Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. In diesen Gebieten dürfen durch oberirdische Nutzungen keine Schadstoffe in den Untergrund und das Grundwasser gelangen. Ein WSG besteht aus verschiedenen Wasserschutzgebietszonen, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.
Auf die Gefährdung der Trinkwasserressourcen durch persistente und mobile Stoffe wird seit Jahrzehnten hingewiesen. Für zahlreiche Befundstoffe in den Trinkwasserressourcen fehlt allerdings nach wie vor eine abschließende Bewertung ihrer intrinsischen Abbaubarkeit in der aquatischen Umwelt durch die verantwortlichen Unternehmen. Die Empfehlungen sollen einem breiten Anwenderkreis, z. B. den Laboratorien von WVU und Behörden mit etablierter Analytik, die Durchführung eines „kalten“ Abbautests nach OECD TG 309 für Befundstoffe in den eigenen Wasserressourcen erleichtern. Veröffentlicht in Texte | 174/2024.
The threat posed to drinking water resources by persistent and mobile substances has been recognized for decades. However, for many contaminants, some of which have been detected in drinking water resources for decades, there is still no conclusive assessment of their intrinsic biodegradability in the aquatic environment by the responsible companies. The recommendations are intended to make it easier for a wide range of users, such as water utility laboratories and government agencies with established analytical facilities, to perform a "cold" degradation test in accordance with OECD TG 309 for substances found in their own water resources. Veröffentlicht in Texte | 175/2024.
Trinkwasser aus der Leitung: nachhaltig, gesund, günstig Was Sie für klimafreundliche Trinkwassernutzung tun können Löschen Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung: Das ist das kostengünstigste und umweltfreundlichste Getränk. Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen. Gehen Sie sorgsam mit warmem Wasser um: So sparen Sie Geld und Energie. Schützen Sie unsere Trinkwasserressource: Schützen Sie das Grundwasser und die Oberflächengewässer indem Sie keine Abfälle oder Giftstoffe in Ausguss oder Toilette werfen. Erkundigen Sie sich, ob noch alte Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation Ihres Wohnhauses verbaut sind. Bis zum 12.01.2026 müssen diese ausgetauscht oder stillgelegt werden. Gewusst wie Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Trinken von Leitungswasser erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser. Trinkwasser trinken: Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland nahezu ausnahmslos ohne Bedenken getrunken werden. Denn das Trinkwasser in Deutschland besitzt sehr gute Qualität. Dies gilt für die großen zentralen ebenso wie auch – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die kleineren Wasserversorgungsanlagen. Beachten Sie dabei: Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser. Qualität prüfen: Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet). Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu Blei im Trinkwasser und Warmwasser . Fachkundige Installation: Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Problemen und Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Der Installationsbetrieb sollte für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers verwenden. Ihr Wasserversorger führt dafür ein "Verzeichnis eingetragener Installationsbetriebe". Geringe Kosten: Trinkwasser ist im Vergleich zu anderen Getränken extrem günstig. Für einen Cent bekommt man in etwa 2 Liter Trinkwasser aus der Leitung (inkl. Abwassergebühr). Ein Zwei-Personen-Haushalt braucht durchschnittlich jährlich 80 m 3 Trinkwasser. Die Kosten dafür betragen im Schnitt 170 € für das Wasser und zusätzlich rund 250 € Abwassergebühr. Das macht 210 Euro pro Person und Jahr. Mit anderen Worten: Pro Tag macht das rund 60 Cent für über 100 Liter Trinkwasser als Lebensmittel und für alle sonstigen häuslichen Verwendungszwecke. 1 Energie sparen: Warmwasser muss extra erhitzt werden. Im Schnitt fließen 10 % der Energiekosten eines Haushalts in die Bereitung von Warmwasser. Ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser spart Geld und vermeidet CO 2 -Emissionen. Wasser nicht unnötig verschmutzen: Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel gehören genau so wenig in den Abfluss wie Farbreste oder andere wassergefährdende Chemikalien. Wie Sie diese in Ihrem Wohngebiet am besten entsorgen, erfahren Sie aus der interaktiven Entsorgungslandkarte . Geruchsbildende Abfälle wie Windeln oder Damenbinden gehören ebenso wie auch "normale" Abfälle in den Restmüll. Damit verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Abwasserleitungen und entlasten die Kläranlagen. Was Sie noch tun können: Reparieren Sie tropfende Wasserhähne: Aus einzelnen Tropfen können im Laufe eines Jahres über 1.000 Liter werden. Insbesondere bei Warmwasserleitungen führt ein tropfender Wasserhahn zu vermeidbaren Kosten. Verwenden Sie Stagnationswasser zum Blumengießen. Wasser spart man nicht nur am Wasserhahn Quelle: Umweltbundesamt Unser Wasserverbrauch ist versteckt Quelle: Umweltbundesamt Hintergrund Umweltsituation: In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am "Wasserhahn" in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der TrinkwV oder übertreffen sie deutlich. Gesetzeslage: Die zweite novellierte Fassung der TrinkwV vom 23.06.2023 setzt neue Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie um und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), jährlich einen Bericht an die Verbraucher*innen über die Qualität ihres Trinkwassers vorzulegen. In Deutschland verfassen diese Berichte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Umweltbundesamt (UBA). Blei: Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und wird am 13.01.2028 auf 0,005 mg/L abermals abgesenkt. Schon jetzt kann der Grenzwert nur in einer Installation verlässlich eingehalten werden, die keine Bleirohre enthält. Trotzdem sind auch noch heute in manchen Altbauten Bleileitungen zu finden. Vermieter sind darüber auskunftspflichtig. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert. Schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Trinkwasser, das den Grenzwert für Blei von 0,01 mg/L überschreitet, kann vor und während der ersten Lebensjahre die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen. Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Das Wasser sollte bis dahin nicht mehr getrunken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Hingegen ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. Entsprechend der neuen TrinkwV müssen Bleileitungen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Nitrat: Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 mg/L werden seit 1999 deutlich seltener: Lag die Überschreitungsrate 1999 noch bei 1,1 % der Messwerte, so war sie 2007 auf 0,08 % und 2017 auf 0,0007 % gesunken. In den Folgejahren blieben Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser die seltene Ausnahme. 1 Die Werte des Absatzes wurden nach Daten des Statistischen Bundesamtes, abgerufen am 08.08.2024, berechnet.
Öffentliche Wasserversorgung Über die öffentliche Wasserversorgung erhält fast die gesamte Bevölkerung Deutschlands Trinkwasser. Im Jahr 2022 nutzte jede Person täglich 126 Liter. Das sind 18 Liter weniger als 1991. Im Vergleich zu 2019 ist die Nutzung von Trinkwasser um 2 Liter täglich pro Person gesunken. Grundwasser ist unsere wichtigste Ressource für die Trinkwasseraufbereitung. Grundwasser ist wichtigste Trinkwasserressource Über die öffentliche Wasserversorgung erhält fast die gesamte Bevölkerung Deutschlands Trinkwasser. Im Jahr 2022 nutzte jede Person täglich 126 Liter. Das sind 18 Liter weniger als 1991. Im Vergleich zu 2019 ist die Nutzung von Trinkwasser um 2 Liter täglich pro Person gesunken. Grundwasser ist unsere wichtigste Ressource für die Trinkwasseraufbereitung. 4,7 Milliarden Kubikmeter Trinkwasser Von den 5,3 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³) Rohwasser stellten die Unternehmen den Letzterbrauchern – also etwa Privathaushalten, Kindergärten, Krankenhäusern und Gewerbebetrieben – im Jahr 2022 knapp 4,7 Mrd. Kubikmeter Trinkwasser zur Verfügung. Davon gingen gut 81,5 % – das entspricht knapp 3,8 Mrd. m³ – an private Haushalte und Kleingewerbe, zum Beispiel an Bäckereien, Metzgereien, Arztpraxen und Anwaltskanzleien. Informationen, wofür das Wasser in den privaten Haushalten verwendet wird, finden Sie im Artikel „Wassernutzung privater Haushalte“ . Die verbleibende Menge von zirka 862 Mio. m³ lieferten die Wasserversorgungsunternehmen an Schulen, Behörden, Krankenhäuser und an größere gewerbliche Unternehmen. Einen geringen Teil des Trinkwassers benötigten die Wasserversorger selbst, bspw. zur Spülung von Filtern oder Leitung, oder es ging Wasser durch Rohrbrüche, Havarien oder unkontrollierte Entnahmen verloren (siehe Abb. „Wasserabgabe der öffentlichen Wasserversorgung an Letztverbraucher, Eigenverbrauch der Wasserwerke und Wasserverluste“). Insgesamt sinkender, zuletzt aber ansteigender Trinkwasserbedarf Die Wasserversorgungsunternehmen entnahmen in den Jahren 1991 bis 2022, trotz der Erhöhung, die wir seit 2013 beobachten, insgesamt weniger Wasser, um den Trinkwasserbedarf zu decken. Gegenüber den 5,3 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³) im Jahr 2022 waren es 1991 noch mehr als 6,5 Mrd. m³. Das ist ein Rückgang um 18 % (siehe Tab. „Wassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung nach Wasserarten“). Die Wassereinsparung wurde aus zwei Gründen möglich: Den Wasserversorgungsunternehmen gelang es, die Wasserverluste etwa durch Rohrbrüche und Undichtigkeiten spürbar zu senken: Im Jahr 1991 gingen auf diese Weise noch 758 Mio. m³ verloren, im Jahr 2022 noch 469 Mio. m³. Das ist im europäischen Vergleich eine sehr geringe Verlustrate. Den Hauptanteil an der Einsparung hatte jedoch die gesunkene individuelle Wassernutzung. Lag die tägliche Wassernutzung 1991 noch bei 144 Litern pro Einwohner sind heute 126 Liter (l) ausreichend (siehe Abb. „Öffentliche Wasserversorgung - Wasserabgabe an Haushalte“). Dieser Durchschnittswert verteilt sich jedoch recht breit zwischen den einzelnen Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen nutzte eine Person im Schnitt circa 135 l täglich, in Thüringen und Sachsen hingegen nur 96 l (siehe Abb. „Wasserabgabe zum Letztgebrauch an Haushalte und Kleingewerbe nach Bundesländern 2022“). Der Anstieg der Trinkwassernutzung von 2016 (123 l) auf 2019 (128 l) war dem höheren Wasserbedarf während der heißen und trocknen Sommer geschuldet. Demgegenüber wurde 2022 ein Rückgang auf 126 l pro Person/ Tag verzeichnet. Tab: Wassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung nach Wasserarten Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle als PDF Tabelle als Excel Öffentliche Wasserversorgung - Wasserabgabe an Haushalte Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Wasserabgabe zum Letztgebrauch an Haushalte und Kleingewerbe nach Bundesländern 2022 Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten
1. Konzept zum Niedrigwassermanagement Stauhaltung Spandau Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts, um bei Niedrigwasser ein kritisches Absinken der Wasserstände zu verhindern. Weitere Informationen 2. Optimierte Durchflusssteuerung Automatisierung der Wehre und Nutzung digitaler Instrumente, um die Durchflusssteuerung bei Niedrigwasser zu verbessern. Weitere Informationen 3. Optimierung der Ableitwege Verbesserter Schutz der Wasserressourcen durch Schaffung veränderter und neuer Ableitwege der Klärwerke. Weitere Informationen 4. Bewirtschaftung der Oberen Havel Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Oberen Havel. Weitere Informationen 5. Bewirtschaftung der Spree Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Spree Weitere Informationen 6. Begrenzung von Entnahmen aus Flüssen, Seen und Grundwasser Prüfung von Möglichkeiten und Instrumenten, um in angespannten Situationen Entnahmen aus Gewässern zu reduzieren Weitere Informationen 7. Anreichern und Speichern des Grundwassers Erhöhung der Grundwassermengen durch künstliche Anreicherung und Zwischenspeicherung von Regenwasser Weitere Informationen 8. Erhöhung der Uferfiltratmengen Bau neuer Brunnen in Ufernähe, um die Trinkwassergewinnung aus Uferfiltrat zu steigern Weitere Informationen 9. Nachhaltiger Waldumbau Erhöhung der Grundwasserneubildung durch den Umbau der Berliner Wälder in naturnahe Mischwälder Weitere Informationen 10. Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Entsiegelung und Renaturierung überbauter Flächen Weitere Informationen 11. Reduzierung der Phosphoreinträge Verminderung der Nährstoffbelastungen in Dahme, Spree und Havel durch Aufrüstung der Großklärwerke Weitere Informationen 12. Ausbau der Klärwerkskapazitäten Ausbau der vorhandenen Klärwerke, um die steigenden Abwassermengen behandeln zu können Weitere Informationen 13. Spurenstoffentfernung Aufrüstung der Klärwerke, um den Eintrag organischer Spurenstoffe zu verringern Weitere Informationen 14. Minderung der Risiken durch Indirekteinleitungen Früherkennung von Schadstoffeinträgen aus Industrie und Gewerbe durch erweitertes Monitoring und agile Prüfabläufe zur Risikobewertung neuer Stoffe Weitere Informationen 15. Regenwasserbewirtschaftung Verbesserung von Gewässerschutz und Grundwasserneubildung durch eine dezentrale Bewirtschaftung des Regenwassers Weitere Informationen 16. Regenwasserbehandlung Reduzierung der Gewässerbelastungen aus dem Berliner Trennsystem durch Rückhalt und Reinigung von Regenwasser Weitere Informationen 17. Begrenzung von Mischwasserüberläufen Fortsetzung des Sanierungsprogramms für Mischwasserkanäle, um Überläufe weiter einzuschränken Weitere Informationen 18. Wiederinbetriebnahme ehemaliger Wasserwerke Erschließung zusätzlicher Trinkwasserressourcen durch die Wiederinbetriebnahme ehemaliger Wasserwerke Weitere Informationen 19. Sicherstellung des Trinkwasserschutz Weiterentwicklung des Grundwasserschutzes in den Einzugsgebieten der Wasserwerke, um eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten Weitere Informationen 20. Nachrüstung von Wasserwerken Weitergehende Reinigungsstufen in den Wasserwerken, um die Nutzung weiterer Wasserressourcen zu ermöglichen Weitere Informationen 21. Verstärkte Brunnenerneuerung Intensivierung des Brunnenerneuerungsprogramms, um die Spitzenkapazitäten der Wasserwerke weiter zu steigern Weitere Informationen 22. Brunnenneubau und Reaktivierung Bau neuer Brunnen und Wiederinbetriebnahme stillgelegter Galerien, um die Trinkwasserressourcen zu erhöhen Weitere Informationen 23. Länderübergreifendes Wasserressourcen-Management Erhöhung der Versorgungssicherheit der Hauptstadtregion durch ein gemeinsames Grundwassermanagement der Länder Berlin und Brandenburg Weitere Informationen 24. Fernwasserversorgung Prüfung von Möglichkeiten der Fernwasserversorgung, um zusätzliche Ressourcen für steigenden Trinkwasserbedarf zu schaffen Weitere Informationen 25. Nachsorgender Bodenschutz Erkundung und Sanierung von Flächen, die mit Altlasten kontaminiert sind, um die Trinkwasserversorgung zu sichern Weitere Informationen 26. Wasserspar-Strategie Entwicklung und Umsetzung von Strategien, um einen bewussten und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser zu fördern Weitere Informationen 27. Schutz von Mooren und Feuchtgebieten Umsetzung von Maßnahmen, um Schutz und Stützung grundwasserabhängiger Ökosysteme zu verbessern Weitere Informationen 28. EU-Chemikalienstrategie Unterstützung der EU-Chemikalienstrategie für die Verwirklichung einer schadstofffreien Umwelt Weitere Informationen 29. Spurenstoffstrategie des Bundes Unterstützung der Spurenstoffstrategie des Bundes, um den Eintrag von Spurenstoffen in den Wasserkreislauf zu reduzieren oder zu vermeiden Weitere Informationen 30. EU-Arzneimittelstrategie Unterstützung der EU-Strategie gegen die Verschmutzung der Umwelt durch pharmazeutische Stoffe Weitere Informationen 31. Nationale Wasserstrategie Unterstützung der Nationalen Wasserstrategie, um die natürlichen Wasserressourcen zu schützen und den nachhaltigen Umgang mit Wasser zu fördern Weitere Informationen 32. EU-Aktionsplan zur Schadstofffreiheit Unterstützung des EU-Aktionsplans zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden Weitere Informationen
Auf die Gefährdung der Trinkwasserressourcen durch persistente und mobile Stoffe wird seit Jahrzehnten hingewiesen. Für zahlreiche Befundstoffe in den Trinkwasserressourcen fehlt allerdings nach wie vor eine abschließende Bewertung ihrer intrinsischen Abbaubarkeit in der aquatischen Umwelt durch die verantwortlichen Unternehmen. Die Empfehlungen sollen einem breiten Anwenderkreis, z. B. den Laboratorien von WVU und Behörden mit etablierter Analytik, die Durchführung eines „kalten“ Abbautests nach OECD TG 309 für Befundstoffe in den eigenen Wasserressourcen erleichtern.
The threat posed to drinking water resources by persistent and mobile substances has been recognized for decades. However, for many contaminants, some of which have been detected in drinking water resources for decades, there is still no conclusive assessment of their intrinsic biodegradability in the aquatic environment by the responsible companies. The recommendations are intended to make it easier for a wide range of users, such as water utility laboratories and government agencies with established analytical facilities, to perform a "cold" degradation test in accordance with OECD TG 309 for substances found in their own water resources.
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