Umweltbundesamt unterstützt Unternehmen mit Tipps und Arbeitshilfen bei der REACH Umsetzung REACH, die EU-Chemikalienverordnung, startet in die nächste Runde: Die Vorregistrierung hat begonnen. REACH führt für alle Chemikalien, die in der EU auf dem Markt sind, eine Registrierungspflicht ein. Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) melden und deren Risiken für Mensch und Umwelt bewerten. Die Vorregistrierung ist eine Bestandsaufnahme, die Behörden und Unternehmen einen Überblick verschafft, welche Stoffe derzeit in Europa auf dem Markt sind. Sie ist eine unverbindliche Interessenbekundung der Unternehmen, welche Chemikalien sie weiter vermarkten wollen und deshalb innerhalb der nächsten 10 Jahre registrieren lassen müssten. „Für vorregistrierte Stoffe gelten Ãbergangsregeln bei der Registrierung. Ich rate gerade kleineren Unternehmen dies in Anspruch zu nehmen”, so Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereichs Chemikaliensicherheit im Umweltbundesamt (UBA). Die Vorregistrierung vereinfacht es verantwortlichen Unternehmen, ihre Pflichten nach REACH zu erfüllen und gibt ihnen mehr Zeit für die endgültige Registrierung. „Wer die Vorregistrierung verpasst, muss sofort registrieren. Die Stoffe gelten dann als neue Stoffe, egal wie lange sie bereits hergestellt werden”, erklärt Steinhäuser. Darum rät das UBA den Herstellern und Importeuren von Chemikalien in einem neuen UBA-Hintergrundpapier, zu entscheiden, wie ihr Stoffportfolio künftig aussehen soll und bis Dezember dieses Jahres bei der ECHA vorzuregistrieren. REACH fordert von den Herstellern und Importeuren, mit der Registrierung Informationen zu Wirkungen der Chemikalien auf Mensch und Umwelt einzureichen. Nach der Vorregistrierung wird die ECHA auswerten, welche Stoffe mehrere Unternehmen gleichzeitig herstellen und importieren. Ziel ist, die Unternehmen, die identische Chemikalien herstellen oder importieren, zu gemeinsamen Registrierungen zu motivieren und ähnliche Stoffe zu Gruppen zusammenzufassen. Das verhindert unnötige Tierversuche und spart Kosten, weil nicht mehrere Unternehmen Prüfungen parallel anstellen müssen. REACH eröffnet den Unternehmen somit die Chance, Prüfverfahren flexibler einzusetzen und effizienter zu gestalten. Das UBA hilft den verantwortlichen Unternehmen, gezielt auf bestimmte kritische Aspekte zu achten und die Prüfungen auf diese zu konzentrieren. Es gibt beispielsweise Verfahren, die ermöglichen aus der chemischen Struktur eines Stoffes bestimmte Eigenschaften, zum Beispiel giftige Wirkungen vorherzusagen. So lassen sich experimentelle Prüfungen gezielt auf kritische Aspekte ausrichten und andere Bereiche mit geringem Prüfaufwand oder ohne Prüfungen erledigen. „Wir wollen keine Listen abhaken, wir wollen die wirklich kritischen Stoffe identifizieren und deren Freisetzung begrenzen”, so Steinhäuser. Das UBA, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und das Bundesinstitut für Risikobewertung unterstützen Unternehmen dabei, ihre Pflichten nach REACH zu erfüllen. Besondere Stolpersteine greift das UBA darüber hinaus in einem mehrjährigen Forschungsprojekt „REACH in der Praxis” auf. Gemeinsam mit den anderen Behörden entwickelt das UBA besonders für kleine und mittlere Unternehmen pragmatische Musterlösungen. Informationen und Orientierungshilfe für die Anwendung von REACH liefert der REACH-Helpdesk. Er ist die deutsche Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender von Chemikalien. Der REACH-Helpdesk unterstützt bei Fragen zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. 11.06.2008
Entwicklungstoxische Wirkungen poly- und perfluorierter Substanzen ( PFAS ) sind aus dem Tierversuch bekannt. Aus aktuellen epidemiologischen Untersuchungen wurde eine Verzögerung der Pubertätsentwicklung PFAS-exponierter Kinder berichtet. Ziel der Untersuchung war, die Pubertätsentwicklung Arnsberger Kinder zu erfassen, die bis zum Jahr 2006 gegenüber erhöhten PFOA -Konzentrationen im Trinkwasser exponiert waren. Mögliche Assoziatioen zwischen der Pubertätsentwicklung und der inneren PFOA -Belastung sollten überprüft werden. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 11/2015.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesinstitut für Risikobewertung 400 Millionen Euro für Projekte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt Wie gefährlich sind Chemikalien, die wir alltäglich verwenden und mit denen wir in Kontakt kommen? Neue Wege bei der Bewertung von chemischen Stoffen geht die am 11. Mai 2022 in Paris ins Leben gerufene „PARC“-Initiative der Europäischen Union (EU). „PARC“ steht für „European Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals“ („Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien“). Ziel ist, das Wissen um chemische Substanzen zu verbessern, um so die Gesundheit der Menschen und die Umwelt besser zu schützen. Das Programm hat ein Fördervolumen von insgesamt 400 Millionen € für die nächsten sieben Jahre. Von deutscher Seite führend beteiligt sind das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA). „PARC ist das größte Projekt seiner Art und ein wissenschaftlicher und regulatorischer Meilenstein in Europa“, sagt Dr. Tewes Tralau, Leiter der Abteilung „Sicherheit von Pestiziden“ am BfR . „Gemeinsam mit seinen Partnern will das BfR das hohe Schutzniveau für Mensch und Umwelt auf ein neues Niveau heben.“ Dr. Lilian Busse, Vizepräsidentin des UBA : „Wir hoffen dadurch dem EU-Ziel einer schadstofffreien Umwelt einen großen Schritt näher zu kommen, und so maßgeblich zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und Europa beizutragen.“ 200 Institutionen aus 28 Ländern und drei EU-Behörden sind an PARC beteiligt. Koordiniert wird die Partnerschaft von ANSES, der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz. Es soll die Chemikalienstrategie der EU und den „Europäischen Green Deal“ unterstützen, dessen Ziel eine deutliche Minderung von gesundheitsschädlichen Stoffen ist. Finanziert wird PARC zu einer Hälfte durch die EU aus Mitteln von Horizont Europa, dem Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. Die andere Hälfte bringen die jeweiligen Partnerländer auf. Das BfR leitet im Rahmen von PARC das Arbeitspaket Toxikologie. Das UBA leitet das Arbeitspaket „Monitoring und Belastung“. Ein wesentliches Ziel von PARC ist es, die europäische Zusammenarbeit zu fördern, die Forschung voranzubringen, das Wissen um die Risikobewertung von Chemikalien zu erweitern und die entsprechenden methodischen Fertigkeiten zu schulen. Die Ergebnisse sollen helfen, europäische und nationale Strategien auf den Weg zu bringen, mit denen das Risiko durch gefährliche chemische Stoffe für Gesundheit und Umwelt reduziert wird. Sie werden außerdem dazu beitragen, Tierversuche zu verringern und Risikobewertungsstrategien der nächsten Generation zu verwirklichen. PARC basiert auf den Strukturen und Erkenntnissen früherer Vorhaben, unter anderem „European Human Biomonitoring Initiative“ (HBM4EU), die Flagschiff-Maßnahme „Mechanism-based Toxicity Testing and Risk Assessment for the 21st Century“ (EU-ToxRisk), dem „Animal-free Safety Assessment of Chemicals“ (ASPIS)-Cluster und dem „European Cluster to Improve Identification of Endocrine Disruptors“ (EURION). Das PARC-Programm verfolgt drei Hauptziele: Im vom BfR verantworteten Arbeitspaket geht es um folgende Ziele: Zudem engagiert sich das BfR im Arbeitspaket „A common science-policy agenda“ („Ein gemeinsamer wissenschaftspolitischer Arbeitsplan“). Es wird die entscheidende Grundlage dafür schaffen, dass die in PARC erzielten Ergebnisse in die Arbeit der regulierenden Behörden in Europa Eingang finden. Im vom UBA verantworteten Arbeitspaket geht es um folgende Ziele: Darüber hinaus ist das UBA u. a. aktiv im Arbeitspaket „Innovation in Regulatory Risk Assessment“ („Innovationen in der regulatorischen Risikobewertung“). Hier sollen neue innovative Konzepte erarbeitet werden, um die bestehenden Bewertungs- und Wissenslücken zu schließen, um so die Regulation von Chemikalien insgesamt zu verbessern und sicherer zu machen. Das Umweltbundesamt ist Deutschlands zentrale Umweltbehörde. Das UBA kümmert sich darum, dass es in Deutschland eine gesunde Umwelt gibt, in der Menschen so weit wie möglich vor schädlichen Umwelteinwirkungen, wie Schadstoffen in Luft oder Wasser, geschützt leben können. Daten über den Zustand der Umwelt zu erheben, Zusammenhänge zu erforschen, Prognosen für die Zukunft zu erstellen und mit diesem Wissen die Bundesregierung, wie etwa das Bundesumweltministerium, für ihre Politik zu beraten, ist sein Auftrag. Aber auch die Öffentlichkeit in Umweltfragen zu informieren und für ihre Fragen da zu sein, gehört zu seinen Aufgaben. Darüber hinaus vollzieht das UBA Umweltgesetze. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL ). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen. An drei Standorten in Berlin beschäftigt das BfR rund 1.150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
BfR und UBA prüfen über 1.800 Registrierungen für wirtschaftlich wichtige Chemikalien Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Die Informationen in den Registrierungsdossiers sind entscheidend, um mögliche Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten. Hier müssen die Unternehmen nachbessern – die Studie zeigt, an welchen Stellen.“ BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel: „Um die Qualität der Registrierungsdossiers zu verbessern, müssen fehlende oder ungenügende Daten zu den toxikologischen und ökotoxikologischen Endpunkten unbedingt ergänzt werden.“ Die EU-Chemikalienverordnung REACH verpflichtet die Europäische Chemikalienagentur ECHA, fünf Prozent aller Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit zu prüfen. Dazu Frau Krautzberger: „Die ECHA benötigt zusätzliche Ressourcen für die Prüfung der Registrierungen. Die Situation wird sich nur verbessern, wenn ausreichend Dossiers geprüft und unzureichende Registrierungen nicht akzeptiert werden.“ 58 Prozent der 1.814 geprüften Dossiers der ersten REACH-Registrierungsperiode (2010) für wirtschaftlich wichtige Chemikalien erfüllen mindestens eine von sieben geprüften Anforderungen nicht, 27 Prozent sogar zwei oder mehr. Zu diesen Anforderungen zählen Informationen zum Abbau in der Umwelt oder zu Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit. Ohne ausreichende Informationen können Gefährdungen von Mensch und Umwelt übersehen werden. Die Informationen aus der Registrierung sind entscheidend, damit industrielle und gewerbliche Verwender der Stoffe das Gefahrenpotenzial einschätzen und ggf. Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt treffen können. Unerlässlich sind die Informationen auch für die Hersteller von Verbraucherprodukten, die die Sicherheit ihrer Produkte verantworten. Die Behörden benötigen verlässliche Daten aus den Registrierungen, um regulierungsbedürftige Stoffe zu identifizieren. 42 Prozent der geprüften Dossiers bewertet das BfR als „komplex“. Hier wurden Möglichkeiten des Datenverzichts in Anspruch genommen, z.B. unter Hinweis auf Daten zu ähnlichen Stoffen. Dies geschieht auch, um Tierversuche zu vermeiden. In einer Folgestudie wird nun detailliert geprüft, ob die Gründe hierfür wissenschaftlich plausibel sind. EU-Chemikalienverordnung REACH: Seit 2010 müssen Hersteller und Importeure ihre Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registrieren. Eine Registrierung muss Informationen enthalten, die es erlauben, die Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten. Das fordert die EU-Chemikalienverordnung REACH. Die ECHA ist verpflichtet, fünf Prozent aller Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit zu prüfen. Die Behörden der EU-Länder bewerten anhand dieser Dossiers die Risiken der Stoffe für die Gesundheit und die Umwelt. In begründeten Fällen fordern sie weitere Studien oder die gesetzliche Regulierung des Stoffeinsatzes. Unvollständige Informationen im Dossier können also zu nicht belastbaren Bewertungen der Chemikalien führen. In der ersten Registrierungsperiode mussten innerhalb kurzer Zeit über 4.300 Stoffe registriert werden. Darunter auch Zwischenprodukte und eingestufte Stoffe mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (CMR-Stoffe) mit Produktionsmengen unter 1.000 Tonnen pro Jahr. Diese, ca. 2.300 Stoffe wurden von der Prüfung ausgenommen. Die verbleibenden ca. 2.000 Registrierungen für Stoffe mit hergestellten oder importierten Mengen von mehr als 1.000 Tonnen jährlich hat das BfR in der Studie geprüft. In der zweiten Registrierungsperiode (2013) wurde die Registrierungspflicht auf alle Stoffe ab jährlich 100 Tonnen Produktion bzw. Import ausgeweitet. 2018 endet die letzte Übergangsfrist der Registrierungspflicht. Bis dahin müssen alle noch verbleibenden Chemikalien registriert werden. Mit konformen Registrierungsunterlagen.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat das Schwein zum Versuchstier des Jahres 2010 ernannt.
Die Tierrechtsorganisation Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner hat den Fisch zum Versuchstier des Jahres 2016 ernannt. Der Fisch ist für die Forschung ein dankbares "Versuchstier" – nicht umsonst rangiert er in der Tierversuchsstatistik an dritter Stelle. Er lässt sich schnell vermehren und eignet sich gut für gentechnische Manipulationen und Giftigkeitstests. Doch der Fisch ist keine Reflexmaschine. Als empfindsames Wirbeltier leidet er unter Schmerzen, Stress und Angst.
Seit 2003 ernennt der Bundesverband Menschen für Tierrechte in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsvereinen das Versuchstier des Jahres. Ziel ist es Tierversuche, die an einer bestimmten Tierart durchgeführt werden, öffentlich zu machen. Eine Jury von Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. hat die "Muschelmaus" zum Versuchstier des Jahres 2006 gewählt, das heißt, Mäuse, die zur routinemäßigen Analyse von Muschelgiften getötet werden.
Seit 2003 ernennt der Bundesverband Menschen für Tierrechte in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsvereinen das Versuchstier des Jahres. Ziel ist es Tierversuche, die an einer bestimmten Tierart durchgeführt werden, öffentlich zu machen. Die Ratte im Alkoholversuch wurde zum Versuchstier der Jahre 2007 und 2008 gewählt.
Seit 2003 ernennt Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner das Versuchstier des Jahres. Nach 2009 wurde das Kaninchen 2015 erneut zum Versuchstier des Jahres gewählt. In deutschen Tierversuchslaboren stehen Kaninchen mit einem Jahresverbrauch von über 95.000 Tieren an vierter Stelle, nach Mäusen, Ratten und Fischen.
Auf Vorschlag seiner Mitgliedsvereine ernennt der Bundesverband Menschen für Tierrechte in jedem Jahr ein Versuchstier des Jahres. Unter den Vorschlägen für das Jahr 2011 hat sich die Jury des Bundesverbandes für den Vorschlag von „Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Rheinland-Pfalz e.V.“ entschieden und den Krallenfrosch (Xenopus laevis) zum Versuchstier des Jahres 2011 ernannt. Denn er wird sehr häufig in Tierversuchen eingesetzt und muss vor allem für Ausbildungszwecke von Studenten an Universitäten sein Leben lassen.
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