Die gemaess Paragraph 9 Waschmittelgesetz gemeldeten Rahmenrezepturen (rund 20.000) von Wasch- und Reinigungsmitteln muessen - um dem Anspruch des Gesetzes nachkommen zu koennen - wissenschaftlich bearbeitet werden. Die von den Anmeldepflichtigen benutzten Bezeichnungsweisen fuer Inhaltsstoffe und Produkttypen entsprechen grossenteils nicht wissenschaftlichen Gesichtspunkten und muessen normiert und mit den im Umweltbundesamt sonst verwendeten Begriffen, z.B. gemaess Chemikaliengesetz, Stoerfallverordnung u.ae. abgeglichen werden. Die Normierung ist so durchzufuehren, dass moeglichst wenig an Informationen verloren geht. Die aufgelisteten Informationen sind in die Waschmitteldatenbank einzugeben.
Das Vorhaben soll die Einsatzmoeglichkeiten der FIA zur Messung der nach AbwAG, Para. 7a WHG und TVO geforderten Parameter ermitteln. Dazu sollen die bisher in der Literatur fuer diesen Zweck beschriebenen Analysenverfahren vollstaendig erfasst und auf ihre Eignung bzw. Uebertragbarkeit beurteilt und zum Teil praktisch ueberprueft werden. Die als geeignet ausgewaehlten Analysenverfahren sollen weiterhin in Hinblick auf gleichzeitige routinemaessige Bestimmung meherer Parameter weiterentwickelt werden. Es sollen die analytischen Guetekriterien und Kostenkriterien zum Vergleich mit anderen Verfahren ermittelt werden.
Auf der Basis bestehender Bilanzen zum Verbrauch und Verbleib von Quecksilber sollen fuer die Jahre 1983-1986 Erhebungen durchgefuehrt werden. Dabei sind nicht nur die erzeugten und verwendeten Mengen zu erfassen, sondern auch die produktionsbedingten Ausfluesse in die Umwelt.
Zur Untersuchung des Schadstoffeintrages in die Nord- und Ostsee soll eine Messstelle in Daen. Nienhof (20 km noerdl. Kiel) aufgebaut und die UBA-Messstelle Westerland ausgebaut werden. Untersucht werden soll der Eintrag mit dem Niederschlag; als Komponenten sind vorgesehen die Hauptionenbestandteile H+, NH+4, Na+, K+, Mg2+, Ca2+, SO2-4, NO-3, Cl-, die Schwermetalle Pb, Cd, Cu, Zn, As, Cr, Ni (graue Liste der Parcom), organische Mikrovereinigungen wie PCB, Pestzide und Quecksilber in seinen verschiedenen Bindungsformen. Die Arbeiten an der Analysetechnik fuer organische Verbindungen sollen an der Universitaet Kiel, die an der Hg-Analytik an der Messstelle Westerland durchgefuehrt werden.
Umfangreiche Untersuchungen der Bayerischen Landesanstalt fuer Wasserforschung zur PCB-Belastung bayerischer Gewaesser und Untersuchungen im Bereich des Untermains lassen auf einen beachtlichen PCB-Eintrag aus diffusen Quellen schliessen. Aufgrund der hohen Akkumulationsfaehigkeit von PCB sind in diesen Gewaessern ueberhoehte Belastungen in Fischen festgestellt worden. Die bisherigen Untersuchungen haben keine konkreten Hinweise zur Herkunft dieser Belastung gebracht. Im Rahmen einer Literaturstudie sollen alle verfuegbaren Daten ueber PCB-Anfallstellen zusammengestellt und die moeglichen Quellen in ihrem Einfluss auf die Gewaesser- und Fischbelastung in Verbindung mit orientierenden PCB-Untersuchungen von Sedimenten bewertet werden.
Die Einfuehrung des Parameter AOX in die 40 Abwasser VwV mit einem Grenzwert von 0,5 mg/l ergibt eine Reihe von analytischen und technologischen Problemen. Im Rahmen des Vorhabens wird untersucht, ob die Matrixbelastung der Abwasser (Chlorid, CSB) ueberhaupt eine hinreichende Analysengenauigkeit zulassen. Im weiteren wird versucht, die Quellen der AOX-Belastung im Abwasser der 40 VwV zu ermitteln. Dazu wird in repraesentativen Betrieben eine Abwasserbilanzierung durchgefuehrt und anschliessend einzelne AOX-haltige Teilstroeme weiter bis zu ihrer Entstehung analytisch verfolgt. Letztendlich sind dann die AOX-haltigen Baeder auf ihre Zusammensetzung insbesondere der organischen Zusatzstoffe zu untersuchen. Die wichtigsten AOX-Traeger sind zu identifizieren und es sind gegebenenfalls Ersatzprodukte vorzuschlagen.
Dem Problem der Gewaessereutrophierung ist im Hinblick auf die Beschaffenheit der Oberflaechengewaesser grosse Bedeutung zu zu messen. Waehrend fuer stehende Gewaesser wissenschaftl. Grundlagen erarbeitet sind, existieren solche nicht fuer Fliessgewaesser. Fuer diese sind Schwellenkonzentrationen fuer verschiedene Stufen von Belastungen mit Naehrstoffen (P u N) u. anderen Faktoren zu erarbeiten; differenziert nach den haeufigsten Gewaessertypen. Bei den Belastungsstufen soll die Beeintraechtigung der wichtigsten Gueteziele beruecksichtigt werden.
Waehrend die TA-Luft '86 zur Emissionsueberwachung mit Einzelmessungen (Nr 3.2.2) und mit kontinuierlichen Messungen (Nr 3.2.3) bereits detaillierte Regelungen enthaelt, wird fuer die fortlaufende Ueberwachung besonderer Stoffe (Nr 3.2.4) nur ein Rahmen vorgegeben. Dieser Rahmen muss durch konkrete messtechnische Vorschriften ausgefuellt werden, weil die Probenahmen fuer krebserzeugende Stoffe (Nr 2.3), staubfoermige anorganische Stoffe (Nr 3.1.4) und organische Stoffe Klasse I (Nr 3.1.7) noch nicht hinreichend abgesichert und standardisiert sind. Ausgehend von Grundsatzuntersuchungen, die gezeigt haben, dass Messungen nach Nr 3.2.4 prinzipiell mit vertretbarem Aufwand moeglich sind, sollen diese Ansaetze zur Praxisreife weiterentwickelt werden. Die Probenahmeverfahren sollen erprobt, standardisiert und als VDI-Richtlinien beschrieben werden.
Ermittlung und Beschreibung des Standes der Sicherheitstechnik in Anlagen zum Speichern von Mineraloelen (Anlagen nach Nr. 8, Anhang I mit Stoffen Nr. 141 Anhang II Stoerfallverordnung). Anlagen, in denen brennbare Fluessigkeiten (Mineraloele) in Mengen groesser als 50.000 Tonnen gespeichert werden, unterliegen uneingeschraenkt den Bestimmungen der Stoerfallverordnung. Sie stellen ein erhebliches Gefahrenpotential bei Brand, Explosion und Freisetzung (Kontamination von Boeden und Gewaesser) dar. Zur Ermittlung der spezifischen Sicherheitsanforderungen nach Paragraph 3-6 StoeVO bei Anlagen zum Speichern von Mineraloelen (Nr. 8, Anh. I StoeVO) ist es erforderlich, den Stand der Sicherheitstechnik aufzuzeigen. Der LAI Arbeitskreis 'Stoerfallverordnung' hat in Zusammenhang mit der Lagerung von Mineraloelen FE-Bedarf signalisiert. Das Ergebnis des Vorhabens unterstuetzt die Ueberwachungsbehoerden beim Vollzug der StoeVO.
Das Emissionsverhalten bei Fahrgeschwindigkeiten auf Autobahnen und Landstrassen wird von den ueblichen Fahrzyklen (Europa-FTP-Zyklus) nicht erfasst. Gerade bei hohen Geschwindigkeiten werden jedoch die Stickoxide (NOx) und z.T. auch Kohlenmonoxid (CO) in ueberdurchschnittlichem Mass emittiert. Gesetzliche Massnahmen zur Verminderung der Emissionen sind daher nur wirksam, wenn sie sich auch auf diese Betriebszustaende der Motoren auswirken. Mit der Definition von Pruefbedingungen soll die Basis dafuer geschaffen werden, das typische Emissionsverhalten von Pkw auf Autobahnen zu erfassen. Vorgeschlagene Fahrzyklen werden auf ihre Eignung hin ueberprueft.
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