Im Forschungsvorhaben "Analyse der Auswirkungen von Klappenauspuffanlagen" findet eine detaillierte Analyse von Abgasklappen bzw. Akustikklappen und weitere Möglichkeiten des Sound-Designs, wie Soundgeneratoren oder Ansauganlagen statt, um in einem Folgevorhaben Handlungsoptionen für den Gesetzgeber aufzuzeigen und mit Messdaten zu unterlegen. Dazu werden zuerst die Bauformen, Funktionsweisen und Verwendungsgründe der genannten Komponenten dokumentiert. Ergänzend dazu werden die Vorgaben des Kraftfahrt-Bundesamtes für die Erteilung einer Genehmigung für solche Komponenten beschrieben. Anhand von verschiedenen Beispielfahrzeugen wird ein Überblick über die Marktlage und die unterschiedlichen Verwendungsgründe gegeben. Mit den Erfahrungswerten der Technischen Dienste und der Auswertung der KBA-Zulassungsstatistik erfolgt eine grobe Annäherung, wie viele der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge über eine Auspuffklappe verfügen. Anhand von zwei Beispielfahrzeugen werden praktische Geräuschmessungen durchgeführt, um die Herstellerangaben zu überprüfen und einen ersten Ausblick über die Anforderungen an ein tiefergehendes Messprogramm zu geben. Im zweiten Teil des Forschungsvorhabens werden die aktuell gültigen Regelungen zur Geräuschmessung der UNECE aufgeführt, auf Grauzonen untersucht sowie die darin aus Sicht der Technischen Dienste erkennbaren Verbesserungsmöglichkeiten beschrieben. Der Abschluss der Arbeit richtet einen Blick in die Zukunft, in der durch neue Antriebs- und Mobilitätsformen, wie zum Beispiel Elektromobilität und das Autonome Fahren, neue Herausforderungen für die Geräuschentwicklung und deren Vorschriftsmäßigkeit entstehen. Quelle: Forschungsbericht
Wie gut funktioniert die Begrenzung der Rollgeräusche von Pkw-Reifen mittels der Instrumente „Typprüfung“ und „EU-Reifenlabel“? Zur Beantwortung dieser Frage hat das Umweltbundesamt 60 verschiedene Pkw-Reifen bezüglich ihres Rollgeräusches untersuchen lassen. Ergänzt wurden diese Messungen durch eine Umfrage zur Beeinflussung beim Reifenkauf durch verschiedene Informationsquellen einschließlich des EU-Reifenlabels.Der Auftragnehmer TÜV SÜD kam zu dem Ergebnis, dass das Instrument der Typprüfung durch eine Reduzierung der Unsicherheiten beim Messverfahren und der Freiheiten bei der Auswahl des Prüfreifens geschärft werden könnte. Eine Anreizwirkung zum Kauf leiser Reifen durch das EU-Reifenlabel konnte nicht festgestellt werden.
Das Projekt "Entwicklung einer Prüfstrecke für die Geräuschtypprüfung von Schienenfahrzeugen des Fernverkehrs" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Müller-BBM Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchgeführt. A) Problemstellung: Im Rahmen des Umweltforschungsplanes wurden Vorschläge für Geräuschvorschriften für Schienenfahrzeuge entwickelt. Danach soll die Zulassung von Schienenfahrzeugen (Typprüfung) auf Prüfstrecken erfolgen, deren Einfluss auf die Geräuschemissionen bekannt und gleichbleibend ist. Die bisher bei Geräuschmessungen benutzten Strecken genügen diesen Anforderungen nicht. Deshalb soll eine Referenzprüftrecke gebaut und mit ihren akustisch relevanten Kenngrößen definiert werden. Vorschläge für eine solche Referenzstrecke sind bereits im Vorschriften-Vorhaben gemacht worden. Das Vorhaben soll die geeigneten Spezifizierungen für die Teststrecke erarbeiten. Die eigentlichen Investitionen für die Teststrecke sollen im Rahmen des Verbundprojektes 'Leiser Schienenverkehr' finanziert werden. Es sind ferner die geeigneten Kenngrößen abzuleiten, mit denen andere Prüfstrecken im Vergleich zur Referenzstrecke eingeordnet werden können. Die Ergebnisse sollen in die europäische/internationale Normung einfließen. Sie füllen eine Lücke, die bei Straßenfahrzeugen mit international genormten Teststrecken bereits 1995 geschlossen wurde. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA): Aufgabe von BMU/UBA ist die Mitwirkung an europäischen Geräuschvorschriften für Schienenfahrzeuge. Eine spezifizierte Teststrecke ist eine wesentliche Voraussetzung für derartige Vorschriften. C) Ziel des Vorhabens ist die Spezifizierung einer Teststrecke für die Geräuschtypprüfung von Schienenfahrzeugen des Nahverkehrs, die ausreichend genaue und reproduzierbare Emissionsdaten liefert.
Das Projekt "Feldüberwachung von Otto- und Diesel Pkw der Grenzwertstufen EURO 3/D 4, EURO 4 unter Einbeziehung der Überprüfung der im Betrieb befindlichen OBD-Systeme, der Volllastanreicherung und der Aktualisierung der E-Faktoren für Kfz-Emissionsberechnungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Fahrzeug durchgeführt. A) Problemstellung: Mit Einführung der Richtlinie 98/69/EG sollten die Anforderungen der Feldüberwachung national umgesetzt werden. Augenblicklich ist jedoch absehbar, dass in naher Zukunft keine eigenständigen Messungen der Abgasemissionen im Auftrag des BMVBW durchgeführt werden, weil die Richtlinie bzgl. der Feldüberwachung eine 'kann'-Bestimmung ist. Der BMVBW hat sich ausdrücklich auch auf Leitungsebene dafür ausgesprochen, dass keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Sofern keine Untersuchungen durchgeführt werden, wäre sicher, dass die bisherige Praxis der erfolgreichen Felduntersuchungen spätestens Ende 2001 eingestellt würde. Weiterhin ergeben sich aus den Anforderungen der genannten Abgasrichtlinie weitere Fragestellungen hinsichtlich der Funktionalität der On Board Diagnose (OBD), die sinnvollerweise im Zusammenhang mit den Untersuchungen der Feldüberwachung überprüft werden können. Um ein möglichst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen, sollen die Messungen verwendet werden, um die sogenannten Grundlagenmessungen der Basisemissionsfaktoren zu aktualisieren. B) Handlungsbedarf: Abgasemissionen und Kraftstoffverbrauch sollen in dem der Typprüfung entsprechenden Fahrzyklus ermittelt werden. Bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte erfolgt die Einstellung bzw. Wartung oder Reparatur des Fahrzeuges und eine Wiederholungsmessung. Alle abgeschlossenen Vorhaben haben gezeigt, daß es sich bei der Feldüberwachung um ein wirksames Instrument handelt, typspezifische Defekte sicher aufzudecken. C) Ziel des Vorhabens: Die Zielsetzung des Vorhabens besteht darin, durch die Umsetzung der Anforderungen gemäß Anlage I der Richtlinie 98/69/EG die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Pkw bei einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewährleisten und eine gesetzlich notwendige Anpassung der Richtlinie an den Stand des Wissens fachlich zu begleiten. Die Höhe der in Ansatz gebrachten Kosten von 800000 Euro entsprechen einem untersten Kostenrahmen und erlauben es höchstens 10-12 Fahrzeugtypen zu untersuchen, wobei der ADAC Eigenmittel i.H.v. 50 T Euro einbringt.