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Der Einfluss des ur- und fruehgeschichtlichen Menschen auf den Haushalt der Natur Mitteleuropas

Die Schaedigungen des Haushalts der Natur durch den Menschen reichen in Mitteleuropa bis in die Jungsteinzeit zurueck. Sie fuehrten entweder dazu, dass ausgedehnte Moore unter der Taetigkeit des Menschen entstanden sind, so z.B. in manchen Mittelgebirgen und im Voralpenland, dass die Tieflandfluesse in verstaerktem Masse Hochwaesser abzufuehren hatten und dass hierbei die Seitenerosion ganz entscheidend gesteigert worden war, dass aber andererseits in den trockeneren Klimagebieten Mitteleuropas die Bildung von Steppenboeden trotz der natuerlichen Tendenz zur Bewaldung dieser Bereiche unter dem Einfluss des Menschen fortgesetzt worden ist. Wir sind bestrebt, das wahre Ausmass dieser Umweltveraenderungen zu ermitteln.

Verhalten von radioaktivem Caesium (freigesetzt durch den Reaktorunfall von Tschernobyl) in typischen Boeden Norddeutschlands

Durch den Reaktorunfall in Tschernobyl wurde unter anderem das langlebige radioaktive Isotop Cs-137 freigesetzt und ueber weite Regionen Europas - einschliesslich der norddeutschen Tiefebene - verteilt. Die Verlagerung des Caesiums wird in charakteristischen Boeden Norddeutschlands - Marsch, Moor, Podsol, Pseudogley - verfolgt und die Verfuegbarkeit dieses Nuklides fuer die Pflanze festgestellt. Die Untersuchungen sollen dazu beitragen, die Kenntnisse ueber das Verhalten des Cs in geringen Konzentrationen zu verbessern. Sie sollen ausserdem klaeren helfen, inwieweit Standorteigenschaften - insbesondere hohe Humusgehalte und Kalkgehalt - zur verstaerkten Mobilitaet beitragen. Ergebnisse unmittelbar praktischer Bedeutung koennten in Bezug auf Verbesserung der Vorhersagbarkeit des Cs-Verhaltens in Boeden, auf die Pflanzenverfuegbarkeit des Cs und auf das problem der stark variierenden Angaben zu Transferfaktoren erzielt werden.

Naturdenkmäler, flächenförmig im Landkreis Nienburg/Weser

Ausweisung der flächenförmigen Naturdenkmäler im Landkreis Nienburg/Weser Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur (Gebiet z.B. Baumgruppen, Tümpel, Moore und Aufschlüsse). Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot.

Gesetzlich geschützte Biotope (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.

WF 9300 Nicht bewirtschaftbare Fläche

Nicht bewirtschaftbare Flächen sind Waldflächen ohne Gefährdungspotenzial, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Bodeneigenschaften (z. B. Moor, Hanglage) oder aus anderen Gründen (z. B. Siedlungsrest, Torf- oder Tonstich, historische Begräbnisstätte, Industriebrache) nicht bewirtschaftbar sind.

Bebauungsplan GutMoor 1 Hamburg

Nordwestgrenze der Flurstücke 17 und 294, über das Flurstück 55 - Großmoordamm - Südostgrenze des Flurstücks 289 - Landesgrenze zu Niedersachsen -, Nordostgrenze der Flurstücke 127, 276, 275, 274, 273, 272, 271, 270, 269, 268, 267, 266, 265, 264, 263, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259 und 260 - Landesgrenze zu Niedersachsen -, Südostgrenze der Flurstücke 260 und 160 - Seevedeich -, über die Flurstücke 160, 334 und 332 - Seevedeich -, Südwestgrenze der Flurstücke 332, 331, 330 273, 275, 276 und 129, Nordostgrenze des Flurstücks 129, Westgrenze des Flurstücks 127, Südwestgrenze der Flurstücke 289 und 75, Südgrenze des Flurstücks 74, Südostgrenze des Flutstücks 34, Südwestgrenze der Flurstücke 34 und 177 - Hörstener Straße -, über die Flurstücke 177 und 183 der Gemarkung Gut Moor (Bezirk Harburg, Ortsteil 704).

Bebauungsplan Langenhorn 68 Hamburg

Langenhorner Chaussee - über die Flurstücke 11251 und 1296 - Westgrenze des Flurstücks 11185 der Gemarkung Langenhorn - über die Flurstücke 11105, 11110, 11111 und 11109 (Straße Bärenhof), über das Flurstück 697 (Schmuggelstieg) der Gemarkung Langenhorn - Langenhorner Chaussee - Landesgrenze - Querpfad - Stockflethweg - Ostgrenze des Flurstücks 2979, Nordgrenzen der Flurstücke 10905 und 4543 der Gemarkung Langenhorn - Foßberger Moor - Südgrenze des Flurstücks 11131 (U-Bahnanlage) - Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 1226 und 1227, Ostgrenze des Flurstücks 526 der Gemarkung Langenhorn - und Fibigerstraße

Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden

Die Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden dient zum Vollzug des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) und zur Anwendung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union in Bezug auf den Standard GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Mooren). Die Karte der Moor- und Anmoorböden zeigt Flächen nach DGLG § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 und 7 sowie nach dem GLÖZ 2 Standard der GAP als orientierende Darstellung. Sie dient der Landwirtschaftsverwaltung beim Vollzug der Regelungen und gibt den Landwirtinnen und Landwirten Auskunft über die zur Prüfung der Anträge verwendeten Unterlagen. Für die Zugehörigkeit zur Kulisse der Moor- und Anmoorböden gelten folgende Mindestanforderungen: Im Boden bis 40cm unter Flur gibt es eine mindestens 10cm mächtige Schicht mit mindestens 15% Humus. Diese Prozentzahl entspricht den bodenkundlichen Kriterien für einen anmoorigen Boden, für Moorböden werden 30% Humus in einer Mächtigkeit von 30cm gefordert. Dabei ist zu beachten, dass sich die humusreiche Schicht entsprechend der Definition nicht zwingend an der Geländeoberfläche befinden muss. Die Karte wurde aus vorhandenen Informationsgrundlagen abgeleitet und durch Beprobung und Laboranalytik abgesichert. Es wird nicht nach Anmoor und Moor und auch nicht nach der Mächtigkeit der humosen Schichten differenziert. Es werden zusammenhängende Flächen >2 ha dargestellt. Ausnahmen gelten für inhaltlich zusammengehörige Flächen, die durch topographische Elemente wie Straßen und Fließgewässer voneinander getrennt vorliegen. Bei ihnen muss die Summe der Einzelflächen >2 ha sein. Die Karte ist nicht auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche beschränkt sondern zeigt die Moore und Anmoore über alle Nutzungsarten.

MV Biotope WMS

Informationen der staatlichen Umweltverwaltung Mecklenburg-Vorpommern: Karten zu Biotopen, Nutzungstypen, Mooren und Heutiger potentieller natuerlicher Vegetation

ATKIS Basis-DLM (Präsentationsdienst)

Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.

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