Das Projekt "Symposium: 100 Tage vor dem Klimagipfel in Bonn (Klimaforum '95)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forum Umwelt und Entwicklung.
Die wichtigsten Fakten 2024 war weltweit das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen 1850. Die letzten zehn Jahre waren die weltweit wärmsten Jahre seit 1850. Das Übereinkommen von Paris legt fest, dass der globale Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 °C, möglichst sogar auf 1,5 °C, gegenüber vorindustrieller Zeit begrenzt werden soll. Aufgrund der historischen Datenverfügbarkeit wird zu diesem Zweck von der WMO die Vergleichsperiode 1850 bis 1900 verwendet. Welche Bedeutung hat der Indikator? Der Klimawandel zeigt sich einerseits im steigenden Mittel der globalen Lufttemperatur. Doch auch die Meere erwärmen sich und versauern zunehmend, Wetterschwankungen verstärken sich und Schäden und Häufigkeit von Extremereignissen wie Starkniederschlägen, Hitze- oder Trockenperioden nehmen zu. Auch in Deutschland werden die Jahre wärmer und heißer, und zwar stärker als im globalen Mittel. In der Folge nimmt die Zahl der „Heißen Tage" zu (siehe Indikator „Heiße Tage“ ). Auch führen die gestiegenen Durchschnittstemperaturen dazu, dass sich die Dauer der einzelnen Jahreszeiten verändert. Die schädlichen Auswirkungen dieser Verschiebungen auf Tiere und Pflanzen sind komplex und bisher erst teilweise bekannt. Das absolute globale Temperaturmittel eines Jahres allein ist klimatologisch wenig aussagekräftig. Mehr Informationen gewinnen wir aus der Abweichung des globalen Mittels eines Jahres vom Mittelwert in einem zurückliegenden, längeren Zeitraum. Daraus wird ersichtlich, ob ein Jahr wärmer oder kühler war als im klimatologischen Mittel. Üblich ist ein Vergleich mit der Periode 1850 bis 1900, die auch von der WMO verwendet wird. Die „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ sieht ein Klimafolgen - Monitoring vor. In einem Monitoringbericht , der alle vier Jahre aktualisiert wird, werden Klimafolgen und Anpassung in unterschiedlichen Handlungsfeldern veröffentlicht. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Um eine gefährliche Störung des Klimasystems zu verhindern, soll der Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 °C, möglichst sogar auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau, begrenzt werden. Darauf hat sich die Weltgemeinschaft mit dem Übereinkommen von Paris auf dem Pariser Klimagipfel 2015 geeinigt (UNFCCC 2015) . Um dieses Ziel einzuhalten, muss der weltweite Ausstoß von Treibhausgasen sehr schnell und deutlich sinken (siehe Indikator „Emission von Treibhausgasen“ ), um spätestens im Jahr 2050 globale Treibhausgas -Neutralität zu erreichen. 2024 lag das globale Mittel der bodennahen Lufttemperatur nach Berechnungen der WMO rund 1,54 °C über dem Mittelwert von 1850 bis 1900. Damit war 2024 das wärmste und heißeste jemals gemessene Jahr. Die letzten zehn Jahre waren die weltweit wärmsten Jahre seit 1850. Wie wird der Indikator berechnet? Die Temperatur-Daten des Hadley Centres gehören zu den international anerkannten Temperatur-Datensätzen. Wie bei anderen verfügbaren Datensätzen auch, bilden die Messdaten der meteorologischen Stationen die Grundlage zur Berechnung des globalen Mittels der bodennahen Lufttemperatur. Mittels Rechenvorschriften und Interpolation wird mit dem HadCRUT5-Modell das globale Mittel der bodennahen Lufttemperatur aus den weltweiten Messwerten bestimmt (Morice et al. 2021) . Die WMO verwendet neben den hier gezeigten HadCRUT5-Daten auch noch Zeitreihen anderer Institute, und zwar von ECMWF, Berkeley Earth, NASA, NOAA und JMA. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „Trends der Lufttemperatur“ .
Was ist eigentlich wirklich damit gemeint, wenn vom „1,5-Grad-Ziel“ für das Klima gesprochen wird? Woher kommt dieser Wert und wie wird er gemessen? Was passiert, wenn wir das Ziel überschreiten – gibt es danach noch ein Zurück unter 1,5 Grad Erderwärmung? Dieser Text geht auf die Hintergründe des 1,5-Grad-Ziels ein und erklärt, warum wir dieses Ziel in Reichweite halten müssen. Mit der Verabschiedung des Übereinkommens von Paris (ÜvP) auf der Weltklimakonferenz im Dezember 2015 setzte sich die Weltgemeinschaft das gemeinsame Ziel, dass „der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen […]“. Das darin enthaltene 1,5-Grad-Ziel wurde in den folgenden Jahren zum Maßstab des politischen Handelns im globalen Klimaschutz . Die Bedeutung dieser Temperaturobergrenze für den Schutz von Menschen und Umwelt wurde unter anderem durch den Sonderbericht des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC ) aus dem Jahr 2018 über 1,5 Grad globale Erwärmung unterstrichen. Hier das UBA-Positionspapier zum 1,5-Grad-Ziel lesen. Was bedeutet das 1,5-Grad-Ziel? Das 1,5-Grad-Klimaziel, das 2015 im ÜvP festgelegt wurde, bezieht sich auf den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur im Vergleich zum vorindustriellen Niveau (1850-1900). Eine Erwärmung um 1,5 Grad würde zwar immer noch erhebliche Auswirkungen haben, aber diese wären deutlich weniger katastrophal als eine Erwärmung von zwei Grad oder mehr. Im ÜvP selbst wurde die Basislinie, also der genaue Referenzzeitraum, für vorindustrielle Messungen nicht definiert. Der IPCC verwendet jedoch eine Basislinie von 1850 bis 1900. Dies ist der früheste Zeitraum mit zuverlässigen, nahezu globalen Messungen. Ein kurzer Ausflug in die Geschichte Das 1,5-Grad-Ziel wurde 2015 im Rahmen des ÜvP festgelegt, aber seine Wurzeln reichen weiter zurück: 1992 wurde die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ( UNFCCC ) auf der UNO -Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro beschlossen, um eine globale Antwort auf den Klimawandel zu koordinieren. 1997 setzte das Kyoto-Protokoll erstmals rechtlich bindende Emissionsziele für Industrieländer fest, jedoch ohne spezifische Temperaturziele. 2010 wurde mit dem Cancun-Abkommen auf der Klimakonferenz in Cancun das langfristige Ziel bestätigt, die Erwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen. Der 1,5-Grad-Grenzwert wurde von besonders betroffenen Staaten gefordert. 2015 einigten sich die Staaten als Ergebnis wissenschaftlicher Forschung und intensiver diplomatischer Verhandlungen auf der COP21 in Paris mit dem Übereinkommen von Paris auf das Ziel, die Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, sie auf 1,5 Grad zu beschränken. Warum 1,5 Grad? Wissenschaftliche Erkenntnisse und Studien, größtenteils zusammengetragen in den Berichten des IPCC , haben gezeigt, dass eine Erwärmung über 1,5 Grad hinaus schwerwiegende und möglicherweise irreversible Auswirkungen auf das Klima haben kann. Schon bei 1,5 Grad Erwärmung sind Meeresspiegelanstiege, der Verlust großer Eisflächen, Hitzewellen und die Bedrohung für Inselstaaten signifikant. Bei zwei Grad globaler Erwärmung und darüber hinaus werden sehr wahrscheinlich irreversible Kipppunkte erreicht, die das Klimasystem destabilisieren und unumkehrbare Veränderungen nach sich ziehen würden. Zu den drastischen Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels zählen: Extremwetterereignisse: Eine Erwärmung über 1,5 Grad würde die Häufigkeit und Intensität von extremen Wetterereignissen wie Hitzewellen, Starkregen und Wirbelstürmen noch weiter erhöhen. Diese Ereignisse können erhebliche Schäden an Infrastruktur und Landwirtschaft verursachen und die Lebensgrundlagen vieler Menschen bedrohen. Meeresspiegelanstieg: Eine Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 Grad würde den Anstieg des Meeresspiegels verlangsamen, was besonders wichtig für Inselstaaten und küstennahe Regionen ist. Folgen des Meeresspiegelanstiegs sind u. a. Überschwemmungen und der Verlust von Landflächen. Ökosysteme und Biodiversität : Viele Ökosysteme, darunter Korallenriffe und arktische Lebensräume, sind bei einer Erwärmung von mehr als 1,5 Grad stark gefährdet. Der Erhalt dieser Ökosysteme ist entscheidend für die Biodiversität und das Wohlergehen vieler Tier- und Pflanzenarten. Gesundheitliche Auswirkungen: Eine geringere Erwärmung würde auch die negativen gesundheitlichen Auswirkungen reduzieren, die durch Hitzewellen, Luftverschmutzung und die Ausbreitung von Krankheiten entstehen können. Wirtschaftliche Stabilität: Klimawandelbedingte Schäden können erhebliche wirtschaftliche Kosten verursachen. Eine Begrenzung der Erwärmung würde helfen, wirtschaftliche Verluste zu minimieren und neue Arbeitsplätze im Bereich der grünen Technologien zu schaffen. Haben wir die 1,5-Grad-Marke schon überschritten? Im Jahr 2024 wurde durch aktuelle Messdaten der europäischen Klimadaten-Agentur Copernicus bestätigt, dass die Erde erstmals ein volles Jahr lang eine Erwärmung von mehr als 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau erreicht hat. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass das langfristige Ziel des ÜvP bereits überschritten ist. Die globale Erwärmung wird als langjährige Durchschnittstemperatur (in der Regel 20- bis 30-jährige Mittel) gemessen, nicht anhand einzelner heißer Jahre oder Monate, da kürzere Zeiträume stark von natürlichen Schwankungen dominiert werden können. Legt man den aktuellen Erwärmungstrend zugrunde, würde die Welt zwischen 2030 und 2040 das 1,5-Grad-Ziel langfristig überschreiten. Wie lässt sich das 1,5-Grad-Ziel noch erreichen? Die Debatte um die Einhaltbarkeit und die Auslegung des 1,5-Grad-Ziels verdeutlicht, wie dringend wir globalen und wirksamen Klimaschutz brauchen und wie komplex die politischen, wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen sind, die damit einhergehen. Während einige Fachleute skeptisch sind, ob das ÜvP-Ziel überhaupt noch erreichbar ist, gibt es immer noch Hoffnung, dass der Klimawandel durch rasches Handeln auf ein erträgliches Maß begrenzt werden kann. Um das Ziel von 1,5 Grad zu erreichen, müssten die globalen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 43 Prozent im Vergleich zu 2019 reduziert werden, bis 2035 dann um 60 Prozent, und spätestens in den frühen 2050er Jahren muss die Bilanz des Ausstoßes und der Entnahme von CO 2 aus der Atmosphäre mittels Senken ausgeglichen sein - also globale CO 2 -Neutralität erreicht werden. Dies erfordert drastische Maßnahmen wie die Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und eine ambitioniertere Förderung erneuerbarer Energien. Weltweit müssen die Emissionen stark gesenkt und bis auf nicht vermeidbare Restemissionen reduziert werden. Internationale Kooperationen im Klimaschutz, insbesondere zwischen großen Emittenten wie den USA, China und der EU, werden als entscheidend angesehen. Ein Überblick der wichtigsten Klimaschutz-Maßnahmen: Erneuerbare Energien : Investitionen in Solar- und Windkraft, um fossile Brennstoffe zu ersetzen. Energieeffizienz : Verbesserung der Energieeffizienz in allen Sektoren. Aufforstung : Schutz und Wiederherstellung von Wäldern, um CO 2 aus der Atmosphäre zu binden. Technologische Innovationen : Entwicklung und Einsatz neuer Technologien zur Emissionsreduktion. Kreislaufwirtschaft : Übergang zu einer nachhaltigen, regenerativen und treibhausgasneutralen Kreislaufwirtschaft. Verhaltensänderungen: Förderung nachhaltiger Lebensstile und Konsummuster, z. B. Mobilitätssuffizienz . Internationale Zusammenarbeit : Globale Unterstützung und Zusammenarbeit, besonders für Entwicklungsländer. Was passiert, wenn wir 1,5 Grad überschreiten? Gibt es danach noch einen Weg zurück? Ein „Overshoot“, also ein Überschreiten der 1,5-Grad-Marke würde schwerwiegende Folgen haben. Beispielsweise wäre das Schmelzen der Eisschilde auf Grönland und in der Antarktis kaum mehr aufzuhalten, was den Meeresspiegel langfristig ansteigen ließe. Auch das Risiko von Extremwetterereignissen wie Dürren und Hitzewellen würde zunehmen. Es wäre theoretisch möglich, auch nach einem Overshoot wieder eine Absenkung unter die 1,5-Grad-Marke zu erreichen. Dies würde aber enorme Anstrengungen und neben der ohnehin nötigen Stärkung natürlicher CO 2 -Senken wie Wäldern den großflächigen Einsatz von Technologien zur Kohlenstoffdioxidabscheidung und -speicherung bedeuten. Diese Technologien, die CO 2 aus der Atmosphäre entfernen und beispielsweise in geologischen Formationen speichern, sind bisher nur in kleinem Maßstab verfügbar, extrem teuer, ressourcenintensiv und ihre potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt sind (noch) nicht absehbar. Deshalb ist es wichtig, den globalen Temperaturanstieg so gering wie möglich zu halten: Jede noch so kleine vermiedene Temperaturerhöhung zählt. Eine vorübergehende Überschreitung der 1,5-°C-Marke muss im Ausmaß so gering und in der Dauer so kurz wie möglich gehalten werden. Denn jedes Überschreiten kann schwerwiegende und möglicherweise irreversible Veränderungen im Klimasystem zur Folge haben, mit unvorhersehbaren Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Daher gilt weiterhin die Prämisse, frühzeitig und konsequent zu handeln, um solche Szenarien zu vermeiden. Für wen gilt das 1,5-Grad-Ziel? Das 1,5-Grad-Ziel gilt für alle Länder, die das ÜvP unterzeichnet haben. Insgesamt 195 Länder haben sich verpflichtet, nationale Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) zu erstellen, um ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und Anpassungsstrategien zu entwickeln. Diese Unterschiede sind wichtig: Industrieländer: Sie tragen eine besondere Verantwortung, da sie historisch gesehen die meisten Treibhausgase ausgestoßen haben und über mehr Ressourcen verfügen, um Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Diese Länder müssen ihre Emissionen drastisch senken und Entwicklungsländer finanziell und technologisch unterstützen. Entwicklungsländer: Diese Länder sind oft am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen und haben die geringsten Ressourcen, um sich anzupassen. Internationale Unterstützung und Zusammenarbeit sind daher besonders wichtig. Besonders verwundbare Staaten: Kleine Inselstaaten und niedrig gelegene Küstenländer sind besonders gefährdet durch den Anstieg des Meeresspiegels und extreme Wetterereignisse. Diese Länder haben sich in den Verhandlungen besonders stark für das 1,5-Grad-Ziel eingesetzt. Fazit: Das 1,5-Grad-Ziel ist nach wie vor von zentraler Bedeutung für die internationale Klimapolitik. Ziel ist, die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad in Reichweite zu halten. Darüber hinaus ist das ÜvP völkerrechtlich bindend. Um gefährliche Auswirkungen ungebremster Erderwärmung zu verhindern oder zu minimieren, muss die Weltgemeinschaft weiterhin ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Die Begrenzung der Erderwärmung bedeutet eine lebenswertere Zukunft für uns alle und ist für vulnerable Gesellschaften und Gruppen sowie auch für viele bedrohte Arten und die Biodiversität überlebensnotwendig. Hier weiterlesen: Das UBA-Positionspapier zum 1,5-Grad-Ziel nach dem Übereinkommen von Paris .
Die Ergebnisse der Weltklimakonferenz in Baku (COP29) haben vor Ort und weltweit Enttäuschung ausgelöst. Trotzdem haben sie einen Beitrag zum internationalen Klimaschutzprozess geleistet. Dies ist unter den gegenwärtigen geopolitischen Bedingungen nicht selbstverständlich. Es ist tatsächlich ein großer Makel der COP29, dass die Kompromiss-Formulierung von Dubai (COP28) zum Übergang weg von fossilen Energieträgern („transitioning away from fossil fuels“) in Baku nicht in den Abschlussdokumenten enthalten ist. Dennoch kann der Beschluss zur Klimafinanzierung, der 35 Stunden nach dem eigentlichen Konferenzende gefasst wurde, zumindest als Etappenerfolg des multilateralen Klimaschutzes verstanden werden. Ein weiteres zentrales Ergebnis der COP29: Die Umsetzung des Übereinkommens von Paris (ÜvP) wurde trotz einiger Widerstände nicht gestoppt und bestehende Ziele für den Klimaschutz wurden nicht abgeschwächt. In den kommenden Jahren muss dieser Prozess dringend intensiviert und beschleunigt werden, um das 1,5-°C-Ziel von Paris weiterhin in Reichweite zuhalten. Erste Schritte zu mehr Klimafinanzierung Von großer Bedeutung ist die Einigung auf ein Klimafinanzierungsziel ( New Collective Quantified Goal, NCQG ): Bis zum Jahr 2035 sollen die Beiträge aus den Staatshaushalten der Länder, die kumulativ sehr hohe Treibhausgasemissionen zu verantworten haben, auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr anwachsen. Dies entspricht nicht dem Bedarf der Entwicklungsländer für die Klimafinanzierung, der laut Berechnungen des zuständigen Ausschusses für Finanzen weit höher liegt. Aber es ist ein wichtiger Einstieg in einen Prozess, der die Klimafinanzierung in den nächsten 10 Jahre intensivieren kann. Schwellenländer werden motiviert, freiwillige Beiträge zum NCQG zu leisten. Auch die Beiträge aller Länder für Klimaaktivitäten, die durch Entwicklungsbanken geleistet werden, können mit eingerechnet werden. Über die 300 Milliarden US-Dollar hinaus werden sämtliche Akteure, also auch die Privatwirtschaft, aufgefordert, Mittel in Höhe von 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr ab 2035 beizutragen. Die Umsetzung dieser Forderung soll in einer „Roadmap“ bis zur nächsten COP in Brasilien konkretisiert werden. Hier muss erreicht werden, dass bisherige Investitionen und Subventionen für fossile Energien zum Klimaschutz umgelenkt werden, insbesondere in erneuerbare Energien. Diese Umlenkung von Finanzströmen wurde bereits in Artikel 2.1c im Übereinkommen von Paris beschlossen. Bislang haben die meisten Staaten auf der Welt diesen Artikel jedoch de facto ignoriert. Neuer juristischer Rahmen für globalen Emissionshandel Von besonderer Relevanz für das nächste Jahrzehnt sind auch die konkreten Baku-Entscheidungen zu globalen CO 2 -Emissionshandelsmärkten, die im Artikel 6 des Übereinkommens von Paris beschlossen wurden. Die neuen Regeln sollen die Umweltintegrität, also die ökologische Nachhaltigkeit des Handels von Emissionsminderungen zwischen Staaten, sicherstellen. Somit erhalten Gutschriften aus Klimaschutzprojekten nun einen juristischen Rahmen. Mit den in Baku beschlossenen Leitlinien müssen ab jetzt konkrete Methodologien entwickelt werden, die die Umweltintegrität der Artikel-6-Projekte garantieren können und Doppelzählungen oder Betrug verhindern. Das UBA am Verhandlungstisch Ebenfalls wichtige Verhandlungsthemen der COP29, bei denen auch UBA-Mitarbeitende beitrugen: die Vorbereitung von ambitionierten Klimaschutzbeiträgen der einzelnen Staaten ( sogenannte NDC ), die Emissionsberichterstattung, klimawissenschaftliche Themen, Landwirtschaft , die Überprüfung der Fortschritte der Weltgemeinschaft beim Klimaschutz (2. Global Stocktake , 7. IPCC -Sachstandsbericht und 3. Periodic Review), die Vermeidung von Methanemissionen in der Abfallwirtschaft sowie die Verbindung zwischen Meeresschutz, Klimawandel und Klimaschutz (der sog. „Ocean-Climate Nexus“ ). Neue nationale Klimaschutzpläne müssen an Paris-Zielen ausgerichtet sein In den nächsten 11 Monaten stehen die neuen nationalen Klimaschutzziele und -pläne aller Vertragsstaaten im Mittelpunkt: Diese sogenannten „Nationally Determined Contributions“ (NDC), also die Beiträge einzelner Länder zum internationalen Klimaschutz, müssen bis zur COP30 in Brasilien vorgelegt werden. Laut Übereinkommen von Paris müssen die NDCs auf das Ergebnis der globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake) der COP28 in Dubai eingehen. Diese forderte unter anderem eine Ausrichtung auf das 1,5-°C-Ziel des Übereinkommens von Paris, eine Abkehr von fossilen Energien und bis 2030 die Verdreifachung der installierten Kapazitäten an erneuerbaren Energien und die Verdopplung der Energieeffizienz-Steigerungsrate. Brasilien und die Vereinigten Arabischen Emirate legten ihre NDCs zur COP29 vor. Das brasilianische NDC beinhaltet Emissionsreduktionen von 59 Prozent bis zu 67 Prozent im Jahr 2035 gegenüber 2005. Das NDC der Vereinigten Arabischen Emirate strebt eine Emissionsreduktion von 47 Prozent bis 2035 gegenüber 2019 an. Großbritannien kündigte für das Zieljahr 2035 eine 81-prozentige Senkung der Treibhausgase gegenüber 1990 an. In verschiedenen Veranstaltungen während der COP29 wurde immer wieder die Forderung betont, die NDCs an einem 1,5°-C-kompatiblen Pfad auszurichten. Dazu gehörte auch die Forderung an den globalen Norden, die mit ambitionierten Zielen verbundenen Klimaschutzmaßnahmen in armen Ländern kozufinanzieren. Der Mangel an Ehrgeiz der bisher gültigen NDCs mit Enddatum 2030 ist gewaltig: Ihre Umsetzung würde immer noch eine 2,8 °C wärmere Welt bis zum Ende des Jahrhunderts bedeuten. Internationaler Klimaschutz ohne die USA? Von zentraler Bedeutung für den internationalen Klimaschutz auf dem Weg zur COP30 in Brasilien sind insbesondere die neuen NDCs der G20-Staaten, die insgesamt für über 80 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Die bisherigen Signale der kommenden neuen US-Regierung unter Donald Trump lassen jedoch höhere Emissionen und einen erneuten Ausstieg der USA aus dem Übereinkommen von Paris befürchten. Im schlimmsten Fall könnten die USA sogar aus der UN -Klimarahmenkonvention austreten. Vor diesem Hintergrund sollte die EU zusammen mit China eine Führungsrolle im internationalen Klimaschutz übernehmen, um die übrigen G20-Staaten ebenfalls zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zu bewegen. Auf dem Weg zur COP30 Die COP29 hat es, trotz großer Widerstände und geopolitischer Herausforderungen geschafft, die Ziele von Paris zu bekräftigen und kleine Schritte zu gehen, die diese Ziele in Reichweite halten. Diese Schritte müssen auf dem Weg zur nächsten COP30 in Brasilien, bei der es vor allem um die neuen nationalen Klimaschutzpläne sowie die Rolle der Natur beim Klimaschutz gehen wird, im Sinne eines globalen 1,5-°C-Pfads größer und gezielter werden.
Willkommen zur neuen Newsletter-Ausgabe "Umweltbewusst leben"! Verbraucher*innen beim Onlineshopping unter Druck setzen, in dem fälschlicherweise behauptet wird, das Produkt wäre in Kürze nicht mehr verfügbar oder teurer – wegen solcher unfairen und in der Europäischen Union verbotenen Geschäftspraktiken geht das UBA jetzt gegen den chinesischen Billig-Online-Marktplatz Temu vor. Mehr dazu in dieser Newsletterausgabe. Außerdem mit dabei: Warum das Verbrennen von Holz in Sachen Klimaschutz meist nicht die erste Wahl ist, wie man sich über chemische Substanzen im Alltag informieren kann und worum es bei der heute startenden Weltklimakonferenz geht. In den „UBA-Umwelttipps“ geht es diesmal herbstlich zu. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) beschließt die Bundesregierung erstmals messbare Ziele, mit denen der Bund Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft und andere Sektoren klimaresilient machen will. Fortschritte bei der Zielerreichung werden zukünftig im DAS-Monitoringsystem beim UBA gemessen. Die Folgen des Klimawandels in Deutschland sind spürbar und messbar. Das Jahr 2023 war sowohl in Deutschland als auch weltweit das wärmste Jahr seit dem Messbeginn im Jahr 1881; die mittlere Lufttemperatur in Deutschland hat seit dieser Zeit bereits um 1,8 °C zugenommen. In den letzten Jahren erlebten viele Regionen die katastrophalen Folgen von extremen Wetterereignissen wie Hitzewellen, Dürreperioden, Starkregen - und Hochwasserereignisse. Die Klimarisikoanalysen für Deutschland und für Europa zeigen eindeutig: Klimarisiken für Ökosysteme, die menschliche Gesundheit und Infrastrukturen werden zunehmen und betreffen zukünftig alle Regionen. Um bereits bestehende Folgen des Klimawandel zu mindern und vorsorgend zukünftige Klimarisiken zu reduzieren, hat die Bundesregierung, unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ), die neue Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 ( DAS 2024) beschlossen. Die Strategie enthält erstmalig messbare Ziele der Klimaanpassung. Die Ziele sind in sieben thematische Cluster gegliedert: Infrastruktur, Land und Landnutzung , menschliche Gesundheit und Pflege, Stadtentwicklung und Raumplanung und Bevölkerungsschutz, Wasser, Wirtschaft und ein Cluster mit übergreifenden Themenbereichen. Mit der neuen Klimaanpassungsstrategie erfüllt die Bundesregierung eine zentrale Verpflichtung aus dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz . Wichtig bleiben alle Anstrengungen zum Klimaschutz , damit die Folgen des Klimawandels nicht unbeherrschbar werden. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hat das BMUV und die Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung an den Klimawandel bei der Koordination und Entwicklung der Anpassungsstrategie fachlich beraten und den Strategieprozess mit Beteiligungsformaten für Verbände, Bundesländer, die Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Ziele und Maßnahmen reagieren auf besonders dringende Risiken des Klimawandels In der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) für Deutschland hat das UBA gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus 24 anderen Bundesbehörden sowie wissenschaftlichen Institutionen die Klimarisiken mit besonders dringendem Handlungsbedarf festgestellt. Die nun beschlossenen Ziele der Anpassung bauen auf dieser zentralen Grundlage auf und sollen die Klimarisiken mit entsprechenden Zielen und Maßnahmen reduzieren. Einige Themen der KWRA, wie die Energieinfrastruktur oder ein klimaresilientes Gesundheitssystem, sollen in der Fortschreibung der DAS adressiert werden. Zielfortschritte werden im Monitoringsystem des UBA gemessen Das DAS-Monitoringsystem zur Klimaanpassungsstrategie wird die Fortschritte bei der Zielerreichung anhand von Indikatoren messen. Für die meisten Ziele sind bereits entwickelte oder sich in der Entwicklung befindliche Indikatoren identifiziert. Für einige Ziele müssen die Bundesressorts in den nächsten Jahren neue Indikatoren und Datengrundlagen entwickeln. Die Indikatoren sind eine wichtige Grundlage, um ambitionierte Zielsetzungen festzulegen. Die neuen Ziele der DAS 2024 enthalten entweder einen konkreten Zielwert, ein Verbesserungsgebot oder ein Verschlechterungsverbot. Die Daten und Indikatoren des Monitoringsystems werden künftig soweit wie möglich automatisiert aktualisiert und in einer vom UBA betriebenen Datenbankanwendung zusammengeführt werden. Der nächste Monitoringbericht zur DAS 2027 wird die wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung im Rahmen der Strategiefortschreibung 2028 sein. Aktionsplan bündelt Maßnahmen zur Zielerreichung Der Aktionsplan Anpassung IV legt dar, mit welchen Maßnahmen und Politikinstrumenten die zuständigen Ressorts die Anpassungsziele erreichen wollen. Bei der Auswahl und Bewertung von Maßnahmen unterstützte das Behördennetzwerk Klimafolgen und Anpassung die Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung an den Klimawandel. In dem Netzwerk arbeiten 25 Bundesoberbehörden unter der Koordination des UBA zusammen. Hinweise von Verbänden, Ländern, Kommunen und der Wissenschaft sind eingeflossen Das UBA und BMUV haben mit dem breit angelegten Beteiligungsprozess „Dialog KlimaAnpassung“ Fachleute von Bundesländern, Verbänden einschließlich kommunaler Spitzenverbände und der Wissenschaft umfassend an der Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie beteiligt. Flankierend haben Bürger*innen in fünf unterschiedlich vom Klimawandel betroffenen Regionen Deutschlands sowie in einer deutschlandweiten Online-Umfrage Ideen und Empfehlungen eingebracht, wie sich die Zukunft im Klimawandel lebenswert gestalten lässt. Die Beiträge der Fachleute sowie Bürger*innen zeigen sowohl den Willen zum eigenen Handeln als auch qualifizierte Hinweise für die Bundesregierung auf. Alle Empfehlungen aus dem „Dialog KlimaAnpassung“ einschließlich der abschließenden Konsultation des Strategieentwurfs wurden den fachlich verantwortlichen Bundesministerien zur Prüfung vorgelegt, um sie für die Erarbeitung der Strategie zu nutzen. Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe Eine wirksame Vorsorge gegenüber den Folgen des Klimawandels kann nur in Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und gesellschaftlichen Akteuren erreicht werden. Damit Ziele und Maßnahmen der Klimaanpassung entsprechend der regionalen und lokalen Betroffenheiten umgesetzt werden, arbeiten Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz weiterhin an einer gemeinschaftlichen Finanzierung. Auch das UBA sieht eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung als eine der dringlichsten Zukunftsaufgaben. Fortschrittsmessung der Klimaanpassung in internationalen Prozessen Mit messbaren und indikatorgestützten Zielen der Klimaanpassung ist Deutschland – ebenso wie viele andere Länder – bestrebt, eine fundierte Grundlage und effiziente Governance für eine bessere Fortschrittsmessung von Klimawandelanpassung zu schaffen. Auf der diesjährigen UN-Klimakonferenz COP 29 beschlossen die Vertragsstaaten, dass sie ihre Fortschritte beim Erreichen der internationalen Anpassungsziele (Global Goal on Adaptation , GGA) mit max. 100 noch zu bestimmenden Indikatoren überprüfen werden. Die internationalen Anpassungsziele adressieren ähnliche Themenfelder wie die nationalen Ziele, zum Beispiel die Wasserwirtschaft, Biodiversität , Gesundheit oder Infrastrukturen. Darüber hinaus sieht das GGA einige prozedurale Ziele vor, die bis 2030 erreicht werden sollen: alle Länder sollen eine Klimarisikoanalyse durchgeführt haben, eine nationale Anpassungsstrategie bzw. einen Anpassungsplan beschlossen haben und umsetzen, sowie ein System für Monitoring , Evaluation und Lernen für Anpassungsaktivitäten aufgebaut haben. Auf europäischer Ebene spielt das Thema Fortschrittsmessung ebenso eine große Rolle. Der Europäische Rechnungshof empfahl in dem Sonderbericht „Anpassung an den Klimawandel in der EU: Maßnahmen bleiben hinter den Ambitionen zurück“ , dass die Europäische Kommission die Berichterstattung über die Anpassung an den Klimawandel über gemeinsame Indikatoren und Kriterien für die Messung der Fortschritte verbessern soll. Auch die OECD unterstützt die nationale Fortschrittserfassung; beispielsweise mit dem Bericht „Measuring Progress in Adapting to a Changing Climate “, in dem ein Rahmen für die Messung von Klimaanpassung vorgestellt und anhand von Fallstudien in drei Ländern angewandt wird. Das UBA unterstützt das BMUV bei der regelmäßigen Berichterstattung zu Klimawandelanpassung nach der EU Governance Verordnung und für die UNFCCC Biennial Transparency Reports sowie UNFCCC Nationalberichte. Zur Umsetzung des nationalen Klimaanpassungsgesetzes, sowie zur Erreichung der internationalen Anpassungsziele, wird das UBA zukünftig weitere Klimarisikoanalysen, Monitoringberichte und wissenschaftliche Wirkungsanalysen durchführen, um die Bundesressorts bei der Fortschrittbewertung zu Klimaanpassung im Rahmen der Strategiefortschreibung umfassend zu informieren.
Das OSZ Lotis ist Umweltschule in Europa. Die Auszeichnung hat das Oberstufententrum für seine vielen Projekte zu den Themen Umwelt- und Klimaschutz bekommen. Bildung für nachhaltige Entwicklung Den Titel Umweltschule in Europa / Internationale Nachhaltigkeitsschule erhielt das Oberstufenzentrum Logistik, Touristik und Steuern (OSZ Lotis) unter anderem für die Umgestaltung des Schulhofs und den Whole School Approach, also der ganzheitlichen Umsetzung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). BNE ist fest im Schulcurriculum verankert. Vortragsreihen und Workshops zum Thema Nachhaltigkeit sind ebenso Bestandteil des Unterrichts wie Kunstprojekte zu Ökosystemen und Klimawandel, Exkursionen zum Thema ökologisches Wirtschaften, die Formulierung von Energiespartipps oder die Kreation von lehrreichen Smartphone- und Tablet-Rallyes durch den Schulgarten. Die Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums hegen und pflegen einen Schulgarten mit integriertem Grünen Klassenzimmer. Für den Garten wurden im Rahmen eines Patenprojekts kürzlich Sitz- und Pflanzmöbel entworfen und gebaut. Beim Bau wurde unbehandeltes, einheimisches Holz verwendet. Die Sitzgelegenheiten werden schon jetzt gut genutzt. Und schon bald sollen auch die integrierten Hochbeete bepflanzt werden. Schön grün ist aßerdem der parkähnliche Schulhof. Dort gibt es unter anderem Hochbeete- und Amphibiensitzmauern. Die Amberbäume auf dem Hof spenden nicht nur Schatten und sorgen für gute Luft. Sie gelten auch als Klimabäume, die gut mit den sich verändernden klimatischen Bedingungen zurechtkommen. Das Oberstufenzentrum nimmt die Teilnahme an der 4. Zukunftsklimakonferenz im Zeiss Planetarium Berlin und die UN-Klimakonferenz COP27 zum Anlass, eine Klimavereinbarung auf den Weg zu bringen. Die Vereinbarung soll zwischen Schulleitung, Schulkonferenz, dem Team Nachhaltigkeit und der Gesamtschülervertretung getroffen werden. Ziel ist die noch stärkere Verankerung von Klimaschutz und Klimabildung an der Schule. Um möglichst viel zu erreichen, werden darin sowohl kurzfristig umsetzbare Klimaschutzideen als auch langfristige Klimaschutzprojekte vereinbart. Schulgarten | Grünes Klassenzimmer | Schulprogramm | Projekte Das OSZ Lotis ist ein Oberstufenzentrum in Berlin-Tempelhof. Es ist gleichzeitig Berufliches Gymnasium, Fachoberschule und Berufsschule mit den drei Abteilungen Logistik, Touristik und Steuern. Auch Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung und berufsbegleitende Weiterbildungsangebote stehen zur Auswahl. Rund 2000 Schülerinnen und Schüler lernen am OSZ. Das Oberstufenzentrum legt besonders großen Wert auf auf soziales Verhalten – zusammengefasst als Qualitätsprofil Soziales Lernen und soziales Klima. Als Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage hat sich das OSZ Lotis zu einem respektvollen Miteinander in gewaltfreier Kommunikation verpflichtet. Weitere Qualitätsprofile sind Umweltschule in Europa / Internationale Nachhaltigkeitsschule und Alles unter einem Dach. Letzteres beschreibt die Möglichkeit zu höherqualifizierenden Schulabschlüssen aus einer Hand von der Berufsbildungsreife über den MSA bis zum Abitur. Umweltschule in Europa Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Tempelhof-Schöneberg Übersicht: Diese Tempelhofer und Schöneberger Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Dmyrto_Z/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
Hier stellen wir Ihnen O-Töne zur Verfügung, die Sie als mp3-Datei herunterladen und für Medienberichte verwenden können. Videomaterial stellen wir auf Anfrage zur Verfügung. Übersicht der O-Töne 11.06.2024 / Jubiläumsfest am 15. Juni 2024 am Hauptstandort in Dessau-Roßlau 17.03.2023 / Umweltbundesamt gibt Tipps, wie Sie wirklich Energie sparen können 15.03.2023 / Umweltbundesamt veröffentlicht neue Zahlen zur aktuellen Entwicklung und Nutzung 13.02.2023 / Umweltbundesamt veröffentlicht Jahresbericht zur gemessenen Feinstaub-, Stickstoffdioxid- und Ozon-Belastung 20.01.2023 / „Grüne Woche“ in Berlin – UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner empfiehlt, Obst, Gemüse und Getreide von der Mehrwertsteuer zu befreien 15.12.2022 / Dicke Luft zu Silvester und die Probleme für Mensch und Umwelt 17.08.2022 / Beim Einkauf fürs neue Schuljahr aufs Umweltsiegel achten 15.03.2022 / Prognose und Hintergründe zur aktuellen Entwicklung der THG-Emissionen 2021 10.03.2022 / Aktuelle Spartipps vom Umweltbundesamt 22.02.2022 / Umweltfreundlich Saubermachen ist gar nicht schwer 10.02.2022 / Umweltbundesamt gibt aktuellen Überblick und zeigt auf, wo es noch Verbesserungsbedarf gibt 24.01.2022 / Umweltbundesamt und Verbraucherzentralen fordern vom Handel mehr Natürlichkeit für Äpfel, Möhren und Co. 27.10.2021 / Umweltschädliche Subventionen mit 65,4 Milliarden Euro auf Rekordniveau – UBA empfiehlt Sofortprogramm zum Abbau 13.06.2021 / Hitze, Dürre , Überschwemmung und Artenwandel – Wie sich der Klimawandel auf Deutschland auswirkt! 28.04.2021 / Welchen Stellenwert hat Umwelt- und Klimaschutz angesichts anderer aktueller Probleme? 14.12.2020 / Online-Shopping kann klimafreundlicher sein, wenn man sonst mit dem Auto zum Geschäft fahren müsste 27.10.2020 / Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2018 19.08.2020 / Droht Deutschland nach dem dritten Hitzesommer eine Wasserknappheit? 16.03.2020 / Deutsche Treibhausgasemissionen gingen 2019 um 6,3 Prozent zurück 11.02.2020 / Stickstoffdioxid-Belastung ist deutschlandweit weiter rückläufig, aber immer noch liegen etliche Städte über dem Grenzwert 18.12.2019 / Wie man schädliche Treibhausgasemissionen reduzieren, verhindern und nicht vermeidbare kompensieren kann! 18.11.2019 / Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2017 06.11.2019 / Umweltbundesamt stellt ein neues Konzept 10.10.2019 / Vielfliegerei und ein neues globales Klimaschutzinstrument 19.09.2019 / Tipps und Big Points beim CO2-Sparen 18.09.2019 / Die Abfüllung von Getränken in Mehrwegflaschen hat in Deutschland mit 42 Prozent einen neuen Tiefstand erreicht 06.06.2019 / Deutsche Badegewässer schneiden im aktuellen Bericht zur Wasserqualität sehr gut ab 21.05.2019 / Jeder Einwegbecher ist nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes einer zu viel 17.04.2019 / Welche Lärmquellen stören besonders? Kann Lärm krank machen? Was tut die Politik? 31.01.2019 / Wie belastet ist unsere Luft? 08.03.2018 / Studie zu NO2-Krankheitslasten in Deutschland 02.01.2018 / Schimmel in Innenräumen und wie man ihn wieder los wird (Bereitstellung Videomaterial auf Anfrage) 12.12.2017 / Wie war die Luft in Deutschland 2017 12.12.2017 / Status Quo und die aktuellen Trends bei umweltverträglichen Produkten 11.12.2017 / Schimmel in Innenräumen und wie man ihn wieder los wird 03.11.2017 / „23. Weltklimakonferenz“ vom 6. bis 17. November in Bonn (Bereitstellung Videomaterial auf Anfrage) 02.11.2017 / „23. Weltklimakonferenz“ vom 6. bis 17. November in Bonn 15.09.2017 / Internationale Fahrrad-Konferenz vom 19.-21. September 2017 in Mannheim
Das Projekt "Verbrennung von H2 in KWK Mikrogasturbinen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Euro-K GmbH.
Wie kann Berlin noch besser im Klimaschutz werden: Darum ging es am Montagabend in der Stadtwerkstatt. Beim Auftakt einer neuen Dialogreihe mit dem Titel Kl!maBerlin – Dialoge kamen Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Jugend mit Politik und der Senatsverwaltung für Umwelt und Klimaschutz zusammen. Senatorin Manja Schreiner: „In Berlin sind wir auf dem richtigen Weg: Wir haben Klimaschutz und Klimaanpassung gesetzlich verankert und Umsetzungsprogramme verabschiedet, mit denen wir unsere Klimaschutzziele erreichen wollen. Damit soll Berlin deutlich vor 2045 klimaneutral sein! Klimaschutz geht jeden an. Unsere Ziele können nur gelingen, wenn alle mitmachen. Deshalb freuen wir uns auf den künftig stetigen Austausch mit Menschen aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen Berlins. Die Veranstaltung Kl!maBerlin – Dialoge ist damit der Auftakt eines neuen Kapitels in der Zusammenarbeit und dem Austausch der Stadtgesellschaft mit Politik und Verwaltung.“ Auch über den internationalen Klimaschutz und die Relevanz für Berlin wurde diskutiert. Staatssekretärin Britta Behrendt wird in diesem Jahr mit der Deutschen Delegation zur 28. Weltklimakonferenz (COP28) Anfang Dezember nach Dubai (VAE) reisen. Staatssekretärin Britta Behrendt: „Es ist wichtig, dass sich die Staatengemeinschaft gemeinsam auf wirksamen Klimaschutz verständigt. Aber alle Vereinbarungen und Versprechen sind nichts wert, wenn Klimaschutz nicht auch umgesetzt wird. Das machen wir in Berlin. Und wir wollen durch die internationale Vernetzung sowohl gute Beispiele für andere Metropolen liefern als auch selbst dazu lernen. Der Erfolg des Pariser Klimaschutzübereinkommens hängt entscheidend vom Klimaschutz in Städten ab – dies möchte ich durch meine Teilnahme an der COP28 verdeutlichen. “
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