Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Trockenabbau befinden. Begriff Trockenabbau: Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Nienburg/Weser findet Trockenabbau ausschließlich im Übertagebau statt. Untertagebau zur Gewinnung von tiefer liegenden Rohstoffen, wie z.B. Kohle oder Salz findet im Landkreis derzeit nicht statt. Im Landkreis Nienburg/Weser wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies sowie Torf in den Hochmooren Lichtenmoor, Borsteler Moor und Siedener Moor sowie im Großen Moor bei Uchte abgebaut. Der einzige Steinbruch des Landkreises befindet sich in der Gemarkung Münchehagen.
technologyComment of heavy mineral sand quarry operation (AU, RoW): There are two ways for mining zircon sand: dry & wet mining with the choice of mining depending on the structure of the geological deposit. During wet mining, floating dredges and a floating concentrator are utilized in an enclosed pond, where the concentrator moves behind the dredges. Wet mining is the preferred technique for large continuous deposits with amounts of clay. For all other types of HMS deposits (hard-ground deposits, discontinuous deposits and small tonnage high-grade deposits), dry mining is the most preferred mining process. Dry mining utilizes earth-moving machinery (loaders, excavators, scrapes) for the purposes of sand excavation and transportation to the concentrator. The mining unit plants used in dry mining are mobile in order to minimize the transport distance of the sand. After the transportation of the HMS to the respective concentrator, wet gravity separations techniques (spirals) are usually applied for the production of the heavy mineral concentrate (HMC), although some hard-rock sites use bulk froth flotation to extract the heavy minerals from the sand. The produced slurry from dry and wet mining is then fed to the concentrator, where the HMC (90-96% heavy minerals) is produced along with the tailings that are backfilled in the mined areas. The HMC is transported to a mineral separation plant (MSP), where the HMC is subjected to scrubbing, drying and is separated by magnetic, electrostatic and gravity separation, producing zircon sand, ilmenite and rutile, with the last two considered as byproducts. technologyComment of ilmenite - magnetite mine operation (GLO): No comment present
Geodaten der Flächen im Landkreis Hameln-Pyrmont, die sich im Nass- und Trockenabbau befinden. Dazu gehört insbesondere der Kies/Sand- und Gesteinsabbau.
Die Firma A&S Diepenau GmbH plant die Erweiterung eines bestehenden Bodenabbaus (Tonabbaus, Trockenabbau) in Diepenau, mit anschließender Wiederverffüllung der Abbaugrube. Hierfür ist eine Standortbezogene Vorprüfung gemäß Anlage 1 NUVPG zu § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 NUVPG zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die durchgeführte UVP-Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das beantragte Vorhaben nicht erforderlich ist. Die Gründe für die Entscheidung ergeben sich aus den unten angefügten Unterlagen. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Deichacht Krummhörn, Jannes-Ohling-Str. 23, 26736 Krummhörn hat mit Schreiben vom 02.12.2019 eine Genehmigung zum Bodenabbau zur Gewinnung von Klei für Küstenschutzbaumaß-nahmen gestellt. Die Deichacht Krummhörn beabsichtigt auf den Flurstück 54/2, Flur 13, Gemarkung Pilsum auf einer Fläche von ca. 7,3 ha Klei im Trockenabbau zu gewinnen.
Beim Landratsamt Donau-Ries wurde die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung für die den Kiesabbau auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 157, 161 und 165 der Gemarkung Oberpeiching mit anschließender Rekultivierung beantragt. Dabei soll auf einer Fläche von 10,78 ha Kies im Nass- und Trockenabbau gewonnen werden. Bereits seit 2007 wird auf den o. g. Grundstücken durch die Baierl GmbH Kies abgebaut. Der wasserrechtliche Plangenehmigungsbescheid vom 04.04.2007, Az.: 42 642 6 ist bereits zum 31.12.2022 abgelaufen. Der Abbau ist jedoch weniger weit vorangeschritten als geplant, da die Firma nur Kies gewinnt, wenn es für Bauvorhaben tatsächlich benötigt wird. Aus diesem Grund wurde erneut ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtliche Plangenehmigung für o. g. Vorhaben eingereicht. Das Vorhaben der Baierl GmbH erfüllt den Tatbestand eines Gewässerausbaus nach § 67 Abs. 2 WHG, welches der Plangenehmigung bedarf.
Vollzug des Baugesetzbuchs, des Bayerischen Abgrabungsgesetzes, der Bayerischen Bauordnung und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG Die Firma Richard Suttner GmbH & Co. KG beantragt die Abgrabungsgenehmigung nach Art. 6 BayAbgrG zum Abbau von Sand und Kies im Trockenabbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 222/2, Gemarkung Dießfurt, Gemeindegebiet Pressath. Das Grundstück wird über den vorhandenen Weg im Norden erschlossen. Nach den eingereichten Unterlagen betrifft der Abbau die gesamte Grundstücksfläche mit Ausnahme eines 3m tiefen Randbereichs zur Zwischenlagerung von Abraum und eines 6m breiten Streifens im Norden zum Erhalt des vorhandenen Wegs. Die Nettoabbaufläche beträgt ca. 9.566m², die geplante Abbautiefe beträgt ca. 1,5m. Die Fläche mit einer Größe von ca. 11.210m² ist derzeit forstwirtschaftlich genutzt. Vor Beginn der Abbauarbeiten ist daher der vorhandene Wald zu roden.
Die Firma AVES GmbH beantragt auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 613, 613/1, 613/2, 613/3 (Tfl.) der Gemarkung Remshart die Erweiterung des momentan nach Bergrecht betriebenen Abbaus sowie die Verfüllung mit Material der Zuordnungsstufe Z1.1. Das Landratsamt Günzburg beabsichtigt, eine Änderung der bestehenden Abgrabungsgenehmigung nach dem BayAbgrG zu erlassen. Der UVP-Bericht wurde am 22.04.2021 vorgelegt. Aufgrund der Größe des Vorhabens, das in einem Waldstück der Gemeinde Rettenbach gelegen ist, war hier eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, Anlage 1 zum UVPG, Nr. 17.2.1. Um die Erweiterung durchzuführen ist eine Rodung von Waldflächen erforderlich. Im Rahmen des abgrabungsrechtlichen Verfahrens macht das Landratsamt Günzburg nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG – das Bestehen einer UVP-Pflicht bekannt. Der UVP-Bericht sowie der zugehörige Lageplan liegen bei der Verwaltungsgemeinschaft Offingen (Adresse: Marktstraße 19, 89362 Offingen) vom 04.10.2021 bis einschließlich 03.11.2021 während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen und dieser Bekanntmachungstext können auch im Internet im UVP-Portal eingesehen werden. Etwaige Einwendungen, Äußerungen oder Fragen sowie Stellungnahmen sind spätestens bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist • schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Offingen (Adresse: Marktstraße 19, 89362 Offingen) • schriftlich beim Landratsamt Günzburg (Adresse: An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg) oder • zur Niederschrift beim Landratsamt Günzburg, Fachbereich Wasserrecht, Außenstelle Krankenhausstraße 36, 89312 Günzburg zu erheben. Mit Ablauf der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen und Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Falls aufgrund der Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird, wird dieser ortsüblich bekannt gegeben. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne diesen verhandelt werden. Falls mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Das Vorhaben liegt nördlich der Ortschaft Arbing zwischen einem Altarm der Donau und der Donau. Der beplante Bereich umfasst die Flächen mit den Fl. Nrn. 2103/1, 2103/2 und 2103/3, Gemarkung Altenmarkt, Stadt Osterhofen. Die Kiesgewinnung soll auf einer rund 87.000 m2 großen Fläche erfolgen. Die maximale Abbauendtiefe soll bei maximal rund 8 m u. GOK, entsprechend etwa 298 m NN liegen. Davon entfallen auf die Kiesschicht durchschnittlich 4,9 m, während auf den humosen Oberboden rund 0,4 m entfallen und 2,5 m als Abraum einzustufen sind. Die Kies- und Sandabbaumenge beträgt nach den Angaben des Antragsstellers rund 380.000 m3, die Abraummenge ca. 210.000 m3, der Oberboden rund 35.000 m3. Die Ausdehnung der beantragten Maßnahme misst in Fließrichtung (WSW-ENE) eine Länge von rund 230 m sowie eine Breite quer zur Fließrichtung von rund 400 m. Der Abbau erfolgt als Nassabbau. Die Abraumarbeiten werden mit einem Bagger oder Radlader, einer Planierraupe und einem Muldenkipper durchgeführt. Der Trockenabbau erfolgt entweder mit einem Bagger und einem Radlader oder zwei Radladern. Der Nassabbau wird mittels eines (Langarm-) Baggers und zwei Radladern durchgeführt. Die Auffüllung und Rekultivierung findet mittels einer Planierraupe, einem Bagger oder Radlader und einem Muldenkipper statt. Bei allen drei Arbeitsgängen (Abraum, Abbau, Auffüllung/Rekultivierung) werden maximal drei Maschinen gleichzeitig betrieben. Das abgebaute Material wird auf dem Gelände durch Zugabe von Feinsand für eine Verwendung als Deichbaumaterial aufbereitet und später mittels LKW abtransportiert. Die geplanten Auffüllungen erfolgen ausschließlich mit örtlich anfallenden Abraummaterial. Nach Abschluss der Verfüllmaßnahmen soll die Rekultivierung der Maßnahme vorrangingen Zielen des Arten- und Biotopschutzes folgen.
Die Firma KRO - Kiesgruben Rekultivierung Oberbayern GmbH plant die Erweiterung des Kiesabbauvorhabens auf den o.g. Grundstücken des Rothschwaiger Forsts. Die Firma Kiesgrubenrekultivierung Oberbayern GmbH hat mit den Planunterlagen vom 08.04.2020 am 12.05.2020 eine abgrabungsrechtlichen Genehmigung mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung auf den vorbezeichneten Grundstücken beantragt. Die Antragsunterlagen wurden am 02.06.2020 ergänzt. Zudem wurden am 10.06.2020 Angaben zum Fahrverkehr sowie zu den Immissionen gemacht. Das im Norden bestehende genehmigte Abbaugebiet (Fl.-Nrn. 1235, 1236,1236/2, 1237, 1238, 1238/2, 1238/4, 1239, 1240/2, 1240/1, 1241, 1242, 1243/1, 1244/1 Gemarkung Puch) für das in der Vergangenheit eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, soll in Richtung Süden um ca. 15,4 ha erweitert werden. Hinzu kommt eine Teilfläche von ca. 2,2 ha aus den Grundstücken Fl.-Nrn. 1241, 1242 und 1244/1 Gemarkung Puch, die bisher als Sicherheitsabstand und Böschung der o.g. genehmigten Kiesgrube nicht abgebaut werden durften, die aber nun, angrenzend an das neue Abbaugebiet, mitabgebaut werden können (ca. 15 m breiter Grundstücksstreifen auf den Fl.-Nrn. 1241, 1242 und 1244/1 Gemarkung Puch). Die gesamte neu beantragte Abbaufläche beträgt damit insgesamt ca. 17,6 ha. Der Abbau soll von Osten nach Westen in insgesamt 15 Jahren ab Genehmigungsdatum in 3 Abschnitten erfolgen. Die gesamte Abbaumenge beträgt ca. 1.500.000 m³. Nach erfolgtem Abbau werden die Flächen mit Material der Klasse Z0 und Z1.1 gemäß dem Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen i.d.F. 23.12.2019 wiederverfüllt. Die Rekultivierung soll durch die Aufforstung in Form eines Mischwaldes erfolgen. Da die Fläche im Regionalplan als Vorrangfläche Nr. 601 für Kies- und Sandabbau aufgeführt wird, ist kein Raumordnungs- oder landesplanerisches Verfahren erforderlich. Zudem liegt das Abbaugebiet innerhalb der Konzentrationsfläche für Kiesabbau gemäß der 57. Änderung des Flächennutzungsplans vom 26.02.2013 der Stadt Fürstenfeldbruck. Für das Abbauvorhaben samt vorheriger Rodung der Waldfläche ist aufgrund der geplanten Abbaufläche von 17,6 ha und somit von mehr als 10 ha eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Abgrabungsgesetz -BayAbgrG-). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für die Erteilung der abgrabungsrechtlichen Genehmigung ist das Landratsamt Fürstenfeldbruck als untere Abgrabungsbehörde.