In Abhaengigkeit von unterschiedlichen Gewerbe-, Siedlungs- und Entsorgungsstrukturen sollen die Mengen und Zusammensetzungen von hausmuellaehnlichen Gewerbeabfaellen untersucht werden. Es soll versucht werden, die Gebiets- und Stichprobenauswahl so zu waehlen, dass eine Hochrechnung auf das gesamte Bundesgebiet oder die Herausarbeitung von fuer die Bundesrepublik repraesentativen Teilgebieten moeglich ist. Besonders untersucht werden sollen das Wertstoffpotential und das Schadstoffpotential in hausmuellaehnlichen Gewerbeabfaellen.
Fuer Fahrzeuge im Strassenverkehr wurden 1978 und 1983 die Geraeuschpegel von ca. 100.000 bzw. 40.000 zufaellig vorbeifahrender Kfz im Stadtverkehr gemessen und nach den verschiedenen Kfz-Kategorien ausgewertet. Es soll nun weiter untersucht werden, wie sich die Geraeuschemissionen seitdem durch verschaerfte Geraeuschvorschriften und geaendertes Fahrverhalten veraendert haben. Das Vorhaben dient u.a. der Ausfuellung von Paragraph 38 BImSchG und der Berichterstattung nach Paragraph 61 BImSchG.
Das Vorhaben soll einer einheitlichen Weiterentwicklung des Wasserrechts unter Beruecksichtigung der Aenderungsgesetze zum WHG und AbwAG dienen. Ausgangspunkt fuer das Vorhaben sollen die Grenzwerte sein, die als Ueberwachungswerte in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach Paragraph 7 a Abs. 1 Satz 3 WHG un in Paragraph 4 Abs. 1 Satz 2 der Novelle zum AbwAG (BT-DRS. 10/5533) enthalten sind und deren Konkretisierung beim Vollzug des ordnungsrechtlichen Wasserrechts durch die Laender erfolgt. Als Schwerpunkt des Vorhabens ist die Verzahnung zwischen Ordnungs-, Abgabe- und Strafrecht zu untersuchen, die aus eingangs genannten Gruenden naeherer Klaerung bedarf.
Mit Erlass U I 4 - 500 050/5 vom 13.06.1986 wurde die Geschaeftsfuehrung fuer den o.g. Projektbegleitkreis auf das Umweltbundesamt uebertragen. Bei diesem Gremium handelt es sich um einen das Forschungsschwerpunktprogramm 'Kosten der Umweltverschmutzung/Nutzen des Umweltschutzes' begleitenden Arbeitskreis, in den u.a. vier externe Sachverstaendige eingebunden sind. Aufgabe ist damit der inlaendische wissenschaftliche Erfahrungsaustausch im Sinne der Erlaeuterungen zu Kap. 1602, Titel 532 07 (1986 wurde die Aufwandsentschaedigung fuer die Sachverstaendigen aus Titel 526 04 gezahlt). Fuer die vier externen Sachverstaendigen fallen bis zu vier Sitzungen pro Jahr an; nach dem gegenwaertigen Stand wird das Gremium bis zum Sommer 1989 taetig sein.
Die gegenwaertige Anbindung des Wuermtales an den Grossraum Muenchen laesst viele Wuensche offen, eine Verbesserung der Verkehrssituation in diesem Raum wird vor allem von den betroffenen Gemeinden seit Jahren gefordert. Der Regionalverband 'Aeusserer Wirtschaftsraum Muenchen' will - zusammen mit dem Land Bayern sowie dem Bund - eine UVP nach dem Muster der EG-Richtlinie zur UVP fuer das gesamte Verkehrsnetz der Region erstellen lassen. Verbesserungen bei den einzelnen Verkehrstraegern und -wegen sollen nach Massgabe dieser UVP weiterverfolgt werden. Das Projekt wurde nicht mehr weiter verfolgt. Eine regionsweite UVP für das Verkehrsnetz wurde nicht erstellt.
Die Quecksilbergehalte in Seehunden sind sehr hoch. Sie kommen durch die Akkumulation der anthropogen durch die Fluesse in die Meere eingetragenen Quecksilbersalze zustande. Die Akkumulation erfolgt durch die Algen, Kleintiere und Fische. Seehunde als Endglieder dieser Nahrungskette haben deshalb sehr hohe Gehalte an Quecksilber. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit liegt das Hg bevorzugt als Methylquecksilber vor. Ueber dessen Toxizitaet und biologische Auswirkungen sind einige Tatsachen bekannt. Unbekannt ist jedoch, ob das Quecksilber auf das Seehundsterben einen Einfluss hat. Denkbar waere, dass das Quecksilber durch einen Krankheitsprozess aus den Speichern, in denen es toxisch wenig wirksam ist, mobilisiert wird und den Ablauf der Krankheit negativ beeinflusst oder die Widerstandskraft der Tiere beeintraechtigt. Es ist deshalb zunaechst von Interesse, welche Gehalte von Gesamtquecksilber in einer genuegend grossen Anzahl von Tieren sich in den verschiedenen Organen findet und ob in erkrankten Tieren eine Verschiebung der Gehalte von Speicherorganen (Leber, Niere) zum Nervensystem hin erfolgt. Weiterhin ist die Bindungsform und die Mobilitaet des Quecksilbers von Interesse.
Bei der 3. Nordseeschutzkonferenz (1990) hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die Emissionen in die Luft von Arsen, Chrom, Kupfer, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber und Zink bis 1995 um mindestens 50 Prozent gegenueber dem Bezugsjahr 1985 zu senken. Auf 1982 bezogen sind die Emissionen o.g. Stoffe fuer die fruehere BRD bekannt. Auch nur ansatzweise vergleichbare Daten fuer die fruehere DDR gibt es nicht. Im Rahmen des Vorhabens sind zunaechst fuer das Bezugsjahr 1985 die Emissionen der o.g. Stoffe anlagenspezifisch zu ermitteln, getrennt nach neuen und alten Bundeslaendern. Dann sind, ebenfalls anlagenspezifisch, die im Jahr 1994/'95 (Durchfuehrung TA Luft '86 abgeschlossen) zu erwartenden Emissionen zu bestimmen. Evtl. erforderliche weitergehende Massnahmen sind anlagenbezogen mit hohem Detailierungsgrad aufzuzeigen. Voraussichtlich sind in den neuen Bundeslaendern Stichprobenmessungen an ausgewaehlten Anlagen erforderlich. Auf Basis der FE-Ergebnisse wird die Bundesregierung in die Lage versetzt, gegenueber den anderen Unterzeichnerstaaten die Erfuellung der Selbstverpflichtung nachzuweisen.
Im Rahmen der Pilotstudie sollen alle vorhandenen Untersuchungen ueber biologische Schadstoffeffekte an Fischen, die in der Elbe durchgefuehrt wurden, erfasst und ausgewertet werden. Ferner sind bestandskundliche Untersuchungen der Elbfischfauna zu dokumentieren. Die Arbeiten sollen gemeinsam von IHF Hamburg (PD Dr. G. Peters) und vom IfM Kiel (PD Dr. H. Moeller) durchgefuehrt werden. Ziel dieser Pilotstudie ist die Entwicklung eines FE-Vorhabens, welches zu einem erfolgreichen Schadstoffeffekt-Monitoring auf der Basis von Fischkrankheiten fuehren soll.
Waehrend frueher fremde Arten nur ueber den Bewuchs der Schiffsruempfe in heimische Gewaesser eingeschleppt wurden, erfolgt in letzter eine verstaerkte Einschleppung ueber Balastwasser und durch Aquakultur. Fremde Arten werden nicht oekologisch kontrolliert und koennen sich daher aggressiv ausbreiten. Dies kann zu erheblichen Schaeden im Oekosystem fuehren. Handelt es sich bei den fremden Organismen um toxische Algen, kann die Muschelfischerei beeintraechtigt werden, und es bestehen Gefahren fuer die menschliche Gesundheit. In dem Vorhaben sind nach einer vorausgehenden Literaturstudie Untersuchungen von Balastwasser und Bewuchs sowie Kulturversuche vorgesehen, um die Ueberlebenschancen fremder Organismen abzuschaetzen. Die Ergebnisse sollen als Entscheidungshilfe fuer vorbeugende Massnahmen (z.B. Verbot des Ablassens von Ballastwasser in Kuestennaehe) dienen.
Vom Bund und den vier Kuestenlaendern wird fuer 3 Jahre ein Demonstrationsvorhaben zur Entsorgung der Seeschiffe in den Haefen der Bundesrepublik Deutschland durchgefuehrt. Das UBA ist mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragt. Zu diesem Zweck sind die mit den Kuestenlaendern abgestimmten Entsorungsscheine zu sammeln, zu pruefen, zu ergaenzen, zu dokumentieren und auszuwerten. Diese Aufgabe wurde in 1988 im Rahmen des Vorhabens 102 03 212 vorbereitet.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 543 |
| Kommune | 3 |
| Land | 13 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 90 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 543 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 543 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 543 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 538 |
| Webseite | 5 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 321 |
| Lebewesen und Lebensräume | 488 |
| Luft | 316 |
| Mensch und Umwelt | 538 |
| Wasser | 331 |
| Weitere | 543 |