenhandel. Es finden sich zahlreiche unseriöse Anzeigen auf Kleinanzeigenportalen und bei Facebook und Co. Die Tiere werden oft illegal mit nicht tierschutzgerechten Transporten ins Land geschafft, sind meist zu jung, nicht ausreichend geimpft und oft auch noch schwer krank. Alarmzeichen hierfür sind beispielsweise Übergaben, die nicht beim Verkäufer Zuhause, sondern z.B. aus dem Auto stattfinden, kein Vorzeigen der Elterntiere, das Anbieten verschiedener Rassen bei einem Anbieter und fehlende oder mangelhafte Dokumente. Bei der Anschaffung von Haustieren ist zu bedenken, dass die Tiere täglich Pflege und Betreuung benötigen, auch in Ferienzeiten. Ein Haustier verursacht Kosten, nicht nur bei der Anschaffung für Futter und für eine artgerechte Unterbringung. Bei Krankheiten und auch zur Vorsorge muss der Tierarzt aufgesucht und bezahlt werden. Die einmal übernommene Verantwortung für ein Tier kann man auch nicht einfach aufgeben, sobald es problematisch wird. Das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, die mit bis zu 25.000 € Strafe geahndet wird. Weitere Informationen zum Thema „Tiere sind keine Geschenke“ sind zu finden unter: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierschutz/tierhaltung/allgemeines/tiere-sind-keine-geschenke/ Download: Pressemitteilung

Islamisches Opferfest Kurban Bayrami beginnt am Dienstag

Rituelles Schlachten mit Elektrokurzzeit-Betäubung als Alternative zum Schächten Anlässlich des islamischen Opferfestes, das dieses Jahr vom 21. bis zum 24. August stattfindet, werden auch in Nordrhein-Westfalen viele Schafe und Rinder in einer traditionellen Zeremonie geschlachtet. Aus Tierschutzgründen grundsätzlich nicht erlaubt ist die Schlachtmethode des Schächtens, Ausnahmen regelt das Tierschutzgesetz. Beim Schächten werden Tiere ohne vorhergehende Betäubung durch einen Kehlschnitt entblutet und dadurch getötet. Tierschutzkonform ist hingegen ist das rituelle Schlachten, wenn die Tiere vor dem Ausbluten mittels Elektrozange betäubt werden. Was ist eine rituelle Schlachtung mit Elektrokurzzeit-Betäubung? Bei dieser rituellen Schlachtung werden Tiere unter Berücksichtigung religiöser Riten so geschlachtet, dass sie für die Gläubigen zum Verzehr geeignet sind. Als Alternative zum verbotenen Schächten gibt es hierfür die vielfach akzeptierte Schlachtmethode mit Elektrokurzzeitbetäubung. Dabei erfolgt eine kurze Betäubung von Schafen und Rindern mittels Elektrozange. Die Tötung der betäubten Tiere erfolgt durch Ausbluten nach einem Kehlschnitt. Diese Methode genügt sowohl der gesetzlichen Tierschutzvorschrift, nach der ein Tier vor dem Schlachten zu betäuben ist, als auch der religiösen Anforderung, dass ein Tier während des Entblutens noch leben muss. Die Tiere würden ohne den sofortigen Schnitt durch die Kehle wieder zu Bewusstsein kommen und weiterleben. Zu Kurban Bayrami werden in vielen deutschen Schlachthöfen rituelle Schlachtungen nach erfolgter Elektrokurzzeit-Betäubung angeboten. Was ist für eine gesetzkonforme rituelle Schlachtung mit Elektrokurzzeit-Betäubung zu beachten? Die Zulassung für die Elektrokurzzeit-Betäubung muss der Schlachthofbetreiber beim kommunalen Veterinäramt rechtzeitig beantragen Der Kehlschnitt darf nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden Zur Erlangung der Sachkunde ist eine Schulung erforderlich Informationen erteilen die örtlich zuständigen Veterinärämter Weitere Informationen sind zu finden unter: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierschutz/toetung-und-schlachtung/rituelles-schlachten/ Download: Foto: Rinder ; Peter Schütz © LANUV. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei Pressemitteilung

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