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Umweltvertraeglichkeitspruefung

Umweltbelastung des Verkehrs

Durchfuehrung von Informationstagungen. Erarbeitung eines in der Praxis verwendbaren Leitfadens. Zusammenarbeit mit dem Bundesamt fuer Umweltschutz betr. UVP-Richtlinien.

Fläche als Schutzgut des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - Erarbeitung von Praxisempfehlungen

Mit der Novellierung des UVPG im Jahr 2017 wurde das Schutzgut 'Fläche' neu in die Umweltprüfungen eingeführt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UVPG). Es weist zum einen starke Bezüge zum deutschen 30 Hektar-Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie auf (Anlage 4 Nr. 4 Buchst. b UVPG) geht aber zum anderen auch deutlich darüber hinaus, da es europarechtlich vorgegeben ist. Mit dem Forschungsvorhaben verfolgen wir das Ziel, einen konkreten Vorschlag für eine Handlungsanleitung zur Bearbeitung des Schutzgutes für die Vollzugspraxis erstellen zu lassen. Dazu wird es nötig sein, das Schutzgut begrifflich zu umschreiben. Ein Definitionsvorschlag des Schutzgutes sollte neben quantitativen Aspekten der Flächeninanspruchnahme auch qualitative Fragestellungen des Flächenschutzes berücksichtigen. Dabei wird auszuloten sein, inwieweit solche Aspekte Gegenstand der Schutzgutbearbeitungen in Planungs- und Zulassungsverfahren sein können, insbesondere im Hinblick auf Zulassungsrelevanz und Praktikabilität. Von einiger Bedeutung dürfte auch die sinnvolle Abgrenzung des neuen Schutzgutes von bisher schon geprüften wie Boden und Landschaft sein. Sind die Konturen des neuen Schutzgutes definiert, ist weiter zu klären, welche Fachstandards, Prüfmethoden und Maßstäbe für die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung heranzuziehen sind oder entwickelt werden müssen. Grundlage der Entwicklung von Praxisempfehlungen sollte eine Auswertung des fachlichen Diskussionsstandes zum Schutzgut, eine Analyse der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen (ggf. auch mit Vorschlägen zur Weiterentwicklung der flächenbezogenen Regelungen im UVPG) sowie von Leitfäden und Empfehlungen zur UVP/SUP sein. Die Studie sollte zudem auch gute Praxisbeispiele berücksichtigen, die für Zulassungsverfahren aus einer Auswertung der UVP-Portale des Bundes und der Länder gewonnen werden können. Für SUP-pflichtige Planungsverfahren müssen Planunterlagen (z.B. Planbegründungen, Umweltberichte) ausgewertet werden.

Evaluierung und Weiterentwicklung des UVP-Portals des Bundes

Das UVP-Portal des Bundes soll 2019 einer wissenschaftlichen Evaluierung unterzogen werden, um Verbesserungspotenziale aufzuzeigen und konkrete Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. Hier ist insbesondere die Nutzerseite zu betrachten, also zu ermitteln wie Bürgerinnen und Bürger das Portal nutzen. Dabei wird zum Beispiel auch zu klären sein, ob im Portal bereitgestellte weitergehende Informationen tatsächlich einen Zusatznutzen entfalten, das Portal gut auffindbar ist etc. Zusätzlich müssen auch Weiterentwicklungswünsche der verfahrensführenden Bundesbehörden berücksichtigt werden, denn das UVP-Portal des Bundes basiert auf der Kooperation zwischen den verfahrensführenden Behörden und dem UBA. Insbesondere das Eisenbahn-Bundesamt hat hier Bedarf signalisiert. Zudem soll das Vorhaben die Umsetzung von Anforderungen der in Aufstellung befindlichen UVP-PortalVO vorbereiten. Nach jetzigem Stand sieht der Entwurf der Verordnung zum UVP-Portal in gewissem Umfang sinnvolle Funktionen für das Portal vor, die noch nicht realisiert sind, etwa eine weitergehende Suchfunktion. Darüber hinaus wollen wir weitere konzeptionell vorgesehene oder rechtlich gebotene Portalfunktionen (z.B. leichte Sprache, Gebärdensprachenvideo) entwickeln lassen. In Abhängigkeit vom Fortgang der Evaluierung der SUP-RL auf europäischer Ebene sollte das Vorhaben auch konzeptionelle Überlegungen zur Integration der Strategischen Umweltprüfung in das Portal liefern.

Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens

2004 (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) bzw. 2005 (SUP-Gesetz) wurde die europarechtlich vorgegebene Strategische Umweltprüfung (SUP) über Änderungen des BauGB, ROG und nicht zuletzt des UVPG in Deutschland verbindlich eingeführt. Seither wurden über einen 10-Jahreszeitraum vielfältige Praxiserfahrungen mit diesem Instrument gesammelt. Im Vorhaben soll zum Einen die in Deutschland inzwischen etablierte SUP-Praxis im Sinne einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung evaluiert werden. Es gilt zu überprüfen, ob und in welchem Umfang und welcher Qualität die mit der Einführung der SUP angestrebten Ziele erreicht wurden oder ob in der Vollzugspraxis und im Recht Nachjustierungen erforderlich sind. Zum Anderen dient das Vorhaben der Vorbereitung eines deutschen Beitrags zur Evaluierung der SUP-Richtlinie auf europäischer Ebene. Diese Evaluierung erfolgt gemäß Art. 12 SUP-RL alle sieben Jahre und ist im Arbeitsprogramm der Juncker-Kommission für 2015/2016 vorgesehen. Der turnusmäßigen Evaluierung der SUP-RL wird gegebenenfalls eine gesonderte sogenannte REFIT-Evaluierung (Ziel: Entbürokratisierung) folgen. Im Ergebnis dieser Prozesse ist eine (punktuelle) Novellierung der SUP-Richtlinie möglich, zumal die UVP-Richtlinie 2014 nach vorangegangener Evaluation ebenfalls novelliert wurde. Es ist notwendig, diese europäischen Prozesse im Interesse einer wirksamen Umweltvorsorge aktiv mitzugestalten und einem möglichen Standardabbau (unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung) entgegenzuwirken. Um die deutschen Interessen wirksam wahrnehmen zu können, bedarf es allerdings verlässlicher Datengrundlagen zu den Erfahrungen mit der SUP in Deutschland. Sie können durch die Auswertung einer statistisch relevanten Anzahl von Einzelfällen gewonnen werden. Da ein Register oder eine systematische Erfassung Strategischer Umweltprüfungen in Deutschland nicht existiert, müssen die notwendigen Daten zunächst durch Recherchen in den Ländern und beim Bund generiert werden.

UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und Klimawandel - Vorbereitung der Grundlagen und Methoden für die Bearbeitung der neuen Anforderungen im deutschen Vollzug/ einschließlich Workshops im deutschen Raum und auf EU-Ebene

Die UVP-ÄndRL 2014/52/EU fordert, in der UVP und der Vorprüfung zukünftig auch die Umweltauswirkungen zu prüfen, die sich aus der Anfälligkeit von Vorhaben gegenüber klimawandelbedingten Risiken und Katastrophen ergeben können (z. B. Überflutung einer chemischen Anlage mit nachfolgender Freisetzung von Stoffen). Wie dies in der Praxis erfolgen soll, ist noch weitgehend offen. Im Forschungsvorhaben soll anhand u. a. des aktuellen Erkenntnisstandes zum Klimawandel und ggf. schon vorliegender guter Praxisbeispiele aus dem In- und Ausland aufgezeigt werden, wie das Thema angegangen werden kann. Im Rahmen der Forschungsarbeiten soll u.a. auch ein Dialog und Erfahrungsaustausch zwischen den Experten/innen im Bereich Klimawandel und UVP-Praktikern auf deutscher und europäischer Ebene herbeigeführt werden (Workshops). Welche neuen Prüfanforderungen die UVP-ÄndRL aus rechtlicher Sicht stellt - insbesondere auch in Abgrenzung zum 'Climate Proofing' und dem Fach-und Zulassungsrecht - sowie erste Hinweise zur Prüfmethode werden bereits in zwei laufenden Vorhaben des UBA bearbeitet (FKZ 371348105 AP 4 'Methode zur Berücksichtigung des Klimawandels in UVP und SUP', FKZ 371641116 'Klimafolgenverträglichkeitsprüfung im Umwelt-und Planungsrecht'). Im neuen FuE-Vorhaben werden absehbar noch einzelne spezifische Rechtsfragen zu klären sein - auch unter Berücksichtigung, wie andere Staaten diese Frage gelöst haben. Ein deutscher Workshop mit UVP-Praktikern soll die Methodendiskussion in den Focus stellen, auf dem europäischen Workshop (mit anderen Mitgliedstaaten und KOM) soll auch eine gemeinsame Position zum rechtlich gebotenen Prüfumfang vorbereitet werden. b) Output: - Abschlussbericht mit Hinweisen und Beispielen für die praktische Durchführung einschließlich Zugang zu Datengrundlagen - Protokoll zum europäischen Workshop, das u. a. die Positionen zu Rechtsfragen festhält. - Nebeneffekt: Qualifizierung deutscher UVP-Praktiker/innen.

SÖF-ZURES - Zukunftsorientierte Vulnerabilitäts- und Risikoanalysen als Instrument zur Förderung der Resilienz von Städten und urbanen Infrastrukturen, Teilprojekt 1: Weiterentwicklung von Vulnerabilitätsszenarien und Verbreitung der Ergebnisse

ZURES zielt auf die Entwicklung von neuen Methoden und Instrumenten einer zukunftsorientierten Vulnerabilitäts- und Risikoabschätzung von städtischen Räumen gegenüber Extremereignissen - insbesondere Hitzestress - ab. Im Sinne eines Transformationsmanagements auf städtischer Ebene im Kontext einer auf Nachhaltigkeit und Resilienz zielenden Stadtentwicklung werden existierende Prüf- und Planungsverfahren sowie Planungsinstrumente weiterentwickelt, wie z.B. die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verfahren zur Fortschreibung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Damit werden institutionell-methodische Voraussetzungen für die Anpassung von Planungs- und Steuerungsprozessen geschaffen. Am Beispiel des Themas 'Hitze in der Stadt' werden für die Städte Bonn und Ludwigsburg Triebkräfte kleinräumiger Transformationsprozesse erfasst. Analysen zum Ist-Zustand sowie zu den Veränderungen des Stadtklimas werden mittels Szenarien für die gesamtstädtische Ebene (Makroebene) und für ausgewählte Fokusgebiete (Quartiere und Projekt-gebiete/ Mikroebene) entwickelt und mit sozio-ökonomischen und demographischen Szenarien zur Vulnerabilität verknüpft. Methodische Innovationen werden mit formellen und informellen Instrumenten und Prüfverfahren der Stadtentwicklung gekoppelt, um das institutionell-planerische Instrumentarium für ein zukunftsorientiertes Transformationsmanagement zu stärken. Während der Ansatz der Nachhaltigkeit vielfach auf ein stabiles System und Gleichgewicht zwischen sozialen, ökologischen und ökonomischen Belangen setzt, geht das Konzept der Resilienz davon aus, dass sozial-ökologische Systeme auch instabil und krisenhaft sind. D.h. Krisen sind hier Bestandteil von Innovations- und Erneuerungsprozessen. Diesbezüglich offenbarte beispielsweise die Hitzewelle im Jahr 2003 mit mehr als 30.000 Todesopfern in Europa - insbesondere in Städten wie z.B. Paris- die Gefährdung und Krisenhaftigkeit urbaner Räume und Menschen gegenüber Hitzestress. Die Städte Bonn und Ludwigsburg weisen ähnliche Problemlagen in Bezug auf das Thema Vulnerabilität und Risiko gegenüber Hitzestress auf. Gleichzeitig sind beide Städte durch einen erheblichen Nutzungsdruck auf unbebaute Freiflächen charakterisiert. Deshalb werden hier neue Abschätzungs- und Bewertungsmethoden für urbane Räume, Infrastrukturen und Anpassungsprozesse entwickelt, die sowohl den zukünftigen stadtklimatischen Wandel als auch Veränderungen der gesellschaftlichen Vulnerabilität auf der Ebene der Gesamtstadt sowie ausgewählter Quartiere umfassen. Die Novellierung der UVP-Richtlinie 2014/52/EU der EU fordert neben der Bewertung der Wirkungen von UVP-pflichtigen Projekten und Plänen (Bauprojekte, Infrastrukturen, B-Pläne, FNP, etc.) auf die Umwelt auch die Berücksichtigung und Bewertung der Anfälligkeit von Projekten und Plänen gegenüber dem Klimawandel. Die bestehenden Instrumente und Methoden der UVP sind dazu nicht in der Lage. (Text gekürzt)

Planungsrecht im Umbruch

"Planungsrecht im Umbruch: Europäische Herausforderungen" - unter dieser Themenstellung richteten sich die Beiträge des 31. Trierer Kolloquiums zum Umwelt- und Technikrecht nicht nur auf aktuelle Entwicklungen im Raumordnungsrecht und die Folgen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur (Un-)Zulässigkeit einer integrierten Hafenplanung, sondern auch auf die Analyse der Einflüsse des Europarechts auf das deutsche Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsgerichtsverfahrensrecht. Anstoß zu diesem Hauptthema gab die nun im Ergebnis eindeutige Rechtsprechung des EuGH zur UVP-Richtlinie, die zu teilweise weitgehenden Änderungen im deutschen Verwaltungsrecht geführt hat. Auch wenn der deutsche Gesetzgeber bislang keinen Anlass gesehen hat, über das Umweltrecht hinaus Änderungen des im Kern individualschützenden Konzepts des deutschen Verwaltungsgerichtsschutzes vorzunehmen, so sind diese Entwicklungen doch Grund genug, Leistungsfähigkeit und Grenzen des deutschen Systems zu reflektieren und seine Zukunftstauglichkeit auch angesichts internationaler Entwicklungen zu überprüfen. Die aus Wissenschaft wie Praxis kommenden Referenten der Tagung haben dazu vielfältige und weiterführende Ansätze geliefert, die dieser Band dokumentiert. Quelle: https://www.esv.info/978-3-503-17110-1

Konzeption eines UVP-Portals des Bundes zur Vorbereitung der praktischen Umsetzung von Art. 6 Abs. 5 UVP-RL (Fassung 2014) auf der Bundesebene

Ausgangslage/Zielstellung/Methodik des Vorhabens: Ziel des Forschungsprojektes ist die Entwicklung eines Konzeptes und Erstellung eines Prototyps des UVP-Portals des Bundes. Es soll beim UBA als Internetportal eingerichtet werden, um die praktische Umsetzung der Anforderungen des Artikels 6 Abs. 5 der UVP-RL (in der Fassung der Richtlinie 2014/52/EU -UVP-Änderungsrichtlinie) für den Bereich der Bundesverwaltung vorzubereiten (UVP-Portal des Bundes). Das Portal dient der elektronischen Zugänglichmachung von UVP-Verfahrensinformationen für die Öffentlichkeit. Das Portal soll über die reine Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus auch zur Datengewinnung für EU-Berichtspflichten und wissenschaftliche Zwecke des UBA und anderer Institutionen genutzt werden und die langfristige Archivierung von UVP-Verfahrensunterlagen beim UBA ermöglichen. Dazu bedarf es der Ausarbeitung eines detaillierten Konzepts des UVP-Portals. Hierzu sind zu prüfen: organisatorische, personelle, finanzielle, software- und hardwaretechnischen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb. Dazu müssen auch die UVP-methodischen, juristischen und EDV-bezogenen Eckdaten des Portals ausgearbeitet und detailliert beschrieben werden. Verantwortlichkeiten und verwaltungsmäßige Abläufe intern und extern (z.B. Schreibrechte und Beteiligung der betroffenen Bundesbehörden, Zugriffsrechte der Öffentlichkeit etc.) sind zu entwerfen. Zur Konzeptentwicklung gehört auch die Erstellung eines Prototyps des Portals.

Fortentwicklung des Instrumentariums der Umweltprüfungen (Fachgespräch/Planpiel)

Die Richtlinie 2014/52/EU zur Änderung der UVP-Richtlinie 2011/92/EU ist bis zum 16. Mai 2017 umzusetzen. Umsetzungsbedarf besteht sowohl im Bundes- als auch im Landesrecht. Auf Bundesebene werden vor allem beim Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und beim Baugesetzbuch (BauGB) Änderungen erforderlich. Zur Unterstützung der Arbeiten an den Gesetzentwürfen sollen bei Bedarf Kurzgutachten zur Klärung rechtlicher Zweifelsfragen erstellt werden. Ferner sollen Fachgespräche sowie auf der Grundlage des voraussichtlich im Frühjahr 2015 vorliegenden Referentenentwurfs ein Planspiel zur Erprobung der neuen UVP-Vorschriften des UVPG durchgeführt werden.Die neue Richtlinie ist für die Behörden mit neuen administrativen Aufgaben verbunden und es stellen sich neue praktisch-methodische Fragen, z.B. die verstärkte Nutzung elektronischer Medien im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere die Einführung von Internetportalen, die Überwachung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen und von Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die Behandlung des Schutzgutes 'Klima' in der UVP-Praxis, z.B. Ermittlung der Treibhausgasemissionen oder die Anfälligkeit des Projekts für den Klimawandel und gegenüber Katastrophen,Zur Klärung der offenen Fragen sollen unter Teilnahme der für die UVP zuständigen Bundes- und Landesbehörden sowie ausgewiesener Experten Fachgespräche mit dem Ziel durchgeführt werden, möglichst 'länderübergreifend' einheitliche und rechtssichere Lösungen zu entwickeln. Die Praxistauglichkeit des Regelungsentwurfs soll in einem Planspiel mit Teilnehmern aus der Vollzugspraxis erprobt werden. Vorbereitend sollen zu ausgewählten Fragestellungen bei Bedarf Kurzgutachten erstellt werden.

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