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Tierschutz in den Medien

Der Tierschutzgedanke wird in der Gesellschaft immer präsenter. In den Medien werden immer öfter Berichte zu Missständen oder Tierschutzproblemen,  aber auch Darstellungen guter Tierhaltungen gezeigt. Im Folgenden findet man Beiträge oder Ausschnitte aus solchen Fernsehberichten ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Trigger-Warnung: Manche Filme enthalten verstörende Bilder! Tiertransporte: Gefangen zwischen Grenzen (ZDF) Verhalten von Nutztieren (Hühner, Rinder, Schweine, Pferde, Ziegen, Schafe) verstehen - Kurzvideos im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Frei Schnauze - Qualzuchten ehrlich erklärt (Stabstelle Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg) Das Leiden der Modehunde (arte) Streitfall Taube - Verjagen oder ertragen? (ZDF) Fangen und Freilassen: Ist Catch & Release Tierquälerei? (STRG_F) Sauschlau - Die unbekannte Welt der Schweine (ZDF) Das Hühnerdilemma - Zwischen Tierwohl und Preisschlacht (ZDF) Das brutale Geschäft mit Hundewelpen (BR) Schweinefleischreport von Nelson Müller (ZDF) Schweinezucht in Deutschland (Bericht und Interview mit dem Tierschutzbeauftragten, Spiegel-Online) Qualzucht: Wie Mops und Co leiden um süß zu sein (funk, deutsches Online-Content-Netzwerk der ARD und des ZDF) Qualvolle Tiertransporte (ZDF, Sendung Frontal 21) Hier leben die glücklichsten Schweine Deutschlands (Pro Sieben, Sendung Galileo)

Tierschutz beim Transport Runderlass zu Tiertransporten Tierschutzrechtliche Tiertransportkontrollen Tierschutzkontrollen beim Transport Handbuch Tiertransporte Dokumente

Beim Verbringen lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport maßgeblich. Diese Verordnung stellt insbesondere Anforderungen an die Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen sowie an die Schulung des Personals (EU-einheitlicher Befähigungsnachweis bei Nachweis entsprechender Sachkunde). Zulassungspflichtig sind alle Transportunternehmer, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren. Dies betrifft jede natürliche oder juristische Person, die entweder auf eigene Rechnung oder für Dritte Tiere befördert. Ergänzt wird das EU-Recht durch die nationale Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1/2005 des Rates ( Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV). Sachsen-Anhalt will den Tierschutz bei Lebendtiertransporten von Nutztieren mittels Runderlass weiter verbessern. Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie dient dabei als Grundlage zur tierschutzrechtlichen Abfertigung langer, grenzüberschreitender Transporte mit ermessensleitenden Vorgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Erlass bezieht sich sowohl auf Tiertransporte innerhalb der EU als auch auf Transporte in Drittländer. Er stellt insbesondere klar, welche Voraussetzungen immer vorliegen müssen, damit ein Transport abgefertigt oder aber versagt werden muss. Es ist wichtig, dass alle Akteure in der Transportkette ihren Verpflichtungen nachkommen, seien es Landwirte, Transportunternehmen oder Tierärzte. Es gilt immer die Maßgabe der europäischen Transportverordnung: Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Im Rahmen der tierschutzrechtlichen Tiertransportkontrollen werden die Transportfahrzeuge sowie die Tiere an den Versandorten, während des Transportes, an den Aufenthalts- und Umladeorten, bei der Ankunft am Bestimmungsort sowie auf Märkten begutachtet. Dabei sind besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Tierschutzauflagen festgelegt worden. Diese beziehen sich auf den Grundsatz, dass Tierschutzkontrollen auf allen relevanten Stufen entlang der Lebensmittelkette durchgeführt werden und auf Grundsätzen der Kontrollen im Zusammenhang mit Tiertransporten. Dazu gehören: die Überprüfung der Transportfähigkeit der zu transportierenden Tiere, die Überwachung und Kontrolle der zulässigen Transportdauer und das Ergreifen von amtlichen Maßnahmen zur Minimierung der Zeiten zwischen der Transportverladung und der Abfahrt des Transportmittels. Tierschutzrechtliche Transportkontrollen sowie dabei auftretende Beanstandungen 2015 bis 2020 Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anzahl der Kontrollen 5.485 5.504 9.119 9.768 9.572 9.890 Beanstandungen 128 64 246 229 196 158 Beanstandungsrate in Prozent 2,33 1,2 2,7 2,3 2,0 1,6 Um die geltenden tierschutzrechtlichen Regelungen innerhalb Deutschlands einheitlich durchführen zu können, hat die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz das Handbuch Tiertransporte erarbeitet und beschlossen. Das Handbuch wird laufend aktualisiert, zuletzt 2020. Das Handbuch Tiertransporte enthält Vollzugshinweise (konkrete Auslegungshinweise und Checklisten) für die zuständigen Behörden zur Beurteilung der rechtskonformen Umsetzung der einschlägigen tierschutzrechtlichen Regelungen beim Transport von Tieren und Hinweise, die einen einheitlichen Vollzug der EU-Tiertransportverordnung und der nationalen Tiertransportverordnung sicherstellen sollen. Die jährlich an die EU-Kommission gerichtete Berichterstattung zu Tierschutzkontrollen beim Transport gibt Auskunft über die Anzahl der stattgefundenen Tiertransporte (am Verladeort, am Bestimmungsort, auf Land- und Bundesstraßen), die Kontrollhäufigkeit sowie die vorgefundenen Verstöße.

Tiergesundheit 2022: Kein Ende der Geflügelpest-Epidemie

Bei der Überwachung der Tiergesundheit war für das Landesuntersuchungsamt (LUA) im Jahr 2022 die Geflügelpest das beherrschende Thema. LUA-Präsident Dr. Stefan Bent: „Die hochansteckende Seuche kann bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen. Sie tritt mittlerweile ganzjährig in Deutschland auf. Wir haben sie im Herbst des vergangenen Jahres auch in sechs Beständen in Rheinland-Pfalz nachgewiesen - mit Konsequenzen für Geflügel und Tierhalter.“ Im November 2022 wies das LUA die Geflügelpest bei insgesamt 49 Tieren in drei kleineren Geflügelbeständen im Kreis Ahrweiler, im Kreis Altenkirchen und im Westerwaldkreis nach. Um die weitere Verbreitung des hochansteckenden Erregers zu verhindern, wurden in den drei betroffenen Beständen alle noch vorhandenen 40 Tiere getötet. Die Recherchen der betroffenen Kreisverwaltungen hatten ergeben, dass diese Bestände infizierte Tiere aus einem Geflügelbestand im nordrhein-westfälischen Oberbergischen Kreis zugekauft hatten. In diesem Bestand war die Geflügelpest Ende Oktober 2022 nachgewiesen worden. Im Dezember 2022 wies das LUA die Geflügelpest in einem weiteren Geflügelbestand im Westerwaldkreis und in zwei Beständen im Kreis Germersheim bei insgesamt 26 Tieren nach. Während die noch verbliebenen 398 Tiere in den beiden Beständen im Kreis Germersheim getötet werden mussten, konnte hiervon bei den 31 verbliebenen Tieren aus dem Bestand im Kreis Westerwald aufgrund einer Ausnahmereglung nach einer Risikobewertung abgesehen werden. Es handelte sich um sogenannte genetisch wertvolle Tiere seltener amtlich registrierter Rassen. Die Tiere wurden zudem mehrfach mit negativem Ergebnis auf den Erreger der Geflügelpest nachuntersucht, bevor die amtliche Sperre des Bestandes aufgehoben werden konnte. Hintergrund: Tiergesundheit & Tierseuchen Das LUA untersucht in der Tierseuchendiagnostik Tierkörper und Proben von Tieren auf nach dem Tiergesundheitsrecht gelistete Tierseuchen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. 2022 standen dabei nicht nur die Geflügelpest im Fokus, sondern auch das Bovine Herpesvirus Typ 1, die Blauzungenkrankheit, die Bovine Virusdiarrhoe, die Afrikanische Schweinepest und die Aujeszkysche Krankheit. Insgesamt hat das LUA im Jahr 2022 im Rahmen der Tierseuchendiagnostik 239.876 Proben untersucht. Das LUA ist auch die Fachaufsichtsbehörde über die Kreisverwaltungen und Kreisfreien Städte. Die dortigen Veterinärverwaltungen und das LUA bekämpfen gemeinsam Tierseuchen wie die Geflügelpest oder die Blauzungenkrankheit, kontrollieren die Beseitigung und Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und wachen über die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen - zum Beispiel  bei Tiertransporten. Die Tiergesundheitsdienste des LUA unterstützen dabei, rheinland-pfälzische Rinder- und Schweinebestände sowie Kleine Wiederkäuer gesund und leistungsfähig zu erhalten. Mit diesem Ziel besuchen und beraten sie Tierhalter, praktizierende Tierärzte, die staatliche Veterinärverwaltung und Organisationen der Landwirtschaft. Dabei geht es um vorbeugenden Tiergesundheits- und Verbraucherschutz durch frühzeitige Problemerkennung und -beseitigung - zum Beispiel mit wirksamen Maßnahmen zur Erhaltung der Eutergesundheit und damit der Milchqualität. Die gesamte 2022er Jahresbilanz Tiergesundheit & Tierseuchen finden Sie hier .

Minister Sven Schulze: „Ich freue mich, dass wir gute, gemeinsame Kompromisse gefunden haben“

Ukraine-Krieg, Düngeverordnung, Umsetzung der EU-Agrarpolitik und Tierschutz in der Nutztierhaltung waren u.a. Themen der aktuellen Agrarministerkonferenz (AMK), die in dieser Woche in Magdeburg unter der Federführung des Landes Sachsen-Anhalts stattgefunden hat. AMK-Vorsitzender, Landwirtschaftsminister Sven Schulze: „Die gesellschaftlichen, fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft steigen. Umwelt- und tiergerechtes sowie sozialverträgliches Wirtschaften sind mir dabei besonders wichtig. Dies darf allerdings nicht auf den Rücken der Land- und Forstwirtschaft ausgetragen werden.“ Diesen Spagat zwischen ökologischen, sozialen und ökonomischen Herausforderungen erfolgreich zu meistern sei auch Aufgabe in den zahlreichen, konstruktiven Diskussionen mit den Länderkollegen gewesen, so Minister Schulze weiter. Diese seien durch die aktuellen Verwerfungen auf dem Weltmarkt, hervorgerufen durch den Krieg in der Ukraine, noch einmal enorm gestiegen. „Ich freue mich, dass wir trotz langen und harten Ringens gemeinsame Kompromisse gefunden haben“, so Minister Sven Schulze. „Ich danke insbesondere dem Bundesminister, Cem Özdemir, dass er sich bereit erklärt hat, auf Einladung Sachsen-Anhalts mit den Länderkollegen zu tagen. Zudem werden wir eine Sonder-AMK zum Thema Wald noch im Frühjahr 2022 durchführen.“ Folgende Beschlüsse wurden unter anderem auf der AMK gefasst: Auswirkungen und Folgen des Kriegs in der Ukraine Die Agrarressorts der Länder begrüßen, dass die EU-Kommission zur Abwehr krisenbedingter Härten für die Wirtschaft einen „Vorübergehenden Krisenrahmen für Staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine“ eingeführt hat. Sie betonen, dass eine gesicherte Energieversorgung zu angemessenen Preisen für die Land- und Ernährungswirtschaft als Bestandteil der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) von essentieller Bedeutung ist, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Ziel muss sein, die sichere Versorgung mit bezahlbaren Lebensmitteln und Mitteln des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Sie unterstützen alle Anstrengungen und Maßnahmen zur Stärkung der systemrelevanten Land- und Ernährungswirtschaft. Nicht einigen konnten sich die Minister bezüglich der vorübergehenden Nutzung der Brachflächen zum Anbau von Nahrungsmitteln. Konsens bestand lediglich beim Anbau von Futtermitteln auf brachliegenden Flächen. Zur Umsetzung der Düngeverordnung Die Länder wollen mit dem Bund ein robustes, rechtssicheres und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System für eine verursachergerechte emissionsbezogene Maßnahmendifferenzierung entwickeln und die dafür notwendigen fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Im Rahmen des Wirkungsmonitorings zur Düngeverordnung soll am Modellverbund AGRUM-DE festgehalten und dieses weiterentwickelt werden. Zum Tierschutz in der Nutzierhaltung Den Ergebnisbericht einer ad-hoc- Arbeitsgruppe zu den Schlussfolgerungen und dem Handlungsbedarf aufgrund von Brandvorfällen in großen Tierhaltungsanlagen wurde in Bezug auf die Schlussfolgerungen bzw. Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der wirksamen Brandvorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung begrüßt. Die Agrarressorts der Länder bitten auch die Bau- und Innenministerkonferenz, entsprechende Prüfungen vorzunehmen und mitzuteilen, ob ein präventiver Brandschutz bundesrechtlich geregelt werden kann. Zur Herbst-AMK soll es einen schriftlichen Bericht darüber geben. Ergänzend dazu soll über eine mögliche Förderung berichtet werden. Die Agrarressorts bitten den Bund auf Basis der Beschlüsse der Borchert-Kommission und der in der Machbarkeitsstudie vorgelegten Ergebnisse einen konkreten Zeitplan für die Transformation der Tierhaltung in Deutschland hin zu mehr Tier- und Klimaschutz einzuleiten. Den Betrieben ist dabei eine wirtschaftliche Perspektive zu bieten. Der Plan zeigt einen innovativen, zukunftsorientierten, umsetzbaren und ökonomisch tragbaren Lösungsweg zum Umbau der Nutztierhaltung auf. Der Bund wird gebeten, die dafür notwendige Finanzierung bereit zu stellen, um einen Umbau der Nutztierhaltung unabhängig vom freien Markt zu ermöglichen. Klarheit und Planungssicherheit wird für diesen massiven Strukturwandel benötigt. Auf die notwendige Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Ein weiterer Rückgang der Tierhaltung hätte in ländlichen Regionen erhebliche negative Folgen. Daher muss bei der Umsetzung den unterschiedlichen Strukturen der Nutztierhaltung in den Ländern Rechnung getragen werden. Tiertransporte in Drittländer sind eine besondere Herausforderung für den Tierschutz, da die Einhaltung tierschutzrechtlicher Grundvoraussetzungen in manchen Ländern nicht sichergestellt werden kann. Die Agrarressorts der Länder wollen sich über den Bund bei der EU dafür einsetzen, dass entsprechende Transportverordnung überarbeitet wird.

Rheinland-Pfalz verbietet Tiertransporte über lange Strecken

Verbot des Tiertransports über lange Strecken und Beendigung der bisherigen Einzelfallprüfung der Kommunen mit Erlass vom 28. Juli 2020, Auswirkung auf die Tierhaltung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Höfken: „Noch viel zu tun im Tierschutz“

Umweltministerin stellt Tierschutzbericht Rheinland-Pfalz 2018/2019 im Ministerrat vor / Nutztierthemen beherrschten die Diskussion „Um Verbesserungen beim Tierschutz zu erreichen, bedarf es intensiver Kommunikation mit allen Beteiligten - Politik, Tierschutz- und Landwirtschaftsverbänden sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern – und Transparenz in Form einer verbindlichen Lebensmittelkennzeichnung des Tierschutzstandards. Die Probleme der Entwicklung einer flächenlosen, industriellen Tierproduktion in den Intensivgebieten außerhalb von Rheinland-Pfalz müssen grundsätzlich durch eine Neuausrichtung auf eine tiergerechte Landwirtschaft und eine Abkehr vom Massenangebot an Billigfleisch erreicht werden. Trotz zahlreicher Erfolge bleibt im Tierschutz noch viel zu tun“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken im Kabinett anlässlich der Vorstellung des Tierschutzberichtes für die Jahre 2018/2019, bevor sie auf dessen Inhalte einging. Betäubungslose Ferkelkastration Zu Beginn des Berichtszeitraumes stand die Änderung des Tierschutzgesetzes mit der Verlängerung der Frist bis zum Ende der betäubungslosen Ferkelkastration im Vordergrund. „Weil geeignete Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration schon zur Verfügung standen, lehnte die Landesregierung die kurzfristige Fristverschiebung entschieden ab und forderte geeignete Wege zur praktikablen Umsetzung der Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration“, sagte Höfken. Trotz des Widerstandes im Bundesrat sei die Übergangsfrist jedoch verlängert und das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration aufgrund einer Gesetzesinitiative der Regierungsfraktionen des Bundes um zwei Jahre bis zum 01.01.2021 verzögert worden. Tierwohlkennzeichen „Zur Kennzeichnung von tierischen Produkten nach Tierhaltungsstandards wurde im Berichtszeitraum ein Gesetzentwurf des Bundes für eine staatliche, jedoch freiwillige Tierwohlkennzeichnung auf den Weg gebracht - allerdings bis heute nicht erfolgreich umgesetzt. Stattdessen hat der Handel das Heft in die Hand genommen und eigene Label geschaffen - eine verbindliche, für Bauern und Bäuerinnen wie für Verbraucherinnen und Verbraucher gute Kennzeichnungslösung liegt bis jetzt nicht vor.  Die Landesregierung hat im Bundesrat dieses Defizit massiv kritisiert und die Umsetzung einer EU-weit verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung beantragt“, stellte Höfken dar. „Für mehr Tierwohl in den Ställen brauchen wir ein verpflichtendes Tierwohllabel, das nachvollziehbar ist und am Markt Wirkung entfaltet. Die von Bundesministerin Klöckner beabsichtigte freiwillige Teilnahme an einer komplizierten Zertifizierung wird kaum Möglichkeiten für Betriebe bieten, über die bisherigen Mindeststandards in Sachen Tierwohl hinauszugehen und gleichfalls Erzeugerinnen und Erzeuger für ihre erbrachten Tierschutzleistungen entsprechend zu honorieren“, ging Höfken ins Detail. Verbesserte Sauenhaltung Mit der Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung sollte insbesondere die Kastenstandhaltung von Sauen im Berichtzeitraum verbessert werden. Die Vorlage der Bundesregierung wurde nicht einmal den Gerichtsurteilen zur Bewegungsfreiheit der Sauen in Kastenständen gerecht. Letztlich wurde nach sehr langen Verhandlungen im Juli 2020 im Bundesrat die aus Tierschutzsicht hochproblematische Kastenstandhaltung mit einer Übergangszeit von acht Jahren im Deckzentrum gänzlich verboten. Dazu Höfken: „Die lange Fixierung der Tiere, rund 160 Tage im Jahr, war bei der Standardhaltung das relevanteste Tierschutzproblem. Jetzt wird die Haltung in den Kastenständen grundsätzlich abgeschafft und eine Fixierung nur in den „Abferkelbuchten“ für fünf Tage zum Schutz der Ferkel gestattet. Das ist mittelfristig ein enormer Fortschritt für den Tierschutz.“ Mehr Tierschutz bei Tiertransporten „Zur Verhinderung von langen Tiertransporten, die für die Tiere sehr belastend sind und den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, wurde 2019 die Überwachung und Kontrolle der Planung der Transporte deutlich verschärft und die geltenden Vorgaben für Tiertransporte – insbesondere in Drittländer – durchgesetzt“, so Höfken. Hierzu seien laut Höfken die zuständigen Kreisverwaltungen über ihre Prüfpflichten und Prüfmöglichkeiten bei der Abfertigung verstärkt informiert und auch strenge Prüfkriterien ergriffen worden. So müssen die Veterinärämter zum Beispiel seit August 2019 bei der Einzelfallprüfung der Transportplanungen über acht Stunden in andere EU-Mitgliedstaaten und Drittländer das Landesuntersuchungsamt beteiligen. Außerdem dürfen keine Transporte bei vorhergesagten Temperaturen von mehr als 27 Grad Celsius genehmigt werden – aus Vorsorgegründen zur Einhaltung der auf EU-Ebene geforderten 30 Grad Celsius. Nicht zuletzt aufgrund dieser strengen Vorgehensweise wurden seit September 2019 aus Rheinland-Pfalz keine Tiertransporte mehr in Drittländer abgefertigt. Gleichzeitig wendete sich das Land an die EU-Kommission und Bundesregierung und verlangte im Bundesrat die nötigen bundes- und EU-rechtlichen Änderungen. „Bei Tiertransporten in Drittländer kommt es leider immer wieder zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Mindeststandards. Aber Tierschutz darf nicht an der Außengrenze der EU enden - dies liegt leider nicht im Einflussbereich einer Landesregierung“, hielt Höfken abschließend fest. Hintergrund Alle zwei Jahre legt das Umweltministerium dem Landtag einen Tierschutzbericht vor. Darin berichtet das Ministerium über Tierschutzthemen und die Entwicklung des Tierschutzrechts. Der aktuelle Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 2018/2019. Den Tierschutzbericht 2018/2019 als PDF finden Sie hier

Höfken zur Änderung der Kastenstandshaltung: „Eine wichtige Richtungsänderung hin zu mehr Tiergerechtigkeit“

Umweltministerin Ulrike Höfken begrüßt Verhandlungs-Ergebnisse im Bundesrat bei der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung / Deutliche Verbesserung bei Sauenhaltung / Weitere Verbesserungen nötig - auch bei anderen Tierarten „Es ist kein Wunder, dass die Tierschützerinnen und Tierschützer beim Thema Kastenstand auf die Barrikaden gegangen sind. Der Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner war absolut inakzeptabel: Lange Übergangsfristen für einige Verbesserungen und sogar rechtliche Verschlechterungen waren vorgesehen. Wir haben in den Verhandlungen mit den Ländern jetzt eine Neuorientierung in der Sauenhaltung erreicht. Die lange Fixierung der Tiere, rund 160 Tage im Jahr, ist bei der heutigen Standard-Haltung das relevanteste Tierschutz-Problem. Jetzt wird die Haltung in den Kastenständen grundsätzlich abgeschafft und eine Fixierung nur in den „Abferkelbuchten“ für fünf Tage pro Wurf zum Schutz der Ferkel gestattet. Das ist ein enormer Fortschritt für den Tierschutz“, so die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken anlässlich der heutigen Bundesratssitzung. Eine Ablehnung dieser Verbesserungen würde, so Höfken, einzig zu der Umsetzung des Magdeburger Urteils führen, das heißt nur zur Ermöglichung des Ausstreckens der Gliedmaßen. Aber das wäre, so die Umweltministerin, nur eine Fortführung der langen Aufenthaltsdauer im Kasten mit ein bisschen mehr Platz, dafür aber im Abstand der Sauen zueinander und würde damit diese tierschutzwidrige Haltungsform noch weiter zementieren. Höfken sagte: „Ich danke allen Tierschützerinnen und Tierschützern für Ihr Engagement. Aber eine Verschlechterung des Tierschutzes durch Verhinderung besserer Gesetze kann ich nicht verantworten und wir haben uns deswegen für diese neue gesetzliche Grundlage eingesetzt. Ich freue mich, dass dies jetzt auch viele Tierschutz-Organisationen unterstützen.“ Die heutige Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist ein wichtiger Baustein hin zu mehr Tierschutz für die Sauen und bedeutet mehr Rechts- und Investitionssicherheit für Tierhalterinnen und Tierhalter. Die Sauen haben künftig viel mehr Bewegungsfreiheit. Konkret bedeutet das: Im Deckzentrum ist die Kastenstandhaltung fortan verboten, es besteht eine Übergangsfrist von acht Jahren, um den Landwirten die Möglichkeit zu geben, ihre Ställe entsprechend umzurüsten. Für Betriebe, die nicht um- oder neu bauen werden und damit nichts an den Haltungsbedingungen ändern, ist nach fünf Jahren für die Sauenhaltung Schluss. Im Abferkelbereich dürfen Sauen ab sofort maximal fünf Tage zum Schutz der Ferkel fixiert werden. Zuvor war es üblich, die Sauen über die gesamte Säugezeit im Kastenstand zu fixieren. Zudem bekommen nur die Betriebe die finanzielle Förderung, die schneller als die Übergangszeit dauert, ihre Ställe auf tiergerechtere Haltung umbauen. Höfken sagte: „Wir haben erreicht, dass Schweine in Zukunft, also nach den Übergangszeiten, fast ausschließlich in der Gruppe gehalten werden müssen. Damit hat der Kastenstand in Deutschland keine Zukunft mehr. Die Kastenstände im Deckzentrum müssen innerhalb von acht Jahren verschwinden. Zugleich werden die Betriebe bei diesem Umbau unterstützt, damit hat die regionale Schweinehaltung eine Zukunft in Deutschland. Das vorgesehene Geld aus dem Konjunkturprogramm wird effektiv für den Umbau zur Gruppenhaltung genutzt.“ Die Debatte um die Kastenstandshaltung dauerte fünf Jahre an. 2015 erfolgte das sogenannte Magdeburger Kastenstandsurteil, das 2016 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Seit Jahren fordert das Land Rheinland-Pfalz Verbesserungen in der Nutztierhaltung. Weitere Schritte zum Tierschutz nötig Höfken wies in ihrer Bundesratsrede daraufhin, dass neben der Änderung zu den Vorschriften der Kastenstandshaltung weitere Schritte zum Tierschutz nötig sind. „Aus Sicht des Tierschutzes fehlen immer noch wichtige Aspekte, wie beispielsweise der Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, verbindliche Haltungsanforderungen für Puten oder auch Elterntiere von Legehennen und Masthähnchen. Deswegen begrüßen wir hier die Ankündigung der Bundesregierung, bald weitere Veränderungen vorzulegen“, so Höfken. Die Umweltministerin wies ferner darauf hin, dass der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik bereits 2015 aufgezeigt habe, dass die landwirtschaftliche Tierhaltung umgebaut werden müsse, um von der Gesellschaft akzeptiert zu werden und zukunftsfähig zu sein. Auch das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung habe, so Höfken, zu Anfang des Jahres ganz konkrete Maßnahmenvorschläge zusammengestellt, um die Verbesserung der Nutztierhaltung nachhaltig umzusetzen. Nötig sind faire Preise für alle Akteure der Kette: vom Erzeuger bis zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Schlachtbereich oder im Handwerk. Zudem braucht es Unterstützung regionaler Schlachtstätten - auch zur Vermeidung von Tiertransporten - und entsprechende Finanzierungsinstrumente, wie sie die Borchert Kommission vorgeschlagen hat.

Sachsen-Anhalt übernimmt Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz

Magdeburg. Sachsen-Anhalt hat zum Jahresbeginn den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) übernommen. Die Hauptkonferenz wird im Juni in Dessau-Roßlau stattfinden und von den zuständigen Ministerien für Arbeit, Soziales und Integration sowie für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vorbereitet. Dazu gehören auch eine Amtschefkonferenz und im Frühjahr und Herbst zwei Tagungen der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV).  Schwerpunktthema ist Nachhaltigkeit. Verbraucherschutz durchdringe den Alltag und sei von Bedeutung z.B. bei Altersvorsorgeprodukten/Versicherungen, bei Lebensmitteln, Interneteinkäufen und Energielieferverträgen, betonten Verbraucherschutzministerin Petra Grimm-Benne und Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. Durch die digitale Transformation seien Verbraucherinnen und Verbraucher mit vielen neuen Angeboten konfrontiert, die auf der einen Seite Chancen und Erleichterungen im Alltag ermöglichen, auf der anderen Seite aber Risiken und Gefahren in sich bergen. Die VSMK habe die Arbeit der Datenethikkommission begleitet und werde die Umsetzung der Handlungsempfehlungen vom Oktober 2019 sowie die weiteren Prozesse aus Sicht des Verbraucherschutzes aufmerksam verfolgen, um Fehlentwicklungen zu verhindern. Ein weiteres Kernanliegen sei es, die hohen Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an die Lebensmittelsicherheit und den Täuschungsschutz zu erfüllen. Darüber hinaus werde die Weiterentwicklung des Tierschutzes, insbesondere im Zusammenhang mit Tiertransporten und der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, im Fokus bleiben müssen. Gleiches gelte auch für die Diskussion im Zusammenhang mit der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung.  ?Wir hoffen auf Gespräche und Diskussionen im Rahmen der Konferenzen des Jahres 2020, die auch mit Blick auf die Konzepte nachhaltiger Entwicklung im digitalen Zeitalter zu einer Verstetigung des Verbraucherschutzes führen werden?, so Grimm-Benne und Dalbert. Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Teilprojekt 6^RiSKWa - HyReKA: Biologische bzw. hygienisch-medizinische Relevanz und Kontrolle Antibiotika-resistenter Krankheitserreger in klinischen, landwirtschaftlichen und kommunalen Abwässern und deren Bedeutung in Rohwässern, Teilprojekt 3

Das Projekt "Teilprojekt 6^RiSKWa - HyReKA: Biologische bzw. hygienisch-medizinische Relevanz und Kontrolle Antibiotika-resistenter Krankheitserreger in klinischen, landwirtschaftlichen und kommunalen Abwässern und deren Bedeutung in Rohwässern, Teilprojekt 3" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, International Center for Food Chain and Network Research (FoodNetCenter Bonn).Das übergeordnete Ziel des Verbundvorhabens ist es, Eintragspfade von Antibiotika-resistenten Erregern vom Menschen oder Tieren in die Umwelt hinein sowie aus dem Umweltbereich zurück zum Menschen, aufzuzeigen. Mit Blick auf das Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier wird das International Center for Food Chain and Network Research der Universität Bonn (FNC) schwerpunktmäßig die mikrobielle Dissemination insbesondere über Abwässer aus landwirtschaftlichen Betrieben, Schlachthöfen und lebensmittelverarbeitenden Unternehmen in die Umwelt nachverfolgen. Der Fokus dieses Teilprojektes liegt dabei in der Verschleppung resistenter Mikroorganismen entlang der Schweine- und Geflügelfleisch erzeugenden Kette. Im Rahmen des Projektes wird die Modellierung sowohl von Eintragswegen als auch von Maßnahmen zur Reduktion von resistenten Mikroorganismen vorgenommen. Die Risikobewertung und die Ermittlung prognostischer Informationen über das dynamische Verhalten in Abwässern stehen im Vordergrund. Seitens des FNC sind zwei Gruppen beteiligt: Fokusgruppe 'One Health' unter der Leitung von Prof. Dr. Brigitte Petersen und die Fokusgruppe 'Food Waste' unter der Leitung von PD Dr. Judith Kreyenschmidt. Die Fokusgruppe 'One Health' konzentriert sich auf die Objekte landwirtschaftlicher Betrieb und Tiertransporter (eingebundene Mitarbeiter: Dr. Julia Steinhoff-Wagner, Dr. Yvonne Ilg, Céline Heinemann), die Fokusgruppe ‚Food Waste' auf die Prozesse Schlachthof und Lebensmittelverarbeitung (eingebundene Mitarbeiter: Dr. Ulrike Herbert, Michael Savin). Das Projekt besteht aus 6 Arbeitspaketen mit jeweils interdisziplinärer Bearbeitung. Das FNC ist in die Arbeitspakete 1,2 und 4 involviert: AP 1 - Vorbereitende Untersuchungen zur Charakterisierung von Untersuchungsbereichen und Etablierung von Untersuchungsverfahren, AP 2.2 - Landwirtschaftliche Abwässer und Abwässer aus lebensmittelverarbeitenden Betrieben inkl. Konsumgüter, AP 4 - Risikoabschätzung und Modellierung.

Tierschutzbericht 2019 des Landes Sachsen-Anhalt

Tierschutzbericht 2019 Bericht der Landesregierung über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt Berichtszeitraum 2017/2018 2|Seite Grußwort der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Eine für mich immer wieder schöne Veranstal- tung war auch im Oktober 2018 die Verleihung des Tierschutzpreises. Hier wurden Tierhalter ausgezeichnet, die sich in der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Tierwohls in der Nutztier- haltung engagieren. In einer beeindruckenden Art und Weise werden hier Tiere artgerecht ge- halten, weil sie wesentliche arttypische Verhal- tensweisen ausüben können. Liebe Tierschutzinteressierte, liebe Leserinnen und Leser, Sie halten gerade den neuen Bericht zur Situa- tion des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt in den Händen. Dieser Tierschutzbericht umfasst den Zeitraum 2017 und 2018 und stellt eine aktuelle Bestandsaufnahme der Situation des Tierschut- zes in Sachsen-Anhalt, in Deutschland und der Europäischen Union dar. Tierschutz nimmt inzwi- schen in der Gesellschaft einen hohen Stellen- wert ein. Die Forderung nach einer tiergerechten Haltung von Nutztieren und damit einer ethisch akzeptablen Erzeugung von Lebensmitteln wird immer bedeutsamer. Im Bericht werden vordergründig aktuell disku- tierte Herausforderungen in der Nutztierhaltung aufgezeigt. Die Nutztierhaltung steht momentan vor gewaltigen Anstrengungen. So wird in der Schweinehaltung derzeit das Ende der betäu- bungslosen Kastration angestrebt und das Ver- bot des routinemäßigen Kupierens der Schwanz- spitzen umgesetzt. Ebenso werden im Bericht Tiertransporte und Stalleinbrüche thematisiert. Daneben erfolgt der traditionelle Bericht zu amtli- chen Kontrollen zur Einhaltung des geltenden Tierschutzrechtes. Die Verantwortung für die Unterbringung, Versor- gung und Pflege von Tieren liegt beim Tierhalter. Politik und Verbandsarbeit kann Rahmenbedin- gungen gestalten und es möglichst einfach ma- chen, dieser Verantwortung nachzukommen. Ge- fragt sind neben dem engagierten Landwirt, der innovativ nach neuen tiergerechteren Lösungen sucht, auch die Wissenschaftler, die bewusst neue Versuchswege gehen, um die Anzahl der Tierversuche zu reduzieren oder auch die zahl- reichen ehrenamtlichen Tierschützer, die viel Zeit und auch Geld investieren, um den Tieren in ih- rer direkten Umgebung auf Gnadenhöfen, an Futterstellen oder in Tierheimen ein gutes Leben zu gestalten. Mein besonderer Dank gilt all denjenigen, denen das Tierwohl nicht egal ist. Ausdrücklich einge- schlossen seien die engagierten Tierschützer, die sich im Tierschutzverein zum Beispiel um die Versorgung von freilebenden herrenlosen Katzen kümmern oder die Verbraucher, die mit ihrer Kaufentscheidung zeigen, dass ihnen die Her- kunft des Fleisches nicht gleichgültig ist. Mit einem Zitat von Albert Einstein wünsche ich Ihnen viele interessante Erkenntnisse beim Le- sen des neuen Tierschutzberichtes des Landes Sachsen-Anhalt: „Es ist die reinste Form des Wahnsinns, immer das Gleiche zu denken, immer das Gleiche zu tun und zu hoffen, dass sich etwas ändert.“ Ihre Prof. Dr. Claudia Dalbert Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Ener- gie des Landes Sachsen-Anhalt 3|Seite

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