Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 INSPIRE-Thema: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Protection of drinking water resources from PMT/vPvM substances: Revised guidance for REACH registrants on the identification of these substances of very high concern (SVHC). Only 1.9 % of the unique chemical structures in the REACH registration database fall in the new CLP hazard classes PMT and vPvM. However, for a total of 64 % no final assessment was achieved, either due to lack of test data (41 %) or due to ambiguous assessment (23 %). These guidance and methods can be used immediately by REACH registrants to ensure the safety of their substances, to close data gaps and, if necessary, to use safer alternatives, or to implement risk mitigation measures (RMMs). Veröffentlicht in Texte | 19/2023.
A broad literature review (55 studies published between 2000 and 2019) now shows that 639 chemicals are already known as contaminants in river bank filtrate (114 substances), groundwater (338 substances), raw water (212 substances) or drinking water (385 substances). The literature review carried out by the German Environment Agency reveals: Every second substance that contaminates our drinking water resources is registered under REACH , of which 24 % fall in the new CLP hazard classes PMT and vPvM. Considering only the raw water, the proportion even rises to 32 %. In the REACH registration database, the proportion of PMT/vPvM substances based on CLP criteria is only 1.9 %. Veröffentlicht in Texte | 20/2023.
UBA-Studie: Sachsen, Brandenburg und Berlin stehen gemeinsam vor Mammutaufgabe Eine neue Studie für das Umweltbundesamt (UBA) sieht gewaltige Aufgaben für die Wasserversorgung entlang der Spree, wenn mit Ende der Braukohleförderung in der Lausitz deutlich weniger Grundwasser in den Fluss gepumpt werden wird. Laut Studie kann dies in trockenen Sommermonaten dazu führen, dass die Spree örtlich bis zu 75 Prozent weniger Wasser führt – mit entsprechenden Konsequenzen für den Spreewald, seine Seen und Kanäle sowie die Trinkwasserversorgung in der Region Berlin. UBA-Präsident Dirk Messner: „In Berlin und Brandenburg könnte im schlimmsten Szenario das Wasser empfindlich knapp werden, wenn nicht entschlossen gegengesteuert wird. Die Länder Brandenburg, Berlin und Sachsen stehen vor entsprechenden Herausforderungen. Sie sollten diese schnell gemeinsam mit der Wasserwirtschaft angehen.“ Die Studie schlägt unter anderem vor, Talsperren und Wasserspeicher zu ertüchtigen und bestehende Seen als Wasserspeicher auszubauen. Auch sollten die Länder gemeinsam ausloten, wie sich Wasser aus anderen Regionen durch neue Rohrsysteme möglichst naturverträglich in die Spree pumpen lässt. Haushalte, Industrie und Landwirtschaft sollten zudem mehr Wasser sparen. Eine Option wäre notfalls auch, das Grundwasser vorerst weiter zu pumpen und gereinigt in die Spree zu leiten. Durch den Bergbau in der Lausitz wurde der Wasserabfluss in der Spree über mehr als ein Jahrhundert durch den Menschen künstlich verstärkt. Denn für die Braunkohleförderung wurde Grundwasser abgepumpt und in die Spree geleitet. Die gegenwärtige Trinkwasserversorgung in Berlin baut zum Teil auf diesem Wasser auf. Mit dem klimapolitisch notwendigen Ausstieg aus der Braunkohleförderung bis spätestens 2038 ändert sich der Wasserhaushalt der gesamten Region aber grundlegend. Die drohende Wasserknappheit ist übrigens kein Grund, auf den Kohleausstieg zu verzichten, so Dirk Messner: „Der Klimawandel ist das größte Problem, mit dem wir es zu tun haben. Er schafft schon heute Dürren und Wetterextreme. Der Kohleabbau war über Jahrzehnte schädlich für die Umwelt. Ich bin absolut dafür, dass wir den Ausstieg für die Lausitz weiter für 2030 anvisieren, sonst werden wir unsere Klimaziele kaum erreichen können.“ Seit dem Beginn des Braunkohleabbaus im 19. Jahrhundert wurden rund 58 Milliarden Kubikmeter Grundwasser – mehr als das Volumen des Bodensees – durch den Bergbau gefördert und in die Spree geleitet. Gut die Hälfte des Wassers, das die Spree heute bei Cottbus führt, stammt aus abgepumptem Grundwasser. In heißen Sommermonaten steigt dieser Anteil auf bis zu 75 Prozent, so die Ergebnisse der vorgelegten Studie. Für den sächsischen Teil der Spree geht die Prognose von einem jährlichen Wasserdefizit von rund 95 Millionen Kubikmeter aus. Im Unterlauf der Spree in Brandenburg werden künftig pro Jahr voraussichtlich rund 126 Millionen Kubikmeter fehlen – mehr als dreimal so viel Wasser, wie der Große Müggelsee fasst. Bei gleichbleibendem oder gar steigendem Wasserbedarf drohen insbesondere in trockenen Jahren immer häufigere und länger andauernde Wasserengpässe in der Region. Der zunehmende Wassermangel betrifft unter anderem die Rohwasserbereitstellung für Berlins größtes Trinkwasserwerk in Friedrichshagen. Auch die Verdünnung des gereinigten Berliner Abwassers mit Spreewasser – etwa 220 Millionen Kubikmeter pro Jahr – wird zunehmend problematisch. Gleichzeitig werden in den kommenden Jahrzehnten allein sechs Milliarden Kubikmeter Wasser zusätzlich benötigt, um die Tagebaurestlöcher aufzufüllen, damit diese nicht instabil werden. Verstärkt wird das Wasserdefizit durch die Folgen des Klimawandels. Die Studie hat die wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohleausstiegs in der Lausitz über mehrere Jahre Detail untersucht. Verbände, zuständige Fachbehörde von Bund und Ländern, Kommunalpolitik und Zivilgesellschaft wurden breit beteiligt. Im Ergebnis ergaben sich mehrere Lösungsoptionen, wie sich dem Wassermangel begegnen ließe – sie sind eine Einladung an die Politik der betroffenen Bundesländer vor Ort konkret Lösungen für die Region anzugehen. Im Einzelnen: Wasser sparen : Alle Nutzergruppen in der Region werden künftig deutlich mehr Wasser sparen müssen. Gleichzeitig wird sich das prognostizierte Wasserdefizit nicht über Einsparungen allein ausgleichen lassen. Wasser überleiten : Um das prognostizierte Wasserdefizit auszugleichen ist es unerlässlich, zusätzliches Wasser für die Flussgebiete der Lausitz bereitzustellen. Die Studie rät zu Wasserüberleitungen aus benachbarten Flüssen, wie Elbe, Lausitzer Neiße und Oder. Hierfür müsste eine notwendige naturverträgliche Infrastruktur errichtet werden, was einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Speicher ausbauen : Bislang verfügt die Region über ein Speichervolumen von rund 99 Millionen Kubikmeter Wasser. Mit einer Erweiterung der Speicherkapazitäten um 27 Millionen Kubikmeter ließen sich Defizite in den wasserarmen Monaten teilweise auffangen, sofern die gespeicherte Wassermenge ohne Einschränkungen zur Verfügung steht; die vorhandenen Speichervolumina sind derzeit nur zu rund 50 Prozent eingeschränkt nutzbar. Zunächst müssen daher bestehende Speicher saniert und ertüchtigt werden, um ihre volle Kapazität nutzen zu können. Auch Bergbaufolgeseen könnten als Wasserspeicher dienen. Aus Sicht der Studie bietet sich hierfür der Cottbuser Ostsee an. Dazu müssten jedoch umgehend die erforderlichen genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Speichernutzung geschaffen werden. Grundwasser ableiten : Eine nur vorübergehende (Not-)Lösung könnte sein, die Pumpen aus dem Bergbau weiter zu betreiben. Dies hätte zum einen negative ökologische Folgen, da so die Sulfatbelastung der Spree weiter ansteigen wird. Zum anderen ist die Aufbereitung des abgepumpten Grundwassers im Vergleich zu anderen Maßnahmen die vermeintlich teuerste Lösung zum Ausgleich des Wassermangels. Unter diesen sich verschärfenden Bedingungen für seine Trinkwasserressourcen, wird vor allem Berlin gezwungen sein, seine Wasserversorgung neu aufzustellen. Die Berliner Wasserbetriebe und der Senat arbeiten bereits an entsprechenden Konzepten. Angesichts der großen Herausforderungen empfiehlt das UBA , einen länderübergreifenden Masterplan für die Wasserwirtschaft der Region zu entwickeln. Die betroffenen Bundesländer Sachsen, Brandenburg und Berlin müssen gemeinsam und umgehend zukunftsfähige Konzepte für die Wassernutzung für die Zeit nach dem Kohleausstieg entwickeln. Dabei sind die verschiedenen Nutzergruppen wie Industrie, Landwirtschaft, Tourismus und Wasserversorgung einzubeziehen.
Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesumweltministeriums (BMU) Neues Gutachten: Keine Erdgasbohrungen in Trinkwasserschutzgebieten Die Fracking-Technologie, mit der Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten gefördert wird, kann zu Verunreinigungen im Grundwasser führen. Besorgnisse und Unsicherheiten bestehen besonders wegen des Chemikalieneinsatzes und der Entsorgung des anfallenden Abwassers, dem so genannten Flowback. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Gutachten für das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt, das heute in Berlin von Bundesumweltminister Peter Altmaier und dem Präsidenten des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, vorgestellt wurde. Zwar soll Fracking an sich nicht verboten werden. Aufgrund der gegenwärtigen Erkenntnislücken und der ökologischen Risiken empfiehlt das Gutachten aber strenge Auflagen für den Einsatz der Technologie sowie ein schrittweises Vorgehen. Die Gutachter plädieren unter anderem für ein Verbot von Erdgas-Fracking in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten. Bundesumweltminister Peter Altmaier begrüßt das Gutachten: „Die Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens bringen uns in der Diskussion um Fracking ein großes Stück voran. Die Risiken für das Grundwasser sind klar benannt. Bevor Fracking zum Einsatz kommt, müssen sämtliche Bedenken ausgeräumt sein.“ Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Den Vorschlag, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung einzuführen, halte ich für besonders wichtig. Unsere Trinkwasserressourcen dürfen wir nicht gefährden“. Beide sprechen sich für eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit aus. Bei der Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten, zum Beispiel Kohleflözgas, können mehrere tausend Tonnen zum Teil gefährlicher, giftiger, gesundheits- und umweltgefährdender Chemikalien pro km² Fläche zum Einsatz kommen. Diese werden in einer so genannten Stützmittelflüssigkeit dazu eingesetzt, um erdgashaltiges Gestein aufzubrechen. Die derzeit vorliegenden Fakten reichten nicht aus, um mögliche Risiken abschließend bewerten zu können. Um die konkreten Auswirkungen bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland benennen zu können, fehlte es an wissenschaftlich fundierten Kenntnissen. Dies gilt insbesondere für potentielle Auswirkungen auf das Grundwasser. Eine interdisziplinäre Gruppe von Gutachtern hat nun die Risiken von Fracking mit besonderem Blick auf das Grundwasser untersucht. Die Gutachter raten davon ab, Fracking derzeit großflächig zur Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutschland einzusetzen. Da es nach wie vor an vielen Daten zu den Lagerstätten, den Auswirkungen von Bohrungen sowie den eingesetzten Chemikalien mangelt, empfehlen sie stattdessen im Rahmen von behördlich und wissenschaftlich eng begleiteten Einzelvorhaben schrittweises vorzugehen. Weitgehende Transparenz fordern die Gutachter beim Einsatz von Chemikalien. Über deren Menge und Eigenschaften sollten vollständige Information vorliegen. Das gilt im Besonderen für ihr human- und ökotoxikologisches Gefährdungspotenzial. Zudem sollte geklärt werden, ob die Möglichkeit besteht, besorgniserregende Stoffe zu ersetzen. Insofern relevante Daten zu den beim Fracking eingesetzten Stoffen fehlen, kann nach Ansicht der Gutachter auch keine Genehmigung erteilt werden. Das Gutachten schlägt weiterhin mehrere Änderungen im Berg- und Verwaltungsrecht vor. Demnach soll es für jede Erdgasbohrung mit Einsatz der Frackingtechnologie eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Ziel ist es, die Beteiligungsrechte der Betroffenen und der Öffentlichkeit zu stärken. Um den Schutz der Gewässer zu gewährleisten raten die Gutachter, das Bergrecht so zu ändern, dass die wasserrechtlichen Prüfungen unter Federführung einer dem Umweltministerium unterstehenden Umweltbehörde erfolgen. Die umwelt- und sicherheitsrechtliche Genehmigung und Überwachung bergbaulicher Vorhaben sollte zudem dem Geschäftsbereich der Umweltministerien zugeordnet werden, um einen effizienten Umweltschutz durch eine funktionale und organisatorische Trennung vom Wirtschaftsressort zu gewährleisten. „Die Vorschläge werden nun intensiv zu prüfen und mit den Beteiligten zu diskutieren sein. Ich bin zuversichtlich, dass wir eine für Alle akzeptable Lösung der Fracking-Problematik finden werden“ so Bundesumweltminister Peter Altmaier.
PFAS only the tip of the iceberg: Each water sample was contaminated with mobile forever chemicals such as TFA, PFPrA or TFMS. But also 26 of the 34 non-fluorinated PMT/vPvM substances analysed were detected, including 1H benzotriazole, 1,4-dioxane, melamine, cyanuric acid and diphenyl guanidine. A representative survey of 27 water laboratories in Germany (twelve commercial laboratories, eleven laboratories of a federal state and 4 laboratories of water suppliers) now shows that out of 79 requested PMT/vPvM substances 60 % are not monitored due to lack of analytics (“analytical gap”) or lack of monitoring (“monitoring gap”). At the same time, the research project of the German Environment Agency shows that 51 % of these 79 PMT/vPvM substances cannot be removed from raw water with activated carbon filters or ozone. The PMT/vPvM prioritisation framework supports REACH registrants, regulators, researchers and the water sector to take immediate action to protect drinking water resources. Veröffentlicht in Texte | 22/2023.
Protecting the aquatic environment from chemicals for future generations: The UBA list of 259 PMT/vPvM substances (based on the new CLP criteria) in the REACH registration database that are hazardous to our drinking water resources and must not be emitted into the environment. Registrants and downstream users (DSUs) can act immediately to minimise emissions throughout the life cycle of these substances of very high concern (SVHC) to protect the aquatic environment for future generations. Veröffentlicht in Texte | 21/2023.
Origin | Count |
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Bund | 132 |
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License | Count |
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