Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 INSPIRE-Thema: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. In diesen Gebieten dürfen durch oberirdische Nutzungen keine Schadstoffe in den Untergrund und das Grundwasser gelangen. Ein WSG besteht aus verschiedenen Wasserschutzgebietszonen, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.
Die BESTEC GmbH konzentriert sich in ihrem Teilprojekt auf die Weiterentwicklung von Line-Shaft-Förderpumpen (LSP). Die Förderpumpe ist in einer Geothermieanlage die einzige wesentliche Komponente, die nicht redundant ausgelegt werden kann. Robuste, effiziente und vor allem langlebige Förderpumpen sind daher essenziell für den wirtschaftlichen Betrieb einer Anlage der tiefen Geothermie. Line-Shaft-Pumpen haben in vielen Projekten auch in Europa ihre Standfestigkeit, Robustheit und vor allem ihre Effizienz bereits über viele Jahre bewiesen. Diese Pumpen haben den Vorteil der leichten Zugänglichkeit aller empfindlichen Teile an der Oberfläche und sind für große Fördermengen und hohe Temperaturen geeignet. Ihr Nachteil besteht in einer limitierten Einbautiefe von ca. 770 m und den Einschränkungen durch die Verlustschmierung der Welle in Verbindung mit der Verwendung eines aromaten-haltigen Schmieröls. Aktuell werden LSPs daher nicht in Regionen eingesetzt, in denen die geförderten Formationswässer potenziell auch Trinkwasserressourcen sind und somit die Schmieröle eine Trinkwassergefährdung darstellen könnten, wie dies im z.B. süddeutschen Molassebecken der Fall ist. Im Rahmen dieses Projekts soll daher die Entwicklung und Erprobung einer geschlossenen Schmierung mit Ölrückführung für diese Pumpen erfolgen, verbunden mit der Erprobung eines aromaten-freien Schmieröls. Hierdurch soll in Zukunft der Einsatz von Line-Shaft-Pumpen z.B. auch im Bereich des voralpinen Molassebeckens ermöglicht werden. Parallel erfolgt eine technische und wirtschaftliche Bewertung der Einsatzmöglichkeiten von Line-Shaft-Pumpen unter Berücksichtigung der maximalen Einbautiefe und der geforderten Fließraten.
LuproCess zielt auf die Gewinnung hochwertiger, weitestgehend nativer und funktioneller Protein- und Faserfraktionen aus Schmalblättriger Bitterlupine (Lupinus angustifolius L.) für die Humanernährung ab. Aus der gewonnen Proteinfraktion sollen im hier skizzierten Projekt Fleischersatzprodukte entwickelt werden. In LuproCess soll die bei der Proteingewinnung anfallende Faserfraktion auf ein lebensmittelgeeignetes Qualitätsniveau aufbereitet und als Zusatz bei der High-Moisture-Extrusion eingesetzt werden. Die bei der Faseraufbereitung abgeschiedenen antinutritiven Substanzen - Chinolizidinalkaloide und Oligosaccharide sowie Mineralstoffe - werden dem Prozesswasser mittels Nanofiltration entzogen und separiert, wodurch es im geschlossenen Kreis wiederverwendet werden kann. Die Chinolizidinalkaloide können als pflanzliche Sekundärmetaboliten mit bioaktiver Wirkung zu biologischen Pflanzenschutzmitteln und/oder medizinischen/veterinärmedizinischen Wirkstoffen weiterentwickelt werden. Um die Ressourceneffizienz durchgängig zu gewährleisten sollen Nebenstromketten bereits ab dem Schälprozess der Lupinensaaten vor dem Flockieren verfolgt werden. Im Rahmen der hier beschriebenen Forschungsvorhaben wird die Lupine als weitere alternative nachhaltige und ernährungsphysiologisch vorteilhafte Proteinquelle erschlossen. Des Weiteren leistet das Forschungsvorhaben einen Beitrag zur Ressourcenschonung oder sogar Ressourcenaufwertung, indem die Lupinenfasern als anfallender Nebenstrom zur Aufwertung der Textur und somit des Mundgefühls von extrudierten Fleischersatzprodukten eingesetzt werden. Darüber hinaus ist der benötigte hohe Wasserbedarf für die Diafiltration eine nicht zu akzeptierende Belastung der Trinkwasserressourcen. Ziel ist es hier das gesamte Prozesswasser für die zusätzlichen Waschungsstufen in den Prozesskreislauf zurückzuführen.
Düngemitteln beigemischte Urease- und Nitrifikationsinhibitoren sollen die Pflanzenverfügbarkeit von Stickstoff erhöhen und sollen durch die Hemmung bestimmter mikrobieller bzw. enzymatischer Prozesse zu einer Reduzierung von klimarelevanten Gasemissionen beitragen. Allerdings haben die Stoffe eine biozide Wirkung sowie eine hohe Persitenz in der Umwelt und damit möglicherweise schädliche Einflüsse auf Böden, Grundwasser und Trinkwasserressourcen. In dem Vorhaben soll daher der Verbleib und Transport in Böden anhand von Lysimeter- und Säulenversuchen untersucht werden.?
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 133 |
| Europa | 7 |
| Kommune | 2 |
| Land | 38 |
| Weitere | 11 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 44 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 101 |
| Text | 45 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 25 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 65 |
| Offen | 104 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 142 |
| Englisch | 51 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 3 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 25 |
| Keine | 96 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 68 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 173 |
| Lebewesen und Lebensräume | 168 |
| Luft | 113 |
| Mensch und Umwelt | 173 |
| Wasser | 173 |
| Weitere | 172 |