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Surveillance von Fledermäusen auf Tollwutinfektion

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) seit September 2008 frei von terrestrischer Tollwut (Rabies), nicht aber von Fledermaustollwut. Diese Form der Tollwut wird durch Infektionen mit den Lyssaviren EBLV-1 und EBLV-2 verursacht für die eigene Übertragungszyklen bestehen. Deutschlandweit wurden im Zeitraum 1954-2009 bei mehr als 220 Fledermäusen EBLV-Infektionen diagnostiziert. Der Schwerpunkt ihrer Verbreitung liegt in den an Nord- und Ostsee angrenzenden Bundesländern. Aussagekräftige Daten über die Verbreitung der Fledermaustollwut in Bayern liegen bislang nicht vor.

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2023

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023 © LUA Nicht nur Geflügelpest: Seuchen bei Vögeln im Mittelpunkt Die düstere Prognose hat sich leider bewahrhei- tet: Die seit mehreren Jahren weltweit grassie- rende Geflügelpest-Epidemie trat 2023 auch in Rheinland-Pfalz wieder auf und wurde sowohl in Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln fest- gestellt. Zudem wurde das die Seuche auslösen- de hochpathogene Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 erstmalig bei einem Fuchs nachge- wiesen. Besonders bemerkenswert sind auch das vermehrte Auftreten der Atypischen Geflügelpest bei Tauben und der erstmalige Nachweis des West Nil-Fiebers bei einer Schnee-Eule. Ein Staupe-Mo- nitoring bei wildlebenden Fleischfressern und in- teressante Fälle aus der allgemeinen Diagnostik runden die Bilanz der Tierseuchenüberwachung für das Jahr 2023 ab. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zent- rale Einrichtung für die Diagnostik der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tierseuchen und/ oder der nach dem Tiergesundheitsgesetz anzei- gepflichtigen Tierseuchen bzw. meldepflichtigen Tierkrankheiten sowie von Zoonosen und sons- tigen Erkrankungen. Hier werden die (differenzi- al-)diagnostischen Untersuchungen an Proben er- krankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Sie werden ergänzt durch Untersu- chungen im Rahmen von Sa- nierungs- und staatlichen Monitoring-Program- men sowie durch so- genannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht wird und nur gesunde Tiere in andere Betriebe ver- bracht werden. Die Untersuchungen er- möglichen einen ste- ten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Im LUA Ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstel- le zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2023 insgesamt 215.759 Proben untersucht. Da vie- le Proben auf verschiedene Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Geflügelpest in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln Wie in den beiden Jahren zuvor wurden hochpa- thogene Aviäre Influenzaviren vom Subtyp H5N1 in Rheinland-Pfalz auch 2023 in Geflügelhal- tungen und darüber hinaus auch bei verschiede- nen Wildvogelarten nachgewiesen. Von Januar bis März wurde die Geflügelpest in drei Geflügelbe- ständen im Westerwaldkreis sowie in den Land- kreisen Kusel und Cochem-Zell festgestellt. In den Beständen waren vermehrt plötzliche Todesfälle ohne vorherige Krankheitsanzeichen aufgetreten – der Verdacht auf das Vorliegen der Seuche be- stätigte sich dann bei den diagnostischen Unter- suchungen im LUA. Mehr als 350 Hühner und En- ten mussten getötet werden, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Als Eintragsquelle der Erreger in die Bestände wurden Wildvögel vermu- tet. Bei diesen wurden hochpathogene Aviäre In- Gehört zur Routine: Geflügelpest-Diagnostik in den Laboren des LUA. © LUA fluenzaviren vom Subtyp H5N1 in den Monaten Februar bis Mai in den Landkreisen Mainz-Bingen, Germersheim, Alzey-Worms und Altenkirchen festgestellt. Betroffen waren neben neun Möwen auch eine Wildgans und ein Wanderfalke. Die Tie- re waren verendet aufgefunden und zur Untersu- chung auf Aviäre Influenza im Rahmen des laufen- den Wildvogel-Monitorings eingesandt worden. samt 270 der im Rahmen des Tollwut-Monitorings zur Untersuchung eingesandten Wildkarnivoren wie beispielsweise Fuchs, Waschbär, Dachs und Marder auch molekularbiologisch auf eine Infekti- on mit Aviären Influenzaviren untersucht. Hochpathogene Aviäre Influenzaviren bei einem FuchsIm April 2023 wurde ein Fuchs aus dem Donners- bergkreis zur Untersuchung ins LUA gebracht. Das ausgewachsene weibliche Tier war erlegt worden, nachdem es teilnahmslos auf der Straße sitzend vorgefunden worden war und keine Fluchtreakti- on zeigte. Durch die molekularbiologische Unter- suchung wurde Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Dass es sich hierbei um die derzeit unter Wildvögeln und Nutzgeflügel gras- sierende, hochpathogene Form des Erregers der Geflügelpest handelte, wurde vom Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am FLI auf der Insel Riems bestätigt. Zu Beginn des Jahres 2023 berichtete das Fried- rich-Loeffler-Institut (FLI) über Nachweise von hochpathogenen Aviären Influenzaviren bei wild- lebenden Fleischfressern (Wildkarnivoren). Seit Februar dieses Jahres wurden im LUA daher insge-Bei weiterführenden Untersuchungen des Tieres wurden eine hochgradige Abmagerung sowie eine eitrige Gebärmutterentzündung und ein Spul- wurmbefall festgestellt. Darüber hinaus wies der Fuchs eine auf eine Virusinfektion hindeutende Zu Beginn des Jahres 2024 sind die Meldungen über Nachweise der Geflügelpest bei Hausgeflü- gel und Wildvögeln weltweit zurückgegangen. Ob sich dieser erfreuliche Trend im Verlauf des Jahres fortsetzt und die Epidemie zum Erliegen kommt, bleibt abzuwarten. © M tylor / Fotolia 2 3 Hirnhaut- und Gehirnentzündung auf, die in Ver- bindung mit den übrigen Veränderungen als Ur- sache für die Krankheitserscheinungen angesehen werden kann. Die virologische Untersuchung auf Tollwut hatte ein negatives Ergebnis. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den ersten Nachweis von hochpathogenen Aviären In- fluenzaviren vom Subtyp H5N1 bei einem Fuchs in Rheinland-Pfalz. Nach Einschätzung des FLI kommen die Nachweise bei Wildkarnivoren nicht unerwartet: Da die Erreger derzeit in der Wildvo- gelpopulation vorkommen, ist beim Kontakt von Fleischfressern mit infizierten Vogelkadavern mit weiteren Übertragungen zu rechnen. Verendet gefundene Wildvögel wie Gänse, Schwä- ne, Enten und Möwen aber auch Greifvögel gel- ten als Indikatortiere für Aviäre Influenzaviren. Grundsätzlich gilt, dass tote oder verhaltensauf- fällige Wildtiere nicht angefasst werden sollten, da sie mit verschiedenen Erregern wie Viren, Bak- terien oder Parasiten infiziert sein können. Auch der direkte Kontakt von Haustieren wie Hunden und Katzen mit toten oder kranken Wildtieren sollte möglichst verhindert werden. Die Tiere soll- ten nicht vom Fundort entfernt werden. Das Ve- terinäramt der zuständigen Kreisverwaltung kann informiert werden und dann eine Laboruntersu- chung auf Geflügelpest veranlassen. Trotz des Erregernachweises bei Wildkarnivoren stellt die Aviäre Influenza weiterhin für Geflügel- haltungen die größte Bedrohung dar. Tierhalter müssen durch konsequente Biosicherheitsmaß- nahmen verhindern, dass der Erreger in ihre Be- stände eingeschleppt wird. Er kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, son- dern auch durch Kontakt mit virusbehafteten Ma- terialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung und Fahrzeugen in die Ställe gelangen. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Ri- siko einer Übertragung der Aviären Influenzaviren von Tieren auf Menschen als sehr gering angese- hen werden kann. In Deutschland sind bislang kei- ne diesbezüglichen Erkrankungen aufgetreten. 4 Atypische Geflügelpest bei Tauben Die Newcastle Disease (ND, Newcastle Krank- heit)) ist eine virusbedingte, weltweit verbreite- te Seuche, die in erster Linie Hühner und Trut- hühner befällt, aber auch bei zahlreichen weiteren Vogelarten vorkommt. Das Krankheitsbild ähnelt grundsätzlich dem der klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza), weshalb die Erkrankung auch als Atypische Geflügelpest bezeichnet wird. Die Erkrankung geht mit hohen wirtschaftlichen Ver- lusten einher und unterliegt der staatlichen Tier- seuchenbekämpfung. Charakteristisch für die ND ist eine mit Störungen des Allgemeinbefindens einhergehende erhöh- te Sterberate, die in manchen Herden bis zu 100 Prozent betragen kann. Weitere Symptome sind hohes Fieber verbunden mit einem plötzlichen, starken Rückgang der Legeleistung, dünnschali- ge Eier, schleimiger Augenausfluss, Atemnot mit Blauverfärbung des Kamms, Durchfall und nervö- se Störungen. Allerdings ist auch ein klinisch nicht in Erscheinung tretender Verlauf möglich. Bei Menschen, die mit an ND erkranktem Geflügel ar- beiten, kann in seltenen Fällen eine Lidbindehaut- entzündung auftreten. Die Besitzer von Hühnern und Truthühnern, auch von Kleinst- und Hobbyhaltungen, sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere vorsorglich gegen die ND impfen zu lassen. Da die Impfstoffe nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer haben, sind sie ent- sprechend der Herstellerangaben wiederholt zu verabreichen. Die Impfung bietet Schutz gegen die klinische Erkrankung, verhindert die Virusaus- scheidung bei einer Infektion aber nicht vollstän- dig. Daher werden in Beständen, die vom ND-Vi- rus betroffen sind, alle Tiere gekeult. Eine besondere Form der ND tritt bei Tauben auf. Die Infektion mit einer an diese Tierart angepass- ten Variante des ND-Virus nimmt häufig einen schweren Verlauf mit einer hohen Todesrate, wo- bei die Tiere vermehrt flüssige Ausscheidungen und zentralnervöse Störungen zeigen. Der Erre- Ist da etwas im Anflug? Das LUA stellte 2023 eine ungewöhnliche Häufung von Todesfällen bei Tauben fest, ausge- löst durch eine Infektion mit dem Virus der Newcastle Disease. © Maciej Olszewski / AdobeStock ger ist auch auf Hühner übertragbar, jedoch zei- gen diese meist nur einen vorübergehenden Abfall der Legeleistung. Im LUA wurde im Jahr 2023 eine ungewöhnli- che Häufung von Todesfällen bei Tauben festge- stellt, die auf eine Infektion mit dem ND-Virus zurückzuführen war. Bei 19 von insgesamt 27 un- tersuchten Wildtauben und einer Haustaube wur- de das Aviäre Orthoavulavirus Typ 1 vom Tauben- typ durch molekularbiologische Untersuchungen nachgewiesen. Weiterführende genetische Unter- suchungen am FLI haben gezeigt, dass im Norden des Landes ein anderer Virusstamm zirkuliert als im Süden. Die genaue Herkunft der beiden Virus- stämme und welche Konsequenzen sich hieraus für die Diagnostik und gegebenenfalls zu ergrei- fende Maßnahmen ergeben, ist noch unklar. Der Ausbruch der atypischen ND bei wildleben- den Tauben führt derzeit grundsätzlich zu keinen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen. Gehalte- ne Tauben können von der Tötung ausgenommen werden. Das vermehrte Auftreten von Todesfäl- len bei Tauben sollte dennoch diagnostisch abge- klärt werden, um weitere Informationen über die Verbreitung der Erkrankung und das Erregerspekt- rum zu erhalten. Ein Übergreifen der Infektion auf Nutzgeflügelbestände muss durch Hygienemaß- nahmen verhindert werden. West Nil-Fieber bei einer Schnee-Eule Bei einer verendeten Schnee-Eule aus einem Vo- gelpark im südlichen Rheinland-Pfalz ist das West Nil-Virus nachgewiesen worden. Der tropische Erreger ist durch Zugvögel nach Europa gelangt und wurde 2018 erstmals bei Tieren in Deutsch- land festgestellt, im darauffolgenden Jahr auch bei Menschen. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den ersten Nachweis des West Nil-Fie- bers bei einem Tier in Rheinland-Pfalz. Das Virus wird durch blutsaugende Stechmücken übertragen und zirkuliert in der Natur in einem Vogel-Stechmücken-Vogel-Kreislauf. Während die Infektion bei den meisten Vogelarten symptomlos verläuft, kann es besonders bei Eulen-, Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurolo- gischen Erscheinungen, Blutungen und gehäuften 5 Todesfällen kommen. Da das Virus in Deutsch- land mittlerweile überwintert und die Mückensai- son durch den Klimawandel immer länger dauert, breitet sich der bislang vorwiegend in Ostdeutsch- land nachgewiesene Erreger weiter aus. Die Infek- tion unterliegt der staatlichen Tierseuchenüber- wachung, tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang aber nicht vorgeschrieben. Pferde und Menschen gelten als sogenannte Fehl- wirte, die zwar mit dem Virus infiziert werden können, von denen es aber nicht weiter übertra- gen werden kann. Bei infizierten Pferden erkran- ken zwar nur acht Prozent, aber der Krankheits- verlauf geht mit einer Sterblichkeit von bis zu 50 Prozent einher. Symptome sind oft Hirn- und Hirnhautentzündungen mit deutlichen zentralner- vösen Ausfallerscheinungen wie Stolpern, allge- meine Schwäche, Muskelzittern und Lähmungen bis zum Festliegen der Tiere. Überlebende Pferde zeigen häufig bleibende Schäden. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Vögel existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Symptomen kann mit ei- ner Impfung erreicht werden. Daher gilt die Emp- fehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland-pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe finanziell unterstützt. Die Infektionen verlaufen beim Menschen über- wiegend klinisch unauffällig. Etwa 20 Prozent der Infizierten entwickeln aber eine grippeähnliche Er- krankung. Der Krankheitsbeginn ist abrupt, mit Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Rückenschmer- zen, Abgeschlagenheit und Lymphknotenschwel- lungen. In sehr seltenen Fällen entwickelt sich eine Hirnentzündung, die einen tödlichen Verlauf nehmen kann. Personen, die aufgrund ihres hohen Alters oder einer Immunschwäche ein erhöhtes Risiko ha- ben, durch eine Infektion mit dem West Nil-Vi- rus schwer zu erkranken, können das Risiko durch Schutz vor Mückenstichen reduzieren. Dazu ge- hört an Orten mit bekannter Mückenbelastung 6 das Tragen von langärmeligen Hemden/Blusen und langen Hosen, der Aufenthalt in geschlosse- nen Räumen am Abend, die Anwendung von Re- pellentien und Insektiziden sowie der Gebrauch von Moskitonetzen und Fenstergittern. Im Wohn- umfeld sollten Mückenbrutplätze möglichst be- seitigt werden. Ein Impfstoff für Menschen ist bis- lang nicht verfügbar. Schlauer Fuchs? Diagnostik leichtgemacht Einen Service der besonderen Art bot ein im Au- gust zur Untersuchung auf Tollwut eingesandter Fuchs, der in einem Wohngebiet verendet aufge- funden worden war. Im Magen des Tieres fanden sich neben Resten von Mäusen ein pinkfarbenes pastöses Material. Dieses allein hätte bereits den Verdacht auf die Aufnahme eines Giftköders auf- kommen lassen. Zusätzlich erleichtert wurde die Aufklärung des Falles dadurch, dass sich im Magen Papierfetzen mit der Aufschrift „Pastenköder“ und „Alpha-Chloralose“ fanden. Bei der Alpha-Chloralose handelt es sich um ein Kondensationsprodukt aus dem Narkosemit- tel Chloralhydrat und Glukose, das in Form pas- tenförmiger Köder als Bekämpfungsmittel ge- gen Nager und Vögel eingesetzt wird. Derzeit sind in Deutschland verschiedene Präparate mit dem Wirkstoff frei erhältlich. Wie der Fuchs an den Kö- der gelangt ist, konnte nicht geklärt werden. Katzen, Hunde, aber auch wildlebende Fleisch- fresser wie Füchse und Greifvögel können durch verendete Beutetiere, die den Giftstoff aufgenom- men haben und somit eine leichte Beute darstel- len, aber auch durch direkte Aufnahme der Köder vergiftet werden. Symptome einer Vergiftung sind Teilnahmslosigkeit bis hin zu komatösen Zustän- den, aber auch Übererregbarkeit und Krämpfe, Speichelfluss und Atemnot. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Beeinträchtigung der Regulie- rung der Körpertemperatur und infolgedessen zu einem starken Abfall der Körpertemperatur, der letztendlich zum Tod führt. Nach Herstellerangaben sollen die Köder zur Be- kämpfung von Schadnagern nur während der kal- ten Jahreszeit ausgelegt und in geschlossenen Räumen verwendet werden. Entweichen die ver- gifteten, aber noch lebenden Nagetiere jedoch oder werden die Köder in der Außenwelt ausge- legt, stellen sie eine Gefahrenquelle für andere Tiere dar. Die Nutzer sind aufgerufen, verantwor- tungsbewusst mit den Ködern umzugehen, um Hunde und Katzen sowie wildbebende Karnivoren nicht zu gefährden. (K)ein Tierschutzfall: Brunftkampf endete tödlich Ende September ging bei der Polizei im Hunsrück die Meldung über einen mit blutig verschmier- ten Fell verendet aufgefundenen Hirsch ein. Da- bei wurde der Verdacht auf Wilderei oder Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch unsachgemä- ßes jagdliches Erlegen und nicht erfolgte Nachsu- che geäußert. Bei der Sektion des circa sechs Jahre alten und 143 Kilogramm schweren Tieres fand sich eingetrock- netes Blut an der linken Brustwand und Vorder- gliedmaße sowie großflächige Blutungen in Un- terhaut und Muskulatur beidseits seitlich an Hals, Brust, Bauch und Gliedmaßen. Weiterhin fanden sich frische Frakturen an mehreren Rippen und mehrere schlitzförmige perforierende Verletzun- gen der Brust- und Bauchwand. Neben einer Er- öffnung des Pansens mit Austritt von Futter in die Bauchhöhle lag eine Zerreißung des Zwerchfells sowie des Herzbeutels und der linken Herzkam- merwand vor, in deren Folge das Tier in die Brust- höhle verblutet war. Hinweise auf ein Projektil oder Geschossteile fanden sich nicht. Derartige Veränderungen sind auf sogenann- te Forkelverletzungen zurückzuführen. Das Wort „forkeln“ leitet sich von Forkel oder Gabel ab und bezieht sich auf die gabelförmigen Verästelungen des Geweihs eines Hirsches. Mit diesem werden, abgesehen von den spielerischen Kämpfen meist jüngerer Rothirsche, auch handfeste Auseinander- Entwarnung: Der Verdacht auf Wilderei bei einem Hirsch bestätigte sich nach der Untersuchung im LUA nicht. © Friedrich Hartl / AdobeStock setzungen von älteren Tiere um die soziale Rang- ordnung ausgetragen. Dies gilt insbesondere bei der im September beginnenden Brunft. Dabei ha- ben die Brunftkämpfe ganz charakteristische Ab- läufe und Regularien und dienen nicht dazu, den Gegner zu verletzen oder gar zu töten. Dennoch kann es bei sehr heftigen Kämpfen zu massiven Verletzungen kommen. Die im vorliegenden Fall festgestellten Veränderungen waren demnach auf das natürliche Verhalten der Hirsche zurückzu- führen. Wilderei oder ein Verstoß gegen das Tier- schutzgesetz lagen nicht vor. Pseudotuberkulose: Beratungs- angebot für Schaf- und Ziegenhalter Der Untersuchungs- und Beratungsbedarf ist wei- terhin da: Das seit 2017 im LUA bestehende Bera- tungsangebot „Tiergesundheitsdienst kleine Wie- derkäuer“ für Schaf- und Ziegenhalter konnte im Jahr 2023 um weitere zwei Jahre bis Juni 2025 verlängert werden. Neben der allgemeinen Ge- sundheits- und Hygieneberatung ist es das vor- nehmliche Ziel, die Betriebe in Zusammenarbeit 7 verursacht dadurch erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Oft zeigen die Tiere bis auf die äußerli- chen Abszesse keine Symptome und stellen insbe- sondere dann eine Gefahr für die Herdengesund- heit dar, wenn die Abszesse aufgehen. Mit dem Abszessmaterial werden massenhaft anstecken- de Erreger ausgeschieden, die die restliche Herde über kleine Wunden, wie sie beispielsweise bei der Schur entstehen, infizieren können. Pseudotuber- kulose ist außerdem eine Zoonose. Das bedeutet, dass Bakterium ist für den Menschen ansteckend, und es kann zu Infektionen mit Lymphknoten- entzündungen kommen, die dann einer antibioti- schen und oft chirurgischen Behandlung bedürfen. Unterstützung im Kampf gegen eine nicht heilbare Tierkrankheit: Ein Projekt hilft Schaf- und Ziegenhaltern im Land, den Status als „Pseudotuberkulose-unverdächtiger Bestand“ zu erreichen. © Bernd Kröger / Fotolia mit dem Landesverband der Schafhalter/Ziegen- halter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. dabei zu unterstützen, den Status als „Pseudotuberkulose- unverdächtiger Bestand“ zu erreichen. Beim Beratungsangebot handelt es sich um ein Projekt des rheinland-pfälzischen Entwicklungs- programms namens „Umweltmaßnahmen, länd- liche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE). Es dient der Weiterentwicklung des länd- lichen Raumes im Rahmen des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER). Im Verlauf des Jahres 2023 wurden insgesamt 82 Betriebsbesuche in 67 Betrieben durchgeführt (2022 waren es 70 Betriebsbesuche in 61 Betrie- ben), von denen 45 am Pseudotuberkulose-Sa- nierungsprogramm teilnehmen. Im Rahmen des Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramms wur- den insgesamt 1.290 Tiere (861 Ziegen und 429 Schafe) durch den Tiergesundheitsdienst abgetas- tet und auf spürbare Abszesse untersucht. Im letz- ten Jahr starteten sechs Betriebe neu mit dem Sa- 8 nierungsprogramm, und vier Betriebe haben den Status „Pseudotuberkulose-unverdächtig“ erlangt. Durch Artikel in der landwirtschaftlichen Presse zu den Themen Pseudotuberkulose sowie „Zukauf – Quarantäne - Biosicherheit“ machten die Fach- leute des LUA auf das Problem aufmerksam. Auf dem erstmalig durchgeführten Schaf- und Ziegen- tag auf der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhal- tung Hofgut Neumühle hielt eine Tierärztin des LUA außerdem einen Vortrag zum Thema. Nicht heilbare Infektionskrankheit Die Pseudotuberkulose ist eine weit verbreite- te, chronisch verlaufende und nicht heilbare In- fektionskrankheit, die weltweit überwiegend bei Schafen und Ziegen auftritt. Sie wird durch das Bakterium Corynebakterium pseudotuberculosis verursacht. Oft tritt die Krankheit erst bei erwach- senen Tieren auf mit der Bildung von schweren eitrigen Abszessen an typischen Stellen wie den äußerlich abtastbaren Lymphknoten. Die Erkran- kung führt unter anderem zu Milchrückgang, Leis- tungsabfall, Abmagerung bis hin zum Tod, und sie Bei den Besuchen im Rahmen des Projektes wer- den Tiere regelmäßig kontrolliert und die Lymph- knoten abgetastet, um frühzeitig diese Verände- rungen zu erkennen. Es gibt jedoch auch nicht abtastbare Abszesse an Lymphknoten der inne- ren Organe. Deswegen wird zusätzlich bei einer per Reglement definierten Anzahl Tiere vom Be- standstierarzt eine Blutprobe entnommen und im LUA auf Antikörper gegen den Erreger untersucht. Infizierte Tiere werden damit erkannt und müs- sen aus der Herde entfernt werden, um die Krank- heit im Bestand zu tilgen. Hat ein Betrieb in vier aufeinanderfolgenden Untersuchungen (drei- mal im Abstand von sechs Monaten und einmal nach zwölf Monaten) ausschließlich negative Er- gebnisse, erhält er den Status „Pseudotuberkulo- se-unverdächtig“. Die Teilnahme an dem Sanie- rungsprogramm ist freiwillig und kann von jedem Mitglied des Landesverbandes durch Unterzeich- nung einer Verpflichtungserklärung erfolgen. Dem Vorteil einer Bestandssanierung, wie z.B. ge- sunde und leistungsfähige Tiere, bessere Vermark- tungsmöglichkeiten, Erzeugung nachhaltiger Le- bensmittel, stehen anfallende Kosten entgegen, wie z. B. Laborkosten, Verlust wertvoller Zuchttie- re durch Ausmerzung, sowie die Kosten der Blut- entnahme durch den Tierarzt. Die Sanierung er- folgt, wenn sie für die Tierhalter wirtschaftlich tragbar ist. Die Abtastuntersuchungen auf Pseu- dotuberkulose werden durch den Tiergesund- heitsdienst im Rahmen des ELER-EULLE Projektes durchgeführt und verursachen derzeit keine Kos- ten für die Tierhalter. Die Laborkosten durch die serologischen Untersuchungen im LUA wird zu 50 Prozent von der Tierseuchenkasse bezuschusst. Bei den Beratungsterminen ist neben Biosicher- heit auch das Parasitenmanagement ein wichtiges Thema: Die Problematik eines passenden Parasi- tenmanagements wurde bei 71 der 82 Betriebsbe- suche im Jahr 2023 angesprochen. Die vermehrt auftretenden Resistenzen gegen die Entwur- mungsmittel machen es zunehmend schwieriger, eine Herde mit einem Mittel zu entwurmen, das noch vollständig wirkt. Dadurch entstehen prekä- re Situationen, denn die Magen-Darm-Rundwür- mer sind unvermeidbare Begleiter von Schafen und Ziegen und stellen ein wirtschaftliches- so- wie auch tierschutzrelevantes Problem in den Be- trieben dar. Auch Blauzungenkrankheit bedroht Herden Aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 in den Niederlanden im Herbst 2023 bestand bei den Tierhaltern ein erhöhter In- formationsbedarf zum Krankheitsgeschehen. Da- her wurde bei der Jahresversammlung des Schaf- und Ziegenzuchtverbandes Rheinland-Pfalz zu aktuellen Erkenntnissen über die Seuche infor- miert und in einem vom Tiergesundheitsdienst or- ganisierten Online-Webinar für die Schaf- und Ziegenhalter referiert. Weitere Themen waren bei diesem Webinar noch die unterschiedlichen Mine- ralstoffversorgungsbedarfe als Vorbedingung für eine stabile Immunität von Schafen und Ziegen. 9

KMU-innovativ - KMUi-BÖ01: Fermentative RNA-Produktion

KMU-innovativ - KMUi-BÖ01: Fermentative RNA-Produktion, KMU-innovativ - KMUi-BÖ01: RNAferm - Fermentative RNA-Produktion

Monitoring von gentechnisch veraenderten Vektoren und Viren

Genetisch veraenderte Viren (GVV) werden zunehmend als Lebendimpfstoffe gegen Tierseuchen benutzt, und sie bekommen Bedeutung als Vektoren fuer den Gentransfer. Hierzu werden sie nach Gentechnikrecht freigesetzt und in Verkehr gebracht. Genetisch veraenderte Poxviren wurden zur Bekaempfung der Fuchstollwut in Frankreich, Belgien und Luxemburg bereits grossflaechig ueber mehrere Jahre ausgebracht und sind in diesen Laendern im Verkehr. Genetisch veraenderte animale Herpesviren sind sowohl in der Europaeischen Union als auch in groesserer Zahl in den USA bereits in Verkehr. Die Entwicklung rekombinanter viraler Lebendimpfstoffe fuer den Menschen ist bereits vorangeschritten. Auch fuer die Gentherapie am Menschen werden virale Vektoren eingesetzt, ein zunehmender Einsatz ist zu erwarten. Erkrankungen auf Grund von Impfdurchbruechen von attenuierten Viren als Lebendimpfstoffen sind zwar selten, aber bekannt. Auch fuer GVV ist dies nicht ausgeschlossen. Fuer diagnostische Zwecke, epidemiologische Untersuchungen und amtliche Ueberwachung werden geeignete Methoden benoetigt, die eine Differenzierung genetisch veraenderter Viren von Wildtypviren erlauben. Methoden, die eine solche Differenzierung durch molekulargenetische Feinanalyse erlauben, existieren (Polymerase Kettenreaktion (PCR), Southern Blot, Sequenzierung). Sie muessen jedoch fuer die vorliegenden Fragestellungen etabliert, angepasst und optimiert werden - analog zu Referenzmethoden fuer den Nachweis herkoemmlicher Erreger. Methoden wurden zunaechst fuer Herpesviren erprobt, da hier die internationale Entwicklung am weitesten vorangeschritten ist. Der erste experimentelle Schwerpunkt richtete sich auf die Identifizierung von Wildtyp-Herpesviren, der zweite auf Verfahren zur spezifischen Darstellung von genetischen Veraenderungen.

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2016

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2016 © LUA Tierseuchenbilanz 2016: Gute und schlechte Nachrichten Zur Überwachung der Tiergesundheit im Land hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) im Jahr 2016 insgesamt 292.381 Proben von landwirt- schaftlichen Nutztieren, Wild- und Zootieren sowie Heimtieren aus Rheinland-Pfalz untersucht. Diese Untersuchungen dienen als Grundlage für die Risikobewertungen und die tierseuchenrecht- lichen Maßnahmen der Veterinärverwaltung im Land sowie für die Therapie und die Management- Maßnahmen in den Betrieben. Im Verlauf des Jahres wurden vom LUA sechs der 54 derzeit staatlich bekämpften so genannten an- zeigepflichtigen Tierseuchen nachgewiesen - drei bei Rindern und jeweils eine bei Wildvögeln und Fischen. Von besonderer Bedeutung war die Ge- flügelpest, die die gesamte Veterinärverwaltung bis ins folgende Jahr hinein in Atem gehalten hat. Anders als die staatlich bekämpften Tierseuchen werden die so genannten meldepflichtigen Tier- krankheiten nur statistisch erfasst, um über deren Vorkommen einen ständigen Überblick zu behal- ten. Von den derzeit 23 meldepflichtigen Tier- krankheiten wurden 2016 vom LUA zwölf nachge- wiesen, darunter auch die Infektion von Füchsen mit dem Kleinen Fuchsbandwurm – einem auch für den Menschen sehr gefährlichem Parasiten. Geflügelpest hält gesamte Veterinärverwaltung in Atem Es begann Anfang November 2016 mit ein paar Reiherenten auf einem See in Schleswig-Holstein, am Ende grassierte die hochansteckende Variante des Vogelgrippevirus H5N8 in ganz Europa – mit zahlreichen toten Wildvögeln, Ausbrüchen in Haus-/ Nutzgeflügelbeständen mit der Folge von Tötungsmaßnahmen und massiven Auswirkungen auf die Geflügelwirtschaft. Auch Rheinland-Pfalz blieb von dem Seuchenzug nicht verschont. Erstmals nachgewiesen wurde 2 H5N8 in Rheinland-Pfalz im Dezember 2016 bei zwei Wildenten aus dem Kreis Ahrweiler und aus dem Stadtgebiet von Koblenz. Bis zum Anfang März 2017 sollten noch 20 weitere Nachweise bei Wildvögeln folgen. Betroffen waren 15 Schwäne, zwei Möwen und drei Reiherenten aus den Kreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Trier- Saarburg und aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis. Von November 2016 bis Mai 2017 hat das Lan- desuntersuchungsamt fast 2.200 Proben auf Vogelgrippe untersucht – etwa 400 Proben von Wildvögeln und 1.800 von Haus-, Zoo- und Zier- geflügel. Um die Geflügelbestände im Land vor einer Ansteckung zu schützen, wurde in Risikogebieten und bei einem Nachweis des Geflügelpestvirus in den betroffenen Landkreisen die Aufstallung (Stallpflicht) angeordnet. Im letzteren Fall wurden zudem Restriktionsgebiete ausgewiesen mit Untersuchungspflichten und Handelseinschrän- kungen. Für alle Geflügelhalter galten außerdem Hygienemaßnahmen zur Biosicherheit. Glück im Unglück: Da mit Ausnahme zweier Hausgänse aus dem Kreis Bad Dürkheim kein Hausgeflügel von H5N8 betroffen war, mussten in Rheinland-Pfalz nur zwei Kleinstbestände mit zusammen acht Tieren gekeult werden. Der Nachweis der niedrigpathogenen Variante des Subtyps H5N3 bei Enten eines Rassegeflügel- zuchtvereins im Kreis Germersheim führte nicht zur Tötung des Bestandes, sondern zur Stallpflicht und zur regelmäßigen Untersuchung der dort lebenden Tiere. Die Geduld der Nutzgeflügelhalter wurde durch die tierseuchenrechtlichen Anordnungen zur Ein- dämmung der Geflügelpest auf eine harte Probe gestellt. Gegen Ende des Seuchenzuges wurde die Stallpflicht für einige zu einer wirtschaftlichen Bedrohung. Der Grund: Werden Eier als „Eier aus Freilandhaltung“ verkauft, müssen die Hennen tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf im Freien haben. Bei einer angeordneten Die Sicherheit der Mitarbeiter steht bei der Untersuchung auf gefährliche Tierseuchen an erster Stelle. Stallpflicht dürfen die Eier für maximal zwölf Wo- chen trotzdem noch als „Eier aus Freilandhaltung“ (Kennnummer „1“) vermarktet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist jedoch nur noch die Angabe „Bodenhaltung“ (Kennnummer „2“) erlaubt. Für die Geflügelhalter bedeutet dies eine Gewinnein- buße von etwa fünf Cent pro Ei. Hintergrund Das Vogelgrippevirus wird von Vogel zu Vogel bzw. über die Ausscheidungen von Vögeln über- tragen. Zugvögel, die in Gewässernähe rasten, können das Virus in die einheimische Wildvogel- population oder auch in Nutzgeflügelbestände einschleppen. Indirekt kann der Erreger auch über Fahrzeuge oder Futter übertragen werden. Auch der Mensch ist ein potenzieller Überträger der Seuche: Über nicht gereinigte und desinfizier- te Kleider, Schuhe oder Hände kann das Virus der Aviären Influenza weiter verbreitet werden. Die Erkrankung verläuft schnell und endet für er- © LUA krankte Tiere meist tödlich. Bislang ist keine Über- tragung von H5N8 auf den Menschen bekannt. Das LUA ist bei Ausbrüchen wie diesem stark gefordert, unter anderem als Dienstleister in der Seuchendiagnostik. Bei der Vogelgrippe wird im Labor nicht der Erreger selbst, sondern seine Erb- substanz nachgewiesen. Dazu wird die Probe (z.B. Organteile oder Kot) erst zerkleinert, dann wird die Erbsubstanz des Erregers daraus extrahiert und so lange vervielfältigt bis sie computergestützt sichtbar gemacht werden kann. Ist der Nachweis von H5N8 oder anderen Aviären Influenzaviren im LUA erfolgt, untersucht das Friedrich-Loeffler-In- stitut auf der Insel Riems, ob es sich um die hoch- ansteckende Variante dieses Virustyps handelt. Als Bindeglied zwischen den für die Tierseuchen- bekämpfung zuständigen Kommunen und dem Umweltministerium war es auch Aufgabe des LUA, für die Landesregierung, den Bund und die EU alle Informationen zur Lage und zu den Bekämp- fungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz zu bündeln. 3 Aujeszkysche Krankheit: Jagdhund stirbt an Infektion Für Menschen ungefährlich, für Hunde aber töd- lich: Das LUA hat 2016 bei einem Jagdhund die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen. Das Tier war zuvor bei zwei Jagden im Kreis Bernkastel- Wittlich im Hunsrück eingesetzt worden und hat- te dabei Kontakt zu Wildschweinen. Schweine sind das Hauptreservoir des Erregers der Aujeszkyschen Krankheit. Dank intensiver Be- mühungen ist es bereits vor Jahren gelungen, die Krankheit in den Hausschweinebeständen zu til- gen - seit 2003 gilt Deutschland offiziell als frei von der Krankheit. Damit dieser Status aufrecht- erhalten werden kann, müssen Hausschweine- bestände jährlich auf Antikörper gegen das Virus untersucht werden. Wildschweine können das Virus in sich tragen, ohne zu erkranken. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht bekannt, es kommt aber ge- legentlich vor, dass sich Jagdhunde bei infizierten Wildschweinen oder durch die Verfütterung von rohem (Wild-)Schweinefleisch anstecken. Für Hunde verläuft eine Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit immer tödlich. Nach einer Inkubationszeit von zwei bis neun Tagen kann bei infizierten Tieren ein intensiver Juckreiz an Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren auf- treten. Mit fortschreitender Erkrankung können Apathie, Fieber Schluckbeschwerden, Speichel- fluss, Erbrechen, Durst, Atemnot, Bewegungsstö- rungen und Lähmungserscheinungen hinzukom- men. Die Symptome ähneln denen der Tollwut, im Gegensatz zur Tollwut zeigen von der Au- jeszkyschen Krankheit betroffene Tiere aber keine Aggressionen. Eine Impfung gibt es für Hunde nicht. Bisskontakt bei der Jagd ist zwar nicht immer zu vermeiden, doch sollten Jäger ihre Hunde von erleg- tem Schwarzwild möglichst fernhalten und keine ent- nommenen Innereien roh verfüttern. Bei Hausschweinen in Freilandhaltung muss un- ter anderem sichergestellt sein, dass kein direkter oder indirekter Kontakt zu Wildschweinen mög- lich ist. Wird das Virus in einen Bestand einge- schleppt, drohen massive wirtschaftliche Schäden. Kleiner Fuchsbandwurm: Jeder fünfte Fuchs im Land befallen Die Füchse in Rheinland-Pfalz sind nach wie vor vom Kleinen Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) befallen. Das zeigen die Monito- ring-Untersuchungen des LUA im Jahr 2016. Von 289 untersuchten Füchsen waren 66 befallen. Das entspricht einer Quote von 22,8 Prozent. Die Nachweiszahlen liegen damit im langjährigen Mittel: Die Untersuchung von über 10.000 rhein- land-pfälzischen Füchsen in den letzten 25 Jahren hat gezeigt, dass die Befallsrate im Land konstant bleibt. Etwa jedes fünfte Tier ist mit Echinococcus multilocularis infiziert. Der Kleine Fuchsbandwurm gilt in Mitteleuropa als der für den Menschen gefährlichste Parasit überhaupt: Unbehandelt endet eine Infektion fast immer tödlich. Hauptüberträger des Bandwurms sind Füchse. Das Problem für den Menschen sind allerdings weniger die befallenen Füchse selbst, sondern vielmehr ihre Hinterlassenschaften: Mit dem Kot scheiden die Tiere die Eier des Fuchs- bandwurms aus und können dabei Pilze, Beeren oder Fallobst in Bodennähe verunreinigen. Über diese mit den Eiern des Fuchsbandwurms verunreinigten Lebensmittel können sich dann auch Menschen infizieren. Bei einer Infektion kann es zur lebensbedrohlichen und unheilbaren alveolären Echinokokkose kommen. Die Sympto- me – meist Schmerzen im Oberbauch und Funkti- onsstörungen der Leber – treten unter Umständen erst Jahre nach der Ansteckung auf. Erkrankte müssen lebenslang Medikamente einnehmen. Gefährdet sind besonders Förster, Jäger, Waldar- beiter oder Landwirte. Bei der Arbeit im Garten © grafikplusfoto - Fotolia.com 4 Kleiner Fuchsbandwurm: Das Problem sind die Hinterlassenschaften der infizierten Tiere. sollten Handschuhe getragen und anschließend die Hände gründlich gewaschen werden. Nah- rungsmittel aus Wald, Feld und Garten sollten vor dem Verzehr gründlich unter fließendem Wasser abgewaschen werden. Die Eier des Kleinen Fuchsbandwurms werden sicher abgetötet, wenn kontaminierte Lebensmittel für wenige Minuten auf mindestens 60 Grad erhitzt werden. Das Ein- frieren dagegen überstehen die Eier über Monate hinweg unbeschadet. Mit dem Bandwurm infizieren können sich nicht nur Füchse, sondern auch Hunde und Katzen, wenn sie Mäuse fangen. Daher sollten sie regel- mäßig, nach den Empfehlungen eines Tierarztes, entwurmt werden. Neuer „alter Bekannter“ bei Wildschweinen nachgewiesen Nach seiner wissenschaftlichen Erstbeschreibung im 19. Jahrhundert geriet er zunächst wieder in © Soru Epotok / Fotolia Vergessenheit. Weil sich die Zufallsfunde häuften und er möglicherweise auf den Menschen über- tragen werden kann, rückte der Duncker´sche Muskelegel (DME) in den vergangenen Jahren allerdings wieder mehr und mehr in den Fokus der Übewachungsbehörden. Der DME ist ein Parasit, der zu seiner Entwicklung mehrere Wirtswechsel benötigt und nacheinander Fleischfresser, Wasserschnecken und Frösche be- fällt. Werden infizierte Frösche von Fleischfressern wie Fuchs oder Marderhund gefressen, beginnt der Kreislauf von vorn. Auch andere Tiere wie Wildschweine können sich durch Aufnahme des Erregers beim Fressen infizieren. Auf den Menschen wird der Duncker´sche Muskel- egel über so genannte Schmierinfektionen bei der Zubereitung oder beim Verzehr von infiziertem Fleisch übertragen, wenn dieses nur unzureichend erhitzt wurde. Es kann dabei zu milden lokalen, aber auch zu sehr schweren tödlichen Krank- heitsverläufen kommen. Derartige Krankheitsver- 5

Epidemiologische Abklärung bzgl Vorkommen von Trichinella spp. bei Füchsen (Tollwuteinsendungen MOE, Region Hartberg)

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2012

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Themen 2012 ■ Tierseuchenbilanz ■ Infektiöse Anämie der Pferde ■ Schmallenberg-Virus 1-3 4 5 Jahresbilanz Tiergesundheit & Tierseuchenbekämpfung Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 112, 56068 Koblenz E-Mail: poststelle@lua.rlp.de, Internet: www.lua.rlp.de Foto gegenüberliegende Seite © Fotolia LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN 2012 Zwei Seuchenausbrüche trüben die ansonsten er- freuliche Bilanz des Landesuntersuchungsam- tes (LUA): Die Ansteckende Blutarmut bei Pfer- den und das Auftreten der bis dahin unbekannten Schmallenbergvirus-Infektion bei Rindern, Scha- fen und Ziegen haben der rheinland-pfälzi- schen Tierseuchenbekämpfung 2012 Sorge berei- tet. Dem gegenüber stehen mehrere erfolgreiche staatliche Sanierungs- und Monitoring-Program- me zur Überwachung der Tiergesundheit. Insgesamt 318.417 Proben von landwirtschaft- lichen Nutztieren, Wild- und Zootieren sowie Heimtieren hat das LUA 2012 untersucht. Die Un- tersuchungen sind ein unverzichtbarer Beitrag für den vorbeugenden Gesundheitsschutz von Mensch und Tier. Sie dienten als Grundlage für tierseu- chenrechtliche Maßnahmen und Risikobewertun- gen der Veterinärverwaltung sowie für Therapie- und Management-Maßnahmen in den Betrieben. Von den 55 derzeit anzeigepflichtigen - und da- mit staatlich bekämpften - Tierseuchen seien im Verlaufe des Jahres sieben im LUA nachgewie- sen worden. Als anzeigepflichtig nach dem Tier- seuchengesetz gelten vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankungen, die eine ernste Ge- fährdung der Gesundheit darstellen sowie wirt- schaftlich relevante Erkrankungen bei Tieren, ge- gen die Maßnahmen Einzelner nicht wirksam sind. Dagegen werden die meldepflichtigen Tierkrank- heiten nur statistisch erfasst. Es handelt sich um sogenannte Zoonosen (auf den Menschen über- tragbare) oder wirtschaftlich bedeutsame Erkran- 1 kungen, über deren Vorkommen ein ständiger Überblick gewonnen werden soll, um bei Bedarf rasch Maßnahmen ergreifen zu können. Von den derzeit 23 meldepflichtigen Tierkrankheiten wur- den im Jahr 2012 acht im LUA nachgewiesen. Erfreulich entwickelt sich die Bekämpfung des Bovinen Herpes-Virus Typ 1 (BHV 1), das bei in- fizierten Rindern sowohl zu Erkrankungen der Atemwege als auch der Geschlechtsorgane mit nachfolgenden Fruchtbarkeitsstörungen führt. Der Anteil BHV-1-freier Bestände und Tiere im Land ist wiederum gestiegen. Ende 2012 waren 89,25 Prozent der Bestände und 87,03 Prozent der Tie- re frei von BHV-1 gewesen. Zur Überprüfung wer- den alle Bestände anhand von Tankmilch- oder Blutproben regelmäßig auf eine Infektion mit dem BHV-1-Virus untersucht. Positive Tiere sollen schnellstmöglich entfernt werden. Bleiben sie im Bestand, so müssen alle Tiere des Bestandes ge- impft werden, damit sie nicht erkranken und das Virus weitergeben. Durch die Verdrängung des Vi- rus aus der Population entstehen nach und nach BHV-1-freie Bestände. Trotz der Erfolge sind auch weiterhin große Anstrengungen von Landwir- ten, praktizierenden Tierärzten und der Veterinär- verwaltung erforderlich, um den Status der BHV- 1-Freiheit auch in Rheinland-Pfalz zu erreichen. Die mit Durchfall, grippeartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einhergehende Bo- vine Virusdiarrhoe (BVD) gehört weltweit zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Infektionserkran- kungen beim Rind. Ziel der laufenden staatli- chen Bekämpfung ist es, den Handel mit dauer- haft (persistent) infizierten Tieren, die den Erreger lebenslang ausscheiden und so andere Tiere an- stecken, zu unterbinden und diese vollständig aus den Betrieben zu eliminieren. Seit Januar 2011 ist die – meist anhand von Ohrstanzproben durchge- führte – Untersuchung aller neugeborenen Kälber auf BVD-Virus bundesweit verpflichtend. Bereits ein Jahr nach dem Beginn zeigt die staatliche Be- kämpfung ihre Wirkung. Der Anteil BVD-Virus-po- sitiver Kälber liegt bei gerade einmal knapp unter 0,2 Prozent (0,4 Prozent in 2011) aller untersuch- ten Tiere. Der Anteil der Bestände mit Virus-posi- tiven Tieren ist von 4,9 auf 2,9 Prozent gesunken. Die Bovine Spongiforme Enzepalopathie (BSE), der so genannte Rinderwahnsinn, ist seit dem letzten Nachweis 2006 in Rheinland-Pfalz nicht mehr aufgetreten. Die Transmissiblen Spongifor- men Enzephalopathien (TSE) der Schafe und Zie- gen, die so genannte Traberkrankheit oder Scrapie, ist dagegen 2012 wieder bei einem verendeten Schaf festgestellt worden. Obwohl die TSE derzeit nur noch eine untergeordnete Rolle spielen, wer- den die Untersuchungen von Schlachttieren und verendeten Rindern, Schafen und Ziegen EU-weit fortgeführt. Damit bleibt der gesundheitliche Ver- braucherschutz gewährleistet und ein Wiederauf- treten der Seuchen kann früh erkannt werden.wurden zudem vorsorglich die Untersuchungen auf Afrikanische Schweinepest eingeführt, die sich derzeit im Westen Russlands und der Ukraine aus- breitet. Die Untersuchungen hatten alle ein nega- tives Ergebnis. Die Salmonellose der Rinder, die Koi-Herpes-Virus Infektion der Karpfen-artigen Fische und die Virale Hämorrhagische Septikämie in der forellenartigen Fische treten jährlich wiederkehrend sporadisch auf und werden bestandsbezogen bekämpft.Deutschland ist seit 2008 offiziell frei von Tollwut bei Füchsen. Um die Tollwutfreiheit belegen und eine erneute Infektion in der Wildtierpopulation frühzeitig erkennen zu können, werden verendet aufgefundene oder krank erlegte Tiere (sogenann- te Indikatortiere) auf den Tollwuterreger unter- sucht. Im Jahr 2012 hatten alle Untersuchungen in Rheinland-Pfalz ein negatives Ergebnis. Neben den staatlichen Bekämpfungs-Program- men zur Tilgung von Tierseuchen aus rheinland- pfälzischen Beständen gibt es auch staatliche Monitoring-Programme, die dokumentieren sol- len, dass die Bestände frei von bestimmten Seu- chenerregern sind. Vorerst besiegt ist die Klassische Schweinepest. Da alle Untersuchungen zum Nachweis des Virus seit 2009 ein negatives Ergebnis hatten, konnten die Impfungen im März 2012 eingestellt werden. Im Juni 2012 hat sich Rheinland-Pfalz als frei von der Klassischen Schweinepest erklärt. Die bis da- hin geltenden Auflagen für Schweinehalter beim Handel mit Tieren und für Jäger bei der Vermark- tung von Wildbret wurden aufgehoben. Die Klas- sischen Schweinepest konnte nur durch die jah- relange gute Zusammenarbeit von Jägerschaft, Veterinärverwaltung und Labor getilgt werden - ein großer Erfolg für die Tierseuchenbekämpfung im Land. Gute Zeiten für die Rinderbestände in Rheinland-Pfalz: Die staatliche Bekämpfung der Bovine Virusdiarrhoe (BVD) und des Bovinen Herpes-Virus Typ 1 (BHV 1) macht Fortschritte. © Fotolia 2 Die von 2006 bis 2009 bei Wiederkäuern grassie- rende und mit hohen Verlusten einhergehende In- fektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit von Serotyp 8 konnte durch die 2008 eingeführte Pflichtimpfung der Hauswiederkäuer eingedämmt werden. Alle im Jahr 2012 durchgeführten Unter- suchungen auf Blauzungenkrankheit hatten ein negatives Ergebnis. Ebenfalls negativ waren die Untersuchungen der Rinderbestände auf Brucellose und Leukose im Jahr 2012; gleiches gilt für die Stichprobenunter- suchungen auf Brucellose bei Schafen und Ziegen. Auch die jährlich stichprobenartig durchgeführten Untersuchungen auf Aujeszkysche Krankheit bei Schweinen hatten ein negatives Ergebnis, so dass Rheinland-Pfalz weiter frei von diesen Seuchen ist. Nach wie vor nicht aufgetreten in Rheinland-Pfalz ist die Aviäre Influenza. Angesichts der günstigen Gesamtseuchenlage konnte der Umfang des Mo- nitoring-Programms in den letzten Jahren deutlich reduziert werden. Ein mögliches Wiederauftreten der Seuche wird durch Untersuchungen an verendet aufgefunde- nen, krank erlegten sowie an einer Stichprobe ge- sund erlegter Wildschweine überwacht. Im LUA 3 Infektiöse Anämie der Pferde: Virus durch Bluttransfusion verbreitet Schwerer Schlag für einige rheinland-pfälzische Pferdehalter: Mehrere Tiere mussten 2012 einge- schläfert werden, weil sie sich mit dem Virus der Equinen Infektiösen Anämie (EIA) angesteckt hat- ten. Das LUA wies die Seuche in Rheinland-Pfalz Anfang August 2012 bei einem Fohlen nach, das in einer Tierklinik in Nordrhein-Westfalen eine Bluttransfusionen erhalten hatte. Die Verbindung zur Tierklinik konnte hergestellt werden, weil in ei- nem Bestand mit infizierten Tieren eine Plasmap- robe des Blutspenders gefunden und darin das Vi- rus nachgewiesen worden war. Im Laufe des Jahres 2012 untersuchte das LUA ins- gesamt 1.437 Tiere aus 447 Beständen auf die In- fektiöse Anämie. Insgesamt elf weitere Tiere aus vier Beständen hatten sich mit dem Virus infiziert. Die Infektiöse Anämie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich bei Einhufern wie Pferden oder Eseln auftritt. Für Menschen besteht keine Gefahr, sie können sich nicht anstecken. Das Virus wird durch Blut übertragen. Dies kann neben einer Bluttransfusion auch über blutsaugende In- sekten oder beim gemeinschaftlichen Gebrauch von Zaum-, Sattel-, oder Putzzeug und bei engem Kontakt von Tier zu Tier geschehen. Infizierte Mut- terstuten können das Virus während der Trächtig- keit an ihre Fohlen weitergeben. Infizierte Tiere bleiben ein Leben lang Virusträger und können die Seuche auch dann weiter verbrei- ten, wenn sie selbst keine Krankheitssymptome aufweisen. Weil eine Heilung oder vorbeugende Impfung nicht möglich ist, müssen infizierte Tiere eingeschläfert werden, um eine weitere Ausbrei- tung der Krankheit zu verhindern. Durch verseuchete Bluttransfusionen infizierten sich 2012 mehrere Pferde mit Ansteckender Blutarmut. © Fotolia Nach dem positiven Befund kontaktierten die Kreisveterinärämter umgehend alle rheinland- pfälzischen Pferdebesitzer, deren Tiere in den letz- ten drei Jahren zuvor ebenfalls in der Klinik be- handelt worden waren. Anhand von Blutproben sollte im LUA überprüft werden, ob sich weitere Tiere angesteckt hatten. Das LUA informierte die Pferdehalter im Land über die typischen Krank- heitszeichen wie hohes Fieber, blasse oder gelbe Schleimhäute und Flüssigkeitsansammlungen an Bauch und Gliedmaßen. Betroffene Tiere sollten sofort dem Tierarzt vorgestellt werden. 4 Bei einem Seuchenverdacht muss umgehend das zuständige Veterinäramt informiert werden. Bei positiven Befunden werden die Tierbestände ge- sperrt und Sperrbezirke eingerichtet, in denen be- sondere Auflagen zum Beispiel für den Transport von Tieren gelten. Diese Sperren können erst wie- der aufgehoben werden, wenn durch Blutunter- suchungen sichergestellt ist, dass sich keine wei- teren Tiere angesteckt haben und die betroffenen Betriebe unter amtlicher Überwachung desinfi- ziert wurden. Schmallenberg-Virus: Neuer Erreger erreicht Rheinland-Pfalz 2011 tauchte in Deutschland ein neuartiger, bis dato unbekannter Erreger auf: Das Schmallen- berg-Virus, benannt nach dem Ort des ersten Nachweises in Nordrhein-Westfalen. Das Virus befällt insbesondere Schafe, Ziegen und Rinder. Infiziert sich ein Muttertier während der Träch- tigkeit mit dem Erreger, kommt es als Spätfol- ge beim Nachwuchs zu schweren Missbildungen vor allem an den Gliedmaßen und dem Gehirn. Im Frühjahr 2012 wurde das Schmallenberg-Virus erstmals in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Bis Ende des Jahres wies das LUA den Erreger in 95 rheinland-pfälzischen Betrieben nach. 51 Rin- der-, 39 Schaf- und 5 Ziegenbestände waren be- troffen. Viele Jungtiere kamen bereits tot zur Welt oder waren so schwach, dass sie wenige Tage nach der Geburt starben oder eingeschlä- fert werden mussten. Die Muttertiere, die An- fang 2012 missgebildeten Nachwuchs zur Welt brachten, hatten sich bereits im Vorjahr mit dem Schmallenberg-Virus infiziert. Das Virus wird von Mücken (Gnitzen) übertragen, die bis etwa Mitte Dezember aktiv sind. Bei einer Stichprobenuntersuchung in rheinland- pfälzischen Rinderbeständen zeigte sich, dass Tie- re in 80 Prozent der Betriebe Antikörper gegen das Virus ausgebildet hatten. Da es sich um ein neuartiges Virus handelt, ist aber noch nicht klar, ob einmal erkrankte Tiere dauerhaft gegen eine Neuinfektion geschützt sind. Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems gehen aber davon aus, dass durch die ers- te Infektionswelle ein großer Teil der Tiere gegen das Virus immun ist. Überwunden ist die Seuche allerdings noch nicht. Es muss damit gerechnet werden, dass Tiere, die nicht gegen das Virus immun sind und sich wäh- rend der Trächtigkeit infizieren, weiterhin miss- gebildete Nachkommen zur Welt bringen. Einen Impfstoff gegen das Schmallenberg-Virus gibt es bislang nicht. Viel zu tun in der Diagnostik: Das Schmallenberg-Virus rief 2012 große Verluste in den Tierbeständen hervor. © LUA Für Menschen besteht keine Gefahr. Untersuchun- gen des Robert Koch-Instituts (RKI) bei Menschen mit engem Kontakt zu infizierten Tieren zeigten, dass das Virus nicht auf den Menschen übertrag- bar ist. Auch das Fleisch und die Milch von infizier- ten Tieren stellen kein Risiko dar. Die Herkunft des Virus ist weiter unklar. Es spricht aber einiges dafür, dass es erst vor relativ kurzer Zeit nach Mitteleuropa eingetragen wurde. Be- reits früh nach dem Auftreten des ersten Falles im Januar 2012 hat Rheinland-Pfalz eine Meldepflicht für das Schmallenberg-Virus eingeführt. Beim Auftreten von Symptomen einer Schmallen- berg-Infektion wie hohes Fieber, deutlicher Milch- rückgang und Durchfall sollten rheinland-pfälzi- sche Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter vom LUA klären lassen, ob die Tiere von einer Infektion be- troffen sind. Zudem sollten auch missgebildete Feten weiter untersucht werden, um Daten über das Vorkommen und die Verbreitung des Krank- heitserregers zu erhalten. 5

Internationale Tiergesundheit in der Schweiz: Auf dem Weg zu tollwutfreien Städten im Sahel

Bei frischen Proben stimmen der dRIT und die Immunfluoreszenz völlig überein. Bei länger gelagerten Proben und abhängig von unterschiedlichen Aufbewahrungsarten bestehen Unterschiede. Diese Studie ist weltweit der zweite Vergleich der beiden Testmethoden für Tollwut und trägt zur Validierung des dRIT bei. Der dRIT hat eine sehr grosse Bedeutung weil er in Feldlabors angewandt werden kann, die nur über Lichtmikroskope verfügen. Mit Kostenbeteiligung der Hundehalter fiel die Impfdichte auf 25% hinab. Dieser Wert stimmte sehr gut mit der Vorhersage der 'willingness to pay' Studie überein. Tollwutbekämpfung in Entwicklungsländern sollte als öffentliches Recht angesehen und mit staatlichen Mitteln bekämpft werden. Mit Hilfe des mathematischen Modells können wir zeigen, dass die parenterale Hundeimpfung mit Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach sechs Jahren kosten-wirksamer ist als PEP allein. Frau Dürr erhielt für diese Arbeit den 1. Preis der DVG Fachgruppe Epidemiologie und Dokumentation (2007).

Vulpes vulpes (Linné, 1758) Fuchs Säugetiere Ungefährdet

Nach dem Ende der Bau-Begasungen und der Tilgung der klassischen Tollwut in Deutschland haben die Dichten des Fuchses erkennbar zugenommen. In der Folge sind seit Ende der 1980er bis Mitte der 1990er Jahre auch die Jagdstrecken auf fast das Dreifache angestiegen. In den anschließenden 20 Jahren ist die Jagdstrecke von diesem Höchststand wieder auf etwa die Hälfte gesunken, was in erster Linie mit einer geringeren Bejagungsintensität zusammenhängen dürfte.

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