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Sachsen-Anhalts Gesundheitsämter präsentieren Projekte für einen modernen und bürgerfreundlichen Öffentlichen Gesundheitsdienst

Magdeburg. Der Modernisierungsschub der Gesundheitsämter und Landesbehörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Sachsen-Anhalt hat Fahrt aufgenommen. „Um nach Corona für zukünftige Pandemien besser gewappnet zu sein, haben Bund und Länder mit einem gemeinsamen Pakt einen bedeutenden Schritt in die Zukunft gemacht, von dem Beschäftigte sowie Bürgerinnen und Bürger nachhaltig profitieren“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne heute bei einer Veranstaltung in Magdeburg mit rund 100 Vertreterinnen und Vertretern aus allen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts. Bei der Veranstaltung konnten die 14 Gesundheitsämter des Landes ihre Erfahrungen austauschen und Netzwerke ausbauen. Bis zum kommenden Jahr investiert Sachsen-Anhalt rund 91 Millionen Euro in weiteren Personalaufwuchs und die Steigerung der Attraktivität des ÖGD, in 133 zusätzliche und bereits eingestellte Beschäftigte und vor allem in die Digitalisierung. „Investitionen in moderne Technologien, bessere Datenvernetzung und digitale Kompetenzen sind die zentralen Handlungsfelder, um den ÖGD nachhaltig zu stärken. Es freut mich, dass bereits die Hälfte der Digitalisierungsmittel verausgabt und erste Meilensteine umgesetzt wurden“, sagte Grimm-Benne. Die restlichen Finanzmittel werden bis zum 31. März 2026 u. a. für die Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen und den Betrieb und Ausbau digitaler Tools verwendet. Digitale Technologien und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) helfen dabei, Prozesse und Vorgänge der Einrichtungen des ÖGD neu auszurichten, zu verbessern und zu vereinheitlichen. Digitale Kommunikationsplattformen und ein medienbruchfreier Datenaustausch ermöglichen eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen allen Ebenen. Dieses Ziel wird u. a. mit der Digitalisierungsmaßnahme „Schnittstellenharmonisierung und Austauschplattform Trinkwasserhygiene“ (SHAPTH) verfolgt. Hierdurch werden die Prozesse in der Trinkwasserüberwachung effizienter, sicherer und zuverlässiger gestaltet. Ein weiteres wichtiges Thema der Veranstaltung war die Stärkung des ÖGD gegenüber Risiken bei der IT-Sicherheit und dem Datenschutz. Aufbauend auf Risikoanalysen in den ÖGD-Einrichtungen sollen Maßnahmen abgeleitet werden, um die (Cyber-)Resilienz weiterzuentwickeln. Hintergrund Auf Grundlage der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben Bund und Länder am 29. September 2020 den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beschlossen. Für die Umsetzung stellt der Bund den beteiligten Bundesländern für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2026 insgesamt 4 Milliarden Euro bereit. 800 Millionen davon sollen in die Digitalisierung fließen. Die Förderprogramme zur Digitalisierung werden mit Mitteln aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP)-Programm refinanziert. Der DARP wurde entwickelt, um EU-Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) abrufen zu können. Zentrales Ziel ist es, gestärkt aus der Corona-Krise hervorzugehen. Deutschland stehen aus der ARF Mittel in Höhe von rund 25 Milliarden Euro zu. Der ÖGD hat bundesweit die Aufgabe, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu fördern. Dazu gehören die Gesundheitsförderung und -vorsorge, der Gesundheitsschutz und die Gesundheitshilfe sowie weitere Aufgaben in den Bereichen Überwachung, Katastrophen- und Zivilschutz. Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Microsoft Word - 15_2024 Stellenausschreibung DÜV SB Grundwasser.docx

Stellenausschreibung Nr. 15/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt bevorzugt am Standort Halle eine Sachbearbeitung (m/w/d) Grundwasser Düngeverordnung. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte:            Erarbeitung von fachlichen und methodischen Grundlagen zur Umsetzung der AVV GeA/ DüV Koordinierung, Aufbau und Fortschreibung des Ausweisungsmessnetzes entsprechend den Anforderungen der AVV GeA/ DüV einschl. Recherche, Prüfung, Auswahl und Datenerhebung für Zusatzmessstellen insbesondere der Trinkwasserüberwachung sowie anderer geeigneter Messnetze zur Verdichtung des AVV-Messnetzes Durchführung geostatistischer Regionalisierung als Grundlage für die Zustandsbestimmung von Parametern nach Anlage 2 GrwV (insbesondere für Nitrat) auf Ebene der Grundwasserkörper, einschließlich Auswertung, Darstellung und Dokumentation der Ergebnisse Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung von Daten als Grundlage zur Überprüfung der Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete durch die LLG, Unterstützung der LLG bei der Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung der belasteten Gebiete unter Berücksichtigung der standörtlichen Bedingungen und der relevanten Stickstoffumwandlungsprozesse Koordinierung und Bearbeitung von Anfragen von Verbänden, Medien u.a. sowie im Rahmen von laufenden Normenkontrollklagen von Bauernverbänden und Einzelklägern im Zusammenhang mit der AVV GeA/ DüV Erarbeitung von Gutachten und fachtechnischen Stellungnahmen bei überregionalen bzw. landesweiten Fragestellungen zum AVV-Messnetz fachliche Begleitung und Unterstützung des Neu- und Ersatzbohrungsprogrammes im Grundwasser zur Erweiterung des Grundwassermessnetzes GIS-gestützte Darstellung, Auswertung und Analyse von Sachverhalten im Zusammenhang mit der AVV GeA/ DüV Bearbeitung von hydrogeologischen und bodenkundlichen Fragestellungen im Landesmessnetz GW-Güte Planung, Durchführung und Vergabe von Leistungen an Dritte einschl. Projektbegleitung Mitarbeit in Fachgremien und Arbeitsgruppen Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen:      abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Diplom) in den Fachrichtungen Wasserwirtschaft, Angewandte Geowissenschaften, Umweltwissenschaften, Ressourcenmanagement sowie vergleichbarer Fachrichtungen fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Monitoring Grundwasserbeschaffenheit Kenntnisse hydrogeologischer und hydrochemischer Prozesse zur Beurteilung der Grundwasserverhältnisse sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware, insbesondere Excel sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Geographischen Informationssystemen (QGIS) Folgende Kenntnisse und Erfahrungen sind wünschenswert:       Kenntnisse und Erfahrungen gebietsstatistischer bzw. geostatistischer Methoden und Auswertungen Erfahrungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Leistungsvergaben an Dritte Erfahrungen bei der Erstellung von Studien, Berichten und Gutachten Kenntnisse in den Bereichen Gewässerschutz, Hydrogeologie, Agrarwissenschaften Kenntnisse in den aufgabenspezifischen Rechtsgrundlagen (u.a. Wasserrecht, Düngeverordnung, Vergaberecht) Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Wir setzen außerdem voraus, dass Sie:     eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können:        betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen sowie personalrechtlichen Voraussetzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 13. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise) senden Sie bitte bis zum 10.07.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 15/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder an Herrn Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de.

Trinkwasserverordnung

Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers ist das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz - IfSG)”. Im § 37 Abs.1 IfSG wird die Qualität des Trinkwassers im Hinblick auf die menschliche Gesundheit grundsätzlich definiert: „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist”. Weiterhin wird die Verpflichtung der Überwachung der Wassergewinnungs- und Wasserversorgungs-anlagen an die Gesundheitsämter übertragen. Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) legt detailliert Anforderungen fest für die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Aufbereitung des Wassers, die Pflichten der Wasserversorger sowie die Überwachung des Trinkwassers. Mit der Trinkwasserverordnung wird die europäische "Richtlinie des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG)” in nationales Recht umgesetzt. Trinkwasser

Qualität des Trinkwassers aus zentralen Versorgungsanlagen

Qualität des Trinkwassers aus zentralen Versorgungsanlagen Das Trinkwasser größerer Trinkwasserversorger besitzt eine gute bis sehr gute Qualität. Bis zu 120.000 Messungen pro Parameter und Jahr im Berichtszeitraum von 2017 bis 2019 zeigen, dass nahezu alle mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparameter mit Ausnahme weniger Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu mehr als 99 Prozent eingehalten wurden. Grenzwerte wurden nur vereinzelt überschritten. Messdaten zur Trinkwasserqualität in Deutschland Die Messdaten aus den Jahren 2017 bis 2019 zeigen: Das Trinkwasser hielt mit Ausnahme weniger ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠-Wirkstoffe zu mehr als 99 % alle Qualitätsanforderungen ein (siehe Tab. „Qualität des Trinkwassers aus größeren Wasserwerken Deutschlands“). Diese Daten haben das Bundesgesundheitsministerium und das Umweltbundesamt zu Beginn des Jahres 2021 auch im sechsten Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (2017 – 2019) veröffentlicht. Mehr als 2.400 große Wasserversorgungsgebiete Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt. Berücksichtigt werden dafür alle Wasserversorgungsgebiete, in denen mehr als 5.000 Menschen mit Trinkwasser beliefert oder im Durchschnitt täglich mehr als 1.000 Kubikmeter Trinkwasser verteilt werden. Im Jahr 2016 waren das 2.485 Wasserversorgungsgebiete. In ihnen wurden 73,1 Millionen Menschen – das sind etwa 88 % der Bevölkerung – mit 4.695 Millionen Kubikmeter Trinkwasser versorgt. Das Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung kommt zu 68,5 % aus Grundwasser, zu 15,8 % aus Oberflächenwasser und zu 15,7 % aus Quellen wie dem Uferfiltrat oder künstlich angereichertem Grundwasser. Berichte der Bundesregierung zur Trinkwasserqualität Die Bundesregierung informiert alle drei Jahre die Europäische Kommission über die Trinkwasserqualität. Das geschah zuletzt im Jahr 2021 mit dem „Sektoralen Bericht über die Trinkwasserbeschaffenheit“. Dieser Bericht berücksichtigt die Messdaten aus den Jahren 2017 bis 2019 unter anderem zu 14 ausgewählten Parametern: Der Geruch, die Trübung und die Färbung müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher annehmbar sein und dürfen keine anormalen Veränderungen aufweisen. Die Leitfähigkeit muss als Maß für den Salzgehalt im vorgeschriebenen Bereich liegen wie auch der ⁠ pH-Wert ⁠ als Maß für den sauren oder alkalischen Charakter des Wassers. Ein Liter Trinkwasser darf nicht mehr als 0,01 Milligramm (mg) Blei, 2 mg Kupfer, 0,02 mg Nickel und 50 mg Nitrat enthalten. Ein Liter Trinkwasser darf von einem Pestizid nicht mehr als 0,1 Mikrogramm (µg) enthalten und die Gesamtkonzentration aller ⁠ Pestizide ⁠ darf 0,5 µg nicht überschreiten. In 100 Milliliter (ml) Wasser dürfen weder die Darmbakterien Escherichia coli noch Enterokokken oder coliforme Bakterien vorkommen. In einem ml Wasser am Zapfhahn einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers dürfen nicht mehr als 20 Kolonien bildende Einheiten bei 22 °C auftreten. Sporadisch zu viele Bakterien Grenzwertüberschreitungen gab es bei dem Parameter „coliforme Bakterien“. Im Berichtsjahr 2018 wurden in 1,3 % der im Wasserwerk und Rohrnetz genommenen Proben coliforme Bakterien gefunden. In den Trinkwasserproben am „Zapfhahn“ der Verbraucherinnen und Verbraucher waren lediglich 0,6 % aller Proben hinsichtlich coliformer Bakterien zu beanstanden. 2019 wurden in weniger als 1 % aller Proben coliforme Bakterien nachgewiesen. Bei ihnen handelt es sich um Indikatorbakterien, deren Auftreten im Trinkwasser nicht immer als direkte Gesundheitsgefahr zu deuten ist. Sie zeigen oft eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität und damit die Notwendigkeit an, weitere Untersuchungen als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Es handelte sich oft um sporadische Überschreitungen, die bei weiterer Untersuchung nicht bestätigt wurden. Weniger Nitrat, weniger Blei Wie schon in den Vorjahren blieben beim Parameter Nitrat Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser die seltene Ausnahme. Allerdings erlaubt dies weder einen unmittelbaren Rückschluss auf den Nitratgehalt der Rohwässer, noch stellen die Befunde einen Widerspruch dar zu dem beobachteten Anstieg der Nitratkonzentration in Grundwässern durch Einträge aus Landwirtschaft und Biomasseproduktion. Die bisherigen Erfolge bei der Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Trinkwasser liegen nicht zuletzt in wirksamen Maßnahmen zur Nitratminderung in den berichtspflichtigen Wasserversorgungsunternehmen begründet. Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei wurden hauptsächlich am Zapfhahn der Endverbraucherinnen und -verbraucher nachgewiesen. Sie sind ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Ein Nichtbeachten allgemein anerkannter Regeln der Technik ist meist auch Ursache für die Nichteinhaltung der Parameterwerte für Nickel und Cadmium. Regelungen zur Trinkwasserüberwachung In Deutschland ist die Trinkwasserüberwachung durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt. Die Bundesregierung hat mit dieser Verordnung die Vorgaben der Trinkwasserrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1998 und die 2015 festgelegten Änderungen in den Anhängen 2 und 3 in nationales Recht umgesetzt. Die deutsche Verordnung enthält Vorgaben zur Aufbereitung des Trinkwassers und zu dessen Beschaffenheit. Eine Grundanforderung ist, dass Trinkwasser rein und genusstauglich sein muss. Es darf keine Krankheitserreger aufweisen und keine Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten. Die Verordnung nennt weitere Pflichten der Versorgungsunternehmen und gibt Behörden vor, was und wie sie die Trinkwasserqualität überwachen müssen. Am 12. Januar 2021 trat die neue EG-Trinkwasserrichtlinie in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie binnen zwei Jahren in nationales Recht überführen. Eine zusammenfassende Übersicht über die Qualität des gesamten in Deutschland abgegebenen Trinkwassers kann aufgrund der inhomogenen Datenbestände nicht gegeben werden. Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird daher repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt.

Source attribution of community-acquired cases of Legionnaires' disease-results from the German LeTriWa study

Methods Analysis of secondary patient samples for monoclonal antibody (MAb) type (and sequence type); questionnaire-based interviews, analysis of standard household water samples for Legionella concentration followed by MAb (and sequence) typing of Legionella pneumophila serogroup 1 (Lp1) isolates; among cases taking of additional water samples to identify the infectious source as appropriate; recruitment of control persons for comparison of exposure history and Legionella in standard household water samples. For each case an appraisal matrix was filled in to attribute any of three source types (external (non-residence) source, residential non-drinking water (RnDW) source (not directly from drinking water outlet), residential drinking water (RDW) as source) using three evidence types (microbiological results, cluster evidence, analytical-comparative evidence (using added information from controls)). Results Inclusion of 111 study cases and 202 controls. Median age of cases was 67 years (range 25ââą Ì93 years), 74 (67%) were male. Among 65 patients with urine typable for MAb type we found a MAb 3/1-positive strain in all of them. Compared to controls being a case was not associated with a higher Legionella concentration in standard household water samples, however, the presence of a MAb 3/1-positive strain was significantly associated (odds ratio (OR) = 4.9, 95% confidence interval (CI) 1.7 to 11). Thus, a source was attributed by microbiological evidence if it contained a MAb 3/1-positive strain. A source was attributed by cluster evidence if at least two cases were exposed to the same source. Statistically significant general source types were attributed by calculating the population attributable risk (analytical-comparative evidence). We identified an external source in 16 (14%) cases, and RDW as source in 28 (25%). Wearing inadequately disinfected dentures was the only RnDW source significantly associated with cases (OR = 3.2, 95% CI 1.3 to 7.8) and led to an additional 8% of cases with source attribution, for a total of 48% of cases attributed. Conclusion Using the appraisal matrix we attributed almost half of all cases of CALD to an infectious source, predominantly RDW. Risk for LD seems to be conferred primarily by the type of Legionella rather than the amount. Dentures as a new infectious source needs further, in particular, integrated microbiological, molecular and epidemiological confirmation. Quelle: https://journals.plos.org

Diskussion in Brüssel: Materialien in Kontakt mit Trinkwasser

Diskussion in Brüssel: Materialien in Kontakt mit Trinkwasser Gemeinsam mit Karl-Heinz Florenz (Mitglied des Europäischen Parlaments, Europäische Volkspartei) eröffnete Ingrid Chorus, UBA-Abteilungsleiterin Trinkwasser, in Brüssel eine Frühstücksdebatte zum Thema Materialien in Kontakt mit Trinkwasser. 50 Expertinnen und Experten aus EU-Institutionen und EU-Mitgliedstaaten, sowie Verbände diskutierten am 7. Juni 2018 kontrovers über den Kommissionsvorschlag. Im Rahmen der Revision der Trinkwasserrichtlinie hatte die Europäische Kommission am 1. Februar 2018 Vorschläge veröffentlicht, die auch die Regelungen von Materialien in Kontakt mit Trinkwasser beinhalten. Gemäß der EU-Kommission sollen Materialien und Produkte in Kontakt mit Trinkwasser zukünftig unter der Bauprodukteverordnung reguliert werden. Das ⁠ UBA ⁠ möchte die Anforderungen jedoch in die Trinkwasserrichtlinie selbst aufnehmen. „Bei dem Vorschlag der EU Kommission zur Überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie wurde eine Chance vertan, konkrete hygienische Vorgaben zu etablieren, um die Qualität des Trinkwassers weiterhin zu gewährleisten“, sagte Ingrid Chorus, Abteilungsleiterin für Trinkwasser am Umweltbundesamt. Materialien, die mit unserem wichtigsten Lebensmittel Trinkwasser in Kontakt kommen müssen ebenso strikt geregelt sein, wie Lebensmittelverpackungen, ist die Meinung des UBA. Birgit Mendel vom Bundesgesundheitsministerium verwies auf die 4-MS-Initiative der vier Mitgliedstaaten Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und Deutschland. Die 4-MS-Initiative befasst sich mit der Harmonisierung der Anforderungen an Hygienestandards innerhalb der EU für Materialien und Produkte in Kontakt mit Trinkwasser und zeigt Möglichkeiten der gegenseitigen Anerkennung innerhalb der EU auf. Demnach müssen die Anforderungen dabei in der Trinkwasserrichtlinie direkt abgebildet sein. Die Bauprodukteverordnung, so die Meinung der vier Mitgliedstaaten, ist nicht die richtige Regulierung für die hohen Hygieneanforderungen von Trinkwasser. Vertreter aus der Tschechischen Republik, Italien, Belgien und Luxembourg unterstützen die 4-MS Initiative ebenso wie die Europäische Trinkwasser Allianz (EDW) und die EU-Vertretung des Verbandes nationaler Wasserversorger (EurEau). Die Vertreter der Kommission verteidigten ihren Vorschlag. Die Kontrolle und die Qualitätsgarantie für Trinkwasser liege in der hoheitlichen Aufgabe der Mitgliedstaaten, so die Meinung der EU-Kommission.

Fakten zur Nitratbelastung in Grund- und Trinkwasser

Fakten zur Nitratbelastung in Grund- und Trinkwasser Wo Landwirtschaft betrieben wird, ist deutschlandweit zu viel Nitrat im Grundwasser. Das Wasser aus der Leitung ist trotzdem sicher. Dafür sorgen Deutschlands Wasserversorger. Trinkwasser wird in Deutschland größtenteils aus Grundwasser hergestellt. Doch Grundwasser ist häufig zu stark mit Nitrat belastet. Eine Ursache ist die stickstoffhaltige Düngung in der Landwirtschaft. Neben Mineraldünger werden Gülle aus Mastställen oder Biogasanlagen auf den Feldern ausgebracht. Der Anteil, den die Pflanzen nicht verbrauchen und der im Boden nicht durch Denitrifikation abgebaut wird, gelangt als Nitrat in das Grundwasser. 18 Prozent des Grundwassers in Deutschland hält den geltenden Schwellenwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter nicht ein. Doch die Wasserversorger stellen sicher, dass das Trinkwasser in Deutschland fast allerorten unbelastet ist. In (nahezu) allen Proben der amtlichen Trinkwasserüberwachung wird der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter nicht überschritten. Um diesen Grenzwert einzuhalten, mischen die Wasserversorger häufiger unbelastetes mit belastetem Rohwasser, vertiefen oder verlagern Brunnen und schützen so das Trinkwasser und unsere Gesundheit. Wenn die Einträge jedoch zunehmen und die genannten Maßnahmen ausgereizt sind, müssten die Versorger das Nitrat technisch aus dem Grundwasser entfernen. Dies ist derzeit zwar noch nicht erforderlich, ein neues ⁠ UBA ⁠-Gutachten mit dem Titel „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ zeigt jedoch, dass Reparaturmaßnahmen teurer wären als vorbeugende Maßnahmen. Deshalb ist es wichtig, Nitrateinträge in das Grundwasser zu vermeiden und die Stickstoffüberschüsse deutlich zu reduzieren. Etwa durch sparsamere und standortgerechte Düngung. Einen Überblick zu Nitrat in Grund- und Trinkwasser gibt es in unseren FAQ .

UBA-Leitlinie: Trinkwasserüberwachung an Risiken anpassen

UBA-Leitlinie: Trinkwasserüberwachung an Risiken anpassen Am 9. Januar 2018 tritt die geänderte Trinkwasserverordnung in Kraft. Trinkwasserversorger können ihre Probennahme zukünftig an vor Ort relevante Risiken anpassen. Eine UBA-Leitlinie gibt Hilfestellung. Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2017 der Änderung der Trinkwasserverordnung zu. Eine der wesentlichen Neuerungen: zentrale Wasserwerke und dezentrale kleine Wasserwerke können auf Basis der Ergebnisse einer Risikobewertung von dem festgelegten Parameterumfang sowie der vorgegebenen Häufigkeit der Untersuchungen abweichen. Die Leitlinien des UBA geben Hilfestellung zur Umsetzung dieser risikobewertungsbasierten Anpassung der Probennahmeplanung (RAP).

Höherer Schutz vor radioaktiven Stoffen im Trinkwasser

Der Bundesrat stimmte am 6. November 2015 einer Verornung zu, dass das Trinkwasser künftig umfassend auf Gehalte an radioaktiven Stoffen untersucht und überwacht wird. Die Verordnung, die vom Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium erlassen wird, tritt noch im November 2015 in Kraft. Mit der Verordnung werden europäische Vorgaben fristgerecht umgesetzt. Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung werden Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf künstliche und natürliche radioaktive Stoffe festgelegt. Vorgegeben werden Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210. Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt als sehr gering einzuschätzen. Jedoch kann Trinkwasser je nach Geologie des Untergrunds einen erhöhten Gehalt an natürlichen radioaktiven Stoffen enthalten. Radioaktive Stoffe künstlichen Ursprungs sind allenfalls durch unkontrollierte Freisetzungen z. B. aus dem Umgang mit solchen Stoffen in Medizin, Forschung und Technik wie bei der Nutzung von Atomenergie denkbar.

Mikrobiologische Überwachung der Trinkwasserqualität

Drinking water is the most important food for humans. However, drinking water can also be the source of infections caused by waterborne pathogenic microorganisms. Occurrence of these microorganisms may not only cause single infections but also more or less great epidemics due to the volume of water consumed. For the protection of people's health the German government has provided the bacteriological investigation and surveillance of drinking water in public water distribution systems for more than 100 years to prevent infections. For this indicator organisms are used to detect and estimate the contamination level of drinking water.

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