Nach einer Laufzeit von rd. drei Jahren wurde jetzt die erste Phase des Projekts European Topic Centre on Catalogue of Data Sources (ETC / CDS) der Europäischen Umweltagentur (EUA) abgeschlossen. Das Umweltbundesamt war im Rahmen dieses Projektes an der Erarbeitung des General Multilingual Environmental Thesaurus (GEMET) zusammen mit dem Italienischen Consiglio Nazionale delle Ricerche (CNR) wesentlich beteiligt. Für die Erstellung des GEMET wurden verschiedene nationale Umweltthesauri aus europäischen Ländern (u.a. Italien, Niederlande, Portugal und Spanien) sowie als Hauptanteil ein wesentlicher Auszug aus dem Umweltthesaurus des UBA herangezogen. Der Umweltthesaurus EnVoc von UNEP - Infoterra wurde komplett in GEMET integriert. Damit liegt erstmals ein allgemeiner Umweltthesaurus auf europäischer Ebene vor, der als Standard für die zukünftige Arbeit bei der inhaltlichen Erschließung von Metadaten, von wissenschaftlicher Fachliteratur, von Forschungsprojekten und zum Umweltrecht sowie beim Wiederauffinden von umweltrelevanten Informationen gelten kann. GEMET enthält in der Version 2001 rd. 5 300 Deskriptoren (Vorzugsbezeichnungen) und rd. 1 260 Synonyme. Er ist polyhierarchisch aufgebaut (Ober-, Unter- und verwandte Begriffe), verfügt über eine Grobeinteilung der Begriffe in 30 Gruppen und 40 Themengebiete und hat für die nachfolgenden Sprachen entsprechende Äquivalente: Englisch, Deutsch, Dänisch, Finnisch, Niederländisch, Norwegisch, Schwedisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Ungarisch, Slowakisch, Amerikanisches Englisch, Bulgarisch, Russisch, Tschechisch, Slowenisch.. Da GEMET auch mehr als 4 000 Definitionen enthält, kann man ihn wie ein Glossar benutzen. GEMET steht über die Homepage des ETC / CDS im Internet in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Das ETC / CDS wurde mit dem 31.12.2001 beendet. Eine Aktualisierung der Daten von GEMET ist derzeit nicht vorgesehen.
This dataset comprises data from the GEMStat database that are available under an open data license (CC BY 4.0 or equivalent). It is made available on the Zenodo repository. GEMStat provides access to freshwater quality data. The data are voluntarily provided by countries and organizations worldwide within the framework of the GEMS/Water Programme of the United Nations Environment Programme (UNEP). The dataset includes more than 20 Million measurement from over 13,000 stations and covering more than 600 different parameters and spans the time period from 1906 to 2023. This represents over 70% of all GEMStat data, further data is only available under more restricted data licenses. GEMStat is operated by the GEMS/Water programme of the United Nations Environment Programme (UNEP) and hosted at the International Centre for Water Resources and Global Change (ICWRGC) and the German Federal Institute of Hydrology (BfG). The data in GEMStat is provided by National Hydrological Services of UN member states.
Die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen wird angesichts der verschiedenen globalen Krisen immer dringlicher. Internationale Prozesse und Gremien z.B. wie das UNEP International Resource Panel (IRP) oder die G7 Ressourceneffizienz-Allianz (ARE) bieten etliche Anknüpfungspunkte, um die deutsche Ressourcenpolitik und Circular Economy weiterzuentwickeln und Synergien mit anderen Ländern zu identifizieren. In diesem Bericht werden Dokumente und Formate mit den Schwerpunkten Ressourceneffizienz, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene analysiert und wichtige Entwicklungen und zu erwartende Trends in der Ressourcenpolitik sowie Forschungsbedarfe skizziert. Veröffentlicht in Texte | 53/2024.
Target 16 of the Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF) urges national governments to reduce the global footprint of consumption. With the food sector driving biodiversity loss globally, sustainable food systems must become a policy priority. This policy brief offers key recommendations to decision-makers: It outlines actions to effectively promote nature-friendly food production practices, improve the availability of sustainable food options and encourage a voluntary shift towards low-meat and plant-based diets. The brief also highlights the need to reduce food waste and overconsumption as well as improve access to information. It emphasizes that while systemic changes are required, they must be implemented in an equitable manner to leave no one behind. This publication is a product of the working group “Biodiversity & Consumption” of the UNEP One Planet network’s Consumer Information Programme, with contributions from the Food Systems Programme. Its development was supported by the German Federal Agency for Nature Conservation (BfN) with funds from the German Environment Ministry (BMUV). The brief is an output of the project “Shaping nature-friendly consumption”, implemented by the Institute for Ecological Economy Research (IÖW) and the Institute for Energy and Environmental Research (ifeu).
Weltklimakonferenz: Wie wird der globale Klimaschutz finanziert? Am 11. November 2024 startet die diesjährige Weltklimakonferenz COP29 in Baku (Aserbaidschan). Schwerpunktthemen sind die Klimafinanzierung sowie Fortschritte bei der Umsetzung ambitionierten Klimaschutzes. Auch UBA-Fachleute sind Teil der deutschen Delegation und unterstützen die Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen. Die Weltklimakonferenz ist das jährliche Treffen der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ( UN ), die sogenannte "Conference of the Parties" (COP). Die diesjährige und insgesamt 29. Weltklimakonferenz (COP29) steht im Zeichen der Klimafinanzierung. Verabschiedet werden soll ein neues Ziel für die Klimafinanzierung, das New Collective Quantified Goal (NCQG). Hinter diesem Verhandlungspunkt verbirgt sich die Frage, wie Länder bei der Finanzierung ihrer Klimaschutzanstrengungen und der nötigen Anpassung an den Klimawandel mithilfe des NCQG unterstützt werden können. Fest steht: Weitaus höhere Finanzmittel als die bisher beschlossenen 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr werden benötigt. Die wichtigsten Verhandlungspunkte zur Klimafinanzierung Die Bedarfe in Entwicklungsländern an Klimafinanzierung sind enorm. Die nötigen Investitionen können nur zum geringen Teil durch öffentliche Klimafinanzierung bereitgestellt werden. Die Umlenkung von Finanzströmen auch aus dem Privatsektor ist essenziell. Öffentliche Mittel und geeignete Rahmenbedingungen sind wichtig, um öffentliche und private Investitionen in erheblichem Umfang zu katalysieren und dem Klimaschutz nicht zuwiderzulaufen (zum Beispiel Ende der Subventionen von fossilen Energieträgern). Die Welt hat sich seit dem Beschluss der UN-Klimarahmenkonvention im Jahr 1992 und der darin festgelegten Einteilung von Staaten in Industrieländer und Entwicklungsländer (Annexe der Klimarahmenkonvention) verändert. Mehr Länder sind inzwischen in der Lage, finanzielle Beiträge zu leisten, wie wir an der bereits bestehenden Unterstützung durch beispielsweise China sehen. Die Vorverhandlungen zum NCQG gestalten sich schwierig. Offene Verhandlungspunkte sind unter anderem die Höhe der Geldmittel , die Industrieländer bereitstellen und mobilisieren; die Geberbasis , also welche Länder beitragen; und die Geldquellen , das heißt öffentliche Zuschüsse, (bezuschusste) Kredite und Mittel aus der Privatwirtschaft. Des Weiteren sind Fragen zum Zugang zu Mitteln (Access), Dauer (Time Frame) und Review-Zeitpunkten des NCQG umstritten. Ein ausgewogenes Ergebnis für das Klimafinanzierungsziel ist wichtig, um Vertrauen unter den Vertragsstaaten zu schaffen und ambitionierte Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Mehr Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasen nötig Mehr Anstrengungen sind angesichts mangelnder Fortschritte bei der Reduzierung globaler Treibhausgasemissionen dringend nötig: Im Jahr 2023 wurden weltweit Treibhausgase mit einer Klimawirkung von 57,1 Gigatonnen Kohlendioxid emittiert, so der neueste Emissions Gap Report des UN-Umweltprogramms ( UNEP EGR 2024 ). Mit einem Anstieg von 1,3 Prozent gegenüber 2022 ist das ein neuer Höchststand globaler Emissionen. Die Ausgangssituation bezüglich der globalen Anstrengungen zur Minderung von Treibhausgasen hat sich somit seit der COP28 im vergangenen Jahr in Dubai nicht verbessert. Die COP28 setzte hier ein starkes Signal mit konkreten Zielmarken zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Energiesystemen, Stopp der Entwaldung und zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Lebensstilen. Doch die Beschlüsse allein bewirken keine Ambitionssteigerung, sie müssen auch umgesetzt werden. Auch die Verhandlungen auf der Nebenorgansitzung der COP in Bonn im Juni dieses Jahres (SB 60) haben gezeigt, dass es schwer wird, auf der COP29 ein ambitioniertes Signal zur Minderung von Treibhausgasen zu erreichen. Neue Klimaschutzpläne müssen auf 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet sein Auf der COP28 wurden zudem ambitionierte Ziele für die neuen nationalen Klimaschutzpläne ( Nationally Determined Contributions, NDCs ) gesetzt, die alle Vertragsstaaten bis Februar 2025 vorzulegen haben: Es wurde beschlossen, dass die neuen Klimaschutzpläne der Vertragsstaaten auf das im Übereinkommen von Paris festgehaltene Ziel ausgerichtet sein sollen, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Die neuen Ziele sollen eine deutlich höhere Ambition als die bestehenden Ziele haben, alle Treibhausgase, Sektoren und die gesamte Wirtschaft umfassen und ein absolutes Emissionsminderungsziel beschreiben. Die neuen NDCs müssen außerdem aufzeigen, wie die auf der COP28 formulierten Ziele in die Praxis umgesetzt werden. Im Energiesektor bedeutet dies beispielsweise, dass eine Verdreifachung der Kapazitäten für erneuerbare Energien und eine Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030 global erreicht werden müssen. Entscheidend ist außerdem eine Abkehr von fossilen Brennstoffen. Ein auf 1,5 °C ausgerichtetes NDC sollte ausdrücklich auf die Erschließung neuer Kohle-, Öl- und Gasproduktion verzichten und bestehende Produktionen herunterfahren. Außerdem sollte die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe glaubwürdig in den NDCs dargestellt werden. Die Investition in ambitionierte nationale Klimaschutzpläne und deren Umsetzung sind entscheidende Verhandlungspunkte auf dem Weg über die COP29 zur COP30 in Belém (Brasilien) im kommenden Jahr. Ambitionierte Verhandlungen zu den neuen NDCs auf der COP29 würden außerdem ein starkes Signal an Wirtschaft und Investoren senden und somit helfen, die nötigen Investitionen anzustoßen. UBA an COP-Verhandlungen beteiligt Die COP29 findet ab dem 11. November 2024 in Baku, Aserbaidschan statt. Geplantes Ende ist der 22. November 2024. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Dirk Messner, und weitere Fachleute des UBA sind Teil der deutschen Delegation, unterstützen die deutsche Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen und führen zudem selbst Veranstaltungen vor Ort durch. Im Speziellen beteiligen sie sich an Verhandlungen zu NDCs, zur Umsetzung der im letzten Jahr abgeschlossenen globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake), zu Wissenschaft, Landwirtschaft, ACE (Action for Climate Empowerment), Transparenz und Ambitionssteigerung.
Die Wirtschaft der Zukunft muss eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft sein, die den Wert von Rohstoffen und Produkten so lange wie möglich erhält. Daher hat die Bundesregierung die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) entwickelt und im Kabinett beschlossen. Die Strategie umfasst den gesamten Kreislauf: von der Produktgestaltung und Materialauswahl über Produktion und Nutzung bis hin zu Wiederverwendung und Recycling. Ziel ist es, Abfall zu vermeiden, indem Produkte langlebig, einfacher zu reparieren und ressourcenschonend gestaltet werden. So können wichtige Rohstoffe wie Baustoffe, Textilien oder Metalle im Kreislauf gehalten werden. Die vorgelegte Strategie soll hierzu die Rahmenbedingungen schaffen. Die NKWS folgt einem übergeordneten Leitbild: Deutschland soll unabhängiger von Rohstoffimporten werden. Der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch an Rohstoffen liegt derzeit hierzulande bei 13,2 Tonnen; im Jahre 1970 lag der Wert noch bei über acht Tonnen. Als Orientierung für eine Zielmarke dient der Vorschlag des International Resource Panels des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Dannach ist bis Mitte des Jahrhunderts die durchschnittliche Intensität des Rohstoffverbrauchs weltweit auf sechs bis acht Tonnen jährlich zu senken. Für das angestrebte zirkuläre Wirtschaften schlägt die Bundesregierung für die verschiedenen Ebenen konkrete Maßnahmen vor, beispielsweise digitale Produktpässe und finanzielle Anreize für neue Technologien. Dabei lehnt sie sich an Ziele der Europäischen Union an. Auf dem Gebiet von strategischen Industrierohstoffen etwa will die EU 25 Prozent des Bedarfs bis 2030 durch Recycling decken. So ist das Recycling vor allem von Kunststoff aber immer noch stark ausbaufähig. Grund dafür ist die mangelnde Information über die genaue Zusammensetzung einzelner Kunststoffteile. Hier muss also unter anderem angesetzt werden. Die Bundesregierung sieht mit der Umsetzung der Strategie erhebliche Chancen: für die Umwelt, die Biodiversität und das Klima, vor allem aber auch für die Wettbewerbsfähigkeit und die Resilienz deutscher Unternehmen. Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie finden Sie hier . Quelle: Die Bundesregierung
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant den Ersatz der bestehenden 380-kV-Wechselstrom-Leitung vom Umspannwerk (UW) Dollern (LK Stade) über das UW Alfstedt (LK Rotenburg (Wümme) und das UW Farge (Land Bremen) zur Schaltanlage Elsfleth West (LK Wesermarsch) durch eine leistungsstärkere 380-kV-Wechselstrom-Leitung. Hierfür muss die Leitung mit zwei Stromkreisen mit einer Stromtragfähigkeit von je 4.000 Ampere neu errichtet werden. Die Bestandleitung hat eine Länge von ca. 100 km und durchquert von Nordost nach Südwest die niedersächsischen Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme), Cuxhaven, Osterholz und Wesermarsch. Zusätzlich verläuft die Bestandsleitung auch durch das Land Bremen. Als Projekt P23 wurde die Elbe-Weser-Leitung (EWL) erstmals im Netzentwicklungsplan 2013 für das Zieljahr 2023 beantragt und von der Bundesnetzagentur bestätigt. Diese Drehstromleitung ist als Vorhaben Nr. 38 seit 2015 im Bundesbedarfsplan enthalten. Die Gesamtinbetriebnahme der EWL ist für das Jahr 2031 vorgesehen. Die TenneT TSO GmbH hat mit Schreiben vom 22.02.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt. Gegenstand des ROV ist neben der EWL auch die Standortsuche für das ein neues UW nördlich von Bremen im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen / Schwanewede. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg führt als obere Landesplanungsbehörde das ROV für die 380 kV-Leitung einschließlich des neuen UW durch.
Die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen wird angesichts der verschiedenen globalen Krisen immer dringlicher. Internationale Prozesse und Gremien z.B. wie das UNEP International Resource Panel (IRP) oder die G7 Ressourceneffizienz-Allianz (ARE) bieten etliche Anknüpfungspunkte, um die deutsche Ressourcenpolitik und Circular Economy weiterzuentwickeln und Synergien mit anderen Ländern zu identifizieren. In diesem Bericht werden Dokumente und Formate mit den Schwerpunkten Ressourceneffizienz, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene analysiert und wichtige Entwicklungen und zu erwartende Trends in der Ressourcenpolitik sowie Forschungsbedarfe skizziert.
Internationales Chemikalienmanagement Im Umgang mit Chemikalien geht es vor allem darum, negative Auswirkungen für Umwelt und Gesundheit zu minimieren, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig den Nutzen von Chemikalienanwendungen für eine nachhaltige Entwicklung zu maximieren. Für dieses Ziel muss eine Vielzahl von Akteuren international zusammenarbeiten und konzertiert wirksame Instrumente zum globalen Chemikalienmanagement einsetzen. Beyond 2020 - eine entscheidende Phase für das Chemikalienmanagement weltweit Globale Trends zeigen ungebremst steigende Herstellungs- und Verwendungsmengen von immer zahlreicheren Chemikalien in zunehmend vielfältigeren Anwendungen und Erzeugnissen. Dadurch wachsen weltweit die Anforderungen an ein verantwortungsvolles Chemikalienmanagement. Gleichzeitig entwickeln sich jenseits bisheriger Industrie-Regionen neue Schwerpunkte der Chemieindustrie und rasch wachsende Konsummärkte. 2002 wurde auf dem Weltgipfel in Johannesburg das sogenannte 2020-Ziel für Chemikalienmanagement vereinbart. Es besagt im Kern, dass beim Umgang mit Chemikalien in allen Phasen ihres Lebenszyklus signifikante negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bis zum Jahr 2020 weltweit minimiert werden sollen. Bis zum Zieljahr 2020 wurde dies nicht erreicht. Das hat der Global Chemicals Outlook II (GCO II) des UN -Umweltprogramms ( UNEP ) im April 2019 ausdrücklich bestätigt. Über das künftige internationale Chemikalien- und Abfallmanagement haben die Staaten und Stakeholder auf der Fünften Weltchemikalienkonferenz (International Conference on Chemicals Management - ICCM5 ) entschieden. Ende September 2023 wurden unter deutschem Vorsitz in Bonn zukunftsweisende Beschlüsse gefasst und lassen dem Strategischen Ansatz zu Internationalem Chemikalienmanagement (SAICM) das Global Framework on Chemicals – For a Planet Free of Harm from Chemicals and Waste (GFC) folgen. Bewährte Instrumente nutzen, verbreiten und weiterentwickeln Trotz der Fortschritte in vielen Bereichen sind aus Sicht des Umweltbundesamtes erheblich stärkere Entschlossenheit und konsequentere Orientierung aller Akteure auf dieses übergreifende gemeinsame Ziel dringend notwendig. Politisch und fachlich kann das neue Zielsystem des GFC die konkrete Abstimmung und Umsetzung der zahlreichen dafür erforderlichen Maßnahmen und Beiträge deutlich erleichtern. Gleichzeitig ist die zweite große Herausforderung eines erheblichen Kapazitätsaufbaus zu bewältigen, denn vielerorts müssen geeignete Instrumente des Chemikalienmanagements erst noch eingerichtet werden. Weltweit müssen die besten Praktiken kontinuierlich verbreitet und weiterentwickelt werden, um den Zielen des GFC auch global näher zu kommen und gleichzeitig die anderen Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. Wichtige bereits existierende Bausteine und Grundlagen dafür sind: Mit dem GFC folgt dem Strategischen Ansatz für Internationales Chemikalienmanagement SAICM ein übergreifendes Rahmenwerk mit der einzigartigen multi-Sektor- und multi- Stakeholder -Ausrichtung, die sich im SAICM bereits bewährt hat. Zusätzliche Robustheit erhält das GFC u.a. durch sein konkretisiertes Zielsystem und zahlreiche Umsetzungsmechanismen; Völkerrechtlich verbindliche Regelwerke wie die Übereinkommen von Basel (zu gefährlichen Abfällen), Rotterdam (zur Information über exportierte gefährliche Stoffe), Stockholm (zu langlebigen organischen Schadstoffen POP) und Minamata (zu Quecksilber); International akzeptierte Werkzeuge zu Prüfung, Bewertung und Management von Chemikalien, die maßgeblich die OECD mit ihren Mitgliedern entwickelt und bereitstellt. Über den OECD-Raum hinaus bietet besonders das IOMC umfassende Unterstützungsangebote für Schwellen- und Entwicklungsländer. Eine ganz wesentliche Grundlage für jedes Chemikalienmanagement ist das auf UN-Ebene entwickelte Globally Harmonised System GHS ; Bedeutende regionale Regelwerke wie z.B. die europäischen Verordnungen zu Chemikalien ( REACH und CLP ), Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden . Nachhaltige Entwicklung im und mit Chemikalienmanagement konsequenter vorantreiben Das 2020-Ziel wenigstens "beyond 2020" zu erreichen erfordert aus Sicht des Umweltbundesamts aber deutlich mehr. Zur konsequenten Ausrichtung aller Maßnahmen im Chemikalienmanagement - genannten wie ungenannten, verbindlichen wie zahlreichen freiwilligen - muss ein umfassendes, für viele auch transformatives Konzept für Nachhaltige Chemie eine zukunftssichere fachliche Orientierung für unternehmerisches, zivilgesellschaftliches und behördliches Handeln im Chemiesektor liefern. Für diese übergreifende Orientierung ist eine breite Verständigung aller Akteure und Interessenträger über zahlreiche spezifische Aspekte und geeignete Indikatoren erforderlich. Dies gilt zum Beispiel auch im Zusammenhang mit der Entwicklung einer funktionierenden und „ungiftigen“ Kreislaufwirtschaft, für die unsere Produktions- und Konsummuster und unser Umgang mit Ressourcen neu organisiert werden müssen. Noch deutlicher wird dies mit Blick auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung, die sogenannten SDG (Sustainable Development Goals), die die Weltgemeinschaft im Folgeprozess zum Rio-Gipfel erarbeitet und im September 2015 als Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung verabschiedet hat. SDG-Unterziel 12.4 sieht vor, einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus zu erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich zu verringern. Dass dieses Ziel weltweit auch nach Ablauf der ersten Halbzeit der Agenda 2030 bei weitem noch nicht erreicht ist, verdeutlicht den enormen Handlungsdruck. Darüber hinaus ergibt sich aus der Agenda 2030, dass die Bedeutung von versiertem Chemikalienmanagement für die nachhaltige Entwicklung insgesamt noch zu oft unterschätzt wird. Denn viele Lösungen sind auf wesentliche Beiträge aus dem Chemiesektor angewiesen, zum Beispiel bei Bekämpfung von Armut, Hunger, Klimawandel, bei der Sicherung von Gesundheit, Hygiene, Ernährung, sauberem Wasser, sauberer Energieversorgung, und für viele andere gesellschaftliche Bedürfnisse und Herausforderungen mehr. Wenn sich Chemiesektor und Chemikalienmanagement dabei umfassend an einem übergreifenden Konzept nachhaltiger Chemie orientieren, tragen sie damit entscheidend zur nachhaltigen Entwicklung bei. Umgekehrt wird business as usual – laut GCO II keine Option! – so hohe Kosten für die Gesellschaft verursachen, dass eine Transformation auch aus diesem Grund immer dringlicher wird. Mit Blick auf SDG 17 („Partnerschaften zum Erreichen der Ziele“) ist bemerkenswert, dass Transparenz und Kooperation der betroffenen Stakeholder für das Finden wirksamer Lösungen oft entscheidend sind. Solche kooperativen Ansätze sind wesentliche Elemente sowohl im Strategischen Ansatz SAICM und seinem Nachfolger GFC als auch zur praktischen Umsetzung eines umfassenden Konzepts für Nachhaltige Chemie. Mit dem eigenständig agierenden International Sustainable Chemistry Collaborative Centre ISC3 entstand 2017 als Initiative und Beitrag Deutschlands eine international vernetzte und besonders dialogorientierte Institution, die genau mit diesem Gedanken die Nachhaltige Chemie weltweit fördern und verbreiten soll. Die Rolle des Umweltbundesamts Das Fachgebiet "Internationales Chemikalienmanagement" (IV 1.1) des Umweltbundesamts agiert als Deutsche Kontaktstelle (National Focal Point) zu SAICM/GFC sowie den Übereinkommen von Stockholm und Minamata. Es adressiert den oben skizzierten Arbeits- und Entwicklungsbedarf mit eigenen Arbeiten und einer Reihe von Projekten des Umweltressortforschungsplans, sowie in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Facheinheiten des ganzen Hauses und mit dem BMUV . Bei Produktion und Einsatz von Chemikalien ist letztlich immer die Frage zu beantworten, welchen gesamtgesellschaftlichen Nutzen und Schaden dies bedeutet. Die politischen Entscheidungsträger müssen ökonomische, soziale und ökologische Argumente abwägen, wenn sie über geeignete – das heißt im Sinne der oben genannten Ziele wirksame und dabei möglichst effiziente – Maßnahmen eines verantwortungsvollen Chemikalienmanagements entscheiden. Strikte gesetzliche Regelungen können genauso wichtig sein wie ökonomische Lenkungsinstrumente oder freiwillige Programme. Entscheidend sind sorgfältige Konzeption, angemessene Ressourcen zur Umsetzung und wirksames Zusammenspiel aller Maßnahmen. Das Umweltbundesamt ist als Partner in diesem Zusammenspiel besonders dafür verantwortlich, mit wissenschaftlichen Methoden ökologische Grenzen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Wo die ökologischen bzw. planetaren Grenzen noch unklar sind, identifizieren wir Leitplanken im Sinne des Vorsorgeprinzips und nach bestem verfügbarem Wissen, die uns vor fatalem Überschreiten dieser Grenzen bewahren sollen. Mehr aktuelle Informationen Das International Institute for Sustainable Development ( IISD ) ist ein kanadisches Forschungsinstitut, das sich seit über 30 Jahren mit nachhaltiger Entwicklung weltweit beschäftigt. Als gemeinnützige Organisation wird es u.a. von verschiedenen Regierungen, einigen Institutionen der Vereinten Nationen, Stiftungen und aus dem Privatsektor finanziell unterstützt, so auch vom BMUV . Seit 2016 betreibt das IISD das „ SDG Knowledge Hub “ – ein Online-Ressourcenzentrum mit Nachrichten zur Umsetzung der Agenda 2030. Das Earth Negotiations Bulletin ( ENB ) berichtet unabhängig und zeitnah über die Verhandlungen der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung und ist ebenfalls ein Projekt des IISD. Aktuelle Informationen zu Chemikalien und Abfällen sind auf der spezifischen Themenseite des ENB zu finden.
Internationale Klimapolitik Der Klimawandel ist ein globales Phänomen, das nur durch internationale Kooperation bewältigt werden kann. Die Klimapolitik auf internationaler Ebene beschäftigt sich mit der Ausgestaltung von Strategien und Maßnahmen zum Schutz des Klimas durch die Vermeidung von Treibhausgasen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Internationale Klimapolitik Der Klimawandel macht nicht vor nationalen Grenzen Halt. Er ist aufgrund seiner Ursachen und seiner Folgen eine globale Herausforderung, die internationale Lösungen und die Kooperation aller Staaten erfordert. Die Internationale Klimapolitik beschäftigt sich damit, mit welchen Maßnahmen effektiver Klimaschutz erreicht werden kann. Eines der zentralen Handlungsfelder ist die Vermeidung und Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen (Minderung). Zudem erarbeiten die internationalen Staatenvertreter Lösungsstrategien, wie die nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels bewältigt und eingedämmt werden können ( Anpassung ) und wie mit den nicht zu vermeidenden Schäden und Verlusten in Folge des Klimawandels umgegangen werden kann. Die Finanzierung der hierfür notwendigen Maßnahmen ist ein wichtiger und kontrovers diskutierter Punkt. Übergeordnetes Ziel der internationalen Kooperation zum Klimaschutz ist es, eine für Menschen und Ökosysteme gefährliche Störung des Klimasystems zu verhindern. Der heute bereits eintretende Klimawandel hängt mit der globalen Erwärmung zusammen. Der zunehmende Ausstoß von Treibhausgasen durch den Menschen, insbesondere seit Beginn der Industrialisierung, erhöht den Treibhauseffekt und ist die Hauptursache dieser Erwärmung. Die globale Erwärmung aufzuhalten und den Klimawandel und seine Folgen einzudämmen erfordert eine deutliche Reduktion des Treibhausgasausstoßes weltweit – kurzfristig sowie in den kommenden Jahren und Jahrzehnten Das maßgebliche völkerrechtliche Vertragswerk zum internationalen Klimaschutz ist die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC )sowie das von der Klimarahmenkonvention ausgehandelte Übereinkommen von Paris. Heute umfasst die Klimarahmenkonvention 198 Mitgliedsstaaten und das Übereinkommen von Paris 195 Mitgliedsstaaten, sowie die EU als regionale Wirtschaftsorganisation. Damit haben sich fast alle Länder der Welt zu den Zielen und Prinzipien dieser völkerrechtlichen Vereinbarungen bekannt. Konkrete Einigungen sind aufgrund der Vielzahl von Interessen jedoch oft nur schwer zu erzielen. Die Entscheidungen, die die Mitgliedstaaten auf den jährlichen Konferenzen nach Konsensprinzip verabschieden, genießen dafür jedoch eine umso höhere Legitimation und Bindungskraft. Neben der Klimarahmenkonvention und dem Übereinkommen von Paris gibt es auch andere internationale politische Bemühungen, Klimaschutz in Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern weiter voranzubringen. Sie unterscheiden sich vor allem in ihren Themenschwerpunkten und dem Kreis der Mitglieder. Temperatur- und Emissionsziele Geeint werden die klimaschutzpolitische Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft seit der Verabschiedung des Übereinkommens von Paris auf ein verabschiedetes gemeinsames Politikziel: die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dieses Ziel ist eine aus der Wissenschaft begründete ( siehe Sonderbericht des Weltklimarates über 1,5 °C globale Erwärmung ) und politisch festgesetzte Schwelle, bei deren Überschreitung gefährliche, nicht mehr tragbare Klimaänderungen für Mensch und Umwelt angenommen werden. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts bis 2020 hat sich die durchschnittliche Temperatur der Erdoberfläche bereits um circa 1,1 Grad Celsius erwärmt. Laut des umgangssprachlich als „Weltklimarat“ bezeichneten Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change) , wäre mit einer Fortschreibung der bis 2020 umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen eine mittlere globale Erwärmung von 3,2 °C im Jahr 2100 zu erwarten. Dies hätte verheerende Folgen für Menschen und Ökosysteme auf der ganzen Welt, insbesondere aber für die ärmsten Menschen in Schwellen- und Entwicklungsländern. Zur Stabilisierung des Klimas auf einem als gerade noch „verträglich“ eingeschätztem Niveau müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen unmittelbar und langfristig stark gesenkt werden. Wesentliche Erkenntnisse zur notwendigen Reduktion der Treibhausgasemissionen gibt der 2023 erschienene sechste Sachstandbericht des Weltklimarates . Für eine langfristige Klimastabilisierung, bei der die Erwärmung auf 1,5 °C mit einer 50 prozentigen Wahrscheinlichkeit nicht oder nur geringfügig und begrenzt überschritten würde, wird eine Reduktion um 43 % bzw. 60 % der globalen Treibhausgasemissionen bis 2030 bzw. 2035 gegenüber dem Niveau von 2019 als notwendig angesehen. Das Jahr maximaler globaler Treibhausgasemissionen liegt für die Emissionspfade, die eine 50 prozentige Wahrscheinlichkeit der Einhaltung 1,5 °C Ziel voraussetzen zwischen 2020 und 2025. Das heißt, der Gipfelpunkt der globalen Treibhausgasemissionen muss vor 2025 erreicht und der Trend ab diesem Zeitpunkt rückläufig sein ( IPCC 2023). Die den 1,5°C- bzw. 2°C-Pfaden entsprechenden, verbleibenden CO2 -Budgets nach 2019 betragen 510 (330-710) Gigatonnen (Gt) CO2 bzw. 890 (640-1160) GtCO2. 2022 wurden mit 57,4 GtCO2 äquivalente (eq) ein neuer Höchststand erreicht ( UNEP 2023 ). Laut dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen beträgt die Lücke zwischen den bisherigen Maßnahmen und dem was nötig wäre um 2030 bzw. 2035 das Langfristziel von 1,5 °C in Reichweite zu halten 24 GtCO2eq bzw. 31 GtCO2eq. Diese Differenz zu verringern, bedarf weltweiter, sofortiger und ehrgeiziger Anstrengungen die über das hinausgehen, was die Staaten bisher an Treibhausgas-Reduktionen umgesetzt beziehungsweise bis 2030 zugesagt haben.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 220 |
Global | 2 |
Land | 20 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 35 |
Förderprogramm | 111 |
Kartendienst | 1 |
Text | 67 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 19 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 84 |
offen | 148 |
unbekannt | 4 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 203 |
Englisch | 55 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Bild | 1 |
Datei | 35 |
Dokument | 51 |
Keine | 110 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 101 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 147 |
Lebewesen & Lebensräume | 166 |
Luft | 134 |
Mensch & Umwelt | 236 |
Wasser | 129 |
Weitere | 228 |