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Massnahmen zur Kontrolle der Einhaltung von Geraeuschvorschriften fuer Kfz im Rahmen der Feldueberwachung und der regelmaessigen Fahrzeugueberpruefung

Das Projekt "Massnahmen zur Kontrolle der Einhaltung von Geraeuschvorschriften fuer Kfz im Rahmen der Feldueberwachung und der regelmaessigen Fahrzeugueberpruefung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technischer Überwachungs-Verein Rheinland Sicherheit und Umweltschutz durchgeführt. Fuer die Wirksamkeit von Geraeuschvorschriften fuer Kfz ist zu kontrollieren, ob die Geraeuschgrenzwerte von Fahrzeugen im Verkehr eingehalten werden. Die bestehende Praxis ist, insbesondere im Vergleich zur Abgaskontrolle, unzulaenglich. Bislang werden allenfalls besonders auffaellige Erhoehungen der Geraeuschemissionen durch defekte Kfz-Komponenten im Rahmen der regelmaessigen Fahrzeugueberpruefung nach Paragraph 29 StVZO erfasst. Es fehlen sowohl eine systematische Erfassung der Geraeuschemissionen von Fahrzeugen im Verkehr wie bei der Abgasuntersuchung als auch eine typbezogene Feldueberwachung. Vorschlaege fuer wirksame, transparente und oekonomische Kontrollsysteme, die eine Erhoehung der Geraeusch-Emissionen sowohl von Einzelfahrzeugen sowie von Fahrzeugtypen zu erfassen erlauben, sind zu erarbeiten. Das Gesamtkonzept ist mit vergleichbaren Kontrollsystemen (Schadstoffemissionen) zu koordinieren, auch um Kosten zu sparen.

Ermittlung gesetzlich limitierter Schadstoffe von Fahrzeugen im Verkehr waehrend der Lebensdauer auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und Ermittlung von Emissionsfaktoren fuer den Fahrzeugbetrieb (Feldueberwachung IV)

Das Projekt "Ermittlung gesetzlich limitierter Schadstoffe von Fahrzeugen im Verkehr waehrend der Lebensdauer auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und Ermittlung von Emissionsfaktoren fuer den Fahrzeugbetrieb (Feldueberwachung IV)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Fahrzeug durchgeführt. Die Zielsetzung des Vorhabens besteht darin, durch die Umsetzung der Anforderungen gemaess Anlage I der Richtlinie 98/69/EG die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Pkw bei einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewaehrleisten und das Vorgehen fuer die gesetzlich vorgesehene Einfuehrung fachlich zu begleiten. Abgasemissionen und Kraftstoffverbrauch sollen in dem der Typpruefung entsprechenden Fahrzyklus ermittelt werden. Bei Ueberschreitung der gesetzlichen Grenzwerte erfolgt die Einstellung bzw. Wartung oder Reparatur des Fahrzeuges und eine Wiederholungsmessung. Mit Anlage I der Richtlinie 98/69/EG ist die Durchfuehrung der Feldueberwachung fuer Fahrzeuge der Grenzwertstufen EURO III und EURO IV europaweit geregelt. Bereits in dem 1997 abgeschlossenen Vorhaben FKZ 10506061 wurde gezeigt, dass es sich bei der Feldueberwachung um ein wirksames Instrument handelt, typspezifische Defekte sicher aufzudecken. Es wurden bereits Maengel aufgedeckt, die mehr als 550000 Fahrzeuge im Feld betrafen und mit weitreichenden Konsequenzen zur Einhaltung des gesetzlichen Emissionsniveaus fuer die Hersteller verbunden waren. Zusaetzliche Emissionsmessungen erfolgen ausserhalb der gesetzlichen Pruefzyklen, um gleichzeitig eine kostenguenstige Aktualisierung der Emissionsfaktoren fuer Otto-Pkw zu ermoeglichen. Weitere Emissionsmessungen betreffen die gesetzlich limitierten Verdampfungsemissionen waehrend des Tankaufheizens und des Heissabstellens. Darueber hinaus soll das Kraftstoff/Luftverhaeltnis im Vollastbetrieb ueberprueft werden, um sicherzustellen, dass bei heutigen Neufahrzeugen keine Anfettung im Vollastbetrieb vorgenommen wird.

Ermittlung gesetzlich limitierter Schadstoffe von Fahrzeugen im Verkehr waehrend der Lebensdauer und Ermittlung von Emissionsfaktoren (Feldueberwachung III)

Das Projekt "Ermittlung gesetzlich limitierter Schadstoffe von Fahrzeugen im Verkehr waehrend der Lebensdauer und Ermittlung von Emissionsfaktoren (Feldueberwachung III)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Fahrzeug durchgeführt. Die Zielsetzung des Vorhabens besteht darin, die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Pkw bei einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewaehrleisten. Abgasemissionen und Kraftstoffverbrauch sollen in dem der Typpruefung entsprechenden Fahrzyklus ermittelt werden. Bei Ueberschreitung der gesetzlichen Grenzwerte erfolgt die Einstellung bzw Wartung oder Reparatur des Fahrzeuges und eine Wiederholungsmessung. In dem 1997 abgeschlossenen Vorhaben 'Feldueberwachung II' wurde gezeigt, dass es sich bei der Feldueberwachung um ein wirksames Instrument handelt, typspezifische Defekte sicher aufzudecken. Im Ergebnis des Vorhabens wurden Maengel aufgedeckt, die mehr als 550.000 Fahrzeuge im Feld betrafen und mit weitreichenden Konsequenzen zur Einhaltung des gesetzlichen Emissionsniveaus fuer die Hersteller verbunden waren. Zusaetzliche Emissionsmessungen erfolgen ausserhalb der gesetzlichen Pruefzyklen, um gleichzeitig eine kostenguenstige Aktualisierung der Emissionsfaktoren fuer Otto-Pkw zu ermoeglichen. Weitere Emissionsmessungen betreffen die gesetzlich limitierten Verdampfungsemissionen waehrend des Tankaufheizens und des Heissabstellens. Darueber hinaus soll das Kraftstoff/Luftverhaeltnis im Vollastbetrieb ueberprueft werden, um sicherzustellen dss bei heutigen Neufahrzeugen keine Vollastanreicherung vorgenommen wird.

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