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Entwicklung von Bewertungskriterien fuer die Freisetzung gebietsfremder Pflanzen: Wirkungen auf Pflanzengemeinschaften und Bestaeubersysteme

Das Projekt "Entwicklung von Bewertungskriterien fuer die Freisetzung gebietsfremder Pflanzen: Wirkungen auf Pflanzengemeinschaften und Bestaeubersysteme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Fakultät VII Architektur Umwelt Gesellschaft, Institut für Ökologie, Fachgebiet Ökosystemkunde , Pflanzenökologie durchgeführt. Gebietsfremde Organismen koennen erhebliche Wirkungen/Stoerungen in oekosystemaren Zusammenhaengen verursachen. Sie werden eingeschraenkt als Modellorganismen bei der Risikoabschaetzung von Freisetzungen/von Inverkehrbringen von GV0 herangezogen. Das Vorhaben dient dazu, Bewertungsmassstaebe, insbesondere fuer indirekte Wirkungen auf Pflanzengemeinschaften und das Beziehungsgeflecht zwischen Flora und Fauna abzuleiten. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit dem Beitritt zur Konvention ueber die biologische Vielfalt u.a. die Verpflichtung eingegangen, '... soweit moeglich und sofern angebracht, die Einbringung gebietsfremder Arten, welche Oekosysteme, Lebensraeume oder Arten gefaehrden, zu verhindern und diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen' (Art. 8 h). Aehnliche Verpflichtungen bestehen auch durch andere internationale Abkommen. TV 01: Wirkungen auf Pflanzengemeinschaften und Bestaeubersysteme: Pflanzen leben in Pflanzengemeinschaften zusammen. Neophyten fuegen sich in den Artenbestand einer Pflanzengemeinschaft ein oder verdraengen andere Pflanzen. Zwischen Blueten und bluetenabhaengigen Tieren bestehen enge wechselseitige Beziehungen. Die Blueten spenden den Tieren Nahrung (Nektar, Pollen, Fette, Oele), die Tiere bestaeuben die Blueten. Man kann diese symbiotischen Wechselbeziehungen auch als Bestaeubersysteme verstehen. Die vorgesehenen Untersuchungen tragen zur Klaerung des Einflusses systemfremder Pflanzen auf ein Oekosystem bei. Anhand ausgewaehlter natuerlicher und anthropogener Pflanzengemeinschaften Mitteleuropas soll das Thema bearbeitet werden. Die Bearbeitung soll sich vor allem auf die Auswertung einschlaegiger Literatur stuetzen. Die bluetenoekologische Freilandarbeit begruendet sich aus dem Fortschritt der Literaturarbeit, sie begleitet, ergaenzt oder ueberprueft die Literaturangaben. TV 02: Leitfaden zur Umsetzung von Paragraph 20 d BNatSchG: Die deutsche Naturschutzgesetzgebung (Paragraph 20 d BNatSchG) fordert im Genehmigungsverfahren den Ausschluss der Gefahr einer 'Verfaelschung' im Falle einer Aussetzung gebietsfremder Arten in die freie Natur. Das Genehmigungsverfahren beruht also auf einem unscharf definierten Schadens- und Risikobegriff. Fuer die erforderliche Risikobewertung soll ein Leitfaden mit entsprechenden Kriterien entwickelt werden, als Entscheidungshilfe fuer die einzelnen Bundeslaender und zur Harmonisierung des Verfahrens innerhalb Deutschlands.

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