API src

Found 1 results.

Planfeststellungsbeschluss Erweiterung Tontagebau Rudakmühle

Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2c i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Ziff. 1 Buchstabe b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird der Rahmenbetriebsplan der F. v. Müller Dachziegelwerke GmbH & Co. KG, jetzt Koramic Dachprodukte GmbH & Co. KG, im Folgenden Unternehmer genannt, mit seinen Ergänzungen zugelassen. Die Zulassung umfasst die Weiterführung des Tontagebaus Rudakmühle im Bewilligungsfeld "Rudakmühle" sowie in Abbauflächen gemäß § 3 Abs. 4 BBergG und die Wiedernutzbarmachung von durch den Tontagebau in Anspruch genommenen Flächen, auf einer Fläche von insgesamt 25,561 ha. (Anlage 2). Die Zulassung beinhaltet die Umverlegung des Grabens im Nordostbereich der Abbaufläche (Anlage 2) unter dem Vorbehalt, dass rechtzeitig vor Beginn der Flächeninanspruchnahme dem OBA eine Planergänzung zur Umverlegung des Grabens vorgelegt wird. Die vom Vorhaben in Anspruch genommene Fläche liegt auf der Gemarkung Baruth der Gemeinde Malschwitz im Landkreis Bautzen und auf der Gemarkung Gebelzig der Gemeinde Hohendubrau im Niederschlesischen Oberlausitzkreis. Sie ist in Anlage 2 (Flurstückskarte mit den Grenzen des PFB) und in Anlage 3 (Liste der beanspruchten Flurstücke) dargestellt.

1