Der Fuchs/Rotfuchs ( Vulpes vulpes ), gehört zur Familie der Hundeartigen ( Canidae ). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Bei Fähen, die Junge haben, ist das Fell im Sommer oft ruppig und dünn – im Winter ist es durch die langen Grannen wie “bereift”. Die Welpen haben bis zum Alter von 8 Wochen ein graubraunes, wolliges Jugendkleid. Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt ca. 60 bis 95 cm, die Schulterhöhe 40 cm und der buschige Schwanz ist ca. 30 bis 50 cm lang. Die Schnauze wirkt spitz, die dreieckigen Ohren stehen aufrecht. Je nach Lebensraum werden Füchse zwischen 6 und 10 kg schwer. Durch sein ausgezeichnetes Seh-, Riech- und Hörvermögen kann der Fuchs als sehr wachsam bezeichnet werden. Darüber hinaus besitzt er ein rasches Reaktionsvermögen und eine gute Lernfähigkeit. Diese Eigenschaften haben ihm den Ruf des schlauen und listigen Reineke Fuchs eingebracht. Der Fuchs ist das Raubtier mit der größten Verbreitung auf der Erde. Sein natürliches Verbreitungsgebiet erstreckt sich über sämtliche Lebensräume der nördlichen Erdhalbkugel mit gemäßigten Klima – von der Tundra im Norden bis nach Nordafrika im Süden. In Australien und auf einigen Pazifikinseln wurden Füchse gezielt ausgesetzt, um den massiven Kaninchenbeständen entgegen zu wirken. Er gilt als typischer Kulturfolger, da er sich allen Lebensräumen anzupassen vermag. Am liebsten lebt der Fuchs in deckungs- und waldreichen Gebieten. Dort gräbt er sich einen unterirdischen Bau mit Wohnkessel und Röhrensystem. Wurde ein vorhandener Bau verlassen, wird dieser sofort von einem neuen Fuchs belegt. Der Fuchs ist in der Regel ein dämmerungs- bzw. nachtaktives Tier. Bei geringer Populationsdichte lebt er als Einzelgänger, steigt die Zahl der Tiere, neigen sie zum Gruppenleben. Die wichtigsten Gründe für das häufigere Auftreten des Fuchses in den Städten sind das reichhaltige Nahrungsangebot der Wegwerfgesellschaft, kein Jagddruck sowie ein gewisses Zutrauen, das die Tiere zum Menschen dank ihrer schnellen Lernfähigkeit fassen konnten. Da Füchse nach jahrzehntelangen Impfkampagnen auch durch Tollwut nicht mehr dezimiert wurden, haben sich die Fuchsbestände erholt und steigen wieder an. Der Fuchs nutzt ein breites Nahrungsspektrum, bevorzugt aber Mäuse bzw. in der Stadt Ratten. Besonders bei Aufforstungen wirkt er durch die Dezimierung der Mäuse, die erheblichen Schaden an Jungpflanzen hinterlassen, positiv auf die Entwicklung der Wälder ein. Darüber hinaus frisst er Insekten, Schnecken, Würmer, Engerlinge, ggf. auch Vögel, Wildkaninchen oder junge Feldhasen. Auch Aas verschmäht er nicht, ebenso wenig Früchte und Beeren. In Siedlungen bedienen sich Füchse gerne an Abfällen – insbesondere in Großstädten finden sie so bequem Nahrung. Sogar Tierkadaver, z.B. Opfer des Straßenverkehrs sind als Nahrung willkommen. Die Paarungszeit, “Ranzzeit” genannt, wird durch heiseres Bellen Anfang Januar bis Mitte Februar angekündigt. Nach einer Tragzeit von 50 – 52 Tagen bringt die Fähe dann im Schnitt 3 – 5, bei gutem Nahrungsangebot auch mehr, behaarte Welpen im sogenannten Wurfkessel zur Welt. Während der anstrengenden Jungenaufzucht im Mai/Juni wirkt die Fähe oft struppig und der Schwanz zerzaust oder fast kahl. Dieses Aussehen ist “normal” und bietet keinen Anlass zur Besorgnis. Die Jungen haben bei der Geburt ein Gewicht von 80 – 150 g. Nach 12 Tagen öffnen sich die Augen. Im Alter von 4 – 6 Wochen werden die Welpen entwöhnt und sind mit 4 Monaten bereits selbstständig. Die Geschlechtsreife erreichen Füchse mit etwa 10 – 12 Monaten. Im Herbst löst sich der Familienverband weitgehend auf. Nur die weiblichen Jungfüchse verbleiben noch einige Monate in der Gemeinschaft bei der Mutter. Das Fuchsproblem tritt nicht nur in Berlin zu Tage, sondern ist in anderen Großstädten, wir Zürich oder London ebenfalls bekannt. Als Kulturfolger haben die Tiere die “Nische Großstadt” für sich entdeckt. Füchse sind, wie alle heimischen Wildtiere, nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an. Sie haben eine natürliche Scheu, die in einer gewissen Fluchtdistanz deutlich wird. Im Allgemeinen versuchen die Tiere, dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an Menschen heran. Bei unbeabsichtigten Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben! Erst durch Fütterung können sie “halbzahm” und dann eventuell zur einem “Problem” werden. Deshalb ist das Füttern und Halten der meisten Wildtiere, so auch von Füchsen generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbußen erhoben werden (§ 41 Abs. 1 BNatSchG und §§ 34 / 50 LJagdG Bln). Der Hauptüberträger der Tollwut ( Lyssa-Virus ) ist der Fuchs. In Deutschland ist seit 2006 keine Tollwut bei Füchsen mehr aufgetreten, da in den 1980er Jahren durch Fressköder gegen die Tollwut erfolgreich vorgegangen wurde. Die Gefahr einer Ansteckung ist daher eher unwahrscheinlich. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist trotzdem immer eine gewisse Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall bietet nach einem Biss oder dem Kontakt mit einem auffälligen Tier eine Impfung hundert prozentigen Schutz. Die Gefahr sich mit dem Fuchsbandwurm ( Echninococcus multilocularis ) zu infizieren ist ebenfalls sehr gering. Für Berlin hat der Fuchsbandwurm so gut wie keine Bedeutung, er wurde bisher nur bei drei Tieren nachgewiesen. Trotzdem sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: tote Füchse sicherheitshalber nicht anfassen Gemüse, Salat und Fallobst vor dem Verzehr gründlich waschen, nach Gartenarbeiten und Spaziergängen im Wald die Hände gründlich waschen Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen Erreger der Räude sind Milben. Die Hauptüberträger dieser Krankheit sind Füchse. Allerdings können auch Hunde oder Menschen durch direkten oder indirekten Kontakt (z.B. Haare oder Hautkrusten) infiziert werden. Die Fuchsräude stellt keine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier dar, da es erfolgreiche Therapiemethoden gibt. Grundsätzlich ist es schwierig, den Fuchs von Grundstücken fernzuhalten, da die Tiere Mauern und Zäune überklettern oder sich unterhalb der Zäune durchzwängen können. Die beste und effektivste Möglichkeit ist, alle frei verfügbaren Nahrungsquellen (wie z.B. offen liegendes Hunde- oder Katzenfutter, Vogelfutter, Essensreste) zu entfernen sowie Mülltonnen geschlossen und sauber zu halten. Auch Schuhe und leicht zu transportierende Gegenstände, die dem Fuchs als Spielzeug dienen könnten, sollten zumindest über Nacht weggeräumt werden. Denkbare Unterschlupfmöglichkeiten können unter der Voraussetzung, dass sich kein Fuchs oder Jungtiere darin befinden, unzugänglich gemacht werden. Wird ein Tier beim Graben eines Baues beobachtet, kann es sofort durch Störung und Schließung der Öffnungen vertrieben werden. Den hervorragenden Geruchsinn der Tiere kann man auch durch den Einsatz von sog. Vergrämungsmitteln – unangenehm riechenden Substanzen – ausnutzen. Auch Lärm, wie zum Beispiel ein Radio sowie laute Stimmen und Rufe können gewisse Erfolge erbringen. Sollte eine Fuchsfamilie bereits im Garten wohnen, müssen während der Jungenaufzucht von März bis Juni Störungen unterlassen werden. Durch das Suchen nach eventuellen Mäusenestern oder anderen Kleintieren in der Erde, die über den Geruch und das Gehör vom Fuchs wahrgenommen werden, sind Gartenbeete manchmal in Gefahr. Neben einer dichten Vegetationsdecke schützen Netze, Drahtumrandungen oder dünne Äste den Boden vor dem Aufwühlen. Fuchskot (ca. 3 bis 8 cm lang, mit weißer Spitze) im Garten sollte insbesondere im Spielbereich von Kindern entfernt werden. Der Kot gehört nicht auf den Kompost. Um alle eventuellen Infektionswege auszuschließen sollte er ähnlich dem Hundekot mit einer Plastetüte aufgenommen und in der Mülltonne entsorgt werden. Eine Vertreibung von Füchsen durch Fangaktionen ist problematisch. Die Tiere erleiden dabei Angst und Stress. Werden sie anschließend in einer fremden Umgebung ausgesetzt, sind Revierkämpfe mit den dortigen Füchsen die Folge. Außerdem wird das freigewordene Gebiet wieder schnell durch neue Füchse besetzt. Füchse stellen für ausgewachsene Katzen keine Gefahr dar. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweine und Geflügel sind am bestem nachts in einem geschlossenen Stall oder tags in einem sicheren Gehege im Freien geschützt. Dieses Gehege kann aus Maschendraht bestehen, der 30 – 50 cm tief im Boden eingegraben und nach außen gebogen wird. Durch das Biegen nach außen wird das Hochheben des Zaunes beim Graben erschwert, da das Tier mit seinem eigenen Gewicht auf dem Zaun steht. Die Maschengröße sollte kleiner als 3 cm sein, um ein Überklettern zu vermeiden. Wenn das Gehege abgedeckt ist, kann auch kein Fuchs hineinspringen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Zaunhöhe mindestens 2 m betragen. … der Fuchs bereichert die Fauna in unseren Siedlungsgebieten. Wir haben die Möglichkeit, unseren Lebensraum mit ihm zu teilen, um ihn zu beobachten und sein Verhalten zu verstehen. Durch umsichtiges Verhalten ist ein Neben- und Miteinander zwischen Tier und Mensch möglich. Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Fuchs fuechse.info – …Alles über Füchse
Durch die fortschreitende Besiedelung haben wir Menschen den Tieren vielfach ihren angestammten ursprünglichen Lebensraum im Naturverbund genommen, nicht umgekehrt. Das Vordringen der Tiere in unseren Lebensraum ist somit Folge der Vernichtung natürlicher Verstecke, Aufzuchtplätze und Nahrungsquellen. Da die Tiere die Scheu vor uns Menschen verloren haben und zunehmend in unserem Stadtgebiet heimisch geworden sind, müssen wir lernen, mit ihnen umzugehen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Informationen dabei helfen. Denken Sie bitte daran, dass Sie selbst durch die genannten Maßnahmen und ein vernünftiges Verhalten dazu beitragen können, Probleme mit den Tieren weitgehend zu vermeiden. Allerdings werden sich auch bei sorgfältiger Beachtung aller Verhaltenshinweise unerwünschte Begegnungen mit Wildtieren nicht vermeiden lassen. Es ist daher auch eine gewisse Toleranz gegenüber den Tieren erforderlich, die letztlich nur ihrem natürlichen Instinkt folgen. Bitte haben Sie auch Verständnis für die waidgerechte Bejagung von Wildtieren durch Jäger, Förster, Falkner oder Frettierer, die auch in einer Großstadt wie Berlin zur Bestandsregulierung notwendig ist. Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz Günther Claußen, Andreas David, 1996: Der Jäger und sein Wild; Verlag Paul Parey, Hamburg Eberhard Schneider, Gerhard Seilmeier, 1996: Jagdlexikon; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Rolf Henning, 1998: Schwarzwild; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Bruno Hespeler, 1999: Raubwild heute; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Heinz Meynhardt, 1978: Schwarzwild-Report; Neumann Verlag, Leipzig Dr. Hans-Joachim Bätza, 2003: Tollwut – Gefahr für Mensch und Tier; Moeker Merkur Druck GmbH, Köln Grün Stadt Zürich, 2000: Füchse in unsern Wohngebieten – Leben mit einem Wildtier; Buchman Druck AG, Zürich Felix Labhardt, 1996: Der Rotfuchs; Verlag Paul Parey, Hamburg Steinmarder in unserer häuslichen Umgebung; Infoblatt der Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Beate Ludwig, 1998: Von Mardern und Menschen; Rasch und Röhring Verlag, Hamburg Dobias, Dr.Kornelia, 2003, in Heimkehr und Neubürger unter den wildlebenden Säugetieren Brandenburgs, Hrsg.: Brandenburgischer Forstverein e. V., Hendrik Bäßler Verlag, Berlin Bartussek, Ingo, 2003, Stadt-Waschbären – Wissenswertes und praktische Tipps für einen klugen Umgang mit Waschbären in der Stadt, Faltblatt des Naturkundemuseum Kassel Hohmann, Ulf und Bartussek, Ingo, 2001, Der Waschbär, Verlag Oertel und Spörer, Reutlingen Alderton, David, 1995, Kaninchen und Heimtiere, KYNOS Verlag, Dr. Dieter Fleig GmbH Kötsche, Wolfgang / Gottschalk, Cord, 1990, Krankheiten der Kaninchen und Hasen, 4. Auflage, Gustav Fischer Verlag, Jena Pelz, Hans-Joachim Dr., 1996, Säugetiere in der Landschaftsplanung, Schriftenreihe für Landschaftspflege, 2003, Heft 46, Bonn-Bad Godesberg (GVBL S. 617) Petzsch, Hans Prof. Dr., Urania Tierreich, 1966, Urania-Verlag, Leipzig/Jena/Berlin Scholaut, Wolfgang, 1998, Das große Buch vom Kaninchen, DLG-Verlag, Frankfurt Ingo Bartussek – Waschbären
Tollwut, auch als "Rabies" oder "Lyssa" bezeichnet, ist eine Infektionskrankheit, die durch Lyssaviren ausgelöst wird. Das Virus wird mit dem Speichel infizierter Tiere ausgeschieden. Die Infektionskrankheit kann bei Tieren und Menschen auftreten. In Deutschland ist Tollwut bei Tieren eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tollwut kommt bei Wild- und Haustieren in vielen Ländern der Welt vor - vor allem in Afrika und Asien, aber auch in Polen, Rumänien, Moldawien und in der Ukraine. Säugetiere, vor allem Fleischfresser, aber auch Vögel und Fledermäuse können sich mit dem Tollwutvirus infizieren. Deutschland ist seit 2008 frei von der "terrestrischen" Tollwut, das heißt Tollwut kommt bei auf dem Land lebenden Tieren in Deutschland nicht mehr vor. Einzelne Nachweise gibt es bei Fledermäusen. Wurde Tollwut in den vergangenen Jahren bei Hunden in Deutschland festgestellt, handelte es sich um aus dem Ausland importierte oder mitgebrachte Hunde, die das Virus bereits in sich trugen. Tollwutviren werden durch Bisse, vor allem von Hunden, über den Speichel übertragen. Eine Übertragung kann auch durch das Belecken offener Hautwunden erfolgen. Tollwut kann bei Tieren als rasende Wut oder in stiller Form auftreten. Bei der rasenden Wut treten Wesensveränderungen wie Ängstlichkeit, Unruhe, Mattigkeit, Verweigerung von Futter- und Wasseraufnahme, Schluckbeschwerden, Unterkieferlähmung (Speicheln) auf. Im späteren Verlauf sind Aggressivität und Lähmungserscheinungen symptomatisch. Die stille Form der Tollwut äußert sich durch Lähmungserscheinungen, Krämpfen und plötzlichem Tod. Treten Krankheitssymptome auf, verläuft die Tollwut fast immer tödlich. Den besten Schutz gegen Tollwut bietet eine vorbeugende Impfung. Bei Reisen ins Ausland sollten keine Tiere, insbesondere Hunde oder Katzen, aus unbekannter Herkunft mitgebracht werden. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen. Gegen Tollwut können Tiere frühestens im Alter von zwölf Wochen geimpft werden. Bis ein wirksamer Impfschutz ausgebildet ist, dauert es weitere 21 Tage. Welpen dürfen daher frühestens im Alter von 15 Wochen nach Deutschland einreisen. Für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus anderen Ländern im Reiseverkehr gelten je nach Tollwutstatus des Herkunftslandes unterschiedliche tierseuchenrechtliche Bestimmungen. Dabei wird unterschieden, ob diese Tiere im Reiseverkehr ihren Besitzer begleiten oder gehandelt beziehungsweise verkauft werden. Für Einreise aus Mitgliedstaaten der EU und aus Drittländern gelten ebenfalls unterschiedliche Anforderungen. Weitere Informationen: Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union Ja, Tollwut gehört zu den Zoonosen, das heißt, die Krankheit kann vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Da die Ansteckung durch ein tollwutkrankes Tier über den Speichel erfolgt, sollte nach einem Kontakt zu einem tollwutverdächtigen Tier eine Biss- oder Kratzwunden sofort mit viel Wasser und Seife gründlich auswaschen. Besteht bei einem betreffenden Tier ein Tollwutverdacht oder ist dieser ungeklärt, muss schnell ein Arzt aufgesucht und auf den Biss hingewiesen werden. Ohne sofortige Behandlung verläuft die Tollwut auch bei Menschen tödlich.
Foto: pixabay_Nadine Doerlé Hinweisblatt zur Tollwut (Rabies) Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Was ist Tollwut und wie ist eine Ansteckung möglich? Das Tollwutvirus kommt in vielen Ländern (in einigen osteuropäischen Ländern, z. B. der Ukraine) bei Wildtie- ren und Haustieren vor. Das Virus wird mit dem Speichel infizierter Tiere ausgeschieden. Die Ansteckung von Menschen erfolgt zum Beispiel durch einen Hundebiss. Auch beim Ablecken von Haut mit Ver- letzungen oder kaum sichtbaren Kratzern kann das Virus eindringen. Mit dem Auftreten erster Symptome verläuft die Tollwut für den Menschen immer tödlich. Woran ist ein an Tollwut erkranktes Tier erkennbar? Bei Tollwut können klinisch zwei verschiedene Verlaufs- formen auftreten: Rasende Wut: Häufig treten Wesensveränderungen wie Ängstlichkeit, Unruhe, Mattigkeit, Verweigerung von Futter- und Wasseraufnahme, Schluckbeschwer- den, Unterkieferlähmung (Speicheln) auf. Im späteren Verlauf sind Aggressivität und Lähmungserscheinun- gen symptomatisch. Stille Form: Bei dieser Form kommt es lediglich zu Läh- mungserscheinungen, Krämpfen und plötzlichem Tod. Ein Verdacht auf Tollwut wird häufig nicht geäußert.
Hinweise zur Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine Willkommen in Sachsen-Anhalt! Dieses Merkblatt gibt Ihnen wichtige Informationen, wenn Sie mit einem Hund oder einer Katze aus der Ukraine nach Sachsen-Anhalt gekommen sind. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zur EU und ist frei von Tollwut. Die Tollwut ist eine Viruserkran- kung, die für ungeimpfte Tiere oder Menschen tödlich endet. Für die Einreise mit Heimtieren aus der Ukrai- ne gelten besondere Bestimmungen, da in der Ukrai- ne die Tollwut bei Haus- und Wildtieren vorkommt. Sie müssen dazu folgendes beachten: 1. Beantragen Sie für Ihr Tier (nachträglich) eine Genehmigung zur Einfuhr von Haustieren. Laden Sie den Antrag herunter und senden Sie den aus- gefüllten Antrag per E-Mail an heimtiereinfuhr.ua@lvwa.sachsen-anhalt.de. 2. Melden Sie sich beim Veterinäramt des Landkrei- ses, in dem Sie untergebracht sind. Übersicht der zuständigen Veterinärämter Ihr Tier wird hinsichtlich seines Tollwutstatus über- prüft und es werden gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen besprochen. 3. In Abhängigkeit vom Tollwutstatus muss Ihr Tier möglicherweise einige Tage isoliert werden. Es wird Ihnen nicht fortgenommen – Sie bleiben der Besitzer des Tieres! Nähere Angaben erhal- ten Sie beim Veterinäramt. 4. In manchen Einrichtungen ist das Unterbringen von Tieren nicht erlaubt. Bitte erkundigen Sie sich, ob Sie die Tiere unterbringen können. Unter folgenden Links können finden Sie Informatio- nen über private Unterbringungsmöglichkeiten mit Tieren: https://help.tasso.net, https://help.vdh.de/helfen/ Weitere Unterbringungsmöglichkeiten mit Tieren nennen Ihnen • die Ausländerbehörden der Landkreise/ der kreisfreien Städte sowie Ausländerbehörden und Migrationskoordination • die Koordinierungsstelle Ukraine beim Landesverwaltungsamt, Tel.: (0345) 514 35 85 • die Koordinierungsstelle Ukraine für Sachsen-Anhalt Süd (für Städte Halle und Dessau-Roßlau und Landkreise Wittenberg, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis und Burgenlandkreis), Tel.: (0345) 21 38 93 99, E-Mail: koordinierungsstelle@lamsa.de • Informationen zur Koordinierungsstelle „Ukraine“: von Betroffenen für Betroffene Koordinierungsstel- le UKRAINE – LAMSA e. V. • die Koordinierungsstelle für Sachsen-Anhalt Nord (für Stadt Magdeburg und Landkreise Salzland- kreis, Harz, Börde, Jerichower Land, Stendal, Salz- wedel), Tel.: (0391) 537 12 25, E-Mail: infopunkt- ukraine@agsa.de, www.agsa.de. Weitere Informationen unter: Integrationsportal Sachsen-Anhalt www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de Dr. Marco König Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Tel.: (0391) 567 18 44 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de
Auf der Flucht vor dem Krieg haben viele Ukrainer auch ihre geliebten Haustiere mitgenommen. Diese müssen registriert, untersucht und notfalls auch behandelt werden. Um dies unkompliziert und so einfach wie möglich zu gestalten hat sich die EU-Kommission auf ein vereinfachtes Verfahren verständigt und die EU-Mitgliedstaaten gebeten, für die Einreise von Heimtieren, die in Begleitung ihrer Halter in die EU einreisen wollen, vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen. Dieser Bitte ist Deutschland gefolgt. Für Heimtiere, die zusammen mit Geflüchteten aus der Ukraine nach Sachsen-Anhalt kommen, ist das Landesverwaltungsamt zuständig. Geflüchtete oder deren Angehörige können sich per E-Mail im Referat Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz melden, um die nach EU-Recht vorgeschriebene Genehmigung zu erhalten: Heimtierein-fuhr.UA@lvwa.sachsen-anhalt.de . Den Antrag selbst findet man auf den Seiten des Landes Sachsen-Anhalt: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/unterseite-start/ukraine-krieg/ Hier wird in jedem Einzelfall entschieden, ob und welche weiteren Maßnahmen für das jeweilige Tier notwendig sind, zum Beispiel eine zum Schutz vor Tollwut notwendige Impfung bzw. Quarantäne des jeweiligen Tieres. „Die Handhabung ist unkompliziert und wird durch das Landesverwaltungsamt auch zügig umgesetzt. Zudem haben wir die Landkreise gebeten, ihre Ausländerbehörden über den Sachverhalt des vereinfachten Verfahrens zu informieren.“, erklärt die für Migration zuständige Abteilungsleiterin Dr. Annekatrin Preuße. Die Tierärztekammer und der Landesverband der praktizierenden Tierärzte wurden darüber informiert, dass, falls Geflüchtete mit ihren Heimtieren bei Tierärzten/Tierärztinnen vorstellig werden, die Tierhalter zunächst an das LVwA verwiesen werden sollen, um die bereits beschriebene Vorgehensweise der ersten Registratur und Festlegung eventueller weiterer Maßnahmen zu gewährleisten. Außerdem hat die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt eine Information an alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte gegeben, wonach es diesen ermöglicht werden kann, Tiere von ukrainischen Flüchtlingen kostenfrei behandeln zu dürfen, sofern sie dies möchten. Link zur Homepage des BMEL für Zusatzinformationen: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html. Hier sind ebenfalls Informationen zur Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine eingestellt (in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch). Das LVwA betreibt auf Social Media zwei Info-Kanäle und stellen dort alle aktuellen Informationen zur Verfügung. Sie finden uns auf unserem offiziellen Instagram-Kanal @lvwalsa und Twitter-Kanal @LVwALSA. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 123/10 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 123/10 Halle (Saale), den 27. Oktober 2010 Am 3. November ist Hubertustag: 11 800 Jäger sind in Sachsen-Anhalt aktiv Alljährlich finden bundesweit am Hubertustag, dem 3. November, besondere Hubertusjagden und Hubertusmessen zu Ehren des heiligen Hubertus, dem Schutzpatron der Jäger, statt. An diesem Tag besinnen sich die Jäger auf ihre Verantwortung beim Umgang mit der Natur, ziehen Bilanz über das bisherige Jagdgeschehen und stecken neue Ziele ab. In Sachsen-Anhalt sind rund 11 800 Jäger aktiv. Sie üben die Jagd in 2.353 Jagdbezirken ¿2.235 privaten und 118 staatlichen ¿ aus. Insgesamt ist das eine Jagdfläche von ca. 1,9 Mio. ha, 480 000 ha davon sind Waldflächen. Neben den sogenannten Schalenwildarten (auch Hochwild) wie Rot-, Dam-, Muffel-, Schwarz- und Rehwild werden auch Niederwildarten wie z. B. Fasan, Rebhuhn, Wildgänse, Wildenten, Hase und Kaninchen bejagt. Im vergangenen Jagdjahr (1. April 2009 ¿ 31. März 2010) wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 88 548 Stck. Schalenwild gestreckt: - Rotwild 4.993 - Damwild 5.073 - Rehwild 48.683 - Muffelwild 1.050 - Schwarzwild 28.749. Speziell für die Hege der Niederwildbesätze und zur Verminderung der Übertragungsgefahr von lebensgefährlichen Krankheitserregern auf den Menschen (z. B. Tollwut, kleiner Fuchsbandwurm), ist es erforderlich auch das Raubwild (z. B. Fuchs, Marder, Rabenkrähe, Elster, aber auch Neozonen (Tierarten, die durch die Menschen eingeführt wurden und sich jetzt hier fest etabliert haben), z. B. den Mink, scharf zu bejagen. Beim Raubwild gab es folgende Strecke: - Fuchs 28.091 - Waschbär 6.563 - Marderhund 1.680 - Mink 272. Verschiedene Maßnahmen im Jagdwesen werden vom Landesverwaltungsamt als der oberen Jagdbehörde gefördert. Dafür stehen pro Jahr ca. 130 000 Euro zur Verfügung. Schwerpunkte sind dabei Projekte des Landesjagdverbandes zu biotopverbessernden Maßnahmen, zur Jagd- und Wildforschung sowie zur Umweltbildung und zur Öffentlichkeitsarbeit. Hintergrund: Jagdergebnisse im Vergleich: Schalenwild: Wildart 31.3.06 31.3.07 31.03.08 31.3.09 Rotwild 3.291 3.635 3.894 4.526 Damwild 4.568 3.945 4.212 4.484 Muffelwild 883 729 865 906 Rehwild 47.439 42.861 45.198 46.564 Schwarzwild 30.989 17.040 29.826 35.647 Schalenwild (insg.) 87.170 68.210 83.995 92.227 Raubwildarten: Wildart 31.3.06 31.3.07 31.3.08 31.3.09 Fuchs 35.078 23.857 30.269 31.108 Marderhund 464 656 1.145 1.728 Waschbär 2.166 2.367 3.888 6.239 Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 099/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 099/09 Magdeburg, den 3. Juli 2009 Vorsicht beim Kauf von Hundewelpen Tierschutz- und Tiergesundheitsbestimmungen sind zu beachten Magdeburg. Vorsicht beim Kauf von Hundewelpen. Käufern wird geraten, sich vor Abschluss eines Kaufvertrages den Impf- bzw. EU-Heimtierpass genauestens anzusehen. Darauf hat heute in Magdeburg das Landwirtschafts- und Umweltministerium auf tierseuchenrechtliche und Tierschutzbestimmungen beim Kauf von Hundewelpen hingewiesen. In der Vergangenheit wurden in verschiedenen Bundesländern Hundewelpen, die oft über das Internet bestellt wurden, aus PKWs mit ausländischen Kennzeichen gehandelt. Der Käufer erhält dabei den bestellten Welpen gechipt, mit EU-Heimtierpass und ¿Pflegehinweisen¿. Doch gerade bei Welpen unter drei Monaten ist es ausgeschlossen, dass diese eine gültige Tollwutimpfung aufweisen können. Ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut besteht im Fall einer Erstimpfung von Welpen im Alter von mindestens 3 Monaten; frühestens jedoch 21 Tage nach dem Abschluss der Grundimmunisierung. Ungeimpfte Welpen können dagegen ausschließlich im privaten Reiseverkehr grenzüberschreitend mitgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird auch darauf verwiesen, dass sogenannte Flugpatenschaften, bei denen Urlauber auf ihrer Rückreise Hunde im Auftrag von Tierschutzorganisationen aus dem Ausland mit nach Deutschland bringen, unzulässig sind. Solchen Bitten und Aufträgen sollte nicht entsprochen werden, da die Gefahr besteht, in Deutschland bisher nicht vorkommende Krankheiten einzuschleppen. Weitere Informationen Siehe Internetauftritt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) www.bmelv.de hier: https://www.bmelv.de/cln_118/sid_CE7CA605ADF1F215CB8BBA7B0C0894D3/DE/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/reiseVerkehr_node.html Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Fallwild untersuchen lassen (Stand 25.04.2023) Die Jägerinnen und Jäger sowie Mitarbeiter der Veterinär-, Naturschutz- und Jagdbehörden Nordrhein-Westfalens sind dazu angehalten Fallwild einer veterinärmedizinischen Untersuchung zugänglich zu machen. Diese Untersuchungen werden in den vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUÄ) des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die für die Fallwilduntersuchungen anfallenden Kosten werden von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung übernommen und sind für die Jägerinnen und Jäger daher kostenfrei Die wesentliche Grundlage für die Fallwilduntersuchung ist der „Leitfaden für eine ordnungsgemäße Beseitigung von Wildtierkörpern und Teilen von Wildtieren einschließlich Resten erlegten Wildes“ (Erlass vom 08.05.2018). Fallwild soll unverzüglich und vollständig zur Untersuchung gebracht werden. Die Anlieferungszeiten sind im konkreten Fall telefonisch vorher zu erfragen. Die Anlieferung von Tierkörpern sollte angekündigt werden. Die Verpackung ist so zu wählen, dass vom Inhalt nichts nach außen gelangen kann. Ggf. sollte ausreichend saugfähiges Material in der Verpackung vorhanden sein, um austretende Flüssigkeiten wie Sekret und Blut aufnehmen zu können. Bitte nutzen Sie das Begleitschreiben zu Fallwilduntersuchungen , um den Mitarbeitern der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern wichtige Informationen zu Ihrer Einsendung zukommen zu lassen Chemische und Veterinäruntersuchungsämter, die Wildkörper zur Untersuchung annehmen: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen Standort: Arnsberg Zur Taubeneiche 10-12 59821 Arnsberg 0234 957194-0 0234 957194-290 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe Westerfeldstr. 1 32758 Detmold 05231 9119 05231 9115-03 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper Deutscher Ring 100 47798 Krefeld 02151 8490 02151 8491-10 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe Albrecht-Thaer-Straße 19 48147 Münster 0251 98 21-0 0251 98 21-250 Ansprechpartnerin Luisa Fischer Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung Pützchens Chaussee 228 53229 Bonn 0228 9775525 0228 432023 luisa.fischer(at)lanuv.nrw.de Schmallenberg-Virus Neue Herausforderung für Jäger und Wildforscher Neue Viruskrankheiten in Wildpopulationen stellen für Veterinäre und Wildbiologen eine Herausforderung dar. Erinnert sei an RHD (Rabbit hemorrhagic disease) und EBHS (European brown hare syndrome) bei Wildkaninchen und Feldhasen oder die Blauzungenkrankheit bei Wildwiederkäuern. Mit Sorge wurden 2012 erste Fälle des Schmallenberg-Virus auch bei Wildtieren erwartet. Die Veröffentlichung von Dr. Walburga Lutz im Rheinisch-Westfälischen Jäger wies auf mögliche Auswirkungen für Wildwiederkäuer hin. Schmallenberg-Virus bei Wildtieren. Krise überschritten? (RWJ 10/15) Schmallenberg-Virus: Neue Herausforderung für Jäger und Wildforscher (RWJ 04/12) 2,5 MB (mit freundlicher Genehmigung der Landwirtschaftsverlags-GmbH Münster) Im Fallwildbericht 2014-15, Seiten 6-9, sind die abschließenden Ergebnisse in Kurzform mitgeteilt, ebenso in einem Beitrag im Rheinisch-Westfälischen Jäger RWJ 10-2015. Fallwildbericht 1014-15 Im Fallwildbericht 2012-13, Seiten 6-8, sind Ergebnisse eines Screenings mitgeteilt, ebenso in einem Beitrag im Rheinisch-Westfälischen Jäger RWJ 10-2013. Fallwildbericht 2012-13 Achtsam mit Rehen umgehen (RWJ 10/13) Schmallenberg-Virus: "Ist auch Wild betroffen?" (Wochenblatt 13/2012) 734 KB Neue Infektionen bei Haustieren belegen, dass das Virus nicht ganz aus der Population verschwunden ist und mit absinkender Immunität auch bei den Wildtieren wieder mit Neuinfektionen zu rechnen sein wird. Weiterführende Literatur: “A broad spectrum screening of Schmallenberg virus antibodies in wildlife animals in Germany” Susan Mouchantat; Kerstin Wernike; Walburga Lutz; Bernd Hoffmann; Rainer G. Ulrich; Konstantin Börner; Ulrich Wittstatt; Martin Beer. Veterinary Research (2015) 46:99 DOI 10.1186/s13567-015-0232-x Aujeszky'sche Krankheit Die vergessene Gefahr Die Infektion mit unabwendbarer Todesfolge ist ein eher seltenes Ereignis. Das Risiko der Ansteckung von Jagdhunden bei direktem Kontakt mit Schwarzwild sollte dennoch im Bewusstsein des Hundeführers verankert sein. Ein Beitrag von Frau Dr.Walburga Lutz im "Rheinisch-Westfälischen Jäger" zeigt die Gefahren, Hintergründe und gibt fachkompetente Informationen. Beitrag I - Aujeszky'sche Krankheit: Die vergessene Gefahr 235 KB Beitrag II - Tödlicher Kontakt: Pseudowut-Juckpest-Aujeszky 4,4 MB Informationsmaterialien zu Wildkrankheiten und Fallwild Veröffentlichungen von Dr. Walburga Lutz im Rheinisch-Westfälischen Jäger (mit freundlicher Genehmigung der Landwirtschaftsverlags-GmbH Münster): Wenn Damwild verhungert … RWJ 06/2016 Muffelwild in NRW. Quo vadis Ovis? - RWJ 03-2016 Schmallenberg-Virus bei Wildtieren. Krise überschritten ? – RWJ 10-2015 Erkrankungs- und Todesursachen bei Feldhasen 2014/15. Hasen-Sorgen – RWJ 09-2015 Warum Rehe krank werden – und wie man ihnen helfen kann - RWJ 05–2015 Warum Wildhygiene wichtig ist. Tollwut, Räude und Staupe bei Füchsen in NRW - RWJ 04-2015 Staupe bei Wild in NRW - RWJ 01-2015 Können Hausschweine Sauen krank machen - RWJ 07-2014 Feldhasen zwischen Rhein- und Weser: Spiegel der Lebensumwelt -RWJ 11-2013 Achtsam mit Rehen umgehen - RWJ 10-2013 Dem Fasanentod auf der Spur - RWJ 09-2013 Fallwildberichte Auswertungen der im jeweiligen Jagdjahr durchgeführten Fallwilduntersuchungen im Land NRW: Berichte von 2006 bis heute
Nach dem Ende der Bau-Begasungen und der Tilgung der klassischen Tollwut in Deutschland haben die Dichten des Fuchses erkennbar zugenommen. In der Folge sind seit Ende der 1980er bis Mitte der 1990er Jahre auch die Jagdstrecken auf fast das Dreifache angestiegen. In den anschließenden 20 Jahren ist die Jagdstrecke von diesem Höchststand wieder auf etwa die Hälfte gesunken, was in erster Linie mit einer geringeren Bejagungsintensität zusammenhängen dürfte.