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Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser

Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.

Anbau Gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im Land Brandenburg

Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.

WMS Übersicht Kachelbezeichnungen Hamburg

Web Map Service (WMS) mit Übersichten der Kachelbezeichungen für die unterschiedlichen Geobasisdaten des Landesbetriebes Geoinformtion und Vermessung Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Wer bekommt den Blauen Engel-Preis 2014?

Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Blauen Engel Drei Unternehmen sind nominiert Die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis“ wird in diesem Jahr für besonderes unternehmerisches Engagement im Umwelt- und Gesundheitsschutz vergeben. Die zuständige Jury nominierte drei Firmen für den Preis des wichtigsten deutschen Umweltzeichens: den Möbelhersteller hülsta, den Produzenten von Pelletheizkesseln KWB sowie den Druckerhersteller KYOCERA. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die drei nominierten Unternehmen zeigen eindrucksvoll, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz und Wirtschaftlichkeit Hand in Hand gehen können. Mit dem Blauen Engel geben die Unternehmen den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein glaubwürdiges und verlässliches Instrument an die Hand, das Orientierung bei der Auswahl von Produkten gibt.“ Der Preis wird am 28.November im Rahmen der Gala zum Deutschen Nachhaltigkeitspreis durch die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger verliehen. „Ich wünsche mir noch mehr Unternehmen, die stetig ihre Produkte verbessern und dabei auf den Blauen Engel setzen“, sagt Maria Krautzberger. „Gerade bei Alltagsprodukten, mit denen wir ständig umgehen, brauchen wir Innovationen, die die Umwelt weniger belasten und gleichzeitig die Gesundheit schützen. Mit dem Blauen Engel zeigen die Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesundheit wahrnehmen." Die hülsta-werke Hüls GmbH ist zum zweiten Mal für die Auszeichnung  „Blauer Engel-Preis" nominiert. Das Familienunternehmen aus dem Münsterland konnte bereits 1993 Produkte mit dem Blauen Engel kennzeichnen und war damit eines der ersten in der Möbelbranche. Seit 1996 trägt das gesamte Kastenmöbelsortiment das Umweltzeichen für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38). Möbel können wegen ihrer großen Oberfläche eine wesentliche Quelle für Schadstoffe in Innenräumen sein. Diese stammen zumeist aus Beschichtungsstoffen, Lacken, Leimen und Klebstoffen. Genau an dieser Stelle setzt die umweltfreundliche Produktion der Hülsta-Werke an. Das Unternehmen treibt die Entwicklung umweltfreundlicher Lacke und Beschichtungen voran und trägt so dazu bei, Produkte seiner Branche umweltverträglicher und damit für den Verbraucher gesünder zu machen. Die KWB - Kraft und Wärme aus ⁠ Biomasse ⁠ GmbH aus Österreich entwickelt innovative Lösungen für Biomasseheizungen und kennzeichnet seit 2003 seine Heizkessel mit dem Umweltzeichen für emissionsarme und energieeffiziente Holzpelletheizkessel (RAL-UZ 112). Holzpelletfeuerungen mit dem Blauen Engel ermöglichen eine effiziente und emissionsarme Nutzung regenerativer Brennstoffe. Sie erfüllen strenge Anforderungen an den energetischen Wirkungsgrad, den Hilfsstrombedarf sowie an die Emissionen von Kohlenmonoxid, Staub, Kohlenstoff und Stickstoffoxiden. Mit einem eigenem Forschungs- und Entwicklungszentrum trägt die KWB Kraft und Wärme aus Biomasse GmbH maßgeblich dazu bei, dass die Emissionen von Feuerungsanlagen für Holzpellets kontinuierlich reduziert werden und verbessert so die Luftqualität. Die KYOCERA Document Solutions Deutschland GmbH, ist einer der weltweit führenden Druckerhersteller. Derzeit sind ca. 50 Systeme mit dem Umweltzeichen für energieeffiziente und emissionsarme Drucker und Kopierer (RAL-UZ 171) gekennzeichnet. 1997 produzierte KYOCERA weltweit den ersten Drucker, der mit dem Blauen Engel zertifiziert wurde. Um den Blauen Engel zu tragen, müssen Drucker und Multifunktionsgeräte mehr als 100 Umwelt- und Sicherheitskriterien einhalten. Hierzu zählen die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, ein geringer Energieverbrauch sowie die recyclinggerechte Konstruktion. Für ein gesundes Raumklima stellt der Blaue Engel strenge Anforderungen an die Freisetzung von feinen und ultrafeinen Partikeln während des Druckbetriebes bei Laserdruckern. Die Nominierungen zum „Blauer Engel-Preis“ erfolgen durch die Jury des Deutschen Nachhaltigkeitspreises. „Aus der Flut von Labeln ragt der Blaue Engel weit heraus", sagt Stefan Schulze-Hausmann, Initiator des Deutschen Nachhaltigkeitspreises. „Wir freuen uns, mit dafür zu sorgen, dass er auch in Zukunft von Konsumenten geschätzt und von Herstellern begehrt wird." Die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis“ wird in diesem Jahr zum dritten Mal verliehen. Zurzeit gibt es rund 12.000 Produkte mit dem Blauen Engel von 1.500 Unternehmen in zirka 120 verschiedenen Produktgruppen. Alle Produkte und die dahinter liegenden Kriterien sind frei zugänglich unter www.blauer-engel.de einsehbar. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die RAL gGmbH. Mitglieder der Jury Umweltzeichen sind BDI, BUND, DGB, HDE, NABU, vzbv, ZDH, Stiftung Warentest, Medien, Kirchen, Wissenschaft, der Deutsche Städtetag und Bundesländer.

UMID 02/2018

Panik vermeiden, ruhig und sachlich informieren und aufklären – erfolgreiche Risikokommunikation ist nicht einfach, aber notwendig, um Bürgerinnen und Bürger angemessen und umfassend über mögliche Risiken oder Gefährdungen zu informieren. Im Fokus der Ausgabe 02/2018 der Zeitschrift UMID steht deswegen das Thema Risikowahrnehmung und -kommunikation. Nach der Darstellung sprachwissenschaftlicher Hintergründe werden anhand von Praxisbeispielen und Erfahrungsberichten Herausforderungen und Lösungsansätze für die Durchführung gelungener Risikokommunikation vorgestellt. Weitere Themen sind unter anderem ultrafeine Partikel in der Umgebungsluft und die Auswertung Hitze-bezogener Indikatoren als Bewertungsmaßstab für die menschliche Gesundheit im Rahmen der nationalen Klimaanpassungsstrategie. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID kann kostenfrei abonniert werden. >>> Weitere Informationen zur Zeitschrift UMID Veröffentlicht in Broschüren.

Stand des Wissens - Bedeutung von Vorläufersubstanzen für die Bildung von UFP

Im Rahmen der Studie wurde der aktuelle Forschungsstand, insbesondere der neueren Entwicklungen der letzten 10-15 Jahre zur Bedeutung von Vorläufersubstanzen auf die UFP-Bildung (Ultrafeine Partikel) recherchiert. Der Schwerpunkt lag auf der Betrachtung der VOCs (Volatile Organic Compounds) und der SOA-Bildung (Secondary Organic Aerosols), es wurden jedoch auch weitere sekundäre Bildungsmechanismen, Quellen und Anteile (z.B. Kondensate) in Kürze zusammengestellt und bewertet. Die Studie richtet sich an Wissenschaftler*innen, Behörden und alle Interessierten zum Thema Ultrafeinstaub und seine Quellen. Veröffentlicht in Texte | 98/2024.

Internationale Trends der UVP- und SUP-Forschung und -Praxis

Die Studie "Internationale Trends der ⁠ UVP ⁠- und SUP-Forschung und -Praxis" fasst den aktuellen Stand der vor allem in englischsprachigen Fachzeitschriften laufenden Fachdiskussionen im Themenfeld Umweltprüfungen zusammen und zeigt darüber hinaus ausländische Beispiele guter fachlicher Praxis bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategischen Umweltprüfungen auf. Die Studie dient dem Wissenstransfer und benennt Forschungs- und Implementierungsbedarfe für Deutschland. Veröffentlicht in Texte | 82/2018.

Concept development for an environmental impact assessment for off-shore wind parks in the Baltic States

The present report shall describe the activities carried out in the frame of the project „Concept development for an environmental impact assessment for off-shore wind parks in the Baltic States “ from November 2007 till October 2009. The aim of the project was the support of the Estonian, Latvian and Lithuanian environmental authorities with the development of a concept for EIA for off-shore wind parks, based on the German “Standards for the Environmental Impact Assessment” of off-shore wind parks (BSH). Additionally, the concept should serve as guidelines including guidance for necessary procedures and checks adjusted to national legal requirements and conditions.

Turbinen-Abgase am Boden sind größte Quelle für Ultrafeinstaub von Flughäfen

Weniger Schwefel im Kerosin und elektrische Schlepper am Boden können Emissionen stark senken Ultrafeinstäube in der Luft können der Gesundheit schaden. Eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) am Flughafen Frankfurt/Main zeigt nun, dass im Umfeld von Flughäfen die Belastung durch Ultrafeinstaub bzw. ultrafeine Partikel (UFP) deutlich erhöht sein kann. Ursache sind vor allem die Turbinen-Abgase, die zu 90 Prozent zur Belastung beitragen. Zur Berechnung wurde ein Computermodell verwendet, da Messungen immer nur punktuell die Belastung erfassen können. Die Computer-Modellierungen wurden mit einzelnen Messungen in der Umgebung des Flughafens Frankfurt/Main überprüft. Welche Gesundheitsbelastung sich durch die höhere UFP-Belastung für die dort lebende Bevölkerung ergibt, wurde in der Studie nicht untersucht. Ultrafeinstäube sind Partikel kleiner als 100 Nanometer. Damit sind sie bedeutend kleiner als die üblicherweise betrachteten Feinstäube PM 10 oder PM 2.5 , die jeweils 10.000 Nanometer bzw. 2.500 Nanometer maximale Größe aufweisen. Durch die geringe Größe können UFP besonders tief in die Lunge eindringen und sogar in den Blutkreislauf gelangen. Durch einzelne Messungen ist schon länger bekannt, dass im Flughafenumfeld die Belastung der Luft durch UFP deutlich erhöht ist. Wie sich die Belastung großräumig darstellt und welche Quellen dafür verantwortlich sind, war bislang nicht bekannt. Das jetzt entwickelte Modell kann im Umfeld von 30 km um einen Flughafen die Belastung ermitteln, wenn entsprechende Messdaten vorliegen. Die modellhafte Beschreibung für den Jahresmittelwert von 2015 zeigt, dass die Ultrafeinstaub-Konzentration auf dem Flughafengelände Frankfurt/Main und rund um den Flughafen deutlich erhöht ist, so wie es auch durch Messungen an verschiedenen Stellen gezeigt werden kann. Als Hauptquellen für den Ultrafeinstaub wurden die Turbinen-Abgase bei Betrieb auf dem Boden ermittelt mit einem Anteil von 90 Prozent der nichtflüchtigen ultrafeinen Partikel. Die Hälfte davon entfällt auf Rollbewegungen der Flugzeuge am Boden, die andere Hälfte auf Start- und Landevorgänge. Die Berechnungen zeigen, wie sehr der Flughafen die Ultrafeinstaubbelastung der Umgebung dominiert: In einem Kilometer Entfernung von der Flughafengrenze hat der Flughafen einen Anteil von bis zu 25 Prozent an der Gesamtbelastung durch ultrafeine Partikel. Auf den Straßenverkehr entfallen nur etwa fünf Prozent. Durch eine Reduktion des im Kerosin enthaltenen Schwefels könnten die UFP-Emissionen deutlich reduziert werden. Beim (möglichst elektrischen) Schleppen kann auf dem Rollfeld auf den Einsatz der Flugzeugtriebwerke verzichtet werden. Partikelemissionen hängen aber auch von der Triebwerkstechnologie ab. Entsprechend ausgestaltete emissionsabhängige Landeentgelte können daher wichtige Anreize setzen, diese zu reduzieren. Die Modellierung kann noch nicht alle Details erfassen. So zeigt das Modellergebnis einen anderen jahreszeitlichen Verlauf als die Messungen. Aus den Untersuchungen kann gefolgert werden, dass noch grundlegende Weiterentwicklungen erforderlich sind, um die Belastung mit Ultrafeinstaub hinreichend genau zu modellieren. So nutzen Datenbanken zur Berechnung von Emissionsmengen der Quellen und Modelle verschiedene Definitionen für Staubklassifizierungen. Auch können Modelle die Entstehung und Umsetzung von Ultrafeinstaub-Bestandteilen bisher nur unzureichend behandeln, um daraus den gesamten Ultrafeinstaub zu berechnen, während die Messung die Summe aus flüchtigen und nichtflüchtigen Bestandteilen erfasst. Für den Vergleich von Modellergebnissen und Messungen sollte daher eine Messtechnik eingesetzt werden, die flüchtige und nicht flüchtige Bestandteile des Ultrafeinstaubs in den verschiedenen Größenklassen quantifizieren kann. Dies wird im Nachfolgeprojekt „Ultrafeinstaubbelastung durch Flughäfen in Berlin“ (ULTRAFLEB, 2020 – 2024, FKZ 3720 52 201 0) untersucht werden.

Überblick zum Stand der fachlich-methodischen Berücksichtigung des Klimawandels in der UVP

Das Vorhaben befasst sich mit der Berücksichtigung des Klimawandels in ⁠ Umweltverträglichkeitsprüfung ⁠ (⁠ UVP ⁠) und Strategischer Umweltprüfung (SUP). Dieser Teilbericht enthält Empfehlungen, um Klimawandelaspekte in der UVP nach deutschen Recht zu berücksichtigen. Die Autoren geben methodische Empfehlungen und gehen vertieft auf die wesentlichen Prüf- und Verfahrensschritte der UVP ein. Ein separater Bericht (Vorgängerpublikation in der Reihe Climate Change) erläutert die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und stellt Grundlagen der Berücksichtigung des Klimawandels in UVP und SUP dar. Veröffentlicht in Climate Change | 05/2018.

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