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Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für die chemische Verbindung "Fettsäuren C5-C9, Ester mit Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Fettsäuren C5-C9, Ester mit Triethylenglykol".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 2: Teil B: Stoffe, die bei der Herstellung von Zellglasfolien (mit Lackbeschichtung) zugelassen sind" für die chemische Verbindung "Mono- und/ oder Diester der Stearinsäure mit Ethandiol und/ oder Bis(2-hydroxyethyl)ether und/ oder Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Mono- und/ oder Diester der Stearinsäure mit Ethandiol und/ oder Bis(2-hydroxyethyl)ether und/ oder Triethylenglykol".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 2: Teil A: Stoffe, die bei der Herstellung von Zellglasfolien (ohne Lackbeschichtung) zugelassen sind" für die chemische Verbindung "Mono- und/ oder Diester der Stearinsäure mit Ethandiol und/ oder Bis(2-hydroxyethyl)ether und/ oder Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Mono- und/ oder Diester der Stearinsäure mit Ethandiol und/ oder Bis(2-hydroxyethyl)ether und/ oder Triethylenglykol".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung (EU) Nr. 10/ 2011; Kunststoffe im Lebensmittelkontakt, zugelassene Stoffe" für die chemische Verbindung "Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Triethylenglykol".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Technische Regel für Gefahrstoffe 900, Arbeitsplatzgrenzwerte" für die chemische Verbindung "2,2'-(Ethylendioxy)diethanol". Der Name nach Regelwerk ist "Triethylenglykol".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für die chemische Verbindung "Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Triethylenglykol".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für die chemische Verbindung "Kolophonium mit Malein-/ Fumarsäure umgesetzt, Ester od. Mischester mit Methanol, Isotridecanol, Ethylenglykol, Diethylenglykol, Triethylenglykol, Glycerin od. Pentaerythrit u. ggf. deren Salze Li, Na, K, Mg, Ca und deren Mischsalze, Ammonium und aliphat. Aminsalze". Der Name nach Regelwerk ist "Kolophonium mit Malein-/ Fumarsäure umgesetzt, Ester od. Mischester mit Methanol, Isotridecanol, Ethylenglykol, Diethylenglykol, Triethylenglykol, Glycerin od. Pentaerythrit u. ggf. deren Salze Li, Na, K, Mg, Ca und deren Mischsalze, Ammonium und aliphat. Aminsalze".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für die chemische Verbindung "Decansäure, gemischte Diester mit Octansäure und Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Decansäure, gemischte Diester mit Octansäure und Triethylenglykol".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 2: Teil B: Stoffe, die bei der Herstellung von Zellglasfolien (mit Lackbeschichtung) zugelassen sind" für die chemische Verbindung "Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Triethylenglykol".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 2: Teil A: Stoffe, die bei der Herstellung von Zellglasfolien (ohne Lackbeschichtung) zugelassen sind" für die chemische Verbindung "Triethylenglykol". Der Name nach Regelwerk ist "Triethylenglykol".
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 18 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 4 |
| Gesetzestext | 14 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 18 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 18 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Mensch und Umwelt | 18 |
| Weitere | 12 |