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Stärkung der UVP-Richtlinie

Die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten am 12. März 2014 in Straßburg der im Trilog erzielten Einigung zur Revision der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu (528/135 bei 15 Enthaltungen). Die Revision umfasst Verbesserungen auf europäischer Ebene. Die neuen UVP-Regeln sehen keine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für Schiefergasprojekte das sogenannte Fracking vor.

EU-Kommission fordert Deutschland auf, sein Gesetz über den Zugang zur Justiz zu verbessern

Die EU-Kommission übermittelte am 25. April 2013 eine begründete Stellungnahme an Deutschland, die zweite Stufe eines maximal dreistufigen Vertragsverletzungsverfahrens. Es geht um das Recht von beispielweise Einzelpersonen oder Nichtregierungsorganisationen, die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen im Umweltbereich gerichtlich prüfen zu lassen. Die Kommission sieht insbesondere in den Bereichen Handlungsbedarf, die unter EU-Regeln zu Umweltverträglichkeitsprüfungen bei geplanten Projekten (UVP-Richtlinie) und zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch industrielle Emissionen (IVU-Richtlinie) fallen.

Umweltangelegenheit: Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen des Zugangs zu Gerichten

Am 17. Oktober 2013 verklagte die Europäische Kommission Deutschland wegen einer Lücke in seinen Rechtsvorschriften über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten für Beschlüsse, die im Kontext der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Richtlinie über Industrieemissionen gefasst wurden, ein rechtliches Überprüfungsverfahren sicherstellen. Die Kommission ist besorgt, dass die Lücken, die im deutschen Recht in diesem Bereich offenbar bestehen, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten beeinträchtigen könnten. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik verklagt die Kommission Deutschland daher jetzt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte

AM 15. Mai 2014 traten neue Rechtsvorschriften in Kraft, mit denen die Abschätzung möglicher Umweltauswirkungen von Projekten vereinfacht werden soll. Mit der Neufassung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) wird der Schutz der Umwelt verbessert und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand, der durch EU-Vorschriften entsteht, abgebaut. Außerdem verbessert sie die Rechtssicherheit für Unternehmen bei öffentlichen und privaten Investitionen.

Planungsrecht im Umbruch

"Planungsrecht im Umbruch: Europäische Herausforderungen" - unter dieser Themenstellung richteten sich die Beiträge des 31. Trierer Kolloquiums zum Umwelt- und Technikrecht nicht nur auf aktuelle Entwicklungen im Raumordnungsrecht und die Folgen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur (Un-)Zulässigkeit einer integrierten Hafenplanung, sondern auch auf die Analyse der Einflüsse des Europarechts auf das deutsche Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsgerichtsverfahrensrecht. Anstoß zu diesem Hauptthema gab die nun im Ergebnis eindeutige Rechtsprechung des EuGH zur UVP-Richtlinie, die zu teilweise weitgehenden Änderungen im deutschen Verwaltungsrecht geführt hat. Auch wenn der deutsche Gesetzgeber bislang keinen Anlass gesehen hat, über das Umweltrecht hinaus Änderungen des im Kern individualschützenden Konzepts des deutschen Verwaltungsgerichtsschutzes vorzunehmen, so sind diese Entwicklungen doch Grund genug, Leistungsfähigkeit und Grenzen des deutschen Systems zu reflektieren und seine Zukunftstauglichkeit auch angesichts internationaler Entwicklungen zu überprüfen. Die aus Wissenschaft wie Praxis kommenden Referenten der Tagung haben dazu vielfältige und weiterführende Ansätze geliefert, die dieser Band dokumentiert. Quelle: https://www.esv.info/978-3-503-17110-1

UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und Klimawandel

Gegenstand dieses Forschungsvorhabens ist die Berücksichtigung von Naturereignissen, wie z.B. Hochwasser, Starkregen, Dürreperioden oder der Anstieg des Meeresspiegels, als Folgen des Klimawandels im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) enthält ausdrückliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Anfälligkeit von Vorhaben für die Folgen des Klimawandels. Es hat jedoch nur klarstellenden Charakter und stellt keine neuen und zusätzlichen Anforderungen. Maßgeblich ist nach wie vor das Fachrecht. Für das Fachrecht ergibt sich daraus ein Prüfauftrag, ob dessen Anforderungen auch unter den Bedingungen des Klimawandels erfüllt sind. Im Hochwasserschutzrecht und als allgemeiner Grundsatz des Wasserrechts ist die Anforderung, die Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen, bereits ausdrücklich formuliert. Auch im Störfallrecht werden Vorkehrungen zur Verhinderung von Störfällen gegenüber "umgebungsbedingten Gefahrenquellen, wie Erdbeben oder Hochwasser", nach dem Stand der Sicherheitstechnik gefordert. Die Konkretisierung dieser allgemeinen Anforderung erfolgt in untergesetzlichen Regelwerken. Teilweise berücksichtigen auch diese die Folgen des Klimawandels ausdrücklich. In vielen Fällen sind sie jedoch zu überarbeiten, um klarzustellen, ob und in welcher Weise Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen sind. Um die Wirkungen von Naturgefahren, die durch den Klimawandel beeinflusst werden, auf UVP-pflichtige Vorhaben mit den sich hieraus ergebenden Folgen auf die Schutzgüter näher zu identifizieren, wurden abgeschlossene Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für Industrieanlagen, wasserwirtschaftliche Vorhaben sowie Bundesverkehrswege Straße und Schiene untersucht (ex-post Betrachtung). Darüber hinaus wurde eine methodische Vorgehensweise zur Berücksichtigung der Klimawandelfolgen in der UVP entwickelt. Quelle: Forschungsbericht

Konzeption eines UVP-Portals des Bundes zur Vorbereitung der praktischen Umsetzung von Art. 6 Abs. 5 UVP-RL (Fassung 2014) auf der Bundesebene

Das Projekt "Konzeption eines UVP-Portals des Bundes zur Vorbereitung der praktischen Umsetzung von Art. 6 Abs. 5 UVP-RL (Fassung 2014) auf der Bundesebene" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin durchgeführt. Ausgangslage/Zielstellung/Methodik des Vorhabens: Ziel des Forschungsprojektes ist die Entwicklung eines Konzeptes und Erstellung eines Prototyps des UVP-Portals des Bundes. Es soll beim UBA als Internetportal eingerichtet werden, um die praktische Umsetzung der Anforderungen des Artikels 6 Abs. 5 der UVP-RL (in der Fassung der Richtlinie 2014/52/EU -UVP-Änderungsrichtlinie) für den Bereich der Bundesverwaltung vorzubereiten (UVP-Portal des Bundes). Das Portal dient der elektronischen Zugänglichmachung von UVP-Verfahrensinformationen für die Öffentlichkeit. Das Portal soll über die reine Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus auch zur Datengewinnung für EU-Berichtspflichten und wissenschaftliche Zwecke des UBA und anderer Institutionen genutzt werden und die langfristige Archivierung von UVP-Verfahrensunterlagen beim UBA ermöglichen. Dazu bedarf es der Ausarbeitung eines detaillierten Konzepts des UVP-Portals. Hierzu sind zu prüfen: organisatorische, personelle, finanzielle, software- und hardwaretechnischen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb. Dazu müssen auch die UVP-methodischen, juristischen und EDV-bezogenen Eckdaten des Portals ausgearbeitet und detailliert beschrieben werden. Verantwortlichkeiten und verwaltungsmäßige Abläufe intern und extern (z.B. Schreibrechte und Beteiligung der betroffenen Bundesbehörden, Zugriffsrechte der Öffentlichkeit etc.) sind zu entwerfen. Zur Konzeptentwicklung gehört auch die Erstellung eines Prototyps des Portals.

Kosten-Nutzen Auswertung der UVP-Richtlinie

Das Projekt "Kosten-Nutzen Auswertung der UVP-Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, Kosten und Nutzen der Umweltverträglichkeits (UVP) Richtlinie auszuwerten. Dabei gilt es sowohl öffentliche, als auch private Kosten und Nutzen zu berücksichtigen. Direkte Kosten umfassen u.a. Kosten bei der Vorbereitung der UVP, mögliche Projektverzögerungen, Verwaltungskosten, etc. Indirekte Kosten entstehen bspw. durch Gesetzesprozesse, die ohne UVP nicht zustande gekommen wären. Die wichtigsten Nutzen umfassen Verbesserungen bei der Umweltqualität (die sich durch die Verhinderung von Gesundheits- oder Umweltschäden ergeben), die der UVP zugeschrieben werden können. Andere Nutzen beinhalten bspw. einen geradlinigeren Gesetzgebungsprozess, da Stakeholder von Beginn an besser informiert und in den Prozess integriert werden. Zudem werden möglicherweise Alternativen berücksichtigt, die sonst außer Acht geblieben wären.

Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens

Das Projekt "Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sonderforschung interdisziplinäre Institutionenanalyse (sofia) e.V. durchgeführt. 2004 (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) bzw. 2005 (SUP-Gesetz) wurde die europarechtlich vorgegebene Strategische Umweltprüfung (SUP) über Änderungen des BauGB, ROG und nicht zuletzt des UVPG in Deutschland verbindlich eingeführt. Seither wurden über einen 10-Jahreszeitraum vielfältige Praxiserfahrungen mit diesem Instrument gesammelt. Im Vorhaben soll zum Einen die in Deutschland inzwischen etablierte SUP-Praxis im Sinne einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung evaluiert werden. Es gilt zu überprüfen, ob und in welchem Umfang und welcher Qualität die mit der Einführung der SUP angestrebten Ziele erreicht wurden oder ob in der Vollzugspraxis und im Recht Nachjustierungen erforderlich sind. Zum Anderen dient das Vorhaben der Vorbereitung eines deutschen Beitrags zur Evaluierung der SUP-Richtlinie auf europäischer Ebene. Diese Evaluierung erfolgt gemäß Art. 12 SUP-RL alle sieben Jahre und ist im Arbeitsprogramm der Juncker-Kommission für 2015/2016 vorgesehen. Der turnusmäßigen Evaluierung der SUP-RL wird gegebenenfalls eine gesonderte sogenannte REFIT-Evaluierung (Ziel: Entbürokratisierung) folgen. Im Ergebnis dieser Prozesse ist eine (punktuelle) Novellierung der SUP-Richtlinie möglich, zumal die UVP-Richtlinie 2014 nach vorangegangener Evaluation ebenfalls novelliert wurde. Es ist notwendig, diese europäischen Prozesse im Interesse einer wirksamen Umweltvorsorge aktiv mitzugestalten und einem möglichen Standardabbau (unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung) entgegenzuwirken. Um die deutschen Interessen wirksam wahrnehmen zu können, bedarf es allerdings verlässlicher Datengrundlagen zu den Erfahrungen mit der SUP in Deutschland. Sie können durch die Auswertung einer statistisch relevanten Anzahl von Einzelfällen gewonnen werden. Da ein Register oder eine systematische Erfassung Strategischer Umweltprüfungen in Deutschland nicht existiert, müssen die notwendigen Daten zunächst durch Recherchen in den Ländern und beim Bund generiert werden.

UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und Klimawandel - Vorbereitung der Grundlagen und Methoden für die Bearbeitung der neuen Anforderungen im deutschen Vollzug/ einschließlich Workshops im deutschen Raum und auf EU-Ebene

Das Projekt "UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und Klimawandel - Vorbereitung der Grundlagen und Methoden für die Bearbeitung der neuen Anforderungen im deutschen Vollzug/ einschließlich Workshops im deutschen Raum und auf EU-Ebene" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurbüro Prof.Dr. Köppke GmbH, Gesellschaft für Energie- und Umwelttechnik durchgeführt. Die UVP-ÄndRL 2014/52/EU fordert, in der UVP und der Vorprüfung zukünftig auch die Umweltauswirkungen zu prüfen, die sich aus der Anfälligkeit von Vorhaben gegenüber klimawandelbedingten Risiken und Katastrophen ergeben können (z. B. Überflutung einer chemischen Anlage mit nachfolgender Freisetzung von Stoffen). Wie dies in der Praxis erfolgen soll, ist noch weitgehend offen. Im Forschungsvorhaben soll anhand u. a. des aktuellen Erkenntnisstandes zum Klimawandel und ggf. schon vorliegender guter Praxisbeispiele aus dem In- und Ausland aufgezeigt werden, wie das Thema angegangen werden kann. Im Rahmen der Forschungsarbeiten soll u.a. auch ein Dialog und Erfahrungsaustausch zwischen den Experten/innen im Bereich Klimawandel und UVP-Praktikern auf deutscher und europäischer Ebene herbeigeführt werden (Workshops). Welche neuen Prüfanforderungen die UVP-ÄndRL aus rechtlicher Sicht stellt - insbesondere auch in Abgrenzung zum 'Climate Proofing' und dem Fach-und Zulassungsrecht - sowie erste Hinweise zur Prüfmethode werden bereits in zwei laufenden Vorhaben des UBA bearbeitet (FKZ 371348105 AP 4 'Methode zur Berücksichtigung des Klimawandels in UVP und SUP', FKZ 371641116 'Klimafolgenverträglichkeitsprüfung im Umwelt-und Planungsrecht'). Im neuen FuE-Vorhaben werden absehbar noch einzelne spezifische Rechtsfragen zu klären sein - auch unter Berücksichtigung, wie andere Staaten diese Frage gelöst haben. Ein deutscher Workshop mit UVP-Praktikern soll die Methodendiskussion in den Focus stellen, auf dem europäischen Workshop (mit anderen Mitgliedstaaten und KOM) soll auch eine gemeinsame Position zum rechtlich gebotenen Prüfumfang vorbereitet werden. b) Output: - Abschlussbericht mit Hinweisen und Beispielen für die praktische Durchführung einschließlich Zugang zu Datengrundlagen - Protokoll zum europäischen Workshop, das u. a. die Positionen zu Rechtsfragen festhält. - Nebeneffekt: Qualifizierung deutscher UVP-Praktiker/innen.

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