Mit zwei Kampagnen starteten die Berliner Senatsumweltverwaltung und die Berliner Stadtreinigung (BSR) eine Aufklärungsoffensive für konsequentere Bioabfallsammlung, um mehr klimafreundliches Biogas wie auch wertvollen Kompost zu gewinnen. Um dies zu fördern, informiert die Senatsumweltverwaltung unter dem Motto „Sparen mit der Biotonne“ u.a. über das Einsparpotenzial von Klimagasen durch Bioabfallverwertung. Über die Postwurfsendung der BSR „Was lange gärt, wird richtig gut“ erhielten viele Berliner*innen Tipps zur Abfallvermeidung und zum Sammeln von Bioabfällen. Die Kampagne der BSR wird im weiteren Verlauf verschiedene digitale und analoge Medien nutzen, um den Beitrag von Bioabfällen für Klima- und Ressourcenschutz sichtbarer zu machen. Pressemitteilung Berlin hat die „Circular Cities Declaration“ unterzeichnet und sich damit der europaweiten Städte-Initiative des Städtenetzwerks International Council for Local Environmental Initiatives (ICLEI) angeschlossen. ICLEI strebt den Aufbau und die Unterstützung einer weltweiten Bewegung von Kommunen an, um auf lokaler Ebene globale Nachhaltigkeit zu fördern. Mit der Unterzeichnung der „Circular Cities Declaration“ ist die Berliner Zero Waste Strategie auch auf europäischer Ebene verankert und unterstreicht die Bedeutung von ressourcenschonender Kreislaufwirtschaft für die Stadt. Dafür arbeitet Berlin in diesem Netzwerk zusammen mit nationalen Regierungen und EU-Institutionen bei der Entwicklung förderlicher politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen für den Übergang in Richtung einer Kreislaufwirtschaft. Pressemitteilung Anlässlich des Geburtstages von Alessandro Volta, dem Erfinder der Batterie, wird am 18. Februar der Internationale Tag der Batterie begangen. Von der Erfindung um 1800 bis heute ist in Sachen Batterien und Akkumulatoren viel geschehen – im Alltag sind sie allgegenwärtig und im Zuge der Energie- und Mobilitätswende gewinnen sie weiter an Bedeutung. Doch Energiespeicher enthalten zahlreiche Rohstoffe, wie Lithium, Stahl, Zink, Aluminium und Silber, deren Gewinnung mit gravierenden Umweltauswirkungen verbunden ist. Dementsprechend wichtig ist es, dass die in Batterien enthaltenen Rohstoffe im Wertstoffkreislauf gehalten werden. Für Konsument*innen ist das denkbar einfach: Viele Jahre schon können Verbraucher*innen nicht mehr genutzte Batterien im Handel überall dort zurückgeben, wo sie verkauft werden. Auf der Website „Batterie-Zurück“ informieren die Batterierücknahmesysteme über Batterien und Akkus, deren Nutzung und mögliche Gefahren sowie korrekte Entsorgungswege: Website Batterie Zurück Die Initiative Re-Use Berlin veranstaltet regelmäßig Fachdialoge zu relevanten Themen. Die Online-Veranstaltung am 27. Februar 2023 zum Thema „Mehrweg-Transportverpackungen“ wurde gemeinsam von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz und der Stiftung Initiative Mehrweg ausgerichtet. Im Rahmen des Fachdialogs wurden Herausforderungen, Potenziale und Elemente für die Ausweitung von Mehrwegtransportverpackungen diskutiert und Praxisbeispiele vorgestellt. Die Referent*innen aus Handel, Logistikbranche, Zivilgesellschaft und Politik zeigten auf, wie Mehrwegsysteme für den Transport entstehen und wie sie aus Blick der verschiedenen Akteure ausgeweitet werden können. Zudem beteiligten sich rund 60 zugeschaltete Teilnehmer*innen mit Fragen und Beiträgen an der Diskussion. Auf der Website der Senatsumweltverwaltung finden Sie die Dokumentation (Videos u. Präsentationen) der Veranstaltung: Dokumentation Fachdialog Mehrwegtransportverpackungen Der diesjährige Re-Use Ideenwettbewerb widmet sich dem Thema Transportverpackungen im Bereich Lebensmittelhandel. Er startete am 24.04.23 mit einer Laufzeit von 6 Wochen. Die Initiative Re-Use Berlin der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sucht kreative Ideen, die Einsparpotenziale und alternative Lösungen zu kurzlebigen Einwegverpackungen aufzeigen. Der Wettbewerb dient auch dazu, auf diese in der Menge oft unterschätze Kategorie der Verpackungsabfälle mehr öffentliche Aufmerksamkeit zu richten. Die eingereichten Beiträge werden von einer Experten-Jury gesichtet und die besten Ideen mit Geldprämien ausgezeichnet. Re-Use Ideenwettbewerb Die Kampagne des Runden Tisches Reparatur verdeutlicht, welche wichtige Rolle die Reparatur in der Gesellschaft einnimmt. Über verschiedene Beiträge aus dem Netzwerk des Runden Tisches wird dargestellt, wieso die Umsetzung eines universellen Rechtes auf Reparatur notwendig ist, um das Potential der Reparatur für lokale Wirtschaftsförderung, die Schaffung sozialer Räume und die Förderung technischer Mündigkeit in der Gesellschaft zu heben. Kampagnen Website Runder Tisch Reparatur Die Kampagne #wenigeristmehr des Bundesministeriums für Umwelt, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) stellt die Maßnahmen vor, welche die Bundesregierung plant, um Einweg-Plastik zu vermeiden, Mehrweg-Angebote zu stärken, das Recycling auszuweiten und nachhaltigen Konsum voranzubringen. Neben den Maßnahmen präsentiert die entsprechende Kampagnen – Website eindrückliche Infografiken und aktuelle Beiträge zum Thema. Nach dem erfolgreichen Verbot von vielen Einweg- und Wegwerf-Produkten seit 2021 (EWKVerbotsV) informiert die Kampagne nun verstärkt über die Mehrwegangebotspflicht (VerpackG, §33 u. § 34) für To-Go-Speisen und -Getränke und präsentiert beispielsweise mit dem Blauen Engel zertifizierte Mehrwegsysteme. Kampagnen Website Das im Rahmen eines Förderprojektes der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz in Partnerschaft mit der Berliner Stadtreinigung entwickelte Bildungsangebot für Sekundarstufen gibt seit September 2022 Impulse für den richtigen Umgang mit Tablet, TV, Handy & Co. Das Angebot besteht aus verschiedenen Unterrichtseinheiten mit didaktisch-methodischen Hinweisen für die Lehrkräfte sowie Arbeitsblättern und steht kostenfrei auf der Website der BSR zur Verfügung. Nach sechs Monaten ermittelten ein Evaluationsworkshop sowie eine Online-Umfrage überwiegend positives Feedback unter der Lehrerschaft. Künftig sollen mehr Visualisierungen im Unterrichtsmaterial eingebunden werden und weitere Anstrengungen unternommen werden, das Bildungsangebot bekannter zu machen. Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte Unter dem Motto mehrweg.einfach.machen haben ProjektTogether, WWF Deutschland und der Mehrwegverband bereits Ende letzten Jahres ein Bündnis aus Letztvertreibenden, Mehrweganbieter*innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Kommunen und Unternehmen initiiert. Ziel des Bündnisses ist es, die Umsetzung der seit 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Mehrwegangebotspflicht (VerpackG, §33 u. § 34) zu fördern. Für noch mehr Vernetzung, Austausch und das Teilen von Lernerfahrungen gibt es nun eine Koordinierungsplattform der Umsetzungsallianz. Dort sind Neuigkeiten und Termine sowie aktuelle Herausforderungen und aktive Projekte offen einsehbar. Zudem wird die Koordinierungsplattform der tatsächlichen Zusammenarbeit der Bündnispartner*innen dienen, um die Mehrwegangebotspflicht kollektiv umzusetzen. mehrweg.einfach.machen Koordinierungsplattform der Mehrweg-Umsetzungsallianz Am 6. Juni 2023 wird von 10:00 -13:00 im Auftrag der Berliner Senatsumweltverwaltung der digitale Fachdialog „Förderung von Reparatur durch Netzwerke und Reparaturboni – Re-Use Berlin“ stattfinden. Weitere Informationen werden zeitnah über diesen Newsletter bzw. die untenstehende Webseite versendet. Weitere Informationen Die neunte europäische REUSE Konferenz „Driving the packaging revolution: Best practices & mandatory REUSE in the Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)“ findet am 8. Juni in Brüssel statt. Die Veranstaltung wird über Zoom live gestreamt. Weitere Informationen und Registrierung Am 24. Mai 2023, von 17:00-18.30 Uhr, geht es in diesem Webinar der Bauakademie im Rahmen der Online -Veranstaltungsreihe „Transformation im Dialog!“ um die Hemmnisse und Entwicklungsmöglichkeiten bei der Wiederverwendung von Bauprodukten durch öffentliche Immobilienakteure. Weitere Informationen und Registrierung
Verpackungsabfälle In Deutschland fielen im Jahr 2021 19,7 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 4,9 % mehr als im Vorjahr an. 67,9 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Rückgang der Recyclingquote um 0,3 % gegenüber dem Jahr 2022 und liegt vor allem an einem Verbrauchsanstieg bei Holzpackmitteln. Insgesamt wurden 96,3 % der Verpackungsabfälle verwertet. Verpackungen überall Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2021 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie. Steigender Anfall an Verpackungsabfällen Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. Im Jahr 2021 stieg die Verpackungsabfallmenge auf den bislang höchsten Stand von 19,7 Mio. t. Gründe für den Anstieg der Verpackungsabfälle Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie: Dosierfunktion, Portionierungsfunktion, Aufbewahrungsfunktion und Handhabungsfunktion. Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“). Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken (siehe Abb. „Verbrauch von Getränken, Milch und Milchgetränken“) haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz. Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn zusätzlich zur Primärverpackung weitere Versandverpackungen eingesetzt werden, deren Gewicht höher ist als die Versandverpackungen im Einzelhandel (pro Verkaufseinheit) und dies nicht durch den Wegfall von Tragetaschen kompensiert wird. Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“). Tab: Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Verbrauch von Nahrungsmitteln Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Getränken, Milch und Milchgetränken (Einweg und Mehrweg) Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Einweg und Mehrweg In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 42,6 % der pfandpflichtigen Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt. Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG. Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2019 auf 18 Stück pro Einwohner, im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner und im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2019 bei 54 Kunststofftragetaschen, in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen und in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, die in der Regel aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzen. EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell: Bis zum 31.12.2025 müssen mindestens 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Folgende Recyclingquoten müssen dabei für die einzelnen Materialien erzielt werden: Von Holz müssen 25 %, von Kunststoffen und Aluminium jeweils 50 %, von eisenhaltigen Metallen und Glas jeweils 70 %, und von Papier, Pappe und Karton müssen 75 % recycelt werden. Bis zum 31.12.2030 steigt die Recyclingquote für alle Verpackungen auf 70 %. Für die einzelnen Materialien müssen dann folgende Recyclingquoten erzielt werden: Von Holz müssen 30 %, von Kunststoffen 55 %, von Aluminium 60 %, von Glas 75 %, von eisenhaltigen Metallen 80 % und von Papier, Pappe und Karton müssen 85 % recycelt werden. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2021 ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2021 dargestellt. Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsrichtlinie muss bis 2025 die Recyclingquote bei Kunststoffen um 1,6 Prozentpunkte gesteigert werden. Bis 2030 müssen die Recyclingquoten bei Kunststoffen um 6,6 Prozentpunkte und die Recyclingquote über alle Materialarten um 2,1 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und veröffentlicht . Von den im Jahr 2021 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,2 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle fiel nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2021 um 0,3 % auf 74,0 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote. Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten der stofflichen Verwertung im Jahr 2021 folgenden Werten (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen“: Holz 31,6 % Kunststoffe 48,4 % Aluminium 62,4 % Glas 80,3 % Papier und Karton 85,1 % Eisenhaltige Metalle 86,7 % Insgesamt 67,9 % Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Tab: Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz Knapp die Hälfte (44,6 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2022 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 94,6 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben. Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. Neuerungen des Verpackungsgesetzes umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten: Seit dem Jahr 2019 galten folgende Verwertungsquoten für duale Systeme, die sich auf die Beteiligungsmenge beziehen: Verpackungen aus Glas, Aluminium und eisenhaltigen Metallen mussten zu 80 % dem Recycling zugeführt werden, Verpackungen aus Kunststoff zu 58,5 % (werkstoffliche Verwertung), Getränkekartonverpackungen zu 75 %, sonstige Verbundverpackungen zu 55 % und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton zu 85 %. Seit dem 1. Januar 2022 wurden die Recyclingquoten weiter erhöht und liegen für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 %. Getränkekartonverpackungen müssen zu 80 % sowie sonstige Verbundverpackungen zu 70 % dem Recycling zugeführt werden. Bei Kunststoffverpackungen müssen 63 % der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Ergänzt werden die Recyclingvorgaben mit einer Recyclingquote von 50 % bezogen auf alle in der Sammlung der Leichtverpackungen erfassten Abfälle. Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt. Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Gesamtrecyclingquote bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde mit 52,3 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt. (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2022“).
Wiederverwenden statt Wegwerfen: Das ist das Leitbild der Initiative Re-Use Berlin – und das gilt gerade auch für den Handel mit seinem hohen Materialverbrauch. Während über Verkaufsverpackungen, kunststoffumwickeltes Obst und Gemüse und To-Go-Becher debattiert wird, denkt kaum jemand an die Berge von Transportverpackungen. Dabei sind fast ein Drittel aller Verpackungsabfälle in Deutschland Wickelfolien, Pappkartons oder Luftpolster. Im diesjährigen Re-Use Ideenwettbewerb wurden Lösungen gesucht, die genau diese Verpackungsabfälle im Lebensmittelhandel reduzieren helfen und gleichzeitig einen sicheren Transport der Ware gewährleisten. Nun stehen die drei ersten Plätze fest. Die mit 1.000, 1.500 und 2.500 Euro dotierten Preise überreichte Staatssekretärin Britta Behrendt am Abend in der Cafeteria des Neuköllner Impact Hub, dem Sitz der Zero-Waste-Agentur Berlin. Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt: „Derzeit werden beim Transport von Lebensmitteln überwiegend Einwegmaterialien eingesetzt, die nach einmaliger Nutzung zu Abfall werden. Ich bin überzeugt, dass das Potential an Mehrweglösungen bei weitem nicht ausgeschöpft ist und dass durch Optimierung logistischer Abläufe der Abfall weitgehend reduziert werden kann. Ich freue mich über die guten Ideen, die durch unseren Wettbewerb publik gemacht und hoffentlich umgesetzt werden.“ Meike Al-Habash, Leiterin der Zero-Waste-Agentur Berlin: „Nachhaltiger Konsum fängt vorne in der Lieferkette an. Wiederverwendbare innovative Verpackungskonzepte entlasten die Umwelt und bieten die Möglichkeit, nachhaltige Geschäftsmodelle voranzubringen. Null Verschwendung schaffen wir nur zusammen, darum freut es mich besonders, dass die Ideen von unterschiedlichen Personengruppen eingereicht worden sind.“ Die Beiträge wurden von Studierenden, Unternehmen sowie Privatpersonen eingereicht und von einer fünfköpfigen Jury bewertet. Der Jury gehörten Jens Oldenburg (Stiftung Mehrweg), Justus Caspers und Sarah Otto (TU Berlin), Katharina Istel (Nabu), Anne Müller (Wuppertal Institut) sowie Heike Busch (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) an. Der erste, mit 2.500 Euro dotierte, Preis, ging an die G.return Giuriato Packaging GmbH für die Idee „Hochleistungstextil anstatt Einwegfolie“. Hier substituieren flexible Palettengurte und –hauben Einweg-Wickelfolien. Den zweiten Preis mit einer Preishöhe von 1.500 Euro gewann Nadine Michailow für ihre Idee „der textile Wickelmantel“. Auch hier wurde eine Mehrweg-Alternative zu Einweg-Wickelfolien konzipiert. Dabei handelt es sich um einen strapazierfähigen, wasserabweisenden Mantel aus Recyclingmaterial, der mit Klettverbindungen fixiert wird. Der dritte Preis mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro wurde an Michael Keppler von der sykell GmbH für die Idee „Primär- und Sekundärverpackungen für Unverpackt Einkaufen“ vergeben. Die Firma entwickelte eine Mehrweg-Refill Lösung zur Reduzierung von Verpackungs-und Transportabfall im Trendsegment „Unverpackt Einkaufen“. Weitere Informationen zur Initiative Re-Use Berlin: www.berlin.de/re-use/ Weitere Informationen zur Zero Waste Agentur: www.zerowasteagentur.de/
Fast ein Drittel aller Verpackungsabfälle in Deutschland sind Transportverpackungen. Viele davon fallen im Lebensmittelsektor an. Deswegen wurden im diesjährigen Re-Use Ideenwettbewerb Lösungen für den abfallarmen Lebensmitteltransport gesucht – und gefunden! An dem Wettbewerb beteiligten sich Studierende, Unternehmen sowie Privatpersonen. Eine Experten-Jury kürte die drei besten Ideen. Staatsekretärin Britta Behrendt überreichte die Urkunden und Geldprämien im Neuköllner Impact Hub. Prämiert wurden zwei textile Mehrweg-Alternativen zu Einweg-Wickelfolien sowie eine Mehrweg-Refill Lösung. Die Substitution von Einwegmaterialien bewirkt eine relevante Reduzierung von Transportverpackungen. Pressemitteilung Re-Use Preisverleihung Re-Use im Lebensmitteltransport – der Ideenwettbewerb Von September bis Oktober verteilte die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in 14 Stadtteilen der Außenbezirke „Wundertüten“. Die bedruckten Papierabfalltüten wurden an den Henkeln von Restabfalltonnen befestigt und informierten Berlinerinnen und Berlinern, die die Biotonne bislang nicht nutzen, über die Sinnhaftigkeit der Biotonne. Denn das Biogut aus Biotonnen wird zu Biogas und Kompost verwertet und spart damit Erdgas und CO 2 ein. Zudem kann bei Nutzung der Biotonne der Entleerungszyklus der Restabfalltonne und damit die Entsorgungsgebühr reduziert werden. Die „Wundertüte“ kann direkt nach dem Lesen zur Sammlung von Biogut verwendet und über die Biotonne entsorgt werden. Pressemitteilung Flyer-Verteilaktion Weitere Informationen zu Bioabfällen Nach erfolgreichen Auftritten des Re-Use Superstores in den Einkaufzentren Boulevard Berlin und Forum Köpenick präsentiert sich die Initiative im November im Forum Steglitz. In der Zeit vom 16. November bis zum 25. November 2023 informiert eine Ausstellung über verschiedene Themen der Kreislaufwirtschaft. Gleichzeitig werden auf einer Aktionsfläche Gebrauchtwaren- und Upcycling-Produkteangeboten. Workshops laden zum Mitmachen ein und zeigen, wie man selbst reparieren und kreativ gestalten kann. Weitere Informationen und Eindrücke zu den Pop-Ups finden Sie auf der Website des Re-Use Superstores: Re-Use Berlin im Forum Steglitz Re-Use Standorte Rückblick Re-Use Berlin im Boulevard Berlin Der Berliner Umweltsenat veranstaltete den Fachdialog „Zirkuläre Vielfalt: Kreative Lösungen zur Stärkung der Wiederverwendung von Gebrauchtwaren“. Am 10.10.2023 wurden kreative Lösungen zur Förderung der Wiederverwendung von Gebrauchtwaren präsentiert. Diese reichen in einem breiten Spektrum vom klassischen Gebrauchtwarenhandel über Modelle des Tauschens und Teilens, ob öffentlich oder privat, digital oder analog. Eine Dokumentation des Fachdialogs wird zeitnah auf der Senatswebseite zur Verfügung gestellt. Fachdialoge Re-Use Berlin Vom 14. November bis zum 17. November 2023 veranstaltet die BSR zum vierten Mal das Zero Waste Future Festival. Das Festival findet in der NochMall statt, dem BSR-Gebrauchtwarenkaufhaus in Reinickendorf, für eine Zukunft mit Null Verschwendung und weniger Abfall. Das Festivalprogramm bietet zahlreiche kostenlose Workshops sowie Informations- und Mitmachstände verschiedener Akteure aus der Berliner Szene. Im Fokus stehen spannende Aktionsthemen wie „Essen und Trinken“, „Aufwerten“ und „Reparieren“. Als einer der vielen Festivalhöhepunkte findet am Freitag, den 17. November eine Kleidertauschparty statt, begleitet durch Live-Musik und Performances. Weitere Informationen zum vielfältigen Festivalprogramm finden Sie in Kürze auf der Festivalwebseite: #abfallfreitag: Zero Waste Future Festival Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) ist die größte Kommunikationskampagne zum Thema Abfallvermeidung in Europa. Die EWAV findet vom 18. bis zum 26. November 2023 statt. Das diesjährige Motto in Deutschland lautet: Clever verpacken – Lösungen gegen die Verpackungsflut. Die Kampagne soll darauf aufmerksam machen, dass durch die Reduzierung von Verpackungen, die Verwendung von Mehrwegverpackungen sowie durch die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch das Recycling der angefallenen Verpackungsabfälle natürliche Rohstoffe geschont werden können. Europäischen Woche der Abfallvermeidung Anmeldung von Aktionen im Rahmen der EWAV 2023 Die von der Senatsverwaltung und der BSR initiierte Zero-Waste-Agentur hat am 01.11.2023 eine Multi-Stakeholder-Konferenz veranstaltet. Auf die Veranstaltung folgten vom 1. bis zum 3. November fünf thematische Workshops. Teilgenommen haben unteranderen Initiativen, Verbände, Verwaltung, Betriebe und Universitäten. Weitere Information zur Zero-Waste-Agentur Die Initiative Re-Use Berlin präsentiert sich vom 8. bis zum 12. November 2023 auf der Bazaar, der internationalen Messe für Kunsthandwerk und fairen Handel. In der Halle 20 „fair & social – Gerechtes Handeln verbindet“ wird die Initiative zusammen mit Partnerinnen und Partnern zeigen, wie vielfältig und leistungsstark die Berliner Re-Use Bewegung ist. Re-Use Superstore auf der Messe Bazaar Weitere Informationen zur Messe Bazaar Am 15. November 2023, von 17:00-18:30 Uhr, geht es in diesem Webinar im Rahmen der Online-Veranstaltungsreihe „Transformation im Dialog!“ der Bauakademie um die Frage, wie ein geschlossener Materialkreislauf von verwendetem Flachglas ohne Qualitätsverlust gelingen kann. Weitere Informationen und Registrierung Die Initiative Re-Use Berlin bewirbt jeden Monat ein besonders nachhaltiges Konzept der Wiederverwendung. Informationen zum aktuellen Partner und den dort stattfindenden Veranstaltungen finden Sie auf der Webseite. Re-Use Superstore des Monats
Fast ein Drittel aller Verpackungsabfälle in Deutschland sind sogenannte Transportverpackungen wie Wickelfolien, Pappkartons oder Luftpolster. Sie dienen zum Transport von Waren aus der Fabrik oder einem Lager in den Groß- oder Einzelhandel. Darüber hinaus gibt es Verpackungen, die im Online-Handel oder beim Lieferservice verwendet werden, um Lebensmittel vom Auslieferungslager sicher zu den Endkundinnen und Endkunden nach Hause zu transportieren. Aktuell werden dafür meist Einweg-Verpackungen eingesetzt, die nach einmaliger Nutzung zu Abfall werden. Da diese Abfälle überwiegend bei den Händlerinnen und Händlern anfallen, werden sie kaum öffentlich wahrgenommen und hinterfragt. Gleichzeitig wird das vorhandene Potenzial für den Einsatz von Mehrwegverpackungen bei weitem nicht ausgeschöpft. Im diesjährigen Re-Use Ideenwettbewerb wurden Lösungen gesucht, die genau diese Verpackungsabfälle im Lebensmittelhandel reduzieren helfen und gleichzeitig einen sicheren Transport der Ware gewährleisten. Nun stehen die drei ersten Plätze fest. Die mit 1.000, 1.500 und 2.500 Euro dotierten Preise überreichte Staatssekretärin Britta Behrendt am Abend in der Cafeteria des Neuköllner Impact Hub, dem Sitz der Zero-Waste-Agentur Berlin. Und diese Ideen wurden ausgezeichnet: HOCHLEISTUNGSTEXTIL STATT EINWEGFOLIE G.RETURN GIURIATO PACKAGING GmbH, Stella Giuriato Die erstplatzierte Idee substituiert Einwegplastik im Lebensmitteltransport durch den Einsatz von flexiblen Gurten und Hauben als Material der Palettenverpackung. Die Robustheit der Verpackungslösung ermöglicht es, Waren auf dem Transportweg effektiv zu schützen und zu lagern. Durch die Substitution von Einwegplastik in der industriellen Logistik können Abfallmengen reduziert und durch die Mehrfachnutzung Kostenvorteile gegenüber herkömmlich genutzter Einwegfolie realisiert werden. Die Hauben- und Gurtsysteme sind individuell auf Unternehmen und Produkte anpassbar. Kontakt: Stella Giuriato E-Mail: info@greturn.de DER TEXTILE WICKELMANTEL Nadine Michailow Der “Textile Wickelmantel” ersetzt herkömmliche Wickelfolien für Palettenware und Rollwagen. Die Idee bietet eine nachhaltige, individuell anpassbare Lösung, die in verschiedenen Branchen einsetzbar ist. Dadurch kann der Einsatz von Einwegplastik beim Transport von Waren drastisch verringert werden. Der “Textile Wickelmantel” soll ökologische Verantwortung und Wirtschaftlichkeit vereinen, indem er eine rentable und umweltfreundliche Alternative für Unternehmen bietet. Der Mantel besteht aus strapazierfähigem, wasserabweisendem Recyclingmaterial oder ökologisch produzierten Materialien. Farbe und Designs lassen sich dabei individuell anpassen. Kontakt: Nadine Michailow E-Mail: Nadine.Michailow@posteo.de PRIMÄR- UND SEKUNDÄRVERPACKUNG FÜR UNVERPACKT-EINKAUF SYKELL GmbH, Michael Kappler Bei dieser Idee handelt es sich um eine einfache Refill-Lösung, um den verpackungsfreien Einkauf auch für den klassischen Lebensmittel-Einzelhandel attraktiver zu gestalten. Die Vision des Projektteams war es, ein praktikables und kostengünstiges System zu entwickeln, das für den Lebensmittel-Einzelhandel einfach zu handhaben ist und von Verbraucherinnen und Verbrauchern angenommen wird. Das System “SACKWORKS” zeichnet sich gegenüber gängigen Systemen durch die Kompatibilität mit am Markt vorhandenen Displays aus. Dies macht die Installation günstiger und ermöglicht eine Skalierung für den Lebensmittel-Einzelhandel. Kontakt: Michael Kappler E-Mail: mk@sykell.com
Die Initiative „Re-Use Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sucht in diesem Jahr bereits zum fünften Mal Ideen, um Abfälle zu vermeiden und die Wiederverwendung von Produkten in der Hauptstadt zu fördern. In diesem Jahr stehen Verpackungen für den Transport von Lebensmitteln im Mittelpunkt. Fast ein Drittel aller Verpackungsabfälle in Deutschland sind sogenannte Transportverpackungen, wie Wickelfolien, Pappkartons oder Luftpolster. Aktuell werden dafür meist Einweg-Verpackungen eingesetzt, die nach einmaliger Nutzung weggeworfen werden. Besonders der Versandhandel und die Lieferdienste nutzen große Mengen an Einwegverpackungen und produzieren damit Abfälle. Um dies zu ändern, werden Ideen gesucht, diese Verpackungsabfälle zu reduzieren und gleichzeitig einen sicheren Transport von Lebensmitteln zu gewährleisten. Gefragt sind innovative Verpackungen, Mehrweglösungen oder neue Strategien zur Optimierung logistischer Abläufe. Dr. Silke Karcher, Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz: „Beim Transport von Waren entsteht aktuell unnötig viel Müll. Das vorhandene Potenzial für den Einsatz von Mehrwegverpackungen wird derzeit nicht ausgeschöpft. Hier brauchen wir neue Ansätze und Konzepte. Ich lade die Berliner*innen ein, kreative Ideen zur Abfallvermeidung zu entwickeln und bei unserem Wettbewerb einzureichen.“ Eine Jury aus Expert*innen der Verpackungsbranche, Forschung und Verwaltung kürt die drei besten Ideen mit Preisgeldern von 2.500 Euro, 1.500 Euro oder 1.000 Euro. Das Teilnahmeformular, die Bewertungskriterien sowie weitere Teilnahmeinformationen finden Sie unter www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/projekte/re-use-berlin/ideenwettbewerb/. Ideen können bis zum 2. Juni 2023 eingereicht werden. Die Gewinner*innen werden öffentlich bekannt gegeben. Weitere Informationen zur Kampagne Re-Use Berlin unter www.berlin.de/re-use.
EU-Verpackungsverordnung: Von Anfang an im Kreislauf denken Mit dem Entwurf einer Verpackungsverordnung hat die EU KOM einen Regelungsvorschlag vorgelegt, um die Umweltwirkungen von Verpackungen mit Maßnahmen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. Das UBA begrüßt den Fokus auf Abfallvermeidung und Mehrweg sowie Recyclingfähigkeit und Kunststoffrezyklateinsatz. Das Anforderungsniveau bleibt an einigen Stellen jedoch hinter den Erwartungen zurück. Mit dem am 30. November 2022 vorgelegten Entwurf einer Verpackungsverordnung setzt die EU-Kommission darauf, die von Verpackungen und Verpackungsabfällen ausgehenden Umweltwirkungen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. Das Umweltbundesamt unterstützt ausdrücklich diesen umfassenden Ansatz, denn Verpackungen verursachen einen erheblichen Ressourcenverbrauch in Verbindung mit einer sehr kurzen Nutzungsphase. So führt der Entwurf an, dass 40 Prozent der in der EU verwendeten Kunststoffe und 50 Prozent des Papiers für Verpackungen benötigt werden und Verpackungsabfälle 36 Prozent der kommunalen festen Abfälle ausmachen. Insofern ist die spezielle Betonung von Abfallvermeidung und der Förderung von wiederverwendbaren Verpackungen, wie Mehrwegverpackungen besonders zu begrüßen. Bislang ist vorgesehen, die Verordnung ausschließlich auf den Artikel 114 AEUV (Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union) abzustützen, welcher auf das Funktionieren des Binnenmarktes abzielt. Um nationalen Besonderheiten und erreichten Erfolgen insbesondere bei Sammlung und Recycling gerecht zu werden und nationale Gestaltungsmöglichkeiten für ambitioniertere Regelungen aufrecht zu erhalten, bedarf es der zusätzlichen Abstützung auf Artikel 192 zum Umweltschutz. Denn neben eher ambitionierten Vorgaben bleibt der Entwurf in einigen Punkten hinter dem in Deutschland erreichten Niveau zurück bzw. führt anspruchsvolle Anforderungen erst sehr spät ein. Zum Beispiel sollen erst Ende 2030 mindestens 70 Prozent der Verpackungen recycelt werden. Der Entwurf verfolgt das Ziel des EU-Aktionsplans Kreislaufwirtschaft, alle Verpackungen bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise wiederverwendbar oder recycelbar zu machen. Es ist erfreulich, dass die Vorgaben zur Bewertung der Recyclingfähigkeiten vom Regelungskonzept her teilweise dem Vorbild des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit nach dem Verpackungsgesetz folgen. Bedauerlich ist jedoch, dass alle Verpackungen erst ab 2035 im industriellen Maßstab recyclingfähig sein sollen; relevant ist dabei auch, ab wann von einer „recyclingfähigen Verpackung“ ausgegangen werden kann (Anteil der zurückzugewinnenden Wertstoffe). Die Kriterien zur Bemessung der Recyclingfähigkeit und zum Design for Recycling werden erst mit einem „delegierten Rechtsakt“ der EU-Kommission festgesetzt. Wir begrüßen indes, dass die Beteiligungsentgelte der Hersteller anhand der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu bemessen sind, wobei auch die Kriterien hierfür erst in einem delegierten Rechtsakt festgelegt werden. Als besonders wichtig erachten wir die Bekämpfung von überdimensionierten Verpackungen mit verbindlichen Vorgaben zur Minimierung der Verpackungsgröße (Gewicht, Volumen), auch wenn für die Umsetzung noch eine Reihe von Fragen zu beantworten sind. Die Zulässigkeit von bis zu 40 Prozent gerechtfertigtem Leervolumen zum Beispiel bei Versandverpackungen bleibt dabei jedoch weit hinter unseren Erwartungen zurück. Die Vorgabe von konkreten Quoten für die Vertreiber für den Anteil von wiederverwendbaren Verpackungen und Nachfüllsystemen in bestimmten Bereichen, wie im Bereich der Getränke- oder Transportverpackungen sind ein außerordentlich wichtiger Schritt für die EU-weite Stärkung von Mehrwegsystemen. Allerdings werden die Quoten erst sehr spät eingeführt und die erste Stufe für 2030 bleibt z.B. für die betroffenen Getränkeverpackungen im Bereich der alkoholfreien Erfrischungsgetränke mit 10 Prozent deutlich hinter dem in Deutschland angestrebten Ziel von 70 Prozent und dem aktuellen Stand von 43,1 % in 2020 für die pfandpflichtigen Getränkesegmente zurück. Die Einführung von Inverkehrbringungsverboten für bestimmte Einwegverpackungen z.B. für frisches Obst und Gemüse ist ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung. Bedauerlicherweise sind bereits im Entwurf umfangreiche Ausnahmen vorgesehen, die die neuen Regelungen schwächen. Die Vorgabe von Quoten für den Einsatz von Rezyklaten aus Nachgebrauchsabfällen (Post-Consumer- Rezyklate ) in Kunststoffverpackungen unterstützen wir. Die gestaffelten Quoten sind allerdings sehr ambitioniert und speziell für den Lebensmittelkontaktbereich muss die EU-Kommission dann auch geeignete mechanische Verwertungsverfahren zulassen (gemäß EU-Verordnung (EU) 2022/1616). Andernfalls sind Quoten in dieser Höhe nur durch chemisches Recycling erfüllbar. Fragen des ökologischen Nutzens und der ökonomischen Machbarkeit der erforderlichen chemischen Recyclingverfahren sind jedoch noch nicht geklärt. Eine stärkere Differenzierung der Quotenhöhen nach Packmittelsegmenten in Abhängigkeit von Verfügbarkeiten und unter Berücksichtigung des technisch Machbaren wäre aus unserer Sicht sinnvoller. Neu ist die Vorgabe, dass die Finanzbeiträge der Hersteller zur Erfüllung ihrer erweiterten Herstellerverantwortung nach dem Rezyklatgehalt gestaffelt werden sollen. Eine Förderung der Verwendung von Rezyklaten halten wir grundsätzlich für wichtig. Das UBA -Forschungsvorhaben zur Evaluierung der Wirksamkeit des § 21 Verpackungsgesetz zeigt allerdings, dass eine solche Incentivierung des Rezyklateinsatzes dann ökologisch sinnvoll ist, wenn die Verpackung gleichzeitig auch hochgradig recyclingfähig ist. Weiterhin müsste die Kontrolle des Einsatzes von Rezyklaten ausreichend sicher gewährleistet sein. Die Methode für die Berechnung und Überprüfung des Rezyklatgehaltes wird jedoch erst in einem delegierten Rechtsaktfestgelegt werden. Bedauerlich ist, dass keine ausreichende Einbeziehung der elektronischen Marktplätze und Fulfilmentdienstleister auf europäischer Ebene erfolgt, da durch derartige Regelungen im deutschen Verpackungsgesetz eine deutliche Verbesserung des rechtstreuen Verhaltens von Herstellern insbesondere auch aus Drittstaaten außerhalb der EU erreicht werden konnte. Im Hinblick auf effiziente Kontrollmöglichkeiten durch die Behörden sehen wir an verschiedenen Stellen noch Prüfungsbedarf.
Das Verpackungsgesetz regelt seit dem 1. Januar 2019 die Produktverantwortung für Hersteller von Verpackungen. Es löste die zuvor geltende Verpackungsverordnung ab. Die Verpackungsverordnung wurde im Jahr 1991 beschlossen und bildete das erste Regelwerk, welches die Verantwortung der Verpackungshersteller bei der Entsorgung daraus entstehender Abfälle festschrieb. Bis dahin waren ausschließlich die Gemeinden für die Abfallentsorgung zuständig. Auf der Grundlage dieser "Inpflichtnahme" wurde in Deutschland eine flächendeckende Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen in der Verantwortung der Verpackungshersteller etabliert. Die Sammlung der Verpackungsabfälle erfolgt durch die dualen Systeme in gelben Tonnen bzw. Säcken, Altglascontainern und - gemeinsam mit der gemeindlichen Altpapiersammlung - in Altpapiercontainern. Im Laufe der Zeit wurde die Verpackungsverordnung mehrere Male novelliert, bis sie letztendlich vom aktuell geltenden Verpackungsgesetz abgelöst wurde. Das Verpackungsgesetz dient der Umsetzung der europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und legt Anforderungen an die Produktverantwortung nach Paragraf 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Verpackungen fest. Es bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Gesetz das Verhalten der Verpflichteten so regeln, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Ein wichtiger Regelungsinhalt und eine Neuerung des Verpackungsgesetzes war die Stärkung der Verwertung der von den dualen Systemen erfassten Verpackungsabfälle, insbesondere durch eine Erhöhung der Recyclingquoten und durch die Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Bemessung der Systembeteiligungsentgelte. Darüber hinaus wurde eine gesetzliche Grundlage für eine (freiwillige) einheitliche Wertstoffsammlung geschaffen. Zudem werden mit dem Verpackungsgesetz Mehrwegverpackungen durch eine Einführung und schrittweise Erweiterung der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen und die Einführung einer Hinweispflicht im Handel gefördert. Verpackungsarten Das Verpackungsgesetz unterscheidet unter dem Oberbegriff Verpackungen verschiedene Verpackungsarten. Zu nennen sind hier nach Paragraf 3 des Verpackungsgesetzes: Verkaufsverpackungen (mit den weiteren Unterarten der Service- und Versandverpackungen) Umverpackungen Transportverpackungen Getränkeverpackungen Mehrwegverpackungen Einwegverpackungen Vollzug Der Vollzug des Verpackungsgesetzes liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Bundesländer. Einzelne Vollzugsaufgaben wurden außerdem der mit dem Verpackungsgesetz neu eingerichteten Zentralen Stelle Verpackungsregister als beliehene Behörde übertragen. Verpackungsabfälle Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das VerpackG.
UBA begrüßt EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft Mit einem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft möchte die EU-Kommission durch nachhaltigere Produktionsprozesse, langlebigere Produkte und sauberes Recycling einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen fördern. Unter anderem werden auch neue Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt. Das UBA begrüßt den Aktionsplan, der im Rahmen des europäischen Green Deal entstanden ist. Der weltweite Verbrauch an Materialien wie Biomasse , fossilen Brennstoffen, Metallen und Mineralien wird sich in den nächsten vierzig Jahren voraussichtlich verdoppeln . Das weltweite jährliche Abfallaufkommen wird sich bis 2050 voraussichtlich um 70 Prozent erhöhen . Die Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen ist mit enormen Treibhausgasemissionen verbunden. Daher ist der Handlungsbedarf sehr hoch und es ist Eile geboten, Materialien von der Rohstoffgewinnung bis zur Sekundärrohstoffnutzung nachhaltiger zu nutzen sowie im Kreislauf zu führen. Der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Teil des Green Deals zielt darauf ab, den materiellen Fußabdruck der EU zu verringern und die Rate der Verwendung von Sekundärmaterialien deutlich zu erhöhen. Das Umweltbundesamt begrüßt den ganzheitlichen Ansatz der Kreislaufwirtschaft unter Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus von der Produktgestaltung über Produktionsprozesse und nachhaltigen Konsum bis hin zur Abfallwirtschaft einschließlich der erweiterten Herstellerverantwortung. Begrüßenswert ist die Absicht der Kommission, einen Rechtsrahmen für Produkte zu entwickeln, der eine nachhaltige und kreislauffähige Gestaltung von Produkten ermöglicht und sicherstellt, dass negative soziale oder Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg reduziert werden. Gleichwohl bedarf es weiterer, über den Aktionsplan hinausgehender konzeptioneller Überlegungen, um einen kohärenten Regelungsansatz zu entwickeln, welcher Instrumente und Maßnahmen der Chemikalien-, Industrie-, Produkt- und Abfallpolitik umfasst und produktgruppenspezifisch ausgestaltet wird. Wir unterstreichen die Notwendigkeit von obligatorischen Umweltinformationen für mehr Produkte sowie Regeln und Mindeststandards für die freiwillige Nutzung von Umweltinformationen und -angaben. Während erste Aspekte zur Unterstützung der Reparierbarkeit von Produkten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie festgelegt wurden, ist es bei der Weiterentwicklung der Regelung wichtig, weitere Anforderungen, wie Sicherstellung einfacher und erschwinglicher Reparaturdienstleistungen, Mindeststandards und Verbraucherinformationen über die Reparierbarkeit zu integrieren. Konkret unterstützen wir den Plan der Kommission für weitere Produktgruppen Mindestanforderungen zu setzen, wie beispielsweise für Smartphones im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie sowie die Initiative für einheitliche Ladegräte . Es ist weiterhin zu begrüßen, dass der Aktionsplan die konkreten ressourcenrelevanten Produktströme Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Fahrzeuge, Textilien, Verpackungen, Bauprodukte für Gebäude und Lebensmittel adressiert sowie materialstrombezogene Maßnahmen benennt , die zu ergreifen sind. Dies ist aufgrund der Verschiedenheit der Ströme notwendig, um tatsächlich die Transformation hin zu einer nachhaltigen und zirkulären Materialnutzung zu erreichen. Wir begrüßen das Bestreben der Kommission, Anforderungen für den Einsatz von Rezyklaten für verschiedene Produktgruppen wie Verpackungen, Bauprodukte und Fahrzeuge zu setzen. Um das Ziel der Einsparung fossiler Ressourcen tatsächlich zu erreichen, ist beim Einsatz von Kunststoffrezyklaten darauf zu achten, dass eine Substitution von Primärkunststoffen erreicht wird und Kunststoffrezyklate nicht einfach nur andere Materialien ersetzen. Wir begrüßen, dass die EU-KOM konkrete Abfallvermeidungsziele in den Blick nimmt und für relevante Produktgruppen einen Legislativvorschlag dafür andenkt, wie zum Beispiel für die Vermeidung unnötiger Verpackungen. Wichtig ist dabei Mehrwegsysteme zu stärken, insbesondere bei Getränke-, Versand- und Transportverpackungen bestehen neben den durch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie bereits adressierten To-Go-Verpackungen Optimierungspotentiale. Um mehr Aufmerksamkeit auf den steigenden Ressourcenverbrauch und die steigenden Abfallmengen zu lenken, ist eine europaweite Sensibilisierungskampagne zur Abfallvermeidung notwendig. Ebenso wichtig ist es, Potenziale zur Vorbereitung der Wiederverwendung zu erschließen, da diese auch erhebliche ökologische Vorteile im Vergleich zu Recyclingoptionen haben kann. Der Aktionsplan greift wichtige Schnittstellen, beispielsweise zwischen Chemikalienmanagement und Kreislaufwirtschaft (Chemikalien-, Produkt- und Abfallgesetzgebung) sowie zwischen Immissionsschutz / Industrieemissionsrichtlinie und Kreislaufwirtschaft , auf. Bei erstgenannter Schnittstelle geht es darum, Lösungen für die Ausschleusung von Schadstoffen aus Stoffkreisläufen zu finden, insbesondere um den Ausschluss von Schadstoffen aus Produkten zur Vermeidung von Kontaminationen von Stoffkreisläufen zu erreichen. Die Verschränkung der Ziele der Kreislaufwirtschaft mit anderen Politikbereichen ist aus Sicht des Umweltbundesamtes der richtige und notwendige Ansatz. Das Umweltbundesamt begrüßt den umfänglichen Kreislaufwirtschafts-Aktionsplan, der eine fundierte Weiterentwicklung des Vorläuferplanes von 2015 ist. Im Weiteren bedarf es nun konkreter und wirksamer Umsetzungsmaßnahmen, um eine europaweite Kreislaufwirtschaft tatsächlich zu erreichen.
Transport of contaminated large components Large components are large parts of a plant that have been contaminated with radioactive material due to their use in a nuclear power plant. They include, for example, the steam generators of nuclear power plants. What needs to be considered when transporting such large components, and who is responsible for authorising these transports? The decommissioning and dismantling of nuclear power plants necessitates the responsible management of the radioactive waste generated at such facilities. In accordance with the 'Act on the Reorganisation of Responsibility in Nuclear Waste Management', which came into force in 2017, the operators of nuclear power plants are responsible for the disposal and proper packaging of all plant components. The majority of dismantling work can be conducted directly on the power plant site. However, it may be more appropriate to transport particularly large components that can be removed without disassembly to external specialist companies for disassembly and subsequent packaging or recycling. In the event that the radioactivity of the component exceeds the specified limit in the hazardous goods legislation, approval must be obtained from the Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management ( BASE ) prior to transport. The safety of people and the environment is of paramount importance. What are large components? A steam generator from the Obrigheim nuclear power plant is removed on a heavy-duty truck. The Obrigheim nuclear power plant ceased operations in 2005 and was subsequently dismantled. © picture alliance / dpa | Franziska Kraufmann Large plant components that have become radioactively contaminated during plant operation are transported as radioactive material. Steam generators in nuclear power plants are a common example of large components that have become contaminated with radioactivity . The steam generators at the Obrigheim nuclear power plant, for instance, were about 17 metres long and had a diameter of about 3.6 metres. They weighed about 177,000 kg . The transport of large components contaminated with radioactivity is subject to the law on hazardous goods and is categorised as SCO ( Surface Contaminated Object ). It is standard practice that radioactive material should only be transported in suitable packaging . The package (comprising both the packaging and its contents) serves to ensure safety during the transportation process. In consequence, different requirements are placed on the packaging depending on the specific type and quantity of the material to be transported . Unpacking is the only option for large components that have not been disassembled because of their size. To guarantee safe transportation, the large component, along with any contamination adhering to it, particularly on the interior, must comply with the criteria set forth in the dangerous goods regulations. It is imperative that the specified limit values, such as those pertaining to the dose rate or the level of contamination , are not exceeded. Depending on the level of contamination , unpackaged large components may be classified as SCO in the subcategories SCO -I or SCO -III. In accordance with the applicable dangerous goods regulations, BASE authorises the transportation of items in the category with the higher limit values, namely SCO -III. What checks does BASE perform before granting a licence for the transport of SCO-III category objects? To ensure the safety of such a transport, BASE evaluates a range of evidence to be submitted by the applicant. The transport plan and the radiological documentation are particularly important for the examination. The transport plan describes the entire transport operation, including all radiation protection measures and the necessary emergency measures in the event of an accident . The radiological documents must demonstrate compliance with the dose rate and contamination limits specified in the dangerous goods regulations. BASE conducts its own calculations to assess the documents. In addition, BASE commissions the Federal Institute for Materials Research and Testing ( BAM ) to test the mechanical properties of large components and to carry out quality management. The tests carried out by BASE and BAM ensure that people and the environment are protected throughout the transport. Once all the requirements have been met, BASE issues a transport licence. Fields of responsibility in Germany A steam generator from the decommissioned Obrigheim nuclear power plant in Baden-Württemberg is unloaded using heavy-duty cranes at the port of Lubmin near Greifswald. © picture alliance / ZB | Stefan Sauer In accordance with Section 11 of the GGVSEB (Ordinance on the Transport of Dangerous Goods by Road, Rail and Inland Waterways), BASE is responsible for approving transports of SCO -III items. It should also be noted that all SCO shipments also require a transport licence in accordance with the Radiation Protection Act. This is the responsibility of the respective licensing authority at federal state level . Various other licences may also be required, such as a heavy load licence or a waterway police licence for special transport on inland waterways. As such large components are difficult to transport by road or rail due to their size and weight, inland waterway transport is often chosen in Germany. The supervisory authorities of the federal states and the supervisory authorities of certain carriers ( e.g. the Federal Railway Authority for rail transport) are responsible for ensuring compliance with safety during transport. Responsibility depends not only on the carrier, but also on whether the transport is to or through a certain federal state. Transport of radioactive materials Transport of radioactive material
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Deutsch | 43 |
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