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Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Versuchstechniker / Ausbilder (m/w/d) Rinderhaltung und -zucht zum 01.06.2024 unbefristet in Vollzeit am Dienstort Iden aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet:   Abteilung 3 Dezernat 32 Zentrum für Tierhaltung und Technik Milchviehhaltung und -zucht Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 10 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Vorausset- zungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Aufgabengebiet:  Planung, Durchführung und Auswertung praxisorientierter Versuche zu Fragen des Tier- wohls und der tierartgerechten Haltung von Milch- und Jungvieh, insbesondere Beurteilung und Weiterentwicklung von Haltungssystemen unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes und der Tiergerechtheit, von Verfahren der Milchgewinnung unter besonderer Berücksich- tigung der Eutergesundheit, der Produktqualität und Lebensmittelsicherheit und verglei- chende Betrachtung geeigneter Fütterungsverfahren einschließlich der Erarbeitung von Empfehlungen für die Praxis  Auswertung der Versuche einschließlich Datenaufbereitung und Dokumentation der Ver- suchsergebnisse im genannten Sachgebiet, insbesondere zum Versorgungs- und Stoff- wechselstatus von Milchkühen, zur Tiergesundheit und zum Tierverhalten sowie zu Nähr- stoffbilanzen, Milchleistung und -qualität  Erstellung von Konzeptionen sowie sachgebietsspezifische Aufbereitung der Lehr- und Stundenpläne zur Integration des Fachgebietes „Tierwohl“ in die Aus-, Fort- und Weiterbil- dung  Vermittlung des Fachgebietes in der überbetrieblichen Ausbildung  Durchführung von Beratungen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen, einschließlich der Milchgewinnung bei der Milchkuh  Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Fachvorträgen und Publikationen sowie bei wissenschaftlichen Arbeiten zwingende Voraussetzungen:  abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) der Agrarwissenschaften mit der Vertiefungsrichtung Nutztierwissenschaften  Ausbildereignung gem. Ausbildereignungsverordnung  nachgewiesener Führerschein Klasse B und erklärte Bereitschaft zu Dienstreisen und zum Führen von Dienst-KfZ wünschenswerte Voraussetzungen:  Kenntnisse der Tierphysiologie und Tierernährung  sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS-Office) und in der Anwendung von Statistikprogrammen  ausgeprägte Sozialkompetenz im Rahmen der Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung  Teamfähigkeit, selbstständiges Arbeiten, Belastbarkeit, Konflikt-, Kritik- und Kommunikationsfähigkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Be- fähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des AGG sowie des FrFG LSA besonders berücksichtigt. Ansprechpartner/-innen: Herr Dr. Hermann Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiter 1 Personaldezernat Personaldezernat  03471 / 334-102  03471 / 334-125  03471 / 334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 17. Mai 2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1117895, Kennung: VT-32.04) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten deshalb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informatio- nen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrie- rung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewer- bungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens ver- wendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtli- chen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Be- werbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie dar- über informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden kön- nen. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de

10. Umwelt: Flora und Fauna

10. Umwelt: Flora und Fauna An erster Stelle steht im Fokus des BfS der Schutz der Menschen vor Strahlenrisiken. Der Natur-, Umwelt- und Artenschutz wird aber ebenfalls berücksichtigt. Im Zuge des Ausbaus sowohl der Stromnetze als auch der Mobilfunknetze könnte sich die Ausbreitung anthropogener elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder ( EMF ) in der Umwelt verstärken. Hochspannungs-Wechselstrom-Übertragungsleitungen ( HWÜ ), von denen niederfrequente elektrische und magnetische Felder ausgehen, werden ausgebaut. Zusätzlich werden Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen ( HGÜ ) und HWÜ/HGÜ-Hybridleitungen neu dazu kommen. Diese werden elektrische und magnetische Gleichfelder allein oder überlappend mit Wechselfeldern aussenden. Der stete Ausbau des bestehenden Mobilfunknetzes, inklusive der neuen Mobilfunkgeneration 5G, wird möglicherweise zu einer flächendeckenden Erhöhung der Exposition mit hochfrequenten EMF führen. Zusätzlich werden im Mobilfunk bisher noch nicht verwendete Frequenzbereiche oberhalb von 20 GHz mit 5G eingeführt. Im Gegensatz zum Menschen besitzen viele Tiere und Pflanzen Rezeptoren zur Wahrnehmung des natürlichen Erdmagnetfelds, an dem sie sich orientieren können. Anthropogene Gleichfelder, niederfrequente Felder, aber auch hochfrequente Felder bestimmter Frequenzen können die Wahrnehmung des Erdmagnetfelds und dadurch das Verhalten von Tieren und Pflanzen stören. Viele Insekten nutzen elektrische Felder zur Kommunikation. Auch hier können elektrische Felder von Stromleitungen möglicherweise das Verhalten beeinflussen. Bei den Wirkungen von EMF spielt auch die Körpergröße eine Rolle. Aus diesem Grund können EMF frequenzabhängig bei kleinen oder großen Tieren anders wirken als bei Menschen. Weiterhin können sich Tiere auch an Orten aufhalten, an denen sich Menschen in der Regel nicht aufhalten und an denen Grenzwerte nicht eingehalten werden. Alle diese Aspekte führen dazu, dass die Grenzwerte, die bei Einhaltung Menschen zuverlässig schützen, nicht zwingend auch zum Schutz von Tieren und Pflanzen ausreichend sind. Das BfS hat bisher den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu Wirkungen von EMF auf Tiere, Pflanzen und Ökosysteme anhand der Fachliteratur verfolgt. Um den Kenntnisstand zusammenzutragen, zu diskutieren und weitere Forschungsbedarfe zu identifizieren, wurde zunächst ein internationaler Workshop durchgeführt. Dieser dient als Grundlage, um bei Bedarf Forschungsvorhaben in diesem Bereich zu initiieren. Forschungsprojekte Stand: 02.02.2024

Ausmaß von Wildunfällen in Deutschland und Möglichkeiten der Vermeidung

Kollisionen zwischen Wildtieren und Fahrzeugen stellen weltweit einen signifikanten Mortalitätsfaktor dar und verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. 295.000 Wildunfälle stellten 2019 einen neuen Höchstwert in Deutschland dar, was sich auch in den Sachschäden mit 885 Mio. € widerspiegelt. Für eine zuverlässige und dauerhafte Wildunfallprävention ist bundesweit auf behördlicher Ebene eine einheitliche Dokumentation von Wildunfällen notwendig; aktuell variiert diese deutlich zwischen den Bundesländern. Gleichzeitig weisen Forschungsergebnisse auf die Notwendigkeit hin, mit Präventionsmaßnahmen gegen Wildunfälle auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer einzuwirken, anstatt das Wildtierverhalten zu steuern. In diesem Zusammenhang sollte der Blick auch auf landschaftsökologische Faktoren im Straßenumfeld geworfen werden, die auf das Verhalten von Tieren einwirken und somit Potenzial zur Vermeidung von Wildunfällen haben.

Tierschutz für Puten Ministerium und Geflügelverband schließen Vereinbarung

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 046/02 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 046/02 Magdeburg, den 11. März 2002 Tierschutz für Puten Ministerium und Geflügelverband schließen Vereinbarung Das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt und der Wirtschaftsverband Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e.V. haben heute in Magdeburg eine Putenvereinbarung unterzeichnet. Die darin vereinbarten Haltungsbedingungen sichern die Einhaltung von Mindestanforderungen in der Putenhaltung. Der Tierschutzbeirat des Landes hat der Vereinbarung zugestimmt. Agrarminister Konrad Keller: "Wir wollen dass die Putenproduktion auf ethisch vertretbare Weise erfolgt. Den Puten muss die Möglichkeit zu einer gesunden Entwicklung und zu natürlichen Verhaltensweisen gegeben werden, die den Tierschutz- und Tiergesundheitsanforderungen gerecht wird." Die Veterinärbehörden werden die Anforderungen der Putenvereinbarung künftig bei der tierschutzrechtlichen Aufsicht zugrunde legen. Damit liegen erstmals messbare Werte für die Kontrollen vor. Bislang lag die Auslegung des Tierschutzgesetzes im Ermessen der Behörden. Auf europäischer Ebene bestehen noch keine speziellen Rechtsvorschriften für den Schutz von Puten. Deren Haltung richtet sich nach dem nationalen Tierschutzgesetz und den relativ allgemein gehaltenen Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Keller: "Wir brauchen eine europäische Regelung für die Haltungs-anforderungen von Puten, die gleiche Bedingungen in allen Mitgliedsstaaten schafft, dafür werden wir uns einsetzen. Der Wirtschaftsverband Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e.V. wird dieses Vorhaben wirtschaftsseitig mit den gebotenen Mitteln unterstützen. Der Wirtschaftsverband Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e. V. strebt den Beitritt jedes Putenhalters im Land Sachsen-Anhalt zur Vereinbarung an. Der Tierhalter schließt sich gleichzeitig der Eigenkontrolle des Wirtschaftsverbandes Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e. V. an. Durch die Eigenkontrolle soll die Einhaltung der Anforderungen der Vereinbarung sichergestellt werden. Die Putenfleischerzeugung ist ein dynamischer, wettbewerbsfähiger Wirtschaftszweig, dessen mengen- und wertmäßiger Anteil an der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, wächst. Der Markt für Putenfleisch und ¿erzeugnisse ist, auch angesichts eines nationalen Selbstversorgungsgrades von lediglich ca. 70 Prozent, aufnahmefähig. Sachsen-Anhalt verfügt über günstige Voraussetzungen für eine regionalisierte Putenfleischererzeugung und ¿verarbeitung. Es sind Ressourcen an Fachkräften, Futtermitteln und Dungverwertungsflächen vorhanden. In Sachsen-Anhalt werden derzeit ca. 642 000 Puten in 28 Betrieben mit mehr als 1 000 Tierplätzen gehalten (Quelle: nach Angaben der für den Tierschutz zuständigen Behörden) Auszüge aus der Vereinbarung: Mindestens zweimal täglich ist folgendes zu überprüfen: das Wohlbefinden der Tiere, die Wasser- und Futterversorgung, die Beschaffenheit der Einstreu, die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen zur Sicherstellung - der Lüftung, - der Wasser- und Futterversorgung sowie - der Beleuchtungseinrichtung. Es ist ein Hygiene- und in Absprache mit dem betreuenden Tierarzt ein Gesundheitsprogramm durchzuführen. Die Lüftungseinrichtung muss die Tiere auch bei starker Hitze mit ausreichend frischer Luft versorgen. Der Ammoniakgehalt in der Stallluft darf 20 ppm dauerhaft nicht überschreiten; ein Maximalgehalt von 10 ppm ist anzustreben. Der Tierbestand ist monatlich vom betreuenden Tierarzt zu überprüfen und für die Behörden zu dokumentieren. Die Besatzdichte muss so geplant werden, dass während der gesamten Haltung der Tiere - alle Tiere, Futter und Wasser leicht erreichen können, - die Tiere sich bewegen und normale Verhaltensmuster ausüben können, - jedes Tier, das sich von einer eng begrenzten zu einer freien Fläche bewegen möchte, die Möglichkeit dazu hat. Es ist vorgesehen, die vereinbarten Anforderungen dem wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisstand folgend regelmäßig anzupassen. Daher sind zielorientierte Untersuchungen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für Puten, insbesondere zum Angebot von Beschäftigungsmaterial, zur Strukturierung des Stalles einschließlich Kaltscharraum (Außenklimastall), zur Besatzdichte unter Einbeziehung des Tierverhaltens sowie der Stallklimagestaltung, - zur Optimierung der Haltungsverfahren, insbesondere · des Futtermitteleinsatzes, · der Arzneimittelverwendung und · der Bestandsüberwachung, - zu den Emissions- und Immissionswirkungen der Putenhaltungen durchzuführen Rückfragen an Annette Schütz Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Tierschutzbeauftragte

Einrichtungen, in denen Tierversuche an Wirbeltieren durchgeführt werden, Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden, oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken an Wirbeltieren Eingriffe und Behandlungen vorgenommen werden müssen eine/einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung im Fachbereich 81 anzeigen. In der Anzeige sind die Stellung und die Befugnisse der tierschutzbeauftragten Person anzuzeigen. Die Tierschutzbeauftragten sind verpflichtet auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten, die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung von Versuchstieren befassten Personen zu beraten, zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchs Stellung zu nehmen und innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hinzuwirken. Aufgabe der Tierschutzbeauftragten ist es insbesondere, auf die Einhaltung der Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten. Außerdem sollen sie die Einrichtungen und die mit den Tierversuchen befassten Personen beraten. Hierzu gehört zum Beispiel, dass sie bereits bei der Planung von Versuchen darauf achten, ob der verfolgte Zweck nicht auch durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann. Wenn es keine Alternative zum Tierversuch gibt, achten sie darauf, dass die Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere auf das unerlässliche Maß beschränkt werden. Die Tierschutzbeauftragten sind ein wichtiges Bindeglied zwischen der Genehmigungsbehörde und den Antragstellenden. Führt eine tierschutzbeauftragte Person selbst ein Versuchsvorhaben durch, so muss für dieses Versuchsvorhaben eine andere Tierschutzbeauftragte oder ein anderer Tierschutzbeauftragter tätig sein. Als Tierschutzbeauftragte können nur Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin bestellt werden. Sie müssen die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkenntnisse und die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit haben. Die Behörde kann Ausnahmen genehmigen, wenn eine andere spezialisierte Person geeigneter ist als eine Tierärztin oder ein Tierarzt und diese Person die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen hat. Fortbildungen für Tierärztinnen und Tierärzte zur Qualifikation als Tierschutzbeauftragte werden z.B. vom Institut für Tierschutz, Tierverhalten und Versuchstierkunde des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin und der Akademie für tierärztliche Fortbildung in Berlin angeboten.

Teilprojekt D

Das Projekt "Teilprojekt D" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gillig & Keller GmbH durchgeführt. Die Verbesserung des Tierwohls und die Reduktion umwelt- und klimarelevanter Emissionen sind wichtige Schlüsselelemente für eine nachhaltige Schweinehaltung. Das Projekt verfolgt daher das Ziel, die für eine Emissionsminderung notwendige häufige und regelmäßige Reinigung verschmutzter Flächen von Außenklimaställen und Ausläufen automatisiert auszuführen. Durch den Einsatz neu entwickelter innovativer Reinigungsroboter und Oberflurschieberentmistungsanlagen sowie durch kombinierte Entmistungstechniken soll die Entfernung von Kot, Harn und organischen Materialien zur Einstreu und Beschäftigung in den Buchten automatisiert ablaufen. Darüber hinaus soll durch die Einstreu die Attraktivität des Auslaufs für die Schweine gesteigert werden. Auf die Entmistungssysteme abgestimmte Buchtensysteme mit digital steuerbaren Türen und Toren stellen eine weitere Innovation dar. Die autonomen Entmistungssysteme sollen die Tieraktivität berücksichtigen und das Tierverhalten durch intervallgesteuerte Elemente, wie Einstreu und Kühlen unterstützten. Mit der Unterstützung von künstlicher Intelligenz-Algorithmen zur Erkennung verschiedener Merkmale und deren Verknüpfung mit der Steuerung der Entmistungstechnik sollen die emissionsrelevanten Bereiche in der Fläche verkleinert, die zeitliche Aktivität der Entmistungstechnik optimiert und die Emissionen (insbesondere Ammoniak) stark vermindert werden.

Teilprojekt C

Das Projekt "Teilprojekt C" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Peter Prinzing GmbH durchgeführt. Die Verbesserung des Tierwohls und die Reduktion umwelt- und klimarelevanter Emissionen sind wichtige Schlüsselelemente für eine nachhaltige Schweinehaltung. Das Projekt verfolgt daher das Ziel, die für eine Emissionsminderung notwendige häufige und regelmäßige Reinigung verschmutzter Flächen von Außenklimaställen und Ausläufen automatisiert auszuführen. Durch den Einsatz neu entwickelter innovativer Reinigungsroboter und Oberflurschieberentmistungsanlagen sowie durch kombinierte Entmistungstechniken soll die Entfernung von Kot, Harn und organischen Materialien zur Einstreu und Beschäftigung in den Buchten automatisiert ablaufen. Darüber hinaus soll durch die Einstreu die Attraktivität des Auslaufs für die Schweine gesteigert werden. Auf die Entmistungssysteme abgestimmte Buchtensysteme mit digital steuerbaren Türen und Toren stellen eine weitere Innovation dar. Die autonomen Entmistungssysteme sollen die Tieraktivität berücksichtigen und das Tierverhalten durch intervallgesteuerte Elemente, wie Einstreu und Kühlen unterstützten. Mit der Unterstützung von künstlicher Intelligenz-Algorithmen zur Erkennung verschiedener Merkmale und deren Verknüpfung mit der Steuerung der Entmistungstechnik sollen die emissionsrelevanten Bereiche in der Fläche verkleinert, die zeitliche Aktivität der Entmistungstechnik optimiert und die Emissionen (insbesondere Ammoniak) stark vermindert werden.

Teilprojekt E

Das Projekt "Teilprojekt E" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ACARiS GmbH durchgeführt. Die Verbesserung des Tierwohls und die Reduktion umwelt- und klimarelevanter Emissionen sind wichtige Schlüsselelemente für eine nachhaltige Schweinehaltung. Das Projekt verfolgt daher das Ziel, die für eine Emissionsminderung notwendige häufige und regelmäßige Reinigung verschmutzter Flächen von Außenklimaställen und Ausläufen automatisiert auszuführen. Durch den Einsatz neu entwickelter innovativer Reinigungsroboter und Oberflurschieberentmistungsanlagen sowie durch kombinierte Entmistungstechniken soll die Entfernung von Kot, Harn und organischen Materialien zur Einstreu und Beschäftigung in den Buchten automatisiert ablaufen. Darüber hinaus soll durch die Einstreu die Attraktivität des Auslaufs für die Schweine gesteigert werden. Auf die Entmistungssysteme abgestimmte Buchtensysteme mit digital steuerbaren Türen und Toren stellen eine weitere Innovation dar. Die autonomen Entmistungssysteme sollen die Tieraktivität berücksichtigen und das Tierverhalten durch intervallgesteuerte Elemente, wie Einstreu und Kühlen unterstützten. Mit der Unterstützung von künstlicher Intelligenz-Algorithmen zur Erkennung verschiedener Merkmale und deren Verknüpfung mit der Steuerung der Entmistungstechnik sollen die emissionsrelevanten Bereiche in der Fläche verkleinert, die zeitliche Aktivität der Entmistungstechnik optimiert und die Emissionen (insbesondere Ammoniak) stark vermindert werden.

Teilprojekt A

Das Projekt "Teilprojekt A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesanstalt für Schweinezucht (LSZ), Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg durchgeführt. Die Verbesserung des Tierwohls und die Reduktion umwelt- und klimarelevanter Emissionen sind wichtige Schlüsselelemente für eine nachhaltige Schweinehaltung. Das Projekt verfolgt daher das Ziel, die für eine Emissionsminderung notwendige häufige und regelmäßige Reinigung verschmutzter Flächen von Außenklimaställen und Ausläufen automatisiert auszuführen. Durch den Einsatz neu entwickelter innovativer Reinigungsroboter und Oberflurschieberentmistungsanlagen sowie durch kombinierte Entmistungstechniken soll die Entfernung von Kot, Harn und organischen Materialien zur Einstreu und Beschäftigung in den Buchten automatisiert ablaufen. Darüber hinaus soll durch die Einstreu die Attraktivität des Auslaufs für die Schweine gesteigert werden. Auf die Entmistungssysteme abgestimmte Buchtensysteme mit digital steuerbaren Türen und Toren stellen eine weitere Innovation dar. Die autonomen Entmistungssysteme sollen die Tieraktivität berücksichtigen und das Tierverhalten durch intervallgesteuerte Elemente, wie Einstreu und Kühlen unterstützten. Mit der Unterstützung von künstlicher Intelligenz-Algorithmen zur Erkennung verschiedener Merkmale und deren Verknüpfung mit der Steuerung der Entmistungstechnik sollen die emissionsrelevanten Bereiche in der Fläche verkleinert, die zeitliche Aktivität der Entmistungstechnik optimiert und die Emissionen (insbesondere Ammoniak) stark vermindert werden.

Teilprojekt B

Das Projekt "Teilprojekt B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Fakultät Landwirtschaft, Lebensmittel und Ernährung durchgeführt. Die Verbesserung des Tierwohls und die Reduktion umwelt- und klimarelevanter Emissionen sind wichtige Schlüsselelemente für eine nachhaltige Schweinehaltung. Das Projekt verfolgt daher das Ziel, die für eine Emissionsminderung notwendige häufige und regelmäßige Reinigung verschmutzter Flächen von Außenklimaställen und Ausläufen automatisiert auszuführen. Durch den Einsatz neu entwickelter innovativer Reinigungsroboter und Oberflurschieberentmistungsanlagen sowie durch kombinierte Entmistungstechniken soll die Entfernung von Kot, Harn und organischen Materialien zur Einstreu und Beschäftigung in den Buchten automatisiert ablaufen. Darüber hinaus soll durch die Einstreu die Attraktivität des Auslaufs für die Schweine gesteigert werden. Auf die Entmistungssysteme abgestimmte Buchtensysteme mit digital steuerbaren Türen und Toren stellen eine weitere Innovation dar. Die autonomen Entmistungssysteme sollen die Tieraktivität berücksichtigen und das Tierverhalten durch intervallgesteuerte Elemente, wie Einstreu und Kühlen unterstützten. Mit der Unterstützung von künstlicher Intelligenz-Algorithmen zur Erkennung verschiedener Merkmale und deren Verknüpfung mit der Steuerung der Entmistungstechnik sollen die emissionsrelevanten Bereiche in der Fläche verkleinert, die zeitliche Aktivität der Entmistungstechnik optimiert und die Emissionen (insbesondere Ammoniak) stark vermindert werden.

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