Jedes Jahr treten in Deutschland eine Vielzahl anzeigepflichtiger Tierseuchen und meldepflichtiger Tierkrankheiten auf. Um diese wissenschaftlich auswerten und effektiv bekämpfen zu können sowie den nationalen und internationalen Berichtspflichten nachzukommen, wurde am Institut für Epidemiologie (IfE) in Wusterhausen das Tierseuchen-Nachrichtensystem (TSN) entwickelt. Nutzer des TSN sind die für das Veterinärwesen zuständigen Behörden in den Kreisen, den Ländern und beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).Seit 1995 wird das TSN als bundesweit einheitliches elektronisches System zur Erfassung aller anzeigepflichtigen Tierseuchen und seit 1997 auch für meldepflichtige Tierkrankheiten verwendet. Seitdem unterliegt das TSN einem dynamischen Entwicklungsprozess, wobei nicht zuletzt der kontinuierliche Dialog mit den Anwendern in den Veterinärämtern zu einer schrittweisen Optimierung der Datenqualität, des Funktionsumfangs und der Anwenderfreundlichkeit beigetragen hat. So geht das TSN bereits in seine dritte Generation.Während TSN 1.0 noch als reines Meldesystem konzipiert war, wurden bereits in seiner zweiten Generation moderne Internettechnologien, ein geographisches Informationssystem (GIS) sowie die ersten Werkzeuge für ein effektives Krisenmanagement integriert. Die aktuelle Version TSN 3.0 wurde nunmehr unter anderen in den folgenden Bereichen wesentlich erweitert: 1.In der Benutzerverwaltung: Für beide Komponenten von TSN (TSN-Online und TSNVeterinäramt) ist jetzt die Vergabe abgestufter Benutzerrechte durch die TSN-Beauftragtender Kreise bzw. Länder selbst möglich.2.In der Meldung von Tierseuchen: Die Meldung erfolgt jetzt ausschließlich Internet-basiert unter Verwendung eines sicheren Übertragungsprotokolls, wie es z.B. auch beim Internet-Banking verwendet wird.3.Im neu entwickelten Krisenmodul: Damit steht nun den Veterinärämtern eine Applikation zur Verfügung, die es im Seuchenfall ermöglicht, sämtliche seuchenrechtliche Maßnahmen zu planen und zu dokumentieren, die Gesamtzusammenhänge im Blick zu behalten und so eine effiziente Tierseuchenbekämpfung durchzuführen.4.Im Bereich der geografischen Informationssysteme: die diversen Funktionen des Karten-Explorers wurden erweitert und optimiert. Neu ist beispielsweise die Möglichkeit, das Seuchengeschehen auch über Google Maps und Google Earth darzustellen.
Das derzeit noch geltende Landestierseuchengesetz stammt aus dem Jahr 1986 und wurde in den letzten 35 Jahren nur punktuell geändert. Zwischenzeitlich haben sich jedoch gravierende Änderungen bei den Zuständigkeiten der betroffenen Behörden und der Tierseuchenkasse, im Bundesrecht sowie im EU-Tiergesundheitsrecht ergeben. Ferner erfordern die Digitalisierung, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe eine Überarbeitung und Modernisierung des Landesrechts.
Der vorliegende Gesetzesentwurf dient der Ablösung des Landestierseuchengesetzes aus dem Jahre 1986, welches in den letzten 38 Jahren nur punktuell geändert worden ist. Zwischenzeitlich haben sich jedoch erhebliche Änderungen bei den Zuständigkeiten der betroffenen Behörden, im Bundesrecht, im EU-Tiergesundheitsrecht sowie bei der Tierseuchenkasse ergeben. Ferner erfordern die Digitalisierung, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe eine Überarbeitung und Modernisierung des Landesrechts.
06.03.2025 Mit den steigenden Temperaturen und Sonnenstunden zieht es viele raus in die Natur. Auch die Berliner Forsten freuen sich auf den Frühling und laden passend zum Internationalen Tag des Waldes und zum Frühlingsanfang am 22. März zum Forstamt Pankow und zur Revierförsterei Blankenfelde ein. Freuen Sie sich mit uns und lassen Sie sich auf dem Frühlingsfest von kulinarischen Köstlichkeiten verwöhnen oder erfreuen Sie sich an einem Frühjahrsbummel an den zahlreichen Marktständen. Unterhaltsames wird mit der Jagdhunderassenvorführung, dem Falkner und Mitmachangeboten wie Stockbrotbacken und Grünholzdrechseln geboten. Für Groß und Klein ist etwas dabei! Weitere Informationen 27.02.2025 In den Revieren Müggelsee und Grünau finden in den kommenden Wochen in Gebieten mit viel Publikumsverkehr Maßnahmen zur Verkehrssicherung statt. Das heißt, dass wir Bäume gründlich unter die Lupe nehmen und auf Pilzbefall oder tote und brüchige Äste prüfen. Finden wir etwas, beseitigen wir die Gefahren. Adlergestell / B96a Im Zeitraum vom 3. bis 21. März 2025 wird der gesamte Waldrandbereich entlang des Verkehrsknotenpunktes Adlergestell / B96a sowie die beiden dortigen Verkehrsinseln durch eine spezialisierte Fachfirma bearbeitet. Die Maßnahme dient der Verkehrssicherheit des Verkehrsknotenpunktes B96a / Adlergestell sowie der parallel verlaufenden Rad- und Fußwege. Während dieser Arbeiten wird der Waldrandbereich gesperrt und der Fuß- und Radweg durch Spursperrungen verengt. Weitere Informationen Hirschgartendreieck Im Zeitraum vom 17. bis 28. März 2025 wird der gesamte Waldrandbereich Hirschgartendreieck Nord entlang des Fürstenwalder Dammes bearbeitet. Um die Verkehrssicherheit der Tram-Linie 60 zu gewährleisten und akute Beeinträchtigungen im Betriebsablauf vorzubeugen, müssen forstliche Arbeiten an den angrenzenden Bäumen stattfinden. Während dieser Arbeiten ist der Waldrandbereich gesperrt. Aufgrund von Arbeiten nahe der Oberleitung, für welche ein Abstellen des Stroms notwendig ist, sind zudem Nachtarbeiten erforderlich. Tagarbeiten finden in der Regel von circa 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Zusätzliche Nachtarbeiten sind für den Zeitraum vom 24. bis 28. März 2025 immer zwischen 01:00 Uhr und 04:00 Uhr geplant. Weitere Informationen Abseits der Wege und Straßen lassen wir der Natur übrigens ihren Lauf: Absterbendes und totes Holz bietet dort vielen Lebewesen Unterschlupf und Nahrung. 20.02.2025 Im Rahmen ihres Evaluationsprozesses haben die Berliner Forsten am 18. Februar 2025 alle Beschäftigten zu einem ganztägigen fachlichen Austausch und Workshop mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis eingeladen. Die zahlreich Teilnehmenden hörten Fachvorträge zu den Themenbereichen Wald und Wasserangebot sowie Biodiversität und Baumartenwahl im Kontext der Klimakrise. Es gab Diskussionen und Gedankenaustausch zu waldbaulichen Konzepten sowie zur Bedeutung von Vielfalt und Flexibilität im künftigen waldbaulichen Handeln. Zudem bearbeiten seit einigen Wochen verschiedene Arbeitsgruppen – unter wissenschaftlicher Begleitung – die Schwerpunktthemen, die sich den Försterinnen und Förstern angesichts der Klimakrise und des Biodiversitätsverlustes stellen. Weitere Veranstaltungsformate werden innerhalb des Arbeitsprozesses folgen. Am Ende dieses Prozesses werden die Berliner Forsten ihre Waldbaurichtlinie überarbeitet und aktualisiert haben. Pressemitteilung vom 07.02.2025 Ute Bonde: „Umweltverbrechen nicht hinnehmbar“ Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt reagiert fassungslos auf die wiederholten illegalen Baumfällungen im Berliner Grunewald. Im Januar hat ein Unbekannter am Nordhang des dortigen Drachenbergs offenbar rund 50 Bäume mit einer Motorsäge illegal gefällt. Zu einer ähnlichen Tat war es an gleicher Stelle bereits im August 2024 gekommen. Die bis zu 20 Jahre alten Bäume standen auf dem aus Trümmerschutt entstandenen Drachenberg und erfüllten dort essentielle ökologische Dienste. Senatorin Ute Bonde: „Diese verabscheuungswürdigen Taten machen mich fassungslos. Vor Ort ist ein immenser ökologischer Schaden entstanden. Wir können ein solches Umweltverbrechen nicht hinnehmen und hoffen auf schnellstmögliche Ermittlungserfolge durch die Berliner Polizei.“ Durch den Kahlschlag fehlt die schützende Wirkung der Baumkronen auf den Waldboden. Das führt einerseits zur Austrocknung, andererseits zur Vergrasung und zur Ausbreitung der Brombeere. Das wiederum erschwert eine natürliche Ansamung von Waldbäumen, da die Samen den Boden nicht erreichen bzw. die Gefahr von Vertrocknen besteht. Eine wichtige Funktion der Bäume an dieser Stelle war die Sicherung des Hanges vor Bodenerosion durch ihre Wurzeln. Ansamungen vorausgesetzt dauert es 15 bis 20 Jahre, bis der Zustand wiederhergestellt ist. 04.02.2025 Der Berliner Wald braucht mehr Frauen. Denn sie sind noch immer unterrepräsentiert. Mit Beteiligungen am Girls‘Day und anderen Ausbildungsinitiativen versuchen die Berliner Forsten seit vielen Jahren das Verhältnis auszugleichen. Am 3. April bieten Reviere in allen vier Forstämtern wieder einen Tag lang Einblicke in die vielfältigen Tätigkeiten von Försterinnen, Forstwirtinnen, Gespannführerinnen und Waldpädagoginnen bei ihrer Arbeit für den Berliner Erholungswald. Neben Informativem gibt es die Möglichkeit sich selbst auszuprobieren, zum Beispiel Bäume zu pflanzen oder Werkzeuge in Augenschein zu nehmen. So können die Teilnehmerinnen herausfinden welcher Beruf der Richtige für sie ist. Weitere Informationen 30.01.2025 Ab dem 4. Februar 2025 bietet das Forstamt Tegel wieder regelmäßig die Möglichkeit, Wild und Wildprodukte direkt aus den Berliner Wäldern zu erwerben. Dienstag, 4. Februar 2025 14:00 bis 17:00 Uhr (und dann jeden Dienstag bis Ende März) Frisch, regional und bio – angeboten werden tiefgefrorene Portionen vom Wildschwein, wie Keule, Rücken, Blatt und Kamm. Verkauft wird nur solange der Vorrat reicht. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Adresse Forstamt Tegel Ruppiner Chaussee 78 13503 Berlin Bus 124, Haltestelle Forstamt Tegel Parkmöglichkeiten stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung. Pressemitteilung vom 20.01.2025 Grüne Woche: Umweltsenatorin betont Wichtigkeit der Berliner Wälder – Ute Bonde besuchte Stand der Berliner Forsten „Die Wälder Berlins haben herausragende Bedeutung für die lufthygienische Situation und Trinkwasserversorgung der Stadt sowie durch ihre kühlende Wirkung. Ihnen kommt damit auch eine zentrale Rolle bei der Klimaanpassung zu. Der Wald ist für Berlin wertvoll, schützens- und erhaltenswert“, sagte die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Sie besuchte heute den Stand der Berliner Forsten. Die 260 Beschäftigten der Berliner Forsten sind Spezialisten und Experten in Sachen Waldgestaltung. Sie kümmern sich mit großem Engagement um den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Berliner Wälder als unverzichtbares Element nachhaltiger Stadtentwicklung und attraktive Erholungslandschaften. Auf der Grünen Woche sind sie in der Halle 27 mit einem eigenen Messestand anzutreffen. Auf einer großen Holzmurmelbahn mit Quiz-Elementen können Besuchende jeden Alters ihre Holzmurmel auf Entdeckungsreise schicken und dabei spielerisch erfahren, mit welchen Funktionen der Wald das Leben in der Metropole lebenswert macht, welche Leistungen der Wald und die Berliner Forsten für die Stadt Berlin erbringen und welche Menschen und Berufe sich hinter den Buchstaben „Berliner Forsten“ verbergen. Weitere Highlights auf dem Messestand sind das interaktive Angebot, mit dem die Berliner Waldschulen kleine und große Waldentdecker empfangen, sowie der beliebte Kletterbaum. An der knorrigen Kiefer können Wagemutige – seilgesichert – in die Höhe klettern. Bis zum 26. Januar sind am Messestand der Berliner Forsten jeden Tag Revierleitende sowie Forstwirtinnen und Forstwirten der Berliner Forsten für persönliche Gespräche und Fachfragen rund um den Berliner Erholungswald anzutreffen. Weitere Informationen 16.01.2025 Im Wildtierschaugehege am Schwarzen Weg (Revier Tegelsee) sind kurz vor Weihnachten einige Wildschweine erkrankt und verstorben, weitere mussten bedauerlicherweise erlegt werden. Die Mitarbeitenden der Berliner Forsten haben – gemeinsam mit der zuständigen bezirklichen Veterinäraufsicht – präventive Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Tierseuchen ergriffen. Dazu gehörten u.a. Absperrungen und Probenentnahmen. Die Laborergebnisse ergaben, dass es sich um die seltene Wild- und Rinderseuche handelt. Es bestanden und bestehen zu keiner Zeit Gefahren für Menschen und Hunde. Es gibt keine weiteren Krankheitsfälle in anderen Gehegen oder außerhalb. Mittelfristig wird es am Schwarzen Weg auch wieder Wildschweine im Gehege geben. Wir halten das für einen wertvollen Beitrag zur Umweltbildung. Forstamt und Revierleitung stehen im Austausch mit der zuständigen Veterinäraufsicht und führen die empfohlenen Maßnahmen innerhalb des Geheges durch, die vor einem Neubesatz ergriffen werden müssen. 16.12.2024 Traditionell zur Weihnachtszeit haben auch in diesem Jahr unsere Forstämter ihre Pforten geöffnet und zu stimmungsvollen und vielseitigen Märkten eingeladen. Neben dem beliebten Wildfleischverkauf konnte an zahlreichen Verkaufs-, Aktions-, Imbiss- und Informationsständen ausgiebig gebummelt und geschlemmt werden. Den Anfang machte am ersten Adventssamstag, 30. November, der Wild- und Brennholztag im Forstamt Köpenick . Bei stimmungsvollen winterlichen Temperaturen und einladendem Sonnenschein kamen zahlreiche Besuchende zur begehrten Brennholzversteigerung und zum Wildfleischverkauf. Neben abwechslungsreichen Marktständen rundeten die Jagdhornbläsergruppe und die Jagdhunderassenvorführung den Besuch ab. Es folgte am 7. Dezember, der Advent im Forstamt Tegel . Lagerfeuer, Gesang und festlich geschmückte Marktstände verbreiteten hier Weihnachtszauber und lockten viele Besuchende an. Heiß erwartet wurde auch hier der Wildverkauf bei welchem sich früh eine lange Schlange bildete. Die besinnliche Atmosphäre im Lichterglanz konnte auch durch abendlich einsetzenden Nieselregen nicht getrübt werden. Am dritten Advent, 15. Dezember, trotzten Besuchende wie Mitarbeitende dem feuchten Wetter und genossen auf dem Weihnachtsmarkt im Forstamt Grunewald die festliche Stimmung und deckten sich mit Wildfleisch ein. An Lagerfeuern konnte sich mit Glühwein aufgewärmt werden, der Weihnachtsmann war zu Besuch und unsere Rückepferde konnten bestaunt werden. Wir freuen uns auf nächstes Jahr! 27.11.2024 Der Gesundheitszustand der Berliner Waldbäume hat sich – nach der leichten Verbesserung im vergangenen Jahr – wieder verschlechtert. Er liegt auf ähnlich schlechtem Niveau wie in den Jahren 2019 bis 2022. Die Hauptbaumarten sind dabei unterschiedlich betroffen: Während sich die Kiefer weiter leicht erholt, verschlechtert sich der Zustand der Eichen weiter. Die Vitalität der Eichen nimmt seit 2020 stufenweise ab. Unsere Wälder leiden unter den unmittelbaren Auswirkungen der Klimakrise, wie anhaltender Trockenheit, steigenden Temperaturen und hoher Sonnenscheindauer. Die Spätfröste Ende April haben den Blattaustrieb zudem negativ beeinflusst. Klimaschutz ist Waldschutz! Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die Belastungen für die Wälder durch wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu minimieren. Alle Informationen wie den kompletten Waldzustandsbericht und die Pressemitteilung finden Sie hier: Weitere Informationen 20.11.2024 Dirk Riestenpatt ist der neue Leiter des Forstamts Köpenick. Am 1. November hat er die Nachfolge von Klaus Pogrzeba angetreten, der das Forstamt rund 25 Jahre leitete. Der 58-jährige kennt sich aus bei den Berliner Forsten. 24 Jahre lang arbeitete er im Referat Forstbetrieb des Landesforstamtes. Dabei verantwortete er u.a. so richtungsweisende Projekte wie die Zertifizierung des Berliner Waldes, der Berliner Waldbaurichtlinie, das Mischwaldprogramm, die Einführung einer Forsteinrichtung bzw. Waldinventur sowie einer Biotopkartierung für alle Waldflächen der Berliner Forsten. Außerdem verantwortete er die Einführung des Leitfadens für die Ermittlung von Kompensationsbedarfen bei Waldinanspruchnahmen. Riestenpatt freut sich auf die Herausforderungen seines neuen Aufgabengebietes: „Der Erhalt, die naturnahe und ökologische Pflege sowie die Gestaltung und Stabilisierung der Berliner Wälder zu klimastabilen Laubmischwäldern sind Kernpunkte der Arbeit aller Mitarbeitenden des Forstamtes“. Angesichts der sich beschleunigenden Klimatrends sei hier tatkräftiges Handeln notwendig. „Ich freue mich sehr darauf, nun unmittelbar mit den Revieren an der Umsetzung zu arbeiten“, so Riestenpatt. Er weist aber auch darauf hin: „Um den Wald auch für künftige Generationen zu sichern, bedarf es des Ausgleichs unterschiedlichster Nutzungsinteressen und Beanspruchungen“. Riestenpatt wolle dies gemeinsam mit seinem Team im Blick haben und bei den Waldnutzenden für Verständnis werben. Das Forstamt Köpenick betreut mit neun Revierförstereien ca. 8.500 Hektar Waldfläche in den Berliner Bezirken Treptow-Köpenick, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Tempelhof-Schöneberg. Mit sieben Waldspielplätzen, einem Waldlehrpfad, Reit- und Wanderwegen, dem Lehrkabinett Teufelssee sowie den Waldschulen Plänterwald und Teufelssee bietet das Forstamt viele Highlights des Erholungswaldes. 25.10.2024 Die Amerikanische Roteiche (Quercus rubra) ist der Baum des Jahres 2025. Ihr auffälliges Herbstlaub, in leuchtenden Rottönen, erstrahlt derzeit auch in den Wäldern Berlins. Sie kommt als Einzelbaum oder in Gruppen verstreut in vielen Waldgebieten vor. Sichtbare Vorkommen, bei denen die Roteiche als Hauptbaumart bezeichnet werden kann, sind im Grunewald, im Tegeler Forst sowie im Bereich des Müggelsee zu finden. Aber auch in den Wäldern der Stadt Berlin, die in Brandenburg liegen, findet man sie im Nordosten und Südwesten. Dort fühlt sie sich insbesondere als Mischung mit Rotbuchen, Kiefern und heimischen Eichen wohl. Im Bereich des Forstamtes Pankow haben die Berliner Forsten einen zertifizierten Saatgutbestand aus Roteichen, der regelmäßig beerntet wird. Aus den gesammelten Eicheln werden in Baumschulen junge Bäumchen für klimastabile Laubmischwälder gezogen. Die Roteiche hat eine robuste Wuchsform und ist in der Lage sich an die wechselhaften klimatischen Bedingungen anzupassen. Sie wächst vergleichsweise schnell und erreicht Höhen von bis zu 35 Metern. Das schwer entzündliche Laub der Roteiche kam dabei helfen, die Ausbreitung von Waldbränden zu verhindern. In größeren Kiefernwäldern, auf sandigen Böden können mit ihr sogenannte „Feuerriegel“ angelegt werden. Diese dienen dazu, eine Ausbreitung des Feuers zu vermeiden. Außerdem treibt die Roteiche nach Waldbränden schnell wieder aus, was wichtig für die Wiederbewaldung nach einem Brand ist. Die Roteiche ist keine heimische Baumart. Sie ist in den östlichen und zentralen Vereinigten Staaten sowie in Teilen Kanadas heimisch. In Berlin wurde die Roteiche in den Nachkriegsaufforstungen der 50er und 60er Jahre auf Kahlflächen und als Waldbrandriegel gepflanzt. Ab den 1990er Jahren wurde verstärkt auf heimische Baumarten gesetzt. Seitdem wird die Roteiche in den Berliner Wäldern nicht mehr gepflanzt. So sehen es auch das Berliner Landeswaldgesetz und die Waldbaurichtlinie der Berliner Forsten vor. Grund dafür sind die zu erwartenden negativen Auswirkungen von nicht-heimischen Arten – vor allem von anderen Kontinenten – auf die biologische Vielfalt des heimischen Ökosystems. Insbesondere im Grunewald hat sich die Roteiche als invasiv erwiesen. Unter den hiesigen Standortbedingungen zeigt sie enorme Konkurrenzkraft. Die natürliche Verjüngung von heimischen Baumarten wird dadurch extrem erschwert. Bei Pflegeeingriffen in den Berliner Waldbeständen werden Roteichen in der Regel zugunsten heimischer Baumarten entnommen. 19.08.2024 Der Waldspielplatz Schulzendorfer Straße im Forstamt Tegel wurde am 14. August durch den Direktor der Berliner Forsten, Gunnar Heyne, und Kinder der örtlichen Kindertagesstätte eröffnet. Der rund 50 Jahre alte Waldspielplatz wurde in den vergangenen Monaten grundlegend saniert und erneuert. Zusammen mit dem benachbarten Waldlehrpfad und dem angrenzenden Wildtierschaugehege am Ehrenpfortensteig bildet der Waldspielplatz einen attraktiven Erholungs- und Erlebnisschwerpunkt der Berliner Forsten. Gunnar Heyne, Direktor der Berliner Forsten: „Unsere Waldspielplätze haben eine enorme Bedeutung für die Wertschätzung und somit den Erhalt unserer Berliner Wälder. Bereits die Kleinen entdecken hier spielerisch die Vielfalt der Natur und des Waldes. Die von den Forstwirtinnen und Forstwirten der Berliner Forsten entworfenen und kreativ gestalteten Holz-Spielelemente fördern das freie Spiel und bringen die Kinder in Kontakt mit dem nachhaltigen Naturstoff Holz.“ Das für die Erneuerung des Waldspielplatzes benötigte Eichen- und Robinienholz stammt überwiegend aus den reviereigenen Ressourcen. Einzelne Spielgeräte wurden instandgesetzt, andere neu gebaut. Neun neue Spielgeräte und einige neue Sitzgelegenheiten stehen nun zur Verfügung. Highlights sind u.a. ein Rutschenturm mit Kletternetz, Nestschaukel, ein Flugzeug, ein Eisenbahn-Bahnhof sowie ein Indigenen-Dorf mit Totempfahl und Zelten. Insgesamt 14 Waldspielplätze bieten die Berliner Forsten. Sie sind Ausflugsziele für die ganze Familie und machen dabei ganz nebenbei darauf aufmerksam, wie unschätzbar groß der Einfluss des Waldes auf die Lebensqualität in Berlin ist. Die Waldspielplätze werden fachgerecht durch erfahrene Mitarbeitende der Berliner Forsten erbaut und regelmäßig überarbeitet. Sie sind durch den TÜV abgenommen und unterliegen regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen durch die Forstämter. Waldspielplatz Blankenfelde 06.08.2024 Am 5. August 2024 hat der Direktor der Berliner Forsten, Gunnar Heyne, neun neue Auszubildende zur Forstwirtin bzw. zum Forstwirt am Landesforstamt begrüßt. Die sechs Frauen und drei Männer absolvieren ihre dreijährige Lehre in einem der vier Ausbildungsreviere der Berliner Forsten. Die Schwerpunkte der Ausbildung liegen auf der Waldpflege, Naturschutz, Forsttechnik und begleitenden theoretischen Grundlagen. Die Berliner Forsten benötigen dringend gut ausgebildete Forstwirtinnen und Forstwirte für die Erhaltung, naturnahe und ökologische Pflege sowie die Entwicklung und Stabilisierung der Berliner Schutz- und Erholungswälder. Unsere Wälder sind bedroht durch die Klimakrise. Als kühlende und ausgleichende Landschaftselemente für die lufthygienische Situation und Trinkwasserversorgung der Großstadt und als Erholungsort sind sie unverzichtbar für die Stadt Berlin. Momentan arbeiten rund 150 Forstwirtinnen und Forstwirte bei den Berliner Forsten. Zu jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter leisten sie wertvolle Arbeit für die Metropole Berlin. Derzeit sind sie besonders mit den wachsenden Aufgaben der Verkehrssicherung in den Erholungswäldern und dem dringend notwendigen Umbau der Berliner Wälder zu klimastabilen naturnahen Mischwälder beschäftigt. Die Berliner Forsten bieten jedes Jahr acht jungen Menschen einen Ausbildungsplatz zum Forstwirt/in. Das Ausbildungsjahr startet am 1. August. Die Bewerbungsfrist endet bereits am 31. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Weitere Informationen zur Ausbildung zum Forstwirt/in bei den Berliner Forsten 23.07.2024 Böttcherberg in Wannsee gesperrt Wegen zunehmender Schäden am Baumbestand bleibt der Zugang zum Böttcherberg im Ortsteil Wannsee bis auf weiteres gesperrt. Trockenäste und abgestorbene Bäume bedeuten eine erhebliche Gefahr für Waldbesucher in dem beliebten Erholungsgebiet im Südwesten der Stadt. Die Berliner Forsten bitten um Verständnis für die erforderliche Sperrung des Böttcherberges und die damit verbundenen Einschränkungen. Pressemitteilung vom 22.07.2024
Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.
Pressemitteilung: Magdeburg, den 28.11.2023 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten zieht erfolgreiche Bilanz Minister Sven Schulze: „Sachsen-Anhalt ist auf der Überholspur“ Seit der Amtsübernahme im September 2021 hat das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt unter der Leitung von Minister Sven Schulze bedeutende Erfolge erzielt. Die Neustrukturierung des Ressorts hat sich bewährt und ermöglicht eine effektive Verbindung von Themen wie Ernährungs- und Energieversorgungssicherheit, wodurch Synergieeffekte für das gesamte Land geschaffen werden. Wirtschaftlicher Aufschwung: Ein besonderes Augenmerk legt Minister Sven Schulze auf die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen, die als Eckpfeiler der heimischen Wirtschaft maßgeblich zur positiven Entwicklung des Landes beitragen. Mit Erfolg: Als Land Sachsen-Anhalt können wir mit Stolz auf einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 2,6 Prozent im Jahr 2022 verweisen, der höchste Zuwachs seit einem Jahrzehnt! Und es geht noch weiter: Mit internationalen Unternehmen wie INTEL in Magdeburg, Sioux Technologies in Barleben, Avnet Logistics in Bernburg und Daimler Trucks in Halberstadt konnten wir in Sachsen-Anhalt wichtige Ansiedlungserfolge erzielen und unseren Wirtschaftsstandort nachhaltig stärken. Erfolge in Land- und Forstwirtschaft: Im Bereich Landwirtschaft stand das Jahr 2022 im Zeichen des Vorsitzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Agrarministerkonferenz. Inmitten der Herausforderungen durch den Ukrainekrieg hat sich Minister Sven Schulze erfolgreich für die Ernährungssicherheit eingesetzt, unter anderem durch das temporäre Aussetzen von Stilllegungsregelungen für Ackerflächen. Auch die Bekämpfung von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) stand im Fokus. Minister Schulze betont den Erfolg des Zehn-Punkte-Plans zur ASP-Prävention, der eine engere Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und den Einsatz von Kadaversuchhunden vorsieht. Elf solcher Hunde sind nunmehr aus ganz Sachsen-Anhalt für den Ernstfall-Einsatz bereit. Zur besseren Reaktion auf Waldbrände wurden gemeinsam mit der Stadt Wernigerode und dem Nationalpark Harz wichtige Eckpunkte in der „Wernigeröder Erklärung“ festgehalten. Diese umfasst unter anderem die Gründung von Brandschneisen, die Anpassung der Waldbrandgefahrenklasse und die Ausweitung der Beräumung von Totholz. Ausblick: Minister Sven Schulze betont: „Sachsen-Anhalt ist auf der Überholspur. Die positive Entwicklung in den letzten 2,5 Jahren zeigt, dass wir die richtigen Weichen gestellt haben. Mit Innovation, Tatkraft und Kreativität werden wir auch in der nächsten Amtszeit die entscheidenden Herausforderungen meistern und die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Heimat erzielen.“
Tollwut, auch als "Rabies" oder "Lyssa" bezeichnet, ist eine Infektionskrankheit, die durch Lyssaviren ausgelöst wird. Das Virus wird mit dem Speichel infizierter Tiere ausgeschieden. Die Infektionskrankheit kann bei Tieren und Menschen auftreten. In Deutschland ist Tollwut bei Tieren eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tollwut kommt bei Wild- und Haustieren in vielen Ländern der Welt vor - vor allem in Afrika und Asien, aber auch in Polen, Rumänien, Moldawien und in der Ukraine. Säugetiere, vor allem Fleischfresser, aber auch Vögel und Fledermäuse können sich mit dem Tollwutvirus infizieren. Deutschland ist seit 2008 frei von der "terrestrischen" Tollwut, das heißt Tollwut kommt bei auf dem Land lebenden Tieren in Deutschland nicht mehr vor. Einzelne Nachweise gibt es bei Fledermäusen. Wurde Tollwut in den vergangenen Jahren bei Hunden in Deutschland festgestellt, handelte es sich um aus dem Ausland importierte oder mitgebrachte Hunde, die das Virus bereits in sich trugen. Tollwutviren werden durch Bisse, vor allem von Hunden, über den Speichel übertragen. Eine Übertragung kann auch durch das Belecken offener Hautwunden erfolgen. Tollwut kann bei Tieren als rasende Wut oder in stiller Form auftreten. Bei der rasenden Wut treten Wesensveränderungen wie Ängstlichkeit, Unruhe, Mattigkeit, Verweigerung von Futter- und Wasseraufnahme, Schluckbeschwerden, Unterkieferlähmung (Speicheln) auf. Im späteren Verlauf sind Aggressivität und Lähmungserscheinungen symptomatisch. Die stille Form der Tollwut äußert sich durch Lähmungserscheinungen, Krämpfen und plötzlichem Tod. Treten Krankheitssymptome auf, verläuft die Tollwut fast immer tödlich. Den besten Schutz gegen Tollwut bietet eine vorbeugende Impfung. Bei Reisen ins Ausland sollten keine Tiere, insbesondere Hunde oder Katzen, aus unbekannter Herkunft mitgebracht werden. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen. Gegen Tollwut können Tiere frühestens im Alter von zwölf Wochen geimpft werden. Bis ein wirksamer Impfschutz ausgebildet ist, dauert es weitere 21 Tage. Welpen dürfen daher frühestens im Alter von 15 Wochen nach Deutschland einreisen. Für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus anderen Ländern im Reiseverkehr gelten je nach Tollwutstatus des Herkunftslandes unterschiedliche tierseuchenrechtliche Bestimmungen. Dabei wird unterschieden, ob diese Tiere im Reiseverkehr ihren Besitzer begleiten oder gehandelt beziehungsweise verkauft werden. Für Einreise aus Mitgliedstaaten der EU und aus Drittländern gelten ebenfalls unterschiedliche Anforderungen. Weitere Informationen: Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union Ja, Tollwut gehört zu den Zoonosen, das heißt, die Krankheit kann vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Da die Ansteckung durch ein tollwutkrankes Tier über den Speichel erfolgt, sollte nach einem Kontakt zu einem tollwutverdächtigen Tier eine Biss- oder Kratzwunden sofort mit viel Wasser und Seife gründlich auswaschen. Besteht bei einem betreffenden Tier ein Tollwutverdacht oder ist dieser ungeklärt, muss schnell ein Arzt aufgesucht und auf den Biss hingewiesen werden. Ohne sofortige Behandlung verläuft die Tollwut auch bei Menschen tödlich.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vorrangig Rinder und Schafe betrifft. Andere Wiederkäuer sind empfänglich, zeigen aber zumeist kaum Symptome. Das Virus wird nicht von Tier zu Tier, sondern durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Neben leichten Verläufen führen schwere Verlaufsformen zu hohen Sterblichkeitsraten insbesondere bei Schafen. Eine namensgebende Blaufärbung der Zunge ist nur gelegentlich bei Schafen zu sehen. Nein, Menschen können sich nicht mit dem Blauzungenvirus infizieren. Auch können Fleisch, Milch und Milchprodukte empfänglicher Tiere bedenkenlos verzehrt werden. Im Herbst 2023 wurde erstmals das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) in den Niederlanden nachgewiesen und breitet sich seitdem in Europa und Deutschland aus. Die einzige Möglichkeit Schafe und Rinder vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen ist die Durchführung der Impfung. Das Land unterstützt zusammen mit der Tierseuchenkasse die Impfung von Rindern und Schafen. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe reicht nach bisherigen Erkenntnissen eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor. Derzeit ist kein Impfstoff gegen BTV-3 in Deutschland zugelassen. Jedoch ist die Anwendung von drei verschiedenen Impfstoffen gestattet und die Durchführung der Impfung per Allgemeinverfügung in Sachsen-Anhalt genehmigt.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für Menschen und andere Haus- und Nutztiere ist sie nicht gefährlich. In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in einigen Mittelmeerländern, kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden, die in Mitteldeutschland jedoch keine Rolle spielen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche in ein bisher freies Gebiet einzutragen. Besonders effizient ist die Übertragung durch Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion! Daher ist auch die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Die Afrikanische Schweinepest hat sich aus dem ursprünglichen Verbreitungsgebiet in den vergangenen Jahren nach Osteuropa und Asien ausgebreitet. ASP tritt seit vielen Jahren auch bei Haus- und Wildschweinen auf Sardinien auf. Deutschland ist seit 2020 betroffen. In der EU konnten bislang nur Belgien und die Tschechische Republik die Afrikanische Schweinepest im Wildschweinbereich erfolgreich tilgen. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Nur Schweine (Wild- und Hausschweine) sind für das Virus empfänglich. Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. ASP gilt bislang als unheilbar. Sachsen-Anhalt ist sehr gut vorbereitet. Der umfassende Managementplan umfasst folgende Maßnahmen: Information an Fernstraßen Per Erlass ist unter anderem geregelt worden, dass Müllbehälter regelmäßig geleert und gegen (Plünderung durch) Wildschweine gesichert werden. Darüber hinaus sind an allen Autobahn-Parkplätzen mit WC-Anlagen mehrsprachige Warnhinweise angebracht worden. Information der Jägerinnen und Jäger Ein Flyer mit Informationen für Jägerinnen und Jäger wurde erarbeitet. Im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes erschien im Februarheft 2020 ein Artikel zur sachgerechten Probenahme bei Wildschweinen. 100 Euro Prämie für das Auffinden toter Wildschweine Das Landwirtschaftsministerium vergibt seit Februar 2018 an Jägerinnen und Jäger eine Prämie für das Auffinden und Beproben von toten Wildschweinen. Diese Prämie wurde im September 2022 auf 100 Euro erhöht. Überwachung der Hygiene in den Ställen Das Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, im Rahmen der Überwachung der Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung Maßnahmen der Biosicherheit in Betrieben vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest verstärkt zu kontrollieren. Vorbereitung auf den Seuchenfall Sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene finden regelmäßig Tierseuchenbekämpfungsübungen statt. Zur Unterstützung der unteren Veterinärbehörden im Seuchenfall wurden 30 mobile Container zur Kadaverzwischenlagerung als Notfallreserve des Landes angeschafft. Außerdem steht ein 50 Kilometer langer stromführender Wildschweinzaun zur Verfügung. Dieser reicht für die Einzäunung von 2 Kerngebieten mit einem Radius von jeweils 4 Kilometern. Zudem wurde ein 35 Kilometer langer Knotengeflechtzaun und weiteres Equipment, wie Drohnen, Wildwannen und GPS-Geräte angeschafft. Mit aktuell 32 Kadaversuchhund-Gespannen ist Sachsen-Anhalt auf die Suche von Wildschweinekadavern vorbereitet. Zur Bewertung der Seuchenlage bei Auftreten der Seuche, zur Festlegung geeigneter Maßnahmen und zur Beratung der Behörden tagt in regelmäßigen Abständen eine Sachverständigengruppe. Bejagung von Wildschweinen Alle Maßnahmen, die zur Erhöhung von Wildschweinstrecken führen, sind aus vielerlei Sicht zu begrüßen, denn der Schwarzwildbestand im Land ist hoch. Die hohe Wildschweindichte verursacht beispielsweise viele Schäden durch Wildunfälle oder an Deichen. Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sind solche Maßnahmen nicht geeignet. Für eine erfolgreiche Prävention müsste laut Friedrich-Löffler-Institut die Population um mindestens 70 Prozent dauerhaft reduziert werden. Anlegen von Bejagungsschneisen Wildschweine fressen gern in Maisfeldern. Hier können sie kaum bejagt werden. Deshalb sind Bejagungsschneisen in den Feldern für die Jägerinnen und Jäger hilfreich. Im Rahmen der Agrarförderung des Landwirtschaftsministeriums ist die Anlage von Bejagungsschneisen unter bestimmten Bedingungen und ohne Einschränkung der Beihilfefähigkeit möglich. Befreiung von Standgeld im Landesforst Im Landesforst sind die Befreiung von Standgeld bei Bewegungsjagden, die kostenfreie Abgabe von Frischlingen und Überläufern bei Einzeljagden ohne Gewichtsbeschränkung und weitere Maßnahmen zur Förderung der Wildschweinjagd vorgesehen. Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen Für die Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einschließlich deren Überwachung sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Rahmen der Krisenplanung die personelle Absicherung der einzuleitenden Maßnahmen sicherzustellen. Die Task Force "Tierseuchenbekämpfung“ am Landesamt für Verbraucherschutz unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte im Ereignisfall. Es ist möglich, praktizierender Tierärzte hinzuzuziehen. Dies regelt die „Rahmenvereinbarung hinsichtlich des Einsatzes von Tierärztinnen/Tierärzten im Tierseuchenkrisenfall“, welche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Tierärztekammer sowie des Landesverbandes praktizierender Tierärzte Sachsen-Anhalt geschlossen wurde. Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel. Bei Hausschweinen und europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen sowie Schaumbildung vor der Rüsselscheibe. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft ("Liegenbleiben in der Suhle") oder Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, "blutige" Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Fehlen solche Auffälligkeiten, ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass ASP vorliegt. Bei solch unspezifischen Symptomen sollte das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt informiert werden. Verendete oder krank erscheinende Wildschweine sollten an die zuständige Veterinärbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Illegales Verfüttern oder unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen ist zu unterlassen. Unter Umständen kann eine unachtsam entsorgte Brotzeit mit Wurst oder Schinken bereits zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest führen. Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse (z. B. Salami, Schinken) sollten nicht aus betroffenen Seuchen- oder Restriktionsgebieten mitgebracht werden. Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Treten akute Krankheitsanzeichen auf, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Länder zu senden. Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem. Jäger sollten auf vermehrt auftretendes Fallwild achten und von diesem immer Proben an die zuständige veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtung ( Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal ) einschicken. Optimal sind Schweiß- und Milzproben, notfalls Proben von anderen Organen oder ein Knochen. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden. Die Entnahme von Proben über Tupfer in verschließbarem Plastikröhrchen ist eine geeignete Möglichkeit (anzufordern bei der zuständigen Veterinärbehörde). Besonders vorsichtig sollte mit Gegenständen umgegangen werden, die Schweißkontakt hatten. Dazu gehören auch Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Grundsätzlich sollte eine Kontamination mit potentiell infektiösem Material vermieden werden. Bei entsprechenden Arbeiten sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen. Bei Kontakt mit Risikomaterial ist die Reinigung und Desinfektion nötig. Auch die Erde, z. B. von Schwarzwildwechseln und -suhlen, kann mit infektiösem Blut oder Kot kontaminiert sein. Um das ASP-Virus durch Hitzebehandlung zu deaktivieren, sind mindestens 56 °C über 70 Minuten bzw. 60 °C über 20 Minuten erforderlich. Waschen mit Wasser und Seifenlauge kann zwar einen großen Teil von eventuell anhaftendem Material und damit einer Virenfracht beseitigen, hat aber bei dem ASP-Virus keine desinfizierende Wirkung. Insbesondere die baltischen Staaten sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte stellen im Ereignisfall ein erhebliches Risiko dar. Gleiches gilt für die verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände. Daher sind alle Jäger und Jägerinnen aufgerufen, bei Teilnahme an Jagden in den betroffenen Gebieten besonderen Wert auf hygienische Maßnahmen zu legen. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten. Alle Gegenstände, die Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (z. B. Bekleidung, Jagdmesser, Jagdstiefel, Fahrzeuge etc.), sollten unverzüglich noch im Gastrevier gereinigt und desinfiziert werden. Für eine Desinfektion sind daher geprüfte Desinfektionsmittel unverzichtbar. Bei Fragen zu deren Einsatz sollte man sich an einen Tierarzt wenden. Keinesfalls sollte das eigene Fahrzeug für die Bergung und den Transport von erlegtem Schwarzwild eingesetzt werden. Hierzu sind nur die Fahrzeuge der jeweiligen Gastgeber bzw. Jagdveranstalter zu nutzen. Wird das eigene Fahrzeug dennoch für Fahrten im Gastrevier eingesetzt, ist es spätestens vor Antritt der Rückreise gründlich zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln - nach Empfehlung der örtlichen Veterinärbehörden - zu desinfizieren (Unterboden, Ladeflächen und Innenraum). Insbesondere Kontaminationen mit Blut sind sorgfältig zu entfernen. Ein unzureichend gereinigtes und (potenziell) kontaminiertes Fahrzeug ist keinesfalls im heimischen Jagdrevier zu nutzen. Das ASP-Virus ist für Hunde ungefährlich, allerdings lässt sich im jagdlichen Einsatz kaum vermeiden, dass der Jagdhund eng in Kontakt zu kontaminierten Materialien kommt. Will man sicher ausschließen, dass der eigene Jagdhund die ASP in das Jagdrevier oder in Hausschweinebestände einschleppt, lässt man ihn zu Hause. Sicher stehen auch im Gastrevier gut ausgebildete örtliche Jagdhunde zur Verfügung. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung geben unmittelbar geltende EU-Rechtsakte sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor. Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es würden großflächige Restriktionszonen eingerichtet, in denen das Verbringen von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den Betrieben nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Sowohl Schweinebestände als auch Wildschweine in diesen Zonen würden intensiv untersucht werden. Darüber hinaus würden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Erregers durchgeführt werden. Wird ASP beim Schwarzwild festgestellt, ist das Verbringen von Hausschweinen in dieses und aus diesem Gebiet nur unter bestimmten Umständen möglich. Beim Schwarzwild wird bei Bedarf eine verstärkte Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine angeordnet. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen. Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können die zuständigen Behörden Maßnahmen anordnen, die zu Beschränkungen des Eigentums und anderen Einschränkungen ggf. über einen länger andauernden Zeitraum führen können. Mögliche Maßnahmen im gefährdeten Gebiet sind u.a. Verbote oder Beschränkungen der Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen Anlegen von Jagdschneisen Fallwildsuche (nach verendeten Wildschweinen) Anordnung der verstärkten Bejagung von Wildschweinen Untersagung der Jagd. Es können Entschädigungsansprüche nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) entstehen, die im Einzelfall zu prüfen und durch die anordnende Behörde zu erstatten sind. Das TierGesG nimmt diesbezüglich einen Rechtsfolgenverweis auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ("landesrechtliche Vorschriften über die Inanspruchnahme als Nichtstörer") vor. Eine Entschädigung wird grundsätzlich nur für Vermögensschäden gewährt. Dabei handelt es sich um Beeinträchtigungen an materiellen Gütern, für die finanzielle Entschädigungen zu leisten sind. Hierzu zählen auch der Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder des gewöhnlichen Nutzungsentgeltes. Entgangener Gewinn und andere, nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehende Nachteile, werden in der Regel nicht erstattet. Zum Thema wurde ein entsprechendes Informationsschreiben an die Verbände erarbeitet. Quellen: BMEL, FLI
Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, die durch Influenzaviren ausgelöst wird. Die aviären Influenzaviren werden in zwei Gruppen unterschieden. Niedrigpathogene Influenzaviren (LPAI) verursachen oft kaum Symptome. Hochpathogene Influenzaviren (HPAI) sind Auslöser der klinischen Geflügelpest, die besonders für Hühner und Puten meist tödlich verläuft. Alle Geflügelarten sind betroffen, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten können erkranken. Bei den bisher in Deutschland verzeichneten Ausbrüchen geht das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in den meisten Fällen von einem direkten oder indirekten Eintrag über kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände) als wahrscheinlichste Infektionsquelle aus. Die Geflügelpest richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an. Verheerend sind auch die großen wirtschaftlichen Folgen aufgrund von Handelssperren, Sperren um den Seuchenherd und schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt. Die Geflügelpest ist eine hochakut verlaufende Erkrankung, die gerade bei Hühnern und Puten nach kurzer Inkubationszeit (wenige Stunden bis 21 Tage) meist zum Tod führt. Die klinischen Symptome der Geflügelpest sind sehr vielfältig. Neben allgemeinen Krankheitssymptomen wie Teilnahmslosigkeit oder Verweigerung von Futter und Wasser können Atemnot, Niesen, schleimig-grünlicher Durchfall, zentralnervöse Störungen, Ödeme oder Unterhautblutungen mit Verfärbungen an Kopfanhängen und Füßen auftreten. Die Influenzaviren verbreiten sich über Tröpfcheninfektion und über die Ausscheidung im Kot infizierter Vögel. Andere Vögel stecken sich über die Aufnahme von Wasser oder virenbelastetem Staub an. Auch die indirekte Übertragung durch Menschen ist möglich, weshalb im Umgang mit Geflügel auf eine ausreichende Reinigung und Desinfektion von Kleidung und Gebrauchsgegenständen geachtet werden sollte. Alle Geflügelarten sind betroffen, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten können erkranken. Während Hühner oder Puten meist innerhalb kurzer Zeit verenden, erkrankt Wassergeflügel seltener und im Verlauf milder. Wildlebende Wasservögel dienen daher als Virusreservoir und können die Erreger über große Distanzen verbreiten. Im Fall erhöhter Eintragsgefahr werden nach Risikoanalyse besonders gefährdete Gebiete definiert. Als besonders gefährdet gelten Sammel-, Rast- und Ruheplätze von Wildvögeln, welche häufig in der Nähe von Seen, Flüssen und Feuchtbiotopen zu finden sind. In Risikogebieten kann eine Aufstallung angeordnet werden. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung und Verhinderung ihrer Ausbreitung werden behördlich koordiniert und unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Jeder Verdacht muss sofort dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Es werden Proben entnommen und in einem staatlichen Referenzlabor untersucht. Der Seuchenbestand selbst wird sofort getötet und unschädlich beseitigt. Bei einem Geflügelpestfall bei einem gehaltenen Vogel legt die zuständige Behörde Restriktionszonen fest. In diesen Gebieten gelten besondere Bedingungen zur Bekämpfung der Seuche, wie beispielsweise kein Verbringen von Tieren und Produkten aus den Zonen/Beständen, keine Geflügelausstellungen, Desinfektionen und mehr. Die Restriktionszonen werden durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Die Tierseuchensituation in Europa wird vom Friedrich-Löffler-Institut und den zuständigen Behörden beobachtet und Alarm- und Krisenpläne stets an neue Geschehnisse angepasst. Eine Übertragung von aviären Influenzaviren auf den Menschen ist bei einigen Subtypen möglich, tritt aber nur sehr selten und bei engem Kontakt mit Geflügel auf. Das Virus wird bereits bei Temperaturen von + 70 Grad Celsius abgetötet. Der Verzehr von Fleisch ist daher bei küchenüblicher Zubereitung selbst bei infiziertem Hausgeflügel unbedenklich. Eine Impfung gegen die Geflügelpest ist nur geeignet, um klinische Symptome zu unterdrücken. Sie verhindert aber weder die Infektion des Vogels noch die Ausscheidung der Viren. Sie birgt die Gefahr einer unbemerkten Ausbreitung der Seuche und ist daher in der EU verboten. Eine Ausnahmegenehmigung wird in Einzelfällen für Zootiere oder seltene Nutzgeflügelrassen erteilt. Diese Ausnahmegenehmigung der Europäischen Kommission ist an strenge Auflagen gebunden und geht mit einer kontinuierlichen Überwachung des Bestandes einher. Ansprechpartner sind die örtlichen Veterinärbehörden. Einen Überblick zu aktuellen Geflügelpestfällen in Deutschland geben die Internetseiten des Tierseucheninformationssystems . Dort ist auch eine kartographische Darstellung abrufbar.
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