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Abgrabungsgenehmigungsverfahren für Kiesabbau mit Wiederverfüllung im Bereich Schiltberg Aufhausen, Landkreis Aichach-Friedberg.

Am 13.07.2018 ging beim Landratsamt Aichach-Friedberg der Antrag der Firma Schweiger Straßenbau GmbH auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung ein. Die Schweiger Straßenbau GmbH, Schmelchen 2, 856250 Altomünster plant im Landkreis Aichach-Friedberg nördlich der Bergener Straße im Nordwesten von Aufhausen bei Schiltberg einen Kiesabbau auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 1228 der Gemarkung Aufhausen. Das Planungsgebiet liegt in einem Waldstück des südwestlichen Mühlengrundes zwischen Bergen und Aufhausen, knapp 3 km Luftlinie von Schiltberg entfernt. Das Planungsgebiet ist weitgehend durch einen forstwirtschaftlich genutzten Fichtenforst geprägt. Der geplante Abbau liegt im Landschaftsschutzgebiet „Weilachtal“ (LSG-00439.01). Dieses wird hauptsächlich durch die Lebensraumtypen Feuchtwald, Gewässerbegleitgehölz sowie Feuchtgebietskomplexe gekennzeichnet. Der Gesamtumgriff des Trockenabbaus beträgt ca. 7,5 ha. Abzüglich der Sicherheitsabstände verbleiben ca. 6,4 ha Eingriffsfläche, auf der der Trockenbau stattfinden soll. Vor Beginn des Abbaus ist die Rodung des Gehölzbestandes erforderlich. Es handelt sich überwiegend um Nadelholzforste unterschiedlicher Altersklassen. Hauptbaumart ist die Fichte mit vereinzelten Kiefern, Tannen und Buchen. Das gesamte Gelände soll nach dem Abbau wiederverfüllt, rekultiviert und wiederaufgeforstet werden. Abbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung/Aufforstung sollen in sieben aufeinanderfolgenden Abschnitten I – VII erfolgen. Für den geplanten Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstücken mit den Fl.Nr 1228 der Gemarkung Aufhausen wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass Schutzkriterien nach Anlage 3 zum UVPG betroffen sind und nicht auszuschließen ist, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP nach § 5 UVPG wurde festgestellt. Insbesondere können durch die geplante Abgrabung nachteilige Umweltauswirkungen auf Landschaft, Fauna und Biotope nicht ausgeschlossen werden.

Erweiterung des Bodenabbaus im Kieswerk Okertal der GP Papenburg AG um die Fläche „Harlingerode Nordwest“ (Stadt Bad Harzburg)

Die GP Papenburg AG plant eine Erweiterung ihrer Abbaustätte im Kieswerk Okertal. Auf dem Flurstück 6/2 der Flur 7 in der Gemarkung Harlingerode soll südlich der Bahnlinie Oker – Vienenburg auf einer Fläche von ca. 6,5 ha im Trockenabbau Kies gewonnen werden und in den vorhandenen Betriebsanlagen im Bereich der planfestgestellten Nassauskiesung aufbereitet werden. Anschließend ist die Wiederverfüllung vorgesehen.

Rohstoffgewinnung im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nass- oder Trockenabbau befinden.

Bodenabbau, Trockenabbau im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Trockenabbau befinden. Begriff Trockenabbau: Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Nienburg/Weser findet Trockenabbau ausschließlich im Übertagebau statt. Untertagebau zur Gewinnung von tiefer liegenden Rohstoffen, wie z.B. Kohle oder Salz findet im Landkreis derzeit nicht statt. Im Landkreis Nienburg/Weser wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies sowie Torf in den Hochmooren Lichtenmoor, Borsteler Moor und Siedener Moor sowie im Großen Moor bei Uchte abgebaut. Der einzige Steinbruch des Landkreises befindet sich in der Gemarkung Münchehagen.

Bodenabbau (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Geodaten der Flächen im Landkreis Hameln-Pyrmont, die sich im Nass- und Trockenabbau befinden. Dazu gehört insbesondere der Kies/Sand- und Gesteinsabbau.

Abgrabungsvorhaben der Firma SKB

Kieswerk Niederkassel Osterweiterung der Abgrabung im Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Niederkassel Gemarkung Niederkassel, Flur 16, Flurstück 100 Gemarkung Rheidt, Flur 4, Flurstück 185 Gemarkung Uckendorf, Flur 3, Flurstück 46 Antrag nach §§ 3 und 7 AbgrG NRW auf Trockenabgrabung von Kies und Sand mit anschließender Verfüllung Die SKB GmbH & Co. KG betreibt auf dem Gebiet der Stadt Niederkassel in der Gemarkung Niederkassel, Flur 16, die Gewinnung von Kies und Sand, sowohl in Form einer Nassabgrabung als auch im Trockenabbau. Die Fristen für die Abgrabung enden zum 31.03.2028, für die anschließende Herrichtung enden am 31.03.2029. Um auch darüber hinaus den anhaltenden Rohstoffbedarf im Raum decken und die Sicherung des Standortes gewährleisten zu können, beabsichtigt das Unternehmen nun östlich des vorhandenen Sees den Aufschluss neuer Abgrabungsflächen auf einer Fläche von insgesamt etwa 19,4 ha, wovon etwa 18,2 ha reine Abbaufläche sein werden. Der Abbau des Rohstoffs soll im Trockenschnitt bis auf eine Tiefe von 47,0 m NHN erfolgen. Das Antragsgelände grenzt östlichan den vorhandenen „Niederkasseler See“ an und wird derzeit als Intensivacker genutzt. Anschließend wird die Fläche sukzessive bis auf die ursprüngliche Geländehöhe mit unbelastetem Bodenaushub wieder verfüllt und größtenteils der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf Teilflächen erfolgen landschaftspflegerische Maßnahmen, die auch der Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft dienen.Das bestehende Kieswerk der SKB, das in etwa 500 m Entfernung (Luftlinie) nördlich vom westlichen Teil des „Niederkasseler Sees“ liegt, soll weiter wie bisher genutzt werden. Die Erschließung von der geplanten Osterweiterung dorthin soll innerbetrieblich erfolgen. Dazu ist am Südrand des östlichen Teils des Niederkasseler Sees“, dem sog. „Lehmacher See“ (s. Kap. 1.2), auf einer Länge von ca. 190 m die Anschüttung einer etwa 15 m breiten Trasse geplant, über die sowohl das Förderband zum Abtransport der Rohstoffe aus der Erweiterung zum Kieswerk als auch der Antransport des Verfüllmaterials erfolgen soll. die SKB GmbH & Co. KG hat am 20.01.2025 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Abgrabung und anschließender Verfüllung für die Flächen in der Stadt Niederkassel, Gemarkung Niederkassel, Flur 16, Flurstück 100, Gemarkung Rheidt, Flur 4, Flurstück 185 und Gemarkung Uckendorf, Flur 3, Flurstück 46 gestellt. Die Flächen liegen in unmittelbarer Nähe zur bisherigen Abgrabung. Zu diesem Antrag habe ich Sie bereits beteiligt. Am 11.12.2025 änderte die SKB ihren Antrag vom 20.01.2025 dahingehend ab, als dass sich die ursprünglich geplante Größe auf nun maximal 10,00 ha verringern soll und sich auch die Grenzen der geplanten Abgrabungsfläche deutlich nach „innen“ verlagern sollen, so dass ein deutlicher Abstand zur Wohnbebauung entsteht.

Kiessandtagebau Hinsdorf - Antrag auf Weiterführung im Trockenabbau < 25 ha im Erweiterungsfeld Südost

Die GILDE GmbH ist Inhaberin der Bewilligung „Hinsdorf“ (Berechtsams-Nr.: II-B-f-110/94) zur Gewinnung von Kiesen und Kiessanden zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen. Die Bewilligung ist aktuell bis zum 31.01.2044 befristet. Das bislang genehmigte Gewinnungsfeld ist im ausschließlich zugelassenen Trockenabbau mittlerweile größtenteils ausgekiest. Für die Sicherung des Weiterbetriebes und die Belieferung von Baumaterial für den Lückenschluss der B 6n in unmittelbarer Nähe zum Tagebau bedarf es daher einer Erweiterung der Abbaufläche. Im vorliegenden Fall wurde bisher eine Fläche von unter 10 ha im Trockenschnitt bergbaulich in Anspruch genommen. Nach Bekunden der Antragstellerin sei nunmehr die Erweiterung der Abbaufläche um ca. 14,5 ha auf 24,45 ha geplant.

Umweltverträglichkeitsprüfung für den Trockenabbau von Sand auf einer Fläche von ca. 14,42 ha (Abbaudauer ca. 20-25 Jahre) in Andervenne

Die Heese Transporte GmbH, Auf der Heese 1, 49832 Andervenne, beantragt nach §§ 9 und 10 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) die Genehmigung für den Abbau von Sand mit einer Abbaufläche von ca. 14,42 ha im Trockenabbauverfahren auf den Grundstücken Gemarkung Andervenne, Flur 42, Flurstücke 25, 26, 27 und 29 und Flur 29, Flurstücke 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19. Die voraussichtliche Abbaudauer beträgt 20-25 Jahre. Des Weiteren werden eine Genehmigung nach § 13 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG), eine Genehmigung gemäß der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), eine Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sowie eine Genehmigung zur Erstaufforstung gemäß NWaldLG beantragt. Das o.a. Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der Bericht über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) wurde mit Datum vom 10.07.2024 vorgelegt.

Antrag für eine geplante Vertiefung der Kiesgrube in Erftstadt – Gymnich

Beantragt wird die Vertiefung der bereits genehmigten Auskiesungsflächen am Standort Erftstadt-Gymnich. Das Betriebsgelände der Firma Rheinische Baustoffwerke GmbH liegt nördlich der Ortschaft Erftstadt-Gymnich. Die derzeitige Genehmigung zur Auskiesung der Flächen umfasst eine Altgenehmigung vom 19.06.1984 sowie die Erweiterung 1 vom 26.04.1990 und Erweiterung 2 vom 20.06.2006 in der jeweils gültigen Fassung. Derzeit werden die letzten Abschnitte der Erweiterung 1 südwestlich im Betriebsbereich ausgekiest, wobei die Flächen der Erweiterung 2 aufgrund der Abgrabungsabfolge bereits bis zur genehmigten Tiefe vollständig ausgekiest wurden. Auf den bereits abgebauten Flächen im nordöstlichen Teil erfolgt eine Verfüllung in Tieflage. Nach Abschluss der Auskiesung bis zur genehmigten Abbautiefe soll die Rohstoffgewinnung folgend des derzeitigen Antrags im zentralen Bereich der Flächen zur Erweiterung 1 und 2 bis zu einer Abgrabungssohle zwischen 0 m NHN und 5 m NHN vertieft werden. Der Abbau zur Vertiefung soll wie bereits bisher als Trockenabbau erfolgen.

Kiesabbau "Erweiterung Ost - Kiesgrube Schwarz, Kastl" - Antragsteller: Firma Kieswerke Schwarz Kastl GmbH, 84556 Kastl

Die Firma Kieswerk Schwarz Kastl GmbH beantragte am 10.06.2021 das o. g. Abgrabungsvorhaben. Der Gesamtumgriff der beantragten Abbauerweiterung beträgt 2,67 ha. Das Abbaugebiet der Erweiterung liegt unmittelbar angrenzend (südlich und östlich) zu den bereits bestehenden Kiesabbauflächen. Die Firma Kieswerk Schwarz Kastl GmbH beabsichtigt die bestehende Kiesgrube zu erweitern. Das Erweiterungsgebiet befindet sich vollständig im Gebiet der Gemeinde Kastl, Gemarkung Forstkastl. Zur Erweiterung beantragt werden Flächen auf den Grundstücken Flurstück-Nrn. 363, 365, 413, 454. Beabsichtigt ist ein Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung. Die Zu- und Abfahrt führt über das bestehende Kiesgrubengelände. Die beantragte Abbaumenge beträgt 491.226 m³ (Nettovolumen, verwertbar). Die Abbaudauer wird auf 8 Jahre veranschlagt. Die Wiederverfüllung soll gemäß dem Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen (sog. bayerischer „Verfüll-Leitfaden) mit Verfüllmaterial der Zuordnungswerte Z.0 und Z1.1 erfolgen. Für die Verfüll- und Begleitmaßnahmen wird eine Zeitdauer von 10 Jahren, gerechnet ab Abbauende veranschlagt. Für das beantragte Vorhaben ist nach Art. 8 Abs. 2 Nr. 2 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil zu der geplanten Abgrabungsfläche von 2,67 ha die in direkter Nähe vorhandenen und noch nicht wieder verfüllten bzw. rekultivierten Abbauflächen hinzuzurechnen sind und damit der gesetzliche Schwellenwert von 10 ha überschritten wird.

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