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Rohstoffgewinnung im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nass- oder Trockenabbau befinden.

Bodenabbau, Trockenabbau im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Trockenabbau befinden. Begriff Trockenabbau: Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Nienburg/Weser findet Trockenabbau ausschließlich im Übertagebau statt. Untertagebau zur Gewinnung von tiefer liegenden Rohstoffen, wie z.B. Kohle oder Salz findet im Landkreis derzeit nicht statt. Im Landkreis Nienburg/Weser wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies sowie Torf in den Hochmooren Lichtenmoor, Borsteler Moor und Siedener Moor sowie im Großen Moor bei Uchte abgebaut. Der einzige Steinbruch des Landkreises befindet sich in der Gemarkung Münchehagen.

Bodenabbau (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Geodaten der Flächen im Landkreis Hameln-Pyrmont, die sich im Nass- und Trockenabbau befinden. Dazu gehört insbesondere der Kies/Sand- und Gesteinsabbau.

Abgrabungsvorhaben der Fa. Böse im Stadtgebiet Heinsberg

Genehmigung nach § 3 Abgrabungsgesetz für das Abgrabungsvorhaben der Fa. Böse GmbH & Co. KG in der Stadt Heinsberg, Gemarkung Porselen, verschiedene Flurstücke. Auf der Fläche von ca. 9,98 ha sollen Kies und Sand im Wege des Trockenabbaus gewonnen werden. In unmittelbarer Nähe betreibt die Fa. Böse GmbH & Co.KG bereits eine Trockenabgrabung von ca. 6,6 ha.

Aufforstung nach Kiestrockenbaggerung

Eine von der Abteilung Landespflege 1992/93 angelegte Studie beschaeftigt sich mit dem Kulturerfolg von Aufforstungen in Kiesgruben. Darauf aufbauend wurden inzwischen Verfahren zur Bodenverbesserung entwickelt. Diese werden im Rahmen eines Feldversuches in einer Kiesgrube im Forstamt Radolfzell getestet.

Abgrabungsvorhaben der Fa. SP-Recycling GmbH im Stadtgebiet Geilenkirchen

Genehmigung nach § 3 Abgrabungsgesetz für das Abgrabungsvorhaben der Fa. SP Recycling GmbH in der Stadt Geilenkirchen, Gemarkung Beeck, Flur 4, Flurstücke 60, 61 und 69. Auf der Fläche von ca. 4,4 ha sollen Kies, Sand und Lehm im Wege des Trockenabbaus gewonnen werden. In unmittelbarer Nähe betreibt die Fa. Davids Beeck GmbH bereits eine Trockenabgrabung von ca. 40 ha.

Sandabbau in der Gemeinde Wardenburg

Die Abbaustätte liegt in Achternmeer, einem Ortsteil der Gemeinde Wardenburg. Auf den umgebenden Flächen wurde und wird derzeit Sand abgebaut. Die Abbaufläche selbst wird zur Zeit ackerbaulich genutzt. Sie hat eine Fläche von ca. 5,6 ha. Es werden 293.353 m³ Sand im Trockenabbau gewonnen. Anschließend wird mit Fremdboden verfüllt und die Fläche aufgeforstet.

Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren der Firma Andreas Giese Schüttguthandel GmbH für den Kies- und Sandabbau mit Verfüllung

Der Firma Andreas Giese Schüttguthandel GmbH beantragt den Kies- und Sand-abbau zur Herstellung von Straßenbaustoffen in der Gemeinde und Gemarkung Mözen, Flur 005, Flurstücke 33/4, 36/1, 37/2 (tlw.), 44/1, 46/1, 47/1, 52/1, 54/1, 58/1, 61/1, 68/1, 76/1, 78/1, 77, 79, 123, 124 und 127. Die Antragsfläche liegt nördlich der Gemeinde Leezen/ Krems I (1.500 m Entfer-nung), südlich von Mözen (1.500 m Entfernung), östlich der Gemeinde Kükels (800 m Entfernung) und westlich an der B 432. Das Vorhabensgebiet umfasst ca. 20 ha, wobei nur rund 18 ha Abbaufläche sind. Die Differenz bilden die Abstandflächen und die Betriebsfläche. Der Kiesabbau soll innerhalb von maximal 25 Jahren abgeschlossen sein. Der Kies wird in einer Tiefe von ca. 24,40 bis 27,00 m über Normalhöhennull überwiegend im Trockenabbau gewonnen. In einigen Bereichen ist zudem das Verfahren der Nassauskiesung geplant. Nach der Wiederverfüllung auch mit Fremdböden wird eine extensive Grünlandnutzung mit neuen Knickstrukturen als Ausgleich hergestellt.

Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung für den Kiesabbau und die Rekulti-vierung auf den Grundstücken Fl. Nrn. 157, 161 und 165 der Gemarkung Oberpeiching durch die Baierl GmbH

Beim Landratsamt Donau-Ries wurde die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung für die den Kiesabbau auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 157, 161 und 165 der Gemarkung Oberpeiching mit anschließender Rekultivierung beantragt. Dabei soll auf einer Fläche von 10,78 ha Kies im Nass- und Trockenabbau gewonnen werden. Bereits seit 2007 wird auf den o. g. Grundstücken durch die Baierl GmbH Kies abgebaut. Der wasserrechtliche Plangenehmigungsbescheid vom 04.04.2007, Az.: 42 642 6 ist bereits zum 31.12.2022 abgelaufen. Der Abbau ist jedoch weniger weit vorangeschritten als geplant, da die Firma nur Kies gewinnt, wenn es für Bauvorhaben tatsächlich benötigt wird. Aus diesem Grund wurde erneut ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtliche Plangenehmigung für o. g. Vorhaben eingereicht. Das Vorhaben der Baierl GmbH erfüllt den Tatbestand eines Gewässerausbaus nach § 67 Abs. 2 WHG, welches der Plangenehmigung bedarf.

Kiesabbau (Trockenabbau) Schalkholz-West; Holcim Kies und Splitt GmbH

Die Firma Holcim Kies und Splitt GmbH, Hamburg, plant den Abbau von Kies (Trockenabbau) auf den Flurstücken 35/1, 36, 37, 38/1, 40/1, 283/40, 43/1, 44/2, 47/1, 279/40, 280/40, 281/40, 282/40 der Flur 8 sowie auf den Flurstücken 116/1, 138/1, 117, 118, 125, 252/126 und 253/131 der Flur 9, Gemarkung Schalkholz. Das Vorhaben bedarf einer naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) in Verbindung mit § 11 Abs. 2 des Ge-setzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) vom 24. Februar 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S 486), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Geset-zes vom 30.09.2024 (GVOBl. S. 734). Die Genehmigung wurde am 20.12.2024 beantragt. Zuständig für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens für den Kiesabbau ist der Kreis Dithmarschen, Der Landrat, Fachdienst Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung, Stettiner Str. 30, 25746 Heide. Mit dem Antrag wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie vorgelegt, in dem die voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter dargestellt sind. Für das beantragte Vorhaben besteht als hinzutretendes kumulierendes Vorhaben gemäß § 11 UVPG eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht). Die Umweltverträglichkeitsprüfung des beantragten Vorhabens wird auf der Grundlage des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) durchgeführt. Die nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen, aus denen sich die Angaben zur Art, zum Umfang und zu möglichen Auswirkungen des geplanten Vorha-bens ergeben, liegen beim Amt Kirchspielslandgemeinden Eider, Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt in Raum 6 bei Herrn Hans Maaßen zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung erfolgt in dem Zeitraum vom 22.04.2025 bis zum 22.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten. Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bis spätestens zum 05.06.2025 beim Kreis Dithmarschen, Der Landrat, Fachdienst Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung, Stettiner Str. 30, 25746 Heide zu erbringen.

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