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Umweltzeichen Blauer Engel für Mehrweg-Verpackungssysteme für Transport und Versand

Das Umweltzeichen DE-UZ 27 „Blauer Engel für Mehrweg-Transportverpackungen“ zeichnet Mehrweg-Transportverpackungen aus und soll zur Abfallvermeidung und zur Ressourcenschonung beitragen. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse und Hintergründe der grundlegenden Überarbeitung des Umweltzeichens im Jahr 2024 dargestellt. Das Forschungsinstitut Ökopol wurde mit dieser Revision der Vergabekriterien beauftragt. Zentraler Bestandteil der Revision ist die Fokussierung des Umweltzeichens auf Mehrwegsysteme, die eine wiederholte Nutzung der Verpackungen sicherstellen. Die möglichen genutzten Mehrwegverpackungen umfassen eine breite Palette an Verpackungstypen, wie flexible Big Bags, lebensmitteltaugliche Mehrwegsteigen, Paletten, oder Versandboxen und -taschen. Sie bestehen häufig aus Kunststoffen, insbesondere Propylen, teilweise auch aus Holz oder Papier, Pappe, Karton (PPK). Sie sind geeignet für eine Vielzahl von Anwendungen, bspw. dem Transport verschiedener Waren zwischen Unternehmen oder der Nutzung zum Versand im Onlinehandel. Veröffentlicht in Texte | 17/2025.

Bau einer Upcycling-Anlage für Baurestmassen unter Einsatz eines Farbsortierers mit NIR-Technik

Die Schneider & Sohn GmbH & Co. KG wurde 1929 in Blaufelden-Gammesfeld als Steinbruch-Unternehmen gegründet und betätigt sich heute als ein familiengeführtes mittelständisches Unternehmen in den Bereichen Tiefbau, Abbruch, Baustoffhandel, Entsorgung und Transport. Seit mehr als 30 Jahren ist das Unternehmen im Baustoff-Recycling tätig. Trotz rechtlicher Verpflichtung zum selektiven Rückbau von Gebäuden und Infrastrukturen und der damit verbundenen Getrennthaltungspflicht für Rückbaumaterialien fallen in der Praxis stets größere Mengen an gemischten Baurestmassen an, bestehend aus Betonbruch, Ziegelbruch, Leichtbetonbruch, Sand, Mörtel etc. Diese Baurestmassen werden in der Regel aus Kostengründen entweder auf Deponien abgelagert oder nach einer rudimentären Aufbereitung für minderwertige Verwertungsmaßnahmen wie Verfüllungen genutzt. Für eine Aufbereitung z.B. für den Einsatz im Straßenbau war bis vor einigen Jahren die Trockenaufbereitung Stand der Technik, für den hochwertigen Einsatz in hochqualitativem Recyclingbeton ist es heute die noch wenig verbreitete Nassklassierungsaufbereitung von bereits selektiv rückgebautem und aufbereitetem Bauschuttmaterial. Jedoch sind derzeit gemischt anfallende Baurestmassen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Einzelfraktionen kaum hochwertig zu recyceln. Das Projekt geht darüber hinaus mit dem Ziel, sortenreine und hochwertige Korngrößen für den weiteren Einsatz in Recyclingverfahren bereitzustellen. Dafür verbindet das Unternehmen in der neuen Anlage in Rot am See eine hochwertige Nassklassierung mittels Schwertwäsche etc. mit einer innovativen Farb- und Nahinfrarotsortierung. Diese ist mittels einer automatisierten vertikalen Sortierung der aufbereiteten Gesteinskörnungen nicht nur in der Lage, nach Korngrößen-Bandbreiten zu sortieren, sondern auch nach materialspezifischen Einzelfraktionen aufgrund ihrer Farbe und ihrer Beschaffenheit zu trennen (Beton, Ziegel etc.). So ist ein hochwertiges Recycling selbst schwieriger, gemischter Baurestmassen durch die Gewinnung gütegesicherter Gesteinskörnung z.B. für den Einsatz in RC-Beton möglich. Die Umweltentlastungen aus diesem Projekt bestehen aus Primärrohstoffeinsparungen durch die Gewinnung hochwertiger Recycling-Gesteinskörnungen Schonung der Abbaustätten für Kies, Sand, Splitt etc. Schonung von Deponievolumen Bei einem gesamthaften Einsatz von 100.000 Tonnen pro Jahr an mineralischen Reststoffen können bis zu 96.400 Tonnen pro Jahr als Sekundärrohstoffe zurückgewonnen und in diesem Umfang Primärrohstoffe eingespart werden. Zumindest für den Bauschuttbereich ist diese Rückgewinnungsrate sehr anspruchsvoll (ca. 30 bis 40 Prozent höher als bei einer konventionellen Trockenaufbereitungsanlage). Zudem werden sowohl Rohstoffabbauflächen als auch in ähnlicher Größenordnung Deponievolumina für diese Materialmengen eingespart. Insgesamt ergibt die Berechnung eine Flächenersparnis von rund 1.900 Quadratmeter pro Jahr. Da die Anlage in einem geschlossenen Wasserkreislauf geführt wird, fällt künftig auch kein Abwasser mehr an. Bei einem angenommenen CO 2 -Vorteil des R-Betons von 4,00 Kilogramm pro Tonne gegenüber dem Normalbeton (Quelle: www.beton-rc.ch ) könnten durch die Rückgewinnung von jährlich 90.000 Tonnen an RC-Gesteinskörnung rund 360 Tonnen an CO 2 eingespart werden. Das Projekt besitzt großen Modellcharakter, da es auf alle gängigen Bauschuttaufbereitungsanlagen, die derzeit noch nach dem alleinigen Prinzip der Trocken- oder konventionellen Nassaufbereitung arbeiten, übertragbar ist. Für diese Erweiterung kommen derzeit in Deutschland rund 2.640 Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 75,2 Mio. Tonnen Bauschutt in Frage. Branche: Baugewerbe/Bau Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Schneider & Sohn GmbH & Co. KG Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: seit 2024 Status: Laufend

Umweltzeichen Blauer Engel für Mehrweg-Verpackungssysteme für Transport und Versand

Das Umweltzeichen DE-UZ 27 „Blauer Engel für Mehrweg-Transportverpackungen“ zeichnet Mehrweg-Transportverpackungen aus und soll zur Abfallvermeidung und zur Ressourcenschonung beitragen. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse und Hintergründe der grundlegenden Überarbeitung des Umweltzeichens im Jahr 2024 dargestellt. Das Forschungsinstitut Ökopol wurde mit dieser Revision der Vergabekriterien beauftragt.Zentraler Bestandteil der Revision ist die Fokussierung des Umweltzeichens auf Mehrwegsysteme, die eine wiederholte Nutzung der Verpackungen sicherstellen. Die möglichen genutzten Mehrwegverpackungen umfassen eine breite Palette an Verpackungstypen, wie flexible Big Bags, lebensmitteltaugliche Mehrwegsteigen, Paletten, oder Versandboxen und -taschen. Sie bestehen häufig aus Kunststoffen, insbesondere Propylen, teilweise auch aus Holz oder Papier, Pappe, Karton (PPK). Sie sind geeignet für eine Vielzahl von Anwendungen, bspw. dem Transport verschiedener Waren zwischen Unternehmen oder der Nutzung zum Versand im Onlinehandel.

Nahverkehrsplan

Nahverkehrsplan 2019-2023 Was ist ein Nahverkehrsplan? Das Land Berlin ist als “Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr” dafür verantwortlich, im Rahmen der Daseinsvorsorge ein ausreichendes Angebot bei Bus und Bahn sicherzustellen. Um vor dem Hintergrund der sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse weiterhin ein attraktives und angemessenes ÖPNV-Angebot gewährleisten zu können, wird dieses Angebot vom Aufgabenträger im Nahverkehrsplan (NVP) festgelegt. Der NVP ist ein gesetzlich vorgesehenes Planungsinstrument. Er setzt für ganz Berlin die Standards und Vorgaben für Umfang und Qualität der Leistungen von S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Fähre und Regionalverkehr fest und bildet damit die Grundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung. Darüber hinaus enthält der NVP Zielvorgaben, Prüfaufträge und konkrete Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV in Berlin noch attraktiver zu gestalten. Dies ist notwendig, um seinen Anteil am Gesamtverkehr weiter zu erhöhen und somit im Sinne des Mobilitätsgesetzes die Stadt vom Pkw-Verkehr zu entlasten. Der Nahverkehrsplan für 2019-2023 wurde vom Berliner Senat am 26. Februar 2019 beschlossen. Sie finden die Unterlagen dazu unter Downloads . Was steht im Nahverkehrsplan? Ein Schwerpunkt des NVP besteht darin, (Mindest-)Anforderungen für das ÖPNV-Angebot in Berlin festzulegen. Dies bedeutet aber nicht nur eine Bewahrung des derzeitigen Angebotes, sondern auch dem gezielten Ausbau der Angebote, um den Anteil der mit dem ÖPNV zurückgelegten Fahrten im Verhältnis zum MIV deutlich zu steigern. So enthält der NVP z.B. verbindliche Vorgaben und Standards zu: Erschließung (Haltestellendichte, Wege zur Haltestelle, Taktdichte, Betriebszeiten, Fahrtzeiten und Umsteigehäufigkeit) Qualität (Sicherheit, Pünktlichkeit, Umweltstandards, Barrierefreiheit) Integration des Verkehrsangebots (Zusammenwirken von Schiene und Bus, mit dem Brandenburger Umland, mit dem Fahrradverkehr) Darauf aufbauend benennt der Nahverkehrsplan konkrete Maßnahmen, mit denen diese Anforderungen erfüllt werden sollen und das Angebot künftig verbessert werden kann. Schwerpunkte der Angebotsplanung für die nächsten Jahre sind: Ausbau des 10-Minuten-Netzes, das mehr als 90 Prozent der Berliner Bevölkerung tagsüber einen 10-Minuten-Takt garantiert – auch abseits des S- und U-Bahnnetzes Taktverdichtungen bei allen Verkehrsmitteln und Einsatz größerer Fahrzeuge, sofern es die Infrastruktur zulässt Weiterentwicklung des erfolgreichen Metro- und Expressbusnetzes Erschließung neuer Wohngebiete Ausbau des Stadt-Umland-Verkehrs durch Angebotsverdichtungen Erprobung und Entwicklung neuer On-Demand-Angebote zur Schließung von Bedienungslücken Darüber hinaus beleuchtet der im Februar beschlossene Nahverkehrsplan 2019-2023 erstmals auch einen langfristigen Zeithorizont bis zum Jahr 2035 . Hierbei trifft er Aussagen zu langfristigen Infrastruktur­maßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen, mit denen das Nahverkehrsnetz des Landes Berlin langfristig nachhaltig weiterentwickelt werden soll. Dazu zählen: Ausbau des Straßenbahnnetzes zur Umstellung überlasteter Buslinien sowie zur Erschließung von Neubauquartieren Ausbau des Regional und S-Bahnnetzes zur Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen Erprobung neuer Antriebstechnicken und Umstellung der Busflotte auf lokal emissionsfreie Antriebe bis zum Jahr 2030 Basis für diese Betrachtungen bildet eine genaue Abschätzung der zu erwartenden Nachfrage, die sowohl die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung als auch die sich aus dem Mobilitätsgesetz ergebenden Ziele zur Erhöhung des Modal-Splits berücksichtigt. Eine Analyse der zu erwartenden Wirkungen und Kosten der Maßnahmen sowie eine Bewertung, inwieweit diese geeignet sind, zur Erreichung der Berliner ÖPNV-Ziele beizutragen, runden den Plan ab. Wen verpflichtet der Nahverkehrsplan? Der NVP ist für den Senat selbst unmittelbar verbindlich. Alle Berliner Behörden müssen die Standards und Vorgaben des NVP bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Dies gilt vor allem für die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger. Sie muss bei der Bestellung der Verkehrsleistungen aufgrund der bestehenden Verkehrsverträge sowie beim Abschluss neuer Verkehrsverträge die NVP-Vorgaben umsetzen. Auch bei der Erteilung von Liniengenehmigungen durch die Genehmigungsbehörde ist der NVP zu beachten. Genehmigungsbehörden sind je nach Verkehrsträger in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Diese sind zuständig z.B. für die Genehmigung von Anträgen der BVG und anderer Verkehrsunternehmen auf Änderung, Neuerrichtung oder Kürzung von Straßenbahn- und Buslinien. Der NVP ist zudem eine politische Selbstverpflichtung des Landes Berlin, die Rahmenbedingungen für ein effizientes und attraktives ÖPNV-Angebot zu schaffen. Dies ist von der für den Nahverkehr zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ebenso zu beachten, wie von den Straßenbaulastträger und der Abteilung Verkehrsmanagement. Der Nahverkehrsplan 2019-2023 wurde am 26. Februar 2019 vom Berliner Senat beschlossen. Er bildet für die Dauer seiner Laufzeit die Grundlage für die Angebotsgestaltung im Berliner ÖPNV und stellt durch seine Aussagen zu Investitionsbedürfnissen über seine Laufzeit hinaus die Weichen für die zukünftige Berliner Nahverkehrsplanung bis Mitte der 2030er Jahre. Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen Nahverkehrsplan und Verkehrsverträgen? Große Bedeutung erlangt der Nahverkehrsplans als Grundlage für die mit den Verkehrsunternehmen S-Bahn und BVG langfristig abgeschlossenen Verkehrsverträge . Diese enthalten Regelungen, die es erlauben, die Verkehrsleistungen an geänderte Vorgaben und Qualitätsstandards des NVP anzupassen. Der Aufgabenträger setzt den NVP um, indem er von seinem vertraglichen Recht Gebrauch macht, Verkehrsleistungen zu bestellen und konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots zu machen. Dadurch kann flexibel auf eine Änderung der Rahmenbedingungen reagiert werden. Dies ist aufgrund der langen Laufzeiten der Verkehrsverträge notwendig. Ferner sind alle Verkehrsleistungen in den Verkehrsverträgen mit “Preisschildern” versehen. Soweit also aufgrund geänderter Vorgaben des Nahverkehrsplans Verkehrsleistungen vom Aufgabenträger ab- oder hinzubestellt werden müssen (beispielsweise für eine Taktverdichtung oder Linienausweitung), können die dadurch entstehenden Kosten bereits während der Planung ermittelt werden.

Wirtschaftsverkehr in Berlin

In Berlin und allen deutschen Städten leistet der Wirtschaftsverkehr als Summe von Güterverkehr und Personenwirtschaftsverkehr einen maßgeblichen und unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region. Der Wirtschaftsverkehr nutzt alle verfügbaren Verkehrsträger unserer Stadt. Güter werden auf den Berliner Wasserstraßen, der Schiene, der Straße, auf dem Luftweg und durch Rohrleitungen bewegt. Die Leistungen des Wirtschaftsverkehrs bilden die Grundlage für Arbeit, Konsum und Freizeitverhalten der Berliner Bevölkerung sowie der Besucherinnen und Besucher Berlins, beispielsweise durch: die Lieferung von Waren und Gütern für Handel und Industrie, dabei allein an mehr als 1.100 Supermärkte in Berlin die Versorgung der rund 800 Berliner Hotels und anderen Beherbergungsstätten sowie der ca. 9.400 gastronomischen Betriebe (Stand Februar 2020) die Zustellung von täglich durchschnittlich mehr als 400.000 Paketen durch geschätzt 2.500 Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP)-Zustellfahrzeuge die Versorgung der Baustellen und der Transport des Bodenaushubs die Entsorgung von Abfällen und Recyclingmaterialien in Berlin, davon im Jahr 2019 rund 798.000 Tonnen Hausmüll und rund 103.000 Tonnen Bioabfall den Personenwirtschaftsverkehr der Beschäftigten, beispielsweise in rund 41.500 Berliner Unternehmen (2018) im Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen” Insbesondere der Wirtschaftsverkehr auf der Straße hat in den letzten Jahren stark an Umfang gewonnen. Lebensmittel, Textilien, Möbel, Maschinenteile, Haushaltsabfälle oder Bauelemente für Häuser – es gibt kaum ein Gut, welches nicht auf den Berliner Straßen transportiert wird. Gerade hier zeigt sich deutlich das Spannungsfeld, in dem sich der Wirtschaftsverkehr bewegt. Denn neben dem unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region, verursacht der Wirtschaftsverkehr auch zahlreiche negative Effekte. So erzeugt einen großen Teil der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen, verursacht einen hohen Instandhaltungsaufwand der Infrastruktur, beansprucht Flächen im fließenden und ruhenden Verkehr und stellt einen Schwerpunkt bei der Verkehrssicherheitsarbeit dar. Vor dem Hintergrund der verkehrsbedingten Umweltbelastungen und dem Klimawandel, der Luftreinhalteplanung und der Lärmaktionsplanung besteht Handlungsdruck im Wirtschaftsverkehr. Es ist die Aufgabe der öffentlichen Hand, die entsprechenden Ziele zu definieren, Rahmenbedingungen zu setzen und unterschiedliche Ansprüche abzuwägen, um einen funktionierenden, aber auch umwelt- und stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr in Berlin zu garantieren. Planerische Grundlage Berlins ist das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK), welches als nachgeordnetes Planwerk den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr für den kurz- und mittelfristigen Planungshorizont konkretisiert und entsprechende Maßnahmen und Konzepte formuliert. Eine neue Version dieses Planwerks befindet sich in der Finalisierung. Des Weiteren bildet das Zusammenwirken und ein intensiver Informationsaustausch zwischen Verwaltung(en), Kammern, Verbänden, Unternehmen, den Verladern, Entsorgern, den Netzbetreibern usw. eine wichtige Grundlage der Wirtschaftsverkehrsplanung. In Berlin wird dies bereits seit Langem gelebt. Eine besondere Rolle nimmt auch der Dialog mit dem Land Brandenburg ein, da gerade hier vielfältige Verknüpfungen (Infrastrukturplanung, Standorte, Verbände, Kammern, gemeinsame Clusterstrategie usw.) bestehen. Mobilitätsgesetz: Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität Der Wirtschaftsverkehr soll stadtverträglich organisiert werden und gleichzeitig die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner sicherstellen. Um die Verwirklichung beider Ziele auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, hat der Berliner Senat die Erweiterung des Mobilitätsgesetzes vorgelegt. Weitere Informationen

Berlin-Abo: wie geht’s weiter?

Das Berlin-Abo (auch 29-Euro-Ticket genannt) wird eingestellt, weil die Finanzierung durch das Land Berlin entfällt. Berlin-Abo-Kundinnen und -Kunden können aber weiterhin für 29 Euro in Berlin fahren. Sie können ins Deutschland-Ticket wechseln und müssen dazu nichts weiter tun: die Differenz zum höheren Preis übernimmt bis zum Ende der Laufzeit des jetzt bestehenden Berlin-Abos das Land Berlin. Das Deutschlandticket gilt deutschlandweit und ist jederzeit monatlich kündbar. Es entstehen den Kundinnen und Kunden des Berlin-Abos also für die Dauer der Restlaufzeit des bestehenden Vertrages keine Nachteile oder Kosten – das Deutschlandticket (Preis ab 1.1.2025: 58 Euro) kostet mit der Gutschrift des Landes dann effektiv nur 29 Euro pro Monat. Erst nach dem Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit des bisherigen Berlin-Abos werden 58 Euro pro Monat fällig, es sei denn, der Vertrag wird gekündigt. Bis dahin erstattet das Land Berlin über die Verkehrsunternehmen die Differenz auf das Kundenkonto. Kündigt der Kunde sein neues Deutschlandticket-Abo vorzeitig vor Ende seiner bisher vereinbarten Mindestlaufzeit, endet die Erstattung mit dem letzten Vertragsmonat. Ist der Kunde/die Kundin mit dem Wechsel einverstanden, muss er/sie gar nichts tun und kann mit dem Erhalt des neuen Tickets den Nahverkehr dann sogar deutschlandweit nutzen. Den Wechsel und die Erstattung der Preisdifferenz organisieren die jeweiligen Verkehrsunternehmen so schnell es geht, voraussichtlich im ersten Quartal 2025. So erhält der Kunde/die Kundin automatisch das Deutschlandticket – in der Übergangszeit (bis zum Erhalt des neuen Tickets) wird das Berlin-Abo auf Kulanzbasis weiter zur Fahrt anerkannt. Nur wer stattdessen das Abo ganz beenden will, muss aktiv werden. Für diesen Fall bieten die Verkehrsunternehmen alternativ an, den Vertrag ersatzlos aufzuheben. Die ursprüngliche Bindung für zwölf Monate entfällt, weitere Kosten fallen nicht an. Die beteiligten Verkehrsunternehmen werden ihren Berlin-Abo-Abonnenten in den nächsten Tagen eine entsprechende Vertragsänderung zum Wechsel anbieten. Sie werden darin auch darüber informieren, wie der Kunde alternativ das Abo schnell und einfach vorzeitig beenden kann.

Tierschutz beim Transport Runderlass zu Tiertransporten Tierschutzrechtliche Tiertransportkontrollen Tierschutzkontrollen beim Transport Handbuch Tiertransporte Dokumente

Beim Verbringen lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport maßgeblich. Diese Verordnung stellt insbesondere Anforderungen an die Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen sowie an die Schulung des Personals (EU-einheitlicher Befähigungsnachweis bei Nachweis entsprechender Sachkunde). Zulassungspflichtig sind alle Transportunternehmer, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren. Dies betrifft jede natürliche oder juristische Person, die entweder auf eigene Rechnung oder für Dritte Tiere befördert. Ergänzt wird das EU-Recht durch die nationale Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1/2005 des Rates ( Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV). Sachsen-Anhalt will den Tierschutz bei Lebendtiertransporten von Nutztieren mittels Runderlass weiter verbessern. Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie dient dabei als Grundlage zur tierschutzrechtlichen Abfertigung langer, grenzüberschreitender Transporte mit ermessensleitenden Vorgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Erlass bezieht sich sowohl auf Tiertransporte innerhalb der EU als auch auf Transporte in Drittländer. Er stellt insbesondere klar, welche Voraussetzungen immer vorliegen müssen, damit ein Transport abgefertigt oder aber versagt werden muss. Es ist wichtig, dass alle Akteure in der Transportkette ihren Verpflichtungen nachkommen, seien es Landwirte, Transportunternehmen oder Tierärzte. Es gilt immer die Maßgabe der europäischen Transportverordnung: Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Im Rahmen der tierschutzrechtlichen Tiertransportkontrollen werden die Transportfahrzeuge sowie die Tiere an den Versandorten, während des Transportes, an den Aufenthalts- und Umladeorten, bei der Ankunft am Bestimmungsort sowie auf Märkten begutachtet. Dabei sind besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Tierschutzauflagen festgelegt worden. Diese beziehen sich auf den Grundsatz, dass Tierschutzkontrollen auf allen relevanten Stufen entlang der Lebensmittelkette durchgeführt werden und auf Grundsätzen der Kontrollen im Zusammenhang mit Tiertransporten. Dazu gehören: die Überprüfung der Transportfähigkeit der zu transportierenden Tiere, die Überwachung und Kontrolle der zulässigen Transportdauer und das Ergreifen von amtlichen Maßnahmen zur Minimierung der Zeiten zwischen der Transportverladung und der Abfahrt des Transportmittels. Tierschutzrechtliche Transportkontrollen sowie dabei auftretende Beanstandungen 2015 bis 2020 Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anzahl der Kontrollen 5.485 5.504 9.119 9.768 9.572 9.890 Beanstandungen 128 64 246 229 196 158 Beanstandungsrate in Prozent 2,33 1,2 2,7 2,3 2,0 1,6 Um die geltenden tierschutzrechtlichen Regelungen innerhalb Deutschlands einheitlich durchführen zu können, hat die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz das Handbuch Tiertransporte erarbeitet und beschlossen. Das Handbuch wird laufend aktualisiert, zuletzt 2020. Das Handbuch Tiertransporte enthält Vollzugshinweise (konkrete Auslegungshinweise und Checklisten) für die zuständigen Behörden zur Beurteilung der rechtskonformen Umsetzung der einschlägigen tierschutzrechtlichen Regelungen beim Transport von Tieren und Hinweise, die einen einheitlichen Vollzug der EU-Tiertransportverordnung und der nationalen Tiertransportverordnung sicherstellen sollen. Die jährlich an die EU-Kommission gerichtete Berichterstattung zu Tierschutzkontrollen beim Transport gibt Auskunft über die Anzahl der stattgefundenen Tiertransporte (am Verladeort, am Bestimmungsort, auf Land- und Bundesstraßen), die Kontrollhäufigkeit sowie die vorgefundenen Verstöße.

Gemeinsam die urbane Mobilität der Zukunft gestalten

Heute haben die Städte Berlin und Hamburg in Person von Senatorin Bonde und Senator Tjarks ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet, um an verschiedenen Themen unseres weitverzweigten und gut verknüften Angebots mit Bussen und Bahnen perspektivisch gemeinsam zu arbeiten. Im Kern geht es darum, das Know-how der Verkehrsunternehmen, Verbünde und Verwaltungen in Berlin und Hamburg zu bündeln, um gemeinschaftlich an zukunftsfähigen Lösungen zu arbeiten. Die Städte sind Ballungspunkt unterschiedlicher Bedürfnisse und Herausforderungen. Die Stadtverwaltungen sind in regelmäßigem Austausch, mit dem Ansatz soll die Zusammenarbeit auch zwischen den Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen themenbezogen vertieft und in abgestimmte Strukturen überführt werden. Berlin und Hamburg haben vor diesem Hintergrund beschlossen, Themen gemeinsam anzugehen, um voneinander zu lernen und Aufgaben gemeinsam zu lösen. Hierzu gehören Aufgaben wie das automatisierte Fahren, Gestaltungsfragen im öffentlichen Raum beispielsweise bei Bushaltestellen, Anforderungen an die Fahrzeugbeschaffung oder technischen Fragen bei Mobilitäts- und Vertriebsplattformen. Berlins Verkehrsenatorin Ute Bonde : „Ich freue mich über die Initiative, die Henrik Falk zu seiner Zeit in Hamburg gezeigt hat und die jetzt in ein gemeinsames Handeln der beiden Städte mündet. Das Schauen über den Tellerrand und das gemeinsame Voranbringen von Themen sind mir persönlich sehr wichtig. Ich freue mich, dass wir hier als Stadtstaaten mit ähnlichen Herausforderungen gemeinsam voranschreiten.“ Hamburgs Verkehrssenator Dr. Anjes Tjarks : „In Hamburg und Berlin sind werktäglich mehrere Millionen Fahrgäste mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Beide Städte verfügen über ein großes Netz an Schnellbahn- und Busverbindungen und arbeiten daran, ihre Angebote vor dem Hintergrund steigender Nachfrage auszubauen sowie die Metropolregionen noch besser an das urbane Zentrum anzubinden. Mit ihrer strategischen Partnerschaft wollen beide Stadtstaaten ihre Erfahrungen austauschen, Synergie-Effekte schaffen und gemeinsame Projekte entwickeln – etwa beim Aufbau von autonomen Verkehren, der Optimierung der Pünktlichkeit von Bussen durch Digitalisierung oder der Entwicklung von Apps, die mobilitätseingeschränkte Menschen in Bussen und Bahnen noch besser unterstützen können. Gemeinsam wollen wir voneinander und miteinander lernen sowie effizientere Strukturen schaffen und verfolgen das Ziel, die Erlebniswelt ÖPNV für die Fahrgäste in Hamburg und Berlin noch attraktiver zu machen.“ Raimund Brodehl, Geschäftsführer beim Hamburger Verkehrsverbund (hvv) : „In enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen und unseren Aufgabenträgern treiben wir intelligente, vernetzte und multimodale Mobilitätslösungen in Hamburg und dem Umland bereits erfolgreich voran. Doch die künftige regionsübergreifende Zusammenarbeit der Verkehrsverbünde und -unternehmen in Hamburg und Berlin ermöglicht nun noch mehr zukunftsorientierte Mobilität. Denn gemeinsam wird es uns gelingen, das große Mobilitäts-Potenzial in den Metropolen noch besser zu erkennen, das unter anderem im Einsatz autonomer Fahrzeuge, im Ausbau von Bushaltestellen zu Mobility-Hubs und in digitalen Anwendungen steckt, und dabei in viele Richtungen ganz neu zu denken.“ Robert Henrich, Vorstandsvorsitzender der Hamburger Hochbahn AG : „Diese Partnerschaft zwischen Berlin und Hamburg ist ein wichtiger Schritt, um die Mobilität in unseren Städten zukunftsorientiert zu gestalten. Indem wir unsere Kräfte bündeln, erwarten wir bedeutende Fortschritte bei der Entwicklung nachhaltiger und benutzerfreundlicher Verkehrslösungen. Es ist eine Gelegenheit, gemeinsam Innovationen zu schaffen und gleichzeitig praktische Ergebnisse zu erzielen, die das tägliche Leben unserer Bürgerinnen und Bürger verbessern.“ Martin Fuchs, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) : „Wir freuen uns über die noch engere Zusammenarbeit der beiden wachsenden Metropolen Hamburg und Berlin. Diese ist ein wichtiger Schritt für die Gestaltung nachhaltiger Mobilitätsangebote in beiden Städten. Durch Austausch und Entwicklung von gemeinsamen Initiativen und Weiterentwicklung bestehender Plattformen können beide Städte voneinander lernen, ihre Systeme verbessern und so die Mobilität von morgen entscheidend voranbringen.“ Der BVG-Vorstandsvorsitzende Henrik Falk : „Weil das Mobilitätsbedürfnis der Menschen nicht an Stadtgrenzen endet, ist es an der Zeit, dass Hamburg und Berlin gemeinsam die Zukunft gestalten. Ob beim autonomen Fahren, dem Aufbau einer gemeinsamen Mobilitätsplattform oder dem emissionsfreien Nahverkehr: Lasst uns die großen Potenziale zwischen beiden Städten heben, um gemeinsam noch schneller voranzukommen – in Hamburg und in Berlin.“ Das MoU ist der Ausgangspunkt, damit die beteiligten Verwaltungen, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde in den kommenden Monaten die Themen weiter ausgestalten und sukzessive in den nächsten fünf Jahren gemeinsam an Lösungen arbeiten.

Bus und Bahn fahren

Mit Bus und Bahn sicherer und umweltfreundlicher unterwegs Welche Tipps Ihnen beim Ticketkauf für Bus und Bahn helfen Fahren Sie Bus und Bahn! Denn mit Bus und Bahn kommen Sie umwelt- und klimafreundlicher ans Ziel als mit Auto oder Flugzeug. Machen Sie sich die Entscheidung leichter: Kaufen Sie sich Zeittickets oder rabattierte Fahrkarten (z. B. BahnCard, Deutschlandticket, …). Informieren Sie sich über Jobticketangebote an Ihrer Arbeitsstelle. Gewusst wie Mit Bus und Bahn sind Sie sicherer und deutlich umwelt- und klimafreundlicher unterwegs als mit dem Auto oder dem Flugzeug. In der Regel reisen sie so auch kostengünstiger. Im Gegensatz zum Autofahren können Sie die Zeit aktiv zum Arbeiten oder Lesen nutzen. Fahrzeug = "Stehzeug" Quelle: Umweltbundesamt Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Fahrkarten rechtzeitig buchen: Ob online von zu Hause oder von unterwegs, ob am Ticket-Automaten oder am Fahrkartenschalter: Es gibt inzwischen viele Möglichkeiten, an das richtige Bahn- oder Busticket zu kommen. Mit der App "DB Navigator" können Sie nicht nur Bahntickets, sondern auch Tickets vieler Verkehrsverbünde direkt bis kurz vor Abfahrt buchen. Zudem haben Sie mit der App z. B. auch die realen Fahrzeiten der Züge immer und überall im Blick. Für Menschen, die Bus und Bahn selten nutzen, empfiehlt es sich, genügend Zeit vor der Abfahrt einzuplanen und gegebenenfalls die Hilfe von Mitreisenden in Anspruch zu nehmen. Durchblick bei den Fahrkosten behalten: Es ist durchaus eine Herausforderung, bei der Vielzahl an Verkehrsverbünden, Rabattkarten, Zeittickets und Spartarifen den jeweils passenden und möglichst günstigsten Tarif zu finden. Aber es lohnt sich. Frühbucherrabatte für Zugfahrten im Fernverkehr bekommen Sie direkt bei der Verbindungsabfrage angezeigt. Mit Deutschlandticket, BahnCard und Vergünstigen für Kinder haben Sie zudem schon drei besonders wichtige Sparhebel im Blick. Deutschlandticket: Mit dem Deutschlandticket können Sie für 49 Euro im Monat (Stand Juli 2023) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Regionalverkehrs fahren (Regionalzüge (RB/RE), S- und U-Bahnen, Straßen- bzw. Stadtbahnen und Stadt- bzw. Überlandbussen und Nahverkehrsfähren). Keine Gültigkeit hat das Ticket hingegen in Fernbussen und in Zügen des Fernverkehrs ((z. B. IC/EC, ICE, FLX, aber auch Regionalzüge, die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden, gelten als in diesem Sinne als Fernverkehr). Sie können das Deutschlandticket bei der Bahn oder bei lokalen Verkehrsverbünden und -unternehmen erwerben. Das Ticket wird ausschließlich als Abonnement sowohl als Handyticket als auch im Chipkartenformat angeboten und ist monatlich kündbar. Mit der Einführung des Deutschlandtickets ist erstmals ein bundesweit gültiges Ticketabonnement für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschaffen worden. Es ersetzt die bislang unübersichtliche Vielzahl an Abo-Angeboten der Verkehrsverbünde und -unternehmen weitgehend. Die Nutzung des ÖPNV ist dadurch deutlich einfacher und für viele Bevölkerungsgruppen erheblich günstiger geworden. Einige Bundesländer oder Landkreise rabattieren das Deutschlandticket außerdem für Gruppen wie Schüler*innen, Auszubildende oder Sozialleistungsempfänger*innen oder haben dies angekündigt. Gleiches gilt für Unternehmen in Bezug auf das Jobticket (siehe unten). Bitte informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Verkehrsunternehmen. BahnCard: Wer regelmäßig mit Fernverkehrszügen unterwegs ist, sollte den Erwerb einer BahnCard in Betracht ziehen. Sie erhalten damit einen fest kalkulierbaren Rabatt auf Ihre Zugtickets. BahnCard 25: Sie erhalten nicht nur 25 % Rabatt auf den Normalpreis (ohne Zugbindung), sondern auch auf Sparangebote im Fernverkehr (mit Zugbindung). BahnCard 50: Sie erhalten 50 % Rabatt auf den Normalpreis (ohne Zugbindung). Bei Sparangeboten im Fernverkehr (mit Zugbindung) gibt es 25 % Nachlass. BahnCard 100: Sie (und Ihr Fahrrad) reisen deutschlandweit im Nah- oder Fernverkehr kostenfrei. Details und spezifische Angebote für weitere BahnCard-Varianten (Probekarten, Jugendliche, Senioren, 1. Klasse) finden Sie auf den Seiten der Bahn . Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche: … gibt es in großer Vielfalt. Leider bleibt Ihnen deshalb die Prüfung im konkreten Einzelfall nicht erspart. Die wichtigsten Regelungen haben wir in Kürze für Sie zusammengestellt: Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung im Bus- und Bahnverkehr in Deutschland in der Regel kostenlos. Kinder unter 15 Jahren reisen in Begleitung eines Reisenden (ab 15 Jahren) bei der Deutschen Bahn außerhalb von Verkehrsverbünden gratis, ab sechs Jahren müssen sie in den Fahrschein eingetragen werden. Davon gibt es allerdings Ausnahmen: Die kostenfreie Mitnahme gilt beim Deutschlandticket nicht für Kinder von 6-14 Jahren und auch bei Ländertickets gibt es abweichende Regelungen. Reisen die Kinder (ab 6 Jahren) bei der Bahn alleine, benötigen sie ein Ticket, erhalten aber 50 % Rabatt. In Verkehrsverbünden gibt es im Allgemeinen Kindertarife. Jugendliche (ab 15 Jahren) müssen in der Regel den vollen Ticketpreis für Erwachsene zahlen. Für Jugendliche (bis 18 Jahre) gibt es eine sehr günstige Jugend BahnCard 25. Auch junge Erwachsene unter 27 Jahre bekommen die BahnCards 25, 50 und 100 unter dem Label My BahnCard zu einem reduzierten Preis. Auch in vielen europäischen Nachbarländern gibt es zahlreiche Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche. Jobtickets nutzen: Viele Arbeitgeber*innen bieten ihren Mitarbeitenden eine verbilligte Zeitkarte für die Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel an (sogenanntes "Jobticket"). Voraussetzung hierfür ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Verkehrsverbünden. Dies gibt es auch in Bezug auf Deutschlandticket. Beschäftigte entsprechender Unternehmen erhalten durch diese Kooperation und öffentliche Zuschüsse 30 % Nachlass auf den Normalpreis. Einige Arbeitsstellen zahlen darüber hinaus höhere Zuschüsse oder übernehmen die Kosten für das Ticket komplett. Der Zuschuss muss zudem nicht versteuert werden, sofern er den Preis des Tickets nicht übersteigt. Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber darauf an. Weitere Sparmöglichkeiten: In der heutigen Tariflandschaft sind Spezialtarife der Normalfall. Auch wenn Sie keine BahnCard, kein Deutschland- oder Jobticket besitzen, gibt es noch zahlreiche weitere Sparmöglichkeiten: Im Fernverkehr bieten die Bahn AG und private Eisenbahnunternehmen wie Flixtrain vielfach günstige Fernverkehrstickets an (meist in Form von Frühbucherrabatten). Dies kann v. a. außerhalb von Hauptreisezeiten und Hauptrouten zu günstigen Preisen führen. Beachten Sie dabei aber unbedingt die besonderen Stornierungsbedingungen sowie die meist daran gekoppelten Zugbindungen. Für kleine Gruppen bis 5 Personen sind im Nah- und Regionalverkehr häufig Ländertickets günstiger als Einzeltickets. Darüber hinaus gibt es Gruppenkarten bei der Bahn und in Verkehrsverbünden in der Regel ab 6 Personen. Gruppenkarten sollten mit genügend zeitlichem Vorlauf gebucht werden. Gruppentickets im Nahverkehr sind nicht online buchbar. In Verkehrsverbünden bieten Tages- und Mehrfahrtenkarten – abhängig von den zurückgelegten Strecken – gewisse Einsparmöglichkeiten gegenüber Einzelfahrscheinen. Fahrgastrechte wahrnehmen: Verspätungen sind ärgerlich, aber passieren. Sie haben als Fahrgast in diesem Fall verschiedene Rechte, die Sie wahrnehmen können: Fernverkehr: Ab 60 Minuten Verspätung können Sie 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Diesen Anspruch können Sie bei der DB per Fahrgastformular oder – sofern Sie das Ticket über ein Kundenkonto bei der DB online oder bei Flixtrain gekauft haben – auch einfach online geltend machen. Verpassen Sie mit zuggebundener Fahrkarte (z. B. Super-Sparpreis- oder Sparpreis-Tickets der DB) aufgrund eines verspäteten Zuges einen Fernverkehrszug, können Sie die Fahrt auch mit einem anderen als dem auf der Fahrkarte eingetragenen Zug fortsetzen. Voraussetzung ist, dass der Anschlusszug vom gleichen Unternehmen betrieben wird. Nahverkehr: Im Nahverkehr besteht generell keine Zugbindung. Sie können mit Ihrer Fahrkarte daher auch andere Regionalzüge zur Weiterfahrt an Ihr Ziel nutzen. Falls ein Zug mehr als 20 Minuten Verspätung hat, können Sie einen höherwertigen Zug (z. B. IC, EC oder ICE) zur Weiterfahrt nutzen. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie eine erheblich ermäßigte Fahrkarte (z. B. ein Deutschlandticket) haben. Reiseketten: Beachten Sie, dass Sie Entschädigungsansprüche für verspätete Züge nur geltend machen können, sofern der verspätete Zug auch Teil Ihrer Fahrkarte ist. Nutzen Sie z. B. zusätzlich ein Bus- oder das Deutschlandticket als Zubringer zum Fernverkehr, können Sie im Verspätungsfall von Bus oder Regionalzug keine Entschädigung verlangen. Das kann bei Reisen mit zuggebundenen Tickets ärgerlich werden: Verpassen Sie wegen eines verspäteten Regionalzugs ihren ICE, IC- oder EC-Anschluss, erhalten Sie keine Entschädigung und zusätzlich erlischt die Gültigkeit Ihres Tickets im Fernverkehr ersatzlos. Weitere Informationen und etwaige Ausnahmeregelungen zu Fahrgastrechten im Schienenverkehr erhalten Sie auf der Website des Eisenbahnbundesamtes oder des Europäischen Verbraucherzentrums . Sollten Sie im Konfliktfall mit einem Verkehrsunternehmen Ihre Rechte verletzt sehen, können Sie die Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr (söp) um Hilfe bitten. Was Sie noch tun können: Üben Sie Bus und Bahn fahren, vor allem auch mit Kindern. Positive Familienerlebnisse bei der Reise schaffen die Basis für eine langfristige Bindung an umweltfreundliche Verkehrsmittel. Nutzen Sie Apps oder Webseiten, die Ihnen stets die schnellste Verbindung sowie Verspätungen anzeigen. Flächendeckend ist dies z. B. mit der App "DB Navigator" der Deutschen Bahn möglich. Urlaub mit Bus und Bahn: Damit kommen Sie auch in entlegene Urlaubsregionen. Oft gibt es spezielle Urlaubstickets oder Gästekarten, die eine ermäßigte oder gar kostenlose Nutzung des ÖPNV in der Urlaubsregion ermöglichen. Weitere Tipps finden Sie in unserem Beitrag Urlaubsreisen . Auch Fernlinienbusse verkehren vor allem zwischen mittleren und größeren Städten oder Knotenpunkten wie Flughäfen und sind eine umweltfreundliche und preiswerte Alternative. Entlastung von schwerem Reisegepäck bieten verschiedene "Gepäck-Dienste". Wenn Sie mit dem Pkw von außerhalb der Stadt kommen, nutzen Sie die vorhandenen Park&Ride-Angebote. Hintergrund Nachhaltige Mobilität kann nicht nur die Auswirkungen des Klimawandels begrenzen. Sie bedeutet auch verbesserte Lebensqualität, erhöhte Verkehrssicherheit sowie geringere Kosten. Ein Kostenvergleich mit dem Auto ist abhängig von den Umständen. Grundsätzlich gilt: Autofahren ist teurer, als die meisten denken. So kostet jeder gefahrene Kilometer zwischen 30 und 40 Cent, wenn die Ausgaben für Versicherung, Betrieb, Wartung, Steuern und Wertverlust eingerechnet werden. Bei rund 15.000 Kilometern ⁠ Fahrleistung⁠ im Jahr kostet ein Auto in der Golfklasse bis zu 500 Euro im Monat. Demgegenüber kann mit der regulären Variante des Deutschlandtickets der Nah- und Regionalverkehr bundesweit für 49 Euro pro Monat genutzt werden. Die Bahn zählt zu den sichersten Verkehrsmitteln: Die Gefahr, bei einem Unfall verletzt zu werden, ist im Auto 164-mal höher als bei der Bahn. ⁠ Umweltsituation: Rund 20 Prozent der in Deutschland ausgestoßenen Treibhausgase wird durch den Verkehr verursacht. Bis zum Jahr 2045 muss Deutschland laut Klimaschutzgesetz treibhausgasneutral werden, was für den Verkehrssektor voraussichtlich die Reduktion der Treibhausgasemissionen auf null bedeutet. Besonders im Verkehrssektor sind daher tiefgreifende Veränderungen erforderlich. In Deutschland sind knapp 49 Millionen Pkw auf den Straßen zugelassen. Pro Kilometer emittiert ein durchschnittlich ausgelasteter Pkw 166 Gramm Treibhausgase (Bezugsjahr 2022) . Der Schienen- und Busverkehr sind hinsichtlich des CO 2 - und Luftschadstoffausstoßes (Stickoxide und Feinstaub) der umweltverträglichere Verkehrsträger. Handlungsbedarf gibt es beim Lärm, aber auch insbesondere bei Dieselfahrzeugen bei den Luftschadstoffemissionen. Ein Linienbus im ÖPNV verbraucht bei durchschnittlicher Auslastung pro Person und Kilometer⁠ etwa ein Drittel weniger Kraftstoff gegenüber einem Pkw, bei Straßen- U- und S-Bahnen ist der Energieverbrauch noch günstiger. Auch im Fernverkehr weisen Bus und Bahn deutlich geringere ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen pro Person und Reise auf als ein Pkw oder gar das Flugzeug. Gesetzeslage: Die Rechte von Fahrgästen im Schienennah- und -fernverkehr sind auf EU-Ebene geregelt. Ausschlaggebend ist die EU-Fahrgastrechteverordnung 2021/782. Demnach können Fahrgäste ab einer Verspätung von 60 Minuten 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt, z. B. extreme ⁠ Witterung ⁠ oder Polizeieinsätze, zurückzuführen ist. Für den Fernbuslinienverkehr (ab 250 Kilometer Strecke) gilt die EU-Verordnung 181/2011. Informationen für Fernbusfahrgäste stellt das Eisenbahnbundesamt zur Verfügung. Für den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (lokale, regionale oder Stadtbusse, U-, Stadt- und Straßenbahnen, On-Demand-Angebote) gelten regional unterschiedliche Regelungen. Hier müssen jeweils die Tarif- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes bzw. -betriebs beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie unter: Marktdaten Mobilität (Daten zur Umwelt) Emissionsdaten des Verkehrs (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Öffentlicher Personennahverkehr (UBA-Themenseite) Bezugsjahr 2023

Der BVG-Verkehrsvertrag 2020-2035

Der bisher zwischen dem Land Berlin und der BVG bestehende Verkehrsvertrag endete zum 31. August 2020. Das Land hat einen „neuen“ Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre in Berlin für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2035 als Gesamtleistung direkt an die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) vergeben. Dieser Verkehrsvertrag ist die vertragliche Umsetzung des 2019 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans und dessen geplanten Investitionen in neue Fahrzeuge, Erweiterung der Netze, Verdichtung der Takte und den Qualitätsanforderungen. Auf die Folgen der Corona-Pandemie für die Einnahmesituation der BVG wurde – wie bei anderen Landesbetrieben – mit einer Zusage zum Schadensausgleich reagiert. Durch die besondere Situation, dass der neue Vertrag in Verhandlung war und eine Neukalkulation unter Berücksichtigung der Folgen der Pandemie bis zum Sommer 2020 aufgrund der Unsicherheit über Folgen und Verlauf gar nicht möglich war, werden der BVG die pandemiebedingten Einnahmeausfälle durch das Land bis zur ersten Revision im Jahr 2024 ersetzt. Im Juli 2020 wurde zunächst ein Mantelvertrag mit allen Vorgaben zu Fahrplanangebot und Vergütung geschlossen, auf dessen Grundlage die Liniengenehmigungsverfahren durchgeführt werden konnten. Dieser Mantelvertrag mit dem zu großen Teilen fertiggestellten Verkehrsvertrag als Annex 3 ist seit 1. September 2020 in Kraft. Im Dezember 2020 wurde der Verkehrsvertrag mit den dann ausverhandelten restlichen Bestandteilen finalisiert. Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt: Das Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans. Der Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert. Das Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malus-System). Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes Straßenbahnnetz ausgerichtet. Erstmals wird eine Mobilitätsgarantie bei fehlender oder gestörter Barrierefreiheit einge-führt. Zur Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart. Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzes-siven Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde in den letzten Verhandlungen ein Paket „Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere Gelenkbusse und auch Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei direkt die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die Ladeinfrastruktur. Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelt hier in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem VBB ein Umset-zungskonzept, das voraussichtlich Ende 2021 in die einjährige Pilotphase starten wird. Das Interesse der Öffentlichkeit an den Inhalten des BVG-Verkehrsvertrages ist groß. Er ist daher öffentlich zugänglich.

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