Darstellung der Wasserschutzgebiete, die gegenwärtig rechtskräftig festgesetzt sind. Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten erfolgt auf der Grundlage des § 51 WHG mit dem Ziel, Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, das Grundwasser anzureichern, oder das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu vermeiden. Zuständig für die Festsetzung der Wasserschutzgebiete ist das Landratsamt Nordsachsen als Untere Wasserbehörde gemäß § 46 SächsWG. Die einzelnen Wasserschutzgebiete sind unterteilt in die Schutzzonen I, II und III bzw. III A und III B.
Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete Saalekreis (WMS-Darstellungsdienst)
Daten und Karten zu Trinkwasserschutzgebieten im Amtsgebiet des StALU WM Schwerin Zusätzliche Informationen Datengewinnung: digital u. analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: digital u. analog
Daten und Karten zu Trinkwasserschutzgebieten. Zusätzliche Informationen Datengewinnung: digital u. analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: digital u. analog
Daten und Karten zu Trinkwasserschutzgebieten und Deponiestandorten. Zusätzliche Informationen Datengewinnung: digital u. analog liegt vor als: Karte beziehbar: digital u. analog
Enthält Angaben zu landschaftsökologischer Bedeutung des Gebietes und zu historischen und aktuellen Nutzungsformen. Enthält Kartierungen, Grenzziehung, Landwirtschaft und Naturschutz, Bewirtschaftung Moorgrünland, Mineralbodenstandorte, Pflege- und Kostenplan, Schutz des Moorkörpers.
Trinkwasserschutzgebiete 1. Daten und Karten zu Trinkwasserschutzgebieten. 2. Verfahren zu Festsetzung und Änderung von Trinkwasserschutzgebieten.
Veröffentlichungen des Landes M-V zur Gewässerbeschaffenheit und zu Wassermengen
Sachdaten der Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete