Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.
Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Gentechnik (G), Stand: Januar 2025 (veröffentlicht) Alle hier aufgeführten Prüfverfahren werden am LAU, Standort Reilstraße 72 ausgeführt. erstellt:geprüft:freigegeben: Name:A. BelterA. JankowskyDr. F. Hahne Datum:20.01.202521.01.202522.01.2025 C:\Users\wahl\AppData\Local\Microsoft\Windows\INetCache\Content.Outlook\PV016XVX\SpezialLab_FB_flexible Verfahren_Gentechnik_01-2025.docx Seite 1 | 25 Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Gentechnik (G), Stand: Januar 2024 1.Untersuchung von Saatgut auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) mittels molekularbiologischer Verfahren 1.1.Extraktion von DNA zum Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mittels molekularbiologischer Untersuchungen von Saatgut Prüfverfahren (Norm oder Code); mit VersionTitel des PrüfverfahrensNormverfahren Anmerkungen bzw. Bezug zu (NormV) oder Hausverfahren (HausV) SOP_G_F05 (2024-12)Extraktion von Desoxyribonukleinsäure aus SaatgutHausVASU G 30.00-2 (2012-07) mit Berichtigungsblatt (2024-06) Nachweis von gentechnischen Veränderungen in Saatgut – Untersuchungsablauf ASU G 30.40-19 (2020-07)DNA-Extraktion aus Luzernesamen und Nachweis der gentechnisch veränderten Luzernelinien J101, J163 und KK179 mittels real-time PCR (hier nur DNA- Extraktion)NormVSOP_G_F05 (2024-12) DNA-Extraktion aus Saatgut Seite 2 | 25 Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Gentechnik (G), Stand: Januar 2024 1.2. Molekularbiologische Untersuchungen 1.2.1. Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mittels PCR in Saatgut Prüfverfahren (Norm oder Code); mit VersionTitel des PrüfverfahrensNormverfahren Anmerkungen bzw. Bezug zu (NormV) oder Hausverfahren (HausV) SOP_G_G01_ PCR allgemein (2019-07)Durchführung einer Polymerase- Kettenreaktion (PCR) – Allgemeine HinweiseHausVASU G 00.00-5 (2010-08) Verfahren zum Nachweis von Nukleinsäuresequenzen mit der Polymerase- Kettenreaktion (PCR) – Allgemeine Hinweise und Anforderungen PCR Assay for Detection of Maize Transgenic Event Bt10 (2005-07)PCR Assay for Detection of Maize Transgenic Event Bt10. Version 2 (https://gmo- crl.jrc.ec.europa.eu/bt10update) Elementspezifisches VerfahrenHausVSOP_G_G14_ Spezifisch gvMais (2024-02) Eventspezifische qualitative PCR-Nachweisverfahren für gentechnisch veränderten Mais in Pflanzenmaterial und Saatgut (inklusive Anhang) SOP_G_G05_ PCR p35S-pat (2020-02)PCR-Nachweis der p35S-pat-Genkassette in gentechnisch veränderten PflanzenHausVAM 001 (1998-09) PCR-Nachweis der p35S-pat-Genkassette in transgenen Kulturpflanzen [https://www.lag- gentechnik.de/dokumente/uam-methoden/001.pdf] Seite 3 | 25
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 104/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 104/03 Magdeburg, den 22. Mai 2003 Umweltministerin Wernicke bringt Bundesratsinitiative zur Grünen Gentechnik ein/Bund soll Eu-Richtlinie umsetzen Sachsen-Anhalt verlangt vom Bund eine sofortige Umsetzung längst überfälliger EU-Vorschriften zur Grünen Gentechnik und bringt dazu am morgigen Freitag, dem 23. Mai 2003, im Bundesrat einen Entschließungsantrag ein. Ziel der Initiative ist es, Hemmnisse beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen abzubauen. Der Bund wird aufgefordert, die EU-Freisetzungsrichtlinie umzusetzen und sein Gentechnikgesetz entsprechend zu novellieren. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke, die die Bundesratsinitiative im Plenum vorstellen wird, erklärte: "Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung die Umsetzungsfrist für die EU-Freisetzungsrichtlinie im Oktober 2002 verstreichen lassen hat und damit zum wiederholten Male ein Vertragsverletzungsverfahren riskiert. Eine weitere Blockade durch die Bundesregierung stellt weder eine angemessene noch sinnvolle Auseinandersetzung mit der Grünen Gentechnik dar. Sie schadet vielmehr der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wirtschaftsraumes und kann somit keine realistische Option für die Politik sein." Wir stellen Ihnen im Folgenden den Wortlaut der Rede von Ministerin Wernicke zur Einbringung des Entschließungsantrages in der 788. Sitzung des Bundesrates zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Sperrfrist: Freitag, 23. Mai 2003, Redebeginn gegen 09.30 Uhr. Es gilt das gesprochene Wort! Anrede, über die Bio- und Gentechnologie, insbesondere die Grüne Gentechnik, sind in letzter Zeit wieder verstärkt Diskurse und Grundsatzdebatten geführt worden. Allerdings wird hierbei verkannt, dass die alltägliche Praxis dieses Stadium längst verlassen hat. Die Gentechnik hat ¿ auf der Basis umfangreicher Sicherheitsprüfungen ¿ in vielen Teilen der Welt Einzug in die agrarische Rohstoff- und Lebensmittelerzeugung gehalten. Damit ist sie auch ohne einen kommerziellen Anbau im eigenen Land bei uns längst Realität. Die Anbaufläche für gentechnisch veränderte Pflanzen stieg im Jahr 2002 weltweit auf mehr als 58 Millionen Hektar an. Die Europäische Union blieb von dieser Entwicklung unberührt. Lediglich in Spanien wurden etwa 25.000 Hektar gentechnisch veränderter Mais angebaut. In Deutschland sind für das Jahr 2003 bislang nur 16,5 Tonnen transgener Mais für den kommerziellen Anbau freigegeben worden, was etwa einer bundesweiten Anbaufläche von 800 Hektar entspricht. Diese Zahlen sprechen für sich. Ursache für die Stagnation des Anbaus von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen in der Europäischen Union und in Deutschland ist das seit 1998 bestehende De-facto-Moratorium für alle Neuzulassungen. Seitdem sind nicht nur die Anmeldungen für den kommerziellen Anbau sondern auch die Feldversuche für die Forschung drastisch zurückgegangen. Die EU-Umweltminister einigten sich damals darauf, die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen erst wieder zu beginnen, wenn neue strengere Rechtsvorschriften angenommen sind. Zwischenzeitlich wurde die Freisetzungsrichtlinie novelliert, Vorschriften für die absichtliche Freisetzung weiterentwickelt sowie eine solide Basis für ein Bewertungs- und Anbaumanagement geschaffen. Außerdem hat man im Europäischen Rat und in der Kommission eine politische Einigung zu den anstehenden Verordnungen für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie für Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung erreicht. Anrede, inzwischen wissen wir, dass die USA und zwölf weitere Staaten gegen das Moratorium der EU vor der WTO Klage einreichen werden. Ein Handelsstreit mit den USA muss unverzüglich durch die Beendigung des Moratoriums abgewendet werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine unverzügliche Aufhebung des Zulassungsmoratoriums einzusetzen. Eine weitere Blockade stellt weder eine angemessene noch sinnvolle Auseinandersetzung mit der Grünen Gentechnik dar. Sie schadet vielmehr zunehmend der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen und europäischen Wirtschaftsraumes und kann somit keine realistische Option für die Politik darstellen. Auch der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission zur Biotechnologie-Strategie, der dem Bundesrat heute ebenfalls zur Abstimmung vorliegt, bestätigt uns in unserer Initiative. Anrede, wer den Bürgern dieses Landes Wahlfreiheit verspricht, muss ihnen auch die praktische Möglichkeit dazu geben, sich Für oder Gegen gentechnisch veränderte Produkte zu entscheiden. Was wir brauchen, sind verlässliche Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene, die der langfristigen und globalen Bedeutung der Grünen Gentechnik Rechnung tragen. Insbesondere im Hinblick auf die Rechtsetzung und Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften werden allerdings sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene Defizite gesehen. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung erneut die Umsetzungsfrist für eine europarechtliche Gentechnikvorschrift verstreichen lässt und zum wiederholten Male ein Vertragsverletzungsverfahren riskiert. So war die Freisetzungsrichtlinie bis zum 17. Oktober 2002 in das nationale Gentechnikrecht zu überführen. Inzwischen wurde Deutschland durch ein formelles Mahnschreiben der Europäischen Kommission erneut aufgefordert, die neue Freisetzungsrichtlinie endlich umzusetzen. Es ist unverantwortbar, wenn infolge der Blockade sogar Freilandversuche zur Sicherheitsforschung reduziert oder ganz eingestellt werden. Auch Züchter und Forscher können ohne verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen nicht arbeiten. Deutschland besitzt hervorragende Potenziale in der Landwirtschaft und Züchtungsforschung. Wir können diese Potenziale allerdings nur entwickeln, wenn wir die Stagnation im Bereich der Grünen Gentechnik beenden und die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit herstellen. Und ich möchte hier ausdrücklich betonen: Ein klarer und schlüssiger regulatorischer Rahmen ist nicht nur unabdingbare Voraussetzung für Forschung, Produktion und Handel sondern auch für die Sicherung umfassender Verbraucherrechte. Es geht nicht um den Abbau von Sicherheit. Vielmehr garantiert auch die neue Freisetzungsrichtlinie sowie der regulatorische Rahmen für Lebens- und Futtermittel ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf: die Freisetzungsrichtlinie unverzüglich in nationales Recht umzusetzen und anzuwenden, und die Voraussetzung für eine Trendwende beim Anbau gentechnisch veränderter Kulturpflanzen zu schaffen. Novellieren Sie das Gentechnikgesetz, nur bitte nicht so, wie Sie es gerade planen. Setzen Sie sich für die Verabschiedung der der EG-Verordnungen zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung ein. Beschleunigen Sie das Verfahren zur EU-weiten Einführung entsprechender Regelungen für den Saatgutbereich. Ein zentraler Punkt dieser Regelungen werden Schwellenwerte für so genannte zufällige oder technisch unvermeidbare gentechnisch veränderte Beimischungen zum Beispiel in konventionellen Produkten sein. Hierbei geht es nicht mehr um Fragen der biologischen Sicherheit, denn die gentechnisch veränderten Pflanzen sind genehmigt bzw. wissenschaftlich als unbedenklich bewertet. Vielmehr müssen diese Schwellenwerte den Gegebenheiten und der Praxis der internationalen Handels- und Warenströme Rechnung tragen und auch für klein- und mittelständische Unternehmen praktikabel sein. Eine Bemerkung zur immer wieder diskutierten Frage der Koexistenz. Eine solche Koexistenz ist auch in Bezug auf den ökologischen Landbau durchaus möglich, wenn dafür die erforderlichen Voraussetzungen auf den Weg gebracht werden. Auch hier müssen entsprechende Schwellenwerte festgelegt werden, wozu die EG-öko-Verordnung geändert werden muss. Des Weiteren müssen entsprechenden Haftungsfragen, zum Beispiel wegen GVO-Kontaminationen im öko-Landbau, sachgerecht geklärt werden. Nur durch eine solche Herangehensweise wird es auch künftig möglich sein, dass die unterschiedlichen Formen der Landbewirtschaftung Bestand haben, in ihrer Existenz nicht bedroht werden und die Landwirte vernünftig und unvoreingenommen miteinander umgehen können. Noch etwas gebe ich zu bedenken: Die Bundesregierung beabsichtigt umfangreiche Zuständigkeitsänderungen im Gentechnikrecht. Auch wenn es hier ausschließlich um den Kompetenzbereich des Bundes geht, lassen Sie mich dennoch einige Anmerkungen hierzu machen. Insbesondere zur geplanten Aufgabenverlagerung vom Umweltbundesamt zum Bundesamt für Naturschutz bestehen erhebliche Bedenken, die auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ausgeräumt sind. Es erschließt sich uns nach wie vor nicht, warum die in den vergangenen Jahren im Umweltbundesamt aufgebauten Kompetenzen im Bereich Gentechnik ohne Not aufgegeben bzw. aus dem UBA herausgelöst werden sollen. Der vom UBA bislang verfolgte medien- und schutzgutübergreifende Arbeitsansatz wird unseres Erachtens auch perspektivisch den Anforderungen im Bereich Gentechnik am besten gerecht. Nunmehr steht zu befürchten, dass eine Bewertung auf rein naturschutzfachliche Aspekte begrenzt bleibt. Immerhin wird dem Umweltbundesamt künftig weder eine Einvernehmens- noch eine Benehmenszuständigkeit übertragen. Anrede, setzen Sie heute ein Zeichen. Machen wir deutlich, dass die Gentechnik nicht nur in der Medizin, sondern auch in der Landwirtschaft große Chancen hat, die genutzt werden sollten. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Entschließungsantrag. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
In Deutschland ist der Anbau von Genmais Mon 810 des US-Konzerns Monsanto, in den ein Gen gegen den größten Schädling (Maiszünsler)der Pflanze eingebaut ist, ab sofort verboten. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner verkündete am 14. April 2009 ihre Entscheidung mit der Begründung, dass es den Verdacht gebe, dass die genveränderte Maissorte andere Tiere schädige.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klage des Saatgutkonzerns Monsanto gegen das Anbauverbot für die gentechnisch veränderte Mais-Sorte MON 810 in einem Eilverfahren abgelehnt. Das verhängte Anbauverbot ist rechtmäßig. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass eine Gefahrenlage bestehe. Anhaltspunkte, dass Mensch und Tier durch den Gen-Mais geschädigt werden könnten, seien für das Verbot ausreichend.
Der US-Saatgutkonzern Monsanto hat Klage gegen das von der Bundesregierung ausgesprochene Anbauverbot für seinen Genmais Mon 810 beim Verwaltungsgericht in Braunschweig eingereicht. Das Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigte den Eingang der Klage mit einem entsprechenden Eilantrag. Das Unternehmen hofft, dass das Gericht darüber noch vor Beginn der eigentlichen Aussaatzeit im Mai entscheidet.
Bei der Kontrolle wirtschaftlich bedeutsamer Schädlinge an Nutzpflanzen können transgene Anbaupflanzen eine wirksame Alternative zur chemischen Bekämpfung bieten. Dies gilt besonders für die Anbaupflanze Mais und hinsichtlich des neu eingewanderten Schädlings Maiswurzelbohrer Diabrotica virgifera virgifera, der zusammen mit dem Maiszünsler Ostrinia nubilalis eine ernste Bedrohung des Maisanbaus in Deutschland darstellt. Vor einer kommerziellen Anwendung transgener Nutzpflanzen muss jedoch eine umfassende Bewertung hinsichtlich ihrer ökologischen Auswirkungen vorgenommen werden. Das Ziel des Teilprojekts 'Effekte von Bt-Mais mit multiplen Maiszünsler- und Maiswurzelbohrer- Resistenzgenen auf Nicht-Zielorganismen' ist es, im Rahmen des oben benannten Forschungsverbundes mögliche ökologische Auswirkungen von Bt-Mais auf Nicht-Zielorganismen der Maisbiozönose zu bewerten. Im Rahmen der Förderrichtlinie 'Beiträge zur Biologischen Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen' leistet das geplante Forschungsvorhaben somit einen wichtigen Beitrag bei der freisetzungsbegleitenden Sicherheitsforschung an transgenem Mais, welcher in Europa in der grünen Gentechnik eine Vorreiterrolle spielt. Im Mittelpunkt des Projektes steht ein Freisetzungsversuch mit dem neuen Maishybrid MON89034 x MON88017, einem 'stacked' Bt-Produkt, welches neben einer Herbizidtoleranz eine kombinierte Resistenz gegenüber Maiszünsler und Westlichem Maiswurzelbohrer besitzt. Anhand von Feldbeobachtungen und -experimenten im Rahmen des Freisetzungsversuchs mit MON89034 x MON88017-Mais soll getestet werden, ob Schlüsselarten der Maiskrautschicht und des Bodens, sowie Tagschmetterlinge in den Nachbarhabitaten durch den Anbau von transgenem Mais negativ beeinflusst werden. Durch den parallelen Anbau des Bt-Maises mit der nah-isogenen und zwei konventionellen Maissorten im Parzellendesign wird es dabei möglich sein, Sorteneffekte auf die Nicht-Zielorganismen von Bt-Effekten zu unterscheiden. Ergänzend soll in Laborexperimenten die Aufnahme und Toxizität des Bt-Toxins für die jeweiligen Nicht-Zielorganismen untersucht werden. Bei beiden Ansätzen werden klar definierte Hypothesen getestet und qualitative wie quantitative Aussagen über die möglichen ökologischen Effekte des Anbaus der transgenen Maissorte gemacht.
Das Projekt ist Teil des Forschungsverbundes zur freisetzungsbegleitenden Sicherheitsforschung an Mais mit multiplen Bt-Genen zur Maiszünsler- und Maiswurzelbohrerresistenz. Es ist bekannt, dass Cry-Proteine über Ernterückstände, Wurzelausscheidungen und Polleneintrag in die Böden gelangen und dort an Bodenpartikeln sorbiert werden, wodurch der mikrobiologische Abbau dieser Proteine eingeschränkt ist. Ziel unseres Teilprojektes ist die Quantifizierung der Retardation sowie des Konkurrenz- und Mobilitätsverhaltens der Cry-Proteine Cry1A.105, Cry3Bb1, Cry2Ab2, die in der Bt-Maislinie MON89034 x MON88017 exprimiert werden. Unter Berücksichtigung der physikalischen-chemischen Eigenschaften der Böden der Freisetzungsfläche und der Struktur und Chemie der Cry-Proteine wird die Art der Bindung der multiplen Cry-Proteine in den Böden der Freisetzungsfläche erfasst. Im ersten Modul erfolgt die bodenkundliche Charakterisierung der Freisetzungsböden und die chemisch-physikalische Analyse der Bodenfraktionen. Weiterhin werden die multiplen Cry-Proteine auf ihre Aminosäuresequenz, Ladungsverteilung und Struktur analysiert, damit eine Verknüpfung zwischen der Höhe der Sorption der Cry-Proteine und den Eigenschaften der Fraktionen der Böden erfolgen kann. Im zweiten Modul werden Wurzelexsudate der Bt-Maislinie MON89034 x MON88017 gewonnen und auf ihre Gehalte an multiplen Cry-Proteinen untersucht. Auf dieser Datenbasis werden Sorptions- und Austauschisothermen aufgenommen, um das Konkurrenzverhalten der multiplen Cry-Proteine um Bindungsplätze erfassen zu können. Des Weiteren werden Untersuchungen zur Mobilität und Verlagerung der Cry-Proteine in Perkolationsexperimenten durchgeführt. Um verallgemeinerungsfähige Aussagen zum Anbau von Bt-Mais treffen zu können, werden diese Ergebnisse mit den Ergebnissen der letzten beiden Projekte (FKZ 0312631H, 0313279G) zur freisetzungsbegleitenden Sicherheitsforschung an Bt-Mais in Beziehung gebracht.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 17 |
Land | 8 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 13 |
Text | 6 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 7 |
offen | 17 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 24 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Datei | 3 |
Keine | 14 |
Webseite | 10 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 9 |
Lebewesen und Lebensräume | 24 |
Luft | 9 |
Mensch und Umwelt | 23 |
Wasser | 7 |
Weitere | 24 |