Sachstand des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 7 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Sachstand Aktualisierung: Die Umsetzung von Artikel 11 der Richtlinie 2011/92/EU ins deutsche Recht Rechtsschutz der „betroffenen Öffentlichkeit“ im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung © 2019 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 107/19[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2 WD 8 - 3000 - 107/19 Aktualisierung: Die Umsetzung von Artikel 11 der Richtlinie 2011/92/EU ins deutsche Recht Rechtsschutz der „betroffenen Öffentlichkeit“ im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 107/19 Abschluss der Arbeit: 28.08.2019 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 WD 8 - 3000 - 107/19 Inhaltsverzeichnis 1. Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 4 2. Die Umsetzung des Art. 11 UVP-RL durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz 4 3. Die „betroffene Öffentlichkeit“ im Sinne des Art. 11 Unterabs. 1 UVP-RL 5 4. Klagegegenstand und Fristen 5 5. Suspensiveffekt der Klage 6 6. Missbräuchliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren 6 7. Schadensersatzansprüche 6
Durchfuehrung von Informationstagungen. Erarbeitung eines in der Praxis verwendbaren Leitfadens. Zusammenarbeit mit dem Bundesamt fuer Umweltschutz betr. UVP-Richtlinien.
Dänemark plant eine Änderung einer bereits bestehenden Durchführungsverordnung über die geologische Speicherung von CO2 unter 100 kt für die Forschung, Entwicklung oder Erprobung neuer Produkte und Verfahren (siehe Anlage 01). Mit der geplanten Änderung soll der geografische Geltungsbereich auf das gesamte dänische Land- und Meeresgebiet innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone ausgedehnt werden. Die übrigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung bleiben unverändert, insbesondere eine Mengenbegrenzung auf unter 100 kt und die maximale Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Da die Änderung der Durchführungsverordnung den Rahmen für künftige Genehmigungen bildet, wurde von dänischer Seite im 4. Quartal 2025 eine grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung (SUP) initiiert. Als Grundlage wurde ein Umweltbericht erstellt, der sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Umweltauswirkungen betrachtet (siehe Anlage 02). Bewertet werden insbesondere die Umweltfaktoren Wasser (Oberflächen- und Grundwasser), Meer, biologische Vielfalt einschließlich Natura-2000-Gebiete und Anhang-IV-Arten sowie sonstige Natur, Boden und Bodenverunreinigungen, Luft, Emissionen sowie Lärm und Erschütterungen an Land, Landschaft und visuelle Bedingungen, Bevölkerung und Sachgüter einschließlich Fischerei auf See, menschliche Gesundheit, Risiken schwerer Unfälle und Katastrophen sowie Klima. Darüber hinaus werden Wechselwirkungen zwischen den genannten Faktoren, kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und mögliche grenzüberschreitende Effekte einbezogen. Die Prüfung erfolgt auf Planungsebene; konkrete Standorte, Mengen und Methoden einzelner Vorhaben sind nicht Gegenstand dieser Betrachtung. Die Änderung der Durchführungsverordnung schafft ausschließlich einen rechtlichen Rahmen. Konkrete Pilot- und Demonstrationsprojekte bedürfen weiterhin einer gesonderten Antragstellung, Fallbearbeitung und Genehmigung, einschließlich unabhängiger fachrechtlicher Bewertungen nach geltendem dänischen Recht. Dabei ist die Einhaltung der einschlägigen europäischen Vorschriften sicherzustellen, unter anderem der UVP-Richtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme unter Angabe des Aktenzeichens 2025-10173 bis spätestens 07.11.2025 direkt an die dänische Behörde per E-Mail an espoo@sgav.dk Wir möchten Sie darum bitten, außerdem das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein (MEKUN) unter espoo-ccs@mekun.landsh.de in Kopie (CC) zu setzen. Rückfragen zum Verfahren der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung richten Sie bitte per E-Mail an espoo-ccs@mekun.landsh.de. Hinweis: Die Dokumente zum geplanten Änderungsentwurf der Durchführungsverordnung sowie der Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung liegen zusätzlich vom 9. Oktober bis 7. November 2025 an den folgenden zwei Standorten zur Einsicht aus: 1. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig Holstein Adresse: Mercatorstraße 3 (Empfang, Haus B), 24106 Kiel Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:30-17:00Uhr; Freitags von 08:30-13:30Uhr 2. Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein Adresse: Herzog-Adolf-Straße 1 (Empfang), 25813 Husum Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 06:00 – 15:30 Uhr; Freitags von 06:00-12:00 Uhr
Dänemark plant eine Änderung einer bereits bestehenden Durchführungsverordnung über die geologische Speicherung von CO2 unter 100 kt für die Forschung, Entwicklung oder Erpro-bung neuer Produkte und Verfahren (siehe Anlage 01). Mit der geplanten Änderung soll der geografische Geltungsbereich auf das gesamte dänische Land- und Meeresgebiet innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone ausgedehnt werden. Die übrigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung bleiben unverändert, insbesondere eine Mengenbegrenzung auf unter 100 kt und die maximale Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Da die Änderung der Durchführungsverordnung den Rahmen für künftige Genehmigungen bildet, wurde von dänischer Seite im 4. Quartal 2025 eine grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung (SUP) initiiert. Als Grundlage wurde ein Umweltbericht erstellt, der sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Umweltauswirkungen betrachtet (siehe Anlage 02). Bewertet werden insbesondere die Umweltfaktoren Wasser (Oberflächen- und Grundwasser), Meer, biologische Vielfalt einschließlich Natura-2000-Gebiete und Anhang-IV-Arten sowie sonstige Natur, Boden und Bodenverunreinigungen, Luft, Emissionen sowie Lärm und Erschütterungen an Land, Landschaft und visuelle Bedingungen, Bevölkerung und Sachgüter einschließlich Fischerei auf See, menschliche Gesundheit, Risiken schwerer Unfälle und Katastrophen sowie Klima. Darüber hinaus werden Wechselwirkungen zwischen den genannten Faktoren, kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und mögliche grenzüberschreitende Effekte einbezogen. Die Prüfung erfolgt auf Planungsebene; konkrete Standorte, Mengen und Methoden einzelner Vorhaben sind nicht Gegenstand dieser Betrachtung. Die Änderung der Durchführungsverordnung schafft ausschließlich einen rechtlichen Rahmen. Konkrete Pilot- und Demonstrationsprojekte bedürfen weiterhin einer gesonderten Antragstellung, Fallbearbeitung und Genehmigung, einschließlich unabhängiger fachrechtlicher Bewertungen nach geltendem dänischen Recht. Dabei ist die Einhaltung der einschlägigen europäischen Vorschriften sicherzustellen, unter anderem der UVP-Richtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme unter Angabe des Aktenzeichens 2025-10173 bis spätestens 07.11.2025 direkt an die dänische Behörde per E-Mail an espoo@sgav.dk. Wir möchten Sie darum bitten, außerdem das federführende Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein (MEKUN), das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (E-Mail: k.bugiel@lm.mv-regierung.de) unter espoo-ccs@mekun.landsh.de in Kopie (CC) zu setzen. Rückfragen zum Verfahren der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung richten Sie bitte per E-Mail an Dr. Karsten Bugiel (E-Mail: k.bugiel@lm.mv-regierung.de, Referat Forstrecht, Jagdrecht, Recht der Umweltprüfung, Klimaschutzrecht).
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um Auskunft darüber, ob das zentrale UVP-Portal in NRW zur Erfassung von UVP-Vorhaben zur Erfüllung der Berichtspflichten nach Art. 12 UVP-Richtlinie genutzt wird, bzw. auf welchem Wege die Erfassung z.Zt. erfolgt. Ich bitte um die Zusendung entsprechender Erlasse etc. falls vorhanden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
- die Stellungnahme von BDI im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung(Änderung des UVPG und Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU)" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
- die Stellungnahme von Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung(Änderung des UVPG und Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU)" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Die Vorhabenträgerin, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, hat beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes SH gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt, für das nach Ziff. 19.2.1 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen wäre. Die ETL 180 gehört jedoch zu den Vorhaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 i.V.m. Nr. 1.3 der Anlage des LNGG, für die gemäß § 4 LNGG unter bestimmten Voraussetzungen das UVPG nicht anzuwenden ist. Die Planfeststellungsbehörde sieht die in § 4 LNGG und Art. 2 Abs. 4 der UVP-Richtlinie genannten Voraussetzungen eines Ausnahmefalls zur Abwendung einer Krise der Gasversorgung für dieses Vorhaben als erfüllt an, so dass die Regelungen des UVPG nicht anzuwenden sind. Die Vorhabenträgerin hat bereits angekündigt, im Laufe des Planfeststellungsverfahrens einen Antrag auf Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns gemäß § 44c EnWG zu stellen, der nach derzeitigem, insofern noch vorläufigen Planungsstand voraussichtlich insbesondere folgende Vorhabenteile umfassen wird: Gehölzeinschlag, Anbringen von Fledermauskästen, Anbringen von Nistkästen für Brutvögel, Aufstellung Amphibienzäune, Ausbau/Ertüchtigung von Zuwegungen, Beweissicherung von Straßen und Wegen, Vergrämungsmaßnahmen (z.B. durch Aufstellen von Vergrämungsstäben, intensives Mähen, Abzug von Mutterboden), Setzen von Grundwassermesspegeln, Analytik des Grundwassers (aus Grundwasserpegeln) im Trassenbereich sowie von Oberflächengewässern, Durchführung Beweissicherungsmaßnahmen, HDD-Bohrungen (insbesondere längere Querungen), Mikrotunnel. Anmerkungen hierzu wird die Planfeststellungsbehörde ebenfalls innerhalb der unten als Einwendungsfrist genannten Zeitspanne (bis 01.08.2022) entgegennehmen. Das Gesamtvorhaben hat die Anbindung der am Standort Brunsbüttel geplanten LNG-Kapazitäten an das Gasfernleitungsnetz zum Gegenstand. Das Vorhaben umfasst in seinem 1. Abschnitt die Verlegung der o. g. Leitung vom geplanten landgebundenen LNG-Terminal in Brunsbüttel bis zu der Anbindestelle an die Bestandsleitungen des Gasfernleitungsnetzes östlich von Haseldorf, die Errichtung aller für den Betrieb erforderlichen ober- und untertägigen Anlagen sowie den Betrieb der Leitung und der zugehörigen Nebenanlagen. Dazu gehören insbesondere • die Gasleitung mit einer Länge von ca. 54 km und einem Nenndurchmesser von 800 mm (DN 800) mit den zugehörigen Kommunikationskabeln, • die Station Brunsbüttel (inkl. mobile Molchstation) mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung, • die Station Haseldorf (inkl. mobile Molchstation) mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung, • die drei Schieberplätze Beidenfleth, Horst und Kurzenmoor mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung, • die erforderlichen Anodenfelder, Schilder- und Messpfähle mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung sowie Tiefenerder, • die erforderlichen Schutzstreifen sowie Wegerechte für die dauerhafte Unterhaltung der über- und untertägigen Anlagen. Der Antrag umfasst ebenfalls die bauzeitlich erforderlichen Anlagen, insbesondere • Arbeitsstreifen mit einer Regelbreite von ca. 35 m (Ausnahmen: 40 m in Be-reichen tiefer Grüppen sowie max. 21 m in ökologisch sensiblen Bereichen), • bauzeitliche Zufahrten über vorhandene und teilweise zu befestigende Straßen und Wege sowie temporär herzustellende Wege ins Baufeld, • Umschlagplätze. Geplant ist eine in der Erde verlegte Rohrleitung mit einer Regelverlegetiefe von 1,20 m Erdüberdeckung bzw. 1 m Mindestüberdeckung), die überwiegend in offener Grabenbauweise errichtet werden soll. Dabei werden zahlreiche Gewässer und Verkehrswege gequert. Inhalt und Lage der genannten sowie ggf. nicht ausdrücklich erwähnter Maßnahmenteile sind aus den Planunterlagen ersichtlich. Das Vorhaben erstreckt sich auf Gebiete der Gemeinde Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen, der Gemeinden Büttel, Landscheide, Sankt Margarethen, Nortorf, Dammfleth, Beidenfleth, Hodorf, Bahrenfleth, Neuenbrook, Krempe, Grevenkop, Süderau, Sommerland, Horst (Holstein), Kiebitzreihe und Altenmoor im Kreis Steinburg sowie der Gemeinden Raa-Besenbek, Seester, Groß Nordende, Uetersen, Neuendeich, Moorrege, Haselau, Haseldorf, Hetlingen und Heist im Kreis Pinneberg. Weder die Errichtung und der Betrieb von LNG-Terminals in Brunsbüttel noch dafür vorgesehene Hafenausbauten sind Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens, sondern jene Anlagen unterliegen gesonderten Zulassungsverfahren. Gleiches gilt für den geplanten 2. Abschnitt des Gesamtvorhabens in Gestalt der Anbindung des in Brunsbüttel geplanten Standortes einer schwimmenden LNG-Anlage (Floating Storage and Regasification Unit – FSRU) an das Gasfernleitungsnetz über eine etwa 2 km lange Verbindungsleitung zwischen der ETL 180 (1. Abschnitt) und der ETL 185, mittels derer die FSRU kurzfristig an das Verteilnetz angeschlossen wird. Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.03.2023 (Az.: AfPE L - 667-PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt. Die festgestellten Unterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden. Im Zuge der nun begonnenen Bauausführung und der dabei durchgeführten Abstimmung und Planung hat die Vorhabenträgerin neue Erkenntnisse gewonnen, die eine Anpassung der festgestellten Planung erfordern. Mit Schreiben vom 17.04.2023 hat sie daher beim AfPE eine Planänderung vor Fertigstellung gem. § 43d EnWG i. V. m. § 76 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die beantragte Planänderung umfasst die folgenden Maßnahmen: 1. Verlängerung des Mikrotunnels 03 (Gemarkung Altenmoor) 2. Anpassung von Arbeitsbereichen entlang der gesamten Baustelle 3. Durchführung von Entlastungsbohrungen für zwei Unterquerungen mittels Horizontalspülbohrverfahren (HDD 2/Gemarkung St. Margarethen und HDD 6/Gemarkung Grevenkop) 4. Änderung der Gebäude für Technik an den Stationen Beidenfleth, Horst, Kurzenmoor und Haseldorf 5. Errichtung einer zusätzlichen Tiefenanode (Gemarkung Bahrenfleth) 6. Änderung Zuwegung Scheedeweg und Errichtung einer temporären Behelfsbrücke über die Deichwettern (Gemarkung Kurzenmoor) 7. Eingriffsermittlung für die zusätzlichen bau- und anlagenbedingten Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. Eine genaue Beschreibung der Änderungsmaßnahmen können Sie den eingereichten Planänderungsunterlagen entnehmen, die Ihnen auf dieser Internetseite zum Download zur Verfügung stehen. Mit dem Änderungsbescheid vom 05.05.2023 sowie dem Planänderungsbeschluss vom 17.05.2023 (Az.: AfPE L - 667-PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die geänderten Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt. Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Pasteurallee 1, 30655 Hannover, hat mit Schreiben vom 11.08.2023 eine weitere Änderung der mit Beschluss vom 22.03.2023 festgestellten Pläne beantragt. Die beantragte Planänderung umfasst Anpassungen im Rahmen der Wasserhaltungsmaßnahmen (insb. Änderungen der Wasserentnahmemengen und der Einleitmengen), Umtrassierung der Leitung und Änderung von Fremdleitungsquerungen im Bereich von km 5+070 bis 5+210 (Gemeinde Landscheide). Mit dem Planänderungsbeschluss vom 08.09.2023 (Az.: AfPE L - 667-PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die geänderten Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt. Die Unterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.
Mit der Novellierung des UVPG im Jahr 2017 wurde das Schutzgut 'Fläche' neu in die Umweltprüfungen eingeführt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UVPG). Es weist zum einen starke Bezüge zum deutschen 30 Hektar-Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie auf (Anlage 4 Nr. 4 Buchst. b UVPG) geht aber zum anderen auch deutlich darüber hinaus, da es europarechtlich vorgegeben ist. Mit dem Forschungsvorhaben verfolgen wir das Ziel, einen konkreten Vorschlag für eine Handlungsanleitung zur Bearbeitung des Schutzgutes für die Vollzugspraxis erstellen zu lassen. Dazu wird es nötig sein, das Schutzgut begrifflich zu umschreiben. Ein Definitionsvorschlag des Schutzgutes sollte neben quantitativen Aspekten der Flächeninanspruchnahme auch qualitative Fragestellungen des Flächenschutzes berücksichtigen. Dabei wird auszuloten sein, inwieweit solche Aspekte Gegenstand der Schutzgutbearbeitungen in Planungs- und Zulassungsverfahren sein können, insbesondere im Hinblick auf Zulassungsrelevanz und Praktikabilität. Von einiger Bedeutung dürfte auch die sinnvolle Abgrenzung des neuen Schutzgutes von bisher schon geprüften wie Boden und Landschaft sein. Sind die Konturen des neuen Schutzgutes definiert, ist weiter zu klären, welche Fachstandards, Prüfmethoden und Maßstäbe für die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung heranzuziehen sind oder entwickelt werden müssen. Grundlage der Entwicklung von Praxisempfehlungen sollte eine Auswertung des fachlichen Diskussionsstandes zum Schutzgut, eine Analyse der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen (ggf. auch mit Vorschlägen zur Weiterentwicklung der flächenbezogenen Regelungen im UVPG) sowie von Leitfäden und Empfehlungen zur UVP/SUP sein. Die Studie sollte zudem auch gute Praxisbeispiele berücksichtigen, die für Zulassungsverfahren aus einer Auswertung der UVP-Portale des Bundes und der Länder gewonnen werden können. Für SUP-pflichtige Planungsverfahren müssen Planunterlagen (z.B. Planbegründungen, Umweltberichte) ausgewertet werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 50 |
| Land | 7 |
| Weitere | 3 |
| Wissenschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 31 |
| Gesetzestext | 4 |
| Text | 10 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 7 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 15 |
| Offen | 45 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 59 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 12 |
| Keine | 32 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 22 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 28 |
| Lebewesen und Lebensräume | 44 |
| Luft | 31 |
| Mensch und Umwelt | 59 |
| Wasser | 28 |
| Weitere | 60 |