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TSN Raster für Sachsen

Der Datensatz enthält das von den Tierseuchennachrichten (TSN) festgelegte Raster (1km x 1km) mit der zugehörigen Nummerierung.

Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen

Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Themen zur Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im Landkreis Ludwigslust-Parchim und in der Landeshauptstadt Schwerin: Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Trichinenüberwachung, Schweinepest, Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest

Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen

Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.

Afrikanische Schweinepest: Gefahr der Einschleppung nach Nordrhein-Westfalen weiterhin hoch

Ministerin Ursula Heinen-Esser mahnt weiter zur Vorsorge: "Die ASP können wir nur gemeinsam eindämmen." Vor dem Hintergrund der weiterhin schwelenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg und Sachsen ruft Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser die breite Öffentlichkeit dazu auf, im Zusammenhang mit der ASP weiterhin extrem umsichtig zu agieren. "Wir müssen die ASP durch gemeinsame Vorsorge eindämmen. So kann das richtige Verhalten der Menschen auf Reisen die Ausbreitung der ASP verhindern. Zudem müssen Biosicherheitsmaßnahmen in Schweine haltenden Betrieben strikt eingehalten werden. Für den Fall, dass sich die ASP weiter nach Westen ausweiten sollte, ist Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt und sofort einsatzfähig", sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. So hat das Land bereits eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Hierzu zählen ein regelmäßiger fachlicher Austausch, Krisenübungen und die Beauftragung einer Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG). Diese kann im Falle eines Ausbruchs von den zuständigen Kreisordnungsbehörden als externe Dienstleisterin zur Durchführung von erforderlichen Maßnahmen innerhalb der sogenannten Kernzone hinzugezogen werden. Unter anderem sorgt sie durch regelmäßige Übungen und Schulungen dafür, dass das im Ernstfall einzusetzende Fachpersonal umfassend auf einen Einsatz der ASP-Bekämpfung beim Wildschwein vorbereitet ist. Erhöhte Wachsamkeit und Umsicht erforderlich Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich, für infizierte Wildschweine liegt die Sterblichkeitsrate jedoch bei nahezu 100 Prozent. "Der Erreger kann über Kleidung, Autoreifen oder Nahrungsmittel übertragen werden. In nicht erhitzten Fleisch- und Wurstwaren kann der Erreger für Tiere monatelang infektiös bleiben. Ein achtlos entsorgtes Wurstbrot kann für Tiere zum Problem werden", so Heinen-Esser. Straßen- und Autobahnmeistereien seien angehalten, weiterhin konsequent Zäune und Mülleimer zu kontrollieren, auf Wühlspuren von Wildscheinen zu achten und erforderliche Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Für Rastplätze an Bundesautobahnen und Bundesstraßen ist der Bund verantwortlich. Aktuell werden auch Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter von den Betrieben über Präventionsmaßnahmen informiert und dazu aufgefordert, keine Lebensmittel wie Wurstwaren aus der Heimat einzuführen. Aufgefundene Wildschweinekadaver, aber auch im Rahmen der Jagd erlegte Tiere werden in Nordrhein-Westfalen bereits seit langem standardmäßig auf ASP untersucht, um rechtzeitige Informationen über ein Auftreten der Seuche zu erlangen. Funde von toten Wildschweinen sollten unmittelbar unter der Telefonnummer 0201/714488 oder per Mail an nbz(at)lanuv.nrw.de < mailto:nbz(at)lanuv.nrw.de >  an die Bereitschaftszentrale des Landesumweltamtes gemeldet werden. Die Zentrale kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des aufgefundenen Wildschweins. Wildschweinjagd wichtig für präventive Bekämpfung der ASP Um eine Ausbreitung über Wildschweine zu verhindern, ist es erforderlich, die Wildschwein-Bejagung hierzulande weiterhin intensiv zu betreiben. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der Corona-Vorsorge Maßnahmen erlassen, um eine Jagd weiterhin zu ermöglichen. Seit Ende Januar ist auch die Jagd auf Wildschweine mit künstlichen Lichtquellen und Nachtsichtgeräten erlaubt. Auch übernimmt das Land als Anreiz für die Jägerinnen und Jäger auch in diesem Jahr die Kosten für die Trichinen-Untersuchungen. In der letzten Jagdperiode 2019/2020 wurde in Nordrhein-Westfalen deutlich mehr Wild erlegt als in den Vorjahren. Die Strecke beim Schwarzwild erreichte im Jagdjahr 2019/2020 mit 64.736 Stück den bisher zweithöchsten Wert. Weitere Informationen auf den Seiten des Landwirtschaftsministeriums und des Landesumweltamtes: https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/videos/video?backId=403&video_id=14361&cHash=adc6aa62ad817feec261e4065a73ac29 https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/tierhaltung-und-tierschutz/tiergesundheit/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/ https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/ Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an:  Telefon 0211 4566-0. Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-589. Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw < http://www.land.nrw > Datenschutzhinweis betr. Soziale Medien < http://www.umwelt.nrw.de/impressum/datenschutzerklaerung/> Download: Pressemitteilung Pressmitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Fortbildung des LANUV zu aktuellen Themen der Tiergesundheit für Kreisveterinäre und andere Behördenvertreter in NRW

Gleich mehrere Tierseuchen waren Thema bei einer Fortbildungsveranstaltung des LANUV am 30.01.2019 im Bildungshotel Bfz in Essen, an der rund 140 interessierte Veterinäre und Vertreter von kommunalen und Landesbehörden teilnahmen. Sie erfuhren die aktuellsten Entwicklungen und Pläne zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, zur Blauzungenkrankheit (BTV-8) und zu Herpesvirus-Infektionen bei Rindern (BHV-1). Optimale Biosicherheitsmaßnahmen sind bei der Afrikanischen Schweinepest der wichtigste Schutz der Hausschweine vor einer Einschleppung der Seuche. Die Details regelt die Schweinehaltungshygiene-Verordnung. Die Behörden können auf Grundlage dieser Verordnung zum Schutz vor Wildschweinkontakt eine Einfriedung in Form von Zäunen bei bestimmten Betrieben fordern und verfügen. Das LANUV bestärkte die Kreisordnungsbehörden, das Einfriedungskonzept bei ihren Landwirten zu kommunizieren und gewohnheitsrechtliche Zugeständnisse zu vermeiden. Weitere Themen waren Neuerungen im behördeninternen EDV-Programm „Tierseuchennachrichten“, Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, die Gründung einer Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft, Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch die Tierseuchenkasse sowie anstehende Übungen in den Kreisen. Am Nachmittag informierten die Tierseuchenexperten über den aktuellen Stand der BTV-8 Ausbrüche in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie die damit in Verbindung stehenden Dimensionen der Sperrgebiete in NRW. Ein weiteres Thema waren die besonderen Herausforderungen der BHV-1 Bekämpfung, welche vereinzelt immer wieder in Rinder-Beständen auftritt. Der fachliche Austausch im Rahmen einer solchen Fortbildungsveranstaltung und eine behördenübergreifende gute Zusammenarbeit sind wichtige Voraussetzungen, um den unterschiedlichen Herausforderungen in der Tierseuchenbekämpfung gerecht zu werden. Weitere Informationen: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/ Ansprechpartnerin: Dr. med. vet. Karen Schemken Telefon: +49(0)2361 305-1104 Mobil: +49(0)162-2682900 E-Mail: karen.schemken@lanuv.nrw.de Download: Pressemitteilung

„Sachverständigengruppe Afrikanische Schweinepest“ des Landes NRW hat Arbeit aufgenommen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine durch ein Virus hervorgerufene Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die zumeist tödlich verläuft. Seit 2014 breitet sich die hochansteckende Tierseuche in Ost-Europa unter Wildschweinen aus und ist somit nur noch rund 300 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Auf Grund der aktuellen Seuchenlage und der realen Bedrohung einer Einschleppung nach Deutschland, tagte erstmals in diesem Jahr die ASP-Sachverständigengruppe des Landes NRW. Aufgabe der Expertengruppe ist, sich zu präventiven Maßnahmen gegen die Verbreitung der ASP abzustimmen und den Informationsaustausch zu aktuellen Entwicklungen sicherzustellen. Neben den Experten des LANUV und des NRW-Verbraucherschutzministeriums für Tierseuchen und Jagdkunde sind der Westfälische und der Rheinische Landwirtschaftsverband, der Landesjagdverband, der Verband der Berufsjäger, das Chemische und Veterinär Untersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA RRW) sowie Vertreter der Kreise Mitglieder der Sachverständigengruppe. Die erste Sitzung diente vor allem der Einschätzung der aktuellen Lage. So wurde berichtet, dass das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko des Ersteintrags der ASP in die Wildschweinpopulation größer einschätzt als ein Eintrag in Hausschweinebestände. Den Eintrag der Seuche in Wildschweinbestände auf deutscher Seite zu vermeiden bleibt damit oberstes Ziel, da infizierte Wildschweine eine ständige Infektionsgefahr für Hausschweine darstellen. Sollte es zu Ausbrüchen in der heimischen Wildschweinpopulation kommen, so könnte dies bereits verheerende wirtschaftliche Konsequenzen für den Schweinefleischmarkt bedeuten. Als eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen fordert die ASP-Sachverständigengruppe die Verringerung der Wildschweindichte. Um den Anreiz für diese Maßnahme in der Jägerschaft zu erhöhen, übernimmt das NRW-Verbraucherschutzministerium bis zu zehn Euro für die Trichinenuntersuchung bei Frischlingen. Als Frischlinge bezeichnet man bis zu einjährige Wildschweine. Sie gelten als „Motor der Populationsdynamik“. Für dieses Projekt wurde ein Betrag von insgesamt 50.000 Euro bereitgestellt, davon wurden bereits 12.000 Euro an die Jägerschaft ausgegeben. Damit trägt das Land der besonderen Problematik einer landesweit anzutreffenden erhöhten Schwarzwildpopulation und der sich daraus ergebenen erhöhten Gefährdungslage im Hinblick auf die ASP in einem ersten Schritt Rechnung. Die Sachverständigengruppe NRW betont, dass neben der Jägerschaft auch der Landwirtschaft eine Schlüsselrolle bei der Absenkung der Schwarzwildbestände zukommt. Dies gilt ebenso für die Jagdgenossenschaften als Grundstückseigentümer, da nur gemeinsam im Verbund das Ziel einer Verringerung der Wildschweinpopulationen erreicht werden kann. Es ist davon auszugehen, dass der Ausbruch der ASP in Tschechien auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen ist. In Fleisch- und Wurstwaren ist das Virus über einen langen Zeitraum haltbar. Besonders kritisch sind dabei Reste von Lebensmitteln einzustufen, die aus ASP-Ausbruchsgebieten stammen. Kommen Wildschweine mit diesen in Kontakt, beispielsweise durch unsachgemäße Entsorgung auf Rast- und Parkplätzen entlang der Reiserouten zwischen Ost und West, ist ein Eintrag der ASP auch in die hiesige Wildschweinpopulation möglich. Über entsprechende Hinweisschilder und die Verteilung von Handzetteln in mehreren osteuropäischen Sprachen an LKW-Fahrer im gesamten Bundesgebiet wird der genannte Personenkreis auf die Gefahren hingewiesen. Über die Landwirtschaftsverbände wurden bereits gezielt die landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräfte, die häufig aus betroffenen Regionen stammen, über die Gefahrenlage informiert. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema „Afrikanische Schweinepest“ sind zu finden unter: FAQ zur „Afrikanischen Schweinepest“ Mehr zum Thema „Afrikanische Schweinepest“ Der aktuelle Stand zu den Geldern für die Trichinenuntersuchungen Downloads: Pressemitteilung

Afrikanische Schweinepest:

Länderübergreifende Krisenstabsübung in den Kreisen Steinfurt und Osnabrück vom 6. bis zum 8. November 2018 In Belgien breitet sich die Afrikanische Schweinepest unter Wildschweinen aus und damit wächst die Gefahr einer Einschleppung nach Deutschland. Mit einer weiteren Übung bereiten sich die Behörden bestmöglich auf einen eventuellen Seuchenausbruch in Deutschland vor. Ziel der Übung ist die Überprüfung der Meldesysteme und der kreis- und bundesländerübergreifenden Zusammenarbeit der Behörden. Beteiligt sind Veterinäre und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisordnungsbehörden Osnabrück und Steinfurt sowie des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz  des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Ausgehend von der Meldung eines positiv getesteten fiktiven Wildschweinfundes im Kreis Osnabrück wird zunächst dort ein Krisenstab einberufen. Anhand einer speziellen Software, der zentralen Tierseuchendatenbank (TSN) des Friedrich-Loeffler-Instituts, werden Restriktionsgebiete unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse definiert. Das sind verschiedene Abstandszonen zum Fundort des infizierten Tieres, innerhalb derer bestimmte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Da die Restriktionsgebiete aufgrund ihrer Größe bis in den Nachbarkreis Steinfurt reichen, beruft dieser seinerseits seinen Krisenstab ein, welcher in enger Absprache mit dem Kreis Osnabrück ebenfalls die notwendigen Maßnahmen einleitet. Die Übung ist bewusst so angelegt, dass zwei benachbarte Kreise aus verschiedenen Bundesländern – der Kreis Osnabrück in Niedersachsen und der Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen – betroffen sind und gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs umsetzen. Bei einem Seuchenausbruch im Grenzgebiet zweier Bundesländer müssen die betroffenen Behörden eng zusammenarbeiten, um eine wirksame Bekämpfung der Tierseuche sicherstellen zu können. Hintergrundinformationen Afrikanische Schweinepest: Die ASP ist eine meist tödliche Viruserkrankung von Haus- und Wildschweinen, die ihren Ursprung in Afrika hat. Eine Ansteckung erfolgt vor allem über direkten Kontakt, Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel, die virushaltiges Schweinefleisch enthalten. In Afrika übertragen auch Lederzecken die ASP, die Zecken spielen hierzulande aber keine Rolle. Seit 2014 breitet sich die über Warenverkehr oder Reisende eingeschleppte Seuche in Osteuropa unter Wild- und Hausschweinen aus, seit September 2018 sind Wildschweine in Belgien betroffen. Menschen oder andere Tiere können daran nicht erkranken. Es handelt sich um eine schwere Allgemeinerkrankung der Schweine ohne eindeutige Symptome, daher kann eine Diagnose nur im Labor gestellt werden FAQ und Informationen vom LANUV: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/afrikanische-schweinepest-asp/faq-zur-afrikanischen-schweinepest-asp/ Informationen vom LAVES: https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/afrikanische_schweinepest/afrikanische-schweinepest-21709.html Informationen des Bundeslandwirtschaftsministeriums: https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/ASP.html Download: Pressemitteilung

Geflügelpest: Neuer Informationsflyer des Landwirtschaftsministeriums bietet Orientierung für Hobbygeflügelhalter

Staatssekretär Bottermann: „Höchste Achtsamkeit und Sorgfalt für Geflügelhalterinnen und -halter in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin geboten.“ Die Gefahr des Auftretens von Geflügelpestfällen ist nach wie vor nicht gebannt. Geflügelhalter müssen weiterhin außerordentlich wachsam sein. Auch in diesem Jahr waren zahlreiche erwerbsmäßige Nutztierhaltungen sowie auch Hobbyhaltungen betroffen. Bereits seit Mitte Januar verpflichtete sich die nordrhein-westfälische Geflügelbranche in einer Branchen-Selbstverpflichtung in allen geflügelhaltenden Betrieben des Landes weitergehende Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Wichtige Informationen zur Geflügelpest und den erforderlichen Vorsorgemaßnahmen hat das nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium in einem aktuellen Flyer gebündelt. Er richtet sich speziell an private Tierhalter, die nicht in einem Verband organisiert sind. Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann sieht in dem Flyer eine weiteres Kommunikationsinstrument, um alle Halter zu erreichen: „Der Flyer informiert Hobbyhalterinnen und -halter über die zu treffenden Präventiv- und Biosicherheitsmaßnahmen. Ziel ist es, unmittelbar und bestmöglich vorbeugende Maßnahmen in Geflügelbeständen umzusetzen, um weitere Einträge des Virus zu verhindern und einer Weiterverbreitung der Tierseuche von Bestand zu Bestand aktiv entgegenzuwirken. Dies gelingt uns nur, wenn alle Geflügelhalter - Hobbyhaltungen und erwerbsmäßige Nutztierhaltungen - weiterhin höchste Achtsamkeit und Sorgfalt walten lassen.“ Der Flyer ist in gedruckter Form bei den Veterinärämtern in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen erhältlich und wird von den Mitarbeitenden der Ämter an private Geflügelhalterinnen und –Halter ausgegeben. Digital ist der Flyer auf der Webseite des Ministeriums als Download erhältlich. Im Faltblatt werden unter anderem folgende Hygiene-Regeln aufgeführt, die derzeit überall in Nordrhein-Westfalen für landwirtschaftliche Geflügelhaltungen und Hobby-Haltungen gleichermaßen gelten: Direkten Kontakt von Haus- und Wildvögeln unbedingt verhindern. Auch indirekten Kontakt, z. B. durch Kot oder Federn unterbinden. Füttern und Tränken nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren. Besucherkontakte in Ställen und Volieren auf das notwendige Minimum beschränken. Einwegschutzkleidung und Schuhüberzieher tragen, wenn Sie als fremde Person eine Geflügelhaltung betreten. Auch Tierhalterinnen und Tierhalter selbst tragen bei der Versorgung ihrer Tiere stets Schutzkleidung sowie spezielle Schuhe oder Überschuhe. Volieren, Wintergärten und Kalt-Scharräume müssen so eingerichtet werden, dass keine Wildvögel eindringen können und dass auch kein Kot von oben hineinfallen kann. Bei Haltungssystemen, die unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend einen Auslauf der Tiere vorsehen (z. B. Hühnermobilställe), können angebaute mobile Volieren diesen Zweck erfüllen Hintergrund Das Tierseuchengeschehen in Nordrhein-Westfalen hält weiterhin an. Laut aktueller Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 10. Januar 2022 erlebte Deutschland zwischen Oktober 2020 und April 2021 die bisher schwerste Geflügelpestkrise überhaupt. Seit Mitte Oktober 2021 wurden deutschlandweit erneut über tausend von HPAIV-infizierten Wildvögeln sowie mehr als 70 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln aus zahlreichen Bundesländern gemeldet.  Nordrhein-Westfalen verzeichnete im Winter 2021/2022 bereits elf Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen und über sechzig Nachweise bei Wildvögeln. Weitere Informationen Flyer "Der Geflügelpest erfolgreich vorbeugen" Informationen zur Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen beim LANUV Gemeinsame NRW-Erklärung zu erweiterten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest (PDF) "Geflügelpest: Freiwillige Selbstverpflichtung der Branche bietet Schutz vor weiteren Ausbrüchen in Nordrhein-Westfalen"(Pressemitteilung vom 15.01.2022) Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz

Untersuchung von über 824.000 Proben – Landeslabor Berlin-Brandenburg übergibt Jahresbericht 2021

Der Direktor des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB), Dr. Mike Neumann, übergab bei einem Pressetermin am 12.10.2022 den Jahresbericht 2021 an die Brandenburger Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer und den Berliner Verbraucherschutzstaatssekretär Markus Kamrad. Vertiefend wurde die Arbeit des Labors zum Schutz vor Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) am Beispiel der analytischen Überprüfung von als „Waldheidelbeeren“ deklarierten Heidelbeeren vorgestellt. Nahezu alles, womit Bürgerinnen und Bürger in Berührung kommen – vom Ackerboden bis zur Zahnbürste, wird im Rahmen der Überwachung im LLBB geprüft und beurteilt. Der vorgelegte Jahresbericht zeigt das breite Untersuchungsspektrum und gibt interessante Einblicke hinter die Kulissen des gemeinsamen Landeslabors der Länder Berlin und Brandenburg. In der Tierseuchendiagnostik wurden insgesamt 654.602 Proben analysiert. Eine besondere Herausforderung ist dabei nach wie vor die im September 2020 über die Oder nach Brandenburg gekommene Afrikanische Schweinepest (ASP). Hinzu kommt eine große Bandbreite an Erregern meldepflichtiger Tierkrankheiten und anzeigepflichtiger Tierseuchen, deren schneller Nachweis ein wichtiges Instrument bei deren Bekämpfung und Eindämmung ist. Große Probenzahlen entfallen beispielsweise auf serologische Massenuntersuchungen bei Rindern zur Aufrechterhaltung des Status als BHV1- und BVD-freie Region. Im Bereich Umwelt und Strahlenschutz untersuchte das Landeslabor insgesamt 30.615 Proben . Hinzu kommen 5.938 landwirtschaftliche Proben wie Futtermittel, Düngemittel, Ernteprodukte/Pflanzen, Landwirtschaftliche Böden und Saatgut. 2021 sind im Landeslabor 25.522 Lebensmittelproben , 507 Proben von Wein und Weinerzeugnissen, 2.562 Proben von Bedarfsgegenständen und Kosmetika, 228 Proben von Tabak und Tabakerzeugnissen sowie 731 Arzneimittel und Medizinprodukte eingegangen. Diese werden jeweils individuell einer umfassenden Untersuchung auf verschiedene Parameter unterzogen – von der Überprüfung der Kennzeichnung bis zu aufwändigen Rückstandsanalysen. Darüber hinaus wurden 8.592 Proben im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Tiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht. „Mit seinem breiten Untersuchungsspektrum und der hohen Zuverlässigkeit der ermittelten Messwerte leistet das Landeslabor einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz und Tierschutz. Ich bedanke mich herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die professionelle und zuverlässige Arbeit sowohl in der Routineüberwachung als auch bei Krisengeschehen wie dem seit nunmehr zwei Jahren währenden Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest“, erklärte Staatssekretärin Heyer-Stuffer, die Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats ist. Neben Lebensmittelsicherheit und der Vermeidung gesundheitlicher Risiken ist der Schutz vor Irreführung und Täuschung bis hin zu Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) seit jeher ein zentrales Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Entsprechend finden sich zu dieser Fragestellung auch Fachbeiträge im LLBB-Jahresbericht. Die Überprüfung der Authentizität von Lebensmitteln ist oftmals analytisch sehr anspruchsvoll, beispielsweise wenn es um die Frage geht, ob als „Waldheidelbeeren“ deklarierte Tiefkühlprodukte oder Obstkonserven wirklich diese Heidelbeerart enthalten . Im Jahr 2021 nahm das Landeslabor eine Beschwerdeprobe aus einem Privathaushalt zum Anlass, hierfür eine zuverlässige Analysemethode zu entwickeln, die bei der Übergabe des Jahresberichts vertiefend vorgestellt wurde (siehe gesonderte Presseinformation dazu). „Die Warenströme in der globalisierten Welt sind äußert komplex und erschweren die Aufdeckung von Lebensmittelkriminalität. Wir sind froh, in diesem Bereich mit dem Landeslabor einen hochkompetenten Partner an der Seite zu haben, der Täuschung und Irreführungen der Verbraucher*innen feststellt und gegenüber den Lebensmittelüberwachungsbehörden offenlegt“, hob der stellvertretende Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats, Staatssekretär Kamrad hervor. Der Jahresbericht kann online heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare sind über die Öffentlichkeitsarbeit des LLBB ( oeffentlichkeitsarbeit@landeslabor-bbb.de ) erhältlich. Landeslabor Berlin-Brandenburg Institut für Lebensmittel, Arzneimittel, Tierseuchen und Umwelt Dr. Kathrin Buchholz Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Grundsatzfragen

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