Dargestellt werden die öffentlichen Einrichtungen für die Unterbringung Geflüchteter, Schutzsuchender und Wohnungsloser Menschen in Hamburg. Das umfasst auch die Einrichtungen der zentralen (ZEA) und dezentralen (EA) Erstaufnahme. Angegeben werden die Kategorie, die Bezeichnung der Einrichtung, die Platzzahl, der Stadtteil, der Bezirk sowie eventuelle Besonderheiten zum Standort. Bei den Platzzahlen handelt es sich um Maximalzahlen. Die tatsächliche Kapazitätszahl kann abweichen.
Web Map Service (WMS) zum Thema Unterbringung Geflüchteter, Schutzsuchender, Wohnungsloser in Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Feature Service (WFS) zum Thema Unterbringung Geflüchteter, Schutzsuchender, Wohnungsloser in Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.
Das Projekt "HBM4EU - Messungen von aprotischen Lösungsmitteln und UV-Filterstoffen in UPB und GerES Proben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung -Institut der Ruhr-Universität durchgeführt. Die europäische Initiative HBM4EU hat zum Ziel, die Datenlage zum Human-Biomonitoring in der EU anzugleichen und die gesundheitlichen Folgen der Schadstoffbelastung besser zu verstehen - durch Zusammenführung bereits vorhandener Daten und Durchführung gemeinsamer Studien. So sollen Informationen zum sicheren Chemikalienmanagement gewonnen werden, um die Gesundheit der Europäer zu schützen. Ziel des Vorhabens ist es, Substanzen der in der Initiative als prioritär benannten Stoffgruppen der aprotischen Lösungsmittel und UV-Filter in Humanproben aus GerES und der Umweltprobenbank des Bundes zu messen. Dadurch sollen Datenlücken für den europäischen Bereich geschlossen werden und länderübergreifende Studien und Auswertungen ermöglicht werden. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, einen Beitrag zum Aufbau eines europäischen Systems des Human-Biomonitoring zu leisten, das langfristig der besseren Kontrolle und Unterstützung der Chemikalienregulierung in Europa dient.
Das Projekt "Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung / Qualitätssicherung und Handreichung zu den rechtlichen Mindestanforderungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bosch & Partner GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Das Gesetz zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung vom 25. Juni 2005 schreibt für eine Vielzahl behördlicher Pläne und Programme die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) vor (z.B. Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene, Abfallwirtschaftsplanung, Hochwasserschutzplanung). Bei diesem neuen Instrument bestehen erhebliche Unsicherheiten darüber, wie das Verfahren konkret auszugestalten ist und welche inhaltlichen Prüfanforderungen bestehen. Es ist zu befürchten, dass die zuständigen Behörden aus Gründen der Rechtssicherheit häufig eine zu umfangreiche Prüfung durchführen werden, die so rechtlich nicht erforderlich ist (hoher Zeitaufwand). Andere Behörden werden voraussichtlich eine nur oberflächliche, kursorische Prüfung vornehmen (Rechtskonformität fraglich). B) Handlungsbedarf (BMU/UBA). Die RL 2001/42/EG (SUP-RL) schreibt die einzelnen Prüfungsschritte der SUP vor und betont insbesondere die Gewährleistung einer ausreichenden Qualität des Umweltberichtes. Die zu erwartenden sehr unterschiedlichen Herangehensweisen der Behörden machen deutlich, wie schwierig es sein wird, diesen Anforderung nachzukommen. Zur Sicherung insbesondere der Qualität bedarf es einer zwischen Bund und Ländern hamonisierten Lösung der Problemstellung. Es soll eine Handreichung für Bundes- und Landesbehörden zu den rechtlichen Mindestanforderungen zu absehbar schwierigen SUP-Aspekten erarbeitet werden. C) Zielsetzung: Die beabsichtige Handreichung soll unter anderem einen Beitrag zur Qualitätssicherung des Umweltberichtes leisten. Sie ist damit zugleich Ausgangspunkt des Berichtes, den die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 12 Abs. 2 SUP-RL an die EU-Kommission zu übermitteln hat.