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UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und Klimawandel - Vorbereitung der Grundlagen und Methoden für die Bearbeitung der neuen Anforderungen im deutschen Vollzug/ einschließlich Workshops im deutschen Raum und auf EU-Ebene

Das Projekt "UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und Klimawandel - Vorbereitung der Grundlagen und Methoden für die Bearbeitung der neuen Anforderungen im deutschen Vollzug/ einschließlich Workshops im deutschen Raum und auf EU-Ebene" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurbüro Prof.Dr. Köppke GmbH, Gesellschaft für Energie- und Umwelttechnik durchgeführt. Die UVP-ÄndRL 2014/52/EU fordert, in der UVP und der Vorprüfung zukünftig auch die Umweltauswirkungen zu prüfen, die sich aus der Anfälligkeit von Vorhaben gegenüber klimawandelbedingten Risiken und Katastrophen ergeben können (z. B. Überflutung einer chemischen Anlage mit nachfolgender Freisetzung von Stoffen). Wie dies in der Praxis erfolgen soll, ist noch weitgehend offen. Im Forschungsvorhaben soll anhand u. a. des aktuellen Erkenntnisstandes zum Klimawandel und ggf. schon vorliegender guter Praxisbeispiele aus dem In- und Ausland aufgezeigt werden, wie das Thema angegangen werden kann. Im Rahmen der Forschungsarbeiten soll u.a. auch ein Dialog und Erfahrungsaustausch zwischen den Experten/innen im Bereich Klimawandel und UVP-Praktikern auf deutscher und europäischer Ebene herbeigeführt werden (Workshops). Welche neuen Prüfanforderungen die UVP-ÄndRL aus rechtlicher Sicht stellt - insbesondere auch in Abgrenzung zum 'Climate Proofing' und dem Fach-und Zulassungsrecht - sowie erste Hinweise zur Prüfmethode werden bereits in zwei laufenden Vorhaben des UBA bearbeitet (FKZ 371348105 AP 4 'Methode zur Berücksichtigung des Klimawandels in UVP und SUP', FKZ 371641116 'Klimafolgenverträglichkeitsprüfung im Umwelt-und Planungsrecht'). Im neuen FuE-Vorhaben werden absehbar noch einzelne spezifische Rechtsfragen zu klären sein - auch unter Berücksichtigung, wie andere Staaten diese Frage gelöst haben. Ein deutscher Workshop mit UVP-Praktikern soll die Methodendiskussion in den Focus stellen, auf dem europäischen Workshop (mit anderen Mitgliedstaaten und KOM) soll auch eine gemeinsame Position zum rechtlich gebotenen Prüfumfang vorbereitet werden. b) Output: - Abschlussbericht mit Hinweisen und Beispielen für die praktische Durchführung einschließlich Zugang zu Datengrundlagen - Protokoll zum europäischen Workshop, das u. a. die Positionen zu Rechtsfragen festhält. - Nebeneffekt: Qualifizierung deutscher UVP-Praktiker/innen.

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