Das Projekt "Wissenschaftliche Koordination des internationalen BALEX-Programmes (BALTEX-Sekretariat)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GKSS-Forschungszentrum Geesthacht, Institut für Atmosphärenphysik durchgeführt. Es werden hier Mittel beantragt, um fuer den Zeitraum 01.01.1999-31.12.2001 die Arbeit des beim GKSS-Forschungszentrum eingerichteten Internationalen BALTEX-Sekretariats, dessen Existenz durch die bisherige Foerderung durch den BMBF im wesentlichen gesichert worden ist, fortzufuehren. Das Gesamtziel hat sich gegenueber dem ersten Antrag in 1993 nicht geaendert, wenngleich sich der aktuelle Aufgabenbereich des BALTEX-Sekretariats jeder neuen Entwicklung in BALTEX anpasst. Im Antragszeitraum wird der Schwerpunkt der Arbeiten der Mitarbeiter im BALTEX-Sekretariat liegen: - in der weiteren Vorbereitung der zentralen Beobachtungs- und Modellierphase BRIDGE (Periode 1999-2001) sowie in der Koordination und Unterstuetzung aller in BRIDGE ablaufenden Aktivitaeten, - in der Zusammenfuehrung und Pruefung von Datensaetzen aus Osteuropa, - in der Vorbereitung und Durchfuehrung von Tagungen (insbesondere '3. Study Conference on BALTEX', Mai 2001) und Workshops, - und in der Koordination der nationalen und internationalen Zusammenarbeit innerhalb von BALTEX/BRIDGE und vor allem mit den 4 weiteren kontinentweiten Experimenten des GEWEX.
Das Projekt "Arbeitsgespraech 'Die rechtliche Regulierung nichtheimischer Organismen im Vergleich zu gentechnisch veraenderten Organismen'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt. Zur Risikoabschaetzung von Freisetzungen gentechnisch veraenderter Organismen wurden bisher ueberwiegend nichtheimische Organismen herangezogen, deren rechtliche Regelung jedoch nicht mit derjenigen Gentechnik abgeglichen wurde. Ausser diesen Unstimmigkeiten im nationalen Recht besteht Handlungsbedarf auch vor dem Hintergrund des internationalen Rechtsrahmen.
Das Projekt "Gefaehrdungs- und Nutzungsanalyse international gehandelter Heilpflanzen am Beispiel von Adonis vernalis, Arnica montana und Centaurium erythraea" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Dagmar Lange durchgeführt. (1) Fuer Lycopodium spp. (Baerlapp) und eine weitere Pflanzengruppe (Auswahl kann erst nach Abschluss des laufenden Vorhabens erfolgen) sollen folgende Daten erarbeitet werden: Gefaehrdungsanalyse im gesamten Verbreitungsgebiet anhand vorliegender Daten, biosystematische Grundlagendaten, Nutzungsanalyse in den wichtigsten Herkunftslaendern, Handelsmengen in der Vergangenheit, Empfehlungen fuer Nutzungsmanagement und weitere Schutzmassnahmen. (2) Fuer ein suedosteuropaeisches Land (Auswahl kann erst nach Abschluss des laufenden Vorhabens erfolgen) soll in enger Zusammenarbeit mit den dortigen Artenschutzbehoerden die Situation der Entnahme und des (internationalen) Handels mit den genutzten Heilpflanzenarten untersucht werden. Ergebnis werden Nutzungs- und Bedrohungsprofile fuer diese Arten sein und Empfehlungen fuer ein zukuenftiges Nutzungs-Management der bedrohten Arten. Eine genauere Festlegung der Aufgaben wird nach Abschluss des laufenden Vorhabens erfolgen.
Das Projekt "Umweltschutz durch internationales Haftungsrecht (Vertraege, Gewohnheitsrecht, sonstige Staatenpraxis) - Analyse und Empfehlungen fuer Vertragsverhandlungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Professor Dr. Rüdiger Wolfrum durchgeführt. Das internationale Haftungsrecht ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung internationaler Verpflichtungen. Indem es Rechtsverstoesse mit einer Schadensersatzpflicht sanktioniert, bietet es a) einen Anreiz, sich rechtmaessig zu verhalten und stellt b) fuer den Fall eines Verstosses die Entschaedigung des Opfers sicher. Dieses Instrument wird verstaerkt fuer den internationalen Umweltschutz fruchtbar gemacht. Angesichts nicht weniger Abkommen in diesem Bereich werden fundierte Informationen zu bestehenden Regelungen und Regelungsluecken benoetigt. Ausserdem sind die Erfahrungen bei der Umsetzung und dem Vollzug der jetzigen Regelungen nutzbar zu machen. Deshalb sind existierende und in der Entwicklung befindliche Haftungsuebereinkommen insbesondere auf folgendes hin zu untersuchen: Anwendungsbereich, primaeres Haftungsregime (Haftung des Schaedigers), sekundaeres Haftungsregime (Zahlungspflicht von Versicherern, Fonds u.ae.), Verfahrensregeln, Umsetzung und Vollzug. Ferner sind das Gewohnheitsrecht und die sonstige Staatenpraxis (z.B. Resolutionen, Guidelines, Zahlungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Nichtzahlung trotz Zahlungspflicht) zu untersuchen. Vor- und Nachteile einzelner Regelungen, Regelungsdefizite, Doppelregelungen, widerspruechliche Regelungen und Umsetzungs- und Vollzugsdefizite sind zu schildern, auszuwerten und Empfehlungen zu entwickeln.