3. Forum Endlagersuche 2024 Die Forumstage, 14. bis 25.10.2024, digital Montag, 14.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wo stehen wir bei der Endlagersuche und was kommt als Nächstes? Auftaktveranstaltung zu den Forumstagen Die Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) soll nachvollziehbar und transparent bleiben. Daher plant die BGE eine jährliche Veröffentlichung von Arbeitsständen zur Eingrenzung der Teilgebiete. Die ersten Arbeitsstände sollen im November 2024 veröffentlicht werden. Sie sind vorläufiger Natur, sollen jedoch einen Einblick in die Arbeitswerkstatt der BGE geben. Vor Veröffentlichung dieser Arbeitsstände werden Präsident Kühn und die Abteilungen Aufsicht und Beteiligung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit dieser Informationsveranstaltung für alle Interessierten eine Übersicht zum Stand des Verfahrens bieten, die Veröffentlichung der Arbeitsstände und die Beteiligung in der aktuellen Phase im Gesamtkontext des Verfahrens erläutern. Nach den Beiträgen der Referent:innen besteht die Möglichkeit für Fragen und Diskussion. Die Informationsveranstaltung stellt den Auftakt der Forumstage dar, zu denen Präsident Kühn und das Planungsteams Forum Endlagersuche (PFE) begrüßen. Das PFE stellt das Programm der Forumstage und des im November stattfindenden Forum Endlagersuche vor. Dienstag, 15.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland – die Basics Deutschland benötigt ein Endlager für seine hochradioaktiven Abfälle. Doch, wie soll der künftige Standort gefunden werden? Und wie kann sich die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligen? Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Sie in unserer digitalen Infoveranstaltung. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürger:innen. Sie ermöglicht einen Einstieg in das Thema „Endlagersuche“ und einen Einblick in den aktuellen Stand des Verfahrens. Mittwoch, 16.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Gesetzliche Beteiligungsformate bei der Endlagersuche: Information, Austausch und Ausblick auf die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen Ende 2027 wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Standortregionen für eine übertägige Erkundung vorschlagen. Die erste Aufgabe der Regionalkonferenzen wird sein, diese Vorschläge zu überprüfen. Aufgabe des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist es, die Regionalkonferenzen einzurichten. In der Veranstaltung werden die beiden gesetzlichen Beteiligungsformate vorgestellt und Fragen diskutiert. Wie können sich Regionalkonferenzen und Rat der Regionen organisieren? Welche Rolle können die Regionalkonferenzen im Endlagersuchverfahren einnehmen? Welche Einflussmöglichkeiten haben sie? Wie können Kommunen, Bürgerinnen und Bürger für wirksame Beteiligung sorgen? Welche Aufgaben hat die Fachkonferenz Rat der Regionen? Wie können die gesetzlichen Formate gut vorbereitet werden? Donnerstag, 17.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wie erreichen wir Transparenz in der Forschungslandschaft? Wie kann die Öffentlichkeit Einfluss nehmen? Im wissenschaftsbasierten Standortauswahlverfahren spielt Forschung eine zentrale Rolle. Die Forschungsthemen in der Endlagersuche sind vielfältig: von naturwissenschaftlich-technisch bis sozialwissenschaftlich, von Grundlagenforschung zu angewandten Fragestellungen. Wie ist die Forschungslandschaft aktuell aufgestellt? Wie und vom wem werden Entscheidungen getroffen und nach welchen Kriterien? Wie wird die inter- und transdisziplinäre Forschung sichergestellt? Das Standortauswahlgesetz fordert neben der Wissenschaftlichkeit Transparenz und Partizipation im Verfahren. Wie könnte in Zukunft Transparenz und Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit in Bezug auf die Forschung gewährleistet werden? Wie könnten vertrauensbildende Maßnahmen aussehen, die diese Anforderungen des Gesetzes erfüllen? Freitag, 18.10.2024, 16:00 - 17:30 Uhr Umgang mit dem Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) möchte den Umgang mit dem Ausschlusskriterium Seismische Aktivität in Schritt 2 der Phase I vorstellen. Hintergrund ist die Neufassung des Nationalen Anhangs der DIN EN 1998-1 aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts bei der Einschätzung der Erdbebengefährdung in Deutschland und das Sachstandspapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) von Mai 2022. Freitag, 18.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wie Sicherheit sicherstellen? Verantwortung und Beteiligung im lernenden Verfahren Transparenz ist eine Grundvoraussetzung für informierte, glaubwürdige, wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung zur Standortauswahl. Wie werden Entscheidungsalternativen in der interessierten Öffentlichkeit offengelegt? Wie weit reichen Rechtsaufsicht und Fachaufsicht? Welche Anforderungen, welche Erwartungen stellen sich für ein begleitendes Prüfungsverfahren? Mittwoch, 23.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Welche Rolle spielt „Human Intrusion“ im deutschen Endlagersuchverfahren? „Human Intrusion“ bzw. menschliche Aktivitäten (beispielsweise Rohstoffgewinnung) könnten einen großen Einfluss auf den sicheren Einschluss von Radionukliden in einem Endlager haben. Die hochradioaktiven Abfälle sollen in einem Endlager für 1 Millionen Jahre sicher gelagert sein. Doch was passiert in dieser Zeit, wenn Lage oder Existenz eines Endlagers in Vergessenheit geraten? Wie vermeidet man, dass Menschen versehentlich bei der Nutzung von tiefengeologischen Schichten auf das Endlager stoßen? Was ist „Human Intrusion“ genau bzw. was könnte passieren? Wie geht Deutschland mit der Thematik um und was ist der internationale Stand der Forschung? Donnerstag, 24.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen: Beteiligungskonzept des BASE Welche Beteiligungsmaßnahmen sind erforderlich, um die Öffentlichkeit gut für die Regionalkonferenzen und den Rat der Regionen vorzubereiten? Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) veröffentlicht dazu Ende September ein Konzept (Konsultationsfassung). In dieser Veranstaltung gibt das BASE einen Überblick über die vorgeschlagenen Maßnahmen und erste Hinweise aus der Konsultation. Im Sinne des Partizipationsanspruchs wird das Konzept in der Öffentlichkeit diskutiert und weiterentwickelt. Im Rahmen des Forums wird es dazu ergänzend einen Beteiligungsworkshop geben. Freitag, 25.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle (SMA) und die Darstellung im Nationalen Entsorgungsprogramm (NAPRO) Mit dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie und dem seither voranschreitenden Rückbau der kerntechnischen Anlagen haben sich die prognostizierten Mengen an schwach- und mittelradioaktiven Abfällen auf etwa 360.000 Kubikmeter erhöht. Das für 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle genehmigte Endlager Konrad wird somit nicht für alle schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau ausreichen. Hinzu kommen noch die Abfälle aus der Urananreicherung und die rückzuholenden radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) das derzeit in Evaluierung befindliche nationale Entsorgungsprogramm für diese Abfälle vorstellen. Die Vorsitzende der Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Iris Graffunder wird die derzeitige Situation der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in Deutschland vorstellen. Wie geht es weiter? Das 3. Forum Endlagersuche findet am 22. bis 23.11.2024 im VCC Würzburg und digital statt. Zur Veranstaltung können Sie sich hier anmelden. Weitere Informationen finden Sie auf endlagersuche- infoplattform.de. Am Vorabend, dem 21.11.2024, lädt die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Iris Graffunder die Teilnehmenden zu einem Empfang ein. Dort findet ein informelles Kennenlernen der Teilnehmenden und des Planungsteams Forum Endlagersuche zum Austauschen und Vernetzen in Würzburg statt. Die Veranstaltung zur Antragsberatung des 3. Forum Endlagersuche findet am 05.12.2024, 17:30 bis 20:00 Uhr, digital statt.
Drei- bis viermal jährlich informiert der kostenfreie Newsletter Interessierte aus Forschung und Praxis, unter anderem Kommunen, Unternehmen und Verbände, über die wichtigsten Neuigkeiten im Förderschwerpunkt Sozial-ökologische Forschung (SÖF) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Im Fokus stehen dabei insbesondere eine nachhaltige Entwicklung in Städten und Regionen sowie die Weiterentwicklung transdisziplinärer Nachhaltigkeitsforschung. Die geförderten Projekte berichten über zentrale Forschungsergebnisse, Termine und Veranstaltungen. Mit dem Newsletter möchten wir den Transfer von Forschungsergebnissen und Best-Practice-Lösungen zu Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern unterstützen und die Community der geförderten Projekte stärken. Anhand ausgewählter Beispiele aus der Forschungspraxis soll das große Anwendungspotential der Sozial-ökologischen Forschung des BMBF deutlich werden – mit dem Ziel, die Leser:innen zu inspirieren. Interessiert? Die Anmeldung zum Newsletter und alle bisher erschienenen Ausgaben finden Sie hier . Quelle: BMBF
Planungsteam Forum Endlagersuche Datum: 14.05.2024 _________________________________________________________ Protokoll Öffentliche Sitzung des Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) 25.04.2024, 18:30-21:55 Uhr Teilnehmende: Elisa Akansu (U35-AG), Eva Bayreuther, Andreas Fox, Bettina Gaebel, Jörg Hacker, Maximilian Hipp (U35-AG), Johannes Hunger (U35-AG), Anton Köller (U35-AG), Dr. Daniel Lübbert, Asta von Oppen, Heiko Schaak (gewählte Mitglieder) Dagmar Dehmer (BGE), Lisa Seidel (BGE) Dr. Monika C.M. Müller (NBG) Dr. Monika Arzberger (BASE), Evelyn Bodenmeier (BASE) weitere: Wolfram Rühaak (BGE), Manuel Wilmanns (BGE) Sebastian Stransky (BASE) Stefanie Johannsen, Antonia Heinze, Claudia Hofedietz (b-lab BASE) Moderation:Julia Fielitz (Zebralog) Protokoll:Johanna Krämer (Zebralog) Graphic Recording: Lorna Schütte Themen: TOP 1Begrüßung Moderation und Agenda........................................................................ 2 TOP 2Kurzbericht aus der PFE-Klausurtagung März 2024 ................................................ 2 TOP 3Arbeitsstand der angenommenen Anträge des 2. Forum Endlagersuche ................ 2 TOP 4 Information der BGE zum veröffentlichten Papier zur Festlegung der Grenztemperatur ................................................................................................................... 4 TOP 5 Ankündigung der BGE: Online-Veranstaltung zur Behälterentwicklung im Kristallingestein am 17.06.2024............................................................................................. 6 TOP 1 Begrüßung Moderation und Agenda Die Moderation und Frau von Oppen begrüßen die Teilnehmenden der öffentlichen Sitzung. Die Agenda des Abends wird besprochen. TOP 2 Kurzbericht aus der PFE-Klausurtagung März 2024 Ein PFE-Mitglied fasst die Inhalte der März-Klausur für die Teilnehmenden zusammen: Der Besuch von Christian Kühn, dem neuen Präsidenten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), auf der Märzklausur wurde seitens des PFE als Wertschätzung empfunden. Schwerpunkte auf der Klausur waren die Anträge des 2. Forum Endlagersuche, die Vorbereitung des 3. Forum Endlagersuche, sowie die Einrichtung eines Organisationsbüros für das Forum Endlagersuche mit dem Planungsteam Forum Endlagersuche. Das PFE hat sich eine Jahresplanung gegeben. Das 3. Forum Endlagersuche wird vom 22. bis 23.11.2024 voraussichtlich in Würzburg stattfinden. TOP 3 Arbeitsstand der angenommenen Anträge des 2. Forum Endlagersuche Zivilgesellschaftliche Mitglieder des PFE stellen den aktuellen Arbeitsstand der angenommenen Anträge des 2. Forum Endlagersuche im Rahmen eines Kurzüberblicks vor. Folgende Anträge wurden angesprochen: AntragsnummernTitel des Antrags Antrag 032Zwischenlagerung Antrag 034KENFO Antrag 020Transparenz im lernenden Verfahren Antrag 026Zeitplanung des BASE ergänzend zum Zeitplan BGE Anträge 030 und 035Erarbeitung Input FE zur Gesetzgebung Antrag 031Prozessoptimierung und Beschleunigung Antrag 014Einbinden der Abteilung A und F Antrag 016Fortsetzung unabhängiger transdisziplinärer Forschung Antrag 028begleitende Aufsicht praktizieren Antrag 029fachöffentliche Diskussion Antrag 012Beteiligung Regionalkonferenzen Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: beteiligung@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 2 Antrag 017Infoplattform Antrag 019Intelligenter natursprachlicher Zugang zu Informationsportalen Antrag 013Austauschformate für Interessengruppen StandAV Antrag 001Human Intrusion Anträge 021, 023, 024 Zu den Anträgen 16 „Fortsetzung unabhängiger transdisziplinärer Forschung“ und 20 „Transparenz im lernenden Verfahren“ hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) schriftlich Stellung genommen. Die Stellungnahmen wurden auf der Infoplattform zur Endlagersuche veröffentlicht: Antwort auf Antrag 16: https://www.endlagersuche- infoplattform.de/SharedDocs/Downloads/Endlagersuche/DE/2024/forum/0417-Antwort- BMUV-Antrag-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Die Antwort des BMUV wurde durch das zuständige PFE Mitglied an die derzeitige Leitung von TRANSENS weitergeleitet, die dies im wissenschaftlichen Raum geteilt hat. Antwort auf Antrag 20: https://www.endlagersuche- infoplattform.de/SharedDocs/Downloads/Endlagersuche/DE/2024/forum/0417-Antwort- BMUV-Antrag-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Die „Langfristige Vorbereitung der Beteiligung in den Regionalkonferenzen“ (Antrag 014) soll bei der nächsten öffentlichen Sitzung am 19.06.2024 thematisiert werden. Andreas Fox bittet dabei auch um Darstellung der Überlegungen des BASE und spricht erste Schritte zur Kodifizierung von Abläufen im PFE auch mit Blick auf die Regionalkonferenzen und Rat der Regionen an. Zu Antrag 017 „Bessere Auffindbarkeit von Beteiligungformaten /-ergebnissen auf der Infoplattform“ bietet Prof. Dr. Anne-Dore Uthe an, ein Studierendenprojekt zur Evaluation der aktuellen Online-Information zu organisieren. Zu Antrag 001 „Angemessene Berücksichtigung von Human Intrusion“ wird auf die Zielstellung weitergehender Behandlung über die nachrangige Optimierung nach § 12 Abs.3 EndlSiAnfV hinaus hingewiesen. Eine Vertreterin des BASE erläutert ergänzend die jeweiligen Arbeitsstände im Umgang mit den Anträgen, die an das BASE gerichtet sind (vgl. Anlage 1). Aktuell erstellt das BASE ein Dokument zum Umgang mit den Anträgen, das veröffentlicht werden wird. Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: beteiligung@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 3
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, AG S III 3, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn TEL +49 22899 305 - - nur per e-Mail -FAX +49 22899 305 - An die Teilnehmer*innen des 2. Forum Endlagersuchewww.bmuv.de über Planungsteam Forum Endlagersuche c/o Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 11513 Berlin beteiligung@base.bund.de Anträge des 2. Forum Endlagersuche Antwort auf Antrag 16: Fortsetzung unabhängiger transdisziplinärer For- schung 1233/004-2023-002 Bonn, 27.03.2024 Sehr geehrte Teilnehmer*innen des 2. Forum Endlagersuche, im Rahmen des Forums wurde der folgende Antrag 16 angenommen: „Fortsetzung unabhängiger transdisziplinärer Forschung Ich beantrage die Fortsetzung und dauerhafte Begleitung des Ver- fahrens durch unabhängige, transdisziplinäre und praxisorientierte Grundlagenforschung wie sie im Projekt Transens begonnen wurde.“ Mit dem Regierungserlass vom 07.12.2021 ist die Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit des Bundesministeriums für Wirtschaft (heute: Bun- desministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) in Form des „Projektför- derprogramms zur Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen 2021– 2025“ auf das Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicher- heit und Verbraucherschutz (BMUV) übergegangen. Das BMUV ist seitdem Zustell- und Lieferadresse: Robert-Schuman-Platz 3, Zufahrt über Heinrich-von-Stephan-Straße, 53175 Bonn Verkehrsanbindung: Haltestelle Robert-Schuman-Platz, U-Bahn 66 und 68 ... Seite 2 für die Förderung der unabhängigen anwendungsbezogenen Grundlagenfor- schung zu den darin genannten Themen zuständig. Transdisziplinäre Forschung wird in diesem Programm explizit genannt und Wissenschaftler*innen können darauf bezugnehmende Ideen einreichen. Auch das von der Antragstellerin genannte Projekt TRANSENS wird im Rahmen dieses Förderprogramms gefördert. Die wissenschaftliche Qualität aller Einreichungen wird von Komitees, die mit Expert*innen besetzt sind, geprüft. Gegebenenfalls werden dort auch Verbesserungsvorschläge ge- macht. Abhängig von der Höhe der jährlich zugeteilten Mittel, wählt das BMUV aus den förderwürdig bewerteten Einreichungen die Projekte aus, die gefördert werden können. Es ist seitens des BMUV bereits jetzt vorgesehen, ein Nachfolgeprogramm des „Projektförderprogramms zur Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen 2021–2025“ zusammenzustellen. Dieses wird die aktuellen Ent- wicklungen in Forschung und Technik berücksichtigen. Das Thema trans- disziplinäre Forschung wird in dem zukünftigen Programm ebenfalls enthal- ten sein. Im Auftrag
Liebe Leser*innen, Deutschland erlebt regelmäßig Hitzewellen, wird insgesamt wärmer und verliert Wasser. Das zeigt der aktuelle Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel , den BMUV und UBA diese Woche vorgestellt haben. Zentrale Erkenntnisse und Hintergründe zum Monitoringbericht 2023 lesen Sie in unserem Schwerpunktartikel. Zukünftig soll das vom Bundestag beschlossene Klimaanpassungsgesetz die Klimaanpassung verbindlicher und ambitionierter machen. Der Monitoringbericht wird damit auch zu einem wichtigen Instrument, um Fortschritte und Ziele in der Anpassung besser nachzuvollziehen. Eine spannende Lektüre weiterer Neuigkeiten rund um Klimafolgen & Anpassung wünscht das KomPass-Team Monitoringbericht 2023: Blick zurück und erstmals nach vorn Die Hitzebelastung nimmt durch den Klimawandel zu. Quelle: Gerd Altmann / pixabay Welchen messbaren Einfluss hat der Klimawandel in Deutschland und wo zeigen Anpassungsstrategien bereits Wirkung? Der neue „Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ liefert dazu jede Mengen Daten und Antworten. Mithilfe von wissenschaftlichen Indikatoren zu Klimafolgen und Anpassung – beispielsweise Ozonbelastung oder Meeresspiegel – informiert der Monitoringbericht über die Entwicklungen in Vergangenheit und Gegenwart. Das Monitoringsystem wurde dabei im Vergleich zu 2019 um mehrere Indikatoren ergänzt und die Berichtsstruktur deutlich erweitert. So liefert der Bericht 2023 jetzt nicht nur Daten und Fachartikel, sondern auch eine Einordnung der Ergebnisse und Informationen über mögliche Entwicklungen sowie bereits ergriffene Maßnahmen und deren Erfolg. Die Haupterkenntnis: Die Folgen der Erderwärmung zeigen sich in den gemessenen Daten des Monitoringberichts 2023 noch deutlicher als 2019. Aber es gibt auch gute Nachrichten, denn erste Anpassungsmaßnahmen zeigen bereits Wirkung. Der Monitoringbericht ist Teil des Berichtswesen zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) mit regelmäßig aktualisierten Elementen und erscheint alle vier Jahre. So wirken sich Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Arbeitsmarkt aus Welchen Einfluss haben verschiedene Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Arbeitsmarkt? Dieser Frage widmet sich das Projekt „Analyse und Einsatz von Klimadiensten zum Kapazitätsaufbau, Bildung und Vernetzung zur Klimawandelanpassung“, welches das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung, GWS und IÖW durchführt. Erste Ergebnisse wurden nun in Form eines Posters veröffentlicht. Dabei wird dargestellt, welche Auswirkungen zwölf ausgewählte Klimaanpassungsmaßnahmen – etwa Dachbegrünung oder Waldanpassung – auf die Erwerbstätigenzahl von Berufsgruppen im Jahr 2040 haben werden. Ein erster Zwischenbericht zu dem Projekt wird demnächst veröffentlicht. BMBF Fördermaßnahme RegIKlim: projektübergreifende Leitfäden veröffentlicht Die Projekte der BMBF Fördermaßnahme „Regionale Informationen zum Klimahandeln“ (RegIKlim) haben verschiedene fachspezifische Leitfäden veröffentlicht. Die Leitfäden thematisieren die Herausforderungen bei einer integrierten Bewertung von Anpassungsmaßnahmen, die Erfassung und Bewertung von Anpassungskapazitäten sowie die transdisziplinäre Forschung in der regionalen Klimaanpassung. Ebenso erarbeitete das WIRKsam-Projekt der Fördermaßnahme ein Konzept zur operativen Verstetigung und Skalierung von Klimadiensten, welches Empfehlungen für nutzerorientierte Klimadienste bereitstellt. UBA hat im Rahmen der WIRKsam-Begleitforschung die Leitfäden konzipiert, fachlich erarbeitet und die Praxisbeispiele aus den RegIKlim-Projekten eingepflegt. Bundestag beschließt Klimaanpassungsgesetz Der Bundestag hat am 16. November 2023 den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesklimaanpassungsgesetz beschlossen. Das Rahmengesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zur Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien und –konzepten. Darüber hinaus wird mit einem Berücksichtigungsgebot dafür Sorge getragen, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen. Zuvor hatten sich Sachverständige bei einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschusses für eine gemeinsame Finanzierung im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung ausgesprochen. Bundespreis Stadtgrün 2024: Bewerber gesucht! Zum dritten Mal vergibt das Bundesbauministerium den „Bundespreis Stadtgrün“ und nimmt dafür noch Bewerbungen entgegen. Ausgezeichnet werden Praxisbeispiele, Projekte und Programme, die zeigen, wie Stadtgrün die Menschen vor allem zu mehr Bewegung motiviert. Die neugeschaffenen Räume sollen dabei aber auch klimatischen und ökologischen Funktionen gerecht werden und für mehr Klimaresilienz sorgen. Eingereicht werden können bereits realisierte Projekte aus den vergangenen zehn Jahren. Die Bewerbungsfrist für Städten und Gemeinden aller Gemeindegrößenklassen ab 3000 Einwohner*innen endet am 31. Januar 2024. Insgesamt ist der Bundespreis Stadtgrün mit 100.000 Euro dotiert. BMBF: Neue Fördermaßnahme zur nachhaltigen Stadtentwicklung Mit der neuen Fördermaßnahme „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“ möchte das BMBF ab Ende 2024 Forschungsprojekte unterstützen, die sich mit sozial-ökologischen Lösungen für klimaneutrale, nachhaltige und resiliente Städte beschäftigen. Ziel der Maßnahmen ist der Aufbau von Transformationsclustern zur Erforschung, Erprobung und Verbreitung sozialer Innovationen für nachhaltige und lebenswerte Städte. Der erste Förderaufruf konzentriert sich auf das Thema „Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen“. Einsendeschluss für Projektskizzen ist der 23. Februar 2024. NRW startet mehrere Fördermaßnahmen zu Klimafolgenanpassung Mit einem ganzen Bündel von Fördermaßnahmen soll Nordrhein-Westfalen besser an die Folgen des Klimawandels angepasst werden. So stellt die Förderrichtline „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW“ den Kommunen, Wasserverbänden, Industrie und Gewerbe Mittel für ein klimaangepasstes Management von Ab- und Niederschlagswasser zur Verfügung. Weitere rund 37 Millionen stehen im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ für Maßnahmen wie Entsiegelung befestigter Flächen oder das Anlegen von Mulden bereit. Mit dem Projekt „Grüne Infrastruktur“ wiederum werden naturnahe Projekte im Siedlungsbereich und dessen Umland gefördert, beispielsweise Biotopverbunde oder naturbasierte Freizeit und Erholungsmöglichkeiten. Alle drei Fördermaßnahmen laufen über das Landesumweltministerium. Bonn: Beschlussvorlage für mehr Klimaanpassung Die Stadt Bonn möchte bis zum Jahr 2035 klimaneutral sein – und muss sich dazu auch verstärkt an die Folgen des Klimawandels anpassen. Der Umweltausschuss des Stadtrats hat daher für die Dezembersitzung des Rats den „Zielbeschluss zur Klimaanpassung“ vorbereitet. Dieser sieht unter anderem vor, dass zusätzliche Anpassungsaktivitäten durchgeführt werden, die sich unter anderem an den Zielen Hitzevorsorge, Trockenheitsvorsorge, Starkregenvorsorge, Klimaschutz und Biodiversität orientieren. Über die Fortschritte der Maßnahmenumsetzung soll die Verwaltung alle zwei Jahre berichten. Leuchtturmprojekt zur Klimawandelanpassung in Weinregion Welche neuen Ideen der Weinbau und der Tourismus angesichts der Folgen des Klimawandels brauchen, wurde im regionalen Forschungsprojekt „Mosel-AdapTiV“ untersucht. Da die Radtouristen aufgrund der heißen Sommer erst später an die Mosel kommen und zusätzlich der Weinbau unter der Hitze leidet, erarbeiteten Forschende der Universität Trier gemeinsam mit der Stadt Traben-Trarbach unter anderem einen Rundweg mit verschiedenen Schautafeln zu den Auswirkungen des Klimawandels auf den Weinbau. Die Ergebnisse des Leuchtturmprojekts wurden in Handlungsempfehlungen für andere Kommunen zusammengefasst und können auf der Projektwebseite abgerufen werden. Handreichung zur Trinkwasserverwendung in Hitze-Sommern Auch wenn die Wasserversorgung in Deutschland derzeit noch kein kritisches Level erreicht hat, kann es in Hitzesommern durchaus passieren, dass die Trinkwasserverwendung eingeschränkt werden muss. So wurde etwa im vergangenen Jahr bereits in einigen Städten und Gemeinden zu bestimmten Uhrzeiten die Gartenbewässerung oder das Befüllen privater Pools untersagt. Um Städte und Gemeinden auf solche Fälle besser vorzubereiten, hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund mit dem VKU, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städtetag die Handreichung „Einschränkung der Trinkwasserverwendung in Hitzesommern“ erstellt. Sie beschreibt unter anderem die rechtlichen Möglichkeiten für eine Nutzungsbeschränkung, zeigt Beispiele auf und gibt Tipps für die Kommunikation. Eckpunktepapier zur Rolle der Banken bei Erhaltung der Biodiversität Banken können einen großen Anteil an der Erhaltung der Biodiversität haben – etwa, indem sie Kapital für Projekte und Unternehmen bereitstellen, die sich dem Schutz und der Wiederherstellung von Ökosystemen widmen. Welche Herausforderungen dabei auf die Banken zukommen, welche Regulatorien es bezüglich der Biodiversität gibt, wie die Biodiversitätsaspekte bewertet und analysiert werden und welche Handlungsfelder sich für die Banken ergeben, zeigt ein neues Eckpunktepapier des Bundesverbands deutscher Banken. Auch Initiativen und Tools, die den Finanzinstituten bei der Formulierung, Priorisierung und Umsetzung ihrer biodiversitätsbezogenen Ziele helfen können, werden in dem Papier vorgestellt. Lancet Countdown: Gesundheitsrisiken des Klimawandels nehmen zu Ohne Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel wird es bis Mitte des Jahrhunderts 370 Prozent mehr Hitzetote geben – selbst, wenn die globale Durchschnittstemperatur gegenüber der vorindustriellen Zeit nur um zwei Grad steigt. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Studie „Lancet Countdown on health and climate change“. Der Lancet Countdown ist eine interdisziplinäre Forschungskooperation aus mehr als 50 Einrichtungen, die in einem jährlichen Report die globalen Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels auf die Gesundheit untersucht. Im Bericht für 2023 zeigen die Forschenden unter anderem: Die Gesundheitsrisiken des Klimawandels nehmen in allen untersuchten Dimensionen zu. Vereinte Nationen warnen vor sechs Risiko-Kipppunkten In einem neuen Bericht warnen die Vereinten Nationen vor sechs Risiko-Kipppunkten, die unsere gesellschaftlichen und ökologischen Systeme drastisch verändern werden: Eskalierendes Artensterben, Erschöpfung des Grundwassers, Gletscherschmelze, Weltraumschrott, Unerträgliche Hitze sowie Verlust von Versicherbarkeit. Der jeweilige Kipppunkt wird demnach überschritten, wenn das betroffene System nicht mehr in der Lage ist, die Risiken abzufedern. In dem UN-Papier „Interconnected Disaster Risks 2023“ werden neben der Definition der Risiken aber auch Vorschläge zur Vermeidung oder Abschwächung der Folgen beschrieben. EU-Klimawandeldienst: 2023 wird das heißeste Jahr seit Messbeginn Dieses Jahr ist auf dem Weg das heißeste Jahr seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen 1940 zu werden. „Das macht mich nervös vor dem, was kommt“, sagt Samantha Burgess, stellvertretende Direktorin des EU-Klimawandeldienst Copernicus Climate Change Service (C3S). Burgess stellte gemeinsam mit Kolleg*innen Ende Oktober zahlreiche Daten zu den Temperaturveränderungen auf einer Podiumsdiskussion vor. In Europa, das sich schneller erwärme als der globale Durchschnitt, lagen die Temperaturen im September demnach 2,51 Grad über dem Durchschnitt der Jahre 1991 bis 2020. Die Diskussionsteilnehmer*innen warnten vor einer Handlungslähmung und plädieren für mehr Klimaschutzmaßnahmen. So kann KI beim Kampf gegen den Klimawandel helfen Künstliche Intelligenz (KI) kann einen großen Beitrag beim Kampf gegen den Klimawandel und bei der Festlegung von Klimaanpassungsmaßnahmen leisten. Einsatzmöglichkeiten gibt es etwa dort, wo viele Daten gesammelt und ausgewertet werden müssen, Effizienzen und alternative Lieferketten berechnet werden oder Frühwarnsysteme installiert werden sollen. Wie genau das im Detail aussehen kann, hat das Newsportal der Vereinten Nationen, UN News, in dem Artikel „Explainer: How AI helps combat climate change“ für einzelne Bereiche wie Wetter, Katastrophenprävention, Klimaneutralität oder Fast Fashion untersucht. Wie Klimawandel und nicht-übertragbare Krankheiten zusammenhängen Der Klimawandel und die Zunahme von nicht-übertragbaren Erkrankungen sind nicht nur die großen globalen Krisen unserer Zeit, sondern auch miteinander verflochten. Wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in dem englischsprachigen Artikel „Climate change and noncommunicable diseases: connections“ erklärt, wirkt sich der Klimawandel bereits auf vielfältige Weise auf die Gesundheit aus: unter anderem durch Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme und Überschwemmungen. Mit 77 Prozent entfällt demnach ein Großteil der Todesfälle durch nicht-übertragbare Krankheiten auf Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Durch Klimaschutzmaßnahmen könne das Risiko für diese Erkrankungen verringert werden. UBA-Arbeitshilfe zur globalen Analyse von Lieferketten Die Analyse der Lieferketten und die Bewertung der damit verbundenen Umweltrisiken kann für mittelständische Unternehmen herausfordernd sein. Zur Unterstützung untersucht das Umweltbundesamt (UBA) die Umwelthotspots in den globalen Lieferketten ausgewählter deutscher Branchen. Veröffentlicht wurden bislang die Ergebnisse für drei Branchen: die Automobilindustrie, die Elektroindustrie und für den Maschinenbau. Betrachtet wurden dabei die Umweltthemen Treibhausgase, Wasser, Fläche, Luftschadstoffe, wassergefährdende Stoffe und Abfälle. Weitere Studien sollen folgen – etwa zur chemisch-pharmazeutischen und zur lebensmittelverarbeitenden Industrie. UN-Report: Klimaanpassungsmaßnahmen sind massiv unterfinanziert Jährlich fehlen weltweit zwischen 194 und 366 Milliarden US-Dollar für die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels. Das geht aus dem neuen „Adaptation Gap Report 2023“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) hervor. Demnach sind von der Finanzierungslücke vor allem die Entwicklungsländer betroffen – deren Bedarf an Anpassungsfinanzierung 10- bis 18-mal so hoch ist, wie die tatsächlichen Finanzströme. Anhand von sieben Möglichkeiten zeigt der Bericht, wie die Finanzsituation verbessert werden kann – etwa durch mehr inländische Ausgaben und durch Unterstützung aus dem privaten Sektor. Fachartikel zu Extremwetter in einem sich ändernden Klima Nicht alle Extremwetterereignisse und vor allem deren Häufigkeit lassen sich eindeutig auf die steigenden Treibhausgasemissionen zurückführen. Welche Faktoren stattdessen auch eine Rolle spielen könnten, erläutern zwei Forschende der Hochschule Magdeburg-Stendal und des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung in dem gemeinsamen Artikel „Extreme weather in a changing climate“. In dem Text, der im Physikfachverlag IOP Publishing veröffentlicht wurde, stellen die Autorinnen und Autoren die jüngsten Extreme in den Kontext der neuesten Forschung der Atmosphären- und Klimawissenschaften und untersuchen dabei auch die Veränderungen in der Thermodynamik und Dynamik der Atmosphäre. Wie wird in Anpassungsplänen mit Verlust und Schäden umgegangen? Wie wird in den nationalen Anpassungsplänen mit Verlust und Schäden durch den Klimawandel umgegangen? Dieser Frage widmet sich der Report „Adressing Loss and Damage: What can we learn from countries’ National Adaptation Plans?”, den das National Adaptation Plan (NAP) Global Network herausgegeben hat. Der NAP-Prozess wurde 2010 in Leben gerufen, um Entwicklungsländern darin zu unterstützen, ihre mittel- und langfristigen Anpassungsbedarfe in bestehende Planungsprozesse zu integrieren. WMO-Bericht: Klimadienstleistungen retten Leben Obwohl Klimainformationen und -dienstleistungen Leben retten können – etwa indem klimabedingte Gesundheitsrisiken erkannt und vorhergesagt werden – werden sie längst nicht in allen Ländern effizient genutzt. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Ausgabe des Berichts „State of Climate Services“. Der Report, der jährlich von der World Meteorological Organization (WMO) herausgegeben wird, legt in diesem Jahr einen Schwerpunkt auf die Gesundheit und Bedeutung von Klimadienstleistungen und -informationen für den Schutz von Leben und Lebensgrundlagen. Entsprechend wird in dem Papier unter anderem der aktuelle Stand der Klimadienstleistungen für die Gesundheit sowie Empfehlungen und Fallstudien vorgestellt. KLIMA.PROFIT: Klimaanpassung in bestehenden Gewerbegebieten Eine gute Gebäudeisolierung schützt auch vor sommerlicher Hitze. Quelle: Rainer Sturm/pixelio.de Einen hohen Versiegelungsgrad aufgrund vieler Park-, Rangier- und Ladeflächen, großflächige Dachareale und Gebäudehüllen, die selten nachhaltig sind: Gewerbegebiete sind nicht gerade dafür bekannt, sich gut an die klimatischen Herausforderungen anzupassen. Klimawandelfolgen wie große Hitze oder Überschwemmungen kann in den Gebieten oft wenig entgegengesetzt werden. Das zu ändern war Ziel des Projekts KLIMA.PROFIT, das das Deutsche Institut für Urbanistik gemeinsam mit der EPC gGmbH durchgeführt hat. Von Anfang 2019 bis Ende 2021 wurden gemeinsam mit Unternehmen und Kommunalvertreter*innen in der Modellgebieten (Bochum, Duisburg und Dortmund) mehrere Einzelmaßnahmen umgesetzt: Von der grundlegenden Potenzialanalyse für Klimaanpassungsmaßnahmen, über Beteiligungs- und Austauschformate bis hin zur Entwicklung eines Tools zur Kosten-Nutzen-Analyse von Anpassungsmaßnahmen. Noch bevor KLIMA.PROFIT ausgelaufen ist, wurde mit dem Projekt KLIMA.PROFIT national, das von Juni 2020 bis Mai 2022 lief, ein standardisierter Beratungsprozess für Unternehmen und Gewerbegebiete entwickelt. Dieser soll Beteiligten bei der Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen. Der Beratungsprozess wird derzeit als Modellvorhaben in Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt.
Diese Studie untersucht, welche Besonderheiten bezüglich der Methoden und Vorgehensweisen in transdisziplinären Forschungsprozessen für das Handlungsfeld Klimaanpassung bestehen. Vergleichend werden hierbei Arbeiten aus der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung herangezogen. Mithilfe einer methodisch strukturierten Literaturauswertung werden dabei Schlüsseltexte jeweils aus den beiden Forschungsfeldern entlang von Analysekriterien untersucht, die die Charakteristika von Transdisziplinarität abbilden. Außerdem bietet die Studie einen Ausblick zur Stärkung von Transdisziplinarität in der Klimaanpassungsforschung mittels Reflexion von Vorgehensweisen in Forschungsprojekten. Veröffentlicht in Climate Change | 02/2023.
Bild: Albrecht Fietz auf Pixabay Im Rahmen der „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ der Bundesregierung sowie der Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt das BMBF, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der Regel bis zu fünf Jahre zu fördern, die sich auf dem Gebiet der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung und der Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen qualifizieren wollen. Ein übergeordnetes Ziel der Fördermaßnahme sind hervorragend ausgebildete Nachwuchskräfte der inter- und transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung mit attraktiven Karriereperspektiven in Wissenschaft und Praxis. Karrierepfade im Wissenschaftssystem sind nach wie vor vorwiegend disziplinär ausgerichtet. Für die Lösung komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen bedarf es jedoch einer stärkeren Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen und vor allem einer engen Einbindung von Praxiswissen in den Forschungsprozess. Das BMBF möchte dazu beitragen, dass mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dem transdisziplinären Forschungsansatz vertraut gemacht werden und die hierfür benötigten Methoden und Instrumente erlernen. Durch eine ausgezeichnete (Weiter-)Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sowie die Vorbereitung auf die Übernahme von Leitungs- und Schlüsselfunktionen soll inter- und transdisziplinäres Arbeiten langfristig auch strukturell im Wissenschaftssystem etabliert werden. Thematisch zielt das BMBF mit der Fördermaßnahme darauf ab, innovative Lösungen für nachhaltige und resiliente Städte und Regionen zu identifizieren und zu entwickeln. Transdisziplinäre Forschungsansätze bergen erhebliche Potenziale, um den Herausforderungen einer nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung zu begegnen und transformative Kräfte vor Ort zu entfalten. Dies ist dringend erforderlich, da in den Städten und den mit ihnen eng verflochtenen Umlandregionen Herausforderungen wie die Folgen des Klimawandels, von Strukturwandel, Flächenversiegelung oder Wohnraummangel für besonders viele Menschen unmittelbar spürbar werden. Zugleich sind Städte innovative Transformationszentren, in denen neue Lösungen für eine nachhaltige Zukunft entworfen und erprobt werden können. Städte werden hier als nachhaltig und resilient im weiteren Sinne angesehen, wenn sie lebenswert, sozial- und umweltverträglich gestaltet sind. Resiliente Städte sind beispielsweise weniger abhängig von den globalen Stoffströmen und von fossilen Rohstoffen, sie erhalten die Biodiversität vor Ort und sind an den Klimawandel angepasst. Damit sind sie sowohl in Bezug auf ihre Infrastruktur als auch auf ihre Bevölkerung unter anderem besser gerüstet gegen Extremwetterereignisse oder auch mit zukunftsweisenden Mobilitätssystemen ausgestattet. Resiliente Städte zeichnen sich zum Beispiel durch eine vorsorgende Governance, Gemeinwohlorientierung, einen hohen gesellschaftlichen Zusammenhalt, zivilgesellschaftliches Engagement, Kooperation mit der Wirtschaft vor Ort sowie starke Stadt-Umland-Beziehungen aus. Weitere Informationen finden Sie auf der Webpage des BMBF . Quelle: BMBF
Diese Studie untersucht, welche Besonderheiten bezüglich der Methoden und Vorgehensweisen in transdisziplinären Forschungsprozessen für das Handlungsfeld Klimaanpassung bestehen. Vergleichend werden hierbei Arbeiten aus der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung herangezogen. Mithilfe einer methodisch strukturierten Literaturauswertung werden dabei Schlüsseltexte jeweils aus den beiden Forschungsfeldern entlang von Analysekriterien untersucht, die die Charakteristika von Transdisziplinarität abbilden. Hierbei wurden sowohl Methodenbeschreibungen als auch Prinzipien und Leitplanken für jedes Forschungsfeld herangezogen. Aus dem Vergleich der Charakterisierung von Transdisziplinarität in der Nachhaltigkeitsforschung und in der Klimaanpassungsforschung konnten so Hinweise bezüglich Unterschieden und Gemeinsamkeiten abgeleitet werden. Übergreifend wurde hierbei festgestellt, dass im Bereich Wissensintegration und deren methodischer, prozessualer Umsetzung in der Klimaanpassungsforschung die Generierung von Transformationswissen im Vordergrund steht, wohingegen in der Nachhaltigkeitsforschung Wissen über Problemzusammenhänge (Systemwissen) ebenfalls in den Blick genommen wird. Zudem ergaben sich auch unterschiedliche Muster zwischen der Nachhaltigkeitsforschung und Klimaanpassungsforschung bei der Anwendung von Integrationsmethoden, den Zielen der transdisziplinären Zusammenarbeit und der Gestaltung von Partizipation. Empfehlungen zur Gestaltung von integrativen Forschungsprozessen in der Nachhaltigkeitsforschung sind breiter angelegt und nehmen die Wissenserzeugung in den Blick, während in der Klimaanpassungsforschung vorrangig die partizipativen Elemente im Vordergrund stehen und wie sie in die wissenschaftlich geprägten Forschungsprozesse eingebunden werden können. Außerdem bietet die Studie einen Ausblick zur Stärkung von Transdisziplinarität in der Klimaanpassungsforschung mittels Reflexion von Vorgehensweisen in Forschungsprojekten. Quelle: Forschungsbericht
Statuskonefrenz 2023 (C) Moritz von Schurer Die Statuskonferenz 2023 hat eine besondere Bedeutung für die Vermittlung der Ergebnisse der Arbeit der letzten Jahre in die Fachöffentlichkeit, da die Laufzeit der Vorhaben des ersten Stichtages bereits endet. Die Statuskonferenz wendet sich deshalb an eine breite Fachöffentlichkeit auf Bundes- und Landesebenen sowie aus Regionen und Kommunen und stellt die Präsentation und Würdigung der Ergebnisse der zwölf Verbundvorhaben des ersten Stichtages in den Mittelpunkt. Aber natürlich werden auch die „jüngeren“ Vorhaben vorgestellt und diskutiert und auch der intensiven Vernetzung der Verbundvorhaben untereinander wird wieder ausreichend Raum gegeben. Der Tagungsort in der UNESCO-Weltkulturerbe-Stadt Bamberg bietet einen hervorragenden Rahmen für diese Veranstaltung. So bereiten wir mit Unterstützung der Geschäftsstelle der Europäischen Metropolregion Nürnberg ein sehr interessantes Exkursionsprogramm in Bamberg und in der Region vor. Am ersten Konferenztag stehen die Ergebnisse der Projekte im Mittelpunkt. Diese werden im Plenum vorgestellt und anschließend in kleineren Themeninseln vertieft. Wir freuen uns außerdem auf einen Vortrag von Prof. Dr. Davy zu dem Thema „Gerechtigkeit in Stadt-Land-Beziehungen“. In der anschließenden Diskussion im Unterhausformat haben alle Teilnehmenden die Möglichkeit, Position zu beziehen. Für das abendliche Get-together werden die Bamberger Bierbrauereien ein besonderes Ambiente bieten. Am zweiten Konferenztag werden die Themeninseln fortgesetzt und die Ergebnisse im Plenum diskutiert. Des Weiteren werden die Ergebnisse der Befragung zu rechtlichen Hürden für nachhaltige Stadt-Land-Beziehungen vorgestellt. Unterschiedliche Exkursionen in und um Bamberg mit einem Fokus auf Stadt-Land-Beziehungen, auf denen die vielfältigen Querverweise zu einzelnen Projekten aus Stadt-Land-Plus vertieft werden, runden den zweiten Tag ab. Der Sender TVO hier ein Video von der Konferenz bereit, das Eindrücke einer der Exkursionen bereit hält. Downloads Dokumentation | Statuskonferenz 2023 - PDF Rahmenprogrammpräsentation | Statuskonferenz 2023 erster Tag - PDF Rahmenprogrammpräsentation | Statuskonferenz 2023 zweiter Tag - PDF Begrüßung Katrin Fahrenkrug eröffnet die Konferenz und begrüßt alle Anwesenden. Sie übergibt das Wort an Dr. Vera Grimm, BMBF. Auch Dr. Vera Grimm begrüßt die Anwesenden zur fünften Stadt-Land-Plus-Statuskonferenz. In einem Rückblick kommt Frau Dr. Grimm auf die Auftaktveranstaltung von Stadt-Land-Plus in Berlin 2018 zurück - nun in 2023 ist die Statuskonferenz bereits die Abschlussveranstaltung für die zwölf Verbundvorhaben des ersten Stichtags. In der Bilanz sei die Fördermaßnahme ein Erfolg und wird gut angenommen. Frau Dr. Vera Grimm würdigt die Arbeit Ihrer Vorgängerin Frau Dr. Birgit Metz, die die Fördermaßnahme aufgestellt hat. In Stadt-Land-Plus gehe es darum, Stadt und Land gemeinsam zu denken. Metropolregionen, wie die Metropolregion Nürnberg, zu der auch Bamberg gehört, seien ein Role-Model für Stadt-Land-Partnerschaften. In Stadt-Land-Plus werden die nötigen Aushandlungsprozesse zwischen Stadt und Land durch transdisziplinäre Forschung unterstützt. Das bedeutet, dass Kommunen und Gemeinden nicht nur Forschungsthema seien, sondern auch wichtigeForschungspartner. Die Entwicklungen seit 2018, wie z.B. Corona, Krieg in Europa oder die Energiekrise, haben immer wieder zu neuen Fragestellungen und Nachjustierungen innerhalb der Verbundvorhaben geführt. Frau Grimm lobt, dass diese Neusortierung in den Verbundvorhaben gut gemeistert wurde. Die Auswirkungen der Ereignisse der letzten Jahre sind in den Kommunen enorm und werden noch lange spürbar sein. Jedoch ist zu erwarten, dass die Herausforderungen für die Kommunen und Gemeinden auch in Zukunft eher noch größer werden. So wird beispielsweise die Erarbeitung und Umsetzung kommunaler Wärmeleitpläne eine große Aufgabe sein, die entsprechende Aushandlungsprozesse erfordern. Frau Dr. Grimm schließt mit einem Verweis auf rechtliche Hürden für die Umsetzung neuer nachhaltiger Lösungen. Das BMBF sei als Forschungsministerium zwar nicht in der Position, Gesetze zu beeinflussen, sie regt aber an, die Statuskonferenz als Chance zu nutzen, die in den Verbundvorhaben identifizierten rechtlichen Hürden insbesondere den Teilnehmer:innen aus den anderen Ressorts nahezubringen, um etwaige Änderungen anzustoßen. Wie befördert Stadt-Land-Plus nachhaltige Stadt Land Beziehungen? Nadine Pannicke-Prochnow, Umweltbundesamt stellt als Leiterin des Querschnittsvorhabens mit Blick auf die zahlreichen Gäste, die nicht einem der Verbundvorhaben zuzuordnen sind, die Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus vor. Die aktuellen Themen, wie Landnutzungswende, Bauwende, Energiewende und Mobilitätswende bieten Chancen und Herausforderungen zugleich. Die Chancen liegen in einer nachhaltigeren Zukunft, die Herausforderungen dafür sind jedoch die Landnutzungsänderungen und die Flächen(neu)inanspruchnahme, die mit den Maßnahmen einhergehen können. Fruchtbare landwirtschaftliche Böden und nutzbare Flächen stehen nur begrenzt zur Verfügung. Gleichzeitig zieht eine hohe Flächeninanspruchnahme negative Folgen für die Umwelt und den Menschen nach sich, z.B. durch den Verlust von Ökosystemleistungen. Die Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus ermöglicht die gemeinsame Entwicklung innovativer Lösungen für den Interessenausgleich im Hinblick auf nachhaltige interkommunale Wohnungsmärkte, regionale Kreislaufwirtschaft und Wertschöpfung. Die Maßnahme ist in 5 Themenclustern unterteilt: Regionale Gerechtigkeit - Interessen zwischen Stadt und Land ausgleichen Regionale Integrierte Siedlungsentwicklung – Effiziente Flächennutzung stärken Dynamische Wohnungsmarktregionen – Strategisches Flächenmanagement entwickeln Regionale Stoffkreisläufe – durch Recycling Wertschöpfung erhöhen Regionale Produkte – nachhaltige Landnutzung etablieren Die Fördermaßnahme umfasst 22 Verbundvorhaben in zwei Stichtagen (2018 und 2020), deren Förderung jeweils eine dreijährige Forschungsphase und eine zweijährige Umsetzungsphase umfasst. Die Anschlussfähigkeit der Verbundvorhaben an die kommunale Praxis ist eine Besonderheit der Fördermaßnahme. Die Erkenntnisse aus Stadt-Land-Plus fließen am Umweltbundesamt unter anderem in Eigenforschungsprojekte, z.B. „UMLANDSTADT umweltschonend“, ein. Nachhaltige Stadt-Land-Beziehungen sind am UBA ein wichtiges Thema, das als Querschnittsthema in der Forschungsagenda „Urbaner Umweltschutz“ integriert ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die Ergebnisse aus Stadt-Land-Plus auch im Umweltressort und anderen Ressorts, z.B. dem Bauressort, aufgenommen werden. Die Präsentationsfolien zum Vortrag finden Sie hier . Das Unterhausformat ist eine Diskussionsmethode, bei der zugespitzte Fragen in den Raum gestellt werden, zu dem sich die Teilnehmenden klar einer von zwei konträren Positionen zuordnen müssen und in deutlichen Statements verteidigen. Das Format ist dem englischen Unterhaus entlehnt. Die Positionierungen dürfen durch Zurufe oder Beifall unmittelbar kommentiert werden. Die hier dargestellten Meinungen dienen in ihrer Ausgestaltung ausschließlich der Verdeutlichung der polarisierenden Positionen im Diskussionsformat. Sie sind nicht als wahre Stellungnahme der Teilnehmenden zu den Diskussionsthemen zu verstehen, sondern sollen die Möglichkeit zur Reflektion des durchaus kontroversen Themas „Gerechtigkeit in der Raumordnung“ bieten. Durch das konfrontative Format können innerhalb kurzer Zeit in einem schnellen Schlagabtausch viele Argumente und Aspekte zusammengetragen werden, die in anderen Formaten zumeist nicht zur Sprache kommen würden. Ziel ist es dabei, neue Denkanstöße und Sichtweisen auf das „Für und Wider“ einer gerechten räumlichen Ordnung zu geben. Die eine Partei wird durch Dr. Michael Melzer, Institut Raum & Energie und die andere Partei durch Dr. Uwe Ferber, StadtLand GmbH, angeführt. Katrin Fahrenkrug, Institut Raum & Energie übernimmt den Vorsitz des Unterhauses. Muss räumliche Ordnung gerecht sein? Position Partei Ferber: Ja! Gerechtigkeit ist zentrale Aufgabe des Staates! Das gilt insbesondere für die räumliche Ordnung. Diesen Grundsatz anzuzweifeln unterwirft die Raumentwicklung marktliberalen Kräften und damit dem Risiko einer ungerechten Entwicklung. Über die letzten Jahrzehnte wurde erfolgreich ein System der räumlichen Ordnung aufgebaut. Dieses hat nicht nur den verfassungsmäßigen Auftrag eine gerechte Raumentwicklung zu gewährleisten, sondern hat dies schon vielfach unter Beweis gestellt. Die Raumordnung bildet somit einen wichtigen Stützpfeiler für gleichwertige Lebensbedingungen in einer Zeit des zunehmenden „Laisse faire“. Auch partnerschaftliche Kooperationen zwischen verschiedenen Städten und Landkreisen, wie sie beispielsweise in den Stadt-Land-Plus-Verbudnvorhaben NaTourHuKi, ReGerecht und Interko2 entwickelt wurden, erfordern eine starke und auf Gerechtigkeit achtende Raumordnung. Die Herausforderungen auf dem Weg zu gerechter Raumentwicklung und gleichwertigen Lebensverhältnissen kann kein Grund dafür sein, das Streben nach Gerechtigkeit aufzugeben und eine ungerechte Entwicklung zu akzeptieren. Vielmehr wird die Unerreichbarkeit von Gerechtigkeit oftmals als Vorwand von den Interessengruppen genutzt, die Raumentwicklung der Beliebigkeit überlassen und damit einen Grundsatz unserer Verfassung unterhöhlen wollen. Das dient in der Regel nur einzelnen Interessengruppen und fördert Ungerechtigkeit. Über welche Gerechtigkeit streiten wir? Der Verzicht auf eine gerechte räumliche Ordnung verwehrt den Bewohner:innen ländlicher Räume Entwicklungschancen. Eine beliebige Raumentwicklung verstärkt bestehende Ungleichheiten und Ungerechtigkeit: Strukturstarke Räume werden noch stärker, strukturschwache noch schwächer. Ein Beispiel sind die überproportional hohen Investitionen im wohlhabenden Münchener Raum, während dringend benötigte Investitionen in benachteiligten Regionen Bayerns ausbleiben. Position Partei Melzer: Nein! Räumliche Ordnung kann nicht gerecht sein! Gerechtigkeit und gleichwertige Lebensverhältnisse sind oberste Maxime für einen Rechtsstaat, können aber nicht über die räumliche Ordnung allein sichergestellt werden. Räumliche Ordnung hat es bisher nicht geschafft, Gerechtigkeit und gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und wird es auch in Zukunft nicht schaffen. In einer ungerechten Gesellschaft kann es keine gerechte Raumordnung geben. Vielmehr braucht es die Gesamtheit aller staatlichen Leistungen. Ausgleichsleistungen sind wichtiges und notwendiges Instrument. Statt „Einheitsbrei“ in allen Lebensräumen Deutschlands zu erzeugen, sollte sichergestellt werden, dass alle Raumfunktionen im Gesamtkontext bestmöglich erfüllt werden. Dies führt zwingend bei bestimmten Funktionen zu Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten, z.B. unterschiedliche Gewerbesteuern oder unterschiedlichem Wachstum von Kommunen. Allein um im internationalen Standortwettbewerb mithalten zu können, haben unterschiedliche Räume unterschiedliche Bedürfnisse, die in der räumlichen Ordnung zu berücksichtigen sind. Nicht räumliche Ordnung muss gerecht sein, sondern das für die Menschen verfügbare Angebot. Sollen schwerpunktmäßig strukturpolitische Maßnahmen verfolgt werden oder ist ein monetärer (Finanz-) Ausgleich unverzichtbar und wirksamer? Position Partei Ferber: Nur auf staatlicher Ebene sind die erforderlichen Informationen und Instrumente vorhanden, um die notwendigen Anpassungsprozesse steuern zu können. Diese wichtigen strategischen Weichenstellungen sollten nicht den Kommunen überlassen werden. „Kommunale Wolkenschlösser“ über Sonderprogramme zu finanzieren kann nicht im Interesse einer gerechten, nachhaltigen Raumentwicklung unter der Prämisse eines effizienten Mitteleinsatz sein. Allein die Beschäftigung zahlreicher Rechnungsprüfungsämter mit den zu erwartenden beihilferechtlichen Verstößen kann nicht zielführend sein. Eine zentral gelenkte Strukturpolitik berücksichtigt vielfach Aspekte, die von den Kommunen teilweise (noch) ignoriert werden, beispielsweise die demographische Entwicklung oder der Schutz von Natur oder landwirtschaftlichen Flächen. Das oftmals immer noch vom „Kirchturmdenken“ geleitete Handeln der Kommunen birgt das Risiko weiterer irreversibler Landnutzungsänderungen und Flächeninanspruchnahmen, die sich später als ineffizient und unnötig herausstellen werden. Damit wären nicht nur wichtige Ökosystemleistungen, sondern auch die Funktionalität des Raumes in Gefahr. Strukturpolitik bleibt eine zentrale Aufgabe des Staats und darf kein Fass ohne Boden werden! Position Partei Melzer: Strukturpolitische Maßnahmen sind meist Aktionismus und wenig nachhaltig. In planwirtschaftlicher Art und Weise wird dabei Geld in Massen rausgeworfen und doch nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt. Ein Beispiel dafür sind ausgebaute und beleuchtete Gewerbegebiete, in denen nichts passiert. Ein monetärer Ausgleich ist unverzichtbar. Monetäre Anreize haben schon immer besser funktioniert. Viel effektiver und effizienter wäre es, die Kommunen vor Ort monetär in die Lage zu versetzen, bottom-up ihre Entwicklung selbst zu bestimmen. Die Menschen vor Ort wissen selbst am besten, was sie benötigen. Den Kommunen wird zu oft unterstellt, dass sie das Geld nicht gut einsetzen und abrechnen können. Jedoch wird viel Geld auf Landesebene abgeschöpft und viele Fehler, die uns teuer zu stehen kommen, entstehen auf Bundesebene. Stattdessen sollte vielmehr den Kommunen ein stärkeres Vertrauen entgegengebracht werden. Bei einer Führung durch die Stadt Bamberg wird den Teilnehmenden die kulturhistorische Bedeutung Bambergs nahegebracht. Bamberg hat den Status einer UNESCO-Weltkulturerbestadt inne und ist Teil der Metropolregion Nürnberg. Die Metropolregion ist mit 23 Landkreisen und 11 kreisfreien Städten, viele davon in der Größenordnung von Bamberg mit 30.000 bis 70.000 Einwohnern, polyzentral aufgestellt und weist ein spannendes Verhältnis von städtischen und ländlichen Räumen auf. Mit ca. 540.000 Einwohnern ist Nürnberg die größte Stadt in der Metropolregion. Die Führung endet in den Haassälen in der Bamberger Altstadt, wo der Abend mit einem Vortrag und einer lokalen musikalischen Darbietung ausklingt, die das Lebensgefühl in der Metropolregion in drei Liedern vorstellt Exkursion 1: Regionalprodukte als hybrider Wanderweg? Das ReProLa-Umsetzungsprojekt „Begehbare Wertschöpfungskette“ illustriert die verschiedenen Wertschöpfungsstufen der Fränkischen Süßkirsche in der Gemeinde Pretzfeld in der Fränkischen Schweiz. Der hybride Wanderweg vermittelt ReProLa-Projekterkenntnisse über die ökonomische Dimension regionaler Produkte. Bei der Exkursion werden einzelne Stationen des hybriden, App-basierten Lehrformats angelaufen und mit einem Besuch bei einem lokalen Produzenten abgerundet. Exkursion 2: Gemüse in der Großstadt Im Städtedreieck Nürnberg-Fürth-Erlangen liegt eines der größten zusammenhängenden Gemüseanbaugebiete in Deutschland: das Knoblauchsland. 91 landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften die rund 1.900 ha Anbaufläche. Bei der Exkursion besuchen wir einen Erzeugerbetrieb und eine Vermarktungsgenossenschaft. Wir erfahren, wie moderne Bio-Gemüsekulturen und Kräuteranbau im Freiland- und Gewächshausanbau und deren Vermarktung funktionieren. Thematisiert werden auch die Energie- und Wasserversorgung. Exkursion 3: Malerische Gärtnerstadt Bamberg Der Status Bambergs als UNESCO Weltkulturerbe ist auch mit der Gärtnerstadt und dem Gärtnerwesen verknüpft. Bei dieser Themenführung wird der Blick auf ein Stück weniger bekanntes Bamberg gelegt und Gepräge, Tradition und Brauchtum der Gärtnerstadt nahegebracht. Neben einer Führung im Gärtnermuseum werden bei einem ausgedehnten Spaziergang durch die Gärtnerstadt deren Straßenzüge mit ursprünglicher Bebauung, weiten, freien Räumen und noch aktiven Gartenbaubetrieben unter die Lupe genommen. Eine städtebauliche Besonderheit.
National und global schreitet der Verlust biologischer Vielfalt auf der Ebene der Ökosysteme, der Arten und innerhalb der Arten auf genetischer Ebene rasant voran. Um das Ausmaß der Gefährdung abzuschätzen, die direkten und indirekten Ursachen hierfür herauszufinden, aber vor allem, um Maßnahmen zur Trendumkehr entwickeln zu können, ist eine inter- und transdisziplinäre Forschung notwendig. Dies wird auch im Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) gefordert. Aus diesem Grund führt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) seit 2000 jährlich an der Internationalen Naturschutzakademie Insel Vilm die Tagung "Aktuelle Biodiversitätsforschung - Eine interdisziplinäre Tagung für Nachwuchswissenschaftler*innen zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt" durch.
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