API src

Found 150 results.

Related terms

BEK 2030 – Umsetzung 2022 bis 2026

Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen

Gremium Fußverkehr: Beratungsgremium zur Förderung des Fußverkehrs in Berlin

Sicherer und komfortabler Fußverkehr bildet die Grundlage für eine nachhaltige Mobilität in Berlin. Das Mobilitätsgesetz sieht deshalb vor, dass ein Gremium auf Landesebene etabliert wird, welches die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung in allen Belangen des Fußverkehrs unterstützt (§ 51 Abs. 5 MobG BE). Das Gremium bringt Akteurinnen und Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung zusammen, um den Fußverkehr in der Stadt zu fördern und die Planung und Umsetzung von Maßnahmen voranzutreiben. Die Mitwirkenden im Gremium vertreten die verschiedenen Sichtweisen auf das Thema Fußverkehr – eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes. Die aktuelle Zusammensetzung des Gremiums wurde 2021 gemäß Mobilitätsgesetz vom Abgeordnetenhaus auf Vorschlag des Senats beschlossen. Folgende Mitglieder sind im Gremium vertreten. Senatsverwaltungen und nachgeordnete Behörden Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Staatssekretärin für Mobilität und Verkehr; Koordinierungsstelle Rad- und Fußverkehr (KRF), Abteilung Mobilität, Abteilung Verkehrsmanagement Bildung, Jugend und Familie Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Polizei Berlin, Die Polizeipräsidentin Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung (Integration, Arbeit und Soziales) Bezirke Mitte (Straßen- und Grünflächenamt) Marzahn-Hellersdorf (Straßen- und Grünflächenamt) Lichtenberg (Straßen- und Grünflächenamt) Charlottenburg-Wilmersdorf (Ordnungsamt) Steglitz-Zehlendorf (Ordnungsamt) Verbände, Kammern und Träger öffentlicher Belange ABSV – Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V. BSR – Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Berlin e.V. BVG – Berliner Verkehrsbetriebe AöR Changing Cities e.V. Fuss e.V. – Fachverband Fußverkehr Deutschland IHK – Industrie- und Handelskammer zu Berlin Landesbeirat für Menschen mit Behinderung Landesschülerausschuss LEAK – Landeselternausschuss Kindertagesstätte Berlin LSBB – Landesseniorenbeirat Zivilgesellschaftliche und weitere relevante Handelnde Architektenkammer Berlin Difu – Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH Technische Universität Berlin, IVP – Fachgebiet Integrierte Verkehrsplanung Visit Berlin – Berlin Tourismus & Kongress GmbH Das Gremium hat folgende Aufgabenschwerpunkte: Mitwirkung bei der Erarbeitung des Fußverkehrsplans Mitwirkung bei der Erstellung bzw. Überarbeitung von Standards zur fußverkehrsfreundlichen Gestaltung Mitwirkung bei der Festlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Ausstattung von Straßen, Wegen und Plätzen Mitwirkung bei der Kategorisierung und Priorisierung von Fußverkehrsnetzen Sicherstellung transparenter Verfahrensverläufe und der Einbindung aller Bevölkerungsgruppen durch geeignete Beteiligungsverfahren im Bereich der Fußverkehrspolitik Die Sitzungen des Gremiums werden von der für Mobilität zuständigen Senatsverwaltung organisiert und finden in der Regel drei Mal im Jahr statt.

Emissionsdaten

Emissionsdaten Im Umweltbundesamt werden für die verschiedenen Verkehrsmittel umweltrelevante Daten erfasst. Hierbei wird auf offizielle Statistiken und Sekundärliteratur zurückgegriffen. Auf Grundlage der erfassten Daten werden die Emissionen von Lärm, Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen berechnet. Hierzu werden UBA-eigene Modelle und Computerprogramme genutzt. Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA) Das Umweltbundesamt veröffentlicht in regelmäßigen Abständen das Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA). Diese umfangreiche Datenbank zu den Emissionen von Luftschadstoffen des Straßenverkehrs stellt Emissionsfaktoren von Kraftfahrzeugen für die wichtigsten Luftschadstoffe und den Kraftstoffverbrauch zusammen. Die Daten sind nach zahlreichen technischen und verkehrlichen Parametern wie Fahrzeugart (Pkw, Lkw, Bus etc.), Abgasreinigung (geregelter, ungeregelter Katalysator etc.), Antriebsart (Otto-, Diesel-, Elektromotor etc.) sowie Verkehrssituationen (Stadtverkehr, Landstraße, Autobahn etc.) gegliedert. Zudem können die unterschiedlichen Anteile von Güter- und Personenverkehr an den Schadstoffemissionen nachvollzogen werden. Die aktuelle Version 4.2 des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA) und weitergehende Informationen erhalten sie unter www.hbefa.net oder bei INFRAS, Sennweg 2, CH-3012 Bern, Telefon +41 31 370 1919, Telefax +41 31 370 1910, E-Mail hbefa [at] infras [dot] ch . TREMOD Zur Ermittlung und Aufbereitung von Informationen aus dem Verkehrsbereich hat das Umweltbundesamt das Computerprogramm TREMOD (Transport ⁠ Emission ⁠ Model) entwickeln lassen. Mit Hilfe dieses Modells sind aktuelle Aussagen sowie Trend- und Szenarienberechnungen für den Zeitraum von 1960 bis 2050 möglich. TREMOD wird vom Umweltbundesamt, den Bundesministerien, dem Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) sowie der Deutschen Bahn AG zur Berechnung der Luftschadstoff- und Klimagasemissionen des motorisierten Verkehrs in Deutschland genutzt. Die Basisdaten finden auch Eingang in die deutsche Emissionsberichterstattung . In TREMOD werden alle in Deutschland betriebenen Personenverkehrsarten (Pkw, motorisierte Zweiräder, Busse, Bahnen, Flugzeuge) und Güterverkehrsarten (Lkw, leichte Nutzfahrzeuge, Bahnen, Schiffe) erfasst. Die Basisdaten reichen von Fahr-, Verkehrsleistungen und Auslastungsgraden bis zu den spezifischen Energieverbräuchen und den Emissionsfaktoren. Die Berechnung der im Straßenverkehr freigesetzten Schadstoffmengen basiert auf den Emissionsfaktoren aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA). Als Emissionen werden Stickstoffoxide, Kohlenwasserstoffe (differenziert nach Methan und Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffen), Benzol, Kohlenmonoxid, Partikel, Ammoniak, Distickstoffoxid, Kohlendioxid und Schwefeldioxid erfasst. Bilanziert werden die direkten Emissionen einschließlich der Verdunstungsemissionen und diejenigen Emissionen, die in der dem ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ vorgelagerten Prozesskette entstehen. Darüber hinausgehende Informationen zu den Emissionen aus Infrastruktur- und Fahrzeugbereitstellung im Sinne einer Lebenswegbetrachtung sind in der UBA-Broschüre "Umweltfreundlich mobil!" beschrieben. Das Rechenmodell wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (Ifeu gGmbH) entwickelt und wird regelmäßig aktualisiert. Aktuellere Daten aus den amtlichen Statistiken oder z. B. aktuellere Emissionsfaktoren aus einer neueren HBEFA-Version werden in den Szenarien und auch in den Daten der zurückliegenden Jahre im Rahmen der Aktualisierung berücksichtigt. Auch veränderte methodische Abgrenzungen bei den einzelnen Verkehrsmitteln können Ursache für eine Überarbeitung der Basisdaten sein. Treibhausgas-Emissionen im Straßenverkehr – quartalsbezogene Indikatoren Das Umweltbundesamt ist gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dazu verpflichtet, die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionsdaten des Vorjahres zu erfassen und zu veröffentlichen. Allerdings erfolgt die Bestimmung der vorläufigen Emissionsdaten erst nach Abschluss des Kalenderjahres. Einige Indikatoren, die Hinweise auf das Emissionsgeschehen geben, sind für den Verkehr aber bereits unterjährig verfügbar. Das UBA-Kurzpapier zu quartalsbezogenen Indikatoren im Verkehr fasst eine Auswahl von Indikatoren quartalsweise zusammen und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Verkehrsmittelvergleich im Personenverkehr und im Güterverkehr Die Daten in den nachfolgenden Tabellen zu den durchschnittlichen Emissionen für verschiedene Verkehrsmittel im Personen- und Güterverkehr werden jährlich aktualisiert. Bei der Betrachtung der Daten unterschiedlicher Bezugsjahre ist daher zu berücksichtigen, dass eine Vergleichbarkeit – methodisch und rechnerisch – nicht immer gegeben ist, da den Daten unterschiedliche Versionen des Rechenmodells zugrunde liegen können oder besondere Ereignisse, wie z. B. die Corona-Pandemie, die Werte beeinflussen. Für den Personenverkehr findet eine Betrachtung des Alltagsnah- und -fernverkehrs statt. Daher beschränkt sich die Tabelle auf Verkehrsmittel des Linien- und Individualverkehrs mit denen Wege täglich und kurzfristig gewählt werden können. Informationen zu Emissionen im Reiseverkehr sowie Tipps zum nachhaltigen Reisen finden Sie auf der UBA-Themenseite "Urlaub und Umweltschutz" sowie in der UBA-Studie "Klimawirksame Emissionen des deutschen Reiseverkehrs" . Über die Tabelleninhalte hinausgehende Informationen, beispielsweise zu den Emissionen aus Infrastruktur- und Fahrzeugbereitstellung, erläutert die UBA-Broschüre "Umweltfreundlich mobil!" . Emissionen im Personenverkehr – Tabelle Bezugsjahr 2023 Treibhausgas-Emissionen im Personenverkehr – Grafik Bezugsjahr 2023 Emissionen im Güterverkehr – Tabelle Bezugsjahr 2023

Tierschutz in Sachsen-Anhalt Zuständige Stellen Der Tierschutz liegt uns sehr am Herzen Tierschutzvereine Tierpensionen Dokumente

Tierschutz ist in einer modernen Gesellschaft mit dem Selbstverständnis einer ethisch-moralischen Verpflichtung gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf eine fortlaufende Aufgabe. Es ist auch eine Verpflichtung, die im Grundgesetz (GG) in Artikel 20a seit mittlerweile mehr als einem Jahrzehnt ihren Widerhall gefunden hat. Das in diesen Grundgesetzartikel eingebundene Staatsziel brachte eine verfassungsrechtlich festgeschriebene Wertentscheidung zugunsten unserer Tiere. Insbesondere landwirtschaftliche Nutztierhaltungen sind nur noch zukunftsfähig, wenn sie über die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus auch eine gesellschaftliche Akzeptanz finden. Die Durchführung des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Rechtsverordnungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. In Sachsen-Anhalt sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Obere Tierschutzbehörde und Fachaufsichtsbehörde im Rahmen des Vollzugs des Tierschutzrechts ist das Landesverwaltungsamt. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt übt wiederum die Fachaufsicht über das Landesverwaltungsamt aus und ist somit mittelbar von den Vollzugsangelegenheiten des Tierschutzes berührt. Grundsatz Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Im Tierschutzgesetz werden Anforderungen an die Zucht und Haltung von Tieren ebenso festgelegt wie Regelungen für den Handel mit Tieren. Weitere wichtige Aspekte des Tierschutzes sind Anforderungen an das Töten und Schlachten von Tieren sowie für den Transport von Tieren. Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss u. a. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Dieses gilt für Heimtiere ebenso wie für Nutztiere. Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation bzw. betreut private Pflegestellen. Bürger und Bürgerinnen haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen. Wer in dieser Richtung Hilfe sucht, kann sich bei den lokalen Veterinärämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten informieren bzw. bei den einschlägigen Bürgerportalen die Möglichkeiten zur Unterbringung eines Tieres in einer Tierpension erfragen.

Viele Menschen wollen nachhaltig reisen – aber nur wenige tun es

Viele Menschen wollen nachhaltig reisen – aber nur wenige tun es Der Wunsch nach umwelt- und sozialverträglichen Reisen wächst weiter, doch eine echte Wende im Verhalten ist nicht zu erkennen: Die Bedeutung der Nachhaltigkeit in der Reiseentscheidung bleibt weiter gering. Dies zeigen die aktuellen Zahlen des Nachfragemonitors „Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“, der die Bewusstseins- und Nachfrageentwicklung zur Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen analysiert. Ein Großteil der Bevölkerung möchte nachhaltig reisen Die überwiegende Zahl der Deutschen hat eine positive Einstellung zur ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ beim Reisen. 48 Prozent der Menschen wünschen sich ökologisch verträgliche Urlaubsreisen, 62 Prozent wünschen sich sozialverträgliche Urlaubsreisen. Diese Ergebnisse verdeutlichen das große Potenzial für nachhaltige Urlaubsreisen in der deutschen Bevölkerung. Bei der Umsetzung der Buchung nachhaltiger Reisen hapert es Die Buchung von Reiseangeboten mit Nachhaltigkeitskennzeichnung lag 2023 anteilig bei 11 Prozent der Urlaubsreisen. CO 2 -Kompensationsmöglichkeiten wurden im Jahr 2023 bei 5 Prozent aller Urlaubsreisen genutzt. Auch die Bedeutung der Nachhaltigkeit bei der Reiseauswahl liegt konstant auf einem niedrigen Niveau. 2023 war die Nachhaltigkeit bei 3 Prozent der Urlaubsreisen ausschlaggebend bei der Entscheidung zwischen sonst gleichwertigen Angeboten, bei weiteren 17 Prozent der Reisen waren Nachhaltigkeitsüberlegungen ein Aspekt von mehreren, die die Urlaubsentscheidung ausgemacht haben. Urlaubsreisen im Jahr 2023: Mehr Flugreisen als je zuvor 2023 legten die Deutschen für die Anreise zu ihren Urlaubsorten insgesamt rund 121 Milliarden Kilometer mit verschiedenen Verkehrsmitteln zurück. Im Durchschnitt betrug die Distanz (einfache Strecke) für die Anreise je Urlaubsreise also 1.877 Kilometer, rund 243 Kilometer mehr als im Jahr zuvor. Der Zuwachs an geleisteten Kilometern ist dabei hauptsächlich auf die Zunahme an Flugreisen zurückzuführen. Der Anteil der Flugreisen lag im Reisejahr 2023 bei rund 47 Prozent und erreichte damit einen Höchstwert. Mehr als 95 Milliarden Kilometer wurden für Urlaubsreisen mit dem Flugzeug zurückgelegt, auf klimafreundlichere Alternativen wie Bahn und Bus entfielen insgesamt rund 4 Milliarden Kilometer. Nachhaltiges Reisen ist nicht teurer Der Nachfragemonitor zeigt, dass nachhaltiger Reisen nicht per se teurer ist. Reisende, für die Nachhaltigkeit ausschlaggebend bei der Reiseentscheidung war, hatten sogar deutlich unterdurchschnittliche Reiseausgaben. Dies liegt allerdings vor allem in der Struktur ihrer Reisen begründet (geringere Distanzen sowie andere Auswahl von Unterkunft und Verkehrsmittel). Fazit Zwar möchte ein Großteil der Bevölkerung gerne nachhaltige Urlaubsreisen unternehmen, doch ist diese Erwartung an den Urlaub nur eine unter vielen. Am Ende setzt nur ein sehr geringer Anteil der Reisenden diesen Wunsch auch in die Tat um. Die Buchungszahlen für nachhaltig zertifizierte Reiseangebote bleiben gering, ebenso wie die Nutzung von CO 2 -Kompensationsmöglichkeiten. Besonders die Zunahme an Flugreisen zeigt, dass nachhaltige Alternativen wie Bahn und Bus für die meisten aktuell keine attraktive Option darstellen. Um das Potenzial für nachhaltige Reisen zu nutzen, bedarf es weiterer Anreize und attraktiver nachhaltiger Urlaubangebote, die auch die übrigen Reiseansprüche der Deutschen erfüllen, um nachhaltige Reiseentscheidungen in der Breite der Bevölkerung zum Standard werden zu lassen. Am Preis muss nachhaltigeres Reisen jedenfalls nicht scheitern, da es nicht per se teurer ist. Der Nachfragemonitor „Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“ Die Reiseanalyse ist eine Untersuchung der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V. (FUR), sie findet jährlich statt. Seit drei Jahren wird der Nachfragemonitor „Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“ zusätzlich mit finanzieller Unterstützung des Umweltbundesamts aus Mitteln des Bundesumweltministeriums (⁠ BMUV ⁠) durchführt. Als Datenbasis dient die Reiseanalyse der FUR, eine jährliche bevölkerungsrepräsentative Befragung von über 7.000 Personen der deutschsprachigen Wohnbevölkerung ab 14 Jahren zu ihrem Reiseverhalten.

Was ist Tollwut? Wo kommt Tollwut vor und welche Tiere sind betroffen? Wie wird das Tollwutvirus übertragen? Wie lässt sich Tollwut bei Tieren erkennen? Wie können Tiere vor Tollwut geschützt werden? Besteht durch Tollwut ein Risiko für Menschen?

Tollwut, auch als "Rabies" oder "Lyssa" bezeichnet, ist eine Infektionskrankheit, die durch Lyssaviren ausgelöst wird. Das Virus wird mit dem Speichel infizierter Tiere ausgeschieden. Die Infektionskrankheit kann bei Tieren und Menschen auftreten. In Deutschland ist Tollwut bei Tieren eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tollwut kommt bei Wild- und Haustieren in vielen Ländern der Welt vor - vor allem in Afrika und Asien, aber auch in Polen, Rumänien, Moldawien und in der Ukraine. Säugetiere, vor allem Fleischfresser, aber auch Vögel und Fledermäuse können sich mit dem Tollwutvirus infizieren. Deutschland ist seit 2008 frei von der "terrestrischen" Tollwut, das heißt Tollwut kommt bei auf dem Land lebenden Tieren in Deutschland nicht mehr vor. Einzelne Nachweise gibt es bei Fledermäusen. Wurde Tollwut in den vergangenen Jahren bei Hunden in Deutschland festgestellt, handelte es sich um aus dem Ausland importierte oder mitgebrachte Hunde, die das Virus bereits in sich trugen. Tollwutviren werden durch Bisse, vor allem von Hunden, über den Speichel übertragen. Eine Übertragung kann auch durch das Belecken offener Hautwunden erfolgen. Tollwut kann bei Tieren als rasende Wut oder in stiller Form auftreten. Bei der rasenden Wut treten Wesensveränderungen wie Ängstlichkeit, Unruhe, Mattigkeit, Verweigerung von Futter- und Wasseraufnahme, Schluckbeschwerden, Unterkieferlähmung (Speicheln) auf. Im späteren Verlauf sind Aggressivität und Lähmungserscheinungen symptomatisch. Die stille Form der Tollwut äußert sich durch Lähmungserscheinungen, Krämpfen und plötzlichem Tod. Treten Krankheitssymptome auf, verläuft die Tollwut fast immer tödlich. Den besten Schutz gegen Tollwut bietet eine vorbeugende Impfung. Bei Reisen ins Ausland sollten keine Tiere, insbesondere Hunde oder Katzen, aus unbekannter Herkunft mitgebracht werden. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen. Gegen Tollwut können Tiere frühestens im Alter von zwölf Wochen geimpft werden. Bis ein wirksamer Impfschutz ausgebildet ist, dauert es weitere 21 Tage. Welpen dürfen daher frühestens im Alter von 15 Wochen nach Deutschland einreisen. Für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus anderen Ländern im Reiseverkehr gelten je nach Tollwutstatus des Herkunftslandes unterschiedliche tierseuchenrechtliche Bestimmungen. Dabei wird unterschieden, ob diese Tiere im Reiseverkehr ihren Besitzer begleiten oder gehandelt beziehungsweise verkauft werden. Für Einreise aus Mitgliedstaaten der EU und aus Drittländern gelten ebenfalls unterschiedliche Anforderungen. Weitere Informationen: Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union Ja, Tollwut gehört zu den Zoonosen, das heißt, die Krankheit kann vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Da die Ansteckung durch ein tollwutkrankes Tier über den Speichel erfolgt, sollte nach einem Kontakt zu einem tollwutverdächtigen Tier eine Biss- oder Kratzwunden sofort mit viel Wasser und Seife gründlich auswaschen. Besteht bei einem betreffenden Tier ein Tollwutverdacht oder ist dieser ungeklärt, muss schnell ein Arzt aufgesucht und auf den Biss hingewiesen werden. Ohne sofortige Behandlung verläuft die Tollwut auch bei Menschen tödlich.

Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum

Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Der Konsum der privaten Haushalte ist für einen großen Teil der Ressourceninanspruchnahme und Umweltbelastungen verantwortlich. Um den notwendigen Strukturwandel in Richtung Nachhaltigkeit voranzutreiben, hat die Bundesregierung das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum verabschiedet. Das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum im Umweltbundesamt begleitet die Umsetzung des Programms. Der Konsum von Produkten und Dienstleistungen ermöglicht den Konsumentinnen und Konsumenten, sich Bedürfnisse wie Essen, Wohnen, Mobilität und Unterhaltung zu erfüllen sowie individuelle Lebensformen zu entfalten. Konsum beeinflusst dabei jedoch in erheblichem Maße nicht nur die wirtschaftliche und soziale Situation der Menschen, sondern auch den Zustand der Umwelt. Die Spuren, die aktuelle Konsummuster weltweit hinterlassen, sind vielfältig: prekäre Arbeits- und Lebenssituationen in manchen Produktionsorten, Plastik-Inseln in der Größe von Kontinenten, ⁠ Klimawandel ⁠, Artensterben. 2014 lag der Rohstoffkonsum im Bereich Konsum allein in Deutschland bei 797 Milliarden Tonnen. Die privaten Haushalte benötigten rund ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs Deutschlands. Und durchschnittlich lagen die Treibhausgasemissionen in Deutschland bei 10,3 Tonnen pro Person und Jahr. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen wir diesen Wert auf 1 Tonne pro Person und Jahr reduzieren. Nachhaltiger Konsum bedeutet also heute so zu konsumieren, dass sowohl heutige als auch zukünftige Generationen ihre Bedürfnisse erfüllen können und dabei die Belastbarkeitsgrenzen der Erde nicht gefährdet werden. Um dieses Ziel zu unterstützen, wurde von der Bundesregierung das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) geschaffen. Das Programm konkretisiert die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Konsum und stellt einen Weg dar, wie der notwendige Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ in Deutschland weiter vorangetrieben werden soll. Das Programm umfasst die sechs Konsumbereiche mit dem größten Potenzial für Umweltentlastungen: Mobilität, Ernährung, Wohnen und Haushalt, Büro und Arbeit, Bekleidung sowie Tourismus und Freizeit. Darüber hinaus werden auch übergreifende Handlungsansätze dargestellt, unter anderem Bildung, Verbraucherinformationen und Forschung. Deutlich mehr Nachhaltigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Verantwortlich sind alle: öffentliche Hand, Handel, Industrie und jede und jeder Einzelne. Produzent*innen sind angehalten, ihre Produkte so langlebig, reparaturfreundlich, ressourcen- und energieeffizient wie möglich zu gestalten, um Konsument*innen nachhaltigen Konsum zu ermöglichen. Dafür muss die Politik die Rahmenbedingungen anpassen, Anreize schaffen, Innovationen fördern und den Strukturwandel begleiten. Das NPNK richtet sich ergänzend an die Nachfrageseite und die Auswirkungen des Konsums. Ziel ist, dass sich ein nachhaltiger Lebensstil als Standard durchsetzt und nachhaltiger Konsum im Mainstream ankommt. Für die Begleitung des Programms hat die Bundesregierung 2017 das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) im Umweltbundesamt ins Leben gerufen. Da das NPNK ein Programm der Bundesregierung ist, geschehen auch dessen Umsetzung und die Arbeit des KNK unter Einbeziehung aller Bundesressorts sowie der entsprechenden nachgeordneten Stellen. Im KNK arbeitet die im ⁠ UBA ⁠ angesiedelte Geschäftsstelle daher eng mit den folgenden KNK-Partnern zusammen: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ( BLE ) Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) als Projektträger des FONA-Förderschwerpunkts Sozial-ökologische Forschung ( SÖF ) des ⁠ BMBF ⁠ Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung ( KNB ) Das Thema nachhaltiger Konsum im öffentlichen Bewusstsein zu verankern, ist eine Kernaufgabe des KNK. Über ein Webportal bietet das KNK einen unabhängigen Zugang zu Informationen, aktuellen Meldungen rund um Aktivitäten der verschiedenen Ressorts in diesem Bereich sowie einen Newsletter . Des Weiteren gehören auch die Weiterentwicklung und Evaluierung des Programms, Politikberatung, Sammlung und Verbreitung guter Beispiele, fachwissenschaftliche Begleitung des Programms und die Koordination des Nationalen Netzwerk Nachhaltiger Konsum zu den Aufgaben des KNK. Nachhaltiger Konsum und echter gesellschaftlicher Wandel können nur verwirklicht werden, wenn alle Akteure Verantwortung übernehmen. Das Nationale Netzwerk Nachhaltiger Konsum unterstützt daher die Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Handel, Medien, Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft. Aktuell sind über 250 Akteure aller Konsum-Bedürfnisfelder im Netzwerk eingetragen. Für Netzwerk-Akteure - aber auch für weitere Interessierte - veranstaltet das KNK regelmäßig Webseminare zu Fachthemen wie nachhaltiger Onlinehandel, Ecodesign oder CO 2 -Bilanzierung von Konsum für kommunale Klimaschutzakteure. Zusätzlich wird ein bis zwei mal pro Jahr das "Forum Nachhaltiger Konsum" zur Vernetzung angeboten. Eine Übersicht über kommende und die Dokumentationen vergangener Veranstaltungen finden sich hier .

Mobilität privater Haushalte

Mobilität privater Haushalte Mobilität und Verkehr gehören zu einer modernen Gesellschaft. Die Kehrseiten der Mobilität – besonders der Verkehr mit Auto und Flugzeug – sind ein hoher Energieverbrauch und damit hohe Emissionen von Kohlendioxid und Stickoxiden, die den Klimawandel antreiben und die Gesundheit schädigen. Alternativen gibt es: Öffentlicher Personenverkehr, Carsharing, das (Elektro-)Fahrrad und die eigenen Füße. Hoher Motorisierungsgrad Der Motorisierungsgrad in Deutschland hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Waren es im Jahr 2010 noch 511 Pkw pro 1.000 Einwohner*innen, ist diese Zahl mittlerweile auf 580 im Jahr 2023 angestiegen (siehe Tab. „Entwicklung des Motorisierungsgrades“).  Ein hoher Motorisierungsgrad bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass alle Menschen sehr mobil sind und ihre Ziele gut erreichen. Umgekehrt erfordert Mobilität und Erreichbarkeit oftmals keinen hohen Motorisierungsgrad. So ist der Motorisierungsgrad in Städten allgemein niedriger, da dort Ziele auch gut zu Fuß, per Rad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. Die Förderung dieser umweltfreundlichen Fortbewegungsmethoden kann den weiteren Anstieg der Motorisierung bremsen oder sogar den Motorisierungsgrad wieder senken. Auch das Carsharing und damit der Wandel vom „Autobesitz“ zur „Autonutzung“ können einen Beitrag dazu leisten. Mehr Haushalte mit Krafträdern und E-Bikes In Deutschland verfügten Anfang 2022 77 % der privaten Haushalte über mindestens einen Pkw (siehe Tab. „Ausstattung privater Haushalte mit Fahrzeugen“). In jedem vierten Haushalt sind zwei oder mehr Autos vorhanden. Fahrräder gibt es in 78,3 % der Haushalte. Eine deutliche Zunahme konnte in den letzten zwei Jahren bei den Krafträdern und E-Bikes verzeichnet werden. So verfügten im Jahr 2019 10,6 % der Haushalte über ein Kraftrad und 9 % über ein E-Bike. Im Jahr 2022 lag der Anteil bei Krafträdern bei 11,4 % und bei E-Bikes sogar bei 15,5 %. E-Bikes – eine Alternative zum Auto? 2023 wurden 4 Millionen (Mio.) Fahrräder und Elektro-Fahrräder in Deutschland verkauft. Wie schon in den vorherigen Jahren nahm dabei der Anteil von Fahrrädern mit einem Elektro-Motor weiter zu (siehe Abb. „Zahl jährlich verkaufter E-Bikes“). Die Gründe für die Zunahme der E-Bikes sind vielfältig: zum einen gibt es eine breite Palette an Designmodellen, zum anderen verbesserte sich durch Weiterentwicklung die Antriebs- und Batterietechnik. Nach Schätzungen des Zweirad-Industrie-Verbandes umfasst der Fahrradbestand in Deutschland zum Ende des Jahres 2023 insgesamt ca. 84 Mio. Fahrräder und E-Bikes. Letztere hatten daran einen Anteil von geschätzt 11 Mio. Einheiten. Der Wegevergleich zeigt, dass E-Bikes im Stadtverkehr bis zu einer Entfernung von etwa 7,5 Kilometern das schnellste Verkehrsmittel sind. Die Hälfte aller Autofahrten ist jedoch sogar kürzer als fünf Kilometer. Hieraus ergibt sich ein enormes Verlagerungspotenzial von Pkw-Fahrten auf das Fahrrad oder das E-Bike (siehe Abb. „Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr“). Weitere Informationen in der Broschüre „ E-Rad macht mobil" . Zahl jährlich verkaufter E-Bikes Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Mobilität – Carsharing Die Attraktivität umweltfreundlicherer Mobilität lässt sich noch steigern. Dazu gehört neben dem öffentlichen Nahverkehr, dem klassischen Fahrrad, dem E-Bike und dem Fußverkehr auch das Carsharing. Zum Jahresbeginn 2024 zählte der Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) in Deutschland insgesamt über 5,5 Mio. Teilnehmende (siehe Abb. „Carsharing – Entwicklung bis 2024“). Die Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem stationsbasierten Carsharing-Angebot erhöhte sich zwischen 2019 und Anfang 2024 von 740 auf 1.271. Stationsunabhängige Angebote sind in 50 Städten verfügbar. Mittlerweile gibt es in 26 Städten auch kombinierte Carsharing-Systeme, die ⁠ stationsbasiertes Carsharing ⁠ und free-floating Carsharing aus einer Hand anbieten. Jedes Carsharing-Fahrzeug ersetzt je nach örtlichen Verhältnissen zwischen drei und zehn (private) Fahrzeuge. In dichtbesiedelten Innenstadtgebieten von Großstädten, kann bei stationsbasierten Angeboten die Ersatzquote auch bei deutlich über 10 Fahrzeugen liegen. Weitere Infos zum Thema: Car-Sharing . Pandemiebedingt weniger Fahrgäste bei den „Öffentlichen“ Die Anzahl der Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr hat bis 2019 jedes Jahr leicht zugenommen. Der Rückgang der Fahrgastzahlen infolge der Corona-Pandemie im Jahr 2020 hat sich 2021 fortgesetzt. Im Jahr 2022 und 2023 ist bei den Fahrgastzahlen sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr ein Anstieg gegenüber den jeweiligen Vorjahren zu verzeichnen. Das Vor-Corona-Niveau wurde jedoch noch nicht wieder erreicht (siehe Tab. „Zahl der Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr 2023“). Hoher Anteil von Urlaubs- und Freizeitverkehr Der arbeitsbezogene Verkehr, das heißt der Berufs- und Ausbildungs- sowie der Geschäftsverkehr hatte 2021 mit 36,3 % den größten Anteil an der ⁠ Verkehrsleistung ⁠ im motorisierten Individualverkehr (MIV). Etwa 41 % der arbeitsbezogenen ⁠ Personenkilometer ⁠ sind geschäftlich veranlasste Fahrten, die daher nicht den privaten Haushalten zuzurechnen sind (siehe Abb. „Motorisierter Individualverkehr 2021 – Anteile nach Fahrtzweck“). Der Urlaubs- und Freizeitverkehr hat mit 42 % einen großen Anteil an der Verkehrsleistung im MIV. Pkw und Motorrad waren im Jahr 2021 die beliebtesten Fortbewegungsmittel für Urlaub und Freizeit. Dann folgen das Flugzeug und die Bahn. Pkw und Flugzeug sind im Fernverkehr jedoch die Verkehrsmittel mit den höchsten Treibhausgasemissionen pro Personenkilometer (siehe Abb. „Durchschnittliche Treibhausgasemissionen im Personenfernverkehr, Bezugsjahr 2022“). Bei Reisen hat neben dem Verkehrsmittel auch die gewählte Distanz zum Reiseziel einen Einfluss auf die entstehenden Emissionen. Die Abbildung „Mobilitätsbedingte Treibhausgasemissionen für Badereisen“ zeigt einen Vergleich mobilitätsbedingter Treibhausgasemissionen pro Person für verschiedene Reiseziele. Tipps für einen nachhaltigen Tourismus finden Sie unter „ Urlaubsreisen “ und „ Nachhaltiger Tourismus “. Motorisierter Individualverkehr 2021 – Anteile nach Fahrtzweck Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Durchschnittliche Treibhausgasemissionen im Personenfernverkehr, Bezugsjahr 2022 Quelle: Umweltbundesamt / TREMOD Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Mobilitätsbedingte Treibhausgasemissionen für Badereisen Quelle: ifeu-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten

UV -Schutz: Kluft zwischen Theorie und Praxis

UV -Schutz: Kluft zwischen Theorie und Praxis Eigentlich ist alles klar: Wer sich nicht gegen UV -Strahlung schützt, riskiert nicht nur einen Sonnenbrand, sondern später auch Hautkrebs. Aber zwischen Wissen und Handeln klafft eine Lücke, wie eine repräsentative Umfrage belegt, die Forsa im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft der Männer in Deutschland (EURO 2024) durchführte. Halb Deutschland riskiert einen Sonnenbrand 49 Prozent der Befragten hatten im vergangenen Jahr mindestens einen Sonnenbrand, in der Altersgruppe zwischen 18 und 34 waren es sogar 79 Prozent. Dabei ist in dieser Gruppe das Wissen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von UV -Strahlung eigentlich besonders hoch (Hautkrebs 99 % , Sonnenbrand 98 % , vorzeitige Hautalterung 92 % ). UV -Schutz: Im Urlaub praktiziert, in der Freizeit ignoriert Im Urlaub ist es schon gang und gäbe, sich zu schützen, sieht man auf die Antworten der Befragten. 80 Prozent gaben an, UV -Schutz auf Urlaubsreisen umzusetzen. In der sonstigen Freizeit allerdings sieht es anders aus. Gerade einmal 42 Prozent schützen sich bei Veranstaltungen und Festivals. Noch weniger sind es bei Sport im Freien (40 % ), beim Spazierengehen (31 % ) oder der Gartenarbeit (30 % ). Schatten, Shirts und Sonnencreme: Teamwork für optimalen UV -Schutz Etwa die Hälfte der Befragten gab an, lange Aufenthalte in der Sonne zu vermeiden (57 % ) oder sich überwiegend im Schatten aufzuhalten (50 % ). Nur 17 Prozent gaben an, auch mit Kleidung die Haut vor UV -Strahlung zu schützen. Am häufigsten greifen die Befragten demnach zur Sonnencreme zu greifen (77 % ). Siegertreppchen: Platzierung bei der Schutzwirkung Das Siegertreppchen bei der besten Schutzwirkung hingegen ist anders besetzt: Platz 1 nimmt hier das Vermeiden ein, also der beste Schutz ist ein Platz im Schatten oder im Haus. Auf Rang 2 liegt das Bekleiden: Mit einem langen T-Shirt, langer Hose, breitkrempigem Hut, Schuhen und Sonnenbrille ist man gut geschützt. Die Sonnencreme hingegen sollte - als Empfehlung auf Rang Nummer 3 - für die Haut zum Einsatz kommen, die trotzdem ungeschützt bleibt. Stand: 17.06.2024

Halb Deutschland riskiert einen Sonnenbrand

Halb Deutschland riskiert einen Sonnenbrand Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht Umfrage zu UV -Schutz zur Euro 2024 Ausgabejahr 2024 Datum 17.06.2024 Dr. Inge Paulini Etwa die Hälfte der Menschen in Deutschland (49 Prozent) hatte in den vergangenen zwölf Monaten einen Sonnenbrand. Bei den 18- bis 34-Jährigen waren es sogar acht von zehn. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) . Zugleich wünscht sich eine große Mehrheit der Befragten, dass bei sportlichen Großveranstaltungen wie der Fußball-Europameisterschaft im Sommer UV -Schutzmaßnahmen bereitgestellt werden. Besonders häufig genannt werden dabei ausreichend Schattenplätze. Zu den Sonnenbränden kommt es, obwohl der Umfrage zufolge 96 Prozent der Menschen wissen, dass UV - Strahlung krebserregend ist. Sieben von zehn Befragten halten UV -Schutz für wichtig oder sehr wichtig. Doch im Alltag, beim Sport im Freien, bei Veranstaltungen draußen, bei Spaziergängen oder bei der Gartenarbeit wird das Thema immer wieder vernachlässigt. "Sonnenschutz ist oft ein Ferienthema. 80 Prozent der Menschen, die UV -Schutz betreiben, nutzen häufig Schutzmaßnahmen bei Urlaubsreisen, aber bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien sind es nur 42 Prozent" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Allen sollte klar sein: Jeder Sonnenbrand ist einer zu viel. Für Kinder gilt das verstärkt: Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko, später an schwarzem Hautkrebs zu erkranken, deutlich. Dieses Risiko lässt sich mit drei UV -Schutzmaßnahmen sehr leicht reduzieren: vermeiden, bekleiden, Sonnencreme nutzen." UV -Schutz als Thema für Veranstalter Gerade bei sportlichen Großveranstaltungen wie der Fußball-EM oder Lauf-Events wären viele Befragte froh, wenn UV -Schutz fest in die Planung mit aufgenommen würde: 78 Prozent wünschen sich ausreichend Schattenplätze. Knapp vier von zehn Menschen würden Info-Angebote wie Hinweistafeln zur Intensität der UV - Strahlung oder Durchsagen begrüßen, wenn die Strahlung der Sonne besonders intensiv ist. Ähnlich viele möchten, dass auf alle Fälle kostenlose Sonnencreme bereitgestellt wird. Nur 13 Prozent sind der Meinung, dass es für große Sportveranstaltungen keine Maßnahmen zum Sonnenschutz braucht. Die repräsentative Umfrage führte Forsa im Auftrag des BfS im April 2024 unter gut 2000 Menschen über 18 Jahren durch. Schatten, Shirts und Sonnencreme - am besten in Kombination Die Mehrheit der Befragten kennt und nutzt nach eigenen Angaben unterschiedliche Bausteine für den Sonnenschutz: Am häufigsten greifen die Befragten zur Sonnencreme (77 Prozent). Fast sechs von zehn berichten, dass sie lange Aufenthalte in der Sonne vermeiden (57 Prozent). Wenig genutzt dagegen ist der Schutz durch Kleidung: Nur 17 Prozent geben an, auch mit langer Kleidung die Haut vor zu viel ultravioletter ( UV -) Strahlung zu bewahren. BfS -Präsidentin Paulini: "Optimaler UV -Schutz ist in der Regel ein Maßnahmen-Paket. Sonnencreme ist dabei nicht das erste Mittel der Wahl. Besonders wichtig ist, hohe Belastungen durch UV -Strahlung zu vermeiden, Schatten zu suchen und Kleidung, Hut und Sonnenbrille zu nutzen. Für die ungeschützte Haut sollte dann Sonnencreme eingesetzt werden." Während der Fußball-EM der Herren in Deutschland (EURO 2024) stellt das Bundesamt unter dem Motto " EURO 2024 UV -sicher " in allen zehn Gastgeberstädten kostenlos Sonnencreme und Informationen zur aktuellen UV -Belastung zur Verfügung. Die Aktion ist Teil des Engagements des Bundesumweltministeriums für eine nachhaltige Fußball-Europameisterschaft . Stand: 17.06.2024

1 2 3 4 513 14 15