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Staatliche Werbung für Regionalprodukte und Art. 28 EGV (Warenverkehrsfreiheit) - Gutachten

A) Problemstellung: Staatliche Werbung (allgemein) für Regionalprodukte aus Umweltschutzgründen ist von der EG-Kommission als Verstoß gegen Art. 28 EGV gewertet worden (aktueller Fall: Verbrauchertipp für regional produzierte Getränke). Dies erscheint sowohl rechtlich als auch aus Umweltsicht nicht hinnehmbar. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. UBA): Die Frage hat übergreifenden Charakter und sollte gutachterlich untersucht werden und dann mit den beteiligten Ressorts und EU-Gremien diskutiert werden. C) Ziel des Vorhabens ist es, auf der Grundlage eines Gutachtens (deutsch und englisch) zu versuchen, diese Fragen mit den beteiligten Ressorts und der EU-Kommission im Sinne des Umweltschutzes zu klären.

Entwicklung eines Programmsystems zur Trendabschätzung von Frachten im internationalen Rahmen (OSPAR, HELCOM) - Teilvorhaben 3

A) Problemstellung: Das Ziel des Vorhabens besteht darin, ein Programmsystem zur quantitativen Abschätzung eines statistisch gesicherten Trends für die Flusseinträge in die Nord- und Ostsee zu entwickeln. Dieses Programmsystem wird zur einheitlichen Bewertung der Flusseinträge (Immissionen) im Rahmen der OSPAR-Kommission, der Helsinki-Kommission sowie der Flussgebietskommissionen (z.B. IKSR) benötigt, um Aussagen darüber treffen zu können, ob die im Wassereinzugsgebiet ergriffenen Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffeinträge (Emissionen) auch zur Verbesserung der Gewässerqualität (Immissionen) und dementsprechend zur Reduzierung des Eintrags in die Nord- und Ostsee geführt haben. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Dazu ist das im FuE-Vorhaben 'Methoden der Trendabschätzung zur Überprüfung von Reduktionszielen im Gewässerschutz' erarbeitete sowie das im FuE-Vorhabens 20122216/01 'Entwicklung eines Programmsystems zur Trendabschätzung von Frachten im internationalen Rahmen (OSPAR, HELCOM) - Teilvorhaben l' weiterentwickelte und international abgestimmte (HELCOM, OSPAR) statistische Konzept umzusetzen. Des weiteren bildet der im Teilvorhaben 2 des letztgenannten FuE-Vorhabens erarbeitete Anforderungskatalog für die Erweiterung der Software RTrend die Basis für die Erstellung des Programmsystems RTrend. C) Ziel des Vorhabens: Im Ergebnis soll dieses Programmsystem sowohl an die Bundesländer als auch an die Vertragsstaaten von OSPAR, HELCOM und den internationalen Flussgebietskommissionen übergeben werden, mit dessen Hilfe zukünftig eine einheitliche statistisch gesicherte Trendanalyse der seit mehreren Jahren gesammelten Flusseintragsdaten durchgeführt werden soll.

Ueberpruefung der phyto- und seuchenhygienischen Unbedenklichkeit von Vergaerungsrueckstaenden aus der anaeroben Behandlung von Bioabfaellen

Die Verwertung von Bioabfaellen in biologischen Abfallbehandlungsanlagen ist unmittelbar verknuepft mit der Anforderung nach einer seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit der erzeugten Kompostprodukte. Seit Inkrafttreten der Bioabfallverordnung (BioAbfV) gelten fuer Abfallbehandler eine Reihe von direkten und indirekten Pruefungsverfahren, die gewaehrleisten sollen, dass von behandelten Bioabfaellen keine Gefahren fuer Mensch und/oder Umwelt ausgehen koennen. Insbesondere bei der Behandlung von Bioabfaellen in Anaerob- oder Vergaerungsanlagen gibt es allerdings noch erhebliche Kenntnisluecken dazu, inwieweit durch die Behandlung eine ausreichende Hygienisierung der Verwertungsprodukte erreicht werden kann. Die in der BioAbfV genannten Methoden muessen ausserdem hinsichtlich Durchfuehrbarkeit und Funktionsfaehigkeit fuer die Anwendung in Anaerobanlagen ueberprueft werden und bezueglich der Durchfuehrung von Untersuchungen in Prueflaboratorien muessen Qualitaetssicherungsmassnahmen (Ringversuche) entwickelt werden, die fuer diesen Anwendungszweck verwendet werden koennen. In dem Forschungsvorhaben sollen deshalb in einem ersten Schritt die in der BioAbfV genannten Pruefungsverfahren und hier ganz besonders die phytohygienischen Untersuchungen im Bereich der Anaerobanlagen Gegenstand der Untersuchungen sein. Hierbei soll beispielsweise ueberprueft werden, inwieweit bei der anaeroben Behandlung in einem mesophilen Temperaturbereich ebenfalls eine ausreichende Hygienisierung der Behandlungsprodukte erreicht werden kann oder wie der Einfluss eines fluessigen oder festen Substratzustandes auf die Inaktivierung von fakultativ pathogenen Mikroorganismen einzuschaetzen ist. Parallel zu diesen Untersuchungen muessen Qualitaetssicherungsmassnahmen fuer Prueflaboratorien, die im Rahmen der Routineuntersuchungen taetig sind, eingeleitet und entwickelt werden. Fuer die Qualitaetssicherung bezueglich der seuchen- und phytohygienischen Pruefungsverfahren sind herkoemmliche Ringversuche, wie sie beispielsweise bei unterschiedlichen Untersuchungsstellen zur Ermittlung der Schwermetallgehalte von Kompostproben eingesetzt werden sollen, wahrscheinlich ungeeignet und muessen durch neue und noch zu entwickelnde Methoden ersetzt werden. Ein weiteres Ziel des Forschungsvorhabens ist es deshalb, dass neue und hierzu geeignete Verfahren entwickelt werden. Obwohl das Gefaehrdungspotential von Kompost insgesamt als relativ gering erachtet wird, koennen Risiken z.B. durch Verbreitung von Krankheitserregern auf diesem Weg nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der staendig zunehmenden Menge von biologisch verwerteten Abfaellen (geschaetzte Menge groesser 6 Millionen t) wird es deshalb als besonders wichtig erachtet, dass die aufgezeigten Forschungsaktivitaeten moeglichst bald begonnen werden. Da die in der BioabfallV genannten Pruefungsbedingungen bzgl. anzuwendender Hygieneanforderungen ganz wesentlich vom UBA mitgepraegt wurden, soll die Betreuung des Vorhabens in Zu

Raeumliche und zeitliche Untersuchungen von Schadstoffeintraegen anhand von Bioindikatoren unter Einsatz ausgewaehlter Methoden fuer die Aus- und Bewertung der Ergebnisse aus dem Moosmonitoring 1990/91 und 1995/96 einschliesslich der Ergebnisse aus

Das FuE-Vorhaben Moosmonitoring 2000 soll die derzeit aus zwei Probenahmekampagnen erhaltenen Ergebnisse absichern und sich teilweise andeutende Trends, die sich aus den bereits vorliegenden Ergebnissen des Moosmonitoring 1990 und 1995 ableiten, verifizieren. Das Vorhaben erstellt die Grundlage fuer den deutschen Beitrag zum internationalen Moosmonitoringprogramm, das im Auftrag des Nordischen Ministerrates von Schweden koordiniert wird. Insgesamt beteiligen sich 28 europaeische Staaten. Ein 'Aufruf' zur Durchfuehrung des Moosmonitoring 2000 vom Nordischen Ministerrat an alle 28 Staaten liegt Deutschland ebenfalls vor. Die Ergebnisse der vorangegangenen Moosmonitoringvorhaben (Moos-Mon I und II) liegen in einem Datenbanksystem strukturiert vor. Das Vorhaben soll des weiteren diese umfangreichen Daten zu oekologischen und analytischen Informationen auswerten. Dabei sind Zustandsdaten aus anderen Beobachtungssystemen, wie die der Umweltprobenbank fuer die Aus- und Bewertung zu nutzen. Eine staerkere Verknuepfung mit dem Pilotprojekt 'Integrierte Umweltbeobachtung im BR Rhoen' soll erreicht werden. Die Anwendung von Auswertungsmethoden und Bewertungsverfahren soll sich auf Erfahrungen aus dem Bereich der Bioindikation stuetzen. Das Vorhaben soll anteilig zwischen Bund und Laendern finanziert werden.

Erprobung der Methode zum Nachweis und Untersuchung zum Verhalten von BSE Erregern in Böden unter besonderer Berücksichtigung ihrer Persistenz - Phase 2

A) Problemstellung: Infektiöse Biomoleküle (Prionen) stehen im Verdacht die Erreger für Krankheiten wie Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) bei Rindern oder einer neuen Art des Creutzfeldt-Jacob-Syndroms beim Menschen zu sein. Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bleibt die letale Form der Prionen in Böden persistent und damit möglicherweise infektiös, nachdem sie durch Ausscheidungen von Tieren auf Acker und Grünland gelangt ist. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Das BBodSchG fordert in Paragraph 7 Maßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz. Dem folgend hat der Wissenschaftliche Beirat Bodenschutz beim BMU in seinem Gutachten 'Wege zum vorsorgenden Bodenschutz' auf den Verdacht der Persistenz der BSE/TSE Erreger in Böden und einer möglichen Wiederinfektion von Weidetieren hingewiesen. Zugleich betonte er den sehr geringen Kenntnisstand hinsichtlich des Eintrages und des Verhaltens von Prionen in Böden. Im Dezember 2000 fand ein internationales Expertengespräch zu diesem Thema statt. Auch dort wurde auf den sehr geringen Kenntnisstand hingewiesen und dringend Forschungsaktivitäten zur Entwicklung einer Nachweismethode und zur Gewinnung von Kenntnissen hinsichtlich des Verhaltens von BSE/TSE Erregern in Böden gefordert. C) Ziel des Vorhabens ist die experimentelle Untersuchung des Verhaltens der BSE/TSE Erregern in Böden mit Lysimeterversuchen. Dabei soll die Nachweismethode für BSE/TSE Erreger im Boden, die im Vorläufervorhaben 2001 entwickelt worden ist, erprobt werden. Begleitend werden die vorhandenen Arbeiten (national und international) im Hinblick auf die Eintragspfade, das Verhalten der BSE/TSE Erregern in Böden, die Wirkung auf Bodenorganismen und das Potenzial schädlicher Wirkungen bei Aufnahme von infektiösen Biomolekülen bewertet. Ferner soll mit den gewonnenen Daten und Erfahrungen eine erste Gefährdungsabschätzung versucht werden.

Umwelt Survey für Kinder - Analytik und Auswertung: Bestimmung von Arsen, Cadmium und Quecksilber im Urin von Kindern - Teilvorhaben 02

A) Problemstellung: Arsen, Cadmium und Quecksilber sind toxikologisch besonders relevante Umweltschadstoffe. Die ubiquitäre Verbreitung hat zwar in den letzten Jahren abgenommen, dennoch sind sie noch immer zu denjenigen Schadstoffen zu zählen, deren Verbreitung in der Umwelt weiterhin zu reduzieren ist. Für Kinder im Alter von 3-5 Jahren in Deutschland liegen bisher keine repräsentativen Daten zur korporalen Belastung mit Arsen, Cadmium und Quecksilber vor. Für Kinder im Alter von 6-14 Jahren ist eine Fortschreibung der Datenerhebung aus den Jahren 1990/92 zur Aktualisierung und Trendbeobachtung erforderlich. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Gemäß des APUG st es zur frühzeitigen Erkennung umweltbedingter Gesundheitsrisiken und zu deren fundierten wissenschaftlichen Bewertung notwendig, die Forschung auf dem Gebiet Kinder, Umwelt und Gesundheit auf hohem Niveau zu erhalten und zu fördern. C) Ziel des Vorhabens: Die Konzentrationen an Arsen, Cadmium und Quecksilber im Urin aller Kinder, die am Kinder-Umwelt-Survey teilnehmen, soll, unter hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung, analysiert werden.

Quantifizierung diffuser und nutzungsspezifischer Stoffeinträge in Böden über verschiedene Eintragspfade

A) Problemstellung: Bei Überschreitung der Vorsorgewerte nach Anh.2 Nr.4 BBodSchV sind im Regelungsbereich d. BBodSchG jährliche Zusatzbelastungen nach Paragraph11 BBodSchV zulässig. Diese Eintragsraten sind als Summenparameter über alle Eintragspfade festgesetzt worden. Ausgewertet wurden hierbei a) die Deposition luftgetragener Stoffe an Messstellen, die nicht im Einwirkungsbereich relevanter Einzelquellen liegen und b) typische düngemittelbedingte Stoffeinträge. Unberücksichtigt blieben u.a. Bodeneigenschaften, die Varianz luftgetragener Stoffeinträge, erhöhte Einträge in Wäldern, die Anreicherungsrate von Stoffen in Oberböden in Abhängigkeit von der Nutzung/dem Grad der Bodenbearbeitung, die Mobilität von Stoffen in Abhängigkeit vom Boden-pH-Wert. Zu beachten ist auch, dass die hohen Einträge von Kupfer/Zink aus Wirtschaftsdüngern nicht Regelungsgegenstand des BBodSchG sind, die Bestimmung der auf den Betrieb einer Anlage bezogenen unbedenkliche Zusatzbelastung nach den Regelungen des Immissionsschutzes erfolgt. Räumliche/bodenbezogene Differenzierungen werden dem Vollzug allerdings schon deshalb eingeräumt, da die Regelungen der Zusatzbelastungen mit der der Vorsorgewerte eng verknüpft ist. B) Handlungsbedarf: Ermittlung des weiteren Handlungsbedarfs z. Begrenzung von Stoffeinträgen mittels Paragraph11 BBodSchV in Verzahnung mit der Werteregelungen anderer Rechtsbereiche. C) Ziel des Vorhabens ist, diffuse/spezifische Stoffeinträge zu quantifizieren, räumlich/bodenbezogen zu differenzieren u. bzgl. der zulässigen Zusatzbelastung nach Paragraph11 BBodSchV vergleichend auszuwerten. Zu berücksichtigen sind u.a. Bodeneigenschaften, Stoffvorräte in Böden, Austräge aus Böden (Sickerwasser, Nutzpflanze); räumliche Differenzierung luftgetragener Einträge, langfristige Anreicherungsszenarien für Stoffe in Böden. Mittels relevanter Fallbeispiele sind die Ausschöpfungsraten zulässiger Stoffeinträge zu ermitteln. Im Weiteren sollen die Erfahrungen des Vollzugs von Paragraph11 BBodSchV recherchiert werden.

Evaluierung des Gefährdungsgrades der Gebiete Fildes Peninsula und Ardley Island und Entwicklung der Managementpläne zur Ausweisung als besonders geschützte oder verwaltete Gebiete

A. Problemstellung: Die Fildes-Halbinsel und die angrenzende Insel Ardley gehören zu den größten eisfreien Gebieten im Bereich der maritimen Antarktis. Inzwischen ist in dem Gebiet die größte Dichte an wissenschaftlichen ganzjährig besetzten Stationen auf engem Raum der gesamten Antarktischen Halbinsel zu verzeichnen (Bellingshausen, Great Wall, Artigas, E. Frei. J. Escudero, T. Marsh u.a. im näheren Umfeld). Aufgrund dieser Stationsdichte werden die besonders schützenswerten Gebiete - sowohl Ardley auch Fildes sowie ganz Südwest-King-George-Island werden derzeit als Important Bird Areas ausgezeichnet - zunehmend von Stationspersonal besucht oder durch logistische Bewegungen zwischen den Stationen belastet. Hinzu kommt die Beeinträchtigung durch Tourismus. B. Handlungsbedarf: Um das antarktische Ökosystem in diesen Gebieten zu erhalten, sollte angestrebt werden, sie als besonders geschützte oder besonders verwaltete Gebiete ('Antarctic Specially Protected Areas' oder 'Antarctic Specially Managed Areas') i.S. der Anlage V zum Antarktis-Umweltschutzprotokoll auszuweisen. Dies setzt eine genaue Bestandsaufnahme und Bewertung der Umwelt in den Gebieten und die Entwicklung detaillierter Managementpläne voraus. Über die Ausweisung der Gebiete entscheidet anschließend die Tagung der Antarktis-Konsultativstaaten (ATCM). Deutschland hat sich im Bereich des Umweltschutzes in der Antarktis seit vielen Jahren international stark engagiert und sollte sich deshalb auch aktiv für einen stärkeren Schutz der genannten Gebiete einsetzen. An der Beeinträchtigung durch den Tourismus tragen deutsche Touristen am zahlreichsten von allen europäischen Besuchern bei. C. Ziel des Vorhabens ist die Evaluierung des Gefährdungsgrades der Gebiete, die Ausarbeitung von Managementplänen und eines Entscheidungsvorschlags für die ATCM.

Bewertung ausgewaehlter Stoffe zur Festlegung akuter Stoerfallkonzentrationsleitwerte nach dem acute exposure guideline levels (AEGL)-Konzept - Teil 2

Der Betreiber stoerfallrelevanter Anlagen hat die Sicherheit einer Anlage nach deutschem Recht gemaess Stoerfallverordnung bzw. nach europaeischem Recht gemaess Seveso-II-Richtlinie zu gewaehrleisten. Die Bewertung moeglicher Auswirkungen, die auch zunehmend als Planungsgrundlage fuer die sicherheitstechnische Auslegung der Schutzmassnahmen der Anlagen sowie Gefahrenabwehrmassnahmen dienen soll, sollen zukuenftig mit Hilfe festzulegender akzeptabler Stoerfallbeurteilungswerte beschrieben werden. Solche Stoerfallbeurteilungswerte sind bisher nicht abgeleitet. Um diese in Deutschland bestehende Regulierungsluecke auszufuellen und die Schaffung eines bundeseinheitlichen sicherheitstechnischen Niveaus zu erleichtern, haben BMU und Stoerfallkommission eine Kooperation mit der US-EPA bzw. dem NAS/AFGL Committee zur Festlegung von Stoerfallkonzentrationsleitwerten nach dem Konzept der acute exposure guideline levels (AEGL) begonnen, um gemeinsam Stoerfallbeurteilungswerte abzuleiten. Mit Hilfe dieses Vorhabens soll die Etablierung des deutschen Beitrags im Rahmen des AEGL Committees sichergestellt werden. Der AN soll darueber hinaus eine Geschaeftsstellen- und Koordinationsfunktion fuer die Abstimmung im nationalen (SFK, VCI, Behoerden, Umweltverbaende etc.) sowie internationalen Rahmen (EU, OECD, ECE etc.) ausfuellen. Des weiteren sind Arbeiten zur Fortentwicklung des AEGL-Konzepts, wie z.B. die Ableitung von 10-Minuten-Stoerfallbeurteilungswerten, die Einbeziehung kanzerogener, mutagener und fortpflanzungsgefaehrdender Wirkungen in das Bewertungskonzept sowie vergleichbare, im Verlauf der weiteren Arbeiten auftretende Fragestellungen konzeptionell zu bearbeiten. In jaehrlichem Turnus erfolgt eine grundsaetzliche Evaluierung, deren Ergebnis ueber den weiteren Ablauf des Projekts entscheidet.

Begrenzung von Schadstoffeinträgen bei Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landwirtschaft bei Düngung und Abfallverwertung - Teil Stoffuntersuchung A

In Deutschland werden in der Landwirtschaft in großem Maßstab Düngemittel eingesetzt. Neben Nährstoffen und organischer Substanz werden jedoch auch Schwermetalle und organische Schadstoffe eingetragen. deren Frachten aus Vorsorgegründen auf solch ein Maß begrenzt werden müssen, dass es zu keiner Anreicherung kommen kann. Ziel des Gesamtvorhabens war zum einen die Bereitstellung aktueller Datensätze zu organischen und anorganischen Schadstoffen in Düngemitteln und ein Abgleich der ermittelten Konzentrationen mit bestehenden Grenz- und Richtwerten. Zum anderen sollten ausreichende Datensätze zu über Dünger in landwirtschaftlich genutzte Böden eingetragenen und sich dort ggf. anreichernden Schadstoffen erhoben werden. Beprobt wurden insgesamt 32 verschiedene Flächen. Dabei handelte es sich um mit Klärschlamm gedüngte Flächen mit verschiedenem Anbau sowie entsprechende Kontrollflächen ohne Klärschlammaufbringung, jedoch mit anderen Düngevarianten. Für die analysierten Metalle und ihre Verbindungen wurde festgestellt, dass die Bodenbeaufschlagungen mit Klärschlämmen in einigen Fällen zu einer geringfügigen Erhöhung der Mittelwerte im Vergleich zu den nicht mit Klärschlamm aber größtenteils mit Wirtschaftsdüngern beaufschlagten Flächen geführt haben. Entsprechend den Ergebnissen der Stoffgehaltsermittlung können Wirtschaftsdünger durchaus auch hohe Gehalte an Schwermetallen enthalten, insbesondere Kupfer und Zink. Die Klärschlammdüngungen führten bisher jedoch nur in Einzelfällen zu einer solchen Erhöhung der Stoffgehalte, dass Belastungen oberhalb der Vorsorgewerte entstanden. Bei den organischen Schadstoffen in Düngern liegen die Gehalte an ubiquitär vorkommenden Kontaminanten wie PCBs in Klärschlämmen nicht wesentlich über den für Böden abgeleiteten Vorsorgewerten, die für PAKs im Mittelwert doppelt so hoch wie die Vorsorgewerte nach BBodSchV. Für PCB wurden keine erhöhten Gehalte im Boden bei den mit Klärschlamm gedüngten Flächen gefunden, für PAK teilweise höhere Gehalte als bei den Kontrollflächen. Die Gehalte von im Boden leicht abbaubaren Stoffen auf den mit Klärschlamm gedüngten Flächen unterschieden sich im Gegensatz zu den ursprünglichen Stoffgehalten der Klärschlämme nicht signifikant von denen der Kontrollflächen, da nur in einem Fall die Probenahme relativ zeitnah nach der Klärschlammausbringung erfolgen konnte. Diese Kontaminanten waren also bereits weitgehend abgebaut. Dies betrifft die Detergentien LAS und NP/NPEO sowie die Phthalate. Im Boden der mit Klärschlamm gedüngten Flächen wurden gegenüber den Kontrollflächen in signifikanten Mengen vor allem persistente Kontaminanten identifiziert, die bisher nicht ubiquitär in Böden verteilt sind. Dies sind die im Projekt bestätigten Stoffe aus den Gruppen der Zinnorganika und Moschusverbindungen.

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