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Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für chemischen Verbindung: Fettsäuren C5-C9, Ester mit Triethylenglykol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für die chemische Verbindung "Fettsäuren C5-C9, Ester mit Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Fettsäuren C5-C9, Ester mit Triethylenglykol".

Regelwerk "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 2: Teil B: Stoffe, die bei der Herstellung von Zellglasfolien (mit Lackbeschichtung) zugelassen sind" für chemischen Verbindung: Mono- und/ oder Diester der Stearinsäure mit Ethandiol und/ oder Bis(2-hydroxyethyl)ether und/ oder Triethylenglykol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 2: Teil B: Stoffe, die bei der Herstellung von Zellglasfolien (mit Lackbeschichtung) zugelassen sind" für die chemische Verbindung "Mono- und/ oder Diester der Stearinsäure mit Ethandiol und/ oder Bis(2-hydroxyethyl)ether und/ oder Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Mono- und/ oder Diester der Stearinsäure mit Ethandiol und/ oder Bis(2-hydroxyethyl)ether und/ oder Triethylenglykol".

Regelwerk "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 2: Teil A: Stoffe, die bei der Herstellung von Zellglasfolien (ohne Lackbeschichtung) zugelassen sind" für chemischen Verbindung: Mono- und/ oder Diester der Stearinsäure mit Ethandiol und/ oder Bis(2-hydroxyethyl)ether und/ oder Triethylenglykol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 2: Teil A: Stoffe, die bei der Herstellung von Zellglasfolien (ohne Lackbeschichtung) zugelassen sind" für die chemische Verbindung "Mono- und/ oder Diester der Stearinsäure mit Ethandiol und/ oder Bis(2-hydroxyethyl)ether und/ oder Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Mono- und/ oder Diester der Stearinsäure mit Ethandiol und/ oder Bis(2-hydroxyethyl)ether und/ oder Triethylenglykol".

Regelwerk "Verordnung (EU) Nr. 10/ 2011; Kunststoffe im Lebensmittelkontakt, zugelassene Stoffe" für chemischen Verbindung: Triethylenglykol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung (EU) Nr. 10/ 2011; Kunststoffe im Lebensmittelkontakt, zugelassene Stoffe" für die chemische Verbindung "Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Triethylenglykol".

Regelwerk "Technische Regel für Gefahrstoffe 900, Arbeitsplatzgrenzwerte" für chemischen Verbindung: 2,2'-(Ethylendioxy)diethanol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Technische Regel für Gefahrstoffe 900, Arbeitsplatzgrenzwerte" für die chemische Verbindung "2,2'-(Ethylendioxy)diethanol". Der Name nach Regelwerk ist "Triethylenglykol".

Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für chemischen Verbindung: Triethylenglykol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für die chemische Verbindung "Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Triethylenglykol".

Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für chemischen Verbindung: Kolophonium mit Malein-/ Fumarsäure umgesetzt, Ester od. Mischester mit Methanol, Isotridecanol, Ethylenglykol, Diethylenglykol, Triethylenglykol, Glycerin od. Pentaerythrit u. ggf. deren Salze Li, Na, K, Mg, Ca und deren Mischsalze, Ammonium und aliphat. Aminsalze

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für die chemische Verbindung "Kolophonium mit Malein-/ Fumarsäure umgesetzt, Ester od. Mischester mit Methanol, Isotridecanol, Ethylenglykol, Diethylenglykol, Triethylenglykol, Glycerin od. Pentaerythrit u. ggf. deren Salze Li, Na, K, Mg, Ca und deren Mischsalze, Ammonium und aliphat. Aminsalze". Der Name nach Regelwerk ist "Kolophonium mit Malein-/ Fumarsäure umgesetzt, Ester od. Mischester mit Methanol, Isotridecanol, Ethylenglykol, Diethylenglykol, Triethylenglykol, Glycerin od. Pentaerythrit u. ggf. deren Salze Li, Na, K, Mg, Ca und deren Mischsalze, Ammonium und aliphat. Aminsalze".

Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für chemischen Verbindung: Decansäure, gemischte Diester mit Octansäure und Triethylenglykol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für die chemische Verbindung "Decansäure, gemischte Diester mit Octansäure und Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Decansäure, gemischte Diester mit Octansäure und Triethylenglykol".

Regelwerk "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 2: Teil B: Stoffe, die bei der Herstellung von Zellglasfolien (mit Lackbeschichtung) zugelassen sind" für chemischen Verbindung: Triethylenglykol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 2: Teil B: Stoffe, die bei der Herstellung von Zellglasfolien (mit Lackbeschichtung) zugelassen sind" für die chemische Verbindung "Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Triethylenglykol".

Regelwerk "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 2: Teil A: Stoffe, die bei der Herstellung von Zellglasfolien (ohne Lackbeschichtung) zugelassen sind" für chemischen Verbindung: Triethylenglykol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 2: Teil A: Stoffe, die bei der Herstellung von Zellglasfolien (ohne Lackbeschichtung) zugelassen sind" für die chemische Verbindung "Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Triethylenglykol".

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