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Einsatzmoeglichkeiten von Kompensations- und Lizenzloesungen fuer ausgewaehlte Bereiche der Umweltpolitik

Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.

Untersuchungen zur Spezifitaet von pflanzlichen Regulationseinheiten (gewebespezifische und entwicklungsspezifische Genregulation)

Das Umweltbundesamt (UBA) ist am Vollzug des Gentechnikgesetzes (GenTG), bei Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen (GVO) mit einem Einvernehmen, beim Inverkehrbringen mit einer Stellungnahme, beteiligt. In beiden Faellen ist eine Risikoabschaetzung fuer Mensch und Umwelt vorzunehmen. Bewertet wird u.a. auch die fuer die gentechnische Veraenderung verwendete DNA. Sie besteht i.d.R. aus drei funktionalen Teilen: Promotor, Strukturen und Terminator. Der Promotor ermoeglicht das Ablesen des Gens und ist gleichzeitig fuer die Gewebs- und/oder Entwicklungsspezifitaet zustaendig. - In dem Vorhaben sollen zunaechst die Promotoren zusammengetragen werden, die in gentechnisch veraenderten Pflanzen (GVP) Verwendung finden. Hierbei ist die diesbezuegliche Literatur bzw. sind die im UBA vorhandenen Antraege zu beruecksichtigen. Anschliessend ist zu pruefen, welche Spezifitaet (z.B. Gewebe-, Entwicklungsspezifitaet, Einfluss von Umweltbedingungen) die Promotoren besitzen und inwieweit diese ausgepraegt ist. Ebenfalls zu beruecksichtigen ist die Frage, ob die Promotoren in Prokaryonten (kernlose Organismen) aktiv werden koennen (Stichwort: horizontaler Gentransfer). Hierzu ist die einschlaegige Literatur heranzuziehen. - Bei der gentechnischen Veraenderung wird auch DNA prokaryontischen Ursprungs uebertragen. In diesem Zusammenhang interessieren insbesondere die prokaryontischen Promotoren. I.d.R. geht man davon aus, dass diese in eukaryontischen Organismen (kernhaltige Organismen), z.B. Pflanzen, nicht aktiv sind. Dieses ist zu ueberpruefen. Dazu soll zunaechst auch hier die diesbezuegliche Literatur gesichtet bzw. sollen die im Umweltbundesamt vorhandenen Freisetzungsantraege nach Gentechnikgesetz ueberprueft und die in Frage kommenden prokaryontischen Promotoren zusammengestellt und in bezug auf die o.g. Fragestellungen ausgewertet werden. Forschungsluecken sind in der Auswertung zu beruecksichtigen. Es sollen daher auch Vorschlaege gemacht werden, welche Promotoren in Zukunft experimentell untersucht werden muessen.

Investitionen in ein nachhaltiges Verkehrssystem im Ostseeraum (HELCOM-Projekt)

1) Analyse der verkehrsrelevanten Entscheidungsprozesse im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung in den Laendern des Ostseeraums entsprechend der HELCOM Recommendation 17/1. Hier insbesondere Untersuchung der Investitionsentscheidungen fuer Verkehrsinfrastruktur (Strasse und Schiene unter besonderer Beruecksichtigung des grenzueberschreitenden Schienenverkehrs) und zur Foerderung des oeffentlichen Personenverkehrs. 2) Bestandsaufnahme und Analyse der jeweiligen nationalen, administrativen Foerderung sowie der Foerderkriterien und -richtlinien der internationalen Finanzinstitutionen, wie z.B. Weltbank Europaeische Bank fuer Wiederaufbau und Entwicklung, Kreditanstalt fuer Wiederaufbau. 3) Erarbeitung von Empfehlungen fuer eine bessere Kooperation der Nehmerlaender untereinander sowie der Banken und Entwicklung von Investitionskriterien unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit. 4) Erarbeitung eines Vorschlages fuer die beispielhafte Anwendung der Strategischen UVP fuer grosse Infrastrukturprojekte im Ostseeraum.

Uebertragung von Standards auf den Gebiet der Umwelttechnik auf die Schiffahrt zur Reduzierung der Emissionen sowie fuer eine umweltgerechte Entsorgung von Seeschiffen

Die Anforderungen an den Umweltschutz im Seeverkehr werden international einheitlich in der Internationalen Seeschiffahrtsorganisation (IMO) und dort konkret im Meeresumweltausschuss (MEPC) beschlossen. Bei der Aushandlung der Regelungen sind alle Schiffahrtsnationen beteiligt. Die Regelungen treten nach einem Verfahren in Kraft, bei dem Staaten mit einem hohen Anteil an der Welthandelstonnage ausschlaggebend sind. Im Ergebnis fuehrt dies dazu, dass die Umweltstandards in der Seeschiffahrt teilweise sehr weit hinter denen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) und des deutschen Wasserrechts zurueckbleiben. Die gegenwaertigen Regelungen zum Umweltschutz in der Seeschiffahrt entsprechen weder den vergleichbaren deutschen Vorschriften in anderen Anwendungsbereichen an Land, noch werden die bestehenden technischen Moeglichkeiten ausgeschoepft. Es ist anzustreben, dass in der Seeschiffahrt die Anforderungen an den Umweltschutz nach den gleichen Gesichtspunkten getroffen werden wie fuer vergleichbare gewerbliche und industrielle Sektoren an Land. Das Demonstrationsvorhaben 'Schiffsentsorgung' hat gezeigt, dass die umweltbelastenden Schwachstellen bei der Schiffsentsorgung fuer deutsche Verhaeltnisse nicht in den Haefen, sondern fast ausnahmslos in bordseitigen Maengeln zu finden sind. Es gibt in bezug auf eine umweltgerechte Schiffsentsorgung im Gegensatz zur sonstigen Entwicklung im Schiffbau und im Schiffsbetrieb ein deutliches Innovations- und Entwicklungsdefizit, weil hier anders als in anderen Bereichen keine tragfaehigen oekonomischen Anreize gegeben sind. Aehnliches ist auch fuer andere umweltrelevante Schiffsausruestung zu vermuten. Vor diesem Hintergrund soll die fuer vergleichbare landseitige Anlagen entwickelte Umwelttechnik auf die speziellen Anforderungen an Seeschiffe angepasst werden.

Integrierter Umweltschutz bei bestimmten industriellen Taetigkeiten (IVU-Richtlinie) - Teilvorhaben 7.2: Lebensmittelindustrie

Zu den mittelfristigen Aufgaben des Umweltschutzes zaehlt der integrierte Umweltschutz. Dieses Ziel wird auf EU-Ebene durch die IVU-Richtlinie verfolgt. Im Vergleich zur bisherigen Umweltpolitik wird nicht mehr der mediale Ansatz, sondern der medienuebergreifende Ansatz mit dem Ziel der Foerderung der Besten Verfuegbaren Technik (BVT, englisch: BAT: Best Available Technology) angestrebt. Eine einheitliche, verbindliche Bewertungsmethodik der Festlegung der BAT konnte bisher trotz vielfaeltiger nationaler und internationaler Bestrebungen nicht entwickelt erden. Deshalb sollen in diesem Vorhaben auf pragmatischer Basis (Ermittlung der Techniken, verbale fachliche Bewertung) fuer die Prozesse der in der IVU-Richtlinie genannten Branchen der Lebensmittelindustrie 'BVT-Merkblaetter' bzw. 'EURO-BAT-Normen' beschrieben werden. Die entwickelten BVT-Arbeitsblaetter (deutsch und englisch) sollen als nationale Vorschlaege zu den EU-BVT-Merkblaettern eingebracht werden. In dem Vorhaben sollen fuer die Anlagen des Anhangs 1 Nummer 6.4, 6.5, 6.6 der IVU-Richtlinie (Anlage 1) eine Literaturrecherche, eine Abfrage zu dem Stand der Technik bei den Laendern, eine Stoffstrom- und Energiebilanz fuer die wesentlichen Produktionsprozesse und auf dieser Basis jeweils BVT-Arbeitsblaetter entwickelt werden.

Erste Durchfuehrung der Berichterstattung zum Europaeischen Schadstoffregister (ESER) nach Art. 15 (3) der IVU-Richtlinie

Am 25.1.2000 wurde die Ausgestaltung des europaeischen Schadstoffregisters ESER, das auf Art. 15(3) der IVU-Richtlinie beruht, beschlossen. Der erste Bericht wird zum 1.7.2003 an die Kommission zu liefern sein. Darin werden die Emissionsfrachten in den Bereichen Wasser und Luft aus dem Jahre 2001, hilfsweise aus 2000 oder 2002 zu uebermitteln sein. Mit Erlass vom 3.3.2000 bat das BMU das UBA, die nationale, integrierte Berichterstattung durchzufuehren. Bei der ersten Durchfuehrung werden, u.a. aufgrund der noch unzureichenden gesetzlichen Umsetzung und den neu aufzubauenden Strukturen fuer die Datenuebermittlung, erhebliche Umsetzungsprobleme erwartet, die einen Arbeitsaufwand erfordern, der deutlich ueber eine spaetere, etablierte Berichterstattung hinausgehen wird. Dieser zusaetzliche Arbeitsaufwand, v.a.: - Koordinierung des Datenflusses von den Laendern zum Bund; - fachliche Pruefung auftretender Probleme; - Erarbeitung von geeigneten Pruefalgorithmen auf Plausibilitaet und Vollstaendigkeit; - Schaffung geeigneter Datenuebermittlungswerkzeuge; - geeignete Darstellung des deutschen Berichtes (ggf. Internetpraesentation) soll in diesem F+E Vorhaben fuer die beiden Bereiche Wasser und Luft aufgefangen werden. Ziel des Vorhabens ist die Durchfuehrung der ersten Berichterstattung und die gleichzeitige Etablierung der notwendigen Arbeitsschritte und Werkzeuge fuer eine zukuenftige Routineberichterstattung. Das Vorhaben sollte durch die LfU-Baden-Wuerttemberg durchgefuehrt werden, die bereits das vorbereitende Vorhaben 29921288: 'Emissionsberichterstattung Abwassereinleitungen gemaess Artikel 15(3) der IVU-Richtline' durchfuehrt hat und dadurch ueber erhebliche Vorkenntnisse ueber die Situation in Deutschland und moegliche Schwierigkeiten bei der Durchfuehrung der Berichterstattung verfuegt.

Emissionsdaten fuer fluechtige organische Verbindungen aus der Loesemittelverwendung - Methodenevaluierung, Datenerhebung und Prognosen

Fuer die Reduzierung der Emissionen fluechtiger organischer Verbindungen besteht vor dem Hintergrund der draengenden Ozonproblematik national und international anerkannter Handlungsbedarf. Langfristiges Ziel ist die dauerhafte Unterschreitung einer bodennahen Ozonkonzentration von 120 myg/m3, unterhalb der keine schaedlichen gesundheitlichen Auswirkungen erwartet werden (WHO-Konvention). Zur Annaeherung an diesen Zielwert wurden bereits verschiedene internationale Vereinbarungen getroffen. Um den Erfolg der mit diesen Regelungen angestrebten Emissionsminderungen ueberpruefen zu koennen und den darin enthaltenen internationalen Berichtspflichten ueber die Emissionsentwicklung sowie der Verpflichtung zur Emissionsprognose nachkommen zu koennen, ist eine dezidierte Emissionsermittlung erforderlich. Fuer den sehr heterogenen Bereich der Loesemittelverwendung wurde mit dem Forschungsvorhaben 'Ermittlung der Loesemittelemissionen 1994 in Deutschland und Methodik zur Fortschreibung', kurz IER-Vorhaben, FKZ 29542628 eine wesentliche Grundlage geschaffen. Allerdings laesst dieses Vorhaben einige grundsaetzliche Fragen offen: Das Vorhaben beruht im wesentlichen auf statistischen Daten und Annahmen von durchschnittlichen Loesemittelgehalten der Produkte. Eine Ueberpruefung dieser Basis auf anderem Wege war im Rahmen des Vorhabens nicht moeglich. Dies soll nun im Rahmen einer Methodenkritik nachgeholt werden, u.a. indem die verwendeten Daten hinsichtlich der Qualitaet der Ausgangsdaten und der erzielbaren Qualitaet der Emissionsdaten ueberprueft werden. Vor dem Hintergrund der Anforderungen der internationalen Berichtspflichten soll aufbauend auf der kritischen Betrachtung der angewandten Methode ein Verfahren entwickelt werden, mit dem die statistische Genauigkeit der ermittelten Daten eingeschaetzt werden kann. Basierend auf einer ggf. optimierten Methodik ist fuer das Jahr 2000 eine fundierte, fuer 2001 eine vorlaeufige Emissionsbilanz zu erstellen. Die internationalen Verpflichtungen enthalten fuer Deutschland konkret terminierte Minderungsziele. Um die Erreichbarkeit der Emissionsminderungen auf der Grundlage der bereits implementierten Massnahmen abschaetzen zu koennen, sind Prognosen fuer die Jahre 2005 und 2010 zu erarbeiten.

Moeglichkeiten der Umweltentlastung und Kostenreduzierung im Verkehr durch Verkehrsplanung

Mit dem FuE-Vorhaben 205 06 070 'Umweltentlastung durch Kostenminimierung in der Verkehrsplanung' hat das Umweltbundesamt die Entwicklung eines Verfahrens (Least Cost Transportation Planning, LCTP) in Auftrag gegeben, das die Kommunen bei der umweltfreundlichen und gleichzeitig kostensparenden Verkehrsplanung unterstuetzen soll. LCTP erlaubt den oekonomischen und oekologischen Vergleich von Mobilitaetskonzepten mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Es kann zum Beispiel geprueft werden, ob die Erschliessung eines bestimmten Gebiets am guenstigsten durch eine Stadt- bzw. Strassenbahn oder durch Busse oder vielleicht durch den Ausbau von Fahrradinfrastruktur erfolgt, wobei die Auswirkungen auf die Verkehrsmittelwahl der Nutzer, die Luftschadstoff- und Laermbelastung, die Flaecheninanspruchnahme der jeweiligen Verkehrserschliessung ebenso wie Investitionen und Betriebskosten in einem integrierten Bewertungsansatz Beruecksichtigung finden. Das Verfahren bietet darueber hinaus die Moeglichkeit zur Kalkulation der indirekten Kosten der einzelnen Verkehrstraeger, d.h. der Ausgaben, die den Verkehrstraegern in den Haushaltsplaenen nicht direkt zugeordnet sind. In zwei untersuchten Staedten betragen diese ueber 20 Prozent der direkten Ausgaben. Im FuE-Vorhaben 205 06 070 wird ein Handbuch erarbeitet, das es den Kommunen ermoeglichen soll, den integrierten oekologisch/oekonomischen Bewertungsansatz anzuwenden. Die Komplexitaet des Ansatzes und die Notwendigkeit zur ressortuebergreifenden Zusammenarbeit laesst es geboten erscheinen, die Umsetzung in die Praxis in der Anfangsphase fachlich zu begleiten. Durch das im Anschluss geplante Vorhaben soll die Unterstuetzung der Laender gewonnen und das entwickelte Verfahren bei den Kommunen etabliert werden. Zur praktischen Erprobung ist geplant, mehrere Workshops mit den Laendern und ausgewaehlten Modellkommunen durchzufuehren. Weiterhin sollen die Kommunen bei der Umsetzung beraten und betreut werden. Die Erfahrungen sind zu dokumentieren und als Arbeitshilfe weiteren Interessenten zur Verfuegung zu stellen.

Umwelttechnologietransfer: Entwicklung eines modularen Informations- und Betreuungssystems fuer die Bereiche Umwelttechnik und Technologietransfer

Im Zuge der verstaerkten Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie den Schwellen- und Entwicklungslaendern in Asien, Afrika und Lateinamerika im Rahmen des Umwelttechnologietransfers besuchen zunehmend Entscheidungstraeger aus diesen Regionen Deutschland. Da diese Besucher wichtige Multiplikatoren fuer die Anwendung deutscher Konzepte in ihren jeweiligen Heimatlaendern sind, ist es erforderlich, deren Betreuung durch zielfuehrende Informationen fuer den Bereich des technischen Umweltschutzes zu verbessern. Im Rahmen des Vorhabens soll ein Konzept entwickelt werden, das neben organisatorischen Fragestellungen vor allem inhaltliche Gesichtspunkte von der Vorbereitung bis zur Nachbereitung einschliesst. Nach einer Definition wuenschenswerter Informationskomplexe soll fuer technische Schwerpunktbereiche modulhaft Informationsmaterial insbesondere unter Beruecksichtigung der Moeglichkeiten eines Besuchs geeigneter Demonstrationsanlagen erarbeitet werden. Eine Dokumentation potentieller Ansprechpartner, nach Moeglichkeit auch in der jeweiligen Heimatregion, soll die spaetere Kontaktpflege und damit eine Nachbearbeitung sowohl seitens der besuchten Behoerden oder entsprechender Einrichtungen als auch der Unternehmen erleichtern. Das erarbeitete Informationsmaterial soll in mehreren Sprachen erstellt werden. Bei der Entwicklung eines modularen Informations- und Betreuungssystems soll auf die Ergebnisse des FuE-Projektes 29814302 ('Cleaner Production Germany') des Ufoplans 1998 aufgebaut werden.

Umwelttechnologietransfer: Entwicklung eines Arbeitsprogramms zum Thema 'Megacities' fuer das geplante asiatisch-europaeische Technologiezentrum in Bangkok (AEETC)

Ziel des Vorhabens ist es, unter Auswertung aller bereits verfuegbaren Informationen ein laengerfristig angelegtes, realisierbares und unter anderen im Bereich 'Megacities' taetigen Einrichtungen ueberschneidungsfreies Arbeitsprogramm fuer das Asia-Europe-Environmental Technology Center - AEETC - zu entwickeln. Hierzu ist eine sorgfaeltige Abstimmung insbesondere auch mit den wichtigsten internationalen Akteuren notwendig. Die originaeren und moeglichst konkreten Vorschlaege fuer das Arbeitsprogramm des AEETC sollen insbesondere zu den folgenden Aktivitaetsbereichen erarbeitet werden: - Erstellung einer integrierten Umweltschutzinfrastruktur - Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung, - Schaffung eines umweltvertraeglichen Verkehrssystems, - Entwicklung und Durchsetzung einer nachhaltigen Flaechennutzungsplanung. Als eine Art Einstieg in das Arbeitsprogramm soll eine herausgehobene Veranstaltung (Konferenz fuer Teilnehmer aus den ASEM-Partnerlaendern) zur Praesentation der Ergebnisse vorbereitet und zusammen mit dem AEETC in Bangkok im 2. Halbjahr 1999 durchgefuehrt werden. Fuer die 2-3 taegige Veranstaltung ist ein Bericht zum Status quo von Umwelt und Umweltschutz in Megacities im asiatisch-europaeischen Raum zu erstellen, einschliesslich einer Beschreibung der weltweit innovativsten und beispielhaften Loesungswege. Dabei ist auch sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Veranstaltung zugleich als Input zur Konferenz URBAN 21, die im Jahr 2000 in Berlin stattfindet, genutzt werden koennen.

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