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Evaluierung des messbaren Nutzens für die Solarienbesucher durch die UV-Schutzverordnung, insbesondere die Unterweisung durch qualifiziertes Personal in Solarien

Das Projekt "Evaluierung des messbaren Nutzens für die Solarienbesucher durch die UV-Schutzverordnung, insbesondere die Unterweisung durch qualifiziertes Personal in Solarien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist es, den messbaren Nutzen für Solarienbesucher durch die von der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) vorgegebene Beratung durch entsprechend qualifiziertes Personal zu evaluieren. Hierzu werden Wissensstand und Verhalten von Solariennutzerinnen und -nutzern durch Vergleich zweier Befragungswellen auf Basis bevölkerungsrepräsentativer Stichproben in 2012 und 2014 untersucht. Mit Hilfe der geplanten Befragungen soll festgestellt werden, ob das ab November 2012 gesetzlich vorgeschriebene Angebot einer Beratung von Solariennutzerinnen und -nutzern zu einem verbesserten Verbraucherschutz durch Minimierung der Bestrahlungsrisiken führt, sprich, ob auf Grund der erfolgten Beratungen eine Verbesserung des Wissens und / oder eine Veränderung der Meinung und / oder des Verhaltens hinsichtlich UV-Bestrahlungen in Solarien erkennbar wird. Zur Feststellung des Ist-Zustandes erfolgt die erste Befragung in 2012, die zweite folgt in 2014.

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