Gute Laborpraxis (GLP) stellt ein internationales abgestimmtes Regelwerk dar, das die Qualität und Vergleichbarkeit von Prüfdaten aus Untersuchungen zu chemischen Stoffen gewährleisten soll. Die Ergebnisse erlauben eine Bewertung der möglichen Gefahren für den Menschen und die Umwelt durch diese Stoffe. Je nach dem, zu welchem Zweck der Stoff in den Verkehr gebracht werden soll, sind die Art und der Umfang dieser Prüfungen in den Gesetzen vorgeschrieben. Diese Prüfungen umfassen physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Untersuchungen. Die Grundsätze der Guten Laborpraxis, siehe ChemG Anhang 1 finden Anwendung auf die nicht-klinischen Sicherheitsprüfungen von Stoffen, die in Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln und Bioziden, kosmetischen Mitteln, Tierarzneimitteln, Lebensmittelzusatzstoffen, Futtermittelzusatzstoffen und Industriechemikalien enthalten sind. Weitere Informationen sind auch auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zu finden. Wer GLP-pflichtige Prüfungen im Sinne des § 19a Abs. 1 ChemG durchführt, kann die GLP-Bescheinigung nach § 19b ChemG beantragen. Entsprechende Dokumente können aus dem Abschnitt "Formulare/Anträge/Leitfäden" entnommen werden. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium
In the present study, a search was carried out on the current toxicological and epidemiological data on 20 perfluorinated alkyl substances ( PFAS , C4-C13 carboxylic and sulfonic acids) regulated in the Drinking Water Ordinance as well as 4 substitutes (GenX, ADONA, 6:2 FTSA, C604). The aim was to prepare this data as a basis for the toxicological assessment of the substances with regard to their occurrence in drinking water. The data collected is intended to form the basis for the calculation of health-related guide values or the derivation of health-related indicator values (HRIV, German GOW) for drinking water. However, the actual calculation of the hr- guide values and the derivation of HRIV/GOW is not part of this study. Veröffentlicht in Texte | 129/2023.
In der vorliegenden Studie wurde eine Recherche zur aktuellen toxikologischen bzw. epidemiologischen Datenlage von 20 in der Trinkwasserverordnung regulierten perfluorierten Alkylsubstanzen ( PFAS , C4-C13 Carbon- und Sulfonsäuren) sowie 4 Ersatzstoffen (GenX, ADONA, 6:2 FTSA, C604) durchgeführt. Ziel war eine Aufbereitung dieser Daten als Grundlage für die toxikologische Bewertung der Substanzen mit Bezug auf ihr Vorkommen im Trinkwasser. Die erhobenen Daten sollen die Grundlagen für die Berechnung von gesundheitlich begründeten Leitwerten oder die Ableitung von Gesundheitlichen Orientierungswerten (GOW) für das Trinkwasser bilden. Die eigentliche Berechnung der Leitwerte und die Ableitung von GOW ist jedoch nicht Bestandteil dieser Studie. Veröffentlicht in Texte | 128/2023.
Wir suchen zum 12.08.2024 zwei Auszubildende für den Beruf Chemielaborant (m/w/d) am Laborstandort Magdeburg. Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre und wird im dualen System durchgeführt. Die betriebliche Ausbildung findet am Laborstandort Magdeburg und der Berufsschulunterricht als Blockunter- richt in Bitterfeld-Wolfen statt. Einzelne Ausbildungsabschnitte werden im Rahmen einer über- betrieblichen Ausbildung in einem Ausbildungszentrum in Magdeburg vermittelt. Kein Tag wie jeder andere – folgende Ausbildungsinhalte erwarten Sie: Neben der Vermittlung der theoretischen und praktischen Grundkenntnisse in der Berufs- schule und in einem Ausbildungszentrum erlangen Sie in unserem Betrieb u.a. Fachkennt- nisse für die Probenahme von Grund-, Oberflächen- und Abwasser sowie von Schwebstoffen und Se- dimenten Messung von vor-Ort-Parametern und den Betrieb von Wassergütemessstationen Analytik von Nährstoffen, Salzen und Summenparametern Durchführung von laborbiologischen Untersuchungen und Toxizitätstests Bestimmung von Elementen Untersuchung von organischen Stoffgruppen Spezialanalytik von Pflanzenschutzmitteln und Arzneistoffen Analytische Qualitätssicherung und das Labormanagement. Die Untersuchungen werden im Rahmen des Gewässerkundlichen Landesdienstes und der behördlichen Abwasserkontrolle durchgeführt. Dafür steht modernste Analysentechnik zur Verfügung. Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Um- weltschutz vermittelt. Was erwarten wir von Ihnen? Realschulabschluss mit guten Noten in den Hauptfächern sowie in Chemie ausgeprägtes naturwissenschaftliches Interesse Neugier an chemischen Zusammenhängen Zuverlässigkeit und eine sorgfältige Arbeitsweise sowie Lernbereitschaft, Leistungsbereitschaft, Motivation und Teamfähigkeit. Bei uns erwarten Sie: tarifliche Rahmenbedingungen mit attraktiver Ausbildungsvergütung gem. dem derzeit gültigen Tarifvertrag der Länder und vermögenswirksame Leistungen in Höhe von Brutto - - - - erstes Ausbildungsjahr 1.086,82 Euro* zweites Ausbildungsjahr 1.140,96 Euro* drittes Ausbildungsjahr 1.190,61 Euro* viertes Ausbildungsjahr 1.259,51 Euro* * Erhöhung der Beträge zum 01.11.2024 in Höhe von 100 Euro und zum 01.02.2025 um einen weite- ren Festbetrag in Höhe von 50 Euro Abschlussprämie bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung eine Übernahme bei entsprechender Leistung sowie bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wird angestrebt Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch eine Ausbildung in einem abwechslungsreichen Beruf mit Zukunft engagierte Ausbilder eine teamorientierte Lern- und Arbeitsumgebung. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Vollständige Bewerbungsunterlagen (aussagekräftiges Anschreiben, tabellarischer Lebens- lauf, Kopien von Zeugnissen, Praktikumsbescheinigungen) senden Sie bitte bis zum 01.03.2024 an den: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
The discovery of new disinfection by-products (DBPs) is still a rarely investigated research area in past studies. In particular, compared to freshwater pools, therapeutic pools with their unique chemical composition have rarely been investigated for novel DBPs. Here we have developed a semi-automated workflow that combines data from target and non-target screening, calculated and measured toxicities into a heat map using hierarchical clustering to assess the pool's overall potential chemical risk. In addition, we used complementary analytical techniques such as positive and negative chemical ionization to demonstrate how novel DBPs can be better identified in future studies. We identified two representatives of the haloketones (pentachloroacetone, and pentabromoacetone) and tribromo furoic acid detected for the first time in swimming pools. Non-target screening combined with target analysis and toxicity assessment may help to define risk-based monitoring strategies in the future, as required by regulatory frameworks for swimming pool operations worldwide. © 2023 Elsevier B.V. All rights reserved.
This study assesses the formation and stability of the water contaminant 7,9-di-tert-butyl-1-oxaspiro(4,5)deca-6,9-diene-2,8-dione ([1]) which repeatedly occurs in the migration waters of cross-linked polyethylene (PE-X) pipes. In aqueous solution [1] is partially transformed to 3-(3,5-di-tert-butyl-1-hydroxy-4-oxo-2,5-cyclohexadien-1-yl)propionic acid ([2]). For a better understanding of the formation of [1] and its transformation into [2] an analytical method was established to allow the analysis of both species separately. Because of thermal instability [2] cannot be detected with GC-MS. Therefore, two methods were validated for a reliable and reproducible quantification: GC-MS for [1] and HPLC-MS/MS for both [1] and [2]. Comparative measurements of migration waters from PE-X pipes using GC-MS and HPLC-MS/MS methods showed that the concentrations of [1] detected with GC-MS corresponds to the sum of [1] and [2] measured with HPLC-MS/MS. In the migration waters [1] was detected in higher concentrations than [2]. The highest concentrations of [1], detected with GC-MS, were > 300 (micro)g/L. The longer the materials are stored without contact with water, the more [1] is measured in the migration waters. Most of the previous values reported in the literature for [1] were based on semi-quantification. Hence, we compared results of the semi-quantitative determination according to EN 15768 with those of a quantitative method with a standard. The results gained with the semi-quantitative method represent less than 50% of the quantified values for the amount leaching from the pipes, which means that the semi-quantification method according to EN 15768 leads to a significant underestimation of [1]. Finally, stability assessment showed that [1] developed an equilibrium with [2] under acidic conditions, whereas it will completely be transferred to [2] at pH 10. At pH 7, it takes more than 50 days for [1] to reach an equilibrium with [2]. However, at increasing the temperature to 60 ËÌC, [1] will be rapidly transformed into [2]. Besides [1] and [2], other currently unknown degradation products are formed. As there is no comprehensive toxicological assessment for both substances available today, our findings underline the need for regulatory consequences. © 2023 Elsevier Ltd. All rights reserved.
Augenreizungen und Reizungen der oberen Atemwege sind häufig Anlass für Beschwerden über die Qualität von Innenraumluft, und sie sind auch häufig der kritische Effekt, wenn Richtwerte für die Innenraumluft vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) abgeleitet werden. Um eine besserer Bewertungsgrundlage für die Arbeit des AIR zu haben, wurde in diesem Gutachten die anatomischen und physiologischen Grundlagen der Reizwirkung in verschiedenen Spezies analysiert und überprüft, ob spezifische Extrapolationsfaktoren für Reizwirkungen im Vergleich zu systemischen Effekten notwendig sind. Allgemein werden zwei Arten der Reizwirkung unterschieden: lokale Effekte im oberen Atemtrakt in Inhalationsstudien mit Ratten und Mäusen (zytotoxische Reizwirkung) und sensorische Reizwirkung, die in Humanstudien mit kontrollierter Exposition, Humanstudien zu Lateralisierungsschwellen oder im Alarie Test mit Mäusen festgestellt werden können. Die sensorische Reizwirkung wird durch die Bindung der Substanzen an spezifische Rezeptoren in den Nervenendigungen des N. trigeminus vermittelt. Die daraus entstehende neurogene Entzündung kann auch zu zytotoxischen Reizwirkungen führen, die in histopathologischen Untersuchungen des Atemtrakts von Versuchstieren nachweisbar ist. Sowohl für NOAECs in Ratteninhalationsstudien als auch für RD50 x 0,03 aus dem Alarie Test mit Mäusen wurde eine gute Korrelation mit NOAECs aus Studien mit kontrollierter Kurzzeit-Humanexposition gefunden. Auf Basis der Analysen in diesem und einem vorausgegangen Projekt, wurden die folgenden Extrapolationsfaktoren abgeleitet: Extrapolation von chronischen Ratteninhalationsstudien auf Kurzzeitexposition des Menschen: Faktor3 ; Extrapolation von RD50 x 0,03 auf Kurzzeitexposition des Menschen: Faktor 2; zur Berücksichtigung von interindividuellen Unterschieden insbesondere auch für Personen mit multipler Chemikalienüberempfindlichkeit (MCS) und Kinder: Faktor 20, Extrapolation von subchronischer auf chronische Dauer im Tierversuch: Faktor 2. Quelle: Forschungsbericht
Background: Zinc oxide nanoparticles (ZnO NP) offer beneficial properties for many applications, especially in the food sector. Consequently, as part of the human food chain, they are taken up orally. The toxicological evaluation of orally ingested ZnO NP is still controversial. In addition, their physicochemical properties can change during digestion, which leads to an altered biological behaviour. Therefore, the aim of our study was to investigate the fate of two different sized ZnO NP (< 50 nm and < 100 nm) during in vitro digestion and their effects on model systems of the intestinal barrier. Differentiated Caco-2 cells were used in mono- and coculture with mucus-producing HT29-MTX cells. The cellular uptake, the impact on the monolayer barrier integrity and cytotoxic effects were investigated after 24 h exposure to 123-614 mikroM ZnO NP. Results: In vitro digested ZnO NP went through a morphological and chemical transformation with about 70% free zinc ions after the intestinal phase. The cellular zinc content increased dose-dependently up to threefold in the monoculture and fourfold in the coculture after treatment with digested ZnO NP. This led to reactive oxygen species but showed no impact on cellular organelles, the metabolic activity, and the mitochondrial membrane potential. Only very small amounts of zinc (< 0.7%) reached the basolateral area, which is due to the unmodified transepithelial electrical resistance, permeability, and cytoskeletal morphology. Conclusions: Our results reveal that digested and, therefore, modified ZnO NP interact with cells of an intact intestinal barrier. But this is not associated with serious cell damage. Quelle: Artikel
Gegenstand des Berichts ist die Erstellung eines Stoffberichts zur Toxikologie ausgewählter organischer Verbindungen (1,4-Dioxan, Acetophenon, Aceton, Tris(2-butoxyethyl)phosphat, Propan-2-ol, Propan-1-ol, Trikresylphosphat, Methanol) als Grundlage für die Bewertung und Ableitung von Richtwerten für die Innenraumluft. Grundsätzlich werden zwei Richtwerte vorgeschlagen: Der Richtwert II (RW II) stellt einen wirkungsbezogenen Wert dar, der sich auf die toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Berücksichtigung von Extrapolationsfaktoren stützt. Bei Erreichen bzw. Überschreiten des RW II besteht unverzüglich Handlungsbedarf, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere bei Daueraufenthalt in den Räumen die Gesundheit empfindlicher Personen einschließlich Kindern zu gefährden. Demgegenüber stellt der Richtwert I (RW I) die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft dar, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition von empfindlichen Personen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Im vorliegenden Bericht werden die Daten zum Vorkommen und zur Toxizität der ausgewählten Verbindungen zusammengestellt und bewertet, mit Schwerpunkt auf der inhalativen Exposition. Auf Grundlage dieser Daten werden Vorschläge zur Ableitung der Richtwerte I und II vorgelegt. Dabei wird der gegenwärtige Stand der Diskussion im Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) aufgegriffen. Die abschließende Bewertung und Ableitung von Richtwerten ist jedoch dem AIR vorbehalten. Quelle: Forschungsbericht
Gegenstand des Berichts ist die Erstellung eines Stoffberichts zur Toxikologie ausgewählter organischer Verbindungen (1,4-Dioxan, Acetophenon, Aceton, Tris(2-butoxyethyl)phosphat, Propan-2-ol, Propan-1-ol, Trikresylphosphat, Methanol) als Grundlage für die Bewertung und Ableitung von Richtwerten für die Innenraumluft. Grundsätzlich werden zwei Richtwerte vorgeschlagen: Der Richtwert II (RW II) stellt einen wirkungsbezogenen Wert dar, der sich auf die toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Berücksichtigung von Extrapolationsfaktoren stützt. Bei Erreichen bzw. Überschreiten des RW II besteht unverzüglich Handlungsbedarf, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere bei Daueraufenthalt in den Räumen die Gesundheit empfindlicher Personen einschließlich Kindern zu gefährden. Demgegenüber stellt der Richtwert I (RW I) die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft dar, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition von empfindlichen Personen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Im vorliegenden Bericht werden die Daten zum Vorkommen und zur Toxizität der ausgewählten Verbindungen zusammengestellt und bewertet, mit Schwerpunkt auf der inhalativen Exposition. Auf Grundlage dieser Daten werden Vorschläge zur Ableitung der Richtwerte I und II vorgelegt. Dabei wird der gegenwärtige Stand der Diskussion im Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) aufgegriffen. Die abschließende Bewertung und Ableitung von Richtwerten ist jedoch dem AIR vorbehalten. Quelle: Forschungsbericht
Origin | Count |
---|---|
Bund | 1133 |
Land | 15 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 1114 |
Text | 9 |
unbekannt | 25 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 34 |
offen | 1114 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 1074 |
Englisch | 202 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 3 |
Dokument | 4 |
Keine | 751 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 394 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 739 |
Lebewesen & Lebensräume | 1073 |
Luft | 749 |
Mensch & Umwelt | 1148 |
Wasser | 760 |
Weitere | 1120 |