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Fachinformation Trinkwasser und Badebeckenwasser - Nr.: 2/2025

Liebe Leserin, lieber Leser, Coliforme Bakterien zählen zu den Indikatorparametern der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), jede Nichteinhaltung des Parameters Coliforme Bakterien stellt eine unerwünschte Kontamination des Trinkwassers dar, und es ist eine unverzügliche Nachverfolgung und Ursachenklärung erforderlich. Eine dauerhafte Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität mit coliformen Bakterien ist nicht tolerierbar, und ein Nachweis von coliformen Bakterien erfordert ein unverzügliches und konsequentes Handeln von Gesundheitsamt und Betreiber. Das Umweltbundeamt hat eine aktualisierte Fassung der UBA-Empfehlung „Coliforme Bakterien - Bewertung und Vorgehen bei Nachweis im Trinkwasser“, Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission erarbeitet und veröffentlicht. Das vorliegende Dokument ersetzt die 2009 herausgegebene Empfehlung und richtet sich an Gesundheitsämter, Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sowie an Trinkwasseruntersuchungsstellen. Ziel dieser Empfehlung ist die Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Bewertung des Nachweises coliformer Bakterien im Trinkwasser auf der Basis der neuen Erkenntnisse. Zudem werden Hinweise zur Ursachenforschung und zu Abhilfemaßnahmen gegeben. Die Empfehlung des Umweltbundesamtes „ Coliforme Bakterien - Bewertung und Vorgehen bei Nachweis im Trinkwasser “ wurde auf der Internetseite https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtliche-grundlagen-empfehlungen-regelwerk/empfehlungen-stellungnahmen-zu-trinkwasser veröffentlicht. Ihre Abteilung "Trinkwasser- und Badebeckenwasserhygiene" des Umweltbundesamtes

Trinkwasser

Trinkwasser aus der Leitung: nachhaltig, gesund, günstig Was Sie für klimafreundliche Trinkwassernutzung tun können Löschen Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung: Das ist das kostengünstigste und umweltfreundlichste Getränk. Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen. Gehen Sie sorgsam mit warmem Wasser um: So sparen Sie Geld und Energie. Schützen Sie unsere Trinkwasserressource: Schützen Sie das Grundwasser und die Oberflächengewässer indem Sie keine Abfälle oder Giftstoffe in Ausguss oder Toilette werfen. Erkundigen Sie sich, ob noch alte Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation Ihres Wohnhauses verbaut sind. Bis zum 12.01.2026 müssen diese ausgetauscht oder stillgelegt werden. Gewusst wie Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Trinken von Leitungswasser erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser. Trinkwasser trinken: Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland nahezu ausnahmslos ohne Bedenken getrunken werden. Denn das Trinkwasser in Deutschland besitzt sehr gute Qualität. Dies gilt für die großen zentralen ebenso wie auch – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die kleineren Wasserversorgungsanlagen. Beachten Sie dabei: Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser. Qualität prüfen: Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet). Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu Blei im Trinkwasser und Warmwasser . Fachkundige Installation: Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Problemen und Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Der Installationsbetrieb sollte für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers verwenden. Ihr Wasserversorger führt dafür ein "Verzeichnis eingetragener Installationsbetriebe". Geringe Kosten: Trinkwasser ist im Vergleich zu anderen Getränken extrem günstig. Für einen Cent bekommt man in etwa 2 Liter Trinkwasser aus der Leitung (inkl. Abwassergebühr). Ein Zwei-Personen-Haushalt braucht durchschnittlich jährlich 80 m 3 Trinkwasser. Die Kosten dafür betragen im Schnitt 170 € für das Wasser und zusätzlich rund 250 € Abwassergebühr. Das macht 210 Euro pro Person und Jahr. Mit anderen Worten: Pro Tag macht das rund 60 Cent für über 100 Liter Trinkwasser als Lebensmittel und für alle sonstigen häuslichen Verwendungszwecke. 1 Energie sparen: Warmwasser muss extra erhitzt werden. Im Schnitt fließen 10 % der Energiekosten eines Haushalts in die Bereitung von Warmwasser. Ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser spart Geld und vermeidet CO 2 -Emissionen. Wasser nicht unnötig verschmutzen: Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel gehören genau so wenig in den ⁠Abfluss⁠ wie Farbreste oder andere wassergefährdende Chemikalien. Wie Sie diese in Ihrem Wohngebiet am besten entsorgen, erfahren Sie aus der interaktiven Entsorgungslandkarte . Geruchsbildende Abfälle wie Windeln oder Damenbinden gehören ebenso wie auch "normale" Abfälle in den Restmüll. Damit verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Abwasserleitungen und entlasten die Kläranlagen. Was Sie noch tun können: Reparieren Sie tropfende Wasserhähne: Aus einzelnen Tropfen können im Laufe eines Jahres über 1.000 Liter werden. Insbesondere bei Warmwasserleitungen führt ein tropfender Wasserhahn zu vermeidbaren Kosten. Verwenden Sie Stagnationswasser zum Blumengießen. Wasser spart man nicht nur am Wasserhahn Quelle: Umweltbundesamt Unser Wasserverbrauch ist versteckt Quelle: Umweltbundesamt Hintergrund Umweltsituation: In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am "Wasserhahn" in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der TrinkwV oder übertreffen sie deutlich. Gesetzeslage: Die zweite novellierte Fassung der TrinkwV vom 23.06.2023 setzt neue Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie um und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), jährlich einen Bericht an die Verbraucher*innen über die Qualität ihres Trinkwassers vorzulegen. In Deutschland verfassen diese Berichte das Bundesministerium für Gesundheit (⁠BMG) und das Umweltbundesamt (UBA⁠). Blei: Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und wird am 13.01.2028 auf 0,005 mg/L abermals abgesenkt. Schon jetzt kann der Grenzwert nur in einer Installation verlässlich eingehalten werden, die keine Bleirohre enthält. Trotzdem sind auch noch heute in manchen Altbauten Bleileitungen zu finden. Vermieter sind darüber auskunftspflichtig. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert. Schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Trinkwasser, das den Grenzwert für Blei von 0,01 mg/L überschreitet, kann vor und während der ersten Lebensjahre die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen. Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Das Wasser sollte bis dahin nicht mehr getrunken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Hingegen ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. Entsprechend der neuen TrinkwV müssen Bleileitungen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Nitrat: Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 mg/L werden seit 1999 deutlich seltener: Lag die Überschreitungsrate 1999 noch bei 1,1 % der Messwerte, so war sie 2007 auf 0,08 % und 2017 auf 0,0007 % gesunken. In den Folgejahren blieben Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser die seltene Ausnahme. 1 Die Werte des Absatzes wurden nach Daten des Statistischen Bundesamtes, abgerufen am 08.08.2024, berechnet.

Wasser in Sachsen-Anhalt Allgemein Abwasser Wasserversorgung Hochwasserschutz Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben Hochwasserschutz und Naturschutz: Selke-Dialog Gewässerschutz Wassergefährdende Stoffe Gewässerunterhaltung

Gemeinsam mit dem Bund und Nachbarbundesländern Thüringen und Sachsen hat sich das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) zielstrebig präventiven Maßnahmenpaketen zum Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt verschrieben, welche sich auf den gesetzlichen Grundlage des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gründen. Neben dem Ausbau und dem Erhalt komplexer Deichsysteme sowie der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) steht für das MWU eine qualitativ gute Trinkwasserversorgung sowie umweltgerechte Abwasser- und Schadstoffbeseitigung im Fokus. Der Ausbau bereits vorhandener Schleusennetze und Meldesysteme zur Hochwasserüberwachung bildet einen zusätzlichen Schwerpunkt. Weitere Themenbereiche sollen im Folgenden hier aufgelistet werden. Abwasser ist das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser) weiterlesen... Die Wasserversorgung als Daseinsgrundlage Die öffentliche Wasserversorgung ist traditionell Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. In Paragraf 50 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist dies gesetzlich geregelt. Die Trinkwasserversorgung ist in Sachsen-Anhalt eine Pflichtaufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. weiterlesen... Hochwasserschutz als aktive Aufgabe Hochwasser sind ein Element des natürlichen Wasserkreislaufes und Teil einer vielseitigen Gewässerstruktur in Sachsen Anhalt. Hochwasser sind natürlichen Ursprungs und somit schwer kalkulierbar. Durch menschlichen Einfluss wurden Gewässer und die Flussauen verändert, auch infolge einer Zunahme der wirtschaftlichen Nutzung durch Schifffahrt oder Bebauung von Ufertrassen. Damit einhergehend steigt das Hochwasserrisiko und das Hochwasserschadenspotential nimmt zu. Moderner Hochwasserschutz basiert auf der Analyse des Hochwasserrisikos und des Hochwasserschadenpotentials und zielt auf die Minimierung der durch Hochwasser erfolgten Schäden und Gefahren. Es ist wichtig, dieses natürliche Risiko beim Thema Wasser zu berücksichtigen. weiterlesen Die Wasserwirtschaft Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Durchführung wasserwirtschaftlicher Vorhaben von öffentlichem Interesse, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten. Die Antragsunterlagen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) sind hier zusammengestellt: Antragsunterlagen RZWas Hochwasserschutz ist auch Naturschutz Unter dem Titel „Selke-Dialog“ soll die Erarbeitung einer nachhaltigen Lösung nun im Rahmen eines Moderationsprozesses erfolgen, wie der Hochwasserschutz mit dem Naturschutz an der Selke vereinbar ist. Ziel des Prozesses ist es, aus den festgefahrenen Gleisen herauszukommen und einen Konsens zu erarbeiten, der von allen Interessengruppen gemeinsam getragen wird. Dieser Prozess gilt seit Juni 2018 als erfolgreich beendet. weiterlesen Intakte Gewässer Über 24.000 Kilometer Bäche und Flüsse durchziehen Sachsen-Anhalt. Unzählige neue Seen entstehen in den ehemaligen Tagebauen des Mitteldeutschen Reviers. Die Elbe prägt wie kein anderer Strom auf einer Länge von über 300 Kilometern das Land mit weitreichenden Auen als einzigartigem Rückzugsraum für seltene Tiere und Pflanzen. Für die Erhaltung und Verbesserung dieser wertvollen Kulturlandschaft bietet seit dem Dezember 2000 die Europäische Wasserrahmenrahmenrichtlinie einen europaweit einheitlichen Rahmen. Neben den Themen des Gewässerschutzes findet man hier ebenfalls weitergehende Informationen zur Gewässerbewirtschaftung. Dazu gehört auch der Umgang mit Vernässungen, die in einigen Regionen Sachsen-Anhalts auftreten. weiterlesen Gefährdungspotenzial für den Wasserhaushalt Technische Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe hergestellt, behandelt, verwendet, gelagert oder abgefüllt werden, sind so zu errichten und zu betreiben, dass eine Verunreinigung der Gewässer vermieden wird. Das dient der Prävention und ist Basis eines effektiven Schutzsystems vor den Gefahren der Verunreinigung des Grundwassers und somit auch des Trinkwassers. Zu diesen Anlagen zählen zum Beispiel Heizölverbraucheranlagen in Privathaushalten, Tankstellen und vor allem Industrieanlagen wie Erdölraffinerien und Chemiebetriebe. Zu den wassergefährdenden Substanzen zählen:  feste, flüssige und gasförmige Stoffe, Stoffgemische und –gruppen, die die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers dauerhaft verändern und schädlich beeinträchtigen können. Das sind u. a. Lösemittel, mineralölhaltige Rückstände, Pflanzenbehandlungsmittel, Schwermetalle, Phosphate sowie halogenierte Kohlenwasserstoffe, Säuren und Laugen. Der natürliche Wasserhaushalt ist somit allerlei Gefahren durch diese Stoffe ausgesetzt. Es müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden, die das Wohl der Menschen im Auge hat und den Gegebenheit Rechnung trägt. weiterlesen Bestandsschutz und aktiver Umweltschutz Gewässer mit einem natürlichen Fließgleichgewicht haben einen sehr geringen Unterhaltungsaufwand. Im Laufe der Jahrhunderte wurden unsere Gewässer für eine  bessere wirtschaftliche Nutzbarkeit des Wassers und der natürlichen Überschwemmungsflächen in ihrem Verlauf und Profil teilweise erheblich verändert. Das alles hat Einfluss auf das Hochwasserrisiko, dem Grundwasser und den wasserwirtschaftlichen Vorhaben. Planung und Sicherung des natürlichen Gewässerverlaufs dient auch dem Schutz einer natürlichen Flora und Fauna und ist Naturschutz par exellence. Damit das Wasser in den Flussläufen möglichst schadlos abfließen kann, bedarf dieser ausgebaute Gewässerzustand einer dauerhaften Erhaltung. Neben der Absicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses dient die Gewässerunterhaltung insbesondere der oben schon erwähnten ökologischen Entwicklung. Schließlich erfolgt der Erhalt der natürlichen Flussläufe den Prinzipien einer Kombination aus der Wahrung der ökologischen Vielfalt, dem Schutz der Menschen, der aktiven Vermeidung von Hochwasserrisiken. Somit laufen die oben erwähnten Punkte hier als Paradebeispiel für aktiven Umwelt- und Naturschutz im Sektor Wasser an dieser Stelle zusammen. weiterlesen

Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers 1990

Das Grundwasser ist eine für den Menschen lebensnotwendige Ressource. Der Bericht zur Situation und Entwicklung der Öffentlichen Trinkwasserversorgung des Landes Berlin und der Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg im Umland von Berlin (AG Wasser 1991) zeigt eine relativ angespannte Situation der Ressource Grundwasser für Berlin auf. Das theoretisch maximal verfügbare Grundwasserdargebot für West-Berlin , das sich anteilig aus der natürlichen Grundwasserneubildung, aus Uferfiltrat und aus der künstlichen Grundwasseranreicherung zusammensetzt, wird schon jetzt vollständig genutzt . Die Differenz aus dem 1990 genutzten Dargebot und dem theoretisch maximal verfügbaren Dargebot (= erkundetes Grundwasserdargebot) für Ost-Berlin bildet daher allein die Grundwasserreserve , die Gesamt-Berlin aufgrund des prognostizierten größtmöglichen Einwohnerzuwachses bis zum Jahr 2010 auf 4 Mio. fast vollständig verbrauchen wird (vgl. Tab. 1). Das heißt, daß bei weiterer Kontamination von Grundwasser keine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ gutem Trinkwasser mehr gewährleistet werden kann. Deshalb sollte dem Schutz des Grundwassers größte Bedeutung beigemessen werden. Erste Voraussetzung dafür ist der Schutz des Bodens vor Kontaminationen, denn vor allem die löslichen Schadstoffe werden durch Versickerung des Niederschlagswassers in das Grundwasser weitergeleitet. Die Bewertung der Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers ist von einer Reihe von Einflußfaktoren abhängig, wie z. B.: Der erste Grundwasserleiter, der hier betrachtet wird, ist durch die über ihm liegenden geologischen Deckschichten in unterschiedlichem Maße vor eintretenden Schadstoffen geschützt (natürliche Schutzwirkung). Besonders bindige Böden sind in der Lage, eine gewisse Menge von Schadstoffen, z. B. durch Einbau von Metallen in die Schichtgitter der Tonminerale, zu absorbieren. Während von diesen im Boden komplex gebundenen Schadstoffen eine relativ geringe Gefährdung des Grundwassers ausgeht, können die nicht gebundenen Schadstoffe durch Versickerung in das Grundwasser gelangen. Ein Schadstoffabbau im Boden kann durch mikrobiologische Prozesse erfolgen, ist jedoch stoffspezifisch sowie abhängig von Beschaffenheit, Temperatur und Sauerstoffgehalt des Bodens. Diese Selbstreinigung ist aber ebenso wie die Filterwirkung relativ unbedeutend. Daher stellt jede erfolgte Kontamination eine Gefahr vor allem für den ersten Grundwasserleiter dar. Sande und Kiese ohne bindigen Anteil binden auch nur sehr geringe Mengen an Schadstoffen und bieten darum dem Grundwasser kaum Schutz. Ein "gewisser" Schutz wird erst bei einer großen Mächtigkeit (>10 m) durch die Verlängerung der Sickerzeit angenommen. Für die zeitliche und räumliche Ausbreitung der Schadstoffe bzw. des Grundwassers sind der Oberflächenabfluß und seine Fließrichtung die Sickergeschwindigkeit und die horizontale Fließgeschwindigkeit im Grundwasserleiter von Bedeutung. Ein Oberflächenabfluß setzt dann ein, wenn die Versickerungszone aus bindigem Material wie Ton, Schluff und/oder Geschiebemergel besteht die Erdoberfläche eine Hangneigung aufweist ein die Versickerung übersteigendes Angebot an Niederschlagswasser vorhanden ist. Schadstoffe, die auf bindigen Böden abgelagert werden, versickern zwar nicht so schnell, können aber durch Niederschlagswasser in Senken mit sandigem Untergrund transportiert werden und stellen in diesem Fall ebenso eine große Gefahr für den ersten Grundwasserleiter dar. Die Sickergeschwindigkeit bzw. die meßbare Größe Sickerzeit ist eines der maßgeblichsten Kriterien für die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers. Sie resultiert im wesentlichen aus dem geologischen Aufbau der über dem Grundwasser liegenden Deckschichten (Durchlässigkeitsbeiwert, Porosität) und ihren Mächtigkeiten (Fließ- bzw. Sickerweg). Mit der Zunahme des Anteils bindiger Bildungen ist eine Abnahme des Durchlässigkeitsbeiwertes und damit der Sickergeschwindigkeit verbunden. Größer werdende Flurabstände verlängern die Sickerzeit. Der lithologische Aufbau des Grundwasserleiters und das Grundwasser-Fließgefälle bestimmen die horizontale Fließgeschwindigkeit und damit die räumliche und zeitliche Ausbreitung von Schadstoffen innerhalb eines Grundwasserleiters. Da ein Grundwasserleiter nicht homogen aufgebaut ist, sondern feinsandige mit grobsandigen oder auch schluffigen Partien wechseln können, muß ein resultierender horizontaler Duchlässigkeitsbeiwert zur Berechnung der Fließgeschwindigkeit herangezogen werden. Praktisch ist es sehr schwierig, alle wichtigen Einflußgrößen für die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers in ein Modell einfließen zu lassen. Deshalb werden für die Erarbeitung von Modellen und Karten nur die wichtigsten morpho- und geologischen Größen verwendet, wobei die Einflüsse durch die physiko-chemischen Eigenschaften der Schadstoffe sowie deren Wechselwirkungen mit dem geologischen Umfeld (z. B. das geochemische Bindungsverhalten) keine Berücksichtigung finden. Als die wichtigsten morpho- und geologischen Größen gelten: ein Geländehöhenlinienmodell (in Form einer Höhenlinienkarte, insbesondere für die Bewertung von Richtung, Geschwindigkeit und Größe des Oberflächenabflusses) ein Modell des geologischen Aufbaus und der Mächtigkeit der Deckschichten des ersten Grundwasserleiters (in Form einer differenzierten Karte der vertikalen Duchlässigkeitsbeiwerte) ein Modell der Grundwasserdynamik (in Form einer Karte der Grundwasserströmungsrichtung und -geschwindigkeit). Erste Ansätze zur Erstellung eines hydrogeologischen Modells für Berlin wurden in der Arbeitsgruppe Landesgeologie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz entwickelt. Die detaillierte Bewertung der Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers auf der Grundlage der genannten geo- und morphologischen Faktoren war hier nicht möglich, da eine Reihe der benötigten Datengrundlagen fehlt bzw. in ihrer Genauigkeit nicht den Anforderungen entspricht.

Pflanzenschutzmittel im Grund- und Trinkwasser

Die Reduzierung der Einträge von Pflanzenschutzmitteln ist eine der vordringlichsten Herausforderungen im vorsorgenden Grundwasserschutz, insbesondere vor dem Hintergrund der Bedeutung des Grundwassers für die Trinkwasserversorgung in Deutschland, um eine zukünftige Verunreinigung des Trinkwassers zu verhindern. Die aktuellen Ergebnisse der Bestandsaufnahme nach EU-Wasserrahmenrichtlinie zeigen, dass vielerorts flächenhafte Belastungen des Grundwassers mit Pflanzenschutzmitteln vorliegen. Besonders häufig werden Wirkstoffe und relevante Metaboliten von Mitteln nachgewiesen, die bereits seit langer Zeit nicht mehr zugelassen sind. Aber auch die sogenannten nicht relevanten Metaboliten stehen aufgrund hoher Fundhäufigkeiten und der fehlenden rechtlichen Regulierung im Fokus der Betrachtung. Aus Gründen des vorsorgenden Trinkwasserschutzes sind die Einträge von Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser weitestgehend zu reduzieren, verbindliche Grenzwerte auch für die nicht relevanten Metaboliten einzuführen und die bestehenden Belastungen umfassend zu überwachen. Als erster Schritt werden im Rahmen der Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht in einer für Deutschland zu erstellenden neuen Verordnung ("Trinkwassereinzugsgebieteverordnung") auch nicht relevante Metaboliten für das Trinkwasser berücksichtigt. Auch können neue Monitoringansätze wie Non-Target- Screening im Rahmen der chemischen Gewässerüberwachung dazu beitragen, die Belastungssituation noch besser zu beurteilen. Quelle: https://www.ecomed-medizin.de/

Kooperationsmodell zum Trinkwasserschutz – Auswertungen des NLWKN belegen Erfolge

Göttingen – Durch das Niedersächsische Kooperationsmodell zum Trinkwasserschutz werden landesweit wichtige Erfolge erzielt. Dies zeigen Auswertungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Trinkwassergewinnungsgebieten, die zur Erfolgskontrolle des Kooperationsmodells durchgeführt wurden. Dabei wurden unterschiedliche Erfolgskontrollparameter untersucht - beispielsweise der Nitratgehalt im Grundwasser. Die Ergebnisse dieser Auswertungen hat der NLWKN jetzt in der vierten Auflage des Berichts Trinkwasserschutzkooperationen in Niedersachsen veröffentlicht. „Anhand unserer Auswertungen für den Zeitraum 2008 bis 2020 konnten wir bei allen Erfolgskontrollparametern Erfolge des Niedersächsischen Kooperationsmodells belegen. Die größten Erfolge wurden bezüglich der Reduzierung der Nährstoffüberschüsse erzielt“, berichtet Dr. Markus Quirin von der NLWKN-Betriebsstelle Süd. Zwischen 1998 und 2020 ging beispielsweise der Stickstoffüberschuss in den Trinkwassergewinnungsgebieten des Niedersächsischen Kooperationsmodells landesweit von 95 auf 39 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche zurück. Im gleichen Zeitraum verringerte sich der Stickstoff-Mineraldüngerzukauf von 139 auf 87 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlicher genutzter Fläche. Stickstoffüberschüsse entstehen, wenn mehr Stickstoff in einen Betrieb eingeführt als ausgeführt wird bzw. wenn mehr Stickstoff einer Fläche zugeführt als von ihr abgefahren wird. Dieser überschüssige Stickstoff kann sich mit der Zeit aus dem Boden in die Gewässer verlagern. Im Grundwasser kann es somit zu einer unerwünschten und schädlichen Verunreinigung durch Nitrat kommen. Umweltminister Christian Meyer begrüßt die erfolgreiche Arbeit in den Kooperationen: „Der Schutz unseres Trinkwassers vor Verunreinigungen ist zentral für unsere Lebensgrundlagen. Ich bin daher sehr froh, dass wir durch die Kooperation von Landwirtschaft und Wasserversorgern sehr gute Erfolge bei der Senkung der Nitratbelastung unseres Grundwassers erreicht haben. Diesen Weg werden wir fortsetzen, um gemeinsam auch dauerhaft für sauberes Wasser zu sorgen.“ Die Auswertungen des NLWKN zeigen allerdings auch, dass die Nitratbelastung in den Trinkwassergewinnungsgebieten des Niedersächsischen Kooperationsmodells nach wie vor hoch ist. Die in der Grundwasserrichtlinie festgelegte Grenze in Höhe von 50 Milligramm Nitrat pro Liter wurde im Jahr 2020 bei etwa 36 Prozent der Erfolgskontrollmessstellen überschritten. Die mittleren Nitratgehalte der Erfolgskontrollmessstellen gingen vor allem bis 2009 zurück, während sie sich seitdem kaum veränderten. Etwa 20 Prozent der Erfolgskontrollmessstellen zeigten im Zeitraum 2015 bis 2020 zudem einen signifikant steigenden Trend. „Der hohe Wirtschafts- und Mineraldüngereinsatz, der Umbruch von Grünland- und Bracheflächen sowie der hohe Maisanteil und das hohe Aufkommen an Gärresten infolge des Betriebes von Biogasanlagen wirkten der erzielten Stickstoffminderung des Kooperationsmodells entgegen“, erklärt Quirin. Hieraus resultiere ein weiterer bzw. neuerlicher Anstieg der Nitratkonzentration in diversen Grundwassermessstellen. Deshalb betont Quirin: „Trotz der Erfolge des Niedersächsischen Kooperationsmodells besteht die Notwendigkeit, in den Trinkwassergewinnungsgebieten auch weiterhin Maßnahmen gegen Nitrateinträge in das Grundwasser im Sinne eines vorsorgenden Trinkwasserschutzes umzusetzen.“ Wichtig seien kontinuierliche Erfolgskontrollen, die weiterhin vom NLWKN durchgeführt werden. „Eine zeitliche Entwicklung einzelner Parameter kann nur durch eine kontinuierliche Datenerhebung ermöglicht werden. In unseren Berichten werden aber auch immer wieder neue Auswertungen dargestellt und die Ergebnisse des Kooperationsmodells aus einem anderen Blickwinkel betrachtet“, so Quirin. Der vollständige Bericht des NLWKN mit allen Ergebnissen sind im folgenden Link zum Download (PDF-Format) verfügbar: Kooperationsmodell Trinkwasserschutz - Ergebnisse Hintergrund zum Niedersächsischen Kooperationsmodell für Trinkschutzwasserschutz Hintergrund zum Niedersächsischen Kooperationsmodell für Trinkschutzwasserschutz Das Niedersächsische Kooperationsmodell zum Trinkwasserschutz wurde im Jahr 1992 mit der 8. Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) eingeführt. Ziel des Kooperationsmodells ist die Sicherung und Verbesserung insbesondere der Grundwasserqualität als Quelle der Trinkwasserversorgung. Dabei liegt ein Schwerpunkt der Aktivitäten in der Verminderung der Nitrateinträge in das Grundwasser. Im Jahr 2020 umfasste das Niedersächsische Kooperationsmodell 373 Trinkwassergewinnungsgebiete, die sich in 71 Kooperationen zusammengeschlossen haben und in denen eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von rund 282.000 Hektar bewirtschaftet wurde. Das entspricht etwa elf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens. Gemäß der Niedersächsischen Kooperationsverordnung arbeiten die Wasserversorgungsunternehmen und Landbewirtschafter eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis mit dem gemeinsamen Interesse am Trinkwasserschutz zusammen. Gemeinsam mit dem NLWKN, der Gewässerschutzberatung, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und den jeweiligen Unteren Wasserbehörden wird nach Lösungsmöglichkeiten zum Trinkwasserschutz gesucht und ein an die standörtlichen Erfordernisse angepasstes Schutzkonzept entwickelt. Zentrale Bausteine der Kooperationen sind: Finanzhilfeverträge Freiwillige Vereinbarungen Gewässerschutzberatung Für die Finanzierung der Beratung und der Flächenmaßnahmen im Rahmen des Kooperationsmodells stehen etwa 17,4 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Die Ausgaben für Freiwillige Vereinbarungen und die Gewässerschutzberatung beliefen sich zwischen 2004 und 2020 landesweit im Mittel auf rund 17,9 Mio. Euro pro Jahr bzw. etwa 60 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Davon entfielen etwa 11,7 Millionen Euro bzw. 39 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Landfläche auf die Freiwilligen Vereinbarungen und etwa 6,2 Millionen Euro bzw. 21 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Landfläche auf die Gewässerschutzberatung. Aktuelle Informationen zum Kooperationsmodell bezüglich rechtlicher Vorgaben, Finanzhilfe, Gewässerschutzberatung, Freiwilliger Vereinbarungen, Prioritätenprogramm werden in folgendem Artikel bereitgestellt: Niedersächsisches Kooperationsmodell Trinkwasserschutz

Beschränkungsvorschlag für PFAS: Erneute Konsultation

Beschränkungsvorschlag für PFAS: Erneute Konsultation Alle Akteure sind eingeladen, den Fragebogen zum Beschränkungsvorschlag für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) bis zum 17. Oktober 2021 auszufüllen. Am 15. Juli 2021 erklärten die für REACH zuständigen Behörden Deutschlands, der Niederlande, Norwegens, Schwedens und Dänemarks ihre Absicht bis zum Juli 2022 einen gemeinsamen Beschränkungsvorschlag für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (⁠ PFAS ⁠) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen. Die Beschränkung soll für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller PFAS in der EU gelten. PFAS sind in der Umwelt kaum abbaubar und verbleiben daher für einen sehr langen Zeitraum in der Umwelt. Einige PFAS reichern sich in Tieren, Pflanzen und Menschen an und wirken zudem gesundheitsschädigend. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass PFAS Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser verunreinigen. Parallel zu der Absichtserklärung veröffentlichten die Behörden Kurzzusammenfassungen der bisher zusammengetragenen Informationen zu verschiedenen Verwendungsbereichen von PFAS. Darauf basierend sind betroffene Industrieverbände und Unternehmen, aber auch Unternehmen, die Alternativen zu PFAS herstellen, aufgerufen in einer erneuten Befragung Informationen zu ergänzen oder zu korrigieren. Ziel dieser Befragung ist es, sicherzustellen, dass die vorhandenen Informationen die aktuelle Marktsituation wiedergeben und Datenlücken zu füllen. Wir ermutigen alle Interessenvertreter bis zum 17. Oktober 2021 alle relevanten Informationen einzureichen. Hierdurch können mögliche Ausnahmen für einige auch zukünftig für die Gesellschaft wichtige Verwendungen der PFAS erkannt werden und alle relevanten Informationen bei der Einreichung des Beschränkungsvorschlags im kommenden Jahr berücksichtigt werden.

Trinkwasser-Installation: Auf die letzten Meter kommt es an

Trinkwasser-Installation: Auf die letzten Meter kommt es an Wer Leitungswasser trinkt, schont Umwelt und Geldbeutel. Und: Trinkwasser gehört in Deutschland zu den am besten überwachten Lebensmitteln. Werden Grenzwerte überschritten, liegt das häufig an den Leitungen in den Häusern. Ein aktualisierter UBA-Ratgeber zeigt, worauf Mieterinnen, Mieter, Eigentümer und Eigentümerinnen achten sollten, damit Trinkwasser aus dem Hahn eine einwandfreie Qualität hat. Auf die letzten Meter kommt es an Die Wasserversorger garantieren in Deutschland eine sehr gute Trinkwasserqualität. Wenn Grenzwerte überschritten werden, liegt das häufig an den Leitungen in den Häusern. Für die Trinkwasser-Installation und deren gesundheitliche und technische Eignung zum Transport von Trinkwasser sind die Haus- und Wohnungsbesitzer verantwortlich. Dabei gilt: Arbeiten an der Trinkwasser-Installation sind nichts für Heimwerker. Schützen Sie Ihr Trinkwasser vor Problemen und Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasser-Installation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Ein aktualisierter UBA-Ratgeber informiert über die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Qualität des Trinkwassers in den Gebäuden. So erläutert der Ratgeber unter anderem den Einfluss der Stagnationszeit und des Materials der Trinkwasser-Installation auf die Trinkwasserqualität, zeigt auf, ob zusätzliche Behandlungsmaßnahmen des Trinkwassers sinnvoll sind und welche technischen Maßnahmen notwendig sind. Wenn Sie den Verdacht haben, dass kein einwandfreies Trinkwasser aus Ihrem Hahn kommt, wenden Sie sich an den Gebäudeeigentümer oder ein Installationsunternehmen. Werden die Mängel nicht behoben, ist das Gesundheitsamt Ihr Ansprechpartner. Kein abgestandenes Wasser trinken Das Lebensmittel Trinkwasser hat wie Milch, Brot oder Gemüse ein „Verfallsdatum“. Verwenden Sie für Lebensmittelzwecke kein abgestandenes Leitungswasser (Stagnationswasser). Hierin könnten sich Inhaltsstoffe aus den Leitungen angereichert haben. Trinken Sie deshalb nur frisches und kühles Wasser: Lassen Sie Trinkwasser, das vier Stunden oder länger in der Leitung gestanden hat, kurz ablaufen bis es etwas kühler über die Finger läuft. Sie können das abgelaufene Wasser für andere Zwecke verwenden, z.B. zum Blumengießen. Und: Füllen Sie Ihren Kochtopf besser mit Wasser aus der Kaltwasserleitung – denn in Warmwassersystemen stagniert das Wasser oft länger. Bleifrei ist super Seit Dezember 2013 gilt für Blei im Trinkwasser ein Grenzwert von maximal 0,010 mg/l. Dieser Wert kann von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel nicht eingehalten werden. Falls Sie als Mieter befürchten, dass Ihr Trinkwasser durch Bleileitungen fließt, sollten Sie Ihren Vermieter fragen. Gibt Ihnen dieser keine zufriedenstellende Auskunft, können Sie sich an das örtliche Gesundheitsamt wenden. Dieses kann Ihnen u.a. Auskunft geben, wie und durch wen eine Untersuchung des Trinkwassers durchgeführt werden kann.

„Call for evidence“ für umfassende PFAS-Beschränkung gestartet

„Call for evidence“ für umfassende PFAS-Beschränkung gestartet Die für die EU-Chemikalienverordnung REACH zuständigen Behörden Deutschlands und weiterer Länder planen, einen Vorschlag auszuarbeiten, mit dem Ziel, die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller Per- und Polyfluoralkylverbindungen (PFAS) in der EU zu beschränken. Alle Akteure sind bis 31. Juli 2020 eingeladen, per Fragebogen hierfür Informationen einzureichen. Die für ⁠ REACH ⁠ zuständigen Behörden Deutschlands, der Niederlande, Norwegens, Schwedens und Dänemarks planen einen REACH-Beschränkungsvorschlag auszuarbeiten mit dem Ziel, die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller Per- und Polyfluoralkylverbindungen (⁠ PFAS ⁠) in der EU zu beschränken. Hauptbesorgnis ist die sehr hohe ⁠ Persistenz ⁠ dieser Chemikalien in der Umwelt und die potenzielle Kontamination von Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser. Die Mitgliedsstaaten haben nun einen Fragebogen gestartet, um weitere Informationen für die Entwicklung des Beschränkungsdossiers nach Anhang XV zu erhalten. Diese Informationen werden für die Bewertung der am besten geeigneten Beschränkungsmaßnahmen sowie des Umfangs und der Bedingungen der Beschränkungsoption(en) verwendet, die in diesem Dossier in Betracht gezogen werden sollen. Unternehmen, die PFAS herstellen oder verwenden, Unternehmen, die Produkte (Mischungen und Erzeugnisse) verkaufen, die mit diesen Stoffen hergestellt wurden, sowie Unternehmen, die PFAS-Alternativen verwenden, Wissenschaftler und NGOs sind eingeladen, den Fragebogen vor dem 31. Juli 2020 auszufüllen. Wir ermutigen alle Interessenvertreter, alle relevanten Informationen über die Eigenschaften und die Verwendung von PFAS und möglichen Alternativen einzureichen, damit die Mitgliedstaaten einen gut untermauerten Beschränkungsvorschlag unterbreiten können.

Trinkwasser

Trinkwasser Der Mensch besteht je nach Alter zu 50 bis 70 Prozent aus Wasser. Er scheidet es immer wieder aktiv aus und braucht daher regelmäßig Nachschub. Zwei Liter Wasser sollte eine erwachsene Person durchschnittlich pro Tag trinken. Sauberes Wasser braucht man ebenso zum Zubereiten von Speisen und Getränken, zur Körperpflege, zum Abwaschen oder zum Wäsche waschen – im Mittel 120 Liter pro Person und Tag. Trinkwasser ist ein Naturprodukt und wird zu 70 Prozent aus Grund- und Quellwasser gewonnen. Zu 13 Prozent wird See-, Talsperren- oder Flusswasser direkt genutzt. Die übrigen 17 Prozent sind ein Mittelding: ursprünglich Oberflächenwasser, aber durch eine Bodenpassage oder Uferfiltration fast wie Grundwasser. Trinkwasser schmeckt in jeder Gegend etwas anders, je nach den Mineralien, die sich aus dem jeweiligen Untergrund im Wasser lösen. Trinkwasser soll zum Genuss anregen, also farblos, klar, kühl sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein. Die Qualität des Trinkwassers wird in der Trinkwasserverordnung gesetzlich geregelt; hinzu kommen verschiedene Leitlinien, Rechtliche Grundlagen, Empfehlungen und Regelwerke. An die Qualität des Trinkwassers stellen wir hohe Anforderungen: Da Krankheitserreger, wenn sie ins Trinkwassernetz gelangen würden, rasch viele Menschen erreichen und infizieren könnten, muss dieses Risiko sehr gering gehalten werden. Stoffen, die ins Trinkwasser gelangen, wären wir gegebenenfalls ein Leben lang täglich ausgesetzt. Deshalb gilt es, „Fremdstoffe“ aus dem Trinkwasser herauszuhalten – so weitgehend wie möglich und vorsorglich auch für solche, durch die bislang keine Gesundheitsrisiken bekannt sind. Barrieren gegen Verunreinigung sind in der gesamten Prozesskette wichtig – beim Gewinnen, beim Aufbereiten und beim Verteilen des Trinkwassers: Ist die Ressource gut geschützt, ist weniger technische Aufbereitung notwendig. Werden Verteilungssysteme nach den technischen Regeln gebaut, gewartet und betrieben, so entstehen darin keine Verunreinigungen durch Abgabe von Substanzen aus den Werkstoffen oder durch das Wachstum von Legionellen. Entscheidend für die Trinkwasserqualität ist daher das Management der Systeme. Dafür tragen die Betreiber die Verantwortung – also Wasserversorger und Eigentümer beziehungsweise Betreiber von Gebäuden. Die staatliche Überwachung erfolgt durch die Gesundheitsämter in der Verantwortung der Länder und Gemeinden. Aufgaben des ⁠ UBA ⁠ Aufgabe des Umweltbundesamtes ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen und Maßstäbe für eine sichere Trinkwasserversorgung stets aktuell zu halten und weiterzuentwickeln. Es bewertet gesundheitliche Risiken, die mit der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers einhergehen können. Das UBA entwickelt Konzepte, wie solche Risiken zu vermeiden und nötigenfalls zu beherrschen sind. Dabei unterliegt es der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (⁠ BMG ⁠) und nutzt zusammen mit dem BMG die Beratung durch die Trinkwasserkommission. Internationale Vernetzung Wichtig für diese konzeptionellen Aufgaben ist auch die internationale Vernetzung. Das UBA ist als Kooperationszentrum der Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) für Forschung auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene an neuen Entwicklungen beteiligt und kann Erfahrung aus Deutschland in die Bewertungen der WHO einbringen. Es nutzt ein internationales Abkommen – das Protokoll über Wasser und Gesundheit – für den Erfahrungsaustausch und insbesondere dafür, in Deutschland die Trinkwasserqualität auch der kleinsten Versorgungen voranzubringen. Forschung Wichtige Grundlage für die Aufgaben des UBA ist die eigene Laborforschung in Bad Elster zur Mikrobiologie, Toxikologie und Verteilung sowie in Berlin zu Ressourcen, Gewinnung und Aufbereitung des Trinkwassers. Dazu zählen insbesondere auch die Möglichkeiten zur Simulation von Prozessen im Gewässer, im Untergrund, in der Aufbereitung und bei der Desinfektion an den Technika des UBA in Berlin Marienfelde.

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