Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Uran im Meerwasser " im Meerwasser bestimmt.
Der Bericht stellt Ergebnisse der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit 2014–2017 (GerES V) zur Schadstoffbelastung der Innenraumluft bei Kindern und Jugendlichen vor. Repräsentativ ausgewählte Haushalte wurden auf flüchtige organische Verbindungen ( VOC ), Aldehyde, sowie ultrafeiner Partikel in der Innenraumluft untersucht. Ein Vergleich mit toxikologisch abgeleiteten Innenraumrichtwerten ermöglicht eine gesundheitliche Einordnung der Messwerte. Der Bericht liefert Aussagen zu den vermuteten Ursachen der Schadstoffe sowie Ungleichheiten der Belastung in Abhängigkeit von Geschlecht, Wohnumständen und sozioökonomischen Faktoren. Die Daten dieser Studie stellen einen Referenzdatensatz zur Grundbelastung der Innenraumluft im Wohnumfeld in Deutschland dar. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 01/2025.
Die Firma Windenergie Thüle GmbH & Co. KG, Auf dem Sande 6, 26169 Friesoythe, beantragt gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG- vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) i. V. m. § 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BIm-SchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) in den jeweils gültigen Fassungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X mit einer Nennleistung von 6,8 MW, Nabenhöhe 179 m, Rotordurchmesser 175 m, Gesamthöhe 266,50 m je Anlage auf folgenden Grundstücken: Windenergieanlage(WEA), Gemarkung, Flur, Flurstück - WEA 01, Friesoythe, 32, 32 - WEA 02, Friesoythe, 32, 36 - WEA 04, Friesoythe, 32, 66/4. Es liegt ein weiteres Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen vor, deren Einwirkungsbereich sich überschneidet, sodass das Vorhaben unter die lfd. Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV fällt. Für das Vorhaben ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 i. V. m. der lfd. Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit geltenden Fassung grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung für die WEA 1 entfällt nach § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG, da die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt wurde. Das Genehmigungsverfahren wird deshalb unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt (§ 2 Abs. 1 der 4. BImSchV). Der Landkreis Cloppenburg, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Anlagen sollen lt. Antrag nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und voraussichtlich im ersten Quartal 2027 in Betrieb genommen werden.
Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, v. d. Ahn & Bockholt Management GmbH, v. d. GF Dr. Jochen Ahn mit Sitz in 65195 Wiesbaden hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 21.01.2025 die Erteilung einer Genehmigung zur Änderung des Anlagentyps Nordex N133 auf Nordes N149 bei 4 Windenergieanlagen in Meschede Remblinghausen, in den Gemarkungen Remblinghausen und Enkhausen beantragt.
Die Fa. Gerresheimer Lohr GmbH betreibt an ihrem Standort auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1430 der Gemarkung Lohr a. Main eine Anlage zur Glasherstellung. Die Anlage ist nach Nr. 2.8.1 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) immissionsschutzrechtlich genehmigt. Die Fa. Gerresheimer Lohr GmbH verfügt u. a. über eine Zertifizierung nach ISO 14 001 (Umweltmanagement) und ISO 50 001 (Energiemanagement). Die Fa. Gerresheimer Lohr GmbH beabsichtigt den Austausch der bestehenden U-Flammen-Schmelzwanne gegen eine neue Oxy-Hybrid-Schmelzwanne mit einer maximalen Schmelzleistung von 390 t/d inklusive aller notwendigen technischen und baulichen Maßnahmen und damit Erhöhung der Gesamtschmelzleistung von 715 t/d auf 840 t/d. Mit Schreiben vom 31.05.2024 beantragte die Fa. Gerresheimer Lohr GmbH, Lohr a Main die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gem. § 16 BImSchG. Dieser An-trag wurde am 18.07.2024, 22.07.2024, 26.07.2024, 06.08.2024 und 07.08.2024 um wesentliche erforderliche Angaben ergänzt. Das mit Schreiben vom 31.05.2024 beantragte Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage der Fa. Gerresheimer Lohr GmbH, Lohr a. Main dar [§ 16 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i. V. m. Ziff. 2.8.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV]. Da die Anlage unter der genannten Nummer der 4. BImSchV mit „E“ ge-kennzeichnet ist, handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) i. S. d. § 3 Abs. 8 BImSchG. Die Anlage ist der Nr. 3.3 des Anhanges I der IE-RL zuzuordnen. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c im Anhang 1 der 4. BImSchV wurde das Genehmigungsverfahren nach den Formvorschriften von § 10 BImSchG und unter Beachtung der Vorgaben der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) durch-geführt. II. UVP-Pflicht allgemein Für das Vorhaben ist eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, erforderlich: Durch die Änderung (Erhöhung der Produktionskapazität auf 840 t/d) wird der Größen- bzw. Leistungswert für die Pflicht zur unbedingten Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 UVPG nicht erreicht. Gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG i. V. m. Nr. 2.5.2 der Anlage 1 des UVPG ist im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu untersuchen, ob die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.
Gegenstand des Vorhabens ist der Ausbau der Staatsstraße 2240 Lauf a. d. Pegnitz – Altdorf b. Nürnberg von Winn bis zum Ortsrand von Unterwellitzleithen auf einer Länge von etwa 3,9 km. Die Staatsstraße wird dabei in unterschiedlichem Umfang verbreitert (von jetzt vorzufindenden Fahrbahnbreiten zwischen ca. 6 - 7 m auf eine einheitliche Breite von 7,5 m). Daneben wird der Lage- und Höhenverlauf der Staatsstraße in gewissem Umfang angepasst. Östlich der Fahrbahn der Staatsstraße wird, beginnend in der Ortslage von Winn an der Einmündung der Straße „Winner Au“ bis südlich der Anschlussstelle (AS) Altdorf/Leinburg, ein straßenbegleitender Geh- und Radweg neu gebaut. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Pendlerparkplatz, der sich östlich der Staatsstraße gegenüber des südlichen Astes der genannten Anschlussstelle befindet, nach Süden zu verlegen. Er soll zukünftig auf einem Areal zu liegen kommen, das auf der Westseite der Staatsstraße gegenüber der Einmündung der Straße „Im Erlet“ liegt. In diesem Zug soll der Parkplatz auch vergrößert werden (von derzeit ca. 34 auf zukünftig 86 Stellplätze). Südlich der Einmündung der Straße „Im Erlet“ ist der Bau eines Linksabbiegestreifens innerhalb eines im Bereich der Staatsstraße vorhandenen Grünstreifen vorgesehen; dieser Abbiegestreifen dient der Erreichbarkeit des neuen Pendlerparkplatzes. Im Rahmen des Vorhabens müssen mehrere die Staatsstraße kreuzende bzw. in diese einmündende Straßen und Wege baulich angepasst werden, insbesondere die Einmündungen der Kreisstraße LAU 6, der Gemeindeverbindungsstraße nach Ernhofen und die beiden Äste der AS Altdorf/Leinburg der A 6. Die Einmündungen dieser beiden Äste in die Staatsstraße werden dabei mit Lichtsignalanlagen ausgestattet. Im Bereich der Einmündungen der LAU 6 und der Gemeindeverbindungsstraße sind Linksabbiegestreifen vorgesehen. An die Straße angeschlossene Grundstückszufahrten müssen ebenso angepasst werden; teilweise werden solche zurückgebaut. Zur schadlosen Ableitung des Straßenoberflächenwassers im Vorhabensbereich wird u. a. unweit des Ortsrandes von Winn westlich der Staatsstraße ein Regenrückhaltebecken mit vorgeschalteten Absetzbecken errichtet. In der Nähe der Einmündung der Gemeindeverbindungstraße nach Ernhofen wird aus gleichem Grund westlich der Staatsstraße ein Versickerungsbecken mit vorgeschaltetem Absetzbecken gebaut. Im Rahmen der Vorhabensumsetzung muss das Brückenbauwerk im Zuge der Staatsstraße über einen Bachlauf unweit südlich des südlichen Astes der AS Altdorf/Leinburg der A 6 erneuert werden. In diesem Zug wird im Bereich des Brückenbauwerks für eine gewisse Dauer eine Behelfsumfahrung über angrenzende Flächen eingerichtet. Der Bachlauf wird in dieser Zeit mit Hilfe einer provisorischen Verrohrung unter dieser Umfahrung hindurchgeleitet. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Weißenbrunn (Gemeinde Leinburg), Winkelhaid (Gemeinde Winkelhaid) und Röthenbach b. Altdorf (Stadt Altdorf b. Nürnberg) sowie den gemeinfreien Gemarkungen Leinburg und Winkelhaid (Landkreis Nürnberger Land) beansprucht.
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen regelt die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Das Gesetz gilt für die Vorhaben, die in der Anlage 1 des UVPG oder in der Anlage zum SächsUVPG aufgeführt sind, sowie für deren Änderung einschließlich der Erweiterung. Sachverständige, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen, bedürfen einer Beleihung durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (§ 6). Die Beleihung erfolgt auf Antrag.
Die KLAR GmbH beantragt bei der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungsbehörde nach § 4 BImSchG i. V. m. § 8 BImSchG die 1. Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlammverwertungsanlage auf dem Werksgelände in 50769 Köln, Merkenicher Hauptstraße 2, Gemarkung Worringen, Flur 89, Flurstück 972. Der Antrag auf Erteilung der 1. Teilgenehmigung betrifft die Errichtung.
Die Firma Feldmuehle GmbH in Pinnauallee 3, 25436 Uetersen, plant die wesentliche Änderung des Heizkraftwerkes in der Stadt 25436 Uetersen, Pinnauallee 3, Gemarkung: Uetersen (016582), Flur: 9; Flurstück: 68/21. Gegenstand des Genehmigungsantrages ist im Wesentlichen folgende Maßnahme: Umstellung der Feuerungsanlage der Dampfkesselanlage 2 von reinem Gasbetrieb auf zusätzlich möglichen Heizöl El Betrieb. Dabei wird die Gaszufuhr verriegelt, so dass durch die reduzierte Leistung der Kesselanlagen die Anlage unter die Ziffer 1.2.3.1 des Anhang I der 4. BImSchV (39,6 MW) fällt.
Die Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG, v. d. Veltins Verwaltungs-GmbH, v. d. GF Peter Peschmann mit Sitz in 59872 Meschede, An der Streue 1, hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständige Genehmigungsbehörde, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 22.04.2024 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen (WEA 7, 9, 11) vom Typ Nordex N163/6.X mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Gesamthöhe von 245,5 m und einer Nennleistung von je 7.000 kW im Stadtgebiet Meschede auf den nachfolgend bezeichneten Grundstücken beantragt: Bezeichnung Anlagen-Nr. Gemarkung Flur Flurstücke WEA 7 8194901.1 Grevenstein 19 44, 32, 43 WEA 9 8194901.2 Grevenstein 9 93, 97/1, 136, 1/1, 100/2, 96/1, 143 WEA 11 8194901.3 Grevenstein 5 77, 79
Origin | Count |
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