Am 30. Juni 2017 beschloss die Regierung Mexikos ein Verbot der Fischerei mit Treibnetzen im Golf von Kalifornien, um die vom Aussterben bedrohten Kalifornischen Schweinswale zu schützen. In freier Wildbahn leben nur noch etwa 30 Exemplare des Kalifornischen Schweinswals, der auf Spanisch Vaquita genannt wird. Die Wale verfangen sich immer wieder in den Netzen der Fischer und verenden als Beifang. 2012 lebten noch 200 Tiere im Golf, 2014 waren es nicht einmal mehr halb so viele. Die Naturschutzorganisation World Wildlife Fund (WWF) befürchtet, dass die Art ohne Schutzmaßnahmen 2018 ausgestorben sein könnte. Der mexikanische WWF-Direktor Jorge Richards begrüßte das Verbot, betonte aber die Notwendigkeit, den Fischern alternative Fischereitechniken zugänglich zu machen. Nur so könne der illegale Fischfang unterbunden werden. In der Region wird vor allem der Totoaba gejagt. Die Schwimmblasen dieser bis zu zwei Meter großen Fische sind eine begehrte Ware auf dem chinesischen Schwarzmarkt. Der Fang der Totoabas wurde zwar bereits 1975 verboten, allerdings wurde die Einhaltung des Verbots kaum kontrolliert. 2015 waren Treibnetze bereits temporär verboten worden, doch auch diese Maßnahme wurde nicht dauerhaft umgesetzt. Jetzt dürfen Fischer keine Treibnetze mehr in das betroffene Gebiet bringen und müssen zudem melden, wenn sie Teile ihrer Ausrüstung verloren haben.
Die Europäische Kommission will ab 1. Januar 2015 in allen EU-Gewässern den Einsatz von Treibnetzen verbieten. Zwar gilt bereits ein Verbot der Treibnetzfischerei für bestimmte Bestände weit wandernder Fischarten, die Praxis gibt aber weiterhin Anlass zur Sorge, weil Beifänge von Meeressäugetieren, Meeresschildkröten und Seevögeln auftreten, die zumeist durch EU-Vorschriften geschützt sind. Um die Umgehung der Vorschriften zu bekämpfen, soll nach dem Kommissionsvorschlag die Treibnetzfischerei in der EU sowie das Mitführen von Treibnetzen an Bord von Fischereifahrzeugen vollständig verboten werden. Um jedes Missverständnis auszuschließen, wird mit dem Vorschlag auch die Definition des Begriffs „Treibnetz” genauer gefasst. Das Verbot der Treibnetzfischerei steht im Einklang mit dem Ziel der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik, die Auswirkungen der Fischereitätigkeit auf Meeresökosysteme zur minimieren und Beifänge soweit wie möglich zu verringern.