Nagetierfallen sind eine umwelt- und tierfreundliche Alternative zu chemischen Giften (Rodentizide), die häufig bei einer Bekämpfung von Mäusen und Ratten eingesetzt werden. Nagetierfallen unterliegen in Deutschland aber keiner Zulassung, so dass bisher wenig über deren Wirksamkeit und tierschutzgerechte Tötungswirkung bekannt ist. Im Vorhaben wurde ein Messgerät entwickelt, mit dem v.a. die mechanischen Kräfte von Schlagfallen gemessen werden können. Mit dieser Methode können zukünftig ungeeignete Fallen anhand ihrer technischen Parameter ausgeschlossen werden, bevor diese in den Tierversuch gehen. Damit kann eine Menge an Tierleid vermieden und der Prüfaufwand für Fallen reduziert werden. Veröffentlicht in Texte | 33/2025.
Der Fuchs/Rotfuchs ( Vulpes vulpes ), gehört zur Familie der Hundeartigen ( Canidae ). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Bei Fähen, die Junge haben, ist das Fell im Sommer oft ruppig und dünn – im Winter ist es durch die langen Grannen wie “bereift”. Die Welpen haben bis zum Alter von 8 Wochen ein graubraunes, wolliges Jugendkleid. Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt ca. 60 bis 95 cm, die Schulterhöhe 40 cm und der buschige Schwanz ist ca. 30 bis 50 cm lang. Die Schnauze wirkt spitz, die dreieckigen Ohren stehen aufrecht. Je nach Lebensraum werden Füchse zwischen 6 und 10 kg schwer. Durch sein ausgezeichnetes Seh-, Riech- und Hörvermögen kann der Fuchs als sehr wachsam bezeichnet werden. Darüber hinaus besitzt er ein rasches Reaktionsvermögen und eine gute Lernfähigkeit. Diese Eigenschaften haben ihm den Ruf des schlauen und listigen Reineke Fuchs eingebracht. Der Fuchs ist das Raubtier mit der größten Verbreitung auf der Erde. Sein natürliches Verbreitungsgebiet erstreckt sich über sämtliche Lebensräume der nördlichen Erdhalbkugel mit gemäßigten Klima – von der Tundra im Norden bis nach Nordafrika im Süden. In Australien und auf einigen Pazifikinseln wurden Füchse gezielt ausgesetzt, um den massiven Kaninchenbeständen entgegen zu wirken. Er gilt als typischer Kulturfolger, da er sich allen Lebensräumen anzupassen vermag. Am liebsten lebt der Fuchs in deckungs- und waldreichen Gebieten. Dort gräbt er sich einen unterirdischen Bau mit Wohnkessel und Röhrensystem. Wurde ein vorhandener Bau verlassen, wird dieser sofort von einem neuen Fuchs belegt. Der Fuchs ist in der Regel ein dämmerungs- bzw. nachtaktives Tier. Bei geringer Populationsdichte lebt er als Einzelgänger, steigt die Zahl der Tiere, neigen sie zum Gruppenleben. Die wichtigsten Gründe für das häufigere Auftreten des Fuchses in den Städten sind das reichhaltige Nahrungsangebot der Wegwerfgesellschaft, kein Jagddruck sowie ein gewisses Zutrauen, das die Tiere zum Menschen dank ihrer schnellen Lernfähigkeit fassen konnten. Da Füchse nach jahrzehntelangen Impfkampagnen auch durch Tollwut nicht mehr dezimiert wurden, haben sich die Fuchsbestände erholt und steigen wieder an. Der Fuchs nutzt ein breites Nahrungsspektrum, bevorzugt aber Mäuse bzw. in der Stadt Ratten. Besonders bei Aufforstungen wirkt er durch die Dezimierung der Mäuse, die erheblichen Schaden an Jungpflanzen hinterlassen, positiv auf die Entwicklung der Wälder ein. Darüber hinaus frisst er Insekten, Schnecken, Würmer, Engerlinge, ggf. auch Vögel, Wildkaninchen oder junge Feldhasen. Auch Aas verschmäht er nicht, ebenso wenig Früchte und Beeren. In Siedlungen bedienen sich Füchse gerne an Abfällen – insbesondere in Großstädten finden sie so bequem Nahrung. Sogar Tierkadaver, z.B. Opfer des Straßenverkehrs sind als Nahrung willkommen. Die Paarungszeit, “Ranzzeit” genannt, wird durch heiseres Bellen Anfang Januar bis Mitte Februar angekündigt. Nach einer Tragzeit von 50 – 52 Tagen bringt die Fähe dann im Schnitt 3 – 5, bei gutem Nahrungsangebot auch mehr, behaarte Welpen im sogenannten Wurfkessel zur Welt. Während der anstrengenden Jungenaufzucht im Mai/Juni wirkt die Fähe oft struppig und der Schwanz zerzaust oder fast kahl. Dieses Aussehen ist “normal” und bietet keinen Anlass zur Besorgnis. Die Jungen haben bei der Geburt ein Gewicht von 80 – 150 g. Nach 12 Tagen öffnen sich die Augen. Im Alter von 4 – 6 Wochen werden die Welpen entwöhnt und sind mit 4 Monaten bereits selbstständig. Die Geschlechtsreife erreichen Füchse mit etwa 10 – 12 Monaten. Im Herbst löst sich der Familienverband weitgehend auf. Nur die weiblichen Jungfüchse verbleiben noch einige Monate in der Gemeinschaft bei der Mutter. Das Fuchsproblem tritt nicht nur in Berlin zu Tage, sondern ist in anderen Großstädten, wir Zürich oder London ebenfalls bekannt. Als Kulturfolger haben die Tiere die “Nische Großstadt” für sich entdeckt. Füchse sind, wie alle heimischen Wildtiere, nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an. Sie haben eine natürliche Scheu, die in einer gewissen Fluchtdistanz deutlich wird. Im Allgemeinen versuchen die Tiere, dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an Menschen heran. Bei unbeabsichtigten Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben! Erst durch Fütterung können sie “halbzahm” und dann eventuell zur einem “Problem” werden. Deshalb ist das Füttern und Halten der meisten Wildtiere, so auch von Füchsen generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbußen erhoben werden (§ 41 Abs. 1 BNatSchG und §§ 34 / 50 LJagdG Bln). Der Hauptüberträger der Tollwut ( Lyssa-Virus ) ist der Fuchs. In Deutschland ist seit 2006 keine Tollwut bei Füchsen mehr aufgetreten, da in den 1980er Jahren durch Fressköder gegen die Tollwut erfolgreich vorgegangen wurde. Die Gefahr einer Ansteckung ist daher eher unwahrscheinlich. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist trotzdem immer eine gewisse Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall bietet nach einem Biss oder dem Kontakt mit einem auffälligen Tier eine Impfung hundert prozentigen Schutz. Die Gefahr sich mit dem Fuchsbandwurm ( Echninococcus multilocularis ) zu infizieren ist ebenfalls sehr gering. Für Berlin hat der Fuchsbandwurm so gut wie keine Bedeutung, er wurde bisher nur bei drei Tieren nachgewiesen. Trotzdem sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: tote Füchse sicherheitshalber nicht anfassen Gemüse, Salat und Fallobst vor dem Verzehr gründlich waschen, nach Gartenarbeiten und Spaziergängen im Wald die Hände gründlich waschen Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen Erreger der Räude sind Milben. Die Hauptüberträger dieser Krankheit sind Füchse. Allerdings können auch Hunde oder Menschen durch direkten oder indirekten Kontakt (z.B. Haare oder Hautkrusten) infiziert werden. Die Fuchsräude stellt keine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier dar, da es erfolgreiche Therapiemethoden gibt. Grundsätzlich ist es schwierig, den Fuchs von Grundstücken fernzuhalten, da die Tiere Mauern und Zäune überklettern oder sich unterhalb der Zäune durchzwängen können. Die beste und effektivste Möglichkeit ist, alle frei verfügbaren Nahrungsquellen (wie z.B. offen liegendes Hunde- oder Katzenfutter, Vogelfutter, Essensreste) zu entfernen sowie Mülltonnen geschlossen und sauber zu halten. Auch Schuhe und leicht zu transportierende Gegenstände, die dem Fuchs als Spielzeug dienen könnten, sollten zumindest über Nacht weggeräumt werden. Denkbare Unterschlupfmöglichkeiten können unter der Voraussetzung, dass sich kein Fuchs oder Jungtiere darin befinden, unzugänglich gemacht werden. Wird ein Tier beim Graben eines Baues beobachtet, kann es sofort durch Störung und Schließung der Öffnungen vertrieben werden. Den hervorragenden Geruchsinn der Tiere kann man auch durch den Einsatz von sog. Vergrämungsmitteln – unangenehm riechenden Substanzen – ausnutzen. Auch Lärm, wie zum Beispiel ein Radio sowie laute Stimmen und Rufe können gewisse Erfolge erbringen. Sollte eine Fuchsfamilie bereits im Garten wohnen, müssen während der Jungenaufzucht von März bis Juni Störungen unterlassen werden. Durch das Suchen nach eventuellen Mäusenestern oder anderen Kleintieren in der Erde, die über den Geruch und das Gehör vom Fuchs wahrgenommen werden, sind Gartenbeete manchmal in Gefahr. Neben einer dichten Vegetationsdecke schützen Netze, Drahtumrandungen oder dünne Äste den Boden vor dem Aufwühlen. Fuchskot (ca. 3 bis 8 cm lang, mit weißer Spitze) im Garten sollte insbesondere im Spielbereich von Kindern entfernt werden. Der Kot gehört nicht auf den Kompost. Um alle eventuellen Infektionswege auszuschließen sollte er ähnlich dem Hundekot mit einer Plastetüte aufgenommen und in der Mülltonne entsorgt werden. Eine Vertreibung von Füchsen durch Fangaktionen ist problematisch. Die Tiere erleiden dabei Angst und Stress. Werden sie anschließend in einer fremden Umgebung ausgesetzt, sind Revierkämpfe mit den dortigen Füchsen die Folge. Außerdem wird das freigewordene Gebiet wieder schnell durch neue Füchse besetzt. Füchse stellen für ausgewachsene Katzen keine Gefahr dar. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweine und Geflügel sind am bestem nachts in einem geschlossenen Stall oder tags in einem sicheren Gehege im Freien geschützt. Dieses Gehege kann aus Maschendraht bestehen, der 30 – 50 cm tief im Boden eingegraben und nach außen gebogen wird. Durch das Biegen nach außen wird das Hochheben des Zaunes beim Graben erschwert, da das Tier mit seinem eigenen Gewicht auf dem Zaun steht. Die Maschengröße sollte kleiner als 3 cm sein, um ein Überklettern zu vermeiden. Wenn das Gehege abgedeckt ist, kann auch kein Fuchs hineinspringen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Zaunhöhe mindestens 2 m betragen. … der Fuchs bereichert die Fauna in unseren Siedlungsgebieten. Wir haben die Möglichkeit, unseren Lebensraum mit ihm zu teilen, um ihn zu beobachten und sein Verhalten zu verstehen. Durch umsichtiges Verhalten ist ein Neben- und Miteinander zwischen Tier und Mensch möglich. Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Fuchs fuechse.info – …Alles über Füchse
In Sachsen-Anhalt wird ein flächendeckendes Monitoring durchgeführt, um die Ausbreitung und den Populationsstatus der Wölfe in Sachsen-Anhalt zu dokumentieren. Mit dieser Dokumentation kommt das Land Sachsen-Anhalt seiner Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Kommission (gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie über die Bestandssituation und den Erhaltungszustand des Wolfes) nach. Das Wolfsvorkommen wird nicht nach dem Kalenderjahr erfasst, sondern orientiert sich an dem biologischen Jahr des Wolfes. Da die Welpen ungefähr Ende April/ Anfang Mai geboren werden, verläuft ein Wolfsjahr vom 01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres. Das Wolfsvorkommen in Sachsen-Anhalt aus dem letzten, abgeschlossenen Monitoringjahr 2023/2024 ist in nebenstehender Karte dargestellt. Zusätzlich zu der Übersichtskarte veröffentlicht das Landesamt für Umweltschutz jedes Jahr einen umfangreichen Monitoringbericht in dem alle wichtigen Details zum Wolfsvorkommen in unserem Bundesland aufgeführt und erklärt werden. Unter Monitoring versteht man die wissenschaftliche Erfassung verschiedener Daten zur Ausbreitung einer Tierart. Im Wolfsmonitoring wird zwischen aktivem und passivem Monitoring unterschieden. Das passive Monitoring findet kontinuierlich auf der gesamten Landesfläche statt. Dabei werden alle anfallende Beobachtungen und Hinweise (ohne eine gezielte Hinweissuche im Gelände) erfasst, überprüft und bewertet. Das aktive Monitoring findet auf bekannten, vom Wolf territorial besiedelten Flächen und in Verdachtsgebieten statt, wo eine permanente Besiedlung vermutet wird. Dabei wird eine gezielte Hinweissuche im Gelände durchgeführt, um aussagekräftige Informationen über das jeweilige Vorkommen zu erhalten. Bei der Datenerfassung für das Monitoring in Sachsen-Anhalt kommen verschiedene Methoden zum Einsatz: Regelmäßige Geländebegehung mit Hinweisaufnahme Einsatz von Wildkameras unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regeln in § 48b LJagdG Landesnorm Sachsen-Anhalt Genetische Untersuchung von Proben durch externe Institute Nahrungsanalyse Die Ergebnisse der Monitorings können Sie im jährlichen Monitoringbericht nachlesen. Wolfssichtungen, Losungs- und Spurenfunde sollten immer an das Wolfskompetenzzentrum direkt gemeldet werden. Dies ist zum Beispiel mit unseren Meldeformurlaren, aber auch telefonisch unter der Nummer +49 3939 06-486 während der gängigen Bürozeiten oder über unsere E-Mail -Adresse (gerne mit Foto/Video) möglich. Jede Meldung hilft dabei, das Wolfsaufkommen in Sachsen-Anhalt bestmöglich abzubilden. Lesen Sie sich bitte vor der Kontaktaufnahme mit uns (dem Landesamt für Umweltschutz) die datenschutzrechtlichen Hinweise durch. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Meldung einer Sichtung bzw. eines Fundes, unabhängig von der Meldeart (z. B. per E-Mail , Telefon ) in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen. Wolfssichtung online melden Andere Hinweise auf einen Wolf online melden Daten, die für das Monitoring relevant sind, werden in die Datenbank aufgenommen und nach den international angewandten Kriterien bewertet. Anschließend fließen sie in die Auswertung des Montoringjahres mit ein und stellen einen wichtigen Beitrag zur Beurteilung des Wolfsvorkommens in Sachsen-Anhalt dar. Alle erhobenen Daten werden unter Berücksichtigung des Daten- und Personenschutzes erfasst und ausschließlich für eventuelle Rückfragen aufbewahrt. Zugesendete Fotos werden nur zum Zweck der Beweispflicht in die Datenbank aufgenommen. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben und Bildrechte bleiben beim Eigentümer. Generell ist die Unterscheidung zwischen einer Hunde- und einer Wolfsspur schwierig und am Einzelabdruck unmöglich. Nach den international angewandten Monitoringstandards ist eine Wolfsspur nur im geschnürten Trab nachzuweisen. Diese Gangart wird von vielen Wildtierarten angewandt und ermöglicht eine relativ hohe Geschwindigkeit bei geringem Energieaufwand. Dabei tritt das Tier mit der etwas kleineren Hinterpfote exakt in den Abdruck der größeren Vorderpfote. Somit entsteht ein Spurverlauf mit Doppelabdrücken, die schnurgerade, wie an einer Perlenkette aufgereiht sind. Woran erkenne ich Wolfskot? Der Kot von Wildtieren wird fachbezogen als Losung bezeichnet. Charakteristisch für eine Wolfslosung ist ein hoher Anteil an enthaltenen Tierhaaren und Knochenresten. Außerdem markieren Wölfe ihre Territorien mit Losungen und platzieren diese oftmals an oder auf Wegen, bevorzugt an Kreuzungen und auf Erhöhungen. Auch am Geruch lässt sich eine Wolfslosung von Hundekot unterscheiden. Die Bewertung inwieweit es sich bei einem Losungsfund um Wölfe handeln kann, basiert auf den international angewandten Monitoringstandards . Einem wilden Wolf zu begegnen ist äußerst selten, kann aber mit der voranschreitenden Ausbreitung der Wölfe in Deutschland häufiger werden. In der Regel sind Wölfe dämmerungs- und nachtaktiv, wodurch ein Zusammentreffen mit Menschen generell nicht sehr wahrscheinlich, aber möglich ist. Man sollte nicht auf den Wolf zugehen und darf ihn auf keinen Fall anlocken oder füttern . Dadurch ist vor allem bei jungen Tieren die Gefahr einer Gewöhnung an den Menschen sehr groß, wodurch sie ihre Scheu verlieren können. Sichtungen von Wölfen sollten außerdem immer an das Wolfskompetenzzentrum Iden gemeldet werden. Prägen Sie sich dafür (wenn möglich) das Aussehen des Tieres genau ein oder versuchen Sie ein Foto zu machen, wenn es die Situation zulässt. Im Folgenden haben wir eine Übersicht erstellt, wie man sich in verschiedenen Situationen verhalten sollte, wenn man auf einen Wolf trifft: Wie soll ich mich verhalten, wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und einen Wolf sehe? Ruhig bleiben, das Tier im Auge behalten und weiter gehen. wenn ich im Auto/ Traktor sitze und einen Wolf sehe? Ruhig bleiben, auf den Straßenverkehr achten, das Tier im Auge behalten und weiterfahren. wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und der Wolf mich beobachtet? Ruhig bleiben, stehen bleiben und dem Wolf Zeit geben, sich zurückzuziehen. Wenn man sich unwohl fühlt oder Angst hat, kann man auch in die Hände klatschen und laut rufen. wenn ich im Auto/ Traktor sitze und der Wolf mich beobachtet? Ruhig bleiben, auf den Straßenverkehr achten und weiterfahren. Wenn das Tier auf der Straße steht, sollte man sich so verhalten, wie bei jedem anderen Wildtier auch. Kommt es zum Zusammenstoß, sollte man, wie bei jedem Wildunfall, die Polizei verständigen und am Unfallort auf diese warten. wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und der Wolf auf mich zukommt? Vor allem bei jungen Tieren kann es vorkommen, dass sie sich aus Neugierde einem Menschen nähern. Dieses Verhalten ist in der Regel keinesfalls artfremd oder auffällig, der Fall sollte aber an das WZI gemeldet werden. In einem solchen Fall, sollte man Ruhe bewahren, stehen bleiben und das Tier ansprechen. Wenn es sich daraufhin nicht zurückzieht, kann man in die Hände klatschen und laut rufen. wenn ich im Auto/ Traktor sitze und der Wolf auf mich zukommt? Befindet sich ein Mensch in einem Fahrzeug, nimmt der Wolf den Menschen selbst gar nicht wahr. Nähert sich ein oder mehrere Wölfe dem Gefährt handelt es sich auch hier keinesfalls um ein auffälliges oder artuntypisches Verhalten. Zumeist sind es auch hier Jungwölfe, die noch nicht viele Erfahrungen mit Menschen bzw. Auto/Traktor gemacht haben und neugierig sind. In einem solchen Fall, sollte man ruhig bleiben, auf den Verkehr achten und weiter fahren. Befindet man sich mit seinem Gefährt nicht in Bewegung, sollte man das Tier mit Hupen oder lauten Rufen vertreiben. wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad mit meinem Hund unterwegs bin und einem Wolf begegne? Vielerorts gilt in Sachsen-Anhalt in Wäldern und vor allem Naturschutzgebieten eine Leinenpflicht. Darüber hinaus ist es laut § 28 LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1.März bis 15.Juli anzuleinen.“ Hunde sollten grundsätzlich in Wolfsgebieten angeleint sein. Es kann vorkommen, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund, interessieren. Treffen Sie zusammen mit Ihrem Hund auf einen Wolf, sind Sie der größte Schutz für Ihren Hund. Denn der Wolf interessiert sich zwar für seinen domestizierten Artgenossen, hat aber trotzdem seine natürliche Scheu vor Menschen nicht abgelegt. Dementsprechend besteht für Ihren Hund keine Gefahr, wenn er sich in Ihrer Nähe aufhält. Somit kann man die gleichen Verhaltenstipps empfehlen wie in 1, 3 und 5 erläutert. Hunde sollten in Wolfsgebieten grundsätzlich an der Leine gehalten werden. Darüber hinaus ist es laut § 28 LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.“ Es ist möglich, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund, interessieren und ihn womöglich als Eindringling in ihrem Territorium ansehen. Daher ist es wichtig, dass Hunde unter der direkten Einwirkung des Menschen bleiben. Kreuzungen zwischen wildlebenden Wölfen und Haushunden, auch ‘Hybriden‘ genannt, sind bisher in Deutschland nur in zwei Fällen aufgetreten; Im Herbst 2003 in Sachsen und im Oktober 2017 in Thüringen. In Sachsen-Anhalt sind bisher keine Wolf-Hund-Mischlinge in Erscheinung getreten. Verpaarungen zwischen Wölfen und Haushunden lassen sich zum einen durch genetische Untersuchungen feststellen. Zum anderen lassen sie sich anhand von morphologischen und physiologischen Merkmalen von Wölfen unterscheiden. Somit ist ein gut funktionierendes und flächendeckendes Wolfsmonitoring unerlässlich, um etwaige Kreuzungen frühzeitig aufzudecken. Eine sehr wichtige Rolle spielen dabei Meldungen aus der Bevölkerung. In welcher Art und Weise bei einem Nachweis von Wolfshybriden in Sachsen-Anhalt vorgegangen wird, ist in der ‘ Leitlinie Wolf ‘ festgehalten. Weitere Informationen zum Umgang mit Hybriden und zu den bisherigen Fällen in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (kurz: DBBW) . Letzte Aktualisierung: 15.01.2025
Bevor ein Tierversuch durchgeführt werden kann, muss dieser der zuständigen Behörden gemeldet und von dieser genehmigt werden. In der Forschung sind Tierversuche nur dann gerechtfertigt, wenn ausschließlich auf diesem Weg neue Erkenntnisse gewonnen werden können. Die Notwendigkeit der Tierversuche muss grundsätzlich nachvollziehbar begründet sein. Die Unerlässlichkeit ist nicht nur für die Frage der Zulässigkeit des Tierversuchs („ob“), sondern auch für die konkrete Durchführung („wie“) zu prüfen. Für beides gilt das 3 R-Prinzip: R eplacement (=Vermeidung, d.h. zu prüfen, ob der Tierversuch überhaupt stattfinden muss oder ob es Alternativen gibt) R eduction (=Verringerung, d.h. so viele Versuchstiere wie nötig aber so wenig wie möglich zu verwenden) und R efinement (=Verfeinerung, d.h. die Belastung der Versuchstiere durch eine artgerechte Haltung und die ständige Verbesserung der Untersuchungsmethoden zu minimieren) Zuständige Behörde ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt. Dieses wird durch eine Ethik-Kommission beraten. Das Genehmigungsverfahren besteht aus einer Prüfung auf drei Ebenen: Vorhabenbezogen : Das Projekt muss wissenschaftlich begründet werden, und die Unerlässlichkeit sowie die ethische Vertretbarkeit müssen dargelegt werden. Darüber hinaus darf das angestrebte Versuchsergebnis nicht bereits greifbar sein. Die zuständigen Behörden prüfen, ob die Angaben im Antrag schlüssig sind (sog. Plausibilitätsprüfung). Personenbezogen: Die verantwortliche Leiterin bzw. der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und deren Stellvertretung müssen die erforderliche fachliche Eignung besitzen und persönlich zuverlässig sein. Anlagenbezogen: Die baulichen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung eines Tierversuchs müssen gewährleistet sein. Es ist ein Tierschutzbeauftragter oder eine Tierschutzbeauftragte zu benennen. Es gibt mehrere deutsche und EU-Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die bestimmte Tierversuche vorschreiben, z.B.: Arzneimittelgesetz, Chemikaliengesetz, Futtermittelgesetz, Gentechnikgesetz, Infektionsschutzgesetz. Keinem Tier darf, dem Grundsatz des Deutschen Tierschutzgesetzes (§1) entsprechend, ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Ein vernünftiger Grund sieht der Gesetzgeber laut § 7 in Tierversuchen, sofern die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden hinsichtlich des zu erreichenden Versuchsziels ethisch vertretbar sind. Das bedeutet konkret, dass Wissenschaftler und Behörden genau abwägen müssen, inwieweit die Notwendigkeit und Angemessenheit des geplanten Tierversuchs die zu erwartende Belastung der Versuchstiere rechtfertigt. Jeder Tierversuch muss deshalb hinsichtlich des zu erwartendes Belastungsgrades für die Tiere eingeschätzt werden. Dazu werden im Artikel 15 der EU-Tierversuchsrichtlinie (Richtlinie 2010/63/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere) vier Schweregrade klassifiziert. Anhang VIII zum Artikel 15 Klassifizierung des Schweregrads der Verfahren Der Schweregrad eines Verfahrens wird nach dem Ausmaß von Schmerzen, Leiden, Ängsten oder dauerhaften Schäden festgelegt, die das einzelne Tier während des Verfahrens voraussichtlich empfindet bzw. erleidet. Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion: Verfahren, die gänzlich unter Vollnarkose durchgeführt werden, aus der das Tier nicht mehr erwacht Gering: Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie bei den Tieren kurzzeitig geringe Schmerzen, Leiden oder Ängste verursachen Verfahren ohne wesentliche Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands Mittel: Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie bei den Tieren kurzzeitig mittelstarke Schmerzen, mittelschwere Leiden oder Ängste oder lang anhaltende geringe Schmerzen verursachen Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie eine mittelschwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands Schwer: Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie bei den Tieren starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste oder lang anhaltende mittelstarke Schmerzen, mittelschwere Leiden oder Ängste verursachen Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie eine schwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands Seit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung im Jahr 2013 ist jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens eine allgemeinverständliche, nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) beizufügen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht diese Projektzusammenfassungen im Internet in der Datenbank AnimalTestInfo , um die Bürgerinnen und Bürger über Tierversuche zu informieren. Mit der 2010 verabschiedeten EU-Tierversuchsrichtlinie bekannten sich die EU-Mitgliedstaaten erstmals zu dem gemeinsamen Ziel, Tierversuche vollständig zu ersetzen (Erwägungsgrund 10) und die Entwicklung tierversuchsfreier Methoden (Erwägungsgrund 46) zu fördern. Als Alternativen werden häufig Zelllinien verwendet, die aus Tieren oder aus menschlichem Gewebe gewonnen und dann in einer Laborkultur weitergezüchtet werden. Solche Versuchsmethoden außerhalb des Organismus (sog. „In-vitro-Verfahren“ (in vitro=im Glas)), werden intensive genutzt, insbesondere bei der Aufklärung von zellulären Prozessen oder der Wirkung von Medikamenten auf den Stoffwechsel von Zellen. Ein weiterer Ansatz kommt aus der regenerativen Medizin und nennt sich „body on a chip“. Diese Methode wurde aus dem „Tissue Engeneering“ oder „Bioprinting“ entwickelt, bei der dem Ersatzorgane für den Menschen aus humanem Gewebe gezüchtet und mit einem 3-D-Drucker hergestellt werden. Diese Miniorgane werden auf einem Mikrochip platziert und durch ein künstliches Erhaltungssystem versorgt. „Body on a chip“ wird für die Prüfung von Toxizität oder pharmakologische Eigenschaften biologischer und chemischer Substanzen genutzt. Auch „In-Silico-Verfahren“ (in silico=im Computer) gewinnen an Bedeutung. Wenn es um die Verträglichkeit von Stoffen geht, kann darauf zurückgegriffen werden. Auch in der Ausbildung wird auf Computersimulationen zurückgegriffen. Für Studierende, die aus ethischen Gründen den Einsatz von Tieren in der Ausbildung vermeiden möchten, veröffentlicht der Verein SATIS einen Wegweiser. In einer Broschüre wird eine Übersicht über das Lehrangebot an Studiengängen und Fakultäten in Deutschland geben. SATIS-Ethikranking (Stand: März 2022) als kostenlose Broschüre verfügbar unter: http://www.satis-tierrechte.de/uni-ranking/
Am Mittwoch hat der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, 16 Experten auf den Gebieten der Veterinärmedizin, der Medizin, Biologie und anderer Lebenswissenschaften sowie des Tierschutzes in die Tierversuchs-Ethik-Kommission berufen. Diese unterstützt die zuständigen Behörden bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen und bei der Bewertung beantragter Änderungen genehmigter Tierversuche. Sie wird üblicherweise alle drei Jahre neu berufen und erfolgt auf Basis freiwilliger Mitarbeit. Dabei ist die Kommission erstmals paritätisch besetzt das bedeutet, die aktuell berufene Kommission besteht zu gleichem Anteil aus Tierschutzvertretern und wissenschaftlichen Experten. Bei der Beratung der Genehmigungsbehörde im Hinblick auf die Genehmigung von Tierversuchsanträgen geht es bei Weitem nicht nur um die Beurteilung der wissenschaftlichen Voraussetzungen für einen Tierversuch nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. „Vielmehr ist die fachliche Expertise erforderlich, um das Vorhandensein und die Anwendbarkeit von möglichen Alternativmethoden, die Planung der Versuche mit möglichst geringem „Tierverbrauch“ und die weitestmöglich das Tierwohl wahrende Durchführung der Tierversuche zu beurteilen.“, so Präsident Pleye im Rahmen der Veranstaltung. Von 2020 bis heute lagen dem Landesverwaltungsamt rund 202 Anträge* zur Genehmigung vor. Die kritische Begutachtung in der Kommission in nahezu allen Antragsverfahren führte dazu, dass von den Antragstellern Ergänzungen zu problematischen Versuchsansätzen verlangt und – in den meisten Fällen – auch erbracht wurden. Bei besonders schwierigen Fällen wurden die Forscher vor die Kommission gerufen, um ihre Versuchsansätze persönlich zu begründen. Das Ergebnis waren in jedem Fall Änderungen in der Versuchsplanung zu Gunsten der Versuchstiere. Tierversuche bleiben in unserer Gesellschaft ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Zwar wird die Entwicklung tierversuchsfreier Alternativverfahren intensiv vorangetrieben, dennoch sind nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand Tierversuche noch nicht gänzlich zu ersetzen. Hinsichtlich der noch notwendigen Tierversuche gilt es, zwei Verfassungsprinzipien, nämlich die Freiheit der Wissenschaft und Forschung einerseits und den Tierschutz andererseits, zu wahren und in Einklang zu bringen. „Dabei ist die Arbeit der Tierversuchskommission enorm wichtig. Anhand Ihrer Einschätzung der wissenschaftlichen Qualität einerseits und der konsequenten Umsetzung des Prinzips der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung bei der Planung von Tierversuchen andererseits wird der bestmögliche Schutz der Versuchstiere gewährleistet.“, erklärt Pleye abschließend. Das Landesverwaltungsamt, Referat Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten, entscheidet auf Grundlage des Votums der Kommission über die Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens. Die Geschäftsführung obliegt dem Landesverwaltungsamt. * Zahlen zu Tierversuchen stehen jeweils im Sommer des Folgejahres zur Verfügung. Für die bundesweite Erhebung und Aufbereitung dieser Zahlen ist das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R), welches beim Bundesinstitut für Risikobewertung angesiedelt ist, zuständig. https://www.bf3r.de/de/verwendung_von_versuchstieren_im_berichtsjahr_2022-313306.html Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Europäisches Radiobiologiearchiv ( ERA ) Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) führte in Zusammenarbeit mit der Universität Cambridge von 2005 bis 2009 ein von der Europäischen Union ( EU ) gefördertes Projekt ( ERA -PRO) durch und entwickelte dabei das Europäische Radiobiologiearchiv ( ERA ) weiter. Gemeinsam mit dem Nationalen Radiobiologiearchiv (NRA) der USA und dem Japanischen Radiobiologiearchiv (JRA) enthält ERA fast alle strahlenbiologische Tierstudien, die zwischen 1960 und 1998 in Europa, den USA und in Japan an über 300.000 Tieren durchgeführt wurden. Mit dem Europäischen Radiobiologiearchiv bietet das BfS eine Servicefunktion im Bereich der strahlenbiologischen Forschung an, indem es die Daten aus früheren Experimenten der wissenschaftlichen Gemeinschaft zugänglich macht. Tierversuche wurden früher in weit größerem Umfang durchgeführt als dies heute möglich ist. Tierversuche in dem früher durchgeführten Umfang wird es wahrscheinlich nicht wieder geben, sowohl aus ökonomischen als auch aus ethischen Gründen. Dennoch kann die Möglichkeit, die Originaldaten auf neue Arten zu analysieren, von großem Wert sein. Mitte der 1980er Jahre wurde von der Europäischen Union ( EU ) ein Projekt initiiert, das die Daten aus den verschiedenen Versuchen zusammentragen sollte, um diese Informationen für spätere Auswertungen vorzuhalten: die European Radiobiological Archives (ERA) . Ähnliche Projekte wurden in den USA und in Japan initiiert. Die drei Archive beinhalten Daten aus nahezu allen strahlenbiologischen Tierversuchen, die zwischen 1960 und 1998 in Europa, den USA und Japan durchgeführt wurden. ERA allein umfasst 151 Studien aus 21 Labors. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) führte in Zusammenarbeit mit der Universität Cambridge von 2005 bis 2009 ein von der Europäischen Union (EU) gefördertes Projekt (ERA-PRO) durch und entwickelte dabei das Europäische Radiobiologiearchiv (ERA) weiter. Gemeinsam mit dem Nationalen Radiobiologiearchiv (NRA) der USA und dem Japanischen Radiobiologiearchiv (JRA) enthält ERA fast alle strahlenbiologischen Tierstudien, die zwischen 1960 und 1998 in Europa, den USA und in Japan an über 300.000 Tieren durchgeführt wurden. Aus dem Europäischen Radiobiologiearchiv ERA abrufbare Informationen Labore Studien Gruppen Tiere gesamt Tiere mit Daten ERA 21 149 4.623 232.587 93.445 NRA 11 143 1.861 190.471 115.801 JRA 14 39 367 29.537 3.396 Summe 46 331 6.851 452.595 212.642 Weitere Informationen Zugang zum Europäischen Radiobiologiearchiv ( ERA ) Für den Zugang wird eine Benutzerkennung benötigt, die unter era@bfs.de angefordert werden kann. Stand: 22.11.2023
Hannover. D ie Haltung nicht-heimischer Tiere wie Schlangen, Papageien oder Schildkröten ist anspruchsvoll und mit hohen Kosten verbunden. Herausforderungen, die viele private Halterinnen und Halter unterschätzen und schnell überfordern. Es kommt deshalb immer häufiger dazu, dass Tiere ausgesetzt werden. Ein Problem, das auch in Niedersachsen leider zunimmt. Anlässlich des „Welttierschutztags“ am 4. Oktober 2023 weist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Haus- und Wildtieren hin und macht darauf aufmerksam, dass viele ehrenamtlich arbeitende Betreuungsstationen in Niedersachsen an ihre Belastungsgrenzen stoßen. ie Haltung nicht-heimischer Tiere wie Schlangen, Papageien oder Schildkröten ist anspruchsvoll und mit hohen Kosten verbunden. Herausforderungen, die viele private Halterinnen und Halter unterschätzen und schnell überfordern. Es kommt deshalb immer häufiger dazu, dass Tiere ausgesetzt werden. Ein Problem, das auch in Niedersachsen leider zunimmt. Anlässlich des „Welttierschutztags“ am 4. Oktober 2023 weist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Haus- und Wildtieren hin und macht darauf aufmerksam, dass viele ehrenamtlich arbeitende Betreuungsstationen in Niedersachsen an ihre Belastungsgrenzen stoßen. „Es wird immer beliebter, nicht-heimische Tiere als Haustiere zu halten. Aber viele sind sich leider nicht über die langfristigen Anforderungen und Risiken im Klaren“, erklärt Dr. Mirja Püschel , Mitarbeiterin im Bereich „Internationaler Artenschutz“ im NLWKN. Es sei daher sehr wichtig, sich vor der Aufnahme von Tieren intensiv mit der Art, den Haltungsanforderungen, den Bedürfnissen, möglichen Krankheiten, den zu erwartenden Kosten über die gesamte Lebensspanne zu befassen und nicht zuletzt auch über die Besitz- und Vermarktungsverbote für besonders geschützte Arten zu informieren. „Ansonsten kann die Haltung und die Pflege schnell zu anspruchsvoll oder teuer werden. Als Ausweg sehen viele leider immer mehr das Aussetzen der Tiere, was nach dem Tierschutzgesetz verboten ist.“ Die Konsequenzen dieses Verhaltens müssen unter anderem die 16 ehrenamtlich arbeitenden Betreuungsstationen auffangen, mit denen der NLWKN eng kooperiert. Diese versuchen, die Tiere aufzunehmen und zu versorgen – und kommen dabei an ihre räumlichen und personellen Grenzen. „Vor zehn Jahren wurden jährlich noch etwa 2000 Tiere betreut. Mittlerweile nehmen wir regelmäßig mehr als 3000 Tiere im Jahr auf, wobei die Zahl der betreuten Reptilien einen immer höheren Stellenwert einnimmt“, berichtet Dr. Florian Brandes, Fachtierarzt und Leiter der Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen, exemplarisch für viele Stationen. Denn neben den vielen heimischen Arten wie Singvögeln, Eichhörnchen oder Igeln, für die immer das Ziel einer Auswilderung im Vordergrund steht, seien nicht-heimische Haustiere wie Schlangen, Schildkröten oder Papageien auf eine dauerhafte Unterbringung angewiesen – und blockieren so Plätze für weitere hilfsbedürftige Pfleglinge. Welche dramatischen Dimensionen das Aussetzen nicht-heimischer Tiere mittlerweile angenommen hat, wurde zuletzt im Landkreis Emsland deutlich. Dort wurden im August 2023 zehn Königspythons gefunden. Eine Schlangenart, die in unseren Breitengraden nicht in freier Wildbahn überleben könnte. Die Betreuungsstation im Tierpark Nordhorn nahm die Tiere auf, kam dabei nach eigenen Angaben allerdings an ihre Kapazitätsgrenzen. „Die Tiere waren bei den Temperaturen recht träge. Eine Schlange war bereits verstorben als sie bei uns abgegeben wurde, eine zweite ist nach wenigen Tagen in der Quarantäne bei uns verstorben“, erzählt Dr. Heike Weber, Fachtierärztin des Tierparks Nordhorn, und betont: „Das ist kein Einzelfall, sondern häufig die traurige Realität.“ Im August 2022 wurden 19 junge Griechische Landschildkröten in einem privaten Briefkasten in Uchte ausgesetzt. In anderen Fällen wurden beispielsweise eine Kornnatter in einer Plastikbox in Winzlar und zwei Kornnattern direkt im Wald vor der Wildtierstation Sachsenhagen ausgesetzt. „Der Welttierschutztag dient als Erinnerung dafür, dass wir als Gesellschaft eine enorme Auswirkung auf unsere Umwelt und tierischen Mitbewohner haben. Wir appellieren an alle, sich aktiv für den Schutz von Tieren einzusetzen und verantwortungsvolle Entscheidungen im Umgang mit Haustieren zu treffen“, betont Dr. Mirja Püschel. Hintergrundinformationen zu den Betreuungsstationen: Hintergrundinformationen zu den Betreuungsstationen: Das Land Niedersachsen hat derzeit 16 ehrenamtlich arbeitende Betreuungsstationen nach § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz anerkannt. Diese Stationen nehmen verletzt, krank oder hilflos aufgefundene Wildtiere auf, um sie gesund zu pflegen und anschließend wieder auszuwildern. Ausführliche Informationen zu den Betreuungsstationen in Niedersachsen und deren Kontaktdaten gibt es auf der Website des NLWKN in folgendem Artikel: Anerkannte Betreuungsstationen in Niedersachsen Griechische Landschildkröten, die in einem Briefkasten in Uchte ausgesetzt wurden. (Foto: Dr. Florian Brandes) Diese Kornnatter wurde in einer Plastikbox ausgesetzt. (Foto: Dr. Florian Brandes)
Das Pflanzenschutzamt Berlin ist eine der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nachgeordnete Behörde, die europäisches und nationales Recht im Pflanzenschutz und in der Pflanzengesundheit im Land Berlin vollzieht. Die Arbeitsschwerpunkte ergeben sich aus den Anforderungen, die sich aus der Nutzung und Bewirtschaftung der Pflanzen und Pflanzenbestände in den Ökosystemen einer Kulturlandschaft ergeben, in der sich unter den natürlichen klimatischen und geologischen Gegebenheiten und Bedingungen der Mark Brandenburg, die Großstadt Berlin entwickelt hat. Im Stadtgebiet Berlin findet man heute nur noch eine kleine landwirtschaftliche Nutzfläche. Nicht unterschätzt werden kann und darf jedoch der Aufgabenkreis, der dem Pflanzenschutzamt aus dem Bereich des Stadtgrüns erwächst. Ein Hauptanliegen der Tätigkeit des Pflanzenschutzamtes Berlin ist die verantwortungsbewusste Beratung von Unternehmen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger über den Umgang mit ihren Pflanzen und über die Möglichkeiten, Bedingungen, Voraussetzungen und Grenzen des Schutzes vor Schaderregern. die Durchführung amtlicher Kontrollen, mit denen die Einhaltung der Vorschriften überprüft werden soll, die entweder auf Unionsebene oder von den Mitgliedstaaten zur Anwendung von Unionsrecht in den Bereichen Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit erlassen wurden: Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen: die Bestimmung der Pflanzengesundheitsrisiken, die von Arten, Stämmen oder Biotypen von Krankheitserregern, Tieren oder parasitären Pflanzen ausgehen, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse schädigen können, sowie Maßnahmen zur Verringerung dieser Risiken auf ein hinnehmbares Maß, das Inverkehrbringen, die Verwendung sowie die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das bedeutet im Einzelnen: die Überwachung der Pflanzenbestände sowie der Vorräte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen, die Überwachung des Beförderns, des Inverkehrbringens, des Lagerns, der Einfuhr, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Kultursubstraten im Rahmen des Pflanzenschutzes sowie die Ausstellung der für diese Tätigkeiten erforderlichen Bescheinigungen, die Überwachung des Inverkehrbringens, des innergemeinschaftlichen Verbringens sowie des Verbringens im Inland und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenstärkungsmitteln und Zusatzstoffen, die Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes, insbesondere der guten fachlichen Praxis einschließlich des integrierten Pflanzenschutzes, auch mit Ausrichtung auf eine Verminderung der Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen können, einschließlich der Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche, Mitwirkung an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz, die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten, Verfahren des Pflanzenschutzes, der Resistenz von Pflanzenarten sowie die Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken, die Durchführung der für diese Aufgaben erforderlichen Untersuchungen und Versuche, die Berichterstattung über das Auftreten und die Verbreitung von Schadorganismen, über durchgeführte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach entsprechenden Vorgaben, die Durchführung von Genehmigungsverfahren für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, z. B. außerhalb landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gärtnerischer Flächen.
Aufklärung eines möglichen Zusammenhangs zwischen niederfrequenten Magnetfeldern und neurodegenerativen Erkrankungen Neurodegenerative Erkrankungen sind Erkrankungen des zentralen Nervensystems, also von Gehirn und Rückenmark, oder des peripheren - das heißt außerhalb von Gehirn und Rückenmark gelegenen - Nervensystems. Epidemiologische Untersuchungen zeigten einen schwachen, aber konsistenten Zusammenhang zwischen Magnetfeldexposition und Alzheimer Demenz bzw. Amyotropher Lateralsklerose bei beruflich exponierten Personen. Es soll geklärt werden, ob ein Zusammenhang zwischen neurodegenerativen Erkrankungen und Magnetfeldern oder auch Stromschlägen besteht. Worum geht es? Es soll die Frage geklärt werden, ob Menschen, die stärker niederfrequenten Magnetfeldern ausgesetzt sind als andere Menschen, öfter von sogenannten neurodegenerativen Erkrankungen betroffen sind. Bei neurodegenerativen Erkrankungen handelt es sich um Erkrankungen des zentralen Nervensystems, also von Gehirn und Rückenmark, oder des peripheren - das heißt außerhalb von Gehirn und Rückenmark gelegenen - Nervensystems. Dabei kommt es zur Rückbildung (Degeneration) und im weiteren Verlauf zum Absterben von Nervenzellen. Dies beeinträchtigt die Funktionen des Gehirns zum Beispiel in Form von Gedächtnisstörungen und Demenzen. Auch der Bewegungsapparat kann durch neurodegenerative Erkrankungen betroffen sein. Beispiele für neurodegenerative Erkrankungen sind Multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit, Alzheimer Demenz und Amyotrophe Lateralsklerose. Wie ist die Ausgangssituation? Um der Fragestellung, ob Magnetfelder neurodegenerative Erkrankungen auslösen können, genauer nachzugehen, wurden bisher Beobachtungsstudien an Menschen (epidemiologische Studien) sowie Tierexperimente durchgeführt. Epidemiologische Untersuchungen zeigten einen bei beruflich exponierten Personen einen schwachen, aber konsistenten Zusammenhang zwischen Magnetfeldexposition und Alzheimer Demenz bzw. Amyotropher Lateralsklerose. In Tierexperimenten konnte sich ein Zusammenhang zwischen erhöhten Expositionen mit Magnetfeldern und neurodegenerativen Erkrankungen bisher nicht bestätigen. Zudem gibt es keine schlüssige Erklärung dafür, auf welchem Weg diese Wirkung zustande kommen könnte. Welche Ziele haben die Forschungsvorhaben des BfS ? Ob ein möglicher Zusammenhang zwischen neurodegenerativen Erkrankungen und Magnetfeldern oder auch Stromschlägen besteht, soll geklärt werden. Hierzu werden die epidemiologischen Daten bereits durchgeführter Studien einer gepoolten Analyse und einer Metaanalyse unterzogen, um einen möglichen Zusammenhang zu überprüfen. Sollte sich ein Zusammenhang bestätigen, wird in Tierstudien und Studien an Zellkulturen überprüft, ob die Exposition durch Magnetfelder tatsächlich die Ursache der Erkrankungen ist. Nach möglichen Wirkmechanismen soll dann ebenfalls gesucht werden. Stand: 08.06.2023
Anzahl der eingesetzten Versuchstiere nach Sparten, schrittweise Abschaffung von Tierversuchen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
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